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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau

Deutsch-moldawische Kooperation bei der internationalen Migration von Gesundheitspersonal, Abwerbeprogramm für Pflegekräfte aus Moldawien, Vorteile und mögliche Gegenleistungen, beteiligte Organisationen, Projektfinanzierung, Bestimmungen der Absichtserklärung zwischen Deutschland und Moldau vom 25. August 2014, Verpflichtung und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, Anerkennung von Berufsabschlüssen, mögliche Durchführung von Sprachkursen, Umfang des derzeit in Deutschland tätigen moldawischen Pflegepersonals<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/569929.07.2015

Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau

der Abgeordneten Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Azize Tank, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Staaten ist umstritten, da diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern oft noch dringlicher gebraucht werden als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die Kritik an gezielter Abwerbung besonders für Fachkräfte im Gesundheitssektor, z. B. für Pflegekräfte, da diese unverzichtbare Beiträge zur Sicherung des Daseins und des Menschenrechtes auf Gesundheit leisten.

Den Fragestellern liegen Unterlagen vor, wonach die Bundesregierung ein Programm zur Abwerbung von medizinischem Personal aus der Republik Moldau plant oder schon umsetzt. Dem Papier zufolge wurde im August 2014 anlässlich der Reise einer Delegation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine gemeinsame Absichtserklärung zur Kooperation bei der internationalen Migration von Gesundheitspersonal gezeichnet. Weiter liegen den Fragestellern Informationen vor, denen zufolge die deutsche und die moldawische Seite darüber hinaus an einem gemeinsamen mehrjährigen Projekt zur bilateralen Kooperation bei der Ausbildung von Pflegekräften in Moldawien für den deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Die den Fragestellern vorliegende vorläufige Projektbeschreibung intendiert, dass es in dem Projekt vorrangig um die Anwerbung von erfahrenen Pflegekräften geht, um sie in Deutschland in der Pflege einzusetzen. Eine zweite Schiene verfolgt offenbar die Anwerbung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden sollen.

Entgegen der Praxis der letzten Jahre, in denen die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten vorrangig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), vom Auswärtigen Amt (AA), von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betrieben wurden, ist in diesem Fall offenbar das BMG federführend. Bislang gibt es zu dieser Angelegenheit allerdings noch keinerlei offizielle Informationen.

Neben grundsätzlichen Vorbehalten gegen solche Abkommen erscheint der Projektentwurf auch insofern unausgewogen, als er vorrangig deutsche Interessen an der Anwerbung von Pflegekräften bedient und nur bescheidene Gegenleistungen vor allem im Bereich der technischen Zusammenarbeit erkennen lässt. Weiterhin fällt auf, dass in den vorliegenden Dokumenten wechselweise von einer Anpassung des moldawischen Ausbildungssystems an „europäische“ beziehungsweise an „deutsche Standards“ die Rede ist, ohne dass diese Begriffe klar definiert würden. Hier ist nicht erkennbar, ob die vorgeschlagene Harmonisierung eher auf eine europäisch weitgehend übliche akademische oder auf die in Deutschland etablierte berufliche Ausbildung hinausläuft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Ist es richtig, dass es ein Abwerbeprogramm für Pflegekräfte aus der Republik Moldau nach Deutschland geben soll oder bereits gibt?

Wenn ja,

a) seit wann läuft dieses Programm bzw. wann ist der Beginn geplant,

b) über welchen Zeitraum soll das Programm laufen,

c) welche Zielvorgaben für die Zahl der anzuwerbenden Fachkräfte sind festgelegt,

d) wann und in welcher Form werden die Öffentlichkeit und das Parlament davon offiziell unterrichtet,

e) wann wird der Vertragstext öffentlich einsehbar sein?

2

Wie viele Pflegekräfte aus der Republik Moldau sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig bereits in der Bundesrepublik Deutschland tätig, und wie hoch ist der Fachkräfteanteil unter diesen Beschäftigten (bitte nach Bereichen Altenpflege, allgemeine Krankenpflege und Säuglings- und Kinderkrankenpflege aufschlüsseln)?

3

Wie viele Pflegekräfte aus der Republik Moldau nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland eine reguläre Beschäftigung auf?

4

Wann hat die Bundesregierung bilaterale Verhandlungen mit der moldawischen Regierung zur Migration von Gesundheitsfachkräften aufgenommen?

5

Was sind die wesentlichen Vorteile, die sich die Bundesregierung zugunsten Deutschlands von diesem Programm erhofft?

6

Was sind die Gegenleistungen der Bundesrepublik Deutschland für diese Vorteile?

7

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um zu verhindern, dass es in der Republik Moldau zu einer mit Rumänien oder Bulgarien vergleichbaren Abwanderung von Gesundheitsfachkräften kommt, und wenn ja, welche?

8

Enthält die „Gemeinsame Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 Festlegungen zur Kompensation der bereits angefallenen Ausbildungskosten im Herkunftsland Republik Moldau (wenn nein, bitte begründen)?

9

Weshalb wurde die „Gemeinsame Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 seitens des BMG und nicht seitens des BMWi, AA, BMAS oder der BA bzw. der ZAV abgeschlossen?

10

Enthalten die Vereinbarungen der „Gemeinsamen Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 eine Weiterführung des Projektes „Triple Win“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der BA, und wenn nein, mit welcher Begründung?

11

Koordinieren die unterschiedlichen, an der Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Drittstaaten beteiligten Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (BMWi, BMG, AA, BA bzw. ZAV, BMAS) ihre jeweiligen Aktivitäten, und wenn ja, auf welcher Ebene?

12

Wird nach Zeichnung der gemeinsamen, aber rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung zwischen Deutschland und Moldau vom 25. August 2014 auch an einem bindenden bilateralen Abkommen zur internationalen Migration von Pflegekräften gearbeitet, oder ist ein solches bereits gezeichnet?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, inwieweit fließen die Erfahrungen, die andere Bundesressorts mit bilateralen Anwerbeabkommen mit Drittstaaten im Pflegebereich gemacht haben, mit ein?

Werden, abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob Abwerbeabkommen vertretbar sind, wenigstens Aspekte des Abkommens mit den Philippinen vom 19. März 2013 (z. B. Einbindung von Gewerkschaften) auch in ein deutsch-moldawisches Abkommen übernommen?

Wenn ja welche?

13

Wie versteht die Bundesregierung die in der „Gemeinsamen Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 verwendeten Formulierungen „nurse training […] in accordance with German standards“ (§ 2 Absatz 2) und im folgenden Absatz „preuniversity, university and post university health education curricula […] in line with european standards“?

a) wie bestimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang deutsche beziehungsweise europäische Standards,

b) sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen diesen beiden Standards, und hält sie gegebenenfalls eine Integration beider Standards in einem einzigen Ausbildungsgang für möglich?

14

In welcher Weise ist die rechtliche und fachliche Anerkennung der in der Republik Moldau erworbenen Berufsabschlüsse als Pflegekraft sichergestellt?

15

Gibt es personelle Übereinstimmungen der Projektverantwortlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem vor wenigen Jahren abgebrochenen Tapig-Projekt mit Tunesien, und wenn ja, welche?

16

Gibt es personelle Übereinstimmungen der Projektverantwortlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Führungsebene des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., und wenn ja, welche?

17

Wie viele Arbeitskräfte soll Deutschland mit diesem Projekt erhalten (bitte die Dauer der Verpflichtung und die Qualifikation angeben)?

18

Mit welchen anderen Staaten existieren vergleichbare Kooperationen, und seit wann?

19

Welche Vertragspartner in Deutschland sind involviert, also welche Leistungserbringer, z. B. Krankenhäuser oder ambulante Pflegedienste?

20

Wie viele Pflegekräfte sollen gemäß der Vereinbarung zu welchem Leistungserbringer gehen (bitte die Dauer der Verpflichtung und die Qualifikation angeben)?

21

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Pflegekräfte bei den jeweiligen Leistungserbringern zu den gleichen Konditionen (z. B. Arbeitszeit, Stundenlohn) beschäftigt werden, wie die Stammbelegschaft?

22

Welche Verpflichtungen müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehen?

23

Welche weiteren Organisationen sind an dem Projekt beteiligt?

24

Wer leistet die Finanzierung in welcher Höhe für dieses Projekt?

25

Sind Sprachkurse vorgesehen, und welcher Projektpartner wird dafür in welcher Höhe finanziert?

26

Wenn ein Sprachkurs vorgesehen ist, wer trägt die Lebenshaltungskosten der Pflegekräfte für die Dauer dieses Kurses?

27

Ist Brückenschlag e. V. an dem Projekt beteiligt, oder gibt es derzeit andere von der Bundesrepublik Deutschland mittelbar oder unmittelbar geförderte Projekte, an denen dieser Verein beteiligt ist?

Berlin, den 29. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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