[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5726
18. Wahlperiode 06.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5616 –
Umgang der Bundespolizei mit Rassismus-Vorwürfen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover stehen im Verdacht,
Flüchtlinge in einer Polizeizelle misshandelt zu haben. Betroffen war unter anderem
ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan, der nach geringfügigen Verstößen
von den Beamten ohne gültigen Pass am Hauptbahnhof angetroffen und in eine
Gewahrsamszelle gesperrt wurde. „Hab den weggeschlagen. Nen Afghanen.
Mit Einreiseverbot. Hab dem meine Finger in die Nase gesteckt. Und gewürgt.
War witzig. Und an den Fussfesseln durch die Wache geschliffen. Das war so
schön. Gequickt wie ein Schwein. Das war ein Geschenk von Allah“, beschrieb
ein Beamter über den Kurzmitteilungsdienst WhatsApp einem Kollegen den
Vorfall vom 19. März 2014. Rund ein halbes Jahr später wurde offenbar ein
19-jähriger Marokkaner, der ohne gültigen Fahrausweis in einem
Regionalexpress festgehalten worden war, in der Gewahrsamszelle Opfer gezielter
Erniedrigungen. Ein über Mobiltelefon versandtes Foto zeigt den gefesselten
Mann, der mit schmerzverzerrtem Gesicht von zwei Beamten auf dem Boden
gedrückt wird. In einer Kurzmitteilung heißt es dazu: „Das ist ein Marokkaner.
Den habe ich weiß bekommen. XY (der unmittelbare Vorgesetzte) hat gesagt,
dass er ihn oben gehört hat, dass er geqikt hat, wie ein Schwein. Dann hat der
Bastard erst mal den Rest gammeligens Schweinefleisch aus dem Kühlschrank
gefressen. vom Boden.“ (Rechtschreib- und Grammatikfehler im Original;
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/
Fluechtlinge-in-Polizeizelle-erniedrigt,misshandlung136.html). Derselbe
Beamte, der im Verdacht steht, den Marokkaner und Afghanen misshandelt zu
haben, soll auch einen am Bahnhof in Gewahrsam genommenen Mann in
einem Polizeifahrzeug so schwer verprügelt haben, dass diesem hinterher ein
Zahn fehlte und Blut im Wagen zu sehen war. Zuvor habe der Beamte seinen
Kollegen aufgefordert, die Musik im Wagen lauter zu stellen (
www.ndr.de/
nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neue-
Vorwuerfegegen-Bundespolizei-in-Hannover,bundespolizei362.html).
Einige Beamte der Bundespolizei Hannover fielen zudem durch
fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende und gegenüber der NS-Vergangenheit
geschichtsklittende Sprüche in Facebook-Postings auf, in denen sie oft Bezug auf
dienstliche Vorgänge nahmen. Das Forum auf Facebook, in dem die von einem
fragwürdigen Menschenbild zeugende Postings etwa über einen angeblichen „kri-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. August 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5726 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeminellen Migrationsmob“ zu finden sind, hat mindestens 150 „Freunde“
einschließlich Vorgesetzte der Beamten. Die vom Norddeutschen Rundfunk
(NDR) dokumentierten Äußerungen aus sozialen Netzwerken werden derzeit
in der neu eingerichteten Vertrauensstelle der Bundespolizei auf straf- und
disziplinarrechtliche Relevanz untersucht. Vertreter von Polizeigewerkschaften
und des Hauptpersonalrats der Bundespolizei verwiesen dabei auf eine
unzureichende Fortbildung zur Stärkung der Kompetenzen der Beamten aus Mangel
an Personal und Geld (
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_
weser-leinegebiet/Bundespolizei-Rassismus-und-Gewalt-im-Netz
,bundespolizei334.html). Aus Sicht der Fragesteller erscheinen die getätigten
Äußerungen – auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sein sollten –
weiterhin problematisch, vor allem weil Polizisten aufgrund der sogenannten
Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht verpflichtet sind, die Vorbildfunktion ihres
Berufsstandes als Vertreter des Staates im Blick zu behalten – auch außerhalb
ihres Dienstes etwa beim Gebrauch sozialer Medien.
Als erste Konsequenz aus den Vorgängen in der Wache der
Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof Hannover wurde eine mit zwei Beamten besetzte
und direkt dem Präsidenten der Bundespolizei unterstehende und nur ihm
berichtspflichtige „Vertrauensstelle“ eingerichtet, an die sich die rund 40 000
Polizeibeamten wenden können, wenn sie Informationen über zweifelhafte
Vorgänge an ihren Dienststellen melden wollen. Kritikerinnen und Kritiker wie
der frühere Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe,
halten eine solche interne Controlling-Stelle für unzureichend, da sie in die
internen Strukturen des Amtes eingebunden bleibt (
www.ndr.de/der_ndr/presse/
mitteilungen/Harte-Kritik-an-Vertrauensstelle-der-Bundespolizei-
,pressemeldungndr15942.html).
1. Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche
Misshandlung eines marokkanischen und eines afghanischen Flüchtlings durch
Beamte der Bundespolizei in Hannover?
Die strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Inzwischen
hat die Staatsanwaltschaft Hannover der Bundespolizei am 15. Juli 2015 ein
Aktendoppel mit dem Stand Mitte Juni 2015 zur Einsichtnahme zur Verfügung
gestellt. Sie hat darum gebeten, den Akteninhalt vertraulich zu behandeln und
die Weitergabe von Informationen an Dritte zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung keine weitergehenden
Auskünfte erteilen.
2. Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche
Misshandlung eines Mannes, dem von einem Beamten in einem Polizeifahrzeug
der Bundespolizei Hannover ein Zahn ausgeschlagen worden sein soll?
Hier gilt die Antwort zu Frage 1 entsprechend. Herrin des Strafverfahrens ist die
Staatsanwaltschaft Hannover; mithin obliegt ihr auch die Entscheidung darüber,
welche Informationen zu den einzelnen Vorwürfen an die Öffentlichkeit
gelangen.
3. Gegen wie viele Beamte welcher Dienstgrade an welchen Dienststellen
wird nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der in den Fragen 1 und 2
genannten Delikte ermittelt?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/57264. Inwieweit kann die Bundesregierung in den über Kurznachrichtendiensten
verbreiteten Äußerungen des Beamten, der im Verdacht der Misshandlung
von Flüchtlingen steht, ein fremdenfeindliches Menschenbild erkennen?
Die Äußerungen sind zweifellos fremdenfeindlich und offenbaren erhebliche
charakterliche Schwächen des mutmaßlichen Verfassers. Das würde auch für
den Fall gelten, dass die Äußerungen fingiert waren oder eine bloße Provokation
ohne realen Hintergrund darstellen.
5. Wie erklärt sich die Bundesregierung das monatelange Schweigen von
Zeugen und Mitwissern aus den Reihen der Bundespolizei zu den Vorfällen?
Der Frage, ob und ggf. warum wirkliche oder vermeintliche Zeugen und
Mitwisser untätig blieben, wird im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen und
Bewertungen nachzugehen sein, spätestens aber vonseiten der Bundespolizei im
Rahmen der disziplinaren Prüfung, sobald der Stand der strafrechtlichen
Ermittlungen dies zulässt.
6. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass die mutmaßlichen
Opfer von Misshandlungen und Erniedrigungen durch Beamte der
Bundespolizei Hannover die Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht haben?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Wie viele und welche weiteren Vorfälle von körperlichen Misshandlungen
und Erniedrigungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten
durch Beamte der Bundespolizei während der letzten fünf Jahre an welchen
Dienstorten sind der Bundesregierung bekannt?
Im Jahr 2011 wurde im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion
Stuttgart (Bundespolizeiinspektion Karlsruhe) ein irakischer Asylbewerber
körperlich misshandelt. Ihm wurde der Arm auf den Rücken gedreht und er wurde zu
Boden gedrückt. Das Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde
nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen eine hohe Geldbuße
eingestellt. Wegen des Verbots der Doppelmaßnahme wurde das Disziplinarverfahren
eingestellt.
Darüber hinaus gibt es fünf weitere Fälle im Bereich der
Bundespolizeidirektionen Berlin (zwei Fälle), Frankfurt (ein Fall), München (ein Fall), Pirna (ein
Fall), in denen entsprechende Vorwürfe im Raum stehen, die (in der Regel
strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen) Untersuchungen aber noch nicht
abgeschlossen sind.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom „NDR“ dokumentierten
fremdenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Facebook-Postings von
Beamten der Bundespolizei Hannover jenseits möglicher strafrechtlicher
Relevanz im Hinblick auf die Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht und die
Vorbildfunktion der Beamten?
Gegen die Beamten, die als mutmaßliche Verfasser der Postings aus der NDR-
Berichterstattung festgestellt werden konnten, wurden Disziplinarverfahren mit
dem Vorwurf eingeleitet, gegen ihre beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht
verstoßen zu haben. Diese Prüfung erfolgt unabhängig von der Prüfung einer
möglichen strafrechtlichen Relevanz.
Drucksache 18/5726 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Inwieweit hält die Bundesregierung Beamte mit einem in den vom „NDR“
dokumentierten Postings deutlich gewordenen Menschenbild für
geeignet, als Vertreter des Staates aufzutreten?
Derartige Postings sind nicht nur disziplinarrechtlich relevant, sie können auch
Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen. Bei Beamten, die sich noch
im Beamtenverhältnis auf Probe befinden, kann dies u. U. eine Entlassung zur
Folge haben.
Bei Beamten auf Lebenszeit liegt das Bestreben des Dienstherrn vordringlich
darin, durch eine Disziplinierung und durch entsprechende
Schulungsmaßnahmen eine größere Sensibilisierung zu erreichen.
10. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundespolizei
die Problematik rassistischer, fremdenfeindlicher und
gewaltverherrlichender Tendenzen?
Wenn ja, wie äußert sich diese Problematik, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung dagegen?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die jüngsten Vorwürfe
gegen Beamte der Bundespolizei Hannover wegen Misshandlungen von
Flüchtlingen und fremdenfeindlichen Äußerungen im Internet?
In der Bundespolizei bestehen keine generellen rassistische, fremdenfeindliche
und gewaltverherrlichende Tendenzen. Die Beamten der Bundespolizei leisten
einen Eid auf das Grundgesetz und werden während ihrer Ausbildung und ihres
Dienstes regelmäßig geschult. Bei Bekanntwerden von entsprechenden
Sachverhalten wird vonseiten des Dienstherrn konsequent dienstrechtlich reagiert;
sofern sich ein Straftatverdacht ergibt, werden die Sachverhalte zudem zur
Anzeige gebracht.
Hinsichtlich der Vorgänge in Hannover sind die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen, so dass weitergehende Bewertungen verfrüht
sind.
11. Gibt es eine Statistik über fremdenfeindliche, rassistische und
rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Bundespolizei – analog zur entsprechenden
Statistik solcher Vorfälle innerhalb der Bundeswehr?
Wenn ja, was beinhaltet diese genau (bitte die vorhandenen Daten nach
Jahren aufgeschlüsselt auflisten), seit wann und an welcher Stelle wird
diese Statistik geführt, und wo und von wem kann sie eingesehen werden?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung
die Einführung einer entsprechenden Statistik?
Eine solche Statistik gibt es nicht. Dienstliche oder außerdienstliche Straftaten
von Beamten der Bundespolizei werden durch die Staatsanwaltschaften der
Länder verfolgt und fließen in die dort geführten Kriminalstatistiken ein.
12. Welche Definition genau legt die Bundespolizei jeweils an, um
behördeninterne oder externe Vorfälle als fremdenfeindlich, rassistisch oder
rechtsextrem einzuordnen (sollte die Bundespolizei anstelle der
Begrifflichkeiten „fremdenfeindlich“, „rassistisch“ und „rechtsextrem“ andere
Begrifflichkeiten verwenden, diese bitte einschließlich der zugehörigen
Definition benennen)?
Eine eigenständige Definition dieser Begriffe für die Bundespolizei existiert
nicht. Für die polizeiliche Praxis bedient sich auch die Bundespolizei des
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5726Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität des Bundeskriminalamts
(BKA).
13. Wie viele Polizeibeamte haben die Vertrauensstelle seit ihrer Einrichtung
genutzt (bitte angeben, wann sich die Beamten an die Stelle wandten)?
Die „Vertrauensstelle der Bundespolizei“ wurde am 27. Mai 2015 eingerichtet.
Seit der Einrichtung der Vertrauensstelle bis zum 13. Juli haben sich 16
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Bürgerin an die Vertrauensstelle der
Bundespolizei gewandt. Die Vertrauensstelle verzeichnete Eingänge am 27., 28.
und 29. Mai, 3., 5., 12., 18., 22. und 24. Juni, 2., 4. und 13. Juli 2015.
a) Auf welche Weise erfolgte jeweils die Kontaktaufnahme (persönliches
Erscheinen, E-Mail, telefonisch etc.)?
Die Eingänge erfolgten sowohl persönlich, telefonisch als auch schriftlich, per
Briefpost und E-Mail.
b) In wie vielen Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym?
In drei Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym.
c) Aus welchen Polizeiinspektionen kamen die Meldungen?
Der Sinn und Zweck der Vertrauensstelle besteht darin, die Eingaben von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich zu behandeln und deren Anonymität
(auch dienststellenbezogen) zu wahren. Die 16 Meldenden kamen, soweit
bekannt, aus neun unterschiedlichen Dienststellen der Bundespolizei und diese
beziehen sich nicht immer nur auf ihren Zuständigkeitsbereich.
d) Welcher Art waren die Vorwürfe im Einzelnen, und welchen Zeitraum
betrafen die Meldungen?
Die Hinweise an die Vertrauensstelle beinhalten u. a. allgemeine Fragen zum
Verfahrensablauf der neu eingerichteten Vertrauensstelle, konkrete Anliegen zu
vertraulichen Personalangelegenheiten oder Sachverhalte mit möglicher
disziplinar- bzw. strafrechtlicher Relevanz.
e) Kann die Bundesregierung anhand der bisherigen Meldungen bereits
jetzt besondere Problembereiche – etwa eine Ballung von Vorwürfen
bezüglich bestimmter Dienststellen oder bestimmter Art von
Fehlverhalten – erkennen, und wenn ja, welche?
Nein.
f) Wie wurde jeweils mit den Meldungen umgegangen?
Die Meldungen werden von der Vertrauensstelle entgegengenommen und unter
Einbeziehung der Fachreferate und ggf. auch der nachgeordneten Dienststellen
bearbeitet. Bei Sachverhalten mit möglicher strafrechtlicher Relevanz werden
diese zur Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben.
g) Inwieweit bekommen die Meldungsmachenden Rückmeldung bei
Nachverfolgung ihres Anliegens?
Die Verfasserinnen und Verfasser der Eingaben erhalten – sofern sie sich
namentlich zu erkennen gegeben haben – eine Eingangsbestätigung, ggf. eine
Zwischennachricht bzw. eine Rückmeldung bezüglich ihres Anliegens.
Drucksache 18/5726 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Hält die Bundesregierung eine in die internen Strukturen des Amtes
eingebundene Vertrauensstelle für ausreichend, um mögliches Fehlverhalten
einzelner Beamter der Bundespolizei und zweifelhafte Vorgänge an den
Dienstorten aufzudecken, vor dem Hintergrund, dass Beamtinnen und
Beamte nach Auffassung der Fragesteller bei entsprechenden Meldungen
fürchten müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, weil
sie sich strafbar gemacht haben könnten (unterlassene Hilfeleistung usw.),
während die Opfer der Übergriffe sich aus Angst wohl nicht an eine Stelle
innerhalb der Bundespolizei wenden werden?
Ist es überhaupt vorgesehen, dass sich auch Opfer an die Vertrauensstelle
wenden können?
Die Eingliederung der Vertrauensstelle in die Struktur des
Bundespolizeipräsidiums wird als ausreichend angesehen.
15. Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 18/5435 eingeräumt hat, dass eine unabhängige
Polizeibeschwerdestelle gegenüber bisherigen Beschwerdemöglichkeiten eine
zusätzliche Anlaufstelle darstellen könne, wenn „zu erwarten“ sei, dass
„die Petenten die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten aus
unterschiedlichen Gründen nicht nutzen würden“, wird die Bundesregierung
Initiativen zur Schaffung solcher unabhängiger Polizeibeschwerdestellen
unterstützen, nachdem doch nicht zuletzt die Vorfälle in Hannover nach
Auffassung der Fragesteller zeigen, dass die Opfer der Polizeigewalt die
bestehenden Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen
nicht genutzt haben (bitte ausführen)?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5435
dargestellt, bestehen bereits heute verschiedene inner- und außerbehördliche
Beschwerdemöglichkeiten, um ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in einem unabhängigen Verfahren
rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl hat die Bundespolizei reagiert und nach
den Vorwürfen von Misshandlungen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover
im Bundespolizeipräsidium eine „Vertrauensstelle der Bundespolizei“
geschaffen, die dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt ist. Deren
Bewährung bleibt abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
16. In welcher Weise macht die Bundespolizei, aber auch das
Bundeskriminalamt (bitte differenziert darstellen), die Definition von „racial
discrimination“ in Artikel 1 Nummer 1 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung
jeder Form der rassistischen Diskriminierung (ICERD) in ihrem
Zuständigkeitsbereich bekannt und sorgen dafür, dass diese in der
Rechtsanwendung zugrunde gelegt wird (bitte genau auflisten; vgl. Antwort zu den
Fragen 2 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5435), und wie wird den
Bediensteten insbesondere verdeutlicht, dass eine rassistische
Diskriminierung auch dann vorliegen kann, wenn einer Handlung keine rassistischen
Motive zugrunde liegen, weil es auch auf die Auswirkungen einer
Ungleichbehandlung, die an die in Artikel 1 Nummer 1 ICERD genannten
Merkmale anknüpft, ankommen kann (bitte ausführen)?
Für den Bereich der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BKA werden Inhalte von ICERD
und der Definition von „racial discrimination“ des Artikels 1 Nummer 1 ICERD
sowohl in der Aus- als auch der Fortbildung im Rahmen des Staats- und
Verfassungsrechts und Menschenrechte als auch unter dem Aspekt der Stärkung der
„Interkulturellen Kompetenz“ vermittelt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5726Im Bachelorstudiengang für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes zählt die
„Interkulturelle Kompetenz“ zu den Kernkompetenzen des Berufsprofils und
erfährt Umsetzung durch verschiedene Lehrangebote mit dem Fokus auf
Vernehmungs-, Festnahme- und Durchsuchungssituationen, Schulungen zur
interkulturellen Kommunikation sowie durch weitere Veranstaltungen, wie z. B. die
„Interkulturelle Woche“. Das Thema „racial profiling“ wird insbesondere im
Zusammenhang mit dem Kurs „Hass- und Vorurteilskriminalität“ ausführlich
behandelt. Auch im Rahmen der Absolventenevaluationen wird der
Vermittlungsgrad interkultureller Kompetenz in Zukunft verstärkte Berücksichtigung
finden.
Ergänzend dazu sind in der Vortragsreihe „Spektrum“ mehrere Veranstaltungen
zum Thema „Migranten in Deutschland/Migranten in der Polizei“ unter
Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel aus Wissenschaft, Kultur, Politik, Justiz
und Polizei angeboten worden. Seit März 2013 kooperiert das BKA darüber
hinaus mit dem „Fritz Bauer-Institut“ in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit
diesem werden regelmäßig Besuche von Moscheen und Synagogen sowie
Workshops zur Reflexion polizeilichen Handelns im Nationalsozialismus
durchgeführt.
Auch im Rahmen der Ausbildung der Nachwuchsführungskräfte an der
Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) wird das Thema „Interkulturelle
Kompetenz“ im Rahmen von Modul 20 „Führung in komplexen und interkulturellen
Kommunikationsprozessen“ des Masterstudiengangs seit dem Jahr 2007
behandelt. Darüber hinaus werden jährlich mehrere Speziallehrgänge zum Thema
„Interkulturelle Kommunikation“ im BKA durchgeführt. Zudem werden
Maßnahmen zur Stärkung der „Interkulturellen Kompetenz“ in der Aus- und
Fortbildung im BKA publiziert sowie ausgewählte Initiativen des BKA zum oben
genannten Themenbereich auf der BKA-Homepage veröffentlicht.
17. Welche Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen und -angebote für
Beamte der Bundespolizei zur Sensibilisierung für das Erkennen und die
Prävention von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bestehen derzeit
(bitte insbesondere quantitativ aufschlüsseln und einzeln auflisten, d. h.
wie viele und welche Maßnahmen bzw. Angebote gab es in den letzten
fünf Jahren zu welchen Themen an welchen Orten für welche Gruppen)?
In der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
der Bundespolizei werden Kompetenzen vermittelt, die die Beamtinnen und
Beamten in die Lage versetzen, bei der Verfolgung der polizeilichen Ziele auf
den Einzelnen angemessen einzugehen. Folgende Kompetenzen stehen hierbei
im Mittelpunkt:
● persönliche Kompetenz, u. a. Verantwortungsbereitschaft, vorbildliches
Verhalten, psychische und physische Belastbarkeit, Umgang mit Stress,
Fähigkeit, das eigene Verhalten an ethischen Grundsätzen und Überzeugungen
auszurichten,
● soziale Kompetenz, u. a. Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen,
Konflikthandhabung,
● interkulturelle Kompetenz, u. a. Kenntnis von anderen Umgangsformen und
Verhaltensweisen, Toleranz, Sprachkenntnisse (deutsch, englisch und andere
Sprachen),
● Fachkompetenz, u. a. Beherrschung des polizeilichen Handwerks
(Befragungen, Vernehmungen etc.), Sorge um das Opfer – Erste Hilfe und
Folgemaßnahmen (u. a. Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen), Kenntnisse zu den
Verhältnissen in den Herkunftsländern und dem modus operandi der Täter.
Drucksache 18/5726 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Themenfelder Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und rassistischer
Diskriminierung sind ebenso wie die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen
wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung. Die Vermittlung der
Kompetenzen erfolgt in vielfältiger Weise in den Einrichtungen der Bundespolizei
und bei externen Veranstaltern zum Beispiel durch:
● Unterrichte, Vorträge und Diskussionen,
● Verhaltenstraining (bereits in der Grundausbildung) und Situationstraining
(in der Ausbildung und im täglichen Dienst im Rahmen des Polizeitrainings),
● Praktika,
● Projektarbeiten (mittlerer Dienst – Projektwochen),
● Auslandsaufenthalte (gehobener Dienst – derzeit in Kooperation mit der
Universität auf Malta),
● Lehrbrief Menschenrechte und ähnliche Unterlagen.
Zur Vermittlung entsprechender Themen und Inhalte werden interne und externe
Experten (Polizeifachlehrer und Lehrkräfte, Sozialwissenschaftler der
Bundespolizei, Polizeipsychologen, Polizeiseelsorger sowie externe Referenten von
anderen Behörden, Organisationen und Vereinen, aber auch Betroffene) eingesetzt.
Darüber hinaus wurden in der Bundespolizeiakademie mehrere Ausstellungen
gezeigt:
2011
● Claus Schenk Graf von Stauffenberg und der Umsturzversuch vom 20. Juli
● Justiz im Nationalsozialismus
2012
● Zivilcourage
2013
● Die missbrauchte Religion – Islamisten in Deutschland
● „Es betrifft Dich! Demokratie schützen – gegen Extremismus in
Deutschland“
2014
● Ordnung und Vernichtung – Die Polizei im NS-Staat
2015
● Islam und muslimisches Leben.
Die Ausstellungen richteten sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
zentralen Aus- und Fortbildung, ausgelagertes Personal des
Bundespolizeipräsidiums am Standort Lübeck, das eigene Stammpersonal sowie Gäste.
Grundlage für das zentrale Fortbildungsangebot der BPOL ist der angezeigte
Fortbildungsbedarf. Für das betreffende Themenfeld hält die BPOL folgende
Fortbildungsprodukte bereit:
● Fortbildungslehrgang Intercultural Management and Behaviour,
● Fortbildungslehrgang Mentoring,
● Seminar Polizei und Fremde,
● Seminar Wertewandel,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5726● Seminar Globalisierung und Polizei,
● Seminar Extremismus,
● Seminar Rechtsextremismus,
● Seminar Politische Bildung für Führungskräfte,
● Seminar Werteorientierte Führung,
● Grundlehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz,
● Fortbildungslehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz –
Kommunikation in Konfliktsituationen,
● Fortbildungslehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz – Stress und
Stressbewältigung,
● Seminar Konfliktmanagement,
● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz – Kommunikation,
● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz –
Mitarbeitergespräche,
● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz – Teamführung,
● Verwendungslehrgang zum Trainer Grundlehrgang TASK,
● Verwendungslehrgang zum Trainer Fortbildungslehrgang TASK –
Kommunikation,
● Verwendungslehrgang zum Trainer Fortbildungslehrgang TASK – Stress,
● Grundlehrgang Interkulturelle Kompetenz für langfristige
Auslandsteilnehmer GVB, DVB und Sicherheitsbeamte.
In der dienststelleninternen Fortbildung werden die rechtlichen (insbesondere
die verfassungsmäßigen) Voraussetzungen für Eingriffsmaßnahmen vertieft.
Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Eingang in diese Maßnahmen und
werden praxisorientiert aufbereitet. So gehen die Polizeitrainer z. B. regelmäßig
im Einsatz- und Situationstraining auf den Umgang mit Personen aus fremden
Kulturkreisen ein. Darüber hinaus werden die Themenkomplexe wie
lageabhängige Kontrolle gemäß § 22 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die
Bundespolizei (BPolG), Identitätsfeststellung zur Verhinderung oder Unterbindung
unerlaubter Einreisen gemäß § 23 Absatz 1 Nummmer 3 BPolG, Ausländerrecht
und Aufenthaltsgesetz in den Dienstunterrichten behandelt. Diese beinhalten
u. a. interkulturelle Problemstellungen und die Thematik des „Racial Profiling“.
Auch Führungskräftetagungen – zentral und auf örtlicher Ebene – werden zur
Sensibilisierung in diesem Themenfeld genutzt.
a) Wie viele dieser Fortbildungsmaßnahmen sind für welche Beamten der
Bundespolizei verpflichtend?
Die Teilnahme an der Ausbildung ist obligatorisch für jeden Polizeibeamten.
Die im Fach Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung vermittelten
Inhalte sind prüfungsrelevant und werden im Verlauf der Ausbildung mehrfach
überprüft und bewertet. Die zentralen Fortbildungsmaßnahmen werden am
dienstlichen Bedarf ausgerichtet. Das Polizeitraining ist für alle
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten verpflichtend.
Drucksache 18/5726 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wie viele Beamte der Bundespolizei haben in den letzten fünf Jahren
entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erhalten?
In den letzten fünf Jahren sind insgesamt 13 164 Beamtinnen und Beamte
entsprechend fortgebildet worden. Aufgegliedert nach Jahren ergibt sich folgendes
Bild:
● 2011: 1 604 Beamtinnen und Beamte,
● 2012: 2 560 Beamtinnen und Beamte,
● 2013: 2 964 Beamtinnen und Beamte,
● 2014: 3 065 Beamtinnen und Beamte,
● 2015: 2 971 Beamtinnen und Beamte.
c) Ist der Bundesregierung die Kritik aus den Polizeigewerkschaften und
aus dem Hauptpersonalrat der Bundespolizei über unzureichende
Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen der Beamtinnen
und Beamten bekannt, und wenn ja, was entgegnet sie dem, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und -inhalte werden im Rahmen eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend kritisch überprüft, ggf.
aktualisiert und weiter verbessert. Es werden alle zur Verfügung stehenden Formen
der Wissensvermittlung zur Sensibilisierung der Bundespolizeibeamten genutzt,
um eine durchgängig menschenrechtskonforme und vorurteilsfreie
Aufgabenerfüllung sicher zu stellen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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