Umsetzung der symbolischen finanziellen Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen kommt es bei der symbolischen finanziellen Anerkennung des Schicksals der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen darauf an, die vom Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung möglichst zügig umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Gruppe der noch lebenden Antragsberechtigten schnell zu informieren, um möglichst rasch mit der Auszahlung der zur Verfügung gestellten Mittel zu beginnen. Hierfür ist es erforderlich, alle Zugänge zur und Kenntnisse über die betreffende Gruppe in kurzer Zeit zusammenzutragen. Weiter muss sich die Bundesregierung darum bemühen, die Entscheidung des Deutschen Bundestages in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekannt zu machen, die Zugänge zur Antragstellung so einfach wie möglich zu gestalten und die symbolische finanzielle Anerkennung erfahrenen Leids mit einer Geste der Anerkennung deutscher Verantwortung für dieses Leid zu begleiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie stellt sich der Stand der Umsetzung der finanziellen Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene dar, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn des Antragsverfahrens?
Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Bundesregierung bisher getroffen, um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten über den Beschluss der finanziellen Anerkennung ihres Leids zu informieren, bzw. welche Maßnahmen sind geplant, und in welchen Ländern sollen sie durchgeführt werden?
Welche Quellen, Einrichtungen bzw. Organisationen nutzt die Bundesregierung, um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten zu ermitteln? In welcher Form ist die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden? Werden die ehemaligen Partnerorganisationen der EVZ in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden, und welche ehemaligen Partnerorganisationen sind bisher in welcher Form eingebunden worden? In welcher Form ist der Forschungsprojekt der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten zur Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges eingebunden? In welcher Form ist der Verein „Kontakte-Kontakty“ eingebunden? Welche anderen Einrichtungen und Organisationen sind in welcher Form in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden worden?
Welche Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung dafür, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit der Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu beauftragen, und über welche Erfahrungen in diesem Bereich verfügt das BADV konkret?
Trifft es zu, dass bei der Entscheidung gegen die EVZ vor allem die vonseiten der EVZ nach Information der Fragesteller geltend gemachten Verwaltungsausgaben, die zu den bereitgestellten 10 Mio. Euro hätten hinzukommen müssen, ausschlaggebend für die Beauftragung des BADV waren, oder welche anderen Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung gegen die EVZ und für das BADV?
Mit welchen Kosten für notwendige Verwaltungsausgaben rechnet die Bundesregierung nach der Beauftragung des BADV im Einzelnen, und sollen diese aus den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereitgestellten 10 Mio. Euro bestritten werden oder soll dafür ein weiterer Etat-Beschluss erfolgen?
Wie viel Personal soll vonseiten des BADV für diese Aufgabe bereitgestellt werden, und will die Bundesregierung weiteres (externes) Fachpersonal für diese Aufgabe gewinnen?
Von wie vielen Anspruchsberechtigten geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und worauf stützt sich ihre Einschätzung?
Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Summe von 2 500 Euro als Anerkennungsbetrag, sollten die 10 Mio. Euro nicht durch die Zahl der Anträge ausgeschöpft werden?
Welche Nachweise müssen die potenziell Anspruchsberechtigten erbringen, und wer überprüft in welchem Zeitrahmen die erforderlichen Nachweise?
Plant die Bundesregierung, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, bei ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, die bereits im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung Anträge gestellt hatten und damals aufgrund des fehlenden Anerkennungsanspruchs abgelehnt wurden, auf eine eingehende Prüfung der neuerlichen Anträge zu verzichten?
Befürwortet die Bundesregierung im Sinne einer unbürokratischen und schnellen Antragsbearbeitung, dass Anträge von Personen, die auf Listen ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener, z. B. vom Kontakte e. V., stehen, ebenfalls ohne eingehende Prüfung bewilligt werden, oder welche anderen Formen der Verfahrensbeschleunigung erwägt die Bundesregierung?
Welche Fristen für die Antragstellung plant die Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung Kontakt zu russischen Stellen bzw. zu staatlichen Stellen in den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion aufgenommen, um hier um Unterstützung zu bitten, und wie gestaltet sich diese Unterstützung im Einzelnen?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeiten einer finanziellen Anerkennung des Leids ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekannt zu machen?
Plant die Bundesregierung eine politische Begleitung der Auszahlung dieser Anerkennung, in der sie noch einmal auf die deutsche Verantwortung für das erfahrene Leid und die späte symbolische Anerkennung dieses Leids eingeht, und welche Planung gibt es dazu bisher?