Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben zur Nutzung autonomer Autos
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Annette Groth, Kerstin Kassner, Sabine Leidig und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das „Handelsblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 8. Juli 2015 unter dem Titel „Code ,AF 2020‘ – ungeklärt“ über ungeklärte Rechtsfragen in Bezug auf die Nutzung selbstfahrender bzw. autonomer Fahrzeuge sowie über Pläne des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, und unterschiedliche Positionen verschiedener Ministerien. Unter anderem heißt es in dem Artikel, dass der Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt, mit dem automatisierten Fahren den „Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland“ stärken will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Mit welcher Begründung lehnt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Haftungsfreistellung von „Fahrern“ autonomer Autos ab, wenn diese selbstständig fahren?
Welche „18 Maßnahmen“ in welchen „neun Handlungsfeldern“ will der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorstellen?
Welches sind die Eckpunkte der Strategie „AF 2020“, und wie ist der Zeitplan für die Umsetzung?
Unter welchen Umständen ist eine Technik nach Ansicht des BMJV „erprobt und sicher bewährt“?
Welchen Inhalt hat die im Artikel des „Handelsblatt“ genannte „Vereinbarung“, die der Bund, das Land Bayern, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) unterzeichnen wollen?