[Deutscher Bundestag Drucksache 18/5718
18. Wahlperiode 05.08.2015Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.
Fortsetzung der Exzellenzinitiative
Im November 2006 startete die erste Förderphase der Exzellenzinitiative. Im
Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens wurden insgesamt 1,9 Mrd. Euro
für den Zeitraum von 2006 bis 2012 bewilligt. Diese Förderung verteilte sich auf
fast 80 Projekte aus den drei Förderlinien Exzellenzcluster, Graduiertenschulen
sowie Zukunftskonzepte. Ziel sollte es sein, den Wissenschaftsstandort
Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und
Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Die zweite,
derzeit laufende Förderphase in den Jahren 2011 bis 2017 sollte „die begonnene
Leistungsspirale fortführen“ (vgl. Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und
Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative). Mit einem Gesamtvolumen
von 2,7 Mrd. Euro werden aktuell 99 Projekte gefördert (45 Graduiertenschulen,
43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte).
Die Exzellenzinitiative ist seit Bekanntgabe heftig umstritten. Kritiker
befürchten eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems. Ausdruck dessen ist
die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine sehr
kleine Zahl an Universitäten (vgl. z. B. Hartmann, 2013,
www.nachdenkseiten.de/
?p=16967), deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative
überdurchschnittlich war. Eine Kritik, die an einigen Stellen ebenso aus den Organisationen
formuliert wird, die an der Auswahl der Exzellenzprojekte beteiligten waren (vgl.
z. B.
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/
statement_kleiner_exin_120615.pdf). So hob der damalige Präsident der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner,
anlässlich der Pressekonferenz zu den Entscheidungen der Exzellenzinitiative am
15. Juni 2012 hervor, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich
abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine
kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben. Zudem mussten, so Prof.
Dr.-Ing. Matthias Kleiner weiter, sehr gute Anträge für Graduiertenschulen und
Exzellenzcluster in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr
2012 abgelehnt werden.
Diese Probleme werden zusätzlich durch die Mängel in der Umsetzung verstärkt.
Im Jahr 2013 übte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der Prüfung der
zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel. Eine stichprobenartige Kontrolle
der zweckgemäßen Verwendung fand im geprüften Zeitraum 2011 bis 2012
weder im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) noch bei der
DFG, der die Umsetzung der Exzellenzinitiative übertragen wurde, statt (vgl.
www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2013/rede-pressemitteilung/2013-
pressemitteilung-06-bemerkungen-1).
Drucksache 18/5718 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEin weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Perspektive für das in den
einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigte Personal (vgl. z. B. www.
stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-dem-gew-
hochschulexpertenandreas-keller-gehaelter-sind-nicht-wettbewerbsfaehig.873be087-27e8-4aba-
8d38-2e33dd14fcc9.html). Der überwiegende Teil der Beschäftigten ist nach
Angaben der Bundesregierung nur befristet beschäftigt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum
Einzelplan 30 des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014).
Selbst in Exzellenzclustern und Zukunftskonzepten wurden 5,0 bzw. 5,1
Prozent der Personalausgaben für Stipendien aufgewandt. Untersuchungen über
deren weitere berufliche Entwicklung liegen derzeit nicht vor. Ebenso fehlen
Untersuchungen über den Verbleib desjenigen Personals, das in
Exzellenzprojekten gearbeitet hat und beim Übergang in die zweite Phase der
Exzellenzinitiative aus der Förderung ausgeschieden ist.
Kritisiert wird außerdem die fehlende Transparenz bei den Kooperationen, die
im Rahmen der Exzellenzinitiative zwischen den Hochschulen und
Unternehmen eingegangen wurden. Mehr als 150 Unternehmen sind nach Angaben des
Instituts für Forschungsinformationen und Qualitätssicherung an den
Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt (vgl. Hornbostel et al., 2008). Welche
Beiträge sie erbringen und wie sie auf die Zielsetzung und Umsetzung der
jeweiligen Exzellenzprojekte Einfluss haben, wurde bisher nicht untersucht.
Seit Beginn der Exzellenzinitiative wurde dieses jährlich mehrere hundert
Millionen Euro umfassende Förderprogramm nicht evaluiert. Eine Kommission zur
Evaluierung wurde erst im Jahr 2014 berufen, die sogenannte Imboden-
Kommission. Ein von Bund und Ländern in Auftrag gegebener Indikatorenbericht,
der am 30. Juni 2015 von der DFG und dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden
sollte, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Dieser sollte die Grundlage für die
Arbeit der Evaluierungskommission bilden, die Anfang des Jahres 2016 ihren
Bericht vorlegen will. Obwohl weder Indikatorbericht noch Evaluationsbericht
vorlagen, wurde die Fortsetzung der Exzellenzinitiative ab dem Jahr 2017 von
Bund und Ländern bereits am 11. Dezember 2014 beschlossen (vgl.
www.gwk-
bonn.de/themen/wissenschaftspakte/exzellenzinitiative).
Eine kontinuierliche Debatte und Verhandlungen über die Ausgestaltung der
dritten Phase der Exzellenzinitiative waren bereits vor diesem Beschluss im
Gange. Am 10. April 2014 erklärte die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, in ihrer Rede zur Einbringung des Entwurfs
des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages, dass sie Vorschläge
zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative an die Bundesländer übermittelt
habe. Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE., wie diese Vorschläge
aussehen, antwortete die Bundesregierung nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2477).
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeines zur Exzellenzinitiative
1. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten
Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer (bitte verteilt nach Jahren
seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten
Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (bitte nach Instituten bzw. Zentren der
Wissenschaftsorganisationen und nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5718 3. Wie verteilt sich seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 die
Förderung der Exzellenzinitiative sowie nach Kenntnis der Bundesregierung die
Förderung durch die DFG (ohne Exzellenzinitiative)
a) regional (Bundesländer und Hochschulstandorte),
b) nach Hochschultyp (Universität und Fachhochschulen) und
c) nach Fächern (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften,
Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften)
(bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie verteilt sich die Förderung der Exzellenzinitiative und nach Kenntnis
der Bundesregierung der DFG (ohne Exzellenzinitiative) auf Grundlagen-
und anwendungsorientierte Forschung (bitte verteilt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der DFG-
Drittmittel und der DFG-Gutachterinnen und -Gutachter an den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative
verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Drittmitteleinnahmen der Hochschulen insgesamt, nach Bundesländern, und aus welchen
Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative,
Wirtschaft, Sonstige)?
Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
7. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Drittmitteleinnahmen zu den Ausgaben der Hochschulen insgesamt und den
Ausgaben für Forschung nach Bundesländern (bitte verteilt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen
Ausgaben aufschlüsseln)?
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Drittmitteleinnahmen der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen, und aus
welchen Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative,
Wirtschaft, Sonstige)?
Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
9. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Drittmitteleinnahmen aus der Exzellenzinitiative zu den Ausgaben der einzelnen
Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung (bitte getrennt
nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im
Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)?
10. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler
sowie Professorin bzw. Professor von den jeweiligen Sitzländern
zugewiesenen laufenden Grundmittel für die Hochschulen, die durch die
Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. dem Beginn der Förderung
aufschlüsseln)?
11. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler
sowie Professorin bzw. Professor von den Bundesländern zugewiesenen
laufenden Grundmittel für alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft
Drucksache 18/5718 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
12. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Vereinbarungen (z. B. Hochschulverträge) die Höhe der Grundmittel an
einen Erfolg bei der Exzellenzinitiative gekoppelt?
13. Welche Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
neben den Zuwendungsempfängern an den einzelnen Projekten, die durch
die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
14. In welchem Stadium der Bewerbung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die an Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen in diese
eingebunden?
15. Wie beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Unternehmen
an den jeweiligen Exzellenzprojekten?
16. Sind die an den Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen, die die Umsetzung
der jeweiligen Exzellenzprojekte steuern, vertreten?
Wenn ja, an welchen Entscheidungen wirken sie mit?
17. Sind die vertraglichen Grundlagen, auf denen die Kooperationen zwischen
Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der Exzellenzinitiative
beruhen, nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich einsehbar?
Wenn nicht, warum nicht?
18. In welchem Verhältnis stehen die von Unternehmen für diese
Kooperationen bereit gestellten Finanzmittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu
den Zuschüssen von Bund und Ländern im Rahmen der Exzellenzinitiative?
19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Kooperationen den
Unternehmen Rechte vorbehalten, die sich von den üblicherweise den
öffentlichen Drittmittelgebern eingeräumten Rechten unterscheiden (z. B.
Veröffentlichungsvorbehalte)?
20. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl der durch diese geförderten
Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können?
Wenn ja, welchen?
21. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl und Inhalte der
Dissertationen der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen
können?
Wenn ja, welchen?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Science
Citation Index (SCI), Social Sciences Citation Index (SSCI) und Arts &
Humanities Citation Index (A&HCI) enthaltenen Zeitschriften veröffentlichten
Artikel der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Verhältnis zur Anzahl aller dort
veröffentlichten Artikel der deutschen Hochschulen verändert (bitte getrennt nach
Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Anteil im
jeweiligen Fachgebiet für die durch die Förderlinie „Exzellenzcluster“ geförderten
Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt
nach Jahren aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/571824. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Anzahl der pro Wissenschaftlerin und Wissenschaftler veröffentlichten Artikel
in einer in SCI, SSCI und A&HCI enthaltenen Zeitschriften seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert,
a) die an einer der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen
arbeiten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln),
b) die an einer Einrichtung an einer Hochschule arbeiten, welche an einem
Exzellenzcluster beteiligt ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln),
c) die an einer Universität arbeiten, die keine Förderung aus der
Exzellenzinitiative erhält?
25. Hat die DFG, wie vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht zum
Haushalt 2013 angemerkt, ein ganzheitliches Konzept zur vertieften
Nachweisprüfung ihrer Programme erarbeitet (bitte mit Begründung)?
26. Ist dieses öffentlich zugänglich?
27. Welcher Anteil der im Rahmen der Exzellenzinitiative bei der DFG
eingereichten Verwendungsnachweise wurde vertieft geprüft (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
28. Wie hoch war der Anteil der beanstandeten Verwendungsnachweise (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
29. In welchem Umfang wurden Gelder von den Empfängerinnen und
Empfängern zurückgefordert (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
30. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Länder die von
ihren Hochschulen aus der Exzellenzinitiative eingeworbenen Projekte nach
Auslaufen dieser Förderung weiterfinanziert?
Wenn ja, in welchem Umfang?
31. Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche
Weiterfinanzierung auch nach der aktuellen und der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative?
32. Wurden die Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster, die in der
letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt
wurden (vgl.
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/
2012/statement_kleiner_exin_120615.pdf) nach Kenntnis der
Bundesregierung durch andere Förderprogramme gefördert, bzw. ist dies geplant?
Wenn nicht, weshalb nicht?
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative, deren
Förderung von 2012 bis 2017 läuft, lediglich vier Hochschulen gegenüber
der ersten Runde hinzugekommen sind (
www.dfg.de „Ergebnis der Sitzung
des Bewilligungsausschusses am 15. Juni 2012“)?
34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Konzentration der Exzellenzmittel auf wenige Hochschulen,
während beispielsweise in der DFG-Förderung eine geringere Konzentration
beobachtet werden kann (vgl. z. B. Münch, 2011, Seite 298 ff. und Hartmann,
2013,
www.nachdenkseiten.de/?p=16967)?
Drucksache 18/5718 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePersonalentwicklung im Rahmen der Exzellenzinitiative
35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Beschäftigten an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. vom Zeitpunkt ihrer
Förderung durch die Exzellenzinitiative an in Bezug auf
a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen
Stellenausschreibungen,
b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich
und ihre durchschnittliche Befristungsdauer,
c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen
Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie
d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die
verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und
Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere
Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte)
verändert (bitte getrennt nach Jahren und Hochschule aufschlüsseln)?
36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Beschäftigten an allen Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr
2006 in Bezug auf
a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen
Stellenausschreibungen,
b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich
und ihre durchschnittliche Befristungsdauer,
c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen
Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie
d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die
verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und
Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere
Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte)
verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
37. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem und
technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)?
38. Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit
beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und
nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
39. Bei wie vielen Beschäftigten beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung
die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer
Vollzeitstelle (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und
nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des befristeten
Personals in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und
nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/571841. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der befristet
beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die
verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen
und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche
Hilfskräfte) seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Fächer
(Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und
Sozialwissenschaften)
a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
43. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Bundesländer
a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der
Drucksache 18/5718 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeExzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
44. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Arbeitsverträgen, die im
Rahmen von Projekten geschlossen werden, die aus Mitteln der
Exzellenzinitiative finanziert werden, die (mögliche) Weiterfinanzierung dieser
Projekte durch die Länder berücksichtigt?
45. Welcher Anteil der Beschäftigten, die in einem Projekt gearbeitet haben,
dessen Förderung durch die Exzellenzinitiative ausgelaufen ist, wird nach
Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an den jeweiligen Hochschulen
bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt, die diese
Projekte eingeworben haben?
46. Weshalb sind nach Kenntnis der Bundesregierung dort nicht mehr
beschäftigt?
47. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zu den Karrierewegen
ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen
und Post-Doktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten
Projekten beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden?
a) Wie viele von diesen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2006 vor Ablauf ihrer regulären Vertragslaufzeit ihr
Arbeitsverhältnis gekündigt, und aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach
Ursachen, Geschlecht, neuem Arbeitsverhältnis und nach Jahren)?
b) Sollten keine solchen Zahlen vorliegen, ist angedacht, Umfragen zu
diesem Sachverhalt durchzuführen?
c) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Faktoren, wie die
Zufriedenheit der Doktorandinnen bzw. Doktoranden mit ihrem jeweiligen
Beschäftigungsverhältnis im Hinblick auf Befristung, Durchlässigkeit und
Anschlussfähigkeit in der jeweiligen Organisation sowie dem Grad an
qualifikationsgerechter Beschäftigung, Beachtung bei der Evaluation der
Exzellenzinitiative geschenkt worden (bitte mit Begründung)?
48. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
im Rahmen der Exzellenzcluster und im Rahmen von
Sonderforschungsbereichen der DFG (
www.wissenschaftsrat.de „Stellungnahme zu den
Programmen Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren der Deutschen
Forschungsgemeinschaft“ vom 30. Januar 2009)?
49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
im Rahmen der Graduiertenschulen und im Rahmen von koordinierten
Programmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der DFG
(
www.dfg.de zu Graduiertenschulen)?
50. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erste und
zweite Förderlinie (Graduiertenschulen und Exzellenzcluster) von den
vorhandenen Förderlinien der DFG (z. B. Sonderforschungsbereiche)?
51. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das parallele Vorhandensein dieser
beiden Förderinstrumente bewährt, und sollte dies entsprechend fortgeführt
werden?
52. Welchem Zweck dienen die im Rahmen der Exzellenzcluster und
Zukunftskonzepte vergebenen Stipendien, und welche Tätigkeiten wurden von den
Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgeführt?
53. Welcher Anteil der Fördermittel aus der Exzellenzinitiative wird für
Stipendien verausgabt (bitte getrennt nach Jahren sowie Doktorandinnen und Dok-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5718toranden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
54. Bei wie vielen Stipendien wurde parallel eine Betreuungsvereinbarung mit
Qualifizierungszweck (Promotion, Habilitation oder vergleichbares
Qualifikationsziel) abgeschlossen (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative seit dem Jahr 2006 aufschlüsseln)?
55. Wie lange betrug die durchschnittliche Laufzeit, und wie hoch war die
durchschnittlich gewährte monatliche Förderung der im Rahmen von durch
die Exzellenzinitiative geförderten Projekten vergebenen Stipendien (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative
56. Weshalb hat sich die Bundesregierung bereits vor dem Bericht der
„Imboden-Kommission“ für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative
ausgesprochen?
57. Auf Basis welcher Informationen hat sich die Bundesregierung für eine
Fortsetzung der Exzellenzinitiative entschieden?
58. Weshalb hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr.
Johanna Wanka, bereits am 10. April 2014, im Rahmen ihrer Rede zur
Einbringung des Einzelplans 30 des Bundeshaushaltsplans 2014, erklärt, dass
bereits Vorschläge über die Neuausrichtung erarbeitet wurden?
59. Auf Basis welcher Informationen wurden diese Vorschläge erarbeitet?
60. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Vorschläge von den Entscheidungen der Fraktionsvorstandsklausur der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen
vorgestellt wurden?
61. Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Förderlinie
„Zukunftskonzepte“, und welche Bedeutung und Perspektive wird diese
Förderlinie aus ihrer Sicht in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative
haben?
62. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative?
63. Welche Bedeutung sollte eine regionale Verteilung der Förderung durch die
Exzellenzinitiative bei ihrer Weiterentwicklung nach Ansicht der
Bundesregierung einnehmen?
64. Welche Bedeutung soll nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative den unterschiedlichen
Hochschulprofilen beigemessen werden?
65. Welche weiteren Kriterien, wie beispielsweise Kooperationen bzw.
Verbünde oder die Qualität der Lehre, sollten aus Sicht der Bundesregierung bei
der geplanten Runde der Exzellenzinitiative eine Rolle spielen?
66. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative auch Fachhochschulen berücksichtig werden (bitte mit
Begründung), und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Form?
67. Was ist unter der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Johanna Wanka, angekündigten Förderung von „Profilstandorten“
im Rahmen der Exzellenzinitiative zu verstehen, was macht aus Sicht der
Bundesregierung einen Profilstandort aus, und wie sollte eine spezifische
Förderung solcher Standorte ausgestaltet sein?
Drucksache 18/5718 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode68. Gehört es aus Sicht der Bundesregierung zu den Zielen der geplanten
Fortsetzung der Exzellenzinitiative, „Spitzenuniversitäten“ dauerhaft zu
fördern, und wenn ja, in welcher Form sollte dies geschehen?
69. Sollte aus Sicht der Bundesregierung das Gesamtvolumen der geplanten
Runde der Exzellenzinitiative durch eine höhere Beteiligung der Länder
aufgestockt werden (bitte mit Begründung)?
70. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr.-Ing. Matthias
Kleiner, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten
haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine
kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben, und was leitet sie
daraus für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative ab (bitte mit
Begründung)?
Chancengleichheit
71. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten
a) die Summe der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten an allen
Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem
Personal aufschlüsseln),
d) der Anteil der weiblichen Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt, an allen
Beschäftigten diesen Typs (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und
technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil des weiblichen befristeten Personals am gesamten befristeten
Personal (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative
im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-
administrativem Personal aufschlüsseln),
f) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
beschäftigten Wissenschaftlerinnen seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
72. Aus welchem Grund betrug nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl
der an den Auswahlverfahren zur Exzellenzinitiative beteiligten
Gutachterinnen lediglich 21 Prozent aller Gutachterinnen und Gutachter (vgl.
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/
statement_kleiner_exin_120615.pdf)?
73. Hält die Bundesregierung bei diesem Anteil von Gutachterinnen im
Auswahlverfahren den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern für
ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/571874. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Sprecherinnen an der Gesamtzahl der Sprecherinnen und Sprecher von
Graduiertenschulen und Exzellenzclustern (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach Graduiertenschulen und
Exzellenzcluster aufschlüsseln)?
Berlin, den 29. Juli 2015
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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ISSN 0722-8333]