Leitung internationaler Arbeitsgruppen zur Abwehr kleiner Drohnen durch das Bundeskriminalamt
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut dem Arbeitsprogramm der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ (www.statewatch.org/news/2015/jul/eu-council-cosi-protection-public-figures-9742-15.pdf) führt das Bundeskriminalamt (BKA) eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union (EU) zur Abwehr kleiner Drohnen an. Diese gehört zum „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF), bei dem Deutschland durch das BKA vertreten ist. Weitere Mitglieder sind Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn sowie die EU-Polizeiagentur Europol. Ziel ist die Entwicklung von Verfahren, um kleine Drohnen erkennen und abwehren zu können.
Vergangenes Jahr teilte die Bundesregierung mit, das BKA habe einen Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien und dem derzeitigen Stand der Technik erhoben (Bundestagsdrucksache 18/819). Mit der Landeszentrale für polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen wurde bereits ein Verfahren zum „Jamming“ von Funkfernsteuerungen erprobt. Das BKA interessiert sich auch für Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“. Auch im ENPPF sei die „potenzielle Schadwirkung“ und die „Abwehr“ von Drohnen erörtert worden. Noch im September 2014 hieß es allerdings, es seien im ENPPF keine Zusammenarbeitsformen vereinbart worden. Das BKA habe lediglich an einer „Informationserhebung mittels Fragebogen“ teilgenommen (Bundestagsdrucksache 18/2684).
Die Abwehrmöglichkeiten von Drohnen werden auch im Rahmen eines internationalen Netzwerkes staatlicher Personenschutzdienststellen untersucht. Innerhalb dieser „Association of Personal Protection Services“ ist laut dem Protokoll der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ eine entsprechende Unterarbeitsgruppe eingerichtet worden, die ebenfalls von Deutschland geleitet wird. Wie beim ENPPF dürfte es sich dabei um das BKA handeln. Andere Teilnehmer sind Polizeibehörden aus Israel, Polen, den Niederlanden und Südkorea. Zuletzt traf sich die Gruppe im März 2015 in Deutschland.
Beide Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sollen nun miteinander verzahnt werden. Unter Federführung der deutschen Polizei wird ein Fragebogen an die Mitglieder geschickt, in dem Erfahrungen und Techniken gesammelt werden. Dann sollen gemeinsame „Aktionen“ folgen.
Mehrere Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Untersuchungen gestartet. Die Innenminister der Länder hatten sich im Jahr 2014 mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, an der außer dem BKA und der Bundespolizei elf Bundesländer beteiligt sind. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten; befragt wurden hierzu unter anderem niederländische und britische Polizei-
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Auf welche Weise beschäftigt sich das BKA „unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“, und welche Änderungen haben sich in Bezug auf die Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 ergeben?
Welche BKA-Abteilungen übernehmen dabei welche Aufgaben?
Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten der Bundesländer hinsichtlich der Erkennung und Abwehr von Drohnen bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht einer Bund-Länder-Projektgruppe, an der außer dem BKA und der Bundespolizei elf Bundesländer beteiligt sind?
a) Welche Handlungsempfehlungen werden dort gegeben?
b) Welche Beiträge zu welchen Maßnahmen zur Erkennung oder Abwehr von Drohnen wurden hierfür von niederländischen, britischen oder anderen Polizeibehörden, Herstellern oder Entwicklern zugeliefert oder erhoben?
Was ist der Bundesregierung über Fragestellungen und Ergebnisse einer Länderumfrage der Staatssekretäre aus den Justizressorts der Länder zur Erkennung und Abwehr von Drohnen bekannt?
Was ergab die Erhebung eines Sachstandes zu „möglichen Gefährdungsszenarien“ sowie zum „Stand der RPAS-Technik“ durch das BKA (Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684)?
a) Welche „möglichen Gefährdungsszenarien“ wurden identifiziert?
b) Welchen „Stand der RPAS-Technik“ hat das BKA bezüglich der „Gefährdungsszenarien“ und ihrer Abwehr ermittelt?
c) Welche Firmen wurden hierzu um welche Beiträge (auch Präsentationen oder Besuche) angefragt, und welche haben unaufgefordert Beiträge übersandt?
d) Welche Aufträge oder Dienstleistungen wurden hierzu mittlerweile an welche Dritte vergeben?
Von welchem Hersteller bzw. Entwickler wurde das Verfahren „Jamming“, das vom BKA in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen begutachtet und „praktisch erprobt“ wurde, vorgezeigt?
Welche Kontakte unterhielten bzw. unterhalten Bundesbehörden mit dem European Aviation Security Center e. V. hinsichtlich des Erkennens und Abwehrens von Drohnen?
Welche Ergebnisse zeitigte das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Forschungsprojekt „Technische Prävention von Low-Cost-Terrorismus“ (www.bmbf.de/pubRD/Projektumriss_LoCo.pdf), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwiefern wurde dort auch das Erkennen und Abwehren von Drohnen behandelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren zur Erkennung von Drohnen, und für wie geeignet hält sie Sensoren zur Feststellung von Bewegung, Aussehen oder Temperatur, Radar, Laser, Mikrofone, Auffangen der elektromagnetischen oder elektrostatischen Emissionen oder Auslesen der genutzten Funkfrequenz der Fernbedienung bzw. Bildübertragung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren zur Abwehr von Drohnen, und für wie geeignet hält sie Verfahren zur Störung von GPS-Modulen, der Fernsteuerung, der Sensorik oder von Motoren, Verfahren zur Manipulation des mit GPS definierten Kurses der Drohnen sowie Verfahren zum „Einfangen“ von Drohnen mit Netzen oder Fallschirmen?
Welche weiteren Treffen oder anderen Zusammenarbeitsformen von Polizeibehörden des Bundesministeriums des Innern oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder haben seit dem Jahr 2014 mit den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH und DeDrone GmbH zu Abwehrmöglichkeiten von Drohnen stattgefunden?
a) Welchen Inhalt hatten entsprechende „Sachstanderhebungen“ beim europäischen Rüstungslieferanten MBDA?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von dem Raketenhersteller gezeigten Abschuss einer kleinen Drohne mit einem Hochenergielaser (Pressemitteilung MBDA vom 17. Juni 2015)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen zu den Drohnenflügen über französische Atomkraftwerke vor (Bundestagsdrucksache 18/3608)?
a) Inwiefern hat sich die Bundesregierung zu den Drohnenflügen über französischen Atomkraftwerken mit französischen Behörden ausgetauscht, und welche Ermittlungsergebnisse sind ihr dazu bekannt?
b) Was ergab die Prüfung der „Notwendigkeit, Drohnen in die Lastannahmen für die Sicherung von Kernkraftwerken und anderen einschlägigen kerntechnischen Anlagen einzubeziehen“?
Welche internationalen Polizeinetzwerke mit oder ohne Beteiligung deutscher Polizeibehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verfahren zum Erkennen und Abwehren von Drohnen befasst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse einer Erhebung „bei den europäischen Partnerdienststellen“ über die Frage erlangen können, „wie diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV [UAV – Unbemannte Luftfahrzeuge] umgehen und welche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen“?
Auf welche Weise und seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die „Association of Personal Protection Services“ (APPS) mit der Erkennung und Abwehr von Drohnen befasst?
a) Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Polizeibehörden in etwaigen Arbeitsgruppen?
b) Welche Polizeibehörden aus Israel, Polen, den Niederlanden und Südkorea sind an der Gruppe beteiligt, und welche Aufgaben übernehmen diese jeweils?
Welche Vorfälle mit Drohnen in Bezug auf Personenschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der APPS bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt?
Welche Methoden zur Störung oder Zerstörung von Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der APPS bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt?
Wo und wozu hat ein Treffen der Unterarbeitsgruppe der APPS zur der Erkennung und Abwehr von Drohnen im März 2015 in Deutschland stattgefunden (www.statewatch.org „ENPPF work programme“ vom 19. Juni 2015)?
a) Wer nahm daran teil?
b) Welche Beiträge hielten deutsche Teilnehmende?
Welche Rolle übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Polizeibehörden im Rahmen des „European Network for the Protection of Public Figures“, und wann wurden entsprechende Maßnahmen oder Projekte begonnen?
a) Welche Polizeibehörden aus Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Gruppe beteiligt, und welche Aufgaben übernehmen diese jeweils?
b) Worin bestehen die Beiträge des Europäischen Polizeiamts Europol?
Welche Vorfälle mit Drohnen in Bezug auf Personenschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENPPF bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt?
a) Welche konkreten „Detektions- und Abwehrmöglichkeiten z. B. durch Radarüberwachung“ wurden in den Antwortbeiträgen der ENPPF-Mitgliedstaaten auf den vom BKA versandten Fragebogen angegeben bzw. vorgeschlagen?
b) Welche Methoden zur Störung oder Zerstörung von Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENPPF bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt?
c) Welche „präventive[n] Maßnahmen, wie Änderung von Gesetzen, Ausbildung und Training“, wurden dort angegeben bzw. vorgeschlagen?
Inwiefern wurden im ENPFF mittlerweile Zusammenarbeitsformen in Bezug auf die Erkennung und Abwehr von Drohnen vereinbart?
Inwiefern trifft es zu, dass die Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen der APPS und ENPPF nun miteinander verzahnt werden sollen?
a) Welche Rolle übernehmen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten deutschen Polizeibehörden?
b) Welchen Inhalt hat ein vom BKA übermittelter Fragebogen, und wann soll dieser beantwortet werden?
Inwiefern sind von der APPS und dem ENPPF bereits gemeinsame „Aktionen“ oder andere Maßnahmen anvisiert?
Welche Treffen der Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen des APPS und des ENPPF sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2015 geplant, welchen Inhalt haben diese, und wo sollen diese stattfinden?
Inwiefern hat die EU-Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren weitere Workshops bzw. Konferenzen zur Nutzung von Drohnen abgehalten (Bundestagsdrucksache 17/13811), und welche Systeme welcher Hersteller (auch mitgeführter Sensorik) wurden dort präsentiert?