BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verhandlungen zwischen der Euro-Gruppe und Griechenland und der Vorschlag eines vorübergehenden Austritts aus der Euro-Zone

Möglichkeit eines &quot;Grexit auf Zeit&quot; als taktisches Druckmittel in den Verhandlungen zu ESM-Stabilitätshilfen, Absprachen innerhalb Bundesregierung und Euro-Gruppe, erwartete Kosten, vorliegende Pläne und Konzepte, u.a. betr. Verhinderung weiterer Spekulationen, Aufrechterhaltung des Zahlungssystems und Versorgung der Bevölkerung, Auswirkungen, u.a. Preisanstieg für Importprodukte, Bereitstellung humanitärer und wirtschaftlicher Hilfe; Ausgestaltung der Brückenfinanzierung zur ESM-Stabilitätshilfe, Vermeidung eines Zahlungsausfalls<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/568129.07.2015

Verhandlungen zwischen der Euro-Gruppe und Griechenland und der Vorschlag eines vorübergehenden Austritts aus der Euro-Zone

der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Vorfeld der Verhandlungen der Euro-Gruppe mit der griechischen Regierung über die Vorbedingungen für Verhandlungen über einen Antrag auf Stabilitätshilfe an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und in der Folge mehrfach öffentlich und in der Presse wiederholt, hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, einen vorübergehenden Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone ins Gespräch gebracht (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 12. Juli 2015: „Athen braucht mindestens 74 Milliarden“).

Dr. Wolfgang Schäubles Angaben zufolge war der Vorschlag für einen „Grexit auf Zeit“ innerhalb der Bundesregierung abgesprochen, während der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, sich hierzu widersprüchlich äußerte (etwa Süddeutsche Zeitung vom 13. Juli 2015, „Gefühltes Foul“).

Medienberichten zufolge, erklärte der Bundesfinanzminister nach der Zustimmung des griechischen Parlaments zu den ersten vereinbarten Gesetzesänderungen am 15. Juli 2015, ein Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion wäre „für Griechenland der bessere Weg“ (n.tv, 16. Juli 2015, www.n-tv.de/politik/Schaeuble-Grexit-waere-besser-fuer-Griechen-article15530581.html).

„DIE WELT“ zitiert einen „ranghohen Beamten aus Schäubles Haus“ mit den Worten „Es war doch einzig diese Drohung, die Griechenland dazu bewogen hat, dem Reformprogramm zuzustimmen und durchs Parlament zu bringen“ (WELT ONLINE, 19. Juli 2015, www.welt.de/print/wams/politik/article 144181440/Schaeuble-und-die-Grexit-Versuchung.html).

Nach einem Bericht der griechischen Tageszeitung „Kathimerini“ wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Bericht angefertigt, wie mit einem möglichen Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion umzugehen sei (www.ekathimerini.com/199713/article/ekathimerini/news/europeancommission-prepared-extensive-report-on-grexit, erschienen am 19. Juli 2015).

Als kurzfristiger Überbrückungskredit wurden für Griechenland zum 18. Juli 2015 7,16 Mrd. Euro freigegeben, um fällige Zahlungen an die Europäische Zentralbank (EZB) und den Internationalen Währungsfonds bedienen zu können. Das Programm hat eine Laufzeit von drei Monaten. Gleichzeitig wurde jedoch keine Entscheidung darüber getroffen, wie mit im August 2015 anstehenden Zahlungen verfahren werden soll. Die Erklärung der Euro-Gruppe vom 12. Juli 2015 nennt einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf Griechenlands bis zum 20. Juli 2015 in Höhe von 7 Mrd. Euro, bis Mitte August 2015 von zusätzlichen 5 Mrd. Euro, darunter eine fällige Rückzahlung an die EZB in Höhe von 3,2 Mrd. Euro (Stuttgarter Zeitung, 18. Juli 2015, „Eine Brücke in die Sommerferien“).

Für die Zahlung wurde der Europäische Finanzstabilitätsmechanismus EFSM gewählt, obwohl bereits während der Verhandlungen die britische Regierung Bedenken angemeldet hatte, auf diesem Weg für Risiken der Euro-Zone haften zu müssen. Um dieses Risiko aufzufangen, wurden im ESM verwaltete Gewinne aus Anleihegeschäften der EZB mit griechischen Staatsanleihen (Securities Markets Programme – SMP) als Sicherheit genutzt. Diese sollen eventuelle Zahlungsausfälle Griechenlands an Nicht-Euro-Staaten ausgleichen.

Am 22. Juli 2015 meldete die „dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH“ (dpa), der griechische Finanzminister Euclid Tsakalotos strebe einen Abschluss über das ESM-Stabilitätsprogramm bis zum 20. August 2015 an (dpa 22. Juli 2015 „Tsakalotos: Verhandlungen mit Gläubigern könnten Freitag beginnen“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Trifft die Darstellung zu, dass die im Vorfeld der Verhandlungen am 11. bzw. 12. Juli 2015 in der Euro-Gruppe lancierte Möglichkeit, Griechenland könne vorübergehend aus der Euro-Zone austreten, als Druckmittel in den Verhandlungen genutzt wurde, um Griechenland zu weiteren Zugeständnissen zu bewegen?

Falls nein, welche verhandlungstaktische Funktion hatte der Vorschlag?

2

Teilt der Bundesfinanzminister und teilt die Bundesregierung die Auffassung des nicht namentlich benannten Beamten im Bundesministerium der Finanzen, dass „einzig diese Drohung Griechenland dazu bewogen hat, dem Reformprogramm zuzustimmen“ (www.welt.de/print/wams/politik/article 144181440/Schaeuble-und-die-Grexit-Versuchung.html)?

3

Aufgrund welcher Daten und Projektionen ist der Bundesfinanzminister zu der Einsicht gelangt, ein Austritt aus der Währungsunion sei besser für Griechenland (www.sueddeutsche.de vom 16. Juli 2015 „Wo sind Schäubles Unterstützer“; mit der Bitte um Bereitstellung eventuell vorhandener Dokumente)?

4

Welche Pläne und Konzepte zum Euro-Ausstieg Griechenlands liegen der Bundesregierung jetzt und welche lagen ihr zum Zeitpunkt der Verhandlungen der Euro-Gruppe über den Antrag auf ESM-Stabilitätshilfen für Griechenland vor (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Papiere)?

5

Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um bei einem Austritt Griechenlands Spekulationen gegen andere schwächere Euro-Staaten zu verhindern und zum Beispiel auf bereits in Portugal laut gewordene Bedenken wegen einer solchen möglichen Entwicklung zu reagieren (vgl. etwa Financial Times, 23. Juni 2015, „Portugal frets it could be next as Grexit fears grow“, 29. Juni 2015, „Greek crisis triggers ‘manageable contagion‘ “)?

6

Welche Konzepte hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ ausgearbeitet, um das dortige Zahlungssystem aufrecht zu erhalten bzw. schnellstmöglich wiederherzustellen (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)?

7

Welche Konzepte hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ ausgearbeitet, um den möglichen Einbruch des Imports lebenswichtiger Produkte, wie Lebensmittel, Medizinprodukte, Energie, in Griechenland aufzufangen und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)?

8

Wie weit sind diese Konzepte mit den Partnerländern in der Euro-Zone und der EU koordiniert?

9

Hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ entsprechende Konzepte mit europäischen Partnern entwickelt (mit der Bitte um kurze Darstellung und vollständige Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)?

10

Mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung war der Vorstoß des Bundesfinanzministers abgesprochen, und wann hat diese Absprache stattgefunden?

War insbesondere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel darüber informiert, und falls ja, wie detailliert?

11

Fand der Vorstoß Zustimmung bei den unterrichteten Mitgliedern der Bundesregierung?

Falls ja, bei welchen bzw. wie vielen?

12

War der Vorstoß des Bundesfinanzministers in den oben genannten Verhandlungen mit den anderen Mitgliedern der Euro-Gruppe abgesprochen, und wie haben diese Mitglieder auf diesen Vorstoß bei den Vorbereitungen der Verhandlungen reagiert?

13

Mit welchen mittelbaren und unmittelbaren Kosten rechnet die Bundesregierung durch einen – auch nur vorübergehenden – Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone (bitte nach den unterschiedlichen Bereichen Target-Salden, Verbindlichkeiten bei der EZB, bilateralen Krediten, Krediten über den EFSF für Deutschland und für die Euro-Zone insgesamt sowie weiteren zuordenbaren Kosten aufschlüsseln)?

14

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung Preisanstiege für Importprodukte in Griechenland, wie etwa Medikamente und Medizinprodukte, Lebensmittel, Energie und Energieträger, infolge eines Austritts Griechenlands aus der Euro-Zone und der damit verbundenen Abwertung der neuen Währung gegenüber dem Euro?

15

Mit welchen sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Folgen rechnet die Bundesregierung in Griechenland infolge eines – auch nur vorübergehenden – Euro-Austritts Griechenlands?

16

Welche humanitäre Hilfe würde die Bundesregierung bei einem Austritt Griechenlands aus der Währungszone für Griechenland vorschlagen bzw. unmittelbar zur Verfügung stellen?

17

Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten der humanitären Hilfe für Griechenland infolge eines Austritts aus der Euro-Zone?

18

Welche wirtschaftliche Aufbauhilfe würde die Bundesregierung in Griechenland leisten, wenn dort dem Vorschlag des Bundesfinanzministers Folge geleistet würde?

19

Welche Bedingungen würde die Bundesregierung an die Leistung humanitärer Hilfe beziehungsweise wirtschaftlicher Aufbauhilfe knüpfen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Konzepten der Europäischen Kommission zu einem eventuellen Austritts Griechenlands aus der Währungsunion (falls ja, wird gebeten, die Konzepte zur Verfügung zu stellen)?

21

Welche Konsequenzen für die Staaten Europas – hier unter besonderer Berücksichtigung Zyperns – hätte nach Ansicht der Bundesregierung ein Austritt Griechenlands aus dem Euro?

22

Inwieweit haben die in den Fragen 4 bis 9 thematisierten Konzepte bei den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland am 11. bzw. 12 Juli 2015 zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Antrag auf ESM-Stabilitätshilfe eine Rolle gespielt?

23

Aufgrund welcher Kriterien fiel trotz des damit verbundenen Widerstands der britischen Regierung die Entscheidung, die Brückenfinanzierung für Griechenland über den EFSM bereitzustellen, während andere mögliche Optionen verworfen wurden?

24

Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der bewilligte Kreditrahmen für den Überbrückungskredit auf eine Laufzeit von drei Monaten begrenzt?

25

Warum wurden bei der Festsetzung des Überbrückungskredits die im August 2015 fällig werdenden Rückzahlungen für Griechenland nicht berücksichtigt?

26

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung als Teil und Vertretung des wirtschaftlich stärksten Landes der Euro-Gruppe zu, dass die Nichtberücksichtigung der Fälligkeiten im August 2015 dazu dient, den Druck auf Griechenland aufrechtzuerhalten, wie die „STUTTGARTER NACHRICHTEN“ unter Berufung auf einen EU-Diplomaten berichten (STUTTGARTER NACHRICHTEN, 18. Juli 2015: „Eine Brücke in die Sommerferien“)?

27

Sollte bis zum 20. August 2015 die ESM-Stabilitätshilfe freigegeben sein, welche Optionen erwägt die Bundesregierung, um die vorher fälligen Rückzahlungen sicherzustellen und damit einen noch immer möglichen Zahlungsausfall Griechenlands zu verhindern?

28

Welche Absprachen zu den angesprochenen Optionen gibt es vonseiten und nach Kenntnis der Bundesregierung mit den europäischen Partnern und den beteiligten Institutionen?

Welche Schritte erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Euro-Gruppe, der Europäische Rat und der Rat der EU, in denen die Bundesregierung selbst Mitglied ist?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen