Deutschlands Beitrag zur internationalen humanitären Minenräumung
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die auch von Deutschland im Jahr 1998 ratifizierte Otawa-Konvention verbietet den Einsatz, die Produktion, den Transfer und den Handel von Antipersonenminen.
Zudem ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 das Übereinkommen über Streumunition, das den Einsatz, die Entwicklung, die Herstelung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung sowie die Weitergabe von Streumunition ächtet.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es: „Deutschland setzt sich international mit großem Nachdruck für humanitäres Minen- und Kampfmitelräumen, einschließlich des Räumens von Streumunition und Submunitionen, ein“ (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/KonvRueKontrole/Streumunition_node.html). Zudem setze sich die Bundesregierung für die Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition ein (ebd.). Sowohl Landminen als auch Streumunition verursachen regelmäßig Verletzte und Todesfäle in der Zivilbevölkerung.
Das Übereinkommen über Streumunition sieht zudem vor, dass die beteiligten Staaten sämtliche Streumunition bis spätestens acht Jahre nach Inkraftreten des Übereinkommens (also bis zum Jahr 2018) volständig vernichten.
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. November 2008 das Bundesministerium der Verteidigung dazu aufgefordert, jährlich detailiert über die abgeflossenen Haushaltsmitel zur Aussonderung, Verwertung und Entwertung von Streumunition zu berichten.
Nach Informationen des „Landmine & Cluster Munition Monitor“ waren im Oktober 2014 insgesamt 59 Staaten und vier weitere Territorien von Minen und nichtexplodierter Munition betrofen (www.the-monitor.org/index.php/publications/display?url=lm/2013/sub/Major_Findings.html).
In einigen Fälen handelt es sich um Überreste längst vergangener Kriege, wie z. B. in Bosnien-Herzegowina.
Noch 20 Jahre nach dem Ende des Jugoslawien-Krieges sind dort über 1200 km2 Land vermint.
Das dortige Minenaktionszentrum hat sich vorgenommen, Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien (www.bhmac.org/en/stream.daenet?kat=18).
Die Räumung nichtexplodierter Sprengkörper und Munitionen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Wiederaufbau betrofener Gebiete.
Auch deutsche Organisationen leisten weltweit einen wichtigen Beitrag zur humanitären Minenräumung.
Diese wertvole Arbeit wird alerdings durch die mangelnde Räumung von Blindgängern, Munition und Munitionsresten durch die Bundeswehr in Afghanistan unterminiert und infrage gestelt (Bundestagsdrucksache 18/3382).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Mit welchen finanzielen Miteln beteiligt sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2005 an der internationalen humanitären Minenräumung (bite in Gänze und nach Einsatzland getrennt auführen)?
Welche deutschen Minenräumungs-Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 in welchen Staaten im Einsatz?
Nach welchen Kriterien unterstützt die Bundesregierung deutsche Minenräumungs-Organisationen bei der Vergabe von Missionen?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche von Minen betrofenen Staaten sie finanziel bzw. mit deutschen Minenräumerinnen und Minenräumern unterstützt und welche sie nicht unterstützt?
Mit welchen konkreten Schriten hat sich die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition im Jahr 2010 für dessen Universalisierung eingesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg ihres Engagements für eine Universalisierung des Übereinkommens über Streumunition?
Welche Haushaltsmitel hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition am 1. August 2010 für die Aussonderung, Verwertung und Entsorgung deutscher Streumunition verwendet (bite nach Munitionsarten und nach Jahren detailiert auführen)?
Inwieweit verlaufen die Aussonderung, die Verwertung und die Entsorgung deutscher Streumunition derzeit planmäßig?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die im Übereinkommen über Streumunition vorgesehene Frist für die Aussonderung, Verwertung und Entsorgung deutscher Streumunition einhalten wird?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Sicherstelung einer ausreichenden und langfristigen Ausbildung humanitärer Minenräumerinnen und Minenräumer?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung das Ziel des Minenaktionszentrums Bosnien-Herzegowina (BHMAC), das Land bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien?
Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, damit es gelingt, Bosnien-Herzegowina bis zum Jahr 2019 gänzlich von Minen zu befreien?
Welche aktuelen Informationen liegen der Bundesregierung über den Umfang der von der Bundeswehr und der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrages) in Afghanistan hinterlassenen Blindgänger und Munitionsreste vor?
Wie ist der aktuele Stand der Räumung deutscher Blindgänger, Munition und Munitionsreste in Afghanistan?
Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der vorbildlichen Arbeit deutscher Minenräumerinnen und Minenräumer und dem Wirken der Bundeswehr in Afghanistan, die dort Blindgänger, Munition und Munitionsreste hinterlassen hat?