[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. August 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5862
18. Wahlperiode 26.08.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5614 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 30. Juni 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im
Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen
mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung
auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UN-
HCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).
So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender
Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte
und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im
Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand 31. Dezember 2014 (vgl.
Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe
(über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und
Ausreisen. Ende 2014 lebten weiterhin gut 50 000 Menschen mit einem so
genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland.
Rund 60 000 Personen verfügten Ende 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie
23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25
Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen
Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden
Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000
(Ende 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende 2014).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichen
Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtliche Anerkennung, sank von über eine
Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 38 637
Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 23 625 männliche und 15 006
weibliche, sowie sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 30 973
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 7 652 Personen sechs
Jahre oder weniger. Bei 12 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 38.637
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 83,2
befristete Aufenthaltsrechte 14,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,9
Asylberechtigte insgesamt 38.637
darunter:
Türkei
12.226
Iran 5.815
Syrien 3.812
Afghanistan 2.342
Sri Lanka 1.584
Irak 1.574
Kosovo 1.052
Pakistan 733
Polen 680
Äthiopien 668
Asylberechtigte insgesamt 38.637
Länder
Baden-Württemberg 5.299
Bayern 3.628
Berlin 2.157
Brandenburg 108
Bremen 580
Hamburg 1.954
Hessen 4.960
Mecklenburg-Vorpommern 83
Niedersachsen 4.718
Nordrhein-Westfalen 12.161
Rheinland-Pfalz 1.051
Saarland 655
Sachsen 225
Sachsen-Anhalt 106
Schleswig-Holstein 855
Thüringen 97
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – und § 60
Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 144 933 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 93 404 männliche und 51 487 weibliche, sowie 42 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 39 254 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 105 677 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 144.933
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 36,8
befristete Aufenthaltsrechte 55,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 8,1
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 144.933
darunter:
Syrien 49.985
Irak 40.121
Iran 11.945
Afghanistan 9.048
Türkei 5.528
Eritrea 4.046
Ungeklärt 3.433
Pakistan 3.241
Russische Föderation 2.561
Somalia 2.549
Personen mit Flüchtlingsschutz 144.933
Länder
Baden-Württemberg 14.169
Bayern 18.826
Berlin 6.178
Brandenburg 1.259
Bremen 2.753
Hamburg 5.511
Hessen 15.478
Mecklenburg-Vorpommern 1.467
Niedersachsen 17.589
Nordrhein-Westfalen 42.349
Rheinland-Pfalz 5.591
Saarland 2.962
Sachsen 2.710
Sachsen-Anhalt 2.380
Schleswig-Holstein 4.094
Thüringen 1.617
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2015 in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3
(Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2
(subsidiärer Schutz) AufenthG.
Zum Stichtag 30. Juni 2015 sind 35 579 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 18 750 männliche, 16 823 weibliche
und sechs mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 17 113 Personen lebten
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 18 466 Personen sechs Jahre oder
weniger.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG waren zum Stichtag
30. Juni 2015 14 430 Personen erfasst, davon 8 677 männliche, 5 749 weibliche
und vier Personen mit unbekanntem Geschlecht. 3 411 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 11 009 Personen sechs Jahre oder weniger.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Deutschland 35.579
darunter:
Afghanistan 13.188
Syrien 3.457
Kosovo 1.816
Irak 1.632
Türkei 1.394
Russische Föderation 1.145
Serbien 1.056
Somalia 841
Iran 777
Armenien 685
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer
Schutz) AufenthG
Deutschland 14.430
davon:
Syrien 8.840
Afghanistan 1.424
Ungeklärt 774
Somalia 702
Irak 388
Eritrea 372
Staatenlos 319
Iran 310
Russische Föderation 179
Türkei 109
Bundesland
AE nach § 25 Abs. 3
AufenthG
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz)
AufenthG
Deutschland 35.579 14.430
Baden-Württemberg 3.105 1.144
Bayern 4.830 1.174
Berlin 2.540 730
Brandenburg 680 169
Bremen 414 278
Hamburg 3.205 396
Hessen 4.612 1.485
Mecklenburg-Vorpommern 685 400
Niedersachsen 2.873 2.290
Nordrhein-Westfalen 7.368 3.665
Rheinland-Pfalz 1.198 963
Saarland 724 345
Sachsen 854 257
Sachsen-Anhalt 409 365
Schleswig-Holstein 1.431 627
Thüringen 651 142
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2015
anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und dem
Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
waren 2 159 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 30. Juni 2015 eingeleitet und
anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren
1. Halbjahr 2015 2.159
darunter:
Irak 447
Iran 327
Syrien 298
Afghanistan 194
Türkei 156
Russische Föderation 72
Kosovo 67
Somalia 61
Eritrea 52
Pakistan 50
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 21 664 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 690 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 974 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des
Flüchtlingsstatus
Anerkennung
widerrufen /
zurückgenommen
Flüchtlingseigenschaft widerrufen
/
zurückgenommen
subsidiärer
Schutz nach
§ 4 Abs. 1
AsylVfG
widerrufen /
zurückgenommen
Summe
insgesamt 21.643 14 7 21.664
darunter mit dem
Aufenthaltsstatus:
in % in % in % in %
unbefristete
Aufenthaltsrechte
77,3 35,7 0 77,2
befristete
Aufenthaltsrechte
18,1 50 85,7 18,1
sonstiges (z. B. Duldung,
kein Status gespeichert)
4,6 14,3 14,3 4,6
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Deutschland 21.664
darunter:
Kosovo 7.355
Irak 4.101
Türkei 3.009
Serbien 1.424
Serbien-Montenegro (ehemals) 838
Albanien 597
Jugoslawien (ehemals) 411
Sri Lanka 385
Serbien (ehemals) 376
Syrien 234
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche
Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen
Bundesländern?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 11 605 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7 229 männliche und 4 364 weibliche sowie
12 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 129 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 476 Personen sechs Jahre oder
weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 11.605
Bundesländer
Baden-Württemberg 306
Bayern 571
Berlin 2
Brandenburg 222
Bremen 468
Hamburg 15
Hessen 460
Mecklenburg-Vorpommern 93
Niedersachsen 1.822
Nordrhein-Westfalen 4.742
Rheinland-Pfalz 1.110
Saarland 55
Sachsen 291
Sachsen-Anhalt 108
Schleswig-Holstein 1.231
Thüringen 109
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 11.605
darunter:
Serbien 1.906
Kosovo 1.160
Mazedonien 1.027
Irak 635
Russische Föderation 564
Ungeklärt 426
Afghanistan 416
Türkei 394
Libanon 346
Indien 330
Die Länder haben auf der Grundlage des IMK-Umlaufbeschlusses der
Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 die Aussetzung von Abschiebungen nach
Syrien gemäß § 60 a AufenthG angeordnet und nach Einvernehmenserklärung des
Bundesministeriums des Innern (BMI) nach jeweils sechs Monaten stets
verlängert. Am 29. September 2014 erteilte das BMI sein Einvernehmen für die
Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung um ein weiteres Jahr. Ob darüber
hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 10. Februar 2015 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3987) verwiesen.
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c
in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 18a Absatz
1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 110 10 23 143
männlich 80 10 20 110
weiblich 30 - 3 33
AE nach § 18a Absatz
1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 110 10 23 143
6 Jahre und weniger 38 8 5 51
mehr als 6 Jahre 72 2 18 92
AE nach § 18a Absatz
1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 110 10 23 143
Baden-Württemberg 22 1 4 27
Bayern 44 2 11 57
Brandenburg - 1 - 1
Hamburg 3 - - 3
Hessen 13 - 3 16
Niedersachsen 8 - 1 9
Nordrhein-Westfalen 17 4 3 24
Rheinland-Pfalz 2 1 1 4
Sachsen-Anhalt - 1 - 1
Thüringen 1 - - 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutschland 110
darunter:
Irak 28
Afghanistan 8
China 5
Türkei 5
Bosnien und Herzegowina 3
Indien 3
Pakistan 3
Russische Föderation 3
Vereinigte Staaten von Amerika 3
12 weitere Staaten, jeweils 2
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
Deutschland 10
Indien 2
Marokko 2
Afghanistan 1
China 1
Iran 1
Mexico 1
Togo 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Deutschland 23
Irak 13
Afghanistan 1
China 1
Gambia 1
Indien 1
Iran 1
Korea (Republik) 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
Marokko 1
Türkei 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht und
Bundesländern differenzieren)?
Nach dem Stand vom 30. Juni 2015 sind 206 305 Antragsteller einschließlich
ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland eingereist.
Die von den Ländern gemeldeten Einreisezahlen bis zum 30. Juni 2015 können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden, wobei Angaben zum Geschlecht
statistisch nicht gesondert erfasst werden:
Land Einreisen
Baden-Württemberg 19.534
Bayern 31.459
Berlin 824
Brandenburg 7.540
Bremen 2.213
Hamburg 5.244
Hessen 18.214
Mecklenburg-Vorpommern 6.588
Niedersachsen 18.122
Nordrhein-Westfalen 50.704
Rheinland-Pfalz 11.475
Saarland 3.205
Sachsen 10.933
Sachsen-Anhalt 7.645
Schleswig-Holstein 6.748
Thüringen 5.857
Summe 206.305
Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geordneten
Verfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 214 840 jüdische Zuwanderer
mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren
Nachfolgestaaten eingereist.
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2015
insgesamt 2 040 Personen, darunter 1 109 männliche und 927 weibliche sowie vier
Personen mit unbekanntem Geschlecht. 197 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland und 1 843 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 2.040
Länder
Baden-Württemberg 216
Bayern 234
Berlin 187
Brandenburg 64
Bremen 22
Hamburg 92
Hessen 132
Mecklenburg-Vorpommern 35
Niedersachsen 235
Nordrhein-Westfalen 507
Rheinland-Pfalz 79
Saarland 13
Sachsen 65
Sachsen-Anhalt 40
Schleswig-Holstein 73
Thüringen 46
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22
AufenthG
Deutschland 2.040
darunter:
Afghanistan 1.405
Syrien 175
Iran 116
Libanon 48
Ungeklärt 45
Irak 38
Jemen 27
Eritrea 23
Usbekistan 15
Türkei 14
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2015
insgesamt 6 026 Personen, darunter 3 097 männliche und 2 928 weibliche sowie
eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 5 042 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 984 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.026
Länder
Baden-Württemberg 567
Bayern 484
Berlin 1.560
Brandenburg 102
Bremen 34
Hamburg 153
Hessen 299
Mecklenburg-Vorpommern 16
Niedersachsen 444
Nordrhein-Westfalen 1.368
Rheinland-Pfalz 201
Saarland 129
Sachsen 144
Sachsen-Anhalt 125
Schleswig-Holstein 158
Thüringen 242
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland 6.026
darunter:
Kosovo 850
Serbien 715
Türkei 694
Irak 360
Russische Föderation 303
Armenien 274
Libanon 242
Syrien 215
Bosnien-Herzegowina 212
Aserbaidschan 154
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 37 616 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 29 069 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 8 544 Personen sechs Jahre oder weniger und bei
drei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 19 179
Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 623 Personen seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland lebten und 18 556 Personen sechs Jahre oder
weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 23 AufenthG AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Summe 37.616 19.179
männlich 18.356 9.388
weiblich 19.247 9.741
unbekannt 13 50
AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 37.616 19.179
davon
Baden-Württemberg 4.211 2.805
Bayern 1.424 2.762
Berlin 3.721 1.159
Brandenburg 216 626
Bremen 733 159
Hamburg 1.768 440
Hessen 3.346 1.178
Mecklenburg-Vorpommern 122 395
Niedersachsen 3.893 1.652
Nordrhein-Westfalen 13.927 3.874
Rheinland-Pfalz 1.590 947
Saarland 608 153
Sachsen 457 1.229
Sachsen-Anhalt 532 534
Schleswig-Holstein 685 636
Thüringen 383 630
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG
Deutschland 37.616
darunter:
Syrien 7.561
Kosovo 5.429
Serbien 5.116
Türkei 2.905
Bosnien-Herzegowina 2.364
Libanon 2.336
Afghanistan 1.298
Ungeklärt 1.150
Iran 789
Irak 640
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 19.179
darunter:
Syrien 13.797
Irak 2.365
Ukraine 708
Russische Föderation 664
Ungeklärt 281
Staatenlos 241
Somalia 185
Iran 114
Eritrea 109
Weißrussland 88
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und in der
Summe auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 104a oder b AufenthG
Insgesamt 1.665
männlich 859
weiblich 806
Bundesland AE nach § 104a oder b AufenthG
Deutschland 1.665
davon
Baden-Württemberg 36
Bayern 119
Berlin 30
Brandenburg 57
Bremen 30
Hamburg 49
Hessen 12
Mecklenburg-Vorpommern 19
Niedersachsen 202
Nordrhein-Westfalen 905
Rheinland-Pfalz 94
Saarland 28
Sachsen 14
Sachsen-Anhalt 25
Schleswig-Holstein 34
Thüringen 11
Summe
Deutschland 1.665
darunter:
Kosovo 527
Serbien 357
Türkei 136
Syrien 91
Libanon 44
Irak 44
Afghanistan 41
Serbien-Montenegro (ehemals) 37
Ungeklärt 35
Vietnam 34
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher
wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 24 176 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 318 nach § 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG sowie 10 858 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die
Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Summe 13.318 10.858 24.176
männlich 7.128 5.070 12.198
weiblich 6.144 5.786 11.930
unbekannt 46 2 48
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 13.318 10.858 24.176
6 Jahre und weniger 11.312 1.420 12.732
mehr als 6 Jahre 2.006 9.435 11.441
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 13.318 10.858 24.176
davon
Baden-Württemberg 671 439 1.110
Bayern 2.940 353 3.293
Berlin 3.887 1.294 5.181
Brandenburg 28 79 107
Bremen 67 116 183
Hamburg 924 586 1.510
Hessen 591 360 951
Mecklenburg-Vorpommern 59 550 609
Niedersachsen 469 2.645 3.114
Nordrhein-Westfalen 3.075 3.545 6.620
Rheinland-Pfalz 250 323 573
Saarland 46 183 229
Sachsen 93 100 193
Sachsen-Anhalt 49 138 187
Schleswig-Holstein 150 111 261
Thüringen 19 36 55
AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 13.318 10.858 24.176
darunter
Libyen 3.376 70 3.446
Türkei 470 1.979 2.449
Russische Föderation 1.760 278 2.038
Kosovo 234 1.159 1.393
Serbien 183 1.189 1.372
Saudi Arabien 1.209 12 1.221
Libanon 95 878 973
Vereinigte Arabische Emirate 754 5 759
Irak 302 370 672
Kuwait 646 17 663
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 67 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Die Verteilung nach Geschlecht,
Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Summe 62 5 67
männlich 12 1 13
weiblich 50 4 54
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 62 5 67
6 Jahre und weniger 51 4 55
mehr als 6 Jahre 11 1 12
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG Summe
Länder 62 5 67
darunter
Baden-Württemberg 7 - 7
Bayern 6 2 8
Berlin 5 - 5
Brandenburg 1 - 1
Bremen 2 2 4
Hamburg 3 - 3
Hessen 9 - 9
Mecklenburg-Vorpommern 2 - 2
Niedersachsen 9 1 10
Nordrhein-Westfalen 15 - 15
Rheinland-Pfalz - - -
Saarland - - -
Sachsen 3 - 3
Sachsen-Anhalt - - -
Schleswig-Holstein - - -
Thüringen - - -
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Deutschland 62 5
darunter
Rumänien 11
Bulgarien 9
Nigeria 8
Ukraine 3
Albanien 2
Brasilien 2
China 2
Iran 2
Serbien 2
Sierra Leone 2
Rumänien 11
Bulgarien 9
Nigeria 8
Armenien 1
Kuwait 1
Russische Föderation 1
Uganda 1
Ukraine 1
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 30. Juni 2015 lebten 49 700 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 623 männliche und 23 069
weibliche, sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 35 966 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 13 734 Personen sechs Jahre
oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
49.700 nach § 25 Abs. 5 AufenthG
davon:
Baden-Württemberg 3.510
Bayern 2.674
Berlin 4.643
Brandenburg 776
Bremen 1.808
Hamburg 4.180
Hessen 2.765
Mecklenburg-Vorpommern 331
Niedersachsen 4.713
Nordrhein-Westfalen 16.700
Rheinland-Pfalz 1.914
Saarland 366
Sachsen 1.158
Sachsen-Anhalt 1.156
Schleswig-Holstein 2.246
Thüringen 760
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Deutschland 49.700
darunter
Serbien 6.162
Kosovo 5.931
Türkei 5.389
Ungeklärt 2.845
Afghanistan 2.703
Irak 2.037
Bosnien-Herzegowina 1.765
Vietnam 1.493
Russische Föderation 1.435
Libanon 1.417
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Summe 3.166 490 334 3.990
männlich 1.572 226 195 1.993
weiblich 1.594 264 139 1.997
AE nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 § 25a Abs. 2 Satz 2 Summe
Deutschland 3.166 490 334 3.990
davon
Baden-Württemberg 288 50 49 387
Bayern 140 38 29 207
Berlin 102 15 6 123
Brandenburg 22 6 2 30
Bremen 84 10 10 104
Hamburg 130 13 7 150
Hessen 155 28 21 204
Mecklenburg-Vorpommern 43 8 3 54
Niedersachsen 638 115 101 854
Nordrhein-Westfalen 1.153 155 80 1.388
Rheinland-Pfalz 114 26 14 154
Saarland 51 5 1 57
Sachsen 61 10 3 74
Sachsen-Anhalt 85 - 2 87
Schleswig-Holstein 63 8 4 75
Thüringen 37 3 2 42
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 3.166
darunter:
Türkei 601
Kosovo 372
Serbien 367
Libanon 233
Irak 169
Armenien 165
Russische Föderation 163
Ungeklärt 144
Syrien 141
Aserbaidschan 132
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Deutschland 490
darunter:
Türkei 98
Kosovo 70
Serbien 47
Irak 40
Armenien 32
Libanon 26
Russische Föderation 23
Aserbaidschan 20
Iran 18
Jordanien 8
Vietnam 8
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG
Deutschland 334
darunter:
Türkei 101
Serbien 45
Kosovo 39
Irak 27
Libanon 15
Armenien 14
Jordanien 14
Russische Föderation 8
Syrien 8
Ungeklärt 7
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 259
männlich 134
weiblich 125
Länder
Baden-Württemberg 15
Bayern 8
Berlin 44
Brandenburg -
Bremen -
Hamburg 3
Hessen 24
Mecklenburg-Vorpommern 8
Niedersachsen 48
Nordrhein-Westfalen 50
Rheinland-Pfalz 8
Saarland 24
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 20
Schleswig-Holstein 5
Thüringen 1
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Deutschland 259
darunter:
Libanon 58
Türkei 36
Serbien 28
Kosovo 26
Russische Föderation 23
Armenien 20
Ungeklärt 16
Jordanien 10
Aserbaidschan 8
Irak 6
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland als Familienangehörige international oder subsidiär
Schutzberechtigter (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Angaben im Sinne
der Frage werden im AZR nicht gesondert erfasst.
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern, nach Alter [0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21
bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre]
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 129 258 Personen mit einer Duldung,
darunter 83 201 männliche und 45 942 weibliche, sowie 115 Personen mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Alter,
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Duldung 129.258
Aufenthaltsdauer
0 - 3 Jahre 82.766
mehr als 3 Jahre 46.488
0 - 4 Jahre 90.920
mehr als 4 Jahre 38.334
0 - 5 Jahre 96.097
mehr als 5 Jahre 33.157
0 - 6 Jahre 99.209
mehr als 6 Jahre 30.045
0 - 8 Jahre 103.171
mehr als 8 Jahre 26.083
0 - 10 Jahre 106.778
mehr als 10 Jahre 22.476
0 - 12 Jahre 111.616
mehr als 12 Jahre 17.638
0 - 15 Jahre 117.962
mehr als 15 Jahre 11.292
unbekannt 4
Personen mit Duldung
Deutschland 129.258
davon
Baden-Württemberg 15.854
Bayern 9.653
Berlin 7.979
Brandenburg 3.252
Bremen 2.591
Hamburg 5.075
Hessen 6.998
Mecklenburg-Vorpommern 2.550
Niedersachsen 13.981
Nordrhein-Westfalen 38.952
Rheinland-Pfalz 5.731
Saarland 1.055
Sachsen 4.753
Sachsen-Anhalt 4.307
Schleswig-Holstein 3.672
Thüringen 2.855
Personen mit Duldung 129.258
Alter
0 - 11 Jahre 24.455
12 - 15 Jahre 7.843
16 - 17 Jahre 5.746
18 - 20 Jahre 7.687
21 - 29 Jahre 28.632
30 - 39 Jahre 27.320
40 - 49 Jahre 16.298
50 - 59 Jahre 7.451
60 - 69 Jahre 2.488
70 Jahre und mehr 1.336
Ohne Altersangaben 2
Personen mit Duldung
Deutschland 129.258
darunter:
Serbien 20.154
Kosovo 11.667
Mazedonien 8.610
Russische Föderation 6.170
Irak 5.506
Afghanistan 4.901
Bosnien-Herzegowina 4.870
Ungeklärt 4.841
Türkei 4.399
Libanon 3.398
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 238 912 Personen mit einer mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 162 521 männliche und 76 156 weibliche, sowie
235 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 761 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 238 150 Personen sechs Jahre oder
weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltsgestattung 238.912
Länder
Baden-Württemberg 24.182
Bayern 39.560
Berlin 15.372
Brandenburg 8.156
Bremen 3.181
Hamburg 6.570
Hessen 17.112
Mecklenburg-Vorpommern 5.750
Niedersachsen 16.575
Nordrhein-Westfalen 50.515
Rheinland-Pfalz 11.628
Saarland 2.130
Sachsen 12.197
Sachsen-Anhalt 7.029
Schleswig-Holstein 12.139
Thüringen 6.816
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 238.912
darunter:
Syrien 26.551
Albanien 22.858
Afghanistan 20.358
Kosovo 17.092
Eritrea 16.778
Serbien 11.841
Russische Föderation 10.562
Pakistan 9.694
Irak 8.672
Somalia 8.569
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum
30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 30. Juni 2015 waren im AZR 418 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 246 männliche und 172 weibliche,
erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 418
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 75,6
befristete Aufenthaltsrechte 20,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 418
darunter:
Vietnam 53
Irak 44
Türkei 40
Afghanistan 31
Ukraine 22
Russische Föderation 21
Äthiopien 19
Iran 18
Eritrea 17
Libanon 16
22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im ersten Halbjahr 2015 durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend und bekannt – durch Gerichte (bitte
differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich
die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes
beziehen:
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
1.Halbjahr 2015 1.131 38.421 680 934
davon
männlich 636 26.988 445 576
weiblich 495 11.433 235 358
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte
nach Artikel 16a
GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
1. Halbjahr 2015 1.131 38.421 680 934
darunter
Syrien 735 25.841 45 108
Irak 52 6.397 96 35
Eritrea 10 1.404 131 22
Afghanistan 23 755 149 372
Ungeklärt 25 1.179 - 4
sonst. asiat.
Staatsang. 20 772 7 4
Staatenlos 9 753 - 2
Iran 106 611 12 11
Somalia - 176 86 46
Russ. Föderation 5 76 28 95
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3
I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan.-Mai 2015 30 648 92 310
davon
männlich 18 407 67 181
weiblich 12 241 25 129
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3
I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan-Mai 2015 30 648 92 310
davon
Verwaltungsgerichte 29 646 92 310
OVG/VGH 1 2 0 0
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach Artikel
16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von
Flüchtlingsschutz nach § 3
I AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 V/VII
AufenthG
Jan-Mai 2015 30 648 92 310
darunter
Afghanistan 1 114 37 133
Iran 11 124 4 11
Syrien 8 139 - -
Pakistan - 133 1 5
Somalia - 20 20 8
Äthiopien 1 25 1 12
Russische Föd. 3 11 12 3
Serbien - - - 23
Kosovo - - - 22
Irak 1 13 3 3
23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2015
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 538.057
männlich 330.044
weiblich 207.959
unbekannt 54
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 538.057
darunter mit dem Aufenthaltsstatus in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 47,1
befristete Aufenthaltsrechte 36,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 16,0
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 538.057
Baden-Württemberg 64.602
Bayern 62.391
Berlin 37.009
Brandenburg 6.583
Bremen 8.964
Hamburg 24.178
Hessen 49.023
Mecklenburg-Vorpommern 4.643
Niedersachsen 50.963
Nordrhein-Westfalen 156.953
Rheinland-Pfalz 24.812
Saarland 7.154
Sachsen 12.673
Sachsen-Anhalt 8.539
Schleswig-Holstein 12.970
Thüringen 6.600
Jahr der Asylentscheidung Aufhältige-Asylantrag abgelehnt nach Jahr
Summe 538.057
vor 1980 67
1980-1989 4.226
1990 6.181
1991 7.485
1992 9.371
1993 17.691
1994 19.634
1995 21.014
1996 21.798
1997 21.610
1998 22.548
1999 23.563
2000 34.491
2001 29.180
2002 32.104
2003 31.974
2004 27.988
2005 24.542
2006 20.528
2007 14.156
2008 8.035
2009 7.837
2010 11.630
2011 13.045
2012 18.586
2013 21.799
2014 20.806
2015 14.759
unbekannt 31.409
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Deutschland 538.057
darunter:
Türkei 79.221
Kosovo 67.841
Serbien 48.694
Afghanistan 28.122
Vietnam 27.571
Syrien, Arabische Republik 16.497
Libanon 15.603
Mazedonien 14.397
Polen 13.037
Bosnien und Herzegowina 12.635
24. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2015 im Ausländerzentralregister
(AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
waren hierunter, und wie viele dieser Personen waren unmittelbar
ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren 2 747 904 Personen erfasst, darunter
1 549 397 männliche und 1 195 657 weibliche, sowie 2 850 Personen mit
unbekanntem Geschlecht, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung
2.747.904
Länder
Baden-Württemberg 459.619
Bayern 564.231
Berlin 113.585
Brandenburg 26.797
Bremen 25.767
Hamburg 66.939
Hessen 298.515
Mecklenburg-Vorpommern 21.001
Niedersachsen 216.483
Nordrhein-Westfalen 631.661
Rheinland-Pfalz 138.513
Saarland 33.508
Sachsen 47.017
Sachsen-Anhalt 22.679
Schleswig-Holstein 57.287
Thüringen 24.302
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 2.747.904
darunter:
Polen 608.781
Rumänien 385.056
Italien 256.164
Bulgarien 190.822
Griechenland 155.374
Ungarn 150.084
Spanien 88.031
Niederlande 82.400
Österreich 71.478
Frankreich 69.652
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus 2.457.553
Geschlecht
männlich 1.375.757
weiblich 1.079.775
unbekannt 2.021
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus 2.457.553
Länder
Baden-Württemberg 419.817
Bayern 520.922
Berlin 85.417
Brandenburg 23.401
Bremen 23.390
Hamburg 58.983
Hessen 265.069
Mecklenburg-Vorpommern 18.433
Niedersachsen 191.002
Nordrhein-Westfalen 560.016
Rheinland-Pfalz 128.074
Saarland 31.754
Sachsen 37.459
Sachsen-Anhalt 19.540
Schleswig-Holstein 52.829
Thüringen 21.447
EU- und EWR-Bürger ohne Aufenthaltsstatus
Deutschland 2.457.553
darunter:
Polen 604.725
Rumänien 381.135
Italien 253.823
Bulgarien 188.945
Griechenland 154.109
Ungarn 149.222
Spanien 87.403
Niederlande 81.779
Österreich 70.904
Frankreich 69.191
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 50.861
Geschlecht
männlich 35.103
weiblich 15.712
unbekannt 46
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 50.861
Länder
Baden-Württemberg 5.436
Bayern 7.555
Berlin 4.328
Brandenburg 978
Bremen 373
Hamburg 2.478
Hessen 6.369
Mecklenburg-Vorpommern 573
Niedersachsen 3.715
Nordrhein-Westfalen 11.693
Rheinland-Pfalz 1.849
Saarland 289
Sachsen 2.860
Sachsen-Anhalt 933
Schleswig-Holstein 850
Thüringen 582
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 50.861
Deutschland
darunter:
Kosovo 7.171
Serbien 4.762
Türkei 2.942
Rumänien 2.693
Mazedonien 1.925
Russische Föderation 1.765
Bosnien und Herzegowina 1.713
Polen 1.321
Bulgarien 1.246
Kroatien 1.192
25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2015
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 72 218 aufhältige Personen
gespeichert, darunter 38 558 männliche und 33 658 weibliche, sowie zwei Personen mit
unbekanntem Geschlecht, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
waren. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 72.218
Länder
Baden-Württemberg 16.858
Bayern 14.400
Berlin 3.244
Brandenburg 165
Bremen 501
Hamburg 1.847
Hessen 6.654
Mecklenburg-Vorpommern 160
Niedersachsen 3.932
Nordrhein-Westfalen 18.322
Rheinland-Pfalz 3.377
Saarland 1.236
Sachsen 221
Sachsen-Anhalt 117
Schleswig-Holstein 1.122
Thüringen 62
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 72.218
darunter:
Italien 21.796
Griechenland 13.009
Frankreich 4.927
Portugal 4.153
Türkei 3.311
Österreich 3.214
Niederlande 3.169
Spanien 2.766
Polen 2.698
Großbritannien mit Nordirland 2.269
26. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2015 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits
mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Geschlecht, den
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 140 999 aufhältige Personen
gespeichert, darunter 70 340 männliche und 63 577 weibliche, sowie 82 Personen mit
unbekanntem Geschlecht, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
gestellt haben. 58 618 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
82 380 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei einer Person ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 140.999
Länder
Baden-Württemberg 13.680
Bayern 21.914
Berlin 6.193
Brandenburg 1.338
Bremen 1.814
Hamburg 5.779
Hessen 16.076
Mecklenburg-Vorpommern 865
Niedersachsen 10.989
Nordrhein-Westfalen 46.363
Rheinland-Pfalz 4.534
Saarland 1.254
Sachsen 4.029
Sachsen-Anhalt 1.358
Schleswig-Holstein 2.706
Thüringen 2.107
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 140.999
darunter:
Türkei 19.760
Serbien 7.840
Syrien, Arabische Republik 6.763
Kosovo 6.624
China 5.866
Russische Föderation 5.253
Irak 4.401
Vereinigte Staaten von Amerika 3.786
Bosnien und Herzegowina 3.624
Indien 3.414
27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den
ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und welche Angaben oder
Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter lassen sich dazu machen,
wie viele dieser Personen in einem anderen Mitgliedstaat eine Anerkennung
als international oder subsidiär Schutzberechtigte erlangt haben (bitte so
differenziert wie möglich darstellen)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 12 328 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 10 589 männliche und 1 736
weibliche, sowie drei Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Deutschland 12.328
darunter:
Kosovo 3.314
Mazedonien 1.158
Pakistan 934
Bosnien-Herzegowina 916
Albanien 801
Indien 758
Vietnam 665
Marokko 588
Ghana 446
China 310
Mitgliedstaat Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
12.328
Italien 8.106
Slowenien 1.579
Spanien 1.006
Tschechische Republik 744
Griechenland 307
Österreich 184
Deutschland 139
Slowakei 84
Estland 53
Polen 41
Portugal 19
Frankreich 17
Lettland 9
Kroatien 7
Bulgarien 6
Ungarn 6
Belgien 5
Niederlande 4
Litauen 3
Finnland 2
Großbritannien und Nordirland 2
Rumänien 2
Tschechoslowakei (ehemals) 1
Irland 1
Luxemburg 1
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele dieser
Personen im anderen Mitgliedstaat eine Anerkennung als international oder subsidiär
Schutzberechtigte erlangt haben. Etwaige Einschätzungen hierzu sind daher nicht
möglich.
28. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2015 abgeschoben,
zurückgeschoben oder zurückgewiesen (bitte differenzieren, auch nach
Bundesländern, und bitte zudem auch die jeweils 15 wichtigsten Herkunfts- und
Zielstaaten angeben)?
Im ersten Halbjahr 2015 wurden 8 178 Personen abgeschoben, 758 Personen
zurückgeschoben und 3 146 Personen zurückgewiesen.
Die Abschiebung
veranlassende Stelle
Anzahl abgeschobener Personen
Baden-Württemberg 1.079
Bayern 1.646
Berlin 479
Brandenburg 102
Bremen 17
Hamburg 227
Hessen 702
Mecklenburg-Vorpommern 180
Niedersachsen 410
Nordrhein-Westfalen 1.995
Rheinland-Pfalz 169
Saarland 151
Sachsen 315
Sachsen-Anhalt 310
Schleswig-Holstein 115
Thüringen 59
Bundespolizei 222
Gesamt 8.178
Staatsangehörigkeit
(Top-15)
Anzahl abgeschobener Personen
Kosovo 2.504
Serbien 1.511
Mazedonien 708
Albanien 382
Bosnien-Herzegowina 359
Russische Föderation 263
Rumänien 173
Georgien 130
Syrien 126
Pakistan 104
Türkei 95
Ukraine 91
Marokko 90
Somalia 88
Algerien 87
Die Zurückschiebung
veranlassende Stelle
Anzahl zurückgeschobener Personen
Baden-Württemberg 10
Bayern 48
Hessen 4
Hamburg 8
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 29
Nordrhein-Westfalen 30
Rheinland-Pfalz 14
Saarland 9
Sachsen 5
Sachsen-Anhalt 1
Bundespolizei 599
Gesamt 758
Staatsangehörigkeit
(Top-15)
Anzahl zurückgeschobener Personen
Eritrea 79
Kosovo 68
Albanien 61
Serbien 51
Marokko 39
Russische Föderation 35
Syrien 32
Nigeria 28
Algerien 27
Ukraine 26
Georgien 24
ungeklärt 21
Armenien 18
Pakistan 18
Tunesien 17
Die Zurückweisung
veranlassende Grenzbehörde
Anzahl zurückgewiesener Personen
Bundespolizei 3.125
Wasserschutzpolizei
Hamburg
5
Landespolizei Bayern 16
Gesamt: 3.146
Staatsangehörigkeit
(Top-15)
Anzahl zurückgewiesener Personen
ungeklärt 432
Albanien 365
Türkei 161
Eritrea 157
Syrien 142
Russische Föderation 139
China 116
Ukraine 93
Nigeria 79
Serbien 67
Mazedonien 58
Indien 52
Brasilien 51
Afghanistan 47
Ghana 46
29. Welche Angaben oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung vor zur
Zahl der freiwilligen Ausreisen ausreisepflichtiger Personen oder können
von ihr beschafft werden (bitte im Einzelnen und differenziert für die
Jahre 2014 bzw. für das erste Halbjahr 2015 sowie differenziert nach
Bundesländern angeben; gegebenenfalls auch Annährungswerte nennen, wie
etwa finanziell geförderte freiwillige Ausreisen, in Verbindung mit einer
Einschätzung dazu, welcher ungefähre Anteil freiwilliger Ausreisen
finanziell unterstützt wird)?
Valide Angaben oder Einschätzungen zur tatsächlichen Zahl der freiwilligen
Ausreisen können nicht gemacht werden. Zwar liegen aus unterschiedlichen
statistischen Quellen in begrenztem Maße Daten zu einzelnen Sachverhalten vor, jedoch
lässt sich daraus kein konsistentes Lagebild zusammensetzen.
So liegen zum Jahr 2014 Statistiken der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) vor, die im Auftrag des Bundes und der Länder das gemeinsame
Rückkehrförderprogramm REAG-GARP (Reintegration and Emigration Programme
for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme)
durchführt. Danach wurde im Jahr 2014 die Ausreise von etwa 13 600 Personen
entsprechend gefördert.
Daneben weisen Angaben der Länder für das Jahr 2014 insgesamt ca. 9 400
finanziell geförderte Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen aus.
Ob diese Länderangaben vollständig sind und inwieweit Personen mehrfach in
der Länder- und IOM-Statistik gezählt werden, kann nicht abschließend beurteilt
werden, da ein Abgleich der Daten auch aufgrund der Länderkompetenz in
diesem Bereich nicht möglich ist.
Als dritte Quelle steht das AZR zur Verfügung. Eine Auswertung zum Stichtag
31. Dezember 2014 ergab, dass im Jahr 2014 etwa 13 000 ausreisepflichtige
Drittstaatsangehörige Deutschland freiwillig verlassen haben. Da im AZR
geförderte Ausreisen nicht gesondert erfasst werden, können zum Anteil geförderter
und nichtgeförderter freiwilliger Ausreisen von Ausreisepflichtigen keine
Angaben gemacht werden. Zudem kann nicht überprüft werden, inwieweit alle
Personen, deren Ausreise durch IOM- oder Länderförderung erfolgte, im AZR mit
einer Ausreisepflicht erfasst oder überhaupt als aufhältig gespeichert waren. So
können z. B. auch illegal Aufhältige oder Asylbewerber, deren Asylverfahren
noch anhängig ist, IOM-Förderungen erhalten. Die abweichenden Daten des AZR
einerseits und der Daten seitens Bund und Länder geförderten Ausreisen
andererseits legen nahe, dass eine größere Anzahl von Personen freiwillig gefördert
ausreist, deren Ausreisepflicht (noch) nicht eingetreten oder (noch) nicht im AZR
erfasst ist.
Darüber hinaus ist es möglich, dass ausreisepflichtige Personen ohne jede Form
einer Unterstützung freiwillig ausgereist sind und daher in keiner Statistik erfasst
werden (können).
30. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/4025 zu Frage 19 erklärte, valide Angaben zu der Frage, welche
Ausreisen freiwillig oder erzwungen waren, ließen sich aus dem AZR nicht
ermitteln, wie ist dann zu erklären, dass die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/4596 zu Frage 9 genaue Angaben dazu machen konnte, wie
viele ausgewiesene Personen freiwillig ausgereist sind bzw. abgeschoben
wurden (bitte ausführen)?
Die Daten zu abgeschobenen Ausreisepflichtigen im AZR sind grundsätzlich
nicht valide. Die Bundesregierung erhebt, verwendet und veröffentlicht deshalb
Angaben zu Abgeschobenen nicht aus den Daten des AZR, sondern nutzt
ausschließlich die Statistik der Bundespolizei. Die Detaildaten zu
Ausweisungsentscheidungen in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/4596 zu Frage 9 wurden anlassbezogen nur aufgrund der konkreten Anfrage
aus den Daten des AZR ermittelt. Zu der Frage von Daten zu freiwilligen
Ausreisen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Welche Angaben liegen dazu vor, wie viele Personen mit einem im
Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnten Asylantrag bzw. mit einer im
Jahr 2014 erfolgten Ausreiseentscheidung bzw. eingetretenen
Ausreisepflicht (bitte differenzieren, wie viele Personen dies jeweils waren und
jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln) im Jahr 2014
oder 2015 ausgereist sind oder abgeschoben wurden (bitte soweit wie
möglich differenzieren und nach Bundesländern und den jeweils 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten)?
Dem Bundesministerium des Innern liegen Angaben aus einer Auswertung aus
Daten des AZR zum Stichtag 30. Juni 2015 vor. Ziel der Auswertung war es,
Erkenntnisse zum Aufenthalt der im Jahr 2014 abgelehnten Asylbewerber zu
gewinnen. Danach waren im AZR zum genannten Stichtag 43 620 rechts- oder
bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber gespeichert, von denen zum Stichtag
30. Juni 2015 insgesamt 18 098 Personen als nicht aufhältig erfasst waren,
während 25 522 sich noch (oder bereits wieder) in Deutschland aufhielten.
Differenzierungen nach Bundesländern und Hauptherkunftsstaaten können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Weitergehende Differenzierungen im
Sinne der Frage werden schon aus der in der Antwort zu Frage 30 genannten
Gründen nicht erhoben.
2014 rechts-/ oder bestandskräftig insgesamt davon zum 30.6.2015
abgelehnte Asylbewerber nicht aufhältig aufhältig
insgesamt 43.620 18.098 25.522
darunter:
Baden-Württemberg 4.048 1.717 2.331
Bayern 4.386 2.268 2.118
Berlin 4.058 1.898 2.160
Brandenburg 845 340 505
Bremen 332 21 311
Hamburg 1.591 705 886
Hessen 1.953 716 1.237
Mecklenburg-Vorpommern 824 372 452
Niedersachsen 4.646 1.848 2.798
Nordrhein-Westfalen 12.447 4.545 7.902
Rheinland-Pfalz 1.677 602 1.075
Saarland 419 217 202
Sachsen 1.784 753 1.031
Sachsen-Anhalt 1.778 919 859
Schleswig-Holstein 1.028 354 674
Thüringen 1.804 823 981
in 2014 abgelehnte Asylbewerber insgesamt davon zum 30.6.2015
nicht aufhältig aufhältig
insgesamt 43.620 18.098 25.522
darunter
Serbien 13.419 7.401 6.018
Mazedonien 5.241 2.684 2.557
Bosnien-Herzegowina 4.086 2.461 1.625
Afghanistan 2.529 108 2.421
Kosovo 1.811 732 1.079
Albanien 1.657 907 750
Russische Föderation 1.352 417 935
Syrien 1.324 74 1.250
Irak 865 53 812
Georgien 768 533 235
Pakistan 730 168 562
Türkei 585 113 472
Jugoslawien (ehemals) 528 263 265
Marokko 515 254 261
Iran 503 98 405
32. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des AZR-Gesetzes: illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt
wurden, waren zum 30. Juni 2015 im AZR erfasst, wie viele von ihnen
lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland,
und wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Geschlecht,
Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 2 739 Personen mit einer Speicherung
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG)
erfasst. Darunter waren 1 381 Personen (1 078 männlich, 303 weiblich), die sich
zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 651 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 730 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.381
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 35,7
unbefristet 28,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 36,3
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1.381
darunter:
Türkei 211
Syrien 80
Kosovo 73
Irak 63
Serbien 60
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR bislang im Jahr 2015
nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden,
und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach
Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 110 080 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 10 067 mit
Speicherung im Jahr 2015. 98 043 Personen (55 705 männlich, 42 331 weiblich, 7
unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland
auf, davon 10 067 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 98.043
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 56,8
unbefristet 40,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,9
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 98.043
darunter:
Irak 19.652
Afghanistan 10.685
Syrien 8.953
Marokko 8.399
Iran 7.321
Tunesien 4.409
Pakistan 3.599
Libanon 3.554
Türkei 3.059
Kasachstan 2.877
c) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 bzw. waren zum
30. Juni 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 434 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 104 mit Speicherung im Jahr 2015. Darunter waren 112
Personen (96 männlich, 16 weiblich), die sich zum Stichtag noch in Deutschland
aufhielten, davon 46 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 112
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 5,4
unbefristet 49,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 45,5
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 112
darunter:
Rumänien 27
Polen 17
Afghanistan 10
Somalia 9
Syrien 5
Bulgarien 3
11 weitere Herkunftsländer 2
d) Wie viele Personen wurden im bisherigen Jahr 2015 aufgegriffen, die
über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw.
Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern und Geschlecht differenziert
antworten)?
Die Zahlen für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Die von den Ländern
übermittelten Einzeldatensätze zu den einzelnen Straftaten werden jährlich durch das
Bundeskriminalamt für die Polizeiliche Kriminalstatistik aufbereitet und
anschließend von der Innenministerkonferenz gebilligt. Mit den Ländern ist
vereinbart, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik regelmäßig möglichst zeitnah erst
nach den Pressefreigaben bzw. den Pressekonferenzen der Innenminister der
einzelnen Länder durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz und den
Bundesinnenminister in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit
vorgestellt wird. Die gemeinsame Pressekonferenz zur Veröffentlichung der
Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 findet voraussichtlich im Mai 2016 statt.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2014 sind insgesamt 49 934
Tatverdächtige (hiervon 49 804 nichtdeutsche) bezüglich des Vorwurfs der
unerlaubten Einreise gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1
Buchstabe a des Aufenthaltsgesetzes erfasst. Die zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen sind (bei der unerlaubten Einreise ist bei den zehn
wichtigsten Staatsangehörigen auch „ungeklärt“ dabei, d. h. die Staatsangehörigkeit
des/der Tatverdächtigen konnte nicht geklärt werden):
Unerlaubte Einreise Gesamt 49.934
darunter:
Syrien 10.937
M 8.514
W 2.423
Eritrea 6.396
M 5.199
W 1.197
Afghanistan 3.067
M 2.514
W 553
Serbien 1.701
M 1.069
W 632
Kosovo 1.588
M 1.238
W 350
Russische Föderation 1.567
M 854
W 713
Somalia 1.511
M 1.211
W 300
Ungeklärt 1.227
M 954
W 273
Türkei 1.117
M 918
W 199
Nigeria 1.074
M 691
W 383
Zum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1, 2 und Absatz 2
Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik für
das Jahr 2014 insgesamt 89 946 Tatverdächtige (hiervon 82 618 nichtdeutsche)
registriert. Die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen sind:
Unerlaubter Aufenthalt Gesamt 82.946
darunter:
Syrien 13.539
M 10.487
W 3.052
Eritrea 10.012
M 8.050
W 1.962
Serbien 5.708
M 3.228
W 2.480
Afghanistan 4.321
M 3.436
W 885
Somalia 3.261
M 2.511
W 750
Türkei 3.229
M 2.082
W 1.147
Kosovo 2.585
M 1.710
W 875
Russische Föderation 2.489
M 1.220
W 1.269
Pakistan 2.034
M 1.860
W 174
Marokko 1.926
M 1.778
W 148
33. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im bisherigen
Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 30. Juni 2015 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im
Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2015 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Geschlecht und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im ersten
Halbjahr 2015, differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern,
kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst
lediglich die Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden und Visastellen.
Informationen darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt
bzw. verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort
liegen der BA daher nicht vor.
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige im 1. Halbjahr 2015
Zustimmungen Ablehnungen
Insgesamt 43.962 15.726
Männer 32.436 12.676
Frauen 11.522 3.050
unbekannt 4
Top 10 Staatsangehörigkeiten
Indien 6.610 777
China 3.067 457
Pakistan 2.939 1.207
Vereinigte Staaten 2.435 382
Bosnien-Herzegowina 2.022 729
Kosovo 1.887 1.311
Afghanistan 1.652 719
Ukraine 1.594 579
Japan 1.293 107
Serbien 1.074 628
Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit)
im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser
Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 30. Juni 2015 war zu insgesamt
129 098 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit
gespeichert. Bei 22 402 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer
Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2015 war zu 9 448 Personen eine
Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 2 339 eine Versagung der
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 129 098 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 80 725
zum Stichtag 30. Juni 2015 in Deutschland aufhältig. Von den 22 402 Personen
mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren zum Stichtag
30. Juni 2015 17 136 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten bezogen auf Aufhältige kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 80.725
Geschlecht
männlich 54.193
weiblich 26.517
unbekannt 15
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 80.725
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 24,2
befristete Aufenthaltsrechte 63,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 12,8
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 80.725
darunter:
China 6.342
Indien 5.882
Vereinigte Staaten von Amerika 4.984
Kosovo 4.904
Serbien 3.741
Russische Föderation 3.636
Türkei 3.448
Afghanistan 3.114
Ukraine 2.847
Pakistan 2.774
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 17.136
Geschlecht
männlich 13.468
weiblich 3.666
unbekannt 2
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 17.136
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 13,2
befristete Aufenthaltsrechte 52,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 34,6
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 17.136
darunter:
Afghanistan 1.434
Türkei 1.154
Irak 1.107
Kosovo 1.100
Pakistan 929
Serbien 735
Iran 735
Syrien 657
Indien 494
Russische Föderation 467
Vereinigte Staaten von
Amerika
449
a) Wie viele Zustimmungen im bisherigen Jahr 2015 erfolgten ohne
Vorrang-Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2
AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im ersten Halbjahr 2015 ohne Vorrangprüfung erteilten
Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach
Geschlecht und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden:
Zustimmungen im 1. Halbjahr 2015 ohne Vorrangprüfung, nach
Verordnungsgrundlage
Insgesamt davon
Männer** Frauen*
*
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) 1.673 1.250 423
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 601 473 128
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 204 75 129
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss - Vermittlungsabsprache)
1140 458 682
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss - Mangelberuf)
280 201 79
§ 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen)
146 37 109
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 4.414 3.558 856
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 29 * *
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 3.578 307 3.271
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 15 - 15
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 40 * *
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen -
Niederlassungspersonal)
* * -
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) * * -
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/
Europaabkommen)
2.143 1.819 324
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2
Abs. 2, §§ 6 oder 8)
82 75 7
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6
oder 8)
30 25 5
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate
Aufenthalt)
1.878 1.649 227
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15
Monate Aufenthalt)
6.630 6.086 542
§ 37 BeschV (Härtefallregelung) 25 17 8
Verordnungstatbestand nicht erforderlich 8.045 6.023 2.022
Keine Zuordnung möglich * * -
Insgesamt ohne Vorrangprüfung 22.924 16.102 6.813
* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen
** etwaige Ungenauigkeiten können sich durch Personen mit unbekanntem Geschlecht ergeben.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im bisherigen Jahr 2015 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder
Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im ersten Halbjahr 2015 erteilten Zustimmungen zur
Beschäftigung von geduldeten Ausländern und Asylsuchenden mit
Aufenthaltsgestattung nach § 32 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen
und Ausländern (BeschV), differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten
Herkunftsländern, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zustimmungen für Drittstaatsangehörige; hier Geduldete nach
Herkunftsland und Geschlecht
Männer** Frauen**
Insgesamt 2.472 2.176 294
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Kosovo 257 222 34
Pakistan 247 * *
Afghanistan 223 217 6
Serbien 220 171 49
Mazedonien 144 113 31
Irak 121 110 11
Türkei 116 108 8
Indien 93 * *
Nigeria 72 63 8
Bangladesch 63 * *
* Aus Datenschutzgründen werden Werte kleiner 3 nicht aufgeführt
** etwaige Ungenauigkeiten können sich durch Personen mit unbekanntem Geschlecht ergeben
Zustimmungen für Drittstaatsangehörige; hier Asylbewerber nach
Herkunftsland und Geschlecht
Männer* Frauen*
Insgesamt 10.810 9.887 921
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Pakistan 2.201 2.183 17
Afghanistan 1.351 1.315 36
Nigeria 653 598 55
Eritrea 538 481 57
Kosovo 399 362 37
Syrien 398 384 14
Iran 392 292 100
Indien 389 373 15
Türkei 340 317 23
Gambia 289 278 11
* etwaige Ungenauigkeiten können sich durch Personen mit unbekanntem Geschlecht ergeben.
c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung bzw.
fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem
Anteil im bisherigen Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33
BeschV nicht erlaubt wurde?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen
könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. Februar 2015
zu Frage 28c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 18/3987) verwiesen.
d) In wie vielen Fällen kam im bisherigen Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion
nach § 36 BeschV zur Anwendung, wie häufig nutzten Arbeitgeber die
Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV, und wie
bewertet die Bundesregierung die Regelung inzwischen?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet.
Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der
Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist
Gebrauch gemacht.
Im ersten Halbjahr 2015 haben Arbeitgeber in 5 469 Fällen eine Vorabanfrage
nach § 36 Absatz 3 BeschV gestellt. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7 647 Fälle.
Der Anstieg der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die Regelung von
Arbeitgebern zunehmend genutzt wird. Die Bundesregierung bewertet die
Möglichkeit der Vorabanfrage daher weiterhin positiv.
e) Wie häufig wurde im bisherigen Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37
BeschV erteilt?
Die BA hat im ersten Halbjahr 2015 in 25 Fällen eine Zustimmung zur
Beschäftigung nach § 37 BeschV erteilt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]