[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5730
18. Wahlperiode 06.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5543 –
Militärische EU-Mission EUNAVFOR MED zur Migrationskontrolle im Mittelmeer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die 28 Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die
„Phase 1“ der Mission EUNAVFOR MED beschlossen. Ziel ist zunächst das
Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern (Rat der
Europäischen Union, Pressemitteilung vom 22. Juni 2015). Gemeint sind „jene, die
Geld verdienen mit deren [der Geflüchteten] Leben und allzu oft mit deren
Tod“, erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini (Handelsblatt
vom 22. Juni 2015). Die Mission soll vor libyschen Gewässern abgehalten
werden. „Phase 1“ sieht den Einsatz von Seeaufklärern, Flugzeugen, Drohnen und
Satellitenüberwachung vor. Die Rede ist sogar von U-Booten. In „Phase 2“ ist
unter anderem das Kreuzen in Hoheitsgewässern Libyens geplant, zudem
sollen dann Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden.
„Phase 3“ soll schließlich den Einsatz von Bodentruppen in dem
nordafrikanischen Land ermöglichen. Der Rat der Europäischen Union entscheidet, ob und
wann die Mission in die Phasen 2 und 3 übergehen soll. Für diese Phasen wäre
die Zustimmung der libyschen Regierung (bzw. der Regierungen anderer
Flaggenstaaten aufgebrachter Schiffe) oder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates
erforderlich (allerdings existieren derzeit zwei konkurrierende libysche
Regierungen, die unter UN-Vermittlung zu einer Einheitsregierung bewogen
werden sollen; siehe Frage 6 der Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache
18/5284). Großbritannien, Frankreich, Litauen und Spanien haben bereits eine
Resolution für den Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7 entworfen (Times of
Malta vom 22. Juni 2015). Nach derzeitigem Stand dürfte für eine solche
Resolution aber keine Zustimmung aller ständigen Mitglieder des UN-
Sicherheitsrates zu erwarten sein.
Die Mission untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der
Europäischen Union, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist.
Das militärische Hauptquartier wird in Rom angesiedelt. Zu den vorläufigen
Kosten heißt es, diese würden auf 11,82 Mio. Euro geschätzt. Nach einer
zweimonatigen Startphase soll die Mission zunächst für ein Jahr betrieben
werden. EUNAVFOR MED wird angeführt von einem Verband des italienischen
Flugzeugträgers „Cavour“. Bekanntlich ist das britische Schiff „HMS Bulwark“
ebenfalls in der Region aktiv (Guardian vom 23. Juni 2015), allerdings im Rah-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5730 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemen der Frontex-Operation „Triton“. Dort beteiligt sich auch die deutsche
Marine, derzeit mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“.
Beide werden seit dem 30. Juni 2015 im Rahmen von EUNAVFOR MED
eingesetzt (
www.bundeswehr.de vom 1. Juli 2015). Die britische „HMS Bulwark“
soll durch ein anderes Schiff ersetzt werden, das dann aber an EUNAVFOR
MED teilnimmt. Laut dem Fact Sheet des EAD (
www.statewatch.org/news/
2015/jun/eu-eeas-crisis-in-med-statement.pdf) würden die 20 Luft- und
Marineschiffe, Hubschrauber, Aufklärungsflugzeuge, U-Boote und Drohnen von
den Regierungen in Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien,
Schweden und Großbritannien beigestellt. Nur neun der Länder beteiligen
sich nach anderslautenden Berichten (
www.bruxelles2.eu vom 22. Juni 2015)
jedoch direkt an der Mission. So stelle Italien ein U-Boot, drei Hubschrauber
und zwei Drohnen. Großbritannien entsende das Schiff „HMS Enterprise“ und
nutze seine Abhörstation in Cheltenham. Belgien und Slowenien schickten
jeweils ein Schiff, Griechenland ein U-Boot. Luxemburg und Spanien
beteiligten sich mit Küstenwachschiffen, Spanien und Frankreich auch mit
Luftaufklärern. Frankreich stelle außerdem „rohe“ oder „aufbereitete“ Daten
verschiedener „Sensoren“ zur Verfügung. Fünfzehn Mitgliedstaaten, darunter auch
Deutschland, sollen zudem Verbindungsbeamte in das Hauptquartier von EU-
NAVFOR MED nach Rom entsenden. Bislang ist Deutschland bereits mit vier
Dienstposten im Operational Headquarter (OHQ) des Militärstabs der
Europäischen Union in Rom beteiligt.
Unklar ist, welche Rolle die Geheimdienste der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union im Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern spielen. Nach
neueren Berichten werden britische Agenten des Government
Communications Headquarters (GCHQ) auf der „HMS Enterprise“ stationiert
(Onlineausgabe Guardian vom 21. Juni 2015). Auf welche Weise sie dort bei der
Aufklärung helfen, wird aber nicht berichtet. Soweit bekannt, ist das auf dem
Mittelmeer kreuzende Marineschiff nicht mit Technik zur Signalerfassung ausgelegt.
Für das Aufspüren von Fluchthelfern sind auch die Kriminalpolizeien der EU-
Mitgliedstaaten zuständig. Hierfür hat die EU-Polizeiagentur eine
„gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag
eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/4634). Zur Ermittlung und Bekämpfung von
„Schleppernetzwerken“ setzen die beteiligten Polizeien (darunter auch das
Bundeskriminalamt) Finanzermittlungen ein und werten Telefondaten aus.
Geplant ist auch, dass die Europäische Union (EU) unter Leitung von Europol
ein Lagezentrum in Sizilien einrichtet. Nicht erklärt wird, ob damit ein bereits
im Juni eröffnetes Lagezentrum der Grenzagentur Frontex gemeint ist (Tiroler
Tageszeitung vom 18. Juni 2015). Mitte Juni 2015 meldete der britische
„Guardian“, dass Großbritannien insgesamt sieben Agenten der National
Crime Agency (NCA) nach Sizilien entsenden würde (Guardian vom 17. Juni
2015). Auch in den Niederlanden würden Angehörige der NCA eingesetzt.
Vermutlich wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón
eine wichtige Rolle bei EUNAVFOR MED übernehmen. Es kauft und
verarbeitet Aufklärungsdaten von kommerziellen optischen und Radarsatelliten.
Analysierte Bilder übermittelt das Zentrum an den zivil-militärischen Auswärtigen
Dienst, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum in Brüssel oder die
Grenzschutzagentur Frontex. Erstmals hat Frontex in diesem Jahr Bilder beim
EU-Satellitenzentrum EUSC angefragt (Bundestagsdrucksache 18/5316). Das
EUSC greift auch auf das eigentlich nur zur Erdbeobachtung gedachte
„Copernicus“-Programm zurück. Copernicus enthält einen „Kerndienst Sicherheit“,
eine der drei Aufgaben besteht in der Grenzüberwachung. Der Betrieb der
Dienste soll noch im Jahr 2015 beginnen. Derzeit schafft Frontex laut der
Bundesregierung „in enger Absprache entsprechende Strukturen“. Frontex wird nun
aufgefordert, „Risikokriterien“ für die Identifizierung von Fluchtbewegungen
auf dem Mittelmeer zu entwickeln. Frontex soll eine Liste verdächtiger Schiffe
erstellen, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt
werden könnten (Ratsdok. 9345/15). Gemeint sind registrierte Schiffe, die
ausgemustert wurden und zur Verschrottung vorgesehen sind. Per Satellit sind sie
aufgrund ihrer Größe gut zu verfolgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5730Noch offen ist, welche weiteren Einsatzmittel in der Luft und im All bei
EUNAVFOR MED genutzt werden sollen. Die Europäische Kommission
finanziert beispielsweise das Forschungsprojekt CLOSEYE zur Seeüberwachung,
das ebenfalls Drohnen und Satelliten einbindet (
www.closeye.eu). Es wird von
der spanischen Küstenwache koordiniert, beteiligt sind die Küstenwachen
Portugals und das italienische Militär. Bereits vorhandene Kapazitäten, darunter
Satellitenaufklärung oder Radaranlagen, werden mit neuen Technologien
synchronisiert. Die Guardia Civil betreibt hierfür seit vielen Jahren das Projekt
„Seepferdchen Atlantik“, das ebenfalls Drohnen einbindet. Nun errichtet
Spanien ein ähnliches Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“, das von einem
Kontrollzentrum in Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksachen 18/254, 18/3515).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass nur ein umfassender europäischer
Gesamtansatz das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer beenden kann. Die
Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration in den Herkunfts- und
Transitländern Afrikas und des Nahen Ostens wird dabei eine entscheidende Rolle
spielen. Die militärische Operation zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität
EUNAVFOR MED ist als ein Baustein dieses Gesamtansatzes zu betrachten,
den der Europäische Rat am 23. April 2015 beschlossen hat.
Die Operation befindet sich derzeit in ihrer ersten Phase: Durch Überwachung
und Beobachtung von Schleuseraktivitäten auf hoher See wird die Mission
Informationen über die kriminellen Netzwerke liefern, mit denen wir es im
Mittelmeer zu tun haben. Die Besatzungen der im Rahmen von EUNAVFOR MED
eingesetzten Schiffe erfüllen dabei unverändert die völkerrechtliche und
humanitäre Verpflichtung zur Hilfeleistung gegenüber in Seenot geratenen Personen.
Die beteiligten deutschen Schiffe haben bereits mehr als 6 000 Menschenleben
gerettet (Stand: 27. Juli 2015).
Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Operation weitere Aufgaben übernehmen
(Phasen 2 und 3). Zu den völkerrechtlichen Voraussetzungen für weitere Phasen
hat das Auswärtige Amt auf Bitten des Deutschen Bundestages eine umfassende
Stellungnahme erstellt und an den Deutschen Bundestag übermittelt. Vor dem
Übergang in Phase 2 der Mission muss in jedem Fall der Rat der Europäischen
Union einstimmig das Vorliegen der notwendigen Bedingungen bejahen.
1. Ist das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED inzwischen definiert, und
welche Räume umfasst es?
Das Operationsgebiet für die maritimen Aufgaben der Phase 1 EUNAVFOR
MED erstreckt sich zwischen Libyen und Italien außerhalb der Küstenmeere.
2. Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche
Bundesbehörden an EUNAVFOR MED, und welcher Zeitplan existiert hierfür?
Die Bundeswehr hat der Europäischen Union zwei Schiffe der Marine, die
Fregatte „Schleswig-Holstein“ und den Tender „Werra“, zur Verfügung gestellt.
Derzeit befinden sich 314 Soldatinnen und Soldaten auf beiden Schiffen.
Weiterhin besetzt Deutschland vier Dienstposten im multinationalen, operativen
Hauptquartier in Rom (OHQ) und ist mit einem weiteren Soldaten im taktischen
Einsatzhauptquartier auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“ vertreten.
Drucksache 18/5730 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert
bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
b) Welche Aufgaben werden von dem Personal der Bundesregierung
einschließlich nachgeordneter Stellen übernommen?
Die Aufgaben der beiden derzeit an EUNAVFOR MED beteiligten deutschen
Schiffe liegen im Schwerpunkt in der Lagebildverdichtung. Durch
Überwachung und Beobachtung der Schleuseraktivitäten auf hoher See sollen mehr
Informationen über die kriminellen Netzwerke gewonnen werden. Darüber hinaus
bleibt die Aufgabe der Seenotrettung als Pflicht eines jeden am Seeverkehr
teilnehmenden Schiffes erhalten. Das deutsche Personal in den Stäben wirkt mit an
der multinationalen Operationsplanung und Operationsführung.
c) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden von der
Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Stellen zur Verfügung gestellt,
und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
d) Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für EUNAVFOR MED
geführt und kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer
oder anderswo hält die Bundeswehr hierzu Kontakt?
Die Operation wird vonseiten der Europäischen Union operativ aus dem
Hauptquartier in Rom und taktisch aus dem Einsatzhauptquartier auf dem italienischen
Flugzeugträger „Cavour“ geführt. Die nationale Führung erfolgt über das
Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam.
3. Mit welchem konkreten Auftrag und in welchem konkreten
Operationsgebiet bzw. Einsatzraum sollen die im Rahmen der von der EU-Grenzagentur
Frontex durchgeführten Operation „Triton“ bereitgestellte Fregatte
„Schleswig-Holstein“ und der Tender „Werra“ bei EUNAVFOR MED
eingesetzt werden?
Der Rat der Europäischen Union hat mit seinem Beschluss (GASP) 2015/778
den Auftrag für die militärische Krisenbewältigungsoperation EUNAVFOR
MED erteilt. Die Mission soll dazu beitragen, das Geschäftsmodell der
Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetze im südlichen zentralen
Mittelmeer zu unterbinden. Dazu unterstützt EUNAVFOR MED in einer ersten Phase
durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See im
Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von
Schleusernetzwerken. In Phase 2 und 3 der Mission sollen zudem systematische
Anstrengungen unternommen werden, um Schiffe und an Bord befindliche
Gegenstände, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich
benutzt werden, in Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht auszumachen,
zu beschlagnahmen und zu zerstören oder unbrauchbar zu machen.
Davon zu unterscheiden ist die Operation „Triton“ der EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX. Die beiden Schiffe der Deutschen Marine wurden nicht und sind
nicht für die FRONTEX-Operation „Triton“ bereitgestellt. Darüber hinaus wird
auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/57304. Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für „Triton“ geführt und
kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer oder anderswo
hält die Bundeswehr hierzu Kontakt?
Die Deutsche Marine nimmt nicht an der Operation „Triton“ teil. Auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Inwiefern hält die Bundesregierung es mit Blick auf das Trennungsgebot für
(nach deutschem Recht) zulässig, die Bundesmarine durch diesen Einsatz
im Mittelmeer zur Umsetzung und Unterstützung von Frontex einzusetzen
(Ratsdok. 9747/15,
www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-military-
op.pdf)?
Zur Zulässigkeit eines Einsatzes deutscher Marine-Schiffe in Rahmen
FRONTEX-koordinierter Operationen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den
Fragen 2 und 3 verwiesen.
6. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen nach
Kenntnis der Bundesregierung Personal und Einsatzmittel oder sonstige
Ausrüstung für EUNAVFOR MED zur Verfügung, und welcher Zeitplan
existiert hierfür (bitte soweit bekannt nach Marineschiffen, Flugzeugen,
Hubschraubern, U-Booten und Drohnen aufschlüsseln)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo die Einsatzmittel
jeweils operieren sollen?
b) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert
bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)?
c) Welche Aufgaben werden von dem Personal übernommen?
d) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden zur Verfügung
gestellt, und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan
angeben)?
Die so genannte Task Force 464 EUNAVFOR MED wird nach Kenntnis der
Bundesregierung als Verband aus voraussichtlich insgesamt sechs Schiffen,
zwei U-Booten, drei Seeraumüberwachungsflugzeugen, drei Hubschraubern
und zwei Überwachungsdrohnen bestehen und vom Flaggschiff, dem
italienischen Flugzeugträger „Cavour“, geführt. Neben Italien als „Rahmennation“ und
Deutschland als einem der größten Truppensteller mit zwei Schiffen beteiligen
sich auch Belgien, Frankreich, Griechenland, Finnland, Luxemburg, Slowenien,
Spanien, und das Vereinigte Königreich mit Einsatzmitteln an der Operation.
Zusätzlich beteiligen sich Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta,
Niederlande, Schweden und Slowakei mit Personal für das operative Hauptquartier in
Rom und dem taktischen Einsatzhauptquartier auf dem italienischen
Flugzeugträger „Cavour“.
Das Personal im operativen Hauptquartier in Rom und auf dem taktischen
Führungsschiff, dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“, bewältigt auf
verschiedenen Führungs- und Arbeitsebenen Aufgaben im Rahmen der Operation.
Die für EUNAVFOR MED unterstellten Einsatzmittel werden im
Operationsgebiet für die maritimen Aufgaben der Phase 1 EUNAVFOR MED zwischen
Libyen und Italien außerhalb des Küstenmeeres eingesetzt. Die logistische
Abstützung der seegehenden Einheiten erfolgt im Wesentlichen auf italienische
Häfen. Die Seefernaufklärer (außer Frankreich) stützen sich auf Sigonella
(Italien), ein britischer Hubschrauber auf Malta ab.
Drucksache 18/5730 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDerzeit kommen vier Schiffe, drei Hubschrauber und ein Seefernaufklärer zum
Einsatz (Stand: 27. Juli 2015). Ein französischer Seefernaufklärer unterstützt in
unregelmäßiger Wiederkehr EUNAVFOR MED. Weitere multinationale
Fähigkeiten werden in der Folge nach derzeitigem Stand noch hinzutreten.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Auf welche Weise sollen die Seenotleitstelle in Rom und die Lagezentren
von „Triton“ sowie EUNAVFOR MED Kontakt halten, inwiefern
informieren sich diese über einzelne Maßnahmen, und zu welchen Anlässen
kooperieren diese (nicht nur Seenotrettung) auch direkt?
Die Koordination von Seenotrettungsmaßnahmen im Operationsgebiet erfolgt
regelmäßig über das Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC; Leitstelle
zur Koordination der Seenotrettung) in Rom. Entsprechend dem Beschluss des
Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 soll EUNAVFOR MED,
soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union,
insbesondere mit Europol, FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen
Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit relevanten GSVP-Missionen (GSVP –
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik)
Koordinierungsvereinbarungen schließen.
8. Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, im Rahmen der
Europäischen Migrationsagenda sei neben dem militärischen Konzept von
EUNAVFOR MED auch beabsichtigt, durch die Militärmission ebenfalls
die Seenotrettung zu verstärken, und welche Absprachen und Aktivitäten
gibt es insoweit?
Zur Verpflichtung zur Seenotrettung wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Die Besatzungen der Schiffe der Deutschen
Marine haben bisher mehr als 6 600 Menschen aus Seenot gerettet (Stand: 3. August
2015). Seenotrettung ist nicht expliziter militärischer Auftrag von EUNAVFOR
MED, bleibt aber gleichwohl als rechtliche Pflicht der am Schiffsverkehr
beteiligten seegehenden Einheiten erhalten. Bei der Rettung der Menschen erfüllen
die Soldatinnen und Soldaten der Deutschen Marine eine völkerrechtliche und
humanitäre Verpflichtung.
9. Was ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern bei EUNAVFOR MED
auch Beteiligte oder Infrastrukturen der Seeüberwachungsnetzwerke
„Seepferdchen Atlantik“ oder „Seepferdchen Mittelmeer“ eingebunden werden?
Zur Kenntnis der Bundesregierung zu „Seepferdchen Atlantik“ oder
„Seepferdchen Mittelmeer“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom
7. Januar 2014 verwiesen. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Über eine Einbindung von Beteiligten oder Infrastrukturen der angesprochenen
Netzwerke in die Operation EUNAVFOR MED liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/573010. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
EUNAVFOR MED entstehen, und welche weiteren Kosten entstehen
durch den Einsatz deutscher ziviler und militärischer Behörden?
Über die aus dem ATHENA-Finanzierungsmechanismus gemeinsam zu
tragenden Ausgaben für EUNAVFOR MED wurde bislang noch nicht entschieden.
Die Referenzsumme, die eine erste grobe Schätzung der Missionsausgaben
enthält, wurde für 14 Monate zunächst mit rund 11,8 Mio. Euro beziffert.
Deutschland trägt rund 22 Prozent der gemeinsamen Ausgaben. Darüber hinaus werden
die für die Teilnahme der Bundeswehr an der Mission entstehenden
einsatzbedingten Zusatzausgaben, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03
Titelgruppe 08, im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 auf rund 36,6 Mio.
Euro geschätzt.
11. Wie hoch sind bzw. waren im Jahr 2015 und prognostisch (Rest des Jahres
2015 und 2016) die (ggf. erwarteten) jeweiligen finanziellen
Aufwendungen bzw. Kostenanteile bei Einsätzen im Kontext von EUNAVFOR MED,
Frontex, EUROSUR, der Europäischen Migrationsagenda zur
a) Rettung und Unterbringung von Flüchtlingen,
b) Abschreckung von Flüchtlingen (Programme wie z. B.
„multifunktionale Zentren“ in Herkunftsländern, die ein „realistisches Bild über die
Erfolgsaussichten des Versuchs, die EU zu erreichen“, vermitteln
sollen) und bzw. oder Schleusern,
c) Strafverfolgung von und militärischem Vorgehen gegen Flüchtlinge
und bzw. oder „Schleuser“?
Zu den durch die Teilnahme an der FRONTEX-koordinierten Operation
„Triton“ entstehenden Kosten und den Kosten, die durch den Betrieb des
EUROSUR-Netzwerks entstehen, wird auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 13 und 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen.
Aus dem Einzelplan 14 wurden bis 30. Juni 2015 für Hilfsmaßnahmen im
Rahmen der Rettung und Unterbringung von Flüchtlingen bei der Seenotrettung im
Mittelmeer Ausgaben in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro geleistet. Die
Ausgabenerfassung hierzu ist ein laufender Prozess und noch nicht abgeschlossen.
Hinsichtlich der (erwarteten) Kosten für EUNAVFOR MED wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine
Kenntnisse.
12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der italienische
Flugzeugträger „Cavour“ für den Einsatz umgerüstet wurde und nun ein
„robustes Krankenhaus“ mitführt?
Der italienische Flugzeugträger „Cavour“ ist grundsätzlich für eine lage- und
szenarioabhängige, notfallchirurgische oder erste dringliche chirurgische
Behandlung von Patienten ausgelegt. Über mögliche Umbauten liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/5730 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der
Bundesregierung auch zivile und bzw. oder militärische
geheimdienstliche Mittel angeboten, und inwiefern wird darauf zurückgegriffen?
a) Um welche Art geheimdienstlicher Aufklärung handelt es sich dabei?
b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu,
dass Großbritannien die Nutzung seiner Abhörstation in Cheltenham
anbot?
c) Welche Rolle sollen Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS
Enterprise“ übernehmen?
d) Welche Beteiligten an EUNAVFOR MED werden auch Signaltechnik
zur Erfassung digitaler Kommunikation oder elektromagnetischer
Strahlung einsetzen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
14. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstigen
Regierungen bzw. Organisationen werden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung auf welche Weise an EUNAVFOR MED beteiligen, etwa indem
Beamte in Lage- oder Kontrollzentren entsandt werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 6 sowie 6a bis 6d wird verwiesen.
15. Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO
um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht, welche
Beiträge wurden abgelehnt, und welche wurden schließlich übernommen
(bitte auch den Zeitplan angeben)?
Die NATO wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nicht um Unterstützung
für die EU-Operation EUNAVFOR MED ersucht.
16. Auf welche Weise wird EUNAVFOR MED nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“
(JOT MARE) in Den Haag zusammenarbeiten?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über eine formale
Zusammenarbeit zwischen EUNAVFOR MED und dem „gemeinsamen Operationsteam“
(Joint Operation Team, JOT MARE) bei Europol vor. Ergänzend wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4634 verwiesen.
17. Inwiefern werden auch das Bundeskriminalamt oder der
Bundesnachrichtendienst mit EUNAVFOR MED zusammenarbeiten, bzw. inwiefern
könnte EUNAVFOR MED von Analyseprodukten der beiden Behörden
profitieren?
Das Bundeskriminalamt arbeitet nicht mit EUNAVFOR MED zusammen und
erstellt keine Produkte, die für EUNAVFOR MED einen Mehrwert darstellen.
Im Rahmen der gesetzlichen Auftragserfüllung unterstützt der
Bundesnachrichtendienst die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. In diesem Zusammenhang hat
er für das deutsche Einsatzkontingent EUNAVFOR MED ein
Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen bereitgestellt.
Eine weitere Antwort kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form
erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Infor-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5730mationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik
des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen technischen
Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe der
Einsatzorte von Mitarbeitern könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige
Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Der Schutz der
Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes i. S. v.
§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) einen
überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der
Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz
spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen
Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die entsprechenden Informationen
werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad
„VS-Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.1
18. Was ist der Bundesregierung über neu eingerichtete Lagezentren von EU-
Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern stehen diese im
Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt sich FRONTEX über die
FRONTEX-koordinierten Operationen hinaus seit dem 26. Juni 2015 an einer
„Regional Task Force“ der Europäischen Union in Catania/Italien. Durch die
sukzessive Entsendung von Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungsbüros
für Asylfragen EASO, von FRONTEX und Europol zu dieser „Regional Task
Force“ soll Italien u. a. bei der Registrierung und Identifizierung ankommender
Migranten unterstützt werden.
a) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit diesen Lagezentren
zusammen oder hat dort sogar Verbindungsbeamte abgestellt?
Die „Regional Task Force“ der EU befindet sich im Aufbau; die konkrete
Beteiligung ist noch nicht bekannt.
b) Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben
hierfür Personal oder Ausrüstung überlassen bzw. setzen sie im Kontext
der Arbeit der Lagezentren ein?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/5730 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass
Frontex für die Beteiligung am „Kerndienst Sicherheit“ des
Satellitenprogramms Copernicus derzeit „in enger Absprache entsprechende
Strukturen“ schafft (Bundestagsdrucksache 18/5316)?
Die Europäische Kommission überträgt die Verantwortung und das Budget für
den Aufbau einer jeweiligen Fähigkeitsstruktur für das
Erdbeobachtungsprogramm Copernicus, so auch für die Nutzung von Fernerkundungsdaten für die
Aufgabenwahrnehmung, an die EU-Agenturen FRONTEX und EMSA per
Vertrag. Die Vertragsverhandlungen sind in der finalen Phase. Die Fähigkeit der
Agentur zur satellitengestützten Aufklärung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem
EU-Satellitenzentrum (SatCen) und der europäischen maritimen
Sicherheitsagentur EMSA.
a) Inwiefern soll Frontex „Risikokriterien“ für die Identifizierung von
Fluchtbewegungen auf dem Mittelmeer entwickeln, und wer ist daran
ebenfalls beteiligt?
Die Identifizierung und Verfolgung verdächtiger Schiffsbewegungen durch
FRONTEX kann erst im Zuge des Anforderungsprozesses für die jeweilige
Überwachungsdienstleistung durch ein nationales Koordinierungszentrum
erfolgen. Voraussetzung sind Antrag eines Mitgliedstaats und Entscheidung der
EU-Agentur FRONTEX. Die Beobachtung verdächtiger Schiffe wird mittels
spezieller Algorithmen und Driftkalkulationen vorgenommen. Inwieweit die
Agentur über die Behörden oder Dienste der Mitgliedstaaten in anderer Form
auf verdächtige Schiffe hingewiesen wird, ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Von Indikatoren im Sinne der Fragestellung hat die Bundesregierung
keine Kenntnis.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex
bereits eine Liste verdächtiger Schiffe erstellt hat, die „mit einer gewissen
Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten?
Die Aufklärung umfasst vorrangig relevante Küstenabschnitte, von denen
üblicherweise verdächtige Schiffe ablegen könnten. Sollte sich ein Verdacht gegen
ein bestimmtes Schiff konkretisieren, wird dessen weitere Route in Absprache
mit dem anfordernden Mitgliedstaat verfolgt. Eine Liste verdächtiger Schiffe ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie viele Schiffe an welchen Standorten finden sich auf der Liste?
Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen.
20. Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von
EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auch von
Satellitenaufklärung Gebrauch?
a) Auf welchem Wege und durch wen werden entsprechende Daten
generiert, verarbeitet, analysiert und schließlich als fertige Analyseprodukte
übermittelt (bitte die beteiligten Einrichtungen nennen)?
b) Welche Rolle wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen
Torrejón in diesem Zusammenhang übernehmen?
Die Bundeswehr stellt für EUNAVFOR MED keine Produkte aus der
Satellitenaufklärung bereit. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/573021. In welchem zahlenmäßigen Umfang hat das Europol-Lagezentrum JOT
MARE nach Kenntnis der Bundesregierung bereits damit begonnen,
Satellitendaten zu nutzen, um damit
a) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw.
werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter
Satelliten zu detektieren,
b) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw.
werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter
Satelliten zu verfolgen,
c) mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten Lageberichte oder
Risikoanalysen über Schiffe oder Boote zu erstellen, die von
Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5316 verwiesen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor.
22. Welche Behörden welcher sechs Länder gehörten zum ersten Kernteam
von JOT MARE, und wann hat das Bundeskriminalamt dort mit seiner
Arbeit begonnen?
Zur Umsetzung des JOT MARE haben Großbritannien, Italien, Spanien,
Griechenland, Frankreich und Deutschland nationale Experten zu Europol entsandt.
Über die konkreten Entsendebehörden der einzelnen Länder liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die deutsche Beteiligung im JOT MARE
erfolgt seit 1. Juni 2015 durch die Bundespolizei. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/4634 verwiesen.
23. Welche bestehenden Datensammlungen werden von der Bundeswehr im
Rahmen von EUNAVFOR MED genutzt, um Personen- und Sachdaten
vermeintlicher oder tatsächlicher Fluchthelfer oder sonstige im Rahmen
des Einsatzes anfallenden Daten zu verarbeiten?
Die Bundeswehr nutzt bislang im Rahmen von EUNAVFOR MED keine
bestehenden Datenbanken und greift auch auf keine zurück.
Entsprechend dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai
2015 soll EUNAVFOR MED, soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und
Einrichtungen der Union, insbesondere mit Europol, FRONTEX, EUROJUST,
dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit einschlägigen
GSVP-Missionen Koordinierungsvereinbarungen schließen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sind derzeit noch keine Vereinbarungen in Kraft.
24. Welche Datenbanken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eigens
für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer darf dort Daten einstellen, und
welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf
zu?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Drucksache 18/5730 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern für Operationen
und Lagezentren von EUNAVFOR MED und JOT MARE gemeinsame
„Informationspools“ eingerichtet wurden, und wer ist daran
angeschlossen?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. In welchem Umfang (oder, sofern bekannt, in welcher Zahl) werden im
JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung auch Daten aus der
Telekommunikationsüberwachung und der Rückverfolgung von
Finanzströmen verarbeitet (Bundestagsdrucksache 18/5048)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21a der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5048 verwiesen.
Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Welche Formen der Telekommunikationsüberwachung sind auf
Bundestagsdrucksache 18/5048 bezüglich der Ermittlungsmethoden JOT MARE
gemeint?
Die Aussage in der Bundestagsdrucksache 18/5048 bezieht sich auf die im
Rahmen der Telekommunikationsüberwachung gewonnenen Verkehrsdaten
(Telefonnummern der überwachten Anschlüsse sowie gewählte und angenommene
Anschlussrufnummern).
28. Wie viele solcher Daten wurden seit Gründung des JOT MARE durch das
Bundeskriminalamt angeliefert?
Es erfolgt keine zahlenmäßige Erfassung der Verkehrsdaten von
Ermittlungsverfahren, die an das JOT MARE angeliefert werden.
29. Inwiefern werden Geflüchtete im Rahmen von EUNAVFOR MED nach
Kenntnis der Bundesregierung auch zu Reiserouten, Transportmitteln,
Fluchthelfern und gezahlten Geldleistungen befragt?
a) Wie viele solche Verhörspezialisten oder „Debriefer“ hat die
Bundeswehr hierfür im Einsatz?
b) Wie viele Geflüchtete wurden von der Bundeswehr bereits in diesem
Sinne verhört oder befragt?
c) Auf welche Weise werden die Geflüchteten unterrichtet, dass sie diese
Verhöre verweigern können?
Gemäß Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015,
Artikel 2 Absatz 2a und Absatz 4, können bei EUNAVFOR MED Personen, die
von an EUNAVFOR MED beteiligten Schiffen an Bord genommen wurden, zu
Name, Geburtsname, Vornamen, gegebenenfalls Aliasnamen, Geburtsdatum
und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort, Beruf sowie zu
Aufenthaltsorten und Transitwegen, Führerscheinen, Identitätsdokumenten und
Reisepassdaten befragt werden. Die Gespräche werden auf freiwilliger Basis und
durch vier deutsche Soldaten der Feldnachrichtentruppe durchgeführt; weitere
deutsche Soldaten können bei Bedarf unterstützen. Grundsätzlich werden alle
aufgenommenen Personen angesprochen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5730Die Befragung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Dieses wird den
Gesprächspartnern zu Beginn mitgeteilt. Ebenso wird ihnen mitgeteilt, dass das
Gespräch jederzeit abgebrochen werden kann und dass ihnen durch ein
verweigertes Gespräch keine Nachteile entstehen.
d) Wo werden die von der Bundeswehr bei den Verhören erlangten
Personen- und Sachdaten gespeichert, und wer darf darauf zugreifen?
e) Inwiefern werden im Rahmen von EUNAVFOR MED auch Telefone
der Geflüchteten beschlagnahmt und bzw. oder forensisch
ausgewertet?
Die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden gemäß EU-Ratsbeschluss im
nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische
Nachrichtenwesen gespeichert. Der Zugang zu den Daten ist auf ausgewähltes Personal
beschränkt. Ebenfalls gemäß Ratsbeschluss werden die Informationen in den
Informationsraum EUNAVFOR MED eingespeist. Im Rahmen von EUNAVFOR
MED werden keine Telefone von Geretteten zur forensischen Auswertung
beschlagnahmt und bzw. oder forensisch ausgewertet.
30. Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw.
genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Operationen „Triton“ und EUNAVFOR MED bereits zerstört,
versenkt oder unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten
Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser
Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört?
Seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED wurden ein unbemannt
treibendes, mutmaßlich durch Migranten genutztes Holzboot sowie zwei weitere
Schlauchboote nach der Aufnahme von Schiffbrüchigen durch ein deutsches
Schiff versenkt. Zur grundsätzlichen Kenntnis der Bundesregierung über
derartige Maßnahmen im Rahmen FRONTEX koordinierter Operationen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen.
31. Welcher Zeitplan existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Erweiterung der zivil-militärischen Mission EUNAVFOR MED um
„Phase 2“ und „Phase 3“?
Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Operation weitere Aufgaben übernehmen
(Phasen 2 und 3). Der Rat bewertet gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses
(GASP) 2015/778, ob die Bedingungen für Schritte über die erste Phase hinaus
erfüllt sind. Dieser Bewertung müssen aufgrund des Konsensprinzips alle
Mitgliedstaaten zustimmen. Vorbehaltlich der Bewertung durch den Rat ist das PSK
(Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee der Europäischen Union)
gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/778 befugt zu
entscheiden, wann der Übergang zwischen den verschiedenen Phasen der Operation
stattfindet. Dafür gibt es keinen festen Zeitplan.
Drucksache 18/5730 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer entsprechenden
beantragten Resolution des UN-Sicherheitsrates bekannt, und wer hat diese
entworfen und eingereicht?
a) Inwieweit sieht ein solcher Resolutionsentwurf in Abweichung von der
weiten Auftragsdefinition des Ratsbeschlusses vom 18. Mai 2015 zu
EUNAVFOR MED, wonach in „Phase 2“ sowie „Phase 3“
Operationen in den „inneren Gewässern“ bzw. „im Hoheitsgebiet“ des (nicht
näher bezeichneten) „betroffenen Küstenstaates“ durchgeführt werden
sollen eine inhaltliche oder räumliche Begrenzung vor?
Es wurde bisher in den VN-Sicherheitsrat formell noch kein Entwurf einer VN-
Sicherheitsratsresolution zu EUNAVFOR MED eingebracht.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Partner im VN-
Sicherheitsrat und der Hohen Vertreterin Federica Mogherini, alle für die Mission
EUNAVFOR MED erforderlichen völkerrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen.
c) Auf welche Weise haben Bundesbehörden das Zustandekommen der
Resolution unterstützt, und wie wird sich die Bundesregierung hierzu
weiter positionieren?
Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit den Mitgliedern des VN-
Sicherheitsrates und stimmt sich v. a. mit den EU-Partnern im VN-Sicherheitsrat
über das weitere Vorgehen eng ab.
d) In welchem Maße dürfte sich der Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7
aus Sicht der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Bildung
einer Einheitsregierung in Libyen auswirken?
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit EU-Partnern und dem Europäischen
Auswärtigen Dienst bei der Vorbereitung, Planung und beim Aufbau der
Mission EUNAVFOR MED insbesondere darauf hingewirkt, dass der VN-geführte
politische Dialog mit dem Ziel der Bildung einer Einheitsregierung und die
Umsetzung der Mission aufeinander abgestimmt sind. Der Rat für Auswärtige
Beziehungen hat die Hohe Vertreterin ausdrücklich beauftragt im Rahmen von
EUNAVFOR MED für Kohärenz mit dem außenpolitischen Handeln der Union
insgesamt zu sorgen (Beschluss (GASP) 2015/778 vom 18. Mai 2015). Die
Bundesregierung hat daneben die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten
Nationen für Libyen mit großem Nachdruck unterstützt. So fand am 10. Juni
2015 in Berlin ein Treffen aller libyschen Verhandlungsdelegationen mit den
Vertretern der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sowie
Deutschlands, Italiens, Spaniens, der EU und der Vereinten Nationen statt, das
wesentlich zu Fortschritten beigetragen hat.
33. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Haltung des UN-
Generalsekretärs Ban Ki-moon, der eine militärische Operation in Libyen
ausdrücklich abgelehnt hat (bitte nicht wie in der Schriftlichen Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 18/5284 lediglich in Bezug auf Seenotrettung
beantworten)?
Die Bundesregierung kennt die Äußerungen des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen und teilt dessen Auffassung, dass es eines umfassenden Ansatzes
bedarf. Während die Seenotrettung grundsätzlich im Vordergrund steht, ist es aber
auch erforderlich, gegen die Schleuser vorzugehen, die Menschen im Mittel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5730meer tausendfach in Lebensgefahr bringen. Die Bundesregierung hat daher
entschieden, dass Schiffe der deutschen Marine und Personal der Bundeswehr
entsandt werden, um Menschen in Seenot zu retten und einen Beitrag zur Mission
EUNAVFOR MED zu leisten.
VN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat gegenüber den EU-Außenministern in
Brüssel am 22. Juni 2015 die Bemühungen der EU zur Seenotrettung
ausdrücklich gewürdigt.
34. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Äußerungen der EU-
Außenbeauftragten Federica Mogherini, die im Vorfeld der Ratssitzung vom
22. Juni 2015 erklärte, sie werde nicht empfehlen, nur die eingeschränkte
Variante der Operation EUNAVFOR MED (also die originäre „Phase 1“)
zu beschließen, denn beschränke sich die EU auf eine Aufklärungsmission
und die verstärkte Rettung von Flüchtlingen durch EU-Schiffe, liefere sie
falsche Anreize für Schleuser (SPIEGEL ONLINE vom 13. Juni 2015)?
Auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 wird verwiesen.
35. Zu welchem Zweck partizipiert die Bundesregierung an den
Spähaktivitäten der „Phase 1“ von EUNAVFOR MED, wenn grundlegende Zweifel
daran bestanden (oder sogar noch bestehen), dass die „Phasen 2“ und „3“
rechtskonform erreicht werden können, und die Bundesregierung sich – so
der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wiederholt –
ebenso wie die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini an der Vorgabe
orientiert, durch Aktivitäten zur Rettung von Flüchtlingen aus Seenot
keine „Anreize“ schaffen zu wollen (Onlineausgabe Deutschlandfunk
vom 20. April 2015)?
Der Auftrag für EUNAVFOR MED in Phase 1 ist, durch Sammeln von
Informationen und durch Patrouillen auf hoher See die Aufdeckung und Beobachtung
von Schleusernetzwerken zu unterstützen. Beim Beschluss zur Einrichtung war
klar, dass gegebenenfalls weitere völkerrechtliche Voraussetzungen für die
vollständige Umsetzung der Phasen 2 und 3 zu schaffen sind. Darum ist im
Mandatierungsbeschluss vom 18. Mai 2015 festgelegt, dass der Rat etwaigen
anwendbaren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der
Zustimmung der betroffenen Küstenstaaten Rechnung trägt.
Angesichts der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer hat die Bundesregierung
Schiffe zur Seenotrettung entsandt. Sie hat gemeinsam mit den EU-Partnern
auch die Entschlossenheit bekräftigt, gegen Schlepper im Einklang mit dem
Völkerrecht vorzugehen, und wirkt bei der Umsetzung dieses Auftrags im
Rahmen von EUNAVFOR MED mit. Dies sind Elemente zur Umsetzung des
umfassenden Ansatzes und der Aufträge, die der Europäische Rat am 23. April 2015
beschlossen hat.
36. Was ist der Bundesregierung über die Haltung des UN-Vermittlers
Bernardino León zu einer militärischen EU-Operation in Libyen bekannt,
zumal sich dieser um die Errichtung einer Einheitsregierung bemüht, und
die Ankündigungen von „Phase 2“ und „Phase 3“ die beiden
„Regierungen“ in Tripolis und Tobruk nach Auffassung der Fragesteller düpieren
oder, im Falle einseitiger Unterstützung, gegeneinander aufbringen
könnten (bitte anders als in der Schriftlichen Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
18/5284 den Bezug zur Haltung von Herrn León herstellen)?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. Der VN-Sondergesandte
Bernardino León hat am 7. März 2015 in einem Interview mit der italienischen
Drucksache 18/5730 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZeitung „Corriere della Sera“ gesagt, dass er eine EU-Seeblockade im
Mittelmeer vor der libyschen Küste befürworte, um den Waffen- und Ölschmuggel zu
verhindern. Weitere Äußerungen von León zu einer militärischen EU-Operation
in Libyen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
37. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der unter
Bernadino León moderierten Verhandlungen über die Bildung einer
Regierung der nationalen Einheit in Bezug auf eine zukünftige
Zusammenarbeit mit der EU-Operation EUNAVFOR MED besprochen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob der VN-Sondergesandte Bernadino
León in den Verhandlungen über eine Zusammenarbeit zwischen einer
libyschen Einheitsregierung und EUNAVFOR MED oder irgendwelche
diesbezüglichen Angebote gesprochen hat.
38. Welche Angebote wurden den Verhandlungspartnern nach Kenntnis der
Bundesregierung im Falle einer Kooperation unterbreitet?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]