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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen

Kooperationsvereinbarungen der Bundeswehr mit Arbeitsagenturen, Jobcentern und Berufsinformationszentren, personalwerbliche Informationsarbeit, Erfolg der bisherigen Zusammenarbeit, Schlussfolgerungen, Zusammensetzung des &quot;Runden Tisches&quot;, Teilnahme von Mitarbeitern der Arbeitsverwaltung an Bundeswehr-Informationsangeboten, Tätigkeit der Bundeswehr-Karriereberater in Arbeitsvermittlungsstellen, Formate der Personalwerbung, Zielgruppe, Formen des Erfahrungsaustausches von Bundeswehr, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/571905.08.2015

Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, Kersten Steinke, Azize Tank und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Präsenz in Berufsinformationszentren, Jobcentern und Arbeitsagenturen gehört für die Bundeswehr zum festen Bestandteil ihrer Personalwerbung. Angaben der Bundesregierung zufolge wurde diese Werbetätigkeit in den letzten Jahren erheblich ausgebaut: Im Jahr 2014 wurden an Jobcentern, Berufsinformationszentren und Arbeitsagenturen 1 000 Vorträge durch Karriereberater durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/4525), gegenüber 500 bzw. 646 derlei Veranstaltungen in den Vorjahren (Bundestagsdrucksache 17/14703 bzw. 18/2325). Im Jahr 2014 wurden dabei insgesamt rund 20 000 Personen erreicht.

Diese Tendenz entspricht der in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010 festgehaltenen Absicht, „auf dem Feld Personalgewinnung“ zu kooperieren, „um den Streitkräften zeit- und bedarfsgerecht geeignetes Personal zuzuführen“. Auf lokaler oder regionaler Ebene gab es bereits davor Kooperationsvereinbarungen.

Politische Beobachterinnen und Beobachter sehen den Versuch, die Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr durch die verstärkte Anwerbung von Erwerbslosen zu lösen, kritisch. Aus der soziologischen Forschung ist bekannt, dass sich junge Menschen bevorzugt dann zu einem „Job“ bei der Bundeswehr überzeugen lassen, wenn sich ihnen sonst keine realistische Möglichkeit auf einen Arbeitsplatz bietet. „Wer berufliche Alternativen hat, geht nicht zur Bundeswehr […] Wer über ausreichende berufliche Chancen verfügt, zieht die Möglichkeit, Soldat der Bundeswehr zu werden, gar nicht in Betracht“, so etwa Nina Leonhard (in: Militärsoziologie – Eine Einführung, Wiesbaden 2005, S. 254.) Michael Wolfssohn fasste dies in die Formel, die Bundeswehr setze auf den „Prekarier in Uniform“ (DIE WELT, 16. Januar 2011). Auf diesen Umstand ist aus Sicht der Fragesteller auch zurückzuführen, dass der Anteil von Soldaten, die aus den neuen Bundesländern stammen, wo die Erwerbslosenrate höher ist, den Anteil von Soldaten aus den alten Bundesländern übersteigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Roland Claus vom 14. Juni 2011, Bundestagsdrucksache 17/6228).

In der Praxis bedeutet dies, dass die wirtschaftliche Not sozial Benachteiligter und Marginalisierter dazu genutzt wird, sie für die Bundeswehr anzuwerben. Dort ist es dann ihre Aufgabe, für vermeintliche „deutsche Interessen“ bzw., wie es der frühere Bundespräsident Horst Köhler formuliert hatte, für das Wohlergehen der deutschen Exportwirtschaft zu kämpfen (DeutschlandRadio Kultur, 22. Mai 2010). Aus Sicht der Fragesteller verdeutlicht die Logik, die Armen für die Reichen sterben zu lassen, den Klassencharakter der Bundeswehr.

Drucksache 18/5719 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich mit ihrer Politik der Kooperationsvereinbarungen zwischen Arbeitsagenturen und der Bundeswehr, sowohl auf zentraler als auch lokaler Ebene?

2

Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung Arbeitsagenturen, Jobcentern und Berufsinformationszentren jeweils für die Sicherstellung des Personalbedarfs der Bundeswehr zu?

3

Welche Arbeitsagenturen, Jobcenter und Berufsinformationszentren haben derzeit Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr, und was sehen diese konkret vor?

4

Wie hat sich die in der Kooperationsvereinbarung vom 9. Februar 2010 vorgesehene „Implementierung regional wirkender Netzwerke“ entwickelt (bitte relevante Daten und Zahlen angeben)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisherigen Kooperationen, und nach welchen Kriterien bemisst sie diesen? Auf welche belastbaren Zahlen stützt sie sich dabei? Welche Herausforderungen sieht sie in diesem Bereich gegenwärtig und zukünftig?

6

Wie viele Jobcenter, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren gibt es gegenwärtig in Deutschland?

7

An welchen Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren unterhält die Bundeswehr feste Büros, und an welchen nutzt sie andere Büros mit?

a) Worin besteht die Bürotätigkeit?

b) In welchem zeitlichen Umfang werden jeweils Sprechzeiten angeboten (bitte jeweils pro Büro angeben)?

c) Wie viele Personen besuchen diese Sprechzeiten pro Jahr (bitte jeweils pro Büro angeben)?

d) Welche Kosten fallen dabei für die Bundeswehr jährlich an (bitte pro Büro bzw. Mitnutzung einzeln angeben)?

8

Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der jeweiligen Jobcenter, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren?

9

An welchen Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren bietet die Bundeswehr regelmäßig Vorträge bzw. andere Formate der personalwerblichen Informationsarbeit an (bitte einzeln auflisten und zeitlichen Rhythmus angeben)?

10

Wie viele Personen haben an den Vorträgen im vergangenen Jahr jeweils in welchen Ortschaften teilgenommen bzw. wurden erreicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Arbeit der Karriereberater an Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren? Welche Kriterien legt sie dabei an, und welche belastbaren Zahlen stehen ihr dafür zur Verfügung?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Zahlen oder seriöse Schätzungen, wie viele Personen, die an Informationsveranstaltungen von Karriereberatern in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren teilnehmen, sich später bei der Bundeswehr bewerben (bitte gegebenenfalls präzisieren)?

13

Welche anderen Formate der Personalwerbung außer Vortragsveranstaltungen nutzen Karriereberater in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren, wie viele Personen wurden dabei in den Jahren seit 2010 jeweils erreicht (bitte pro Jahr und Format angeben), und welche Auflagen hatten entsprechende Druckerzeugnisse usw.?

14

Inwiefern nehmen Mitarbeiter von Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren an Schulungen oder sonstigen Informationsangeboten durch die Bundeswehr teil?

a) Was ist Sinn dieser Schulungen?

b) Wie viele solcher Veranstaltungen hat es in den Jahren seit 2010 jeweils gegeben, welchen regionalen Schwerpunkt haben sie, und wie viele Mitarbeiter von Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren haben daran pro Jahr teilgenommen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Schulungen, auf welche Kriterien stützt sie sich dabei, und welche belastbaren Zahlen stehen ihr dafür zur Verfügung?

d) Wie viele dieser Schulungen fanden innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr statt?

15

Welche Formen des Erfahrungsaustausches von Bundeswehr, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit, und was sind die Schlussfolgerungen aus deren Arbeit?

16

Wie setzt sich der in der Kooperationsvereinbarung vom Februar 2010 erwähnte „Runde Tisch“ aus Arbeitsagentur und Bundeswehr derzeit zusammen?

a) Hat der „Runde Tisch“ wie vorgesehen jährlich Bericht über den Stand der Zusammenarbeit erstattet?

b) Was war der wesentliche Inhalt dieser Berichte (bitte möglichst ausführlich angeben)?

17

Kann die Bundesregierung angeben, wie häufig in den Jahren seit 2010 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung zum Besuch von Informationsveranstaltungen hinsichtlich ziviler Stellen bei der Bundeswehr verpflichtet wurden (bitte ggf. pro Jahr und Ort angeben)?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Kooperation von Arbeitsagenturen und der Bundeswehr? Inwieweit sind Modifikationen oder Neuerungen der Zusammenarbeit beabsichtigt?

Berlin, den 5. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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