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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union

Zusammenarbeit der EU mit einzelnen Mitgliedstaaten sowie der EU und einzelner Mitgliedstaaten mit Drittstaaten im Bereich des Grenzschutzes an den EU-Außengrenzen: Bau von Grenzanlagen, Einsatz der Bundespolizei, Budget der EU-Grenzagentur Frontex, der Joint Operation Teams (JOT) Mare und Compass sowie des Projekts "Identitätsbetrug", Auffanglager bzw. Transitzentren für Migranten und Flüchtlinge in Drittstaaten, EU-Projekte und Programme zur Sicherung der Außengrenze oder mit Bezug zur Migrationskontrolle, Kosten und Finanzierung, EU-Datenbanken zu Migration und Asyl, Forschungsprojekte zu Migrationskontrolle und Grenzüberwachung, Kosten der Abschiebungshaft, Durchführung von "Joint Return Operations", Kosten illegaler Einreise (Schleusung)<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/564722.07.2015

Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Dr. André Hahn, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) am 1. Juli 2013 beträgt die EU-Außengrenze auf dem Land 14 151 km, hinzu kommen noch einmal 48 000 km Küste. Die Aufrechterhaltung der von Kritikerinnen und Kritikern als „Festung Europa“ bezeichneten Abschottungsmaßnahmen kostet daher viel Geld. Nach Angaben des investigativen Datenprojekts „The Migrants Files“ haben die EU-Staaten für die Rückführung von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer seit dem Jahr 2000 rund 11,3 Mrd. Euro ausgegeben, für die gezielte Sicherung der Grenzen gegen „illegale“ Einwanderung weitere 1,6 Mrd. Euro (www.themigrantsfiles.com).

Gezielte Grenzschutzmaßnahmen auf dem Land umfassen dabei auch die Errichtung von Grenzmauern und -zäunen entlang der EU-Außengrenzen, allein 77 Mio. Euro für Mauern und Zäune entlang der spanischen, griechischen und bulgarischen EU-Außengrenzen. Weitere Pläne zur Errichtung weiterer Zäune liegen bereits vor (z. B. www.stern.de/news2/eu-kritisiert-ungarische-plaene-fuer-zaun-zu-serbien-6308370.html und www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-aussengrenze-bulgarien-kaempft-gegen-fluechtlingswelle-13162853.html).

Die Bemühungen der einzelnen EU-Staaten, die unerlaubte Migration einzudämmen und Flüchtlinge abzuwehren, sind dabei noch viel weitreichender und damit sehr kostenintensiv. So werden Auffanglager in Libyen und der Ukraine errichtet, Programme zur Verbesserung von Grenzkontrollen unterhalten und andere Maßnahmen, z. B. mit Marokko, Tunesien und Libyen, geplant (www.derstandard.at/2000017367872/Festung-Europa-Kosten-Wege-und-Strukturen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen der EU und einzelnen Mitgliedstaaten oder der EU und Drittstaaten oder einzelner Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Bereich der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, des Ausbaus von Grenzkontrollen, -zäunen, Kontrollkapazitäten und allgemein der Stärkung des so genannten Grenzmanagements sind der Bundesregierung bekannt?

2

Welche EU-Staaten erhielten in den Jahren 2013 und 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützung für Grenzsicherungsmaßnahmen aus EU-Mitteln, und welche Maßnahmen wurden darüber unterstützt (bitte angeben, aus welchen Fonds und in welcher Höhe die Unterstützung erfolgte)?

3

In welchen EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Grenzzäune und andere bauliche Einrichtungen zur Absicherung der Grenzen und zur Verhinderung unerlaubter Einreise aus angrenzenden Staaten errichtet (bitte Länge und Höhe der Zäune und der baulichen Anlagen sowie den ungefähren Streckenverlauf angeben), und wie hat sie sich bezüglich deren rechtmäßiger Errichtung unter möglicher Aushebelung des Schengener Grenzkodex in Ratsarbeitsgruppen oder gegenüber der Europäischen Kommission hierzu verhalten?

4

Welche Drittstaaten unterstützt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen Formen der Grenzsicherung in welchem finanziellen Rahmen, und inwiefern handelt es sich dabei um Projekte zur Vorbereitung einer etwaigen EU-Mitgliedschaft (bitte differenziert nach einzelnen Grenzsicherungsmaßnahmen auflisten)?

5

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die verstärkte Zusammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich im Bereich des integrierten Grenzmanagements“ auch die finanzielle Unterstützung von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15), und in welchem Umfang erfolgt diese finanzielle Unterstützung gegebenenfalls?

6

An welchen europäischen Innen- und Außengrenzen sind Bundespolizisten oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landespolizisten aufgrund welcher Kooperationsabkommen oder anderer Bestimmungen für den gemeinsamen Grenzschutz abgestellt, und welche Personalkosten entstehen hierdurch?

7

Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung die europäische Grenzagentur FRONTEX seit ihrer Gründung (bitte nach Jahreszahl aufschlüsseln)?

8

In welchem Umfang hat die EU in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus Mittel für eine verstärkte Kooperation der EU-Staaten bei der Kontrolle und Sicherung der Außengrenzen bereitgestellt (bitte soweit wie möglich aufgliedern)?

9

In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Auffanglager“ (detention centre) bzw. Transitzentren o. Ä. für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge, und inwieweit sind der Bundesregierung die Kosten für den Bau und die Unterhaltung dieser „Auffanglager“ bekannt (bitte detailliert auflisten)?

10

In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die Bundesregierung sogenannte Auffanglager bzw. Transitzentren o. Ä. (bitte detailliert auflisten) für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge?

11

Wie hat sich die Bundesregierung zu dem geplanten EU-Pilotprojekt zur Einrichtung eines Transitzentrums im Niger positioniert, und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch das Auswärtige Amt) daran beteiligt (EUobserver vom 18. Mai 2015)? Welches Ziel verfolgt dieses Projekt, wer ist daran beteiligt, und wann soll es beginnen?

12

Welche EU-Gelder sollen hierfür aufgewendet werden? Sind der Bundesregierung weitere von anderen EU-Mitgliedstaaten finanzierte oder unterstützte „Auffanglager“, Transitzentren o. Ä. in Drittstaaten bekannt? Wenn ja, wo, und welche Kosten verursacht der Unterhalt dieser Einrichtungen?

13

Inwieweit trifft es zu, dass bei einer Öffnung der geschlossenen Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland entsprechende EU-Fördermittel zurückgezahlt werden müssten (www.ardmediathek.de/radio/Interview-Deutschlandfunk/Fl%C3%BCchtlinge-in-Griechenland-Burkhardt-/Deutschlandfunk/Audio-Podcast?documentId=29486412&bcastId=21676300), weil diese nur unter der Auflage gewährt wurden, dass es sich um geschlossene Einrichtungen handelt (bitte ausführen), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

14

Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung daten- und erkenntnisbezogene EU-Projekte und EU-Programme zur Sicherung der EU-Außengrenzen oder mit Bezug zur Migrationskontrolle, wie z. B. Seahorse Network, EUROSUR, SIS/SIS II, VIS, EURODAC, seit ihrer Entwicklung (bitte, sofern möglich, nach Personal-, Verwaltungs-, Ausrüstungs-, Weiterentwicklungskosten etc. aufschlüsseln)?

15

In welchem Umfang und welche Art von personenbezogenen Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen in Frage 14 erfragten europäischen Projekten und Programmen mit Bezug zu Migration und Asyl seit dem Jahr 2009 in welchen Datenbanken gesammelt (bitte nach Jahren und, soweit wie möglich, nach eingebender Stelle auflisten), und welche Behörden welcher europäischen Länder haben Zugriff auf diese Daten?

16

In welchem Umfang wurden von Behörden des Bundes in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2009 personenbezogene Daten in den einschlägigen EU-Datenbanken mit Bezug zu Migration und Asyl wegen datenschutzrechtlicher Verstöße gelöscht (bitte nach Jahren und, soweit wie möglich, nach eingebender Stelle auflisten)? Was ist der Bundesregierung zum Umfang von Verstößen und nachfolgenden Löschungen auch anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt?

17

Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung das Joint Operation Team (JOT) Mare, welches „die schnelle Verfügbarkeit aller Erkenntnisse in Bezug auf kriminelle Organisationen, die für die Verbringung von Migranten auf dem Seeweg in die Europäische Union und die sich anschließende illegale Binnenmigration verantwortlich sind, gewährleisten“ soll (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/4634)?

18

Über welches Budget verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Maßnahmen bzw. besonderen Operationen „Hunting Ground“ und „Falko“, das „JOT Compass“ und das Projekt „Identitätsbetrug“ (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/4634; bitte einzeln auflisten)?

19

Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Sicherheitsforschung mit Bezug zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren aufgliedern und eine kurze Projektbeschreibung, sofern vorhanden, anfügen)?

20

Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die europäische Weltraumagentur ESA bzw. SatCen im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrations- und Flüchtlingspolitik und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2000?

21

Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU in Auftrag gegeben, und welche Kosten verursachten diese bisher?

22

Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2000 von der Bundesregierung beauftragt, und welche Kosten verursachten diese bisher?

23

Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 die Planung, der Bau und der Unterhalt welcher Abschiebezentren (bitte einzeln auflisten)?

24

Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierungen zu den durchschnittlichen Kosten der Abschiebungshaft, Vorbereitung von Abschiebungen (Passbeschaffung usw.) und Abschiebungen in Deutschland, anderen EU-Ländern und der EU vor?

25

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung der EU durch „Joint Return Operations“ (bitte seit Bestehen nach Jahren aufschlüsseln)?

26

Welche durchschnittlichen Kosten müssen Migranten nach Einschätzung der Bundesregierung für die durch Fluchthelfer organisierte unerlaubte Einreise in die EU pro Person aufwenden (bitte soweit wie möglich nach Männern, Frauen und Kindern, sowie nach Transportmitteln und Fluchtrouten differenzieren)?

Berlin, den 22. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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