[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5747
18. Wahlperiode 10.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5647 –
Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen
der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) am 1. Juli 2013
beträgt die EU-Außengrenze auf dem Land 14 151 km, hinzu kommen noch
einmal 48 000 km Küste. Die Aufrechterhaltung der von Kritikerinnen und
Kritikern als „Festung Europa“ bezeichneten Abschottungsmaßnahmen kostet
daher viel Geld. Nach Angaben des investigativen Datenprojekts „The Migrants
Files“ haben die EU-Staaten für die Rückführung von Flüchtlingen in ihre
Herkunftsländer seit dem Jahr 2000 rund 11,3 Mrd. Euro ausgegeben, für die
gezielte Sicherung der Grenzen gegen „illegale“ Einwanderung weitere 1,6 Mrd.
Euro (
www.themigrantsfiles.com).
Gezielte Grenzschutzmaßnahmen auf dem Land umfassen dabei auch die
Errichtung von Grenzmauern und -zäunen entlang der EU-Außengrenzen, allein
77 Mio. Euro für Mauern und Zäune entlang der spanischen, griechischen und
bulgarischen EU-Außengrenzen. Weitere Pläne zur Errichtung weiterer Zäune
liegen bereits vor (z. B.
www.stern.de/news2/eu-kritisiert-ungarische-plaene-
fuer-zaun-zu-serbien-6308370.html und
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/
eu-aussengrenze-bulgarien-kaempft-gegen-fluechtlingswelle-
13162853.html).
Die Bemühungen der einzelnen EU-Staaten, die unerlaubte Migration
einzudämmen und Flüchtlinge abzuwehren, sind dabei noch viel weitreichender
und damit sehr kostenintensiv. So werden Auffanglager in Libyen und der
Ukraine errichtet, Programme zur Verbesserung von Grenzkontrollen
unterhalten und andere Maßnahmen, z. B. mit Marokko, Tunesien und Libyen, geplant
(
www.derstandard.at/2000017367872/Festung-Europa-Kosten-Wege-und-
Strukturen).
1. Welche Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen der EU
und einzelnen Mitgliedstaaten oder der EU und Drittstaaten oder einzelner
Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Bereich der grenzpolizeilichen
Zusammenarbeit, des Ausbaus von Grenzkontrollen, -zäunen, Kontrollkapazitäten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5747 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund allgemein der Stärkung des so genannten Grenzmanagements sind der
Bundesregierung bekannt?
Eine Übersicht über die erfragten Formen der Zusammenarbeit und
Vereinbarungen liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten
im Bereich des Grenzschutzes an den Außengrenzen erfolgt durch die EU-
Grenzschutzagentur FRONTEX. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung
(EG) Nr. 2007/2004. Darüber hinaus arbeitet die Agentur über
Arbeitsabkommen mit einer Reihe von Drittstaaten, die als wichtige Transit- oder
Ursprungsländer illegaler Migration in Betracht kommen, im Rahmen der EU-
Nachbarschaftspolitik zusammen. Inhaltlich werden dort Fragen der Zusammenarbeit im
Bereich Risikoanalyse, Fortbildung, Sicherheitsforschung, Entsendung von
Beobachtern in FRONTEX-koordinierte Einsatzmaßnahmen und FRONTEX-
koordinierte Rückführungen geregelt.
Zudem koordiniert die EU-Agentur Europol im Rahmen des EU-Policy Cycle –
EMPACT (Europäische multidisziplinäre Kooperationsplattform zur
Bekämpfung der Bedrohungen durch internationale schwere und organisierte
Kriminalität) Maßnahmen im Bereich der illegalen Migration.
Als Beispiel bilateraler grenzpolizeilicher Zusammenarbeit führt Deutschland
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im grenzpolizeilichen Bereich in
Drittstaaten durch. Zudem zählen bilaterale Vereinbarungen zu den Formen der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
2. Welche EU-Staaten erhielten in den Jahren 2013 und 2014 nach Kenntnis der
Bundesregierung Unterstützung für Grenzsicherungsmaßnahmen aus EU-
Mitteln, und welche Maßnahmen wurden darüber unterstützt (bitte angeben,
aus welchen Fonds und in welcher Höhe die Unterstützung erfolgte)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
3. In welchen EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Grenzzäune und
andere bauliche Einrichtungen zur Absicherung der Grenzen und zur
Verhinderung unerlaubter Einreise aus angrenzenden Staaten errichtet (bitte Länge
und Höhe der Zäune und der baulichen Anlagen sowie den ungefähren
Streckenverlauf angeben), und wie hat sie sich bezüglich deren rechtmäßiger
Errichtung unter möglicher Aushebelung des Schengener Grenzkodex in
Ratsarbeitsgruppen oder gegenüber der Europäischen Kommission hierzu
verhalten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) In welchen Ländern mit EU-Außengrenzen werden nach Kenntnissen
der Bundesregierung derzeit weitere solcher Grenzzäune und -anlagen
gebaut oder sind in Planung (bitte Länge und Höhe der Zäune sowie den
ungefähren Streckenverlauf angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Zaun im Südosten Bulgariens an der
Grenze zur Türkei eine Länge von derzeit 35 km und soll schrittweise um
weitere 130 km ausgebaut werden.
Im Nordosten Griechenlands an der Landgrenze zur Türkei wurde ein 12 km
langer Zaun errichtet.
In Ungarn wird ein Grenzzaun an der Grenze zu Serbien auf einer Länge von
175 km gebaut.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5747b) Inwiefern unterstützt die EU nach Kenntnissen der Bundesregierung den
Bau und die Instandhaltung der Grenzzäune und -anlagen in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten (bitte detailliert auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Inwiefern werden der Bau und die Instandhaltung der Grenzzäune
und -anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten durch Mittel des Bundes
mitfinanziert (bitte detailliert auflisten)?
Mittel des Bundes werden nicht aufgewendet.
d) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten
der unter Frage 3a genannten Grenzzäune und -anlagen (bitte
differenziert auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Welche Drittstaaten unterstützt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung
bei welchen Formen der Grenzsicherung in welchem finanziellen Rahmen,
und inwiefern handelt es sich dabei um Projekte zur Vorbereitung einer
etwaigen EU-Mitgliedschaft (bitte differenziert nach einzelnen
Grenzsicherungsmaßnahmen auflisten)?
5. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die verstärkte
Zusammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich im Bereich
des integrierten Grenzmanagements“ auch die finanzielle Unterstützung
von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15), und in welchem Umfang
erfolgt diese finanzielle Unterstützung gegebenenfalls?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. An welchen europäischen Innen- und Außengrenzen sind Bundespolizisten
oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landespolizisten aufgrund
welcher Kooperationsabkommen oder anderer Bestimmungen für den
gemeinsamen Grenzschutz abgestellt, und welche Personalkosten entstehen
hierdurch?
Mit Stand 27. Juli 2015 sind die folgenden 38 Polizeivollzugsbeamten der
Bundespolizei als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte
Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt:
Land Innen-/Außengrenze Anzahl Grundlage
Griechenland Innengrenze 6 Bilaterale Vereinbarung
Italien Innengrenze 2 Bilaterale Vereinbarung
Kroatien Innengrenze 1 Bilaterale Vereinbarung
Albanien Außengrenze zur Griechenland 12 Bilaterale Vereinbarung
Ungarn Außengrenze zu Serbien 9 FRONTEX
Bulgarien Außengrenze zu Serbien (1) und zur Türkei (1) 2 FRONTEX
Kroatien Außengrenze Serbien (2) und Montenegro (1) 3 FRONTEX
Griechenland Außengrenze zur Türkei 1 FRONTEX
Italien „Mittelmeer“ 2 FRONTEX
Drucksache 18/5747 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür die auf bilateraler Grundlage entsandten Beamten entstanden im laufenden
Monat Juli 2015 (Stichtag 27. Juli 2015) Kosten in Höhe von rund 57 500 Euro.
Im Gesamtjahr 2015 wurden für den gleichen Personenkreis bislang insgesamt
rund 384 000 Euro ausgegeben (Stichtag 27. Juli 2015).
Die Kosten für die im Rahmen von FRONTEX entsandten Beamten werden
vollständig aus dem FRONTEX Haushalt refinanziert.
Über den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten der Länder liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung die
europäische Grenzagentur FRONTEX seit ihrer Gründung (bitte nach
Jahreszahl aufschlüsseln)?
a) In welchem Rahmen entfielen die laufenden Kosten nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Personal-, Verwaltungs-, Ausrüstungs-,
Weiterentwicklungskosten etc. (bitte ebenfalls nach Jahreszahl aufschlüsseln)?
b) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei
durch Seenotrettung, welche durch Maßnahmen zur Grenzsicherung?
Alle Budgets der EU-Agentur FRONTEX sind seit der Gründung auf der
Internetseite
http://frontex.europa.eu/about-frontex/governance-documents/
veröffentlicht.
8. In welchem Umfang hat die EU in diesem Zeitraum nach Kenntnis der
Bundesregierung darüber hinaus Mittel für eine verstärkte Kooperation der
EU-Staaten bei der Kontrolle und Sicherung der Außengrenzen
bereitgestellt (bitte soweit wie möglich aufgliedern)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die EU nach
Kenntnis der Bundesregierung „Auffanglager“ (detention centre) bzw.
Transitzentren o. Ä. für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge, und inwieweit
sind der Bundesregierung die Kosten für den Bau und die Unterhaltung
dieser „Auffanglager“ bekannt (bitte detailliert auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU keine „Auffanglager“ bzw.
„Transitzentren“.
Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen, COM(2015) 240 final, „Die europäische
Migrationsagenda“, plant die EU ein multifunktionales Zentrum in Agadez/Niger. Dazu
soll eine bereits bestehende Einrichtung der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) unterstützt und ausgebaut werden. Ziel ist, Informationen für
Flüchtlinge bereitzustellen, Schutzmöglichkeiten und
Neuansiedlungsmöglichkeiten für Menschen in Not zu schaffen, sowie die freiwillige Rückkehr zu
unterstützen. Die für dieses Projekt von der Europäischen Kommission
veranschlagten Kosten sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Die EU prüft
außerdem derzeit die Errichtung bzw. Unterstützung von bestehenden
Informations- und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der
Migrationsrouten am Horn von Afrika.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/574710. In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die
Bundesregierung sogenannte Auffanglager bzw. Transitzentren o. Ä. (bitte detailliert
auflisten) für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge?
Die Bundesregierung unterhält oder plant keine solche Einrichtung in
Drittstaaten. Die Bundesregierung unterstützt den von der EU geplanten Ausbau des
multifunktionalen Zentrums in Agadez/Niger.
11. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem geplanten EU-Pilotprojekt zur
Einrichtung eines Transitzentrums im Niger positioniert, und auf welche
Weise sind Bundesbehörden (auch das Auswärtige Amt) daran beteiligt
(EUobserver vom 18. Mai 2015)?
Die Bundesregierung unterstützt die Einrichtung des von der EU geplanten
multifunktionalen Zentrums in Niger. Die Europäische Kommission hat eine
Arbeitsgruppe zur Schaffung dieses Zentrums gegründet, an deren Sitzungen
Vertreter der zuständigen Ressorts teilnehmen.
Welches Ziel verfolgt dieses Projekt, wer ist daran beteiligt, und wann soll
es beginnen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Welche EU-Gelder sollen hierfür aufgewendet werden?
Sind der Bundesregierung weitere von anderen EU-Mitgliedstaaten
finanzierte oder unterstützte „Auffanglager“, Transitzentren o. Ä. in
Drittstaaten bekannt?
Wenn ja, wo, und welche Kosten verursacht der Unterhalt dieser
Einrichtungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen für das geplante multifunktionale
Zentrum in Niger EU-Finanzmittel aus dem Instrument Contributing to Stability
and Peace (IcSP) bzw. dem European Development Fund (EDF) bereitgestellt
werden.
Weitere von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanzierte oder
unterstützte Zentren in Drittstaaten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
13. Inwieweit trifft es zu, dass bei einer Öffnung der geschlossenen
Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland entsprechende EU-Fördermittel
zurückgezahlt werden müssten (
www.ardmediathek.de/radio/Interview-
Deutschlandfunk/Fl%C3%BCchtlinge-in-Griechenland-Burkhardt-/
Deutschlandfunk/Audio-Podcast?documentId=29486412&bcastId=
21676300), weil diese nur unter der Auflage gewährt wurden, dass es sich
um geschlossene Einrichtungen handelt (bitte ausführen), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/5747 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung daten-
und erkenntnisbezogene EU-Projekte und EU-Programme zur Sicherung
der EU-Außengrenzen oder mit Bezug zur Migrationskontrolle, wie z. B.
Seahorse Network, EUROSUR, SIS/SIS II, VIS, EURODAC, seit ihrer
Entwicklung (bitte, sofern möglich, nach Personal-, Verwaltungs-,
Ausrüstungs-, Weiterentwicklungskosten etc. aufschlüsseln)?
Zu den Kosten, die durch den Betrieb des EUROSUR-Netzwerkes entstehen,
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen.
Bei den nachfolgend genannten Ausgaben der Europäischen Kommission für
das VIS sind für die Jahre 2011 und 2012 die Betriebskosten noch nicht
gesondert ausgewiesen (
http://ec.europa.eu). Erst seit der Betrieb im Jahr 2013
finanzwirksam von der Europäischen Kommission übernommen wurde, veröffentlicht
die europäische IT-Agentur eu-LISA die Haushaltszahlen für das VIS (www.
eulisa.europa.eu) und lassen sich die dem VIS zuzuordnenden Kosten auch für
den Betrieb angeben. Für die Bereiche Personal und allgemeine Sachmittel sind
Kosten für das VIS im Haushalt von eu-LISA implizit enthalten.
2011 (Beginn des Wirkbetriebs)
Budget der Europäischen Kommission für VIS: ca. 31,2 Mio. Euro
2012
Budget der Europäischen Kommission für VIS: ca. 40,0 Mio. Euro
2013
Budget von eu-LISA: ca. 60,7 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb
ca. 9,1 Mio. Euro
2014
Budget von eu-LISA: ca. 64,9 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb
ca. 8,2 Mio. Euro
2015
Budget von eu-LISA: ca. 76,9 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb
ca. 20,0 Mio. Euro
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die öffentlich zugänglichen Dokumente der
Europäischen Kommission für bzw. von eu-LISA verwiesen.
Die Kosten des Zentralsystems des Schengener Informationssystems der ersten
Generation (SIS 1) betrugen in den Jahren 1991 bis Ende 2013 für die
Installation (Table 7, S. 28): 40 773 954,07 Euro und für den Betrieb (Table 8, S. 29):
36 168 119,09 Euro . Die Daten wurden im EU-Ratsdokument „Management
Report for 2013 on CSIS installation and operation“ vom 14. November 2014
(Ratsdok. 14872/14) veröffentlicht.
Die Ausgaben der Europäischen Kommission für den Betrieb des Schengener
Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) sowie EURODAC sind ab
dem Jahr 2013 den Haushaltsübersichten der Europäischen Agentur für das
Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts (eu-LISA) zu entnehmen (
www.eulisa.europa.eu/AboutUs/
Finance/EULISA%20Budgets/2015%20initial%20budget.pdf). Für die Bereiche
Personal und allgemeine Sachmittel sind die Kosten für die von eu-LISA
betreuten Systeme EURODAC und SIS II im Haushalt von eu-LISA implizit
enthalten.
Die Entwicklungskosten des SIS II beliefen sich nach Schätzungen des
Europäischen Rechnungshofes bis Projektende auf rund 500 Mio. Euro, 189 Mio. Euro
für das zentrale System und schätzungsweise mehr als 330 Mio. Euro für die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5747nationalen Systeme. Der Sonderbericht des Rechnungshofes ist unter www.
eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR14_03/SR14_03_DE.pdf abrufbar.
15. In welchem Umfang und welche Art von personenbezogenen Daten
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen in Frage 14
erfragten europäischen Projekten und Programmen mit Bezug zu Migration
und Asyl seit dem Jahr 2009 in welchen Datenbanken gesammelt (bitte
nach Jahren und, soweit wie möglich, nach eingebender Stelle auflisten),
und welche Behörden welcher europäischen Länder haben Zugriff auf
diese Daten?
Das System EUROSUR dient der grenzpolizeilichen Überwachung der
Außengrenzen und verarbeitet keine personenbezogenen Daten.
Die im VIS gespeicherten Datenkategorien ergeben sich aus der VIS-
Verordnung (EU) Nr. 767/2008, Artikel 5 ff. Die auf das VIS zugriffsberechtigten
Behörden sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2014/C 106/04
und Nr. 2013/C 236/01.
Zudem veröffentlicht die europäische IT-Agentur eu-LISA Übersichten der auf
das VIS zugriffsberechtigten Behörden (
www.eulisa.europa.eu). eu-LISA
veröffentlicht Zahlen zum VIS seit Betriebsbeginn 2011, zuletzt im Bericht 2014
gemäß VIS-Verordnung, Artikel 50. Zu den Einzelheiten wird auf die öffentlich
zugänglichen Dokumente von eu-LISA verwiesen. Es ergeben sich folgende
Zahlen:
Die im SIS II gespeicherten Datenkategorien ergeben sich aus Artikel 20 des
Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den
Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten
Generation (SIS II; SIS II-Ratsbeschluss). Das bis zur Inbetriebnahme des SIS II
genutzte SIS 1 enthielt Datenkategorien gemäß Artikel 94 Absatz 2 des
Übereinkommens vom 14. Juni 1985 zur Durchführung des Übereinkommens von
Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der
Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den
gemeinsamen Grenzen (Schengener Durchführungsüberkommen – SDÜ). Die auf das
SIS II zugriffsberechtigten Behörden sind im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2015/C 208/01.
Die in EURODAC gespeicherten Datenkategorien sind in Artikel 11 der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom
26. Juni 2013 über die Einrichtung von EURODAC für den Abgleich von
Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU)
Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des
Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder
Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen
Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der
Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit EURODAC-Daten sowie zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer
Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Groß-systemen im Raum
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung) (EURODAC-VO) auf-
Anträge Visa erteilt
2011 1 297 812 1 229 106
2012 1 794 740 1 507 201
2013 2 288 030 1 945 070
Drucksache 18/5747 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegeführt. Die auf EURODAC zugriffsberechtigten Behörden sind im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2015/C 237/01.
16. In welchem Umfang wurden von Behörden des Bundes in den
vergangenen Jahren seit dem Jahr 2009 personenbezogene Daten in den
einschlägigen EU-Datenbanken mit Bezug zu Migration und Asyl wegen
datenschutzrechtlicher Verstöße gelöscht (bitte nach Jahren und, soweit wie
möglich, nach eingebender Stelle auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine datenschutzrechtlichen Verstöße bekannt, die
zu einer Löschung von personenbezogenen Daten von Behörden des Bundes in
den einschlägigen EU-Datenbanken zu Migration und Asyl führten.
Was ist der Bundesregierung zum Umfang von Verstößen und
nachfolgenden Löschungen auch anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung das
Joint Operation Team (JOT) Mare, welches „die schnelle Verfügbarkeit
aller Erkenntnisse in Bezug auf kriminelle Organisationen, die für die
Verbringung von Migranten auf dem Seeweg in die Europäische Union und
die sich anschließende illegale Binnenmigration verantwortlich sind,
gewährleisten“ soll (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 18/4634)?
Die Verteilung des Europol-Budgets für die EMPACT Priorität „Illegale
Migration“ für 2015 (ca. 360 000 Euro) erfolgt im Rahmen einer
Finanzierungsvereinbarung. Über die Zuordnung zu einzelnen EU-Maßnahmen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Welche Personal- und Sachkosten entstehen durch welche Art der
Beteiligung welcher deutschen Bundesbehörden am JOT Mare?
b) Welche entstandenen Personal- und Sachkosten welcher deutschen
Bundesbehörden am JOT Mare werden nicht von Europol
übernommen?
Der Bundespolizei entstehen Personalkosten für die Entsendung eines
Nationalen Experten zum JOT Mare. Diese umfassen die Grundbezüge des jeweiligen
Mitarbeiters. Begleitende Kosten (Reisekosten und Trennungsgeld) für den
Nationalen Experten werden vollumfänglich für ein Jahr aus dem Europol-Budget
finanziert.
18. Über welches Budget verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die
EU-Maßnahmen bzw. besonderen Operationen „Hunting Ground“ und
„Falko“, das „JOT Compass“ und das Projekt „Identitätsbetrug“ (siehe die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/
4634; bitte einzeln auflisten)?
Da es sich um Maßnahmen der EMPACT Priorität „Illegale Migration“ handelt,
wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5747a) In welchem Rahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der
Finanzierung dieser EU-Maßnahmen und besonderen Operationen?
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an der Finanzierung dieser EU-
Maßnahmen.
b) Welche Personal- und Sachkosten entstehen durch Beteiligung welcher
deutschen Bundesbehörden (bitte nach den einzelnen EU-Maßnahmen
und besonderen Operationen auflisten)?
Die Beteiligung erfolgt durch die Bundespolizei im Rahmen der bestehenden
Aufgabenwahrnehmung, es fallen keine weiteren Personal- und Sachkosten an.
19. Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte die EU nach Kenntnis
der Bundesregierung im Bereich der Sicherheitsforschung mit Bezug zur
Migrationskontrolle und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2009 (bitte
nach Jahren aufgliedern und eine kurze Projektbeschreibung, sofern
vorhanden, anfügen)?
Die Europäische Union ist Eigner und Träger des Programms Horizont 2020 und
des Siebten Forschungsrahmenprogramms. Durchführende Organisation ist die
Europäische Kommission.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU im Bereich Sicherheit des
7. Forschungsrahmenprogramms sowie in der Programmlinie Sichere
Gesellschaften von Horizont 2020 seit dem Jahr 2009 21 Projekte in die Förderung
überführt, die einen Bezug zur Migrationskontrolle oder der Grenzüberwachung
aufweisen.
Es sind dies:
EFFISEC – Efficient integrated security checkpoints,
SCIIMS – Strategic Crime and Immigration Information Management System,
VIRTUOSO – Versatile information toolkit for end-users oriented open sources
exploitation,
SEABILLA – Sea border surveillance,
SUPPORT – Security upgrade for ports,
OPARUS – Open Architecture for UAV-based Surveillance System,
I2C – Integrated System for Interoperable sensors & Information sources for
Common abnormal vessel behaviour detection & Collaborative identification of
threat,
PERSEUS – Protection of European seas and borders through the intelligent use
of surveillance,
SNIFFLES – Artificial sniffer using ion trap technology,
FIDELITY – Fast and Trustworthy Identity Delivery and Check with ePassports
leveraging Traveller Privacy,
SNIFFER – A bio-mimicry enabled artificial sniffer,
DOGGIES – Detection of Olfactory traces by orthoGonal Gas identification
technologIES,
FASTPASS – A harmonized, modular reference system for all European
automatic border crossing points,
CLOSEYE – Collaborative evaluation of border surveillance technologies in
maritime environment by pre-operational validation of innovative solutions,
Drucksache 18/5747 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSUNNY – Smart Unmanned aerial vehicle sensor network for detection of
border crossing and illegal entry,
ABC4EU – ABC gates for Europe,
MOBILEPASS – A secure, modular and distributed mobile border control
solution for European land border crossing points,
TRACE – Trafficking as a criminal enterprise,
EWISA – Early Warning for increased situational awareness,
C-BORD – Effective container inspection at border control points,
Bodega – Borderguard – Proactive enhancement of human performance in
border control.
Die Europäische Kommission stellt Projektbeschreibungen zu den geförderten
Projekten im Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst „CORDIS“
(
http://cordis.europa.eu/projects/home_de.html) zur Verfügung. Zu den
Laufzeiten, Kosten und geförderten Partnern wird hierauf verwiesen.
a) Welche Kosten verursachten die einzelnen Projekte nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
b) Welche Länder, Firmen (bitte wenn möglich auch die Mutterkonzerne
auflisten), Hochschulen bzw. Forschungsinstitute, EU-Parlamentarier
und EU-Kommissare waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Planung, Umsetzung und Auswertung welcher Projekte beteiligt, und
welche Rolle spielten sie?
Die an den Projekten beteiligten Koordinatoren und Partner sowie deren
Länderzuordnung sind in CORDIS aufgeführt. An der Umsetzung und Auswertung der
Projekte sind darüber hinaus die Europäische Kommission sowie deren
nachgeordnete Behörde, die Research Executive Agency (REA) beteiligt. Über die
weitere Beteiligung von EU-Parlamentariern oder EU-Kommissaren an der
Planung, Umsetzung und Auswertung hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
20. Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte nach Kenntnis der
Bundesregierung die europäische Weltraumagentur ESA bzw. SatCen im
Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrations- und
Flüchtlingspolitik und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2000?
a) Welche Kosten verursachten die einzelnen Projekte nach Kenntnis der
Bundesregierung?
b) Welche Länder, Firmen (bitte wenn möglich auch die Mutterkonzerne
auflisten), Hochschulen bzw. Forschungsinstitute, EU-Parlamentarier
und EU-Kommissare waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Planung, Umsetzung und Auswertung welcher Projekte beteiligt, und
welche Rolle spielten sie?
Die Europäische Weltraumorganisation ESA verfügt über kein Programm, das
sich ausdrücklich mit Sicherheitsforschung beschäftigt. Lediglich im Rahmen
des ESA-Programms zur Entwicklung einer satellitengestützten Nutzung des
Automatic Identification Systems (AIS) ist die Maritime Sicherheit eine
Anwendung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/574721. Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der
Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2009 nach
Kenntnis der Bundesregierung von der EU in Auftrag gegeben, und welche
Kosten verursachten diese bisher?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der
Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2000 von
der Bundesregierung beauftragt, und welche Kosten verursachten diese
bisher?
Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der
Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2000 keine Studien zur Migrationskontrolle und
Grenzüberwachung in Auftrag gegeben.
23. Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2014 die Planung, der Bau und der Unterhalt welcher Abschiebezentren
(bitte einzeln auflisten)?
Der Betrieb von Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in
Vorbereitung auf deren Abschiebung ist Sache der Bundesländer. Vor diesem
Hintergrund liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierungen
zu den durchschnittlichen Kosten der Abschiebungshaft, Vorbereitung
von Abschiebungen (Passbeschaffung usw.) und Abschiebungen in
Deutschland, anderen EU-Ländern und der EU vor?
Zu den Kosten der Abschiebungshaft sowie der Passbeschaffung in Deutschland
wird auf die Zuständigkeiten der Bundesländer verwiesen.
Zu den Kosten, die dem Bund für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen
(Abschiebungen, Zurückschiebungen, Zurückweisung) gemäß § 71 Absatz 3
Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) entstanden sind, verweise ich
auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5460 (Frage 12),
Bundestagsdrucksache 17/8834 (Frage 17),
Bundestagsdrucksache 17/12442 (Frage 17),
Bundestagsdrucksache 18/782 (Frage 17) und
Bundestagsdrucksache 18/4025 (Frage 18).
Die Beschaffung von Heimreisedokumenten ist für 19 afrikanische Staaten
sowie Vietnam bei der Bundespolizei zentralisiert. Zu den Kosten, die dabei im
Rahmen der Anhörung von Ausländern entstehen, wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/4595 (Fragen 4 bis 6) vom 13. April 2015 verwiesen.
Zu den Kosten anderer EU-Staaten bzw. der EU für Abschiebungshaft sowie die
Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/5747 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung der EU
durch „Joint Return Operations“ (bitte seit Bestehen nach Jahren
aufschlüsseln)?
Kenntnisse über Kosten, die der EU durch „Joint Return Operations“ (JROs)
entstehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu den Kosten, die der EU
durch Erstattungen an die Bundesrepublik Deutschland für die Organisation von
JROs entstehen, wird auf die Antwort zu Frage 25e verwiesen.
a) Wie viele dieser „Joint Return Operations“ wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung mit welchem Ziel von welchen europäischen
Flughäfen durchgeführt?
b) Welche EU-Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung
beteiligt?
c) An wie vielen Maßnahmen war Deutschland insgesamt beteiligt und in
welcher Form?
d) Wer organisierte nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren
Flüge?
Über „Joint Return Operations“, an denen Deutschland nicht als organisierender
oder teilnehmender Staat beteiligt ist, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor. Zu den Maßnahmen, an denen Deutschland in organisierender
oder teilnehmender Funktion beteiligt war, wird auf die nachstehende Tabelle
verwiesen:
Datum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
14.02.2007 Kamerun, Ghana Hamburg Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 157 000 Euro
06.03.2007 Nigeria Italien
14.03.2007 Kamerun, Togo Niederlande
25.04.2007 Kamerun, Togo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 175 000 Euro
19.09.2007 Kamerun Niederlande
06.12.2007 Nigeria Italien
22.07.2008 Nigeria Irland
22.10.2008 Pakistan Spanien
14.11.2008 Nigeria, Gambia Österreich
03.12.2008 Ecuador, Kolumbien Spanien
17.12.2008 Nigeria Niederlande
25.02.2009 Nigeria Irland/Großbritannien
17.03.2009 Nigeria Österreich
08.04.2009 Nigeria, Kamerun Niederlande
21.04.2009 Cote d’Ivoire, Togo Schweiz
02.06.2009 Nigeria Österreich
08.06.2009 Vietnam Berlin-Schönefeld Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 344 000 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5747Datum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
15.07.2009 Nigeria Niederlande
12.08.2009 Georgien, Armenien Österreich
01.09.2009 Nigeria Österreich
25.09.2009 Nigeria Italien
06.10.2009 Nigeria, Gambia Österreich
13.11.2009 Nigeria Italien
15.12.2009 Kosovo, Albanien Österreich
14.01.2010 Kosovo, Albanien Österreich
21.01.2010 Nigeria Österreich
16.02.2010 Kosovo, Albanien Österreich
03.03.2010 Nigeria, Gambia Österreich
18.03.2010 Nigeria Italien
13.04.2010 Georgien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 75 000 Euro
14.04.2010 Kosovo Finnland
28.04.2010 Nigeria, Kamerun Niederlande
29.04.2010 Georgien, Armenien Österreich
04.05.2010 Nigeria Österreich
20.05.2010 Kosovo Österreich
10.06.2010 Nigeria Österreich
22.06.2010 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 91 000 Euro
11.08.2010 Kosovo, Albanien Österreich
22.09.2010 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 61 000 Euro
28.09.2010 Georgien FRONTEX/Polen
20.10.2010 Nigeria, Kamerun Niederlande
28.10.2010 Nigeria Irland
07.12.2010 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
15.12.2010 Nigeria Irland
19.01.2011 Nigeria Österreich
07.02.2011 Nigeria Irland
15.02.2011 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
31.03.2011 Nigeria Österreich
Drucksache 18/5747 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDatum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
12.04.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
28.04.2011 Nigeria, DR Kongo Belgien
11.05.2011 Nigeria Irland
31.05.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 53 000 Euro
16.06.2011 Kosovo Baden-Baden Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
29.06.2011 Nigeria, Gambia Österreich
13.07.2011 Nigeria, DR Kongo Irland
16.08.2011 Nigeria, DR Kongo Irland
18.08.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
06.09.2011 Nigeria Österreich
20.09.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 53 000 Euro
29.09.2011 Nigeria Italien
08.11.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 53 000 Euro
10.11.2011 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
01.12.2011 Nigeria Italien
07.12.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
14.12.2011 Nigeria Österreich
07.02.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
09.02.2012 Nigeria Italien
14.02.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
23.02.2012 Ukraine,
Georgien
Spanien
07.03.2012 Nigeria Österreich
13.03.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
27.03.2012 Georgien,
Armenien
Österreich
17.04.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
19.04.2012 Nigeria Italien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5747Datum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
26.04.2012 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
27.04.2012 Ukraine,
Georgien
Spanien
15.05.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
23.05.2012 Nigeria Österreich
31.05.2012 Nigeria Norwegen
13.06.2012 Armenien, Georgien Österreich
27.06.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
28.06.2012 Nigeria Italien
29.06.2012 Ukraine,
Georgien
Spanien
04.09.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
12.09.2012 Nigeria Österreich
18.09.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
11.10.2012 Georgien Österreich
17.10.2012 Nigeria Österreich
08.11.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
13.11.2012 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
05.12.2012 Nigeria Österreich
05.12.2012 Serbien Schweden
12.12.2012 Armenien,
Georgien
Österreich
30.01.2013 Nigeria Österreich
13.02.2013 Ukraine, Georgien Spanien
14.02.2013 Nigeria Norwegen
26.02.2013 Georgien Österreich
05.03.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 72 000 Euro
11.04.2013 Nigeria Österreich
16.04.2013 Georgien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
23.04.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 68 000 Euro
Drucksache 18/5747 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDatum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
24.04.2013 Nigeria Niederlande
07.05.2013 Kosovo Stuttgart Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 62 000 Euro
28.05.2013 Armenien, Georgien Österreich
06.06.2013 Nigeria Italien
16.06.2013 DR Kongo Belgien
18.06.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 68 000 Euro
20.06.2013 Nigeria Italien
09.07.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
22.08.2013 Nigeria Spanien
24.09.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 68 000 Euro
08.10.2013 Kosovo Schweden
17.10.2013 Nigeria Niederlande
19.11.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
20.11.2013 Nigeria Österreich
22.11.2013 Pakistan Spanien
29.11.2013 Ukraine, Georgien Spanien
03.12.2013 Georgien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 81 000 Euro
04.12.2013 DR Kongo Belgien
21.01.2014 Mazedonien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 53 000 Euro
28.01.2014 Nigeria Großbritannien
04.02.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
26.02.2014 Kosovo Österreich
21.03.2014 Mazedonien, Serbien Spanien
02.04.2014 Bosnien-Herzegowina,
Albanien
Berlin-Schönefeld Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 48 000 Euro
15.04.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
16.04.2014 Nigeria Niederlande
29.04.2014 Kosovo Österreich
14.05.2014 Nigeria Italien
03.06.2014 Kosovo Schweden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5747Datum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
26.06.2014 Nigeria Österreich
08.07.2014 Mazedonien, Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 68 000 Euro
25.08.2014 Kosovo Ungarn
30.09.2014 Kosovo Schweden
16.10.2014 Georgien Schweiz
21.10.2014 Bosnien-Herzegowina,
Serbien
Berlin-Schönefeld Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 71 000 Euro
22.10.2014 Nigeria Niederlande
28.10.2014 Albanien Schweden
05.11.2014 Kosovo Ungarn
18.11.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 48 000 Euro
19.11.2014 Georgien Frankreich
02.12.2014 Serbien Schweden
04.12.2014 Georgien Österreich
04.12.2014 Albanien Österreich
16.12.2014 Kosovo Ungarn
20.01.2015 Bosnien-Herzegowina,
Serbien
Berlin-Schönefeld Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 45 000 Euro
21.01.2015 Kosovo Österreich
29.01.2015 Albanien Frankreich
04.02.2015 Nigeria Österreich
24.02.2015 Kosovo Ungarn
26.02.2015 Bosnien-Herzegowina,
Serbien
Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 75 000 Euro
27.02.2015 Albanien, Georgien Spanien
11.03.2015 Nigeria Norwegen
11.03.2015 Kosovo Österreich
17.03.2015 Mazedonien, Serbien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 67 500 Euro
24.03.2015 Georgien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 84 000 Euro
24.03.2015 Albanien Frankreich
15.04.2015 Nigeria Niederlande
21.04.2015 Albanien Schweden
23.04.2015 Georgien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 96 000 Euro
Drucksache 18/5747 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Bundesregierung liegen keine Auswertungen vor über Abflughäfen bei
Joint Return Operations, die nicht von Deutschland organisiert werden.
e) Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung zu jeweils welchen
Anteilen die Kosten für „Joint Return Operations“?
Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX übernimmt vollständig die
Kosten, die dem federführenden Mitgliedstaat für die Bereitstellung von
Luftfahrzeugen entstehen. Die Kosten für die von Deutschland bereitgestellten
Luftfahrzeuge können der Tabelle in der Antwort zu den Fragen 25a bis 25d
entnommen werden. Kosten für die Gestellung von Sicherheitsbegleitern sind
durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten zu tragen.
26. Welche durchschnittlichen Kosten müssen Migranten nach Einschätzung
der Bundesregierung für die durch Fluchthelfer organisierte unerlaubte
Einreise in die EU pro Person aufwenden (bitte soweit wie möglich nach
Männern, Frauen und Kindern, sowie nach Transportmitteln und
Fluchtrouten differenzieren)?
In der Regel erfolgt die Bezahlung von Schleusungen analog der Schleusung
selbst in Etappen. Generell liegen die Kosten von Schleusungen je nach
Herkunftsland, Schleusungsroute und Schleusungsart im Bereich von drei- bis
fünfstelligen Eurobeträgen. Daher lässt sich über einen Durchschnittswert keine
belastbare Aussage treffen.
a) Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich die
Bezahlung der Fluchthelfer durch die Flüchtlinge?
b) Auf welchem Weg erfolgt die Bezahlung der Fluchthelfer und ihrer
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich?
c) Welche individuellen, auf die finanzielle Lage der einzelnen
Flüchtlinge abgestimmten, Bezahlmodelle existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der Fluchthelfer und ihrer Organisationen?
Die Fragen 26a bis 26c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Datum Zielland Deutscher
Abflughafen1
Federführender Staat/
durchführende
Bundesbehörde
Kosten Fluggerät2
19.05.2015 Kosovo Berlin-Schönefeld Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 95 000 Euro
20.05.2015 Mazedonien, Serbien Hamburg Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 60 000 Euro
21.05.2015 Nigeria Italien
16.06.2015 Albanien Schweden
18.06.2015 Kosovo Karlsruhe Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 95 000 Euro
25.06.2015 Kosovo Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 95 000 Euro
26.06.2015 Albanien Düsseldorf Deutschland/
Bundespolizeipräsidium
ca. 49 500 Euro
1 Für Joint Return Operations unter deutscher Federführung.
2 Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland als federführendem Staat für die Bereitstellung von Luftfahrzeugen entstanden sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5747Der Zeitpunkt der Bezahlung differiert wie auch die Kosten und die Zahlungsart
sehr stark. Zum Teil wird nach erfolgter Schleusung bzw. nach jeder
Schleusungsetappe gezahlt, um sich vor Betrug zu schützen. Zahlungen vor Antritt der
Schleusungen sind ebenso üblich. Sollten dem Flüchtling nicht genügend
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kommt es vor, dass die bereits im Ausland
befindliche Familie bzw. Verwandtschaft für die Schleusung aufkommt. In
manchen Fällen arbeiten die Geschleusten die entstandenen Kosten im Zielland ab.
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ISSN 0722-8333]