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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung

Zeitplan der geplanten Neustrukturierung, beteiligte Akteure, Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bzw. Änderung des GAK-Gesetzes, neue Ziele, Information von Bundestag und Öffentlichkeit; Fördermaßnahmen, -arten und &ndash;voraussetzungen 2014 bis 2020: Maßnahmen über ELER, nicht mehr förderfähige Bereiche, Koordinierung mit der GRW, Berücksichtigung des Bereiches Hochwasserschutz im Binnenland, Aufbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen; räumliche Fördervoraussetzungen: förderwürdige Gebiete, spezifische Maßnahmen, neue Indikatoren (demografische Entwicklung), Einpassung in das angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem; Zweckbindung und finanzielle Ausstattung<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/549602.07.2015

Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung

der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der demografische Wandel und Veränderungen in der Wirtschafts- und Agrarstruktur sind nur zwei Megatrends, die die ländlichen Räume vor große Herausforderungen stellen. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in ihrer heutigen Form ist inhaltliches und finanzielles Instrument zur Verbesserung der Struktur der ländlichen Räume in Deutschland. Mit ihr können Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Küstenschutz finanziert werden. Maßnahmen aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge, können derzeit nur dann gefördert werden, wenn sie der Verbesserung der Agrarstruktur oder des Küstenschutzes dienen. Die GAK ist auch ein wichtiges Instrument zur Kofinanzierung der Förderung durch den europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER).

Die Weiterentwicklung und Neustrukturierung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung bietet die Chance, die Herausforderungen ländlicher Räume durch zielgerichtete Maßnahmen anzugehen, derzeit über die GAK nicht förderfähige Maßnahmen des ELER-Fonds abzubilden und neue Förderschwerpunkte, wie die Entwicklung regionaler Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen beispielsweise für die Gemeinschaftsverpflegung, aufzunehmen. Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD im Jahr 2013 an, die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll sie sich in die regionale Strukturpolitik einpassen und besser mit der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Stand der Weiterentwicklung

Fragen23

1

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ vor?

2

Mit wem und wie wird die Bundesregierung den Prozess der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe abstimmen (bitte sämtliche Akteure nennen), und wie werden die Länder an diesem Prozess beteiligt?

3

Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine Verfassungsänderung (Artikel 91a des Grundgesetzes) notwendig, und welcher Zeitraum ist hierfür und bzw. oder für die Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen?

4

Welche neuen Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe unterscheiden?

5

Wann und wie plant die Bundesregierung die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu informieren?

6

Welche Maßnahmen sind in der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 über ELER förderfähig, die sich nicht in der GAK wiederfinden, und welche dieser Maßnahmen sollen über die neue Gemeinschaftsaufgabe förderfähig werden?

7

Welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die neue „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ jenseits der aus dem ELER übernommenen Maßnahmen in welcher Höhe förderfähig sein?

8

Welche Förderarten sollen nach Ansicht der Bundesregierung in der neuen Gemeinschaftsaufgabe in welchen Bereichen zum Einsatz kommen?

9

Soll die neue Gemeinschaftsaufgabe thematische Konzentrationen der Förderung beinhalten, ähnlich denen der europäischen Strukturfonds?

10

Soll die Förderung über die neue Gemeinschaftsaufgabe an bestimmte Konditionalitäten gekoppelt werden, ähnlich denen der europäischen Strukturfonds?

11

Soll ein fester Anteil der Mittel der neuen Gemeinschaftsaufgabe obligatorisch für einen integrierten Bottom-up-Ansatz vorgesehen sein, ähnlich dem LEADER- beziehungsweise CLLD-Ansatz der europäischen Strukturfonds?

12

Inwiefern finden die Evaluationen der Modell- und Wettbewerbsförderungen

a) LandZukunft,

b) Land(auf)Schwung,

c) Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“,

d) Unser Dorf hat Zukunft,

e) Kerniges Dorf,

f) Ländliche Infrastruktur,

g) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Eingang in die neue Gemeinschaftsaufgabe?

13

Welche Förderbereiche aus der GAK sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die neue Gemeinschaftsaufgabe nicht mehr förderfähig sein?

14

In welcher Hinsicht wird die Koordinierung mit der GRW sich auf die förderfähigen Maßnahmen auswirken, beispielsweise durch einen Förderschwerpunkt Regionalvermarktung?

15

Inwieweit wird der Bereich Hochwasserschutz im Binnenland in der Gemeinschaftsaufgabe Berücksichtigung finden?

16

Inwiefern plant die Bundesregierung in der neuen Gemeinschaftsaufgabe Mittel für den Ankauf von Flächen zum Hochwasserschutz im Binnenland bereitzustellen (bitte Höhe der Mittel angeben)?

17

Inwiefern plant die Bundesregierung, einen Förderschwerpunkt „Modernisierung und Aufbau von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen“ im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe mit dem Ziel, regionale Wirtschaftskreisläufe durch gezielte Investitionen und Beratungs- und Schulungsmaßnahmen für Unternehmen zu fördern (bitte Höhe der Mittel angeben)?

18

Hat die Bundesregierung Überlegungen und Prüfungen angestellt, wie durch die neue Gemeinschaftsaufgabe auch eine Entwicklung regionaler Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Gemeinschaftsverpflegung vorangebracht werden könnte (bitte mit Begründung)?

19

Welche räumlichen Gebiete sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ förderfähig sein?

a) In welcher Hinsicht werden sich die förderwürdigen ländlichen Gebiete nach der Fördergebietskarte der GRW richten?

b) Inwiefern kann vor diesem Hintergrund eine spezifische Förderung des ländlichen Raums sichergestellt werden, beispielsweise durch die Definition spezifisch ländlicher Fördermaßnahmen?

20

Plant die Bundesregierung, neue Indikatoren der räumlichen Förderfähigkeit mit einzubeziehen, beispielsweise die demografische Entwicklung?

21

Wie passt sich die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregierung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein?

22

Welche Zweckbindung wird es bei welchen Teilen der neuen Gemeinschaftsaufgabe geben (bitte Zweckbindung und deren Höhe)?

23

Wie wird die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Willen der Bundesregierung finanziell ausgestattet sein?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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