[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5783
18. Wahlperiode 18.08.2015Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner,
Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5679 –
Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. November 2014 haben sich auf einer Konferenz die Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schlesig, und die
Fachministerinnen und Fachminister der Länder auf einen gemeinsamen
Qualitätsprozess hin zu gemeinsamen Qualitätszielen für die Kindertagesbetreuung
verständigt, der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter
Einbeziehung der in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbände und
Organisationen erfolgen soll. Verabredet wurde, dass turnusmäßige
Konferenzen von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen
Spitzenverbände abgehalten werden. Ebenso sollte eine Arbeitsgruppe bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände eingesetzt werden, in die auch Verbände und Organisationen
einbezogen werden sollen. Ende des Jahres 2016 soll ein erster Bericht
vorgelegt werden.
All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich im Zuge des
„Krippengipfels“ im April 2007 Bund, Länder und Kommunen über den Ausbau der
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis August 2013 verständigt
hatten; rund 750 000 Betreuungsplätze sollten bis dahin geschaffen werden. Dies
sollte dem Bedarf entsprechen. Zum Stichtag 1. August 2013 sollte dann der
Rechtsanspruch in Kraft treten.
Im März 2014 haben dem Fünften Bericht zur Evaluation des
Kinderförderungsgesetzes (kurz KiföG-Bericht) nach, 660 750 unter Dreijährige ein
öffentlich gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung wahrgenommen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage ihres Fünften KiföG-
Berichts, dass am 1. März 2014 für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot
noch rund 185 000 Plätze fehlen (ausgehend davon, dass im Jahr 2014
41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Betreuungs-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 13. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/5783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeplatz wünschten, die Betreuungsquote zu diesem Zeitpunkt jedoch
32,3 Prozent betrug)?
Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu erreichen, wird der Ausbau der
Betreuungsplätze auch nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Förderung in
einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab dem
vollendeten ersten Lebensjahr fortgeführt. Der Bund unterstützt den weiteren Ausbau:
Mit dem zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau
der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
wird das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio.
Euro aufgestockt.
Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der
Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes in
den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro erhöht.
Da die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren zwischen den Stichtagen
1. März 2014 und 1. März 2015 um rund 31 800 Kinder gestiegen ist (Quelle:
Statistisches Bundesamt), ist zudem davon auszugehen, dass die
Betreuungsquote inzwischen höher ist. Die Betreuungsquote zum 1. März 2015 wird
allerdings noch berechnet und voraussichtlich im September 2015 durch das
Statistische Bundesamt veröffentlicht.
2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus, dass 18,4 Prozent der in den Jahren 2013 bzw. 2014 vom Deutschen
Jugendinstitut befragten Eltern angegeben haben, große oder sehr große
Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot gehabt zu
haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen konnte die
überwiegende Mehrheit der Jugendämter allen Eltern, die für ihr Kind unter drei Jahren
einen Betreuungsplatz einforderten, einen Platz anbieten (Quelle:
Jugendamtsbefragung 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend – BMFSFJ).
3. Gedenkt die Bundesregierung ein Programm aufzulegen, das
Teilzeitbeschäftigte in den Kindertagesstätten zur Ausweitung ihrer
Wochenarbeitszeit motiviert (wenn ja, bitte konkrete Schritte benennen)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen entscheiden selbst, ob sie ihre
Arbeitszeit ausweiten möchten. Ein Bundesprogramm, das Teilzeitbeschäftigte
zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit in Kindertageseinrichtungen motiviert,
ist nicht geplant.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der
bezahlten Arbeitszeit, den pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung
für die mittelbare Arbeit (Leitungszeiten und Verfügungszeiten, wie z. B.
Ausfallzeiten, Elterngespräche, Weiterbildungszeiten, Vor- und
Nachbereitung, Supervision etc.) tatsächlich verwenden?
Wissenschaftliche Studien geben Hinweise über den Anteil der mittelbaren
pädagogischen Arbeitszeit. In der AQUA-Studie („Arbeitsplatz und Qualität in
Kitas“) des Bayrischen Staatsinstituts für Frühpädagogik gaben die befragten
pädagogischen Fachkräfte an, im Durchschnitt 3,1 Stunden pro Woche Verfü-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5783gungszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben. Die bundesweit
repräsentative Studie „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung“
zeigt, dass der realisierte Arbeitszeitanteil für mittelbare pädagogische Arbeit
bundesweit durchschnittlich bei 8,1 Prozent bei Vollzeitkräften und 8,2 Prozent
bei Teilzeitkräften liegt.
Ausfallzeiten, in denen die pädagogischen Fachkräfte weder für die direkte
Arbeit mit den Kindern, noch für mittelbare pädagogischen Arbeit zur Verfügung
stehen, betragen laut der Studie durchschnittlich 15 Prozent der vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Empfehlungen von
Expertinnen und Experten oder Fachverbänden hinsichtlich des Anteils, der
Fachkräften für mittelbare Arbeiten zur Verfügung stehen sollte?
Mehrere Fachverbände sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten
geben Empfehlungen zur Höhe des Anteils für mittelbare pädagogische Arbeit an
der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Die Empfehlungen variieren
zwischen 10 und 50 Prozent (siehe Tabelle).
Quelle
Empfohlener
Arbeitszeitanteil
Aktionsbündnis Kita in Mecklenburg-Vorpommern (2011). Aktion „Kita 2016“
Zukunft durch bessere Bildungs- und Lebenschancen ab Kita.
23 Prozent
Berliner Kita-Bündnis (2008). Arbeitszeitbedarf für die mittelbare pädagogische
Arbeit einer Erzieherin in der Kita.
23 Prozent
Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.) (2008). Paritätischer Anforderungskatalog.
Standards für Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen.
20 Prozent
LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg (2013).
Bessere Chancen. Für Kinder. Für Brandenburg. Herausforderungen in
Kindertageseinrichtungen.
20 Prozent
LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen (2012).
Weil Kinder Zeit brauchen – für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas.
Ein Positionspapier der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im
Freistaat Sachsen.
20 Prozent
Tietze, W., Grenner, K., Gralla-Hoffmann, K. & Dabrowski, M. (2008). Evaluierung der
Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen sowie Struktur und Angebote der
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Sachsen.
Abschlussbericht.
10 Prozent
Verbund aus Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e. V. (AWO), Deutscher
Caritasverband e. V. (DCV) und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Hauptvorstand
(GEW) (2014). Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die
Kindertagesbetreuung. Erklärung für die Bundespressekonferenz am 29.10.2014.
25 Prozent
Ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (2013). Bundesweit
einheitliche Qualität in Kindertagesstätten. ver.di-Entwurf zu einem Bundes-Kita-Gesetz.
50 Prozent
Viernickel, S. & Fuchs-Rechlin, K. (2015). Fachkraft-Kind-Relationen und
Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen.
16,5 Prozent
Drucksache 18/5783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche turnusmäßigen Konferenzen sind bis Ende des Jahres 2016 geplant
(bitte geplante Termine, ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben)?
Das Thema „Qualität in der Kindertagesbetreuung“ wird turnusmäßig auf den
jährlichen Sitzungen der JFMK behandelt.
Ferner fand am 6. November 2014 in Berlin die erste Bund-Länder-Konferenz
zur frühen Bildung statt. Im Rahmen dieser Konferenz haben sich die
zuständigen Fachministerinnen und -minister von Bund und Ländern auf einen Prozess
zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung
geeinigt, der unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und im Dialog
mit den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und
Organisationen erfolgen soll.
Die zweite Konferenz zur frühen Bildung wird am 4./5. November 2015 in
Berlin stattfinden. Die dritte Konferenz zur frühen Bildung wird voraussichtlich
im Herbst 2016 stattfinden.
7. Zu welchen Terminen hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung
weiterentwickeln und finanziell sichern“ bisher getagt, und welche Termine sind bis
Ende des Jahres 2016 geplant (bitte ggf. Themenschwerpunkte etc.
angeben)?
Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der vergangenen und geplanten
Sitzungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell
sichern“ sowie der Themen der Sitzungen:
8. Welche Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung (bzw.
Zielwerte) hält die Arbeitsgruppe für fachlich begründet und
erstrebenswert?
Die Diskussion zum Thema „Fachkraft-Kind-Relation“ wurde in der
Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ noch nicht
abgeschlossen. Das Thema wird in der Sitzung am 23. September 2015 wieder
aufgerufen. Daher können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, welche
Datum Thema
2014
17. Dezember Konstituierende Sitzung
2015
30. Januar „Bedarfsgerechtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot“
4. März „Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel“ (nicht abschließend bearbeitet)
21. Mai „Qualifizierte Fachkräfte“
16. Juni „Stärkung der Leitung“
23. September „Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel“ (Fortsetzung der Diskussion vom 4. März)
1. Oktober „Räumliche Gestaltung“ sowie „Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit“
4. Dezember Das Thema der Sitzung wird noch festgelegt.
2016
Die Termine für die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ im
Jahr 2016 werden noch vereinbart.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5783Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung die Arbeitsgruppe für
fachlich begründet und erstrebenswert hält.
9. Welche Qualitätsaspekte sind der Bundesregierung ein besonderes
Anliegen, und welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe bisher erzielt?
Im Rahmen der am 6. November 2014 stattgefundenen Bund-Länder Konferenz
zur frühen Bildung haben sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister
von Bund und Ländern auf einen Prozess zur Entwicklung von Qualitätszielen
in der Kindertagesbetreuung geeinigt, der verschiedene relevante
Qualitätsaspekte umfasst.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und
finanziell sichern“ in verschiedenen Handlungsfeldern werden mit einem ersten
Zwischenbericht im Herbst 2016 vorgelegt.
10. Welche Expertisen und Forschungsaufträge hat die Arbeitsgruppe bisher
in Auftrag gegeben bzw. plant sie in Auftrag zu geben (bitte Themen und
geplante Fertigstellung benennen)?
Die Vergabe von Expertisen und Forschungsaufträgen wird derzeit in der
Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ diskutiert,
daher sind aktuell noch keine Expertisen in Auftrag gegeben bzw. geplant.
11. Welchen Einfluss haben die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den
Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern hinsichtlich der
Wertschätzung und tariflichen Entlohnung der Fachkräfte in den
Kindertagesstätten, Horten und ähnlichen Einrichtungen auf die Verhandlungen
in der Arbeitsgruppe?
Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und
finanziell sichern“ ist die Erarbeitung von Vorschlägen für konkrete Handlungsziele
zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren
Finanzierungsgrundlagen. Dieser Arbeitsauftrag hat unabhängig von den
gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen
Arbeitgebern Bestand und wird von der Arbeitsgruppe ausgeführt.
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Kostenbeiträge der
Eltern für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder ein, wenn sich die
tarifliche Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten verbessert?
Die Elternbeiträge werden durch Landesgesetze und durch kommunale
Gebührenordnungen geregelt. Insgesamt gesehen sind die Elternbeiträge in den
vergangenen Jahren gesunken, so dass sich kein Zusammenhang zwischen
tariflichen Entwicklungen und Elternbeiträgen abbilden lässt.
13. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Bundeselternvertretung der
Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, dass die
Elternbeiträge steigen werden, und diese dann mancherorts für
geringverdienende Eltern zur Belastung werden können?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Drucksache 18/5783 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Programmes
„Bundesprogramm KitaPlus“, für das laut Bundesregierung zusätzlich
100 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2016 als Investitionen in Plätze für
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und mit denen der
Ausbau von 24-Stunden-Kitas ermöglicht werden soll, geplant?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe der Fördermittel aus dem
angekündigten Sonderprogramm zur Förderung der 24-Stunden-
Betreuung an Qualitätskriterien (z. B. die Fachkraft-Kind-Relation) zu binden?
Wenn nein, warum nicht?
16. Hat die Bundesregierung prognostiziert, wie viele
Kindertageseinrichtungen über das Sonderprogramm zur Förderung von 24-Stunden-Kitas
gefördert werden können (wenn ja, bitte Angabe der Zahlen)?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (interne oder externe) vor, die
den Bedarf an 24-Stunden-Kitas darlegen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann diesen
Förderschwerpunkt?
18. Liegen der Bundesregierung Zahlen (interne oder externe Berechnungen)
vor, wie viele Eltern – insbesondere Alleinerziehende und
Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter – mit dem Programm erreicht werden können?
19. Welche Voraussetzungen müssen Kindertageseinrichtungen erfüllen,
damit sie Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten?
20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Fördermittel konkret für
den Ausbau von 24-Stunden-Kitas zur Verfügung stehen?
21. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Einrichtungen, die
sich um die Investitionsmittel bewerben, ihr Angebot über den
Programmzeitraum bis Ende 31. Dezember 2018 hinaus erhalten?
Die Fragen 14 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Moderne Familienpolitik muss Antworten finden auf die Entwicklungen der
Arbeitswelt und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Familien. Der Anteil der
Erwerbstätigen mit atypischen Arbeitszeiten hat sich laut Statistischem
Bundesamt im letzten Jahrzehnt konstant erhöht: Knapp 25 Prozent arbeiten am
Wochenende und 6 Prozent der erwerbstätigen Frauen sowie 12 Prozent der
erwerbstätigen Männer an mindestens der Hälfte ihrer monatlichen Arbeitstage zwischen
23 und 6 Uhr. Der Frauenanteil in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im
Pflegebereich ist traditionell besonders hoch. Früh-, Spät- und Nachtschichten
im Gesundheitswesen und lange Ladenöffnungszeiten stellen vor allem
alleinerziehende Elternteile vor große Herausforderungen, den Familienalltag und die
zeitlichen Anforderungen des Berufslebens miteinander zu vereinbaren.
Hier setzt das neue Bundesprogramm Betreuungszeiten des BMFSFJ an: Von
Beginn der Betreuung an bis zum Schulalter werden zusätzliche, am Bedarf der
Familien ausgerichtete Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege geschaffen. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut
werden – es geht vielmehr darum, passgenaue Lösungen zu den Zeiten anzubieten,
zu denen Familien eine Betreuung benötigen.
Vom Bundesprogramm Betreuungszeiten profitieren insbesondere
Alleinerziehende und Eltern in Schichtarbeit, Eltern, die sich noch in Ausbildung bzw. im
Studium befinden, sowie arbeitssuchende Eltern, für die eine neue
Erwerbstätigkeit mit Schichtdienst oder Randzeiten verbunden wäre. Eine verlässliche Kin-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5783dertagesbetreuung – auch außerhalb der in Kitas oder Kindertagespflegestellen
üblichen Öffnungszeiten – ermöglicht Eltern die Aufnahme bzw. den
Fortbestand einer Berufstätigkeit und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
Es ist beabsichtigt, mit dem Bundesprogramm Projekte mit unterschiedlichen
Betreuungsangeboten zu fördern. Das Bundesprogramm richtet sich sowohl an
Kindertageseinrichtungen als auch an Kindertagespflegestellen. Wie viele
Eltern mit dem Programm erreicht werden, wird von der konkreten Ausgestaltung
der Projekte vor Ort abhängen. Weitere Details des Bundesprogramms befinden
sich noch in der Planung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]