[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5685
18. Wahlperiode 31.07.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5586 –
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung
empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den
Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht
in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im
eigenen Land, jeder Vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland
verbieten (
www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien
über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus
durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, verweisen auf eine
tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der
Bevölkerung (
www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-
handout.pdf).
Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von
teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog
„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren
Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und
zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für
die Pro-Bewegungen (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient
islamfeindliche Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so
genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu
erreichen.
Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem
Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An
wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis
zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und
fremdenfeindlichen Aufmärschen.
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit
äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland,
die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu
Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Das ganze Ausmaß
islambzw. muslimfeindlich motivierter Straftaten verbleibt allerdings im Dunkeln,
da sich Bundes- und Landesbehörden bislang weigern, den Themenfeldkatalog Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juli 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebeim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeindlich“ bzw.
„muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es insbesondere von muslimischen
Verbänden und Kriminologen gefordert wird und im Falle des Unterthemas
„Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist (Bundestagsdrucksachen 17/13686
und 18/1627).
1. Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bei Polizei- und Innenbehörden von Bund und Ländern, den
Themenfeldkatalog beim Begriff der „Hasskriminalität“ um ein Unterthema
„islamfeindlich“ bzw. „muslimfeindlich“ zu erweitern, wie es im Falle des Unterthemas
„Antisemitismus“ seit längerem geschehen ist?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4269, Antwort zu Frage 1, wird verwiesen.
2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als
verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern
für Verfassungsschutz überwacht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal
2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4776, Antwort zu Frage 2, wird verwiesen.
3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche
einschließlich Protesten gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas
oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 statt (bitte Datum, Ort,
Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?
Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2015 keine Kundgebungen mit
dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im
Sinne der Fragestellung bekannt geworden.
Allerdings registrierten die Behörden des Bundes und der Länder verschiedene
Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen
eine rechtsextremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher
Ausprägung erkennbar war.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5685Im Ergebnis sind die folgenden durchgeführten Veranstaltungen „gegen eine
Islamisierung Deutschlands“ als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst
bzw. gesteuert zu bewerten:
4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der
Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und
Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der
Tatverdächtigen auflisten)?
a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen
islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,
Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal
2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der
Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und
Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl
der Tatverdächtigen auflisten)?
b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und
sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2015 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen
der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,
Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?
Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische
Einrichtungen“ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges
Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je
Datum Land Ort Veranstalter Teiln.
07.04.2015 NI Hannover PEGIDA Hannover 50
13.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 240
13.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60
13.04.2015 TH Erfurt THÜGIDA 150
19.04.2015 MV Güstrow MVGIDA 120
20.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 60
20.04.2015 TH Eisenberg THÜGIDA 290
27.04.2015 MV Schwerin MVGIDA 140
27.04.2015 NW Düsseldorf DÜGIDA 50
27.04.2015 TH Ohrdruf THÜGIDA 150
03.05.2015 TH Hildburghausen SÜGIDA 135
11.05.2015 TH Neuhaus am Rennweg THÜGIDA 210
18.05.2015 TH Arnstadt THÜGIDA 190
01.06.2015 TH Mühlhausen THÜGIDA 230
08.06.2015 TH Suhl SÜGIDA 220
14.06.2015 TH Meiningen Patriotische Europäer sagen Nein (PEsN) 120
15.06.2015 TH Gera THÜGIDA 180
22.06.2015 TH Pößneck THÜGIDA 145
29.06.2015 TH Greiz THÜGIDA 110
Drucksache 18/5685 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenach den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche
Straftatbestände verwirklicht.
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit
oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich
zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung
aufweist.
Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten schon systembedingt
nicht herausfiltern.
Hingegen erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK eine darüber hinausgehende
Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das
Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei LAPOS einige Angriffsziele katalogisiert, die bei der
dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder
Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die nachfolgende, in
chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft zu den für das
zweite Quartal 2015 erfassten politisch motivierten Straftaten mit dem
Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat einem
Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem oder mehreren
Unterthema/Unterthemen erfolgt nur dann, wenn solche relevant sind. Sofern in der
nachfolgenden Tabelle einem Oberthema keine (in Klammern angeführten)
Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte keine diesbezügliche Erfassung.
5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte
Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2015 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation
der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2015 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
lfd
Nr
Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
Oberthema
(Unterthema)
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
1 05.04.2015 Waldbröl NW Gemeinschädliche
Sachbeschädigung – § 304 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
2 22.04.2015 Gladbeck NW Störung des öffentlichen
Friedens durch Androhung von
Straftaten – § 126 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
1
3 10.05.2015 Augsburg BY Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität (Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung gegen religiöse
Gemeinden, deren Einrichtungen
und Repräsentanten)
0
4 20.05.2015 Stuttgart BW Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
5 27.05.2015 Lehrte NI Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organe –
§ 86 a StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/Propaganda)
0
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5685Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“
(Bundestagsdrucksache 18/4269) wird verwiesen.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im
zweiten Quartal 2015 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
zweiten Quartal 2015 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4269 wird verwiesen.
9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten
im zweiten Quartal 2015 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher
Straftaten im zweiten Quartal 2015 eingestellt (bitte nach Bundesländern,
Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2015
zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten
Quartal 2015 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Der GBA überprüft grundsätzlich sämtliche im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) behandelten Fälle von
Angriffen auf Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen islamischen
Einrichtungen sowie darüber hinaus aufgrund Presseberichterstattung bekannt gewordene
Vorgänge daraufhin, ob den Sachverhalten eine die Zuständigkeit des GBA
begründende schwerwiegende Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3
des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zugrunde liegt und tatsächliche
Anhaltspunkte für die eine Übernahme des Verfahrens durch den GBA
rechtfertigende besondere Staatsschutzqualität der Katalogtat i. S. v. § 120 Absatz 2
Satz 1 Nummer 3 GVG vorliegen. Die Durchführung von Vorermittlungen, ob
eine bei einem Übergriff auf eine islamische Einrichtung mutmaßlich begangene
Drucksache 18/5685 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschwerwiegende Straftat die engen rechtlichen Voraussetzungen für eine
Übernahme der Strafverfolgung durch den GBA rechtfertigt, erfolgt in so genannten
ARP-Vorgängen.
Bislang ist es mangels Katalogtat oder mangels besonderer Staatsschutzqualität
einer Tat nicht zu einer Übernahme von Verfahren durch den GBA gekommen.
Zu den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die
Strafverfolgung durch die Bundesjustiz wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bezug
genommen (Bundestagsdrucksache 18/1593).
12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer
und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf
Bundestagsdrucksache 18/4776 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2015?
Nachmeldungen zu Veranstaltungen im Sinne der Frage 3:
Für das erste Quartal 2015 wurden folgende Veranstaltungen „gegen eine
Islamisierung Deutschlands“, die als überwiegend rechtsextremistisch beeinflusst
bzw. gesteuert bewerten werden, nachträglich bekannt:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der
Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:
Datum Land Ort Veranstalter Teiln.
30.03.2015 TH Erfurt THÜGIDA 230
30.03.2015 TH Suhl SÜGIDA 150
lfd
Nr
Datum Ort Land Straftat/Sachverhalt
(verletzte Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
Oberthema
(Unterthema)
TV*
PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
1 26.01.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
2 22.02.2015 Hamburg HH Volksverhetzung – § 130 StGB X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
3 16.03.2015 Hamburg HH Verwenden von Kennzeichen
ver-fassungswidriger
Organisationen – § 86a StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich)
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/Propaganda)
0
4 21.03.2015 Meßkirch BW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Konfrontation/Politische
Einstellung
(gegen religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
5 23.03.2015 Dormagen NW Sachbeschädigung – § 303 StGB X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion)
0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]