Bisherige Erfahrungen bei der Einführung der Visa-Warndatei
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor über zwei Jahren, am 1. Juni 2013, trat das Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (VWDG) in Kraft. Bereits in der Sachverständigenanhörung im Oktober 2011 wurde die Visa-Warndatei als eine „Datensammlung mit hohem Stigmatisierungspotential“ bezeichnet. Statt bestehende Verfahren zu optimieren, würden durch ihre Schaffung aufwändige Infrastrukturinvestitionen betrieben.
Erhebliche Bedenken wurden im Hinblick auf den sehr weit gefassten, in der Datei zu speichernden Personenkreis geäußert. Es wurde zudem vor einer Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung der Gespeicherten gewarnt. Die Speicherung könne zu einem Generalverdacht gegen Einlader und Besucher führen (vgl. Meldung auf www.heise.de vom 25. Oktober 2015 „Verfassungsrechtliche Bedenken gegen geplante Visa-Warndatei“).
In der Datei werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige im Visumverfahren beteiligte Referenzpersonen gespeichert, sofern sie mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug aufgefallen sind. Gespeichert werden aber auch solche Personen, die – wenn auch nur unbeabsichtigt – falsche Angaben im Visumverfahren getätigt, ihre Ausreiseverpflichtungen nicht eingehalten oder als Verpflichtungsgeber aus dem Aufenthalt eingeladener Personen entstandene Kosten nicht beglichen haben oder nicht begleichen konnten.
Eine freiwillige Speicherung ist ebenfalls möglich, zum Beispiel um Verwechslungen auszuschließen, wenn unter dem eigenen Namen unbefugt Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden.
Im Rahmen eines Datenabgleichverfahrens nach § 72a des Aufenthaltsgesetzes werden Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen. Zu diesem Zweck wurde beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit errichtet.
Die Visa-Warndatei wird durch das Bundesverwaltungsamt geführt. Zur Speicherung sind je nach Anlass Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, grenzpolizeiliche Stellen und Staatsanwaltschaften befugt. Zum Abruf sind die deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens befugt, ohne dass Anhaltspunkte für eine „missbräuchliche“ Antragstellung vorliegen müssen. Das Gesetz ermächtigt das Bundesverwaltungsamt, hierfür ein automatisiertes Verfahren einzurichten. Zur Prüfung von Visumanträgen, die direkt an der Grenze gestellt werden, sind auch die grenzpolizeilichen Stellen sowie im Rahmen der Prüfung von Verpflichtungsgebern die Ausländerbehörden abrufbefugt.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in ihrem 25. Tätigkeitsbericht angegeben, rund 1 000 Stellen seien Nutzer der Visa-Warndatei. Fraglich ist allerdings aus Sicht der Fragesteller, ob die Visa-Warndatei, wie von der BfDI aus der Gesetzesbegründung übernommen, den „Auslandsvertretungen eine verbesserte Entscheidungsgrundlage“ bietet oder nicht vielmehr „Treffer“ in der Datei recht schematisch zur Ablehnung eines Visumantrags führen. Dies sollte jedenfalls nach Ansicht der Fragesteller Gegenstand der im kommenden Jahr vorzunehmenden Evaluation des Visa-Warndateigesetzes sein.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen neben der Visa-Warndatei eine ganze Reihe von Datenbanken und -sammlungen, auf die die zuständigen Behörden bei der Prüfung eines Visumantrags zugreifen können: das Ausländerzentralregister, das Schengener Informationssystem, das Visa-Informationssystem, die Anti-Terror-Datei, das Bundeszentralregister und weitere (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einrichtung einer Visa-Warndatei“, Bundestagsdrucksache 17/6223).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Datensätze waren zum 1. Juni 2015 (ersatzweise hier und im Folgenden aktuelle Zahlen) in der Visa-Warndatei gespeichert?
a) Wie viele Speicherungen wurden jeweils durch Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden und Staatsanwaltschaften vorgenommen?
b) Aus welchen der in § 2 VWDG genannten Anlässe wurden die Speicherungen vorgenommen?
c) Wie viele der Datensätze betrafen Einzelpersonen, wie viele Organisationen?
Wie oft wurde ein Ersuchen um Übermittlung von Daten aus der Visa-Warndatei gestellt, und wie viele Datensätze wurden übermittelt?
Welche Stellen haben ein Ersuchen um Datenübermittlung gestellt (bitte getrennt für Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden angeben)?
Für wie viele Stellen gilt das automatisierte Verfahren für die Eingabe und den Abruf in der Visa-Warndatei nach § 9 Absatz 1 Satz 1 VWDG, und wie viele Stellen waren es jeweils zu den Stichtagen 1. Juli 2013, 1. Januar 2014, 1. Juli 2014, 1. Januar 2015 und 1. Juli 2015?
Trifft die Angabe im Bericht der BfDI zu, dass rund 1 000 öffentliche Stellen Nutzer der Daten sind, und
a) wie ist die exakte Zahl,
b) wie viele Stellen sind jeweils für die Übermittlung an die Visa-Warndatei und für den Abruf von Daten berechtigt (bitte jeweils getrennt für Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, Polizeidienststellen, Dienststellen des Zollfahndungsdienstes und Staatsanwaltschaften angeben),
c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schnittmenge der Stellen, die die Visa-Warndatei nutzen, mit den Stellen, die Zugangsberechtigt zum Visa-Informationssystem (VIS) sind, und welche Stellen haben jeweils nur Zugang zu einem der beiden Dateien bzw. Systeme?
Sind der Bundesregierung signifikante Effekte der Visa-Warndatei in den Deliktsbereichen, gegen die sich die Visa-Warndatei richten soll, bekannt, und wenn nein, wird die Untersuchung solcher Effekte Gegenstand der durch die Bundesregierung vorzunehmenden Evaluation sein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der im Gesetzentwurf versprochenen Beschleunigung von Visumverfahren an deutschen Auslandsvertretungen oder bei der Beantragung von Visa an Übergangsstellen vor, und wird die Untersuchung solcher Effekte Gegenstand der durch die Bundesregierung vorzunehmenden Evaluation sein?
Wird es auch hinsichtlich des Zugangs von Sicherheitsbehörden zum VIS eine Evaluation durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern geben, und wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Juni 2013 Visumsantragsdaten mit der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen, und
a) wie viele Treffer haben sich dabei ergeben,
b) in wie vielen Fällen eines Treffers haben speichernde Sicherheitsbehörden den Auslandsvertretungen Versagungsgründe oder Sicherheitsbedenken mitgeteilt,
c) in wie vielen Fällen unterblieb eine Mitteilung an die Auslandsvertretungen oder wurde zur Erteilung eines Visum geraten, etwa weil ein überwiegendes Interesse der Sicherheitsbehörden an einer Einreise bestand?
Wie viele Datensätze enthält mit Stand 1. Juli 2015 die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei zur Durchführung des Konsultationsverfahrens (Visa-KzB-Verfahren) nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes?
a) Wie viele Datensätze sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bis zum 30. Juni 2015 neu gespeichert worden?
b) Was löst jeweils die Speicherung in der Datei aus, und welche Angaben enthalten die Datensätze gemäß der Errichtungsanordnung?
c) Zu wie vielen Abfragen mit wie vielen Einzelabfragen hat das BKA seit dem Jahr 2011 Recherchen in der Datei Visa-KzB-Verfahren durchgeführt, und für welche Dienststellen und Behörden (bitte nach Jahren angeben)?
d) Für welche Staaten wird nach aktuellem Stand das Konsultationsverfahren durchgeführt?
e) In wie vielen Fällen hat das Konsultationsverfahren zur Mitteilung von Sicherheitsbedenken an deutsche Auslandsvertretungen geführt, und welche anderen Maßnahmen wurden durch die Kenntnisnahme der Einreise von potenziellen Gefährdern, Kontakt- und Begleitpersonen sowie relevanter Personen ausgelöst (bitte nach Jahren seit 2011 auflisten)?