[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
19. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5860
18. Wahlperiode 26.08.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke,
Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5718 –
Fortsetzung der Exzellenzinitiative
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2006 startete die erste Förderphase der Exzellenzinitiative. Im
Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens wurden insgesamt 1,9 Mrd. Euro
für den Zeitraum von 2006 bis 2012 bewilligt. Diese Förderung verteilte sich
auf fast 80 Projekte aus den drei Förderlinien Exzellenzcluster,
Graduiertenschulen sowie Zukunftskonzepte. Ziel sollte es sein, den Wissenschaftsstandort
Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen
und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Die
zweite, derzeit laufende Förderphase in den Jahren 2011 bis 2017 sollte „die
begonnene Leistungsspirale fortführen“ (vgl. Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative). Mit einem
Gesamtvolumen von 2,7 Mrd. Euro werden aktuell 99 Projekte gefördert
(45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte).
Die Exzellenzinitiative ist seit Bekanntgabe heftig umstritten. Kritiker
befürchten eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems. Ausdruck dessen ist
die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine sehr
kleine Zahl an Universitäten (vgl. z. B. Hartmann, 2013,
www.nachdenkseiten.
de/?p=16967), deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative
überdurchschnittlich war. Eine Kritik, die an einigen Stellen ebenso aus den
Organisationen formuliert wird, die an der Auswahl der Exzellenzprojekte beteiligten
waren (vgl. z. B.
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/
2012/statement_kleiner_exin_120615.pdf). So hob der damalige Präsident der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner,
anlässlich der Pressekonferenz zu den Entscheidungen der Exzellenzinitiative am
15. Juni 2012 hervor, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich
abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine
kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben. Zudem mussten, so
Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner weiter, sehr gute Anträge für
Graduiertenschulen und Exzellenzcluster in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im
Jahr 2012 abgelehnt werden.
Diese Probleme werden zusätzlich durch die Mängel in der Umsetzung
verstärkt. Im Jahr 2013 übte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der
Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel. Eine stichprobenartige
Kontrolle der zweckgemäßen Verwendung fand im geprüften Zeitraum 2011
bis 2012 weder im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
noch bei der DFG, der die Umsetzung der Exzellenzinitiative übertragen
wurde, statt (vgl.
www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2013/rede-pressemitteilung/2013-
pressemitteilung-06-bemerkungen-1).
Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Perspektive für das in den einzelnen
Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigte Personal (vgl. z. B.
www.stuttgarter-
zeitung.de/inhalt.interview-mit-dem-gew-hochschulexperten-andreas-
kellergehaelter-sind-nicht-wettbewerbsfaehig.873be087-27e8-4aba-8d38-2e33dd14
fcc9.html). Der überwiegende Teil der Beschäftigten ist nach Angaben der
Bundesregierung nur befristet beschäftigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum Einzelplan 30 des
Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014). Selbst in
Exzellenzclustern und Zukunftskonzepten wurden 5,0 bzw. 5,1 Prozent der
Personalausgaben für Stipendien aufgewandt. Untersuchungen über deren weitere
berufliche Entwicklung liegen derzeit nicht vor. Ebenso fehlen Untersuchungen über
den Verbleib desjenigen Personals, das in Exzellenzprojekten gearbeitet hat und
beim Übergang in die zweite Phase der Exzellenzinitiative aus der Förderung
ausgeschieden ist.
Kritisiert wird außerdem die fehlende Transparenz bei den Kooperationen, die
im Rahmen der Exzellenzinitiative zwischen den Hochschulen und
Unternehmen eingegangen wurden. Mehr als 150 Unternehmen sind nach Angaben des
Instituts für Forschungsinformationen und Qualitätssicherung an den
Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt (vgl. Hornbostel et al., 2008).
Welche Beiträge sie erbringen und wie sie auf die Zielsetzung und Umsetzung der
jeweiligen Exzellenzprojekte Einfluss haben, wurde bisher nicht untersucht.
Seit Beginn der Exzellenzinitiative wurde dieses jährlich mehrere hundert
Millionen Euro umfassende Förderprogramm nicht evaluiert. Eine Kommission zur
Evaluierung wurde erst im Jahr 2014 berufen, die sogenannte Imboden-
Kommission. Ein von Bund und Ländern in Auftrag gegebener Indikatorenbericht,
der am 30. Juni 2015 von der DFG und dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden
sollte, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Dieser sollte die Grundlage für die
Arbeit der Evaluierungskommission bilden, die Anfang des Jahres 2016 ihren
Bericht vorlegen will. Obwohl weder Indikatorbericht noch Evaluationsbericht
vorlagen, wurde die Fortsetzung der Exzellenzinitiative ab dem Jahr 2017 von
Bund und Ländern bereits am 11. Dezember 2014 beschlossen (vgl.
www.gwk-
bonn.de/themen/wissenschaftspakte/exzellenzinitiative).
Eine kontinuierliche Debatte und Verhandlungen über die Ausgestaltung der
dritten Phase der Exzellenzinitiative waren bereits vor diesem Beschluss im
Gange. Am 10. April 2014 erklärte die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, in ihrer Rede zur Einbringung des Entwurfs
des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages, dass sie Vorschläge
zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative an die Bundesländer übermittelt
habe. Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE., wie diese Vorschläge
aussehen, antwortete die Bundesregierung nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2477).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bund und Länder verfolgen mit der Exzellenzinitiative die übergreifende
Zielsetzung, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine
internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die erfolgreiche Entwicklung
fortzuführen, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die
Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland
in der Breite zum Ziel hat. Die Exzellenzinitiative hat in sehr erfolgreicher Art
und Weise eine neue Dynamik in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht.
Sie hat Länder wie beispielsweise Frankreich, Japan, Kanada oder Schweden
dazu veranlasst, vergleichbare Initiativen aufzulegen. Die OECD hat den
internationalen Trend zur Förderung von Spitzenforschung untersucht und die
herausragende Stellung der deutschen Exzellenzinitiative gewürdigt. Deutschland steht
jetzt auch in internationalen Hochschulrankings besser da. Nach dem aktuellen
Times Higher Education Ranking hat sich Deutschland hinter den USA und
Großbritannien von Platz vier auf Platz drei der Hochschulsysteme mit den meisten
Einrichtungen unter den Top 200 verbessert.
Gemäß Grundsatzbeschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 (
www.bmbf.de/
pubRD/Grundsatzbeschluss_Nachfolge_ExIni.pdf) wollen Bund und Länder diese
Dynamik in gemeinsamer Verantwortung und Finanzierung auch über 2017
hinaus erhalten und ausbauen. Dafür soll eine neue Bund-Länder-Initiative in
Nachfolge der Exzellenzinitiative vereinbart werden, die die Ergebnisse der Evaluation
der Exzellenzinitiative berücksichtigt und den Regierungschefinnen und
Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Seit Beginn der Exzellenzinitiative haben sich zahlreiche Studien,
wissenschaftliche Beiträge etc. mit der Exzellenzinitiative beschäftigt und diese in
Teilbereichen, aber auch in ihrer Gänze bewertet. Beispielsweise sei hier verwiesen auf
den Erfahrungsbericht der Gemeinsamen Kommission von 2008 (
www.gwk-bonn.de/
fileadmin/Papers/GWK-Bericht-Exzellenzinitiative.pdf), diverse Publikationen der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW,
www.bbaw.de/
forschung/Exzellenzinitiative/uebersicht) und der Friedrich-Ebert-Stiftung
(z. B.
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/07115.pdf), die Studie zu Frauen
in Spitzenforschung der Uni Hamburg (
www.wiso.uni-hamburg.de/projekte/
spitzenforschung/startseite/) oder den OECD-Bericht Promoting Research
Excellence: New Approaches to Funding (
www.oecd.org/ sti/sci-tech/promoting-
research-excellence.htm). Die internationale Expertenkommission zur
Evaluierung der Exzellenzinitiative unter Vorsitz von Prof. Dieter Imboden, die ihre
Arbeit aufgenommen hat (
www.ieke.info/), wird diese Informationen ebenso
einbeziehen wie den datengestützten Bericht von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat.
Um Perspektiven für das in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative
beschäftigte Personal auch über die Projektlaufzeit hinaus zu schaffen, haben Bund
und Länder in der gemeinsamen Vereinbarung zur Fortsetzung der
Exzellenzinitiative 2009 festgelegt, Nachhaltigkeitszusagen für den Zeitraum nach Auslaufen
der Exzellenzinitiative ab November 2017 einzufordern. Dies kann aber aus
statistischen Daten während der Laufzeit der Exzellenzinitiative nicht ersichtlich
werden.
Mit Bezug zur genannten Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) sei
vollständigkeitshalber erwähnt, dass der BRH die Maßnahmen des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) für geeignet hält, die Kontrolle der
verwendeten Fördermittel auch bei weitergeleiteten Zuwendungen zu verbessern. Die
DFG wird künftig vertiefte Prüfungen einschließlich Kontrollen vor Ort bei
Hochschulen durchführen (
www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2013/teil-iii-
einzelplanbezogeneentwicklung-und-pruefungsergebnisse/bundesministerium-fuer-bildung-
undforschung/langfassungen/2013-bemerkungen-nr-69-bundesforschungs
ministerium-schliesst-kontrollluecke-bei-der-foerderung-durch-die-
deutscheforschungsgemeinschaft).
In den Fragen wird eine Vielzahl von Daten erbeten, die zum Teil nicht bzw. nicht
in dem erbetenen Detaillierungsgrad vorliegen. Die Antworten der
Bundesregierung geben daher nur den in der Kürze der Zeit ermittelbaren Kenntnisstand
wieder.
Allgemeines zur Exzellenzinitiative
1. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten
Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer (bitte verteilt nach Jahren
seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Tabelle 1: Regionale Verteilung der Finanzmittel des Bundes im Rahmen der
Exzellenzinitiative
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
BW 1.407,5 21.073,6 62.655,9 75.333,2 86.601,3 92.883,1 91.140,5 91.866,7 86.758,4
BY 4.503,6 41.437,3 63.533,7 52.904,8 54.304,5 59.281,8 57.698,3 60.209,1 62.411,3
BE 683,8 4.386,5 20.855,0 32.552,6 33.820,3 36.005,1 29.393,7 40.995,9 44.174,3
BB 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
HB 125,1 1.041,3 2.583,6 3.103,8 3.043,7 3.258,9 3.110,6 7.757,1 10.031,0
HH 0,0 70,1 3.238,7 4.817,7 6.156,5 5.150,7 5.611,4 9.715,5 9.059,6
HE 3.987,6 15.429,5 20.431,3 19.836,3 19.428,0 22.549,0 21.177,4 21.811,7 17.982,9
MV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
NI 1.539,2 7.330,1 21.717,7 20.582,5 24.025,2 25.483,4 22.890,6 26.615,7 18.718,1
NW 2.068,6 18.915,6 41.105,8 53.548,4 48.594,8 58.365,4 50.872,6 64.137,9 78.915,6
RP 0,0 0,0 785,2 969,6 1.029,8 1.021,6 1.742,6 3.164,4 6.237,1
SL 0,0 216,9 5.841,8 4.211,6 4.293,9 7.016,4 6.537,2 6.238,7 6.040,0
SN 343,3 1.489,5 3.066,2 3.021,1 2.869,5 3.105,5 3.700,9 17.010,1 23.584,8
ST 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
SH 521,0 6.503,3 10.896,7 13.101,5 10.338,6 11.389,4 13.542,6 12.122,8 11.545,3
TH 0,0 127,9 534,7 804,2 944,0 989,8 1.056,6 1.229,3 1.491,6
Summe 15.179,6 118.021,5 257.246,5 284.787,2 295.450,0 326.500,0 308.475,0 362.875,0 376.950,0
Gemäß dem üblichen Verfahren bei der Regionalisierung sind die
Verwaltungsausgaben vom Wissenschaftsrat und von der DFG anteilig auf die Länder
umgelegt.
2. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten
Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (bitte nach Instituten bzw. Zentren der
Wissenschaftsorganisationen und nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Die folgende Abbildung stellt die im Rahmen der Exzellenzinitiative insgesamt
bewilligten Mittel je Hochschule dar, differenziert nach den drei Förderlinien und
summiert für die 1. und 2. Förderphase der Exzellenzinitiative.
Schaubild 1:
Quelle: DFG
Angegeben sind die Bewilligungssummen inklusive Programmpauschale,
Überbrückungsfinanzierung und Auslauffinanzierung. Bei den Einrichtungen mit
mehreren antragstellenden oder mitantragstellenden Hochschulen wurden die
Bewilligungssummen rechnerisch zu gleichen Anteilen auf die jeweiligen
Hochschulen aufgeteilt.
Fachhochschulen und Wissenschaftsorganisationen sind an der
Exzellenzinitiative intensiv beteiligt, waren aber nicht antragsberechtigt. Daher gibt es keine
direkten Bewilligungen aus der Exzellenzinitiative an die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen. Über die interne Mittelverteilung der an den Projekten der
Exzellenzinitiative beteiligten Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen liegen keine Informationen vor.
3. Wie verteilt sich seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 die
Förderung der Exzellenzinitiative sowie nach Kenntnis der Bundesregierung die
Förderung durch die DFG (ohne Exzellenzinitiative)
a) regional (Bundesländer und Hochschulstandorte),
Die Verteilung ergibt sich aus folgendem Schaubild:
Schaubild2:
Quelle: DFG-Förderatlas 2012, S. 39
b) nach Hochschultyp (Universität und Fachhochschulen) und
Da nur Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative antragsberechtigt waren,
haben Fachhochschulen keine Fördermittel aus der Exzellenzinitiative erhalten.
c) nach Fächern (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften,
Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften)
(bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Mehrzahl der in der Exzellenzinitiative geförderten Projekte verfolgt einen
trans- bzw. interdisziplinären Ansatz, so dass eine Zuordnung zu den Disziplinen
nur ein ungenaues Bild gibt. Die Zukunftskonzepte lassen sich wegen ihres
übergeordneten Charakters nicht zuordnen.
Die folgende Tabelle zeigt die Bewilligungen für Graduiertenschulen und
Exzellenzcluster nach DFG-Wissenschaftsbereichen und DFG-Fachgebieten für den
Zeitraum 2006 bis 2017:
Tabelle 2: Höhe und Anteil der Bewilligungen in Graduiertenschulen und
Exzellenzcluster
Quelle: DFG
4. Wie verteilt sich die Förderung der Exzellenzinitiative und nach Kenntnis
der Bundesregierung der DFG (ohne Exzellenzinitiative) auf Grundlagen-
und anwendungsorientierte Forschung (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Die Förderung der DFG erfolgt ausschließlich für Vorhaben der
erkenntnisorientierten Grundlagenforschung. Eine Unterteilung nach Grundlagen- und
anwendungsorientierter Forschung der im Rahmen der Exzellenzinitiative oder der DFG
insgesamt geförderten Projekte liegt nicht vor.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der DFG-
Drittmittel und der DFG-Gutachterinnen und -gutachter an den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative
verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Zur Teilfrage nach dem Anteil der DFG-Drittmittel wird auf die Antwort zu Frage
8 verwiesen.
Der Anteil der Gutachterinnen und Gutachter an durch die Exzellenzinitiative
geförderten Universitäten hat sich seit 2006 verringert.
Tabelle 3:
Quelle: DFG
6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen
der Hochschulen insgesamt, nach Bundesländern, und aus welchen Quellen
stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative, Wirtschaft,
Sonstige)?
Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
Laut Statistischem Bundesamt verteilen sich die Drittmitteleinnahmen (in 1.000
Euro) seit 2006 wie folgt:
Jahr Anzahl Gutachter/innen
davon Anteil der Gutachter/innen
an ExIn Institutionen (in %)
2006 9.680 53
2007 10.300 51
2008 10.850 53
2009 11.490 53
2010 12.310 51
2011 13.110 50
2012 14.290 47
2013 14.680 47
2014 14.690 48
Anteil der DFG-Gutachter/innen von Einrichtungen der Exzellenzinitiative
an der Gesamtzahl der DFG-Gutachter/innen
Tabelle 4: Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebern der Hochschulen und nach
Ländern
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5860
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5860
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5860
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5860
7. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Drittmitteleinnahmen zu den Ausgaben der Hochschulen insgesamt und den
Ausgaben für Forschung nach Bundesländern (bitte verteilt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen
Ausgaben aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die entsprechenden Ein-
und Ausgaben seit 2006 wie folgt entwickelt:
Tabelle 5: Drittmitteleinnahmen, Ausgaben und FuE-Ausgaben der Hochschulen
in 1.000 Euro
Bundesland Drittmittel Insgesamt Ausgaben Insgesamt 1) FuE-Ausgaben 2)
2006
Baden-Württemberg 653.795 4.662.583 1.316.117
Bayern 561.450 4.614.069 1.436.791
Berlin 314.651 2.257.495 737.836
Brandenburg 54.597 377.323 134.808
Bremen 78.124 340.292 153.810
Hamburg 109.012 1.116.093 325.084
Hessen 254.301 2.634.261 717.793
Mecklenburg-Vorpommern 61.033 740.797 163.822
Niedersachsen 330.829 2.575.879 773.889
Nordrhein-Westfalen 794.510 6.581.833 2.129.960
Rheinland-Pfalz 124.643 1.178.710 402.279
Saarland 42.132 523.433 116.924
Sachsen 218.200 1.739.104 511.195
Sachsen-Anhalt 77.959 951.723 185.132
Schleswig-Holstein 94.395 1.089.662 242.889
Thüringen 85.580 760.313 221.147
2007
Baden-Württemberg 719.279 4.857.907 1.517.914
Bayern 636.811 4.916.369 1.501.052
Berlin 348.444 2.325.943 725.987
Brandenburg 58.682 376.992 135.496
Bremen 88.580 338.381 157.758
Hamburg 115.356 1.122.763 305.332
Hessen 286.219 2.636.661 710.166
Mecklenburg-Vorpommern 59.329 765.632 139.960
Niedersachsen 360.102 2.652.237 881.425
Nordrhein-Westfalen 902.809 6.948.600 2.095.492
Rheinland-Pfalz 131.446 1.283.276 347.807
Saarland 42.312 516.760 102.753
Sachsen 245.870 1.851.972 541.664
Sachsen-Anhalt 74.396 965.169 200.631
Bundesland Drittmittel Insgesamt Ausgaben Insgesamt 1) FuE-Ausgaben 2)
Schleswig-Holstein 96.989 1.132.820 244.571
Thüringen 95.623 783.183 225.589
2008
Baden-Württemberg 829.349 5.273.706 1.666.453
Bayern 723.307 5.392.360 1.676.536
Berlin 396.467 2.469.883 813.678
Brandenburg 71.688 393.942 152.633
Bremen 93.242 392.657 182.742
Hamburg 138.844 1.270.216 385.129
Hessen 313.251 3.138.507 860.254
Mecklenburg-Vorpommern 72.553 822.941 171.994
Niedersachsen 412.969 2.895.820 995.989
Nordrhein-Westfalen 996.045 7.392.596 2.356.852
Rheinland-Pfalz 148.383 1.346.893 379.363
Saarland 44.981 533.622 104.096
Sachsen 306.260 1.955.340 607.955
Sachsen-Anhalt 88.832 1.023.382 209.233
Schleswig-Holstein 112.210 1.182.052 260.024
Thüringen 104.462 854.809 248.361
2009
Baden-Württemberg 898.047 5.785.694 1.844.707
Bayern 786.710 5.722.606 1.760.691
Berlin 450.757 2.540.779 845.673
Brandenburg 92.019 426.315 173.408
Bremen 101.131 402.018 188.794
Hamburg 149.707 1.605.166 443.085
Hessen 362.267 3.068.711 855.178
Mecklenburg-Vorpommern 82.265 850.942 180.881
Niedersachsen 432.159 3.090.197 1.032.864
Nordrhein-Westfalen 1.121.205 8.043.490 2.552.022
Rheinland-Pfalz 151.108 1.415.610 404.835
Saarland 49.203 570.754 107.599
Sachsen 343.419 2.077.708 631.616
Sachsen-Anhalt 95.052 1.045.220 216.364
Schleswig-Holstein 111.240 1.241.688 258.546
Thüringen 121.850 894.143 266.856
Bundesland Drittmittel Insgesamt Ausgaben Insgesamt 1) FuE-Ausgaben 2)
2010
Baden-Württemberg 980.336 6.256.808 1.998.000
Bayern 884.806 6.106.355 1.878.102
Berlin 537.200 2.698.743 930.428
Brandenburg 82.463 460.760 174.474
Bremen 110.373 416.390 200.257
Hamburg 184.923 1.456.406 444.942
Hessen 395.595 3.276.785 907.218
Mecklenburg-Vorpommern 95.031 944.658 211.042
Niedersachsen 464.888 3.283.435 1.090.879
Nordrhein-Westfalen 1.172.016 8.600.614 2.658.667
Rheinland-Pfalz 169.655 1.465.943 477.962
Saarland 55.104 615.926 115.094
Sachsen 423.717 2.144.926 716.589
Sachsen-Anhalt 108.587 1.130.824 245.740
Schleswig-Holstein 120.876 1.309.737 270.942
Thüringen 122.371 981.241 296.786
2011
Baden-Württemberg 1.066.163 6.684.086 2.126.695
Bayern 946.395 6.555.782 2.014.427
Berlin 556.774 2.813.905 938.543
Brandenburg 109.830 499.918 203.262
Bremen 116.866 441.925 212.292
Hamburg 210.224 1.536.367 474.928
Hessen 422.726 3.619.983 995.470
Mecklenburg-Vorpommern 104.338 1.011.056 239.748
Niedersachsen 527.516 3.423.746 1.147.721
Nordrhein-Westfalen 1.231.487 9.011.086 2.789.781
Rheinland-Pfalz 174.984 1.543.288 503.700
Saarland 84.180 709.885 166.338
Sachsen 436.825 2.227.576 739.518
Sachsen-Anhalt 115.834 1.148.939 252.398
Schleswig-Holstein 124.337 1.429.684 283.070
Thüringen 143.873 1.008.284 315.324
2012
Baden-Württemberg 1.136.515 6.774.564 2.205.164
Bayern 1.024.113 6.809.468 2.084.671
Berlin 538.317 2.897.248 936.006
Bundesland Drittmittel Insgesamt Ausgaben Insgesamt 1) FuE-Ausgaben 2)
Brandenburg 111.526 503.964 206.671
Bremen 115.569 436.751 208.705
Hamburg 227.926 1.544.905 496.503
Hessen 457.935 3.695.042 1.067.764
Mecklenburg-Vorpommern 102.839 1.158.947 247.053
Niedersachsen 563.331 3.577.925 1.201.371
Nordrhein-Westfalen 1.313.353 9.322.278 2.902.482
Rheinland-Pfalz 192.723 1.609.907 502.225
Saarland 62.016 750.247 155.104
Sachsen 479.086 2.284.362 770.781
Sachsen-Anhalt 119.531 1.188.756 256.241
Schleswig-Holstein 142.371 1.446.297 295.003
Thüringen 162.750 1.011.058 327.864
2013
Baden-Württemberg 1.194.554 6.962.936 2.171.101
Bayern 1.055.685 7.106.834 2.166.402
Berlin 569.229 3.016.209 942.536
Brandenburg 112.878 523.190 219.123
Bremen 120.264 438.325 210.991
Hamburg 245.007 1.636.133 511.086
Hessen 460.459 3.608.811 1.011.675
Mecklenburg-Vorpommern 108.366 1.062.320 239.112
Niedersachsen 591.688 3.785.724 1.284.274
Nordrhein-Westfalen 1.398.025 9.607.853 2.999.150
Rheinland-Pfalz 212.752 1.668.079 528.322
Saarland 74.954 729.278 149.136
Sachsen 541.675 2.413.109 855.974
Sachsen-Anhalt 133.248 1.240.860 275.985
Schleswig-Holstein 143.296 1.456.326 287.164
Thüringen 162.834 1.045.299 332.416
1) Daten aus der Hochschulfinanzstatistik.
2) Daten nach dem Berechnungsverfahren für die FuE-Ausgaben.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen
der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen, und aus welchen
Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative,
Wirtschaft, Sonstige)?
Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die
Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebern der durch die Exzellenzinitiative geförderten
Hochschulen wie folgt entwickelt:
Tabelle 6: Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebern der durch die
Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen (ohne Kliniken) in 1.000 Euro
In den Jahren 2006 bis 2008 wurden die Mittel im Rahmen der Exzellenzinitiative
noch nicht separat von den DFG-Mitteln insgesamt erhoben.
9. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Drittmitteleinnahmen aus der Exzellenzinitiative zu den Ausgaben der einzelnen
Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung (bitte getrennt
nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im
Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)?
Tabelle 7: Anteil der Drittmitteleinnahmen an den Gesamtausgaben sowie den
Ausgaben für Forschung der einzelnen Hochschulen (in 1.000 Euro bzw. Anteil
in Prozent)
Jahr Hochschule
Ausgaben
Insgesamt
Drittmittel der
Exzellenzinitiative
Anteil an Ausgaben
Insgesamt
2009 U Göttingen (Klinikum) 489.987 1.649 0,34
2009 U Köln (Klinikum) 594.394 809 0,14
2009 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 408.649 1.051 0,26
2009 U Heidelberg (Klinikum) 745.789 1.199 0,16
2009 U Tübingen (Klinikum) 827.109 6.694 0,81
2009 U München (Klinikum) 891.342 103 0,01
2009 U Würzburg (Klinikum) 451.802 2.827 0,63
2009 TH Aachen (Klinikum) 460.316 3.296 0,72
2009 U Jena (ohne Klinikum) 208.043 869 0,42
2009 U Bayreuth 141.145 1.240 0,88
2009 U Kiel 221.517 5.463 2,47
2009 U Lübeck 39.811 881 2,21
2009 U Hamburg (ohne Klinikum) 395.015 4.331 1,10
2009 U Göttingen (ohne Klinikum) 333.896 10.776 3,23
vom Bund
von der
Bundes‐
agentur
für Arbeit
von
Ländern
(ohne
Träger)
von
Gemein‐
den,
Zweckver‐
bände
usw.
von
sonstigen
öffentl.
Bereichen
von der
DFG
Insgesamt
dar.: von
der DFG
für die
Exzellenz‐
initiative
von der
EU
von
anderen
interna‐
tionalen
Organisa‐
tionen
von
Hochschul‐
förderge‐
sellschaf‐
ten
von
Stiftungen
von der
gewerbl.
Wirtschaft
u. dgl.
2006 359.446 2.540 29.603 11.395 56.189 709.297 0 215.000 17.242 5.345 114.843 483.927 2.004.827
2007 404.043 1.197 48.790 5.090 45.073 914.611 0 186.501 11.284 11.499 112.595 541.415 2.282.099
2008 459.864 973 44.526 4.408 51.388 1.117.258 0 232.289 9.978 9.255 135.069 573.182 2.638.191
2009 540.250 1.053 46.694 4.481 49.679 1.230.075 295.914 243.381 15.874 8.292 125.080 579.151 2.844.011
2010 643.607 2.960 46.561 3.509 73.935 1.322.108 319.480 257.656 22.077 10.050 144.222 596.652 3.123.334
2011 748.830 2.190 60.093 7.104 79.190 1.411.074 338.809 241.671 23.270 16.203 159.740 589.180 3.338.544
2012 853.462 1.554 60.791 4.365 69.157 1.430.700 308.636 307.934 18.424 38.505 184.974 595.822 3.565.689
2013 910.766 2.014 57.232 6.139 78.599 1.488.701 318.160 366.926 18.678 42.757 170.192 623.534 3.765.537
Jahr
vom öffentlichen Bereich von anderen Bereichen
Drittmittel
Insgesamt
Jahr Hochschule
Ausgaben
Insgesamt
Drittmittel der
Exzellenzinitiative
Anteil an Ausgaben
Insgesamt
2009 U Bonn (ohne Klinikum) 469.158 11.619 2,48
2009 U Köln (ohne Klinikum) 326.864 3.984 1,22
2009 U Münster (ohne Klinikum) 361.481 14.744 4,08
2009 U Bielefeld 216.963 4.297 1,98
2009 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 411.247 12.359 3,01
2009 U Gießen 326.220 4.528 1,39
2009 U Mainz 283.690 755 0,27
2009 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 283.176 14.183 5,01
2009 U Heidelberg (ohne Klinikum) 289.599 32.253 11,14
2009 U Konstanz 160.012 15.999 10,00
2009 U Erlangen-Nürnberg 346.451 9.834 2,84
2009 U München (ohne Klinikum) 508.648 22.055 4,34
2009 U Würzburg (ohne Klinikum) 277.105 1.188 0,43
2009 FU Berlin 342.252 46.221 13,50
2009 U Hannover 361.761 5.686 1,57
2009 TH Aachen (ohne Klinikum) 577.922 16.196 2,80
2009 TU Darmstadt 352.780 5.176 1,47
2009
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) - Bereich Hochschule 352.180 17.192 4,88
2009 TU München (ohne Klinikum) 586.175 26.986 4,60
2009 TU Berlin 380.289 5.101 1,34
2009 U Mannheim 90.857 1.209 1,33
2009 U Ulm (ohne Klinikum) 133.317 790 0,59
2010 TU Dresden (Klinikum) 434.237 12.243 2,82
2010 U Göttingen (Klinikum) 508.213 2.343 0,46
2010 U Köln (Klinikum) 636.621 4.003 0,63
2010 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 469.459 793 0,17
2010 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 686.439 26 0,00
2010 U Heidelberg (Klinikum) 870.080 1.574 0,18
2010 U Tübingen (Klinikum) 882.696 6.764 0,77
2010 U München (Klinikum) 924.397 511 0,06
2010 TH Aachen (Klinikum) 482.052 2.137 0,44
2010 Medizinische H Hannover 776.324 7.428 0,96
2010 U Leipzig (ohne Klinikum) 270.476 1.127 0,42
2010 TU Dresden (ohne Klinikum) 423.146 2.841 0,67
2010 U Jena (ohne Klinikum) 231.632 576 0,25
2010 U Bayreuth 149.233 840 0,56
2010 U Kiel 236.300 5.953 2,52
2010 U Lübeck 39.832 1.601 4,02
2010 U Hamburg (ohne Klinikum) 393.301 8.227 2,09
2010 U Göttingen (ohne Klinikum) 354.983 13.084 3,69
2010 U Bochum (ohne Klinikum) 401.707 1.173 0,29
2010 U Bonn (ohne Klinikum) 399.842 6.777 1,70
2010 U Köln (ohne Klinikum) 364.737 2.641 0,72
2010 U Münster (ohne Klinikum) 386.366 9.577 2,48
2010 U Bielefeld 223.447 7.066 3,16
2010 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 381.061 9.757 2,56
2010 U Gießen 338.093 4.403 1,30
2010 U Mainz 288.300 941 0,33
Jahr Hochschule
Ausgaben
Insgesamt
Drittmittel der
Exzellenzinitiative
Anteil an Ausgaben
Insgesamt
2010 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 294.741 12.544 4,26
2010 U Heidelberg (ohne Klinikum) 346.738 29.900 8,62
2010 U Konstanz 157.077 22.384 14,25
2010 U Erlangen-Nürnberg 400.512 9.055 2,26
2010 U München (ohne Klinikum) 519.539 33.431 6,43
2010 U Würzburg (ohne Klinikum) 285.813 1.200 0,42
2010 FU Berlin 376.873 47.651 12,64
2010 U Hannover 360.518 5.830 1,62
2010 TH Aachen (ohne Klinikum) 607.805 15.320 2,52
2010 TU Darmstadt 395.699 7.929 2,00
2010
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) - Bereich Hochschule 387.533 14.496 3,74
2010 TU München (ohne Klinikum) 661.414 29.464 4,45
2010 TU Berlin 428.302 5.264 1,23
2010 U Mannheim 102.772 671 0,65
2010 U Ulm (ohne Klinikum) 145.643 330 0,23
2011 U Hamburg (Klinikum) 721.037 9.570 1,33
2011 U Göttingen (Klinikum) 546.781 2.500 0,46
2011 U Köln (Klinikum) 667.627 4.747 0,71
2011 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 487.394 2.316 0,48
2011 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 712.449 15 0,00
2011 U Heidelberg (Klinikum) 971.596 532 0,05
2011 U Tübingen (Klinikum) 921.592 5.313 0,58
2011 U München (Klinikum) 949.959 512 0,05
2011 TH Aachen (Klinikum) 505.485 1.028 0,20
2011 Medizinische H Hannover 840.540 7.302 0,87
2011 Humboldt-Universität Berlin 218.928 7.822 3,57
2011 U Leipzig (ohne Klinikum) 272.761 1.502 0,55
2011 TU Dresden (ohne Klinikum) 441.360 5.007 1,13
2011 U Bayreuth 172.592 1.948 1,13
2011 U Kiel 245.017 7.842 3,20
2011 U Lübeck 40.309 1.759 4,36
2011 U Hamburg (ohne Klinikum) 412.069 7.459 1,81
2011 U Göttingen (ohne Klinikum) 371.799 15.484 4,16
2011 U Bonn (ohne Klinikum) 398.957 9.862 2,47
2011 U Köln (ohne Klinikum) 376.977 17.698 4,69
2011 U Münster (ohne Klinikum) 393.558 6.618 1,68
2011 U Bielefeld 235.330 8.144 3,46
2011 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 552.516 10.836 1,96
2011 U Gießen 352.445 4.400 1,25
2011 U Mainz 303.009 1.090 0,36
2011 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 313.023 23.246 7,43
2011 U Heidelberg (ohne Klinikum) 383.292 29.156 7,61
2011 U Konstanz 172.696 22.688 13,14
2011 U Erlangen-Nürnberg 458.580 9.934 2,17
2011 U München (ohne Klinikum) 551.412 34.591 6,27
2011 U Würzburg (ohne Klinikum) 313.450 1.326 0,42
2011 FU Berlin 387.692 25.966 6,70
2011 U Hannover 362.180 6.892 1,90
2011 TH Aachen (ohne Klinikum) 667.184 11.895 1,78
Jahr Hochschule
Ausgaben
Insgesamt
Drittmittel der
Exzellenzinitiative
Anteil an Ausgaben
Insgesamt
2011 TU Darmstadt 441.011 6.155 1,40
2011
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) - Bereich Hochschule 407.080 19.068 4,68
2011 U Stuttgart 457.071 14 0,00
2011 TU München (ohne Klinikum) 708.752 27.275 3,85
2011 TU Berlin 449.145 4.718 1,05
2011 U Mannheim 104.512 1.110 1,06
2012 U Göttingen (Klinikum) 567.634 2.053 0,36
2012 U Köln (Klinikum) 786.294 2.532 0,32
2012 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 495.021 22 0,00
2012 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 763.798 12 0,00
2012 U Heidelberg (Klinikum) 919.573 833 0,09
2012 U Tübingen (Klinikum) 931.661 7.958 0,85
2012 U München (Klinikum) 982.846 244 0,02
2012 TH Aachen (Klinikum) 522.694 1.491 0,29
2012 TU München (Klinikum) 486.275 249 0,05
2012 Medizinische H Hannover 861.756 6.754 0,78
2012 Humboldt-Universität Berlin 232.884 7.857 3,37
2012 U Leipzig (ohne Klinikum) 266.393 1.787 0,67
2012 TU Dresden (ohne Klinikum) 453.377 2.787 0,61
2012 U Jena (ohne Klinikum) 238.298 1.083 0,45
2012 U Bayreuth 179.181 1.057 0,59
2012 U Kiel 250.691 10.854 4,33
2012 U Lübeck 44.285 1.483 3,35
2012 U Göttingen (ohne Klinikum) 393.601 15.631 3,97
2012 U Bochum (ohne Klinikum) 412.844 478 0,12
2012 U Bonn (ohne Klinikum) 418.493 9.414 2,25
2012 U Köln (ohne Klinikum) 415.563 6.947 1,67
2012 U Münster (ohne Klinikum) 385.230 4.445 1,15
2012 U Bielefeld 231.586 7.356 3,18
2012 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 615.452 11.500 1,87
2012 U Gießen 434.242 4.347 1,00
2012 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 319.396 17.642 5,52
2012 U Heidelberg (ohne Klinikum) 349.537 28.939 8,28
2012 U Konstanz 172.950 24.993 14,45
2012 U Tübingen (ohne Klinikum) 277.211 413 0,15
2012 U Erlangen-Nürnberg 460.020 8.261 1,80
2012 U München (ohne Klinikum) 584.930 31.113 5,32
2012 U Würzburg (ohne Klinikum) 295.880 888 0,30
2012 FU Berlin 404.421 23.333 5,77
2012 U Hannover 373.402 5.815 1,56
2012 TH Aachen (ohne Klinikum) 663.645 14.631 2,20
2012 TU Darmstadt 453.774 5.896 1,30
2012
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) - Bereich Hochschule 445.771 16.285 3,65
2012 U Stuttgart 470.667 135 0,03
2012 TU München (ohne Klinikum) 750.761 25.860 3,44
2012 TU Berlin 428.082 7.842 1,83
2012 U Mannheim 104.307 1.677 1,61
Jahr Hochschule
Ausgaben
Insgesamt
Drittmittel der
Exzellenzinitiative
Anteil an Ausgaben
Insgesamt
2012 U Ulm (ohne Klinikum) 142.239 1.135 0,80
2013 TU Dresden (Klinikum) 467.378 209 0,04
2013 U Göttingen (Klinikum) 598.766 1.864 0,31
2013 U Köln (Klinikum) 754.803 2.849 0,38
2013 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 512.501 1.438 0,28
2013
U Heidelberg - Medizinische
Fakultät Mannheim 87.140 55 0,06
2013 U Heidelberg (Klinikum) 971.634 1.625 0,17
2013 U Tübingen (Klinikum) 961.724 7.011 0,73
2013 U Erlangen-Nürnberg (Klinikum) 723.064 7.319 1,01
2013 U München (Klinikum) 1.059.980 151 0,01
2013 TH Aachen (Klinikum) 526.503 1.608 0,31
2013 TU München (Klinikum) 517.943 349 0,07
2013 Medizinische H Hannover 908.021 9.124 1,00
2013 Humboldt-Universität Berlin 239.084 14.416 6,03
2013 U Leipzig (ohne Klinikum) 275.985 723 0,26
2013 TU Dresden (ohne Klinikum) 511.590 13.982 2,73
2013 U Jena (ohne Klinikum) 250.357 903 0,36
2013 U Bayreuth 183.042 1.504 0,82
2013 U Kiel 247.674 7.484 3,02
2013 U Lübeck 49.771 1.120 2,25
2013 U Hamburg (ohne Klinikum) 423.682 9.123 2,15
2013 U Göttingen (ohne Klinikum) 386.408 10.717 2,77
2013 U Bremen 292.257 2.588 0,89
2013 U Bochum (ohne Klinikum) 437.743 5.440 1,24
2013 U Bonn (ohne Klinikum) 430.510 7.913 1,84
2013 U Köln (ohne Klinikum) 392.677 6.096 1,55
2013 U Münster (ohne Klinikum) 405.560 4.735 1,17
2013 U Bielefeld 239.408 5.267 2,20
2013 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 526.229 11.843 2,25
2013 U Gießen 348.698 3.916 1,12
2013 U Mainz 331.381 2.047 0,62
2013 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 333.207 16.931 5,08
2013 U Heidelberg (ohne Klinikum) 357.390 27.879 7,80
2013 U Konstanz 182.437 20.975 11,50
2013 U Tübingen (ohne Klinikum) 287.327 7.215 2,51
2013 U Erlangen-Nürnberg 477.526 9.193 1,93
2013 U München (ohne Klinikum) 634.433 35.870 5,65
2013 U Würzburg (ohne Klinikum) 299.654 1.824 0,61
2013 FU Berlin 433.958 19.136 4,41
2013 U Hannover 423.604 3.156 0,74
2013 TH Aachen (ohne Klinikum) 708.978 6.026 0,85
2013 TU Darmstadt 427.008 5.075 1,19
2013
Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) - Bereich Hochschule 432.719 13.630 3,15
2013 U Stuttgart 468.067 98 0,02
2013 TU München (ohne Klinikum) 768.095 20.536 2,67
2013 TU Berlin 446.798 8.966 2,01
2013 U Mannheim 113.917 1.202 1,05
2013 U Ulm (ohne Klinikum) 147.475 1.455 0,99
Die Forschungsausgaben liegen dem Statistischen Bundesamt nur in aggregierter
Form vor, ein Herunterbrechen auf die einzelne Hochschule ist daher nicht
möglich.
10. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler
sowie Professorin bzw. Professor von den jeweiligen Sitzländern
zugewiesenen laufenden Grundmittel für die Hochschulen, die durch die
Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. dem Beginn der Förderung aufschlüsseln)?
Laut Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die
laufenden Ausgaben (in 1.000 Euro) wie folgt:
Tabelle 8: Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je
Studierendem, je Wissenschaftlichem Personal und je Professorin/je Professor sowie
Drittmittel je Wissenschaftlichem Personal, je Professorin/je Professor
Jahr
laufende Ausgaben (Grundmittel)
je Studierendem
je Wiss.
Personal1)
je Professor/-in2)
‐ Hochschulen die von der Exzellenzinitiative gefördert werden (ohne Kliniken) ‐
2006 6,80 132,39 549,58
2007 6,93 128,22 525,44
2008 7,05 131,77 537,63
2009 7,32 135,51 565,51
2010 7,33 131,85 569,88
2011 7,19 137,37 573,43
2012 7,07 135,58 580,22
‐ Hochschulen die von der Exzellenzinitiative gefördert werden (einschließlich
Kliniken) ‐
2006 8,20 111,22 577,73
2007 9,16 117,60 608,01
2008 9,25 119,21 622,58
2009 9,31 115,95 629,93
2010 9,24 112,93 634,36
2011 9,08 117,50 636,67
2012 8,97 116,63 645,84
11. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler
sowie Professorin bzw. Professor von den Bundesländern zugewiesenen
laufenden Grundmittel für alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
Laut Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die
laufenden Ausgaben (in 1.000 Euro) wie folgt:
Tabelle 9:
Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierendem, je
Wissenschaftlichem Personal und je Professor/-in sowie Drittmittel je
Wissenschaftlichem Personal, je Professor/-in in 1000 Euro
- Hochschulen in Trägerschaft der Länder -
Jahr
laufende Ausgaben (Grundmittel)
je Studierendem je Wiss. Personal je Professor/-in
2006 7,35 112,57 406,52
2007 7,60 112,27 407,84
2008 7,67 114,25 417,74
2009 7,52 111,99 420,46
2010 7,52 111,75 430,26
2011 7,35 115,41 437,82
2012 7,34 117,27 450,92
12. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Vereinbarungen (z.B. Hochschulverträge) die Höhe der Grundmittel an
einen Erfolg bei der Exzellenzinitiative gekoppelt?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die
Grundfinanzierung von Hochschulen liegt in der Zuständigkeit der Länder.
13. Welche Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
neben den Zuwendungsempfängern an den einzelnen Projekten, die durch
die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
An allen im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Projekten waren und sind
Institute der außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligt.
Tabelle 10: Anzahl der im Rahmen der Exzellenzinitiative in der 1. und 2. Phase
geförderten Projekte, an denen Einrichtungen der Forschungsorganisationen beteiligt
sind
Quelle: Monitoringbericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015, S. 99
14. In welchem Stadium der Bewerbung wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die an Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen in diese
eingebunden?
Die Einbindung von Unternehmen erfolgte teilweise bei der Formulierung der
Antragsskizze, teilweise bei der Formulierung der Anträge, teilweise im Laufe
der Förderperiode.
15. Wie beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Unternehmen
an den jeweiligen Exzellenzprojekten?
Die Beteiligung erfolgt auf viele verschiedene Weisen, zum Beispiel als
Kooperationspartner, in Qualifizierungsprogrammen, durch Bereitstellung von
Infrastruktur, durch Personaltransfer und Mentoring, beratend als Mitglied von
Beiräten oder als eigener Industriebeirat. Wissenstransfer erfolgt nicht nur in Richtung
Unternehmen, sondern zum Beispiel auch in Richtung Museen, Schulen und
weitere gesellschaftliche Akteure.
16. Sind die an den Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen, die die Umsetzung der
jeweiligen Exzellenzprojekte steuern, vertreten?
Wenn ja, an welchen Entscheidungen wirken sie mit?
17. Sind die vertraglichen Grundlagen, auf denen die Kooperationen zwischen
Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der Exzellenzinitiative beruhen,
nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich einsehbar?
Wenn nicht, warum nicht?
18. In welchem Verhältnis stehen die von Unternehmen für diese Kooperationen
bereit gestellten Finanzmittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
Zuschüssen von Bund und Ländern im Rahmen der Exzellenzinitiative?
Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Kooperationen den
Unternehmen Rechte vorbehalten, die sich von den üblicherweise den
öffentlichen Drittmittelgebern eingeräumten Rechten unterscheiden (z.B.
Veröffentlichungsvorbehalte)?
In den entsprechenden Verwendungsrichtlinien verpflichtet die DFG die
Mittelempfänger dazu, für Kooperationsverträge mit Dritten die „Leitlinien für die
transparente Gestaltung von Technologietransfer der Allianz-Organisationen“
einzuhalten, zudem ist die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse
geregelt.
20. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl der durch diese geförderten
Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können?
Wenn ja, welchen?
21. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis
der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl und Inhalte der
Dissertationen der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen
können?
Wenn ja, welchen?
Die Frage 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Unter den 45 in der 2. Runde geförderten Graduiertenschulen befinden sich 18,
die in ihren Förderanträgen Kooperationen mit insgesamt 121 Unternehmen
aufführen. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich in erster Linie in den
Qualifizierungsprogrammen wider. Beispielsweise über Praktika, Laboraufenthalte,
Workshops, Symposien etc. verfolgen diese Kooperationen das Ziel, den
Promovierenden einen Zugang zu praxisrelevantem Wissen zu ermöglichen und in bestimmten
Wissenschaftsbereichen zusätzliche Karrieremöglichkeiten aufzuzeigen. Bei der
Hälfte der Universitäten, die Kooperationspartner angaben, sind auch
entsprechende Kobetreuungen der Promovierenden üblich.
Die Kooperation mit einem Industriepartner bedeutet, dass es gemeinsame
Forschungsthemen gibt. Die Zulassung zur Promotion, die Promotionsprüfung und
die Promotion erfolgen ausschließlich durch die Universitäten, die das alleinige
Promotionsrecht besitzen.
Die Auswahl der Promovierenden erfolgt in Graduiertenschulen in der Regel
durch ein Auswahlgremium der Graduiertenschule, an dem ausschließlich bzw.
mehrheitlich Mitglieder der Universität beteiligt sind. Die konkreten Inhalte der
Dissertationsthemen bestimmen in der Regel die Promovierenden mit ihren
Betreuenden. Da sich die Dissertationen inhaltlich ins wissenschaftliche Konzept
der Graduiertenschule einfügen müssen und dies auch ein Kriterium für die
Aufnahme des Promovierenden in die Schule ist, erfolgt die Festlegung der Inhalte
auch in Abstimmung mit den Leitungs- und/oder Auswahlgremien der
Graduiertenschulen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Science
Citation Index (SCI), Social Sciences Citation Index (SSCI) und Arts &
Humanities Citation Index (A&HCI) enthaltenen Zeitschriften veröffentlichten
Artikel der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Verhältnis zur Anzahl aller dort
veröffentlichten Artikel der deutschen Hochschulen verändert (bitte getrennt nach
Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Anteil im jeweiligen
Fachgebiet für die durch die Förderlinie „Exzellenzcluster“ geförderten
Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt
nach Jahren aufschlüsseln)?
24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Anzahl der pro Wissenschaftlerin und Wissenschaftler veröffentlichten Artikel
in einer in SCI, SSCI und A&HCI enthaltenen Zeitschriften seit dem Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert,
a) die an einer der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen
arbeiten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln),
b) die an einer Einrichtung an einer Hochschule arbeiten, die an einem
Exzellenzcluster beteiligt ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln),
c) die an einer Universität arbeiten, die keine Förderung aus der
Exzellenzinitiative erhält?
Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zu den konkreten Indizes liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Publikationskulturen weisen von Fach zu Fach sehr große Unterschiede auf.
Bibliometrische Datenbanken fokussieren auf meist englischsprachige Aufsätze
in Fachzeitschriften. Sie blenden so die Zeitschriftenkulturen der Geistes- und
Sozialwissenschaften sowie die für sie wichtigen Buchformate (Monografien und
Sammelbände bzw. deren Teile) aus. Bibliometrische Kennzahlen zur
Publikationsaktivität geben bei „Zeitschriften-Wissenschaften“ ein hinreichend genaues
Bild, wenn größere Aggregate betrachtet werden (Länder oder größere
Fachgebiete). Bei engerem Fokus, etwa auf Einrichtungen oder gar auf einzelne Projekte
oder Fördermaßnahmen, wären belastbare Aussagen nur unter Zugrundelegung
von Daten möglich, deren Erhebung und Qualitätssicherung nur mit derzeit
unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre.
Diese Argumente berücksichtigend, wurde für eine bibliometrische Betrachtung
der Exzellenzinitiative der zeitliche Verlauf der Publikationsaktivität im Zeitraum
2002 bis 2013 in den dafür relativ gut geeigneten Fächern Chemie und Physik
betrachtet. Für diese Fächer wird die Entwicklung des Publikationsaufkommens
an Universitäten betrachtet, die erfolgreich Exzellenzcluster und/oder
Graduiertenschulen mit entsprechendem fachlichem Schwerpunkt eingeworben haben.
Der Blick wird dabei gerichtet auf das Aggregat aller Universitäten mit
chemieund/oder physikdominierten Graduiertenschulen und Exzellenzclustern. Dem
wird gegenübergestellt die Entwicklung für die Physik und die Chemie an
deutschen Universitäten ohne solche Exzellenzeinrichtungen, in Deutschland
insgesamt sowie im internationalen Vergleich. Auf dieser Ebene sind hinreichend
belastbare Aussagen zur Veränderung der Publikationsaktivität an mit Mitteln der
Exzellenzinitiative geförderten Standorten möglich. Datengrundlage der Analyse
ist die bibliometrische Datenbank „Web of Science“. Nachfolgende Abbildung
stellt die Entwicklung des Publikationsaufkommens an Universitäten in
Deutschland mit chemie- oder physikdominierten Graduiertenschulen und/oder
Exzellenzclustern, an Universitäten in Deutschland ohne solche Förderung, an
deutschen Forschungseinrichtungen insgesamt, in besonders forschungsstarken
Ländern und weltweit dar.
Schaubild 3: Entwicklung der Anzahl der Veröffentlichungen im internationalen
Vergleich
Quelle: DFG
Das weltweite Publikationsaufkommen hat im Zeitraum 2002 bis 2013 stark
zugenommen. Auch die Publikationsaktivitäten in Physik und Chemie an deutschen
Forschungseinrichtungen haben sich intensiviert, von insgesamt rund 22.000
Publikationen im Jahr 2002 auf 28.000 im Jahr 2013 (plus 25 Prozent). Damit
liegt der Zuwachs in Deutschland unter dem weltweiten Vergleichswert von 49
Prozent, aber über dem Wert von 17 Prozent für die forschungsstarken Länder.
Während das Publikationsaufkommen an Hochschulen ohne Exzellenzinitiative-
Förderung in der Chemie und Physik um 34 Prozent zugenommen hat, war der
Aufwuchs der 21 in Chemie und Physik geförderten Hochschulen mit rund 43
Prozent deutlich stärker. Schon im Jahr 2006 zählten die 21 betrachteten zu den
publikationsstarken Universitäten. Bis zum Jahr 2013 haben diese ihren
Vorsprung aber nicht nur gehalten, sondern ausgebaut. Ihr Anteil am
Publikationsaufkommen in der Chemie und der Physik hat im Verhältnis stark zugenommen.
25. Hat die DFG, wie vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht zum Haushalt
2013 angemerkt, ein ganzheitliches Konzept zur vertieften Nachweisprüfung
ihrer Programme erarbeitet (bitte mit Begründung)?
26. Ist dieses öffentlich zugänglich?
27. Welcher Anteil der im Rahmen der Exzellenzinitiative bei der DFG
eingereichten Verwendungsnachweise wurde vertieft geprüft (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die DFG verfügt über ein Konzept zur Nachweisprüfung, das aber nicht
öffentlich zugänglich ist. Seit dem Jahr 2011 werden durch die Revision der DFG
vertiefte Prüfungen der Verwendungsnachweise durchgeführt. In den Jahren 2011
und 2012 wurden 2,4 Prozent der Verwendungsnachweise, seit dem Jahr 2013
werden jedes Jahr 5 Prozent der Verwendungsnachweise jeweils vertieft im Sinne
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
geprüft.
Im Übrigen wurden und werden alle Verwendungsnachweise von Beginn der
Exzellenzinitiative an gemäß Nummer 11.1 der VV zu § 44 BHO geprüft.
28. Wie hoch war der Anteil der beanstandeten Verwendungsnachweise (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
Die vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise führte in 11 der 14 Fälle zu
finanziellen Beanstandungen.
29. In welchem Umfang wurden Gelder von den Empfängerinnen und
Empfängern zurückgefordert (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Im Rahmen der vertieften Prüfung der Verwendungsnachweise wurden insgesamt
1,67 Mio. Euro zurückgefordert (inkl. Programmpauschale und Zinsen). Das sind
1,48 Prozent der Abrechnungssumme.
30. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Länder die von
ihren Hochschulen aus der Exzellenzinitiative eingeworbenen Projekte nach
Auslaufen dieser Förderung weiterfinanziert?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Dazu liegen der Bunderegierung zurzeit keine Erkenntnisse vor.
31. Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche
Weiterfinanzierung auch nach der aktuellen und der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative?
Über die Nachhaltigkeitszusagen in den Anträgen der 3. Runde der
Exzellenzinitiative hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen
vor.
32. Wurden die Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster, die in der
letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt
wurden (vgl.
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/
2012/ statement_kleiner_exin_120615.pdf) nach Kenntnis der
Bundesregierung durch andere Förderprogramme gefördert, bzw. ist dies geplant?
Wenn nicht, weshalb nicht?
Nach Informationen der DFG sind in vielen Fällen aus nicht geförderten Anträgen
für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster neu konzipierte, aber darauf
aufbauende Projekte in anderen Förderprogrammen entstanden, von Einzelprojekten bis
zu Sonderforschungsbereichen.
33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative, deren
Förderung in den Jahren 2012 bis 2017 läuft, lediglich vier Hochschulen
gegenüber der ersten Runde hinzugekommen sind (
www.dfg.de „Ergebnis der
Sitzung des Bewilligungsausschusses am 15. Juni 2012“)?
In der zweiten Förderphase ab dem 1. November 2012 wurden 45
Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte bewilligt, darunter je
zwölf Neueinrichtungen für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster sowie fünf
Neueinrichtungen für Zukunftskonzepte.
Die Befürchtung, dass nur die bereits in der ersten Phase geförderten
Einrichtungen zulasten der nicht geförderten profitieren würden, hat sich aus Sicht der
Bundesregierung nicht bewahrheitet.
34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Konzentration der Exzellenzmittel auf wenige Hochschulen,
während beispielsweise in der DFG-Förderung eine geringere Konzentration
beobachtet werden kann (vgl. z.B. Münch 2011, Seite 298 ff. und Hartmann,
2013,
www.nachdenkseiten.de/?p=16967)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Anteil der Fördermittel im
Rahmen der Exzellenzinitiative an den Drittmitteleinwerbungen der 45 geförderten
Universitäten im Jahr 2013 7,5 Prozent betrug. Eine Konzentration von im
Wettbewerb eingeworbenen Forschungsmitteln auf die forschungsstärksten
Universitäten ebenso wie die Tatsache, dass nur die besten Anträge für eine Förderung
ausgewählt wurden, sind aus Sicht der Bundesregierung Indizien für die
Forschungsförderung nach dem Leistungsprinzip und die daraus resultierende und
damit intendierte vertikale Differenzierung in der hochschulischen
Leistungsdimension Forschung.
Personalentwicklung im Rahmen der Exzellenzinitiative
35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Beschäftigten an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. vom Zeitpunkt ihrer
Förderung durch die Exzellenzinitiative an in Bezug auf
a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen
Stellenausschreibungen,
b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich
und ihre durchschnittliche Befristungsdauer,
c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen
Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie
d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die
verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und
Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere
Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte)
verändert (bitte getrennt nach Jahren und Hochschule aufschlüsseln)?
36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Beschäftigten an allen Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
in Bezug auf
a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen
Stellenausschreibungen,
b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich
und ihre durchschnittliche Befristungsdauer,
c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen
Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie
d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die
verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und
Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere
Aufgaben, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte)
verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 35 und 36 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keinen Informationen über die
Stellenausschreibungen an Hochschulen oder statistische Angaben über die durchschnittliche
Befristungsdauer vor.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Personalstruktur an Universitäten und
Fachhochschulen. Dies ist beim Vergleich der Angaben zwischen Hochschulen
insgesamt und den in der Exzellenzinitiative geförderten Universitäten zu
berücksichtigen. Der Anstieg des Anteils der befristet Beschäftigten im wissenschaftlichen
Bereich ist insgesamt und an den von der Exzellenzinitiative geförderten
Hochschulen ungefähr gleich verlaufen.
Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Anteile an befristeten Beschäftigten
im wissenschaftlichen bzw. im technisch-administrativen Bereich sowie die
Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen
Personalgruppen an allen Hochschulen bzw. an den durch die Exzellenzinitiative geförderten
Hochschulen seit 2006 wie folgt entwickelt:
Tabelle 11: Entwicklung der Beschäftigten differenziert nach
Beschäftigungsgruppen
Ja
h
r
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
in
s
g
e
s
a
m
t
E
x
in
i
A
n
te
il
a
n
b
e
fr
is
te
te
n
B
e
s
c
h
ä
ft
ig
e
n
im
w
is
s
e
n
s
c
h
a
ft
lic
h
e
n
B
e
re
ic
h
6
1
,7
%
6
9
,7
%
6
3
,3
%
7
1
,8
%
6
6
,9
%
7
6
,3
%
6
7
,9
%
7
6
,5
%
6
9
,8
%
7
8
,6
%
6
9
,2
%
7
7
,7
%
6
9
,1
%
7
7
,3
%
6
9
,6
%
7
8
,2
%
A
n
te
il
a
n
b
e
fr
is
te
te
n
B
e
s
c
h
ä
ft
ig
te
n
im
t
e
c
h
n
is
c
h
-a
d
m
in
is
tr
a
ti
ve
n
B
e
re
ic
h
2
2
,4
%
2
4
,1
%
2
4
,6
%
2
7
,1
%
2
6
,1
%
2
8
,2
%
2
7
,0
%
2
9
,0
%
2
7
,3
%
2
9
,3
%
2
6
,4
%
2
8
,1
%
2
6
,0
%
2
7
,0
%
2
5
,7
%
2
7
,1
%
w
is
se
n
sc
h
a
ft
li
c
h
B
e
sc
h
ä
ft
ig
te
in
sg
e
sa
m
t
2
4
8
.9
3
8
1
2
5
.1
6
9
2
6
0
.0
6
4
1
3
0
.5
1
3
2
7
4
.7
6
9
1
3
8
.4
1
7
3
0
1
.0
4
2
1
4
6
.9
1
2
3
2
4
.3
6
7
1
5
3
.8
8
1
3
3
7
.1
0
2
1
5
9
.1
1
6
3
5
3
.6
9
0
1
6
6
.8
2
2
3
6
9
.8
4
7
1
7
4
.6
9
8
d
a
ru
n
te
r:
P
ro
fe
s
s
o
ri
n
n
e
n
u
n
d
P
ro
fe
s
s
o
re
n
3
7
.6
9
4
1
2
.6
5
3
3
8
.0
2
0
1
2
.9
2
4
3
8
.5
6
4
1
3
.1
7
6
4
0
.1
6
5
1
3
.4
7
4
4
1
.4
6
2
1
3
.7
8
2
4
2
.9
2
4
1
4
.3
2
1
4
3
.8
6
2
1
4
.4
9
2
4
5
.0
1
3
1
4
.7
9
9
D
o
z
e
n
te
n
u
n
d
A
s
s
is
te
n
te
n
8
.0
6
8
4
.3
2
9
6
.1
5
7
3
.2
5
3
4
.8
6
2
2
.2
1
6
4
.2
0
6
1
.7
2
1
4
.0
3
8
1
.3
4
1
3
.8
9
9
1
.1
9
8
3
.6
1
8
1
.0
3
0
3
.6
9
3
1
.0
5
9
W
is
s
.
u
n
d
k
ü
n
s
tl
e
ri
s
c
h
e
M
A
1
1
6
.6
3
0
7
4
.9
7
1
1
2
3
.5
4
5
7
9
.2
6
1
1
3
3
.4
9
7
8
6
.1
3
3
1
4
6
.1
2
7
9
4
.0
0
4
1
5
6
.4
9
7
9
9
.6
0
0
1
6
2
.0
9
1
1
0
2
.5
5
9
1
6
7
.7
2
2
1
0
6
.3
9
8
1
7
4
.7
0
1
1
1
0
.2
9
1
L
e
h
rk
rä
ft
e
f
ü
r
b
e
s
o
n
d
e
re
A
u
fg
a
b
e
n
6
.8
3
1
2
.3
5
8
7
.2
3
1
2
.5
6
8
7
.8
7
4
2
.7
6
9
8
.2
4
3
2
.9
2
5
8
.5
5
2
3
.0
6
8
8
.6
2
4
3
.0
8
9
9
.9
1
2
3
.3
1
7
9
.8
5
2
3
.3
3
1
G
a
s
tp
ro
fe
s
s
o
ri
n
n
e
n
u
n
d
-
p
ro
fe
s
s
o
re
n
1
.4
1
6
8
7
0
1
.2
3
5
7
6
2
1
.3
1
6
8
9
1
1
.4
0
2
9
1
7
1
.3
7
3
8
3
6
1
.4
9
7
9
3
2
1
.5
0
9
9
1
2
1
.5
7
9
8
8
8
L
e
h
rb
e
a
u
ft
ra
g
te
6
0
.3
2
1
1
9
.4
1
6
6
5
.0
1
3
2
1
.6
6
6
6
7
.2
3
2
2
1
.8
6
7
7
6
.7
7
3
2
1
.3
5
4
8
4
.1
3
1
2
1
.0
2
1
8
6
.0
8
1
2
0
.9
7
3
9
0
.0
0
9
2
2
.3
3
4
9
4
.0
9
4
2
3
.1
3
0
w
is
s
.
H
ilf
s
k
rä
ft
e
1
7
.9
7
8
1
0
.5
7
2
1
8
.8
6
3
1
0
.0
7
9
2
1
.4
2
4
1
1
.3
6
5
2
4
.1
2
6
1
2
.5
1
7
2
8
.3
1
4
1
4
.2
3
3
3
1
.9
8
6
1
6
.0
4
4
3
7
.0
5
8
1
8
.3
3
9
4
0
.9
1
5
2
1
.2
0
0
2
0
1
2
2
0
1
3
2
0
0
6
2
0
0
7
2
0
0
8
2
0
0
9
2
0
1
0
2
0
1
1
37. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem und
technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)?
38. Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit
beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und
nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
Die Fragen 37 und 38 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu
Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der
Exzellenzinitiative vor.
Nach Informationen der DFG waren im Jahr 2013 insgesamt 18.698
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Graduiertenschulen und
Exzellenzclustern beteiligt, davon wurden 5.840 Personen aus Mitteln der
Exzellenzinitiative finanziert.
39. Bei wie vielen Beschäftigten beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer
Vollzeitstelle (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach
wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
Die gewünschten Angaben verteilen sich für das wissenschaftliche und
künstlerische Personal (haupt- und nebenberuflich) laut Statistischem Bundesamt wie
folgt:
Tabelle 12: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
2013
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
369847 10019 136588 174698 6181 45218
2012
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
353690 11802 128576 166822 7982 41585
2011
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
337102 11421 119564 159116 7761 37949
2010
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
324367 11112 113818 153881 7505 36090
2009
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
301042 10541 102301 146912 7135 34788
2008
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
274769 11188 89972 138417 8025 34123
2007
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
260064 7299 85111 130513 4851 32507
2006
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
248938 4993 79715 125169 3188 30858
Für das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal (haupt- und
nebenberuflich) verteilen sich die gewünschten Angaben laut Statistischem Bundesamt wie
folgt:
Tabelle 13: Verwaltungs-, technische und sonstiges Personal an Hochschulen
2013
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
864497 10016 201789 563303 6124 163570
2012
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
872277 8368 199850 564814 5052 162477
2011
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
866010 7395 192302 560894 4569 158601
2010
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
839238 6562 185277 545009 4154 151852
2009
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
829181 6979 169549 529854 3386 136903
2008
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
758114 12009 148806 491817 8366 124563
2007
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
840511 4281 195469 526888 2028 146494
2006
Insgesamt
darunter In
Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten
darunter
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
hauptberuflich bis unter
50%
nebenberuflich
922608 3658 237425 594196 1713 189275
40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des befristeten
Personals in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und
nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der befristet
beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die
verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen
und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und
künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche
Hilfskräfte) seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Laut Statistischem Bundesamt werden wissenschaftliche Hilfskräfte nicht nach
„auf Dauer“ bzw. „auf Zeit“ getrennt erhoben. Für die übrigen
Beschäftigtengruppen verteilen sich die gewünschten Angaben wie folgt:
Tabelle 14: Hauptberufliches Personal auf Zeit nach Personengruppen
2013
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 7307 2500 148194
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 3176 985 95519
2012
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 7066 2567 141365
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 2996 954 91257
2011
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 7661 2812 136447
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 3671 1056 87996
2010
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 8143 2771 132287
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 4072 1157 85790
2009
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 7292 3068 121110
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 3482 1510 79493
2008
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 6678 3765 110056
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 3317 1974 73062
2007
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 5696 4960 97657
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 2693 2881 63693
2006
Professoren
Dozenten und
Assistenten
Wissenschaftliche/
künstlerische Mitarb.
wissenschaftliche
Hilfskräfte
Hochschulen
Insgesamt 5133 6291 91217
In Exzellenzinitiative
geförderte
Universitäten 2138 3725 59196
42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Fächer
(Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und
Sozialwissenschaften)
a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren
seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und
technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
Beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
43. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Bundesländer
a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit
Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem
und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren
seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal auf-schlüsseln),
d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn
der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und
technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 und 43 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu
Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der
Exzellenzinitiative weder getrennt nach Fächern noch getrennt nach Ländern vor.
Nach Informationen der DFG waren im Jahr 2013 insgesamt 18.698
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für mindestens einen Monat an
Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt; für 18.511 Personen (etwa 99 Prozent)
liegen folgende Angaben zum primären Forschungsgebiet vor:
Schaubild 4: Verteilung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf
Fächergruppen in 2013 (Absolut und in Prozent)
Quelle: DFG
44. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Arbeitsverträgen, die im
Rahmen von Projekten geschlossen werden, die aus Mitteln der
Exzellenzinitiative finanziert werden, die (mögliche) Weiterfinanzierung dieser
Projekte durch die Länder berücksichtigt?
45. Welcher Anteil der Beschäftigten, die in einem Projekt gearbeitet haben,
dessen Förderung durch die Exzellenzinitiative ausgelaufen ist, wird nach
Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an den jeweiligen Hochschulen
bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt, die diese
Projekte eingeworben haben?
46. Weshalb sind nach Kenntnis der Bundesregierung dort nicht mehr
beschäftigt?
Die Fragen 44 bis 46 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
47. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zu den Karrierewegen
ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen
und Post-Doktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten
Projekten beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden?
a) Wie viele von diesen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2006 vor Ablauf ihrer regulären Vertragslaufzeit ihr
Arbeitsverhältnis gekündigt, und aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach
Ursachen, Geschlecht, neuem Arbeitsverhältnis und nach Jahren)?
b) Sollten keine solchen Zahlen vorliegen: ist angedacht, Umfragen zu
diesem Sachverhalt durchzuführen?
c) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Faktoren, wie die
Zufriedenheit der Doktorandinnen bzw. Doktoranden mit ihrem jeweiligen
Beschäftigungsverhältnis im Hinblick auf Befristung, Durchlässigkeit und
Anschlussfähigkeit in der jeweiligen Organisation sowie dem Grad an
qualifikationsgerechter Beschäftigung, Beachtung bei der Evaluation der
Exzellenzinitiative geschenkt worden (bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen zu den Karrierewegen
ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und Post-
Doktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten
beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden. Über die Evaluation der
Exzellenzinitiative, die auch auf Aspekte des wissenschaftlichen Nachwuchses
eingehen wird, über die geplante Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes,
den laufenden Befragungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW) sowie über die Datenerhebungen zum
wissenschaftlichen Nachwuchs z. B. im Rahmen des Bundesberichts Wissenschaftlicher
Nachwuchs hinaus sind derzeit keine weiteren Untersuchungen geplant.
48. Welche Schlussfolgerung und Konsequenz zieht die Bundesregierung aus
der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im
Rahmen der Exzellenzcluster und im Rahmen von
Sonderforschungsbereichen der DFG (
www.wissenschaftsrat.de „Stellungnahme zu den
Programmen – Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren der Deutschen
Forschungsgemeinschaft“ vom 30. Januar 2009)?
49. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
im Rahmen der Graduiertenschulen und im Rahmen von koordinierten
Programmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der DFG
(
www.dfg.de zu Graduiertenschulen)?
Die Fragen 48 und 49 werden im Zusammenhang beantwortet.
Schlussfolgerungen und Konsequenzen können nur im Gesamtzusammenhang
zielführend gezogen werden. Die thematisch relevanten Empfehlungen des
Wissenschaftsrates werden in die laufende Überarbeitung des DFG-Förderportfolios
sowie in die Bund-Länder-Verhandlungen zur Umsetzung des
Grundsatzbeschlusses vom Dezember 2014 zu gegebener Zeit einfließen.
50. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erste und
zweite Förderlinie (Graduiertenschulen und Exzellenzcluster) von den
vorhandenen Förderlinien der DFG (z.B. Sonderforschungsbereiche)?
Die Förderlinien der Graduiertenschulen und Exzellenzcluster im Rahmen der
Exzellenzinitiative sind das Ergebnis der hochschulpolitischen Willensbildung
von Bund und Ländern, in deren Verlauf die DFG-Graduiertenkollegs und -
Forschungszentren ausdrücklich als Referenzrahmen für die ersten beiden
Förderlinien der Exzellenzinitiative dienten.
51. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das parallele Vorhandensein dieser
beiden Förderinstrumente bewährt, und sollte dies entsprechend fortgeführt
werden?
Aus Sicht der Bundesregierung können erst nach Vorliegen der
Evaluationsergebnisse fundierte Aussagen hierzu getroffen werden.
52. Welchem Zweck dienen die im Rahmen der Exzellenzcluster und
Zukunftskonzepte vergebenen Stipendien, und welche Tätigkeiten wurden von den
Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgeführt?
Rechtlich und durch die Verwendungsrichtlinien geregelt dient die Vergabe von
Stipendien ausschließlich dem Zweck der Qualifizierung des Empfängers/der
Empfängerin.
53. Welcher Anteil der Fördermittel aus der Exzellenzinitiative wird für
Stipendien verausgabt (bitte getrennt nach Jahren sowie Doktorandinnen und
Doktoranden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die bereits in der Antwort der
Bundesregierung zu der Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum
Einzelplan 30 des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014
hinausgehenden Informationen vor.
54. Bei wie vielen Stipendien wurde parallel eine Betreuungsvereinbarung mit
Qualifizierungszweck (Promotion, Habilitation oder vergleichbares
Qualifikationsziel) abgeschlossen (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative seit dem Jahr 2006 aufschlüsseln)?
55. Wie lange betrug die durchschnittliche Laufzeit, und wie hoch war die
durchschnittlich gewährte monatliche Förderung der im Rahmen von durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten vergebenen Stipendien (bitte
getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006
aufschlüsseln)?
Die Fragen 54 und 55 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bunderregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative
56. Weshalb hat sich die Bundesregierung bereits vor dem Bericht der
„Imboden-Kommission“ für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative
ausgesprochen?
57. Auf Basis welcher Informationen hat sich die Bundesregierung für eine
Fortsetzung der Exzellenzinitiative entschieden?
Die Fragen 56 und 57 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich nicht für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative,
sondern für eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative
ausgesprochen (vgl.
www.bmbf.de/pubRD/Grundsatzbeschluss_Nachfolge_
ExIni.pdf).
58. Weshalb hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bereits am
10. April 2014, im Rahmen ihrer Rede zur Einbringung des Einzelplans 30
des Bundeshaushaltsplans 2014, erklärt, dass bereits Vorschläge über die
Neuausrichtung erarbeitet wurden?
Die Bundesministerin hat in besagter Rede erklärt, dass sie ihre Vorstellungen für
eine mögliche neue Bund-Länder-Initiative den Ländern übermittelt habe. Im
Dezember 2014 haben dann Bund und Länder den Grundsatzbeschluss für eine neue
Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative getroffen.
59. Auf Basis welcher Informationen wurden diese Vorschläge erarbeitet?
Der Grundsatzbeschluss ist das Ergebnis der hochschulpolitischen
Willensbildung von Bund und Ländern, vorbereitet auf Basis einer Vielzahl an öffentlich
zugänglichen Informationen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung).
60. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Vorschläge von den Entscheidungen der Fraktionsvorstandsklausur der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen vorgestellt
wurden?
In der Entscheidung der Fraktionsklausur der Bundestagsfraktionen der
CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen vorgestellt wurde, wird
ausdrücklich auf den Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern Bezug
genommen.
61. Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Förderlinie
„Zukunftskonzepte“, und welche Bedeutung und Perspektive wird diese
Förderlinie aus ihrer Sicht in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative haben?
Aus Sicht der Bundesregierung können erst nach Vorliegen der
Evaluationsergebnisse fundierte Aussagen hierzu getroffen werden.
62. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative?
Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur
Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 56 und 57 verwiesen.
63. Welche Bedeutung sollte eine regionale Verteilung der Förderung durch die
Exzellenzinitiative bei ihrer Weiterentwicklung nach Ansicht der
Bundesregierung einnehmen?
Laut Grundsatzbeschluss ist ein prägendes Merkmal für die neue von Bund und
Ländern getragene Initiative ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren.
64. Welche Bedeutung soll nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative den unterschiedlichen
Hochschulprofilen beigemessen werden?
65. Welche weiteren Kriterien, wie beispielsweise Kooperationen bzw.
Verbünde oder die Qualität der Lehre, sollten aus Sicht der Bundesregierung bei
der geplanten Runde der Exzellenzinitiative eine Rolle spielen?
Die Fragen 64 und 65 werden im Zusammenhang beantwortet.
Gemäß Grundsatzbeschluss werden Bund und Länder zeitnah eine neue
gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten
Fördermöglichkeiten vereinbaren, die u. a. die Ziele verfolgen sollen, die Hochschulen
in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen.
66. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in der geplanten Runde der
Exzellenzinitiative auch Fachhochschulen berücksichtig werden (bitte mit
Begründung), und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Form?
Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur
Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 56 und 57 verwiesen.
67. Was ist unter der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau
Prof. Dr. Johanna Wanka, angekündigten Förderung von „Profilstandorten“
im Rahmen der Exzellenzinitiative zu verstehen, was macht aus Sicht der
Bundesregierung einen Profilstandort aus, und wie sollte eine spezifische
Förderung solcher Standorte ausgestaltet sein?
Aus Sicht der Bundesregierung kann erst nach Vorliegen der
Evaluationsergebnisse die konkrete Ausgestaltung von Förderformaten, Förderkriterien etc.
definiert werden.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Dezember 2014 die
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gebeten, eine neue Bund-Länder-
Vereinbarung zu erarbeiten, die die Ergebnisse der Evaluation der
Exzellenzinitiative berücksichtigt, und den Regierungschefinnen und Regierungschefs von
Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorzulegen.
68. Gehört es aus Sicht der Bundesregierung zu den Zielen der geplanten
Fortsetzung der Exzellenzinitiative, „Spitzenuniversitäten“ dauerhaft zu fördern,
und wenn ja, in welcher Form sollte dies geschehen?
Gemäß Grundsatzbeschluss streben Bund und Länder an, dass die bisher
gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben
Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an
Hochschulen zur Verfügung stehen. Bund und Länder werden hierfür die geplanten neuen
verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen und zeitnah eine neue
gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten
Fördermöglichkeiten vereinbaren.
69. Sollte aus Sicht der Bundesregierung das Gesamtvolumen der geplanten
Runde der Exzellenzinitiative durch eine höhere Beteiligung der Länder
aufgestockt werden (bitte mit Begründung)?
Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur
Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 56 und 57 verwiesen.
70. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr.-Ing. Kleiner, dass
vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, die von ihren
Ländern bereits in der Vergangenheit eine kontinuierliche
überdurchschnittliche Förderung erhalten haben, und was leitet sie daraus für die
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative ab (bitte mit Begründung)?
Eine Bewertung von Wirkzusammenhängen kann erst nach Vorliegen der
Evaluationsergebnisse durch die international besetzte Expertenkommission unter
Vorsitz von Prof. Dieter Imboden vorgenommen werden.
Chancengleichheit
71. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die
Exzellenzinitiative geförderten Projekten
a) die Summe der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
b) der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach
Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach
wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln),
c) der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten an allen
Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem
Personal aufschlüsseln),
d) der Anteil der weiblichen Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt, an allen
Beschäftigten diesen Typs (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und
technischadministrativem Personal aufschlüsseln),
e) der Anteil des weiblichen befristeten Personals am gesamten befristeten
Personal (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im
Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem
Personal aufschlüsseln),
f) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und
Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und
Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der
beschäftigten Wissenschaftlerinnen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr
2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu
Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der
Exzellenzinitiative vor.
Die folgende Abbildung stellt die an Graduiertenschulen und Exzellenzclustern
beteiligten Personen (insgesamt 18.698) differenziert nach erfassten
Statusgruppen und dem Geschlecht dar. Gezählt wurde jede Person, die im Jahr 2013
mindestens einen Monat an der Graduiertenschule oder dem Exzellenzcluster
beteiligt war.
Bild 5: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Graduiertenschulen und
dem Exzellenzcluster in 2013
Quelle: DFG
72. Aus welchem Grund betrug nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
an den Auswahlverfahren zur Exzellenzinitiative beteiligten Gutachterinnen
lediglich 21 Prozent aller Gutachterinnen und Gutachter (vgl.
www.dfg.de/
download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/statement_kleiner_
exin_120615.pdf)?
Der Anteil von Gutachterinnen zu Graduiertenschulen und Exzellenzclustern
stieg von 10 Prozent in der ersten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr
2006) auf 23 Prozent in der dritten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im
Jahr 2012). Der Anteil von Gutachterinnen zu Zukunftskonzepten stieg von
16 Prozent in der ersten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2006) auf
34 Prozent in der dritten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2012).
73. Hält die Bundesregierung bei diesem Anteil von Gutachterinnen im
Auswahlverfahren den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern für
ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)?
Ja. Der Anteil an Gutachterinnen bei den zu Entscheidungen im Jahr 2012
führenden Begutachtungen lag höher als der Anteil von Frauen an der
Professorenschaft an deutschen Hochschulen (20,4 Prozent im Jahr 2012).
74. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Sprecherinnen an der Gesamtzahl der Sprecherinnen und Sprecher von
Graduiertenschulen und Exzellenzclustern (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der
Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach Graduiertenschulen und
Exzellenzcluster aufschlüsseln)?
Tabelle 15: Anzahl und Anteil von Frauen mit Sprecherfunktion in Koordinierten
Förderprogrammen der DFG und in den Förderlinien der Exzellenzinitiative
(jeweils am 31. Dezember)
Quelle: Monitoringbericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015, S. 116
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]