[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale
Infrastruktur vom 20. August 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5820
18. Wahlperiode 24.08.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Leidig,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5736 –
Ausbau der Bundesautobahn A 10/A 24 im Rahmen der dritten Staffel von
Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Fernstraßenbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt elf Projekte in
Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau für den „Fonds für
Strategische Investitionen in Europa“ (EFSI) anmeldete, wurde am 30.
April 2015 per Pressemitteilung der Start einer dritten ÖPP-Staffel
(Eignungsprüfungen) angekündigt (siehe
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/
2015/033-neue-generationoepp.html). Der Finanzierungsvariante ÖPP fällt also
eine immer prominentere Rolle in der Realisierung öffentlicher Projekte zu.
Mit den vorgestellten Projekten werde „die Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der
Anwendungsbereich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Neue
Generation ÖPP umfasst rund 600 Kilometer Autobahn und hat ein
Investitionsvolumen für den Neubau von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs-
und Betriebsmaßnahmen für die Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren
rund 7 Milliarden Euro“.
Im Vergleich zur zweiten ÖPP-Staffel im Bundesfernstraßenbau, in der auch
bereits auf Verfügbarkeitsmodelle gesetzt wurde, sind neben Ausbauprojekten
auf Autobahnen auch Neubaumaßnahmen und reine Erhaltungsprojekte
enthalten. Erstmals sollen ÖPP auch auf Bundesstraßen zum Einsatz kommen. Neben
der Ausweitung des Anwendungsbereiches soll das Finanzierungsmodell
grundlegend verändert werden, indem institutionelle Anleger entweder selbst
die Federführung bei Projekten übernehmen oder über die Ausgabe von
Anleihen seitens der privaten Konzessionäre in die Finanzierung eingebunden
werden.
Nach dem Pilotprojekt, dem Ausbau der Bundesautobahn (A) 7 bei Hamburg,
hat die Bundesregierung den Ausbau und den Betrieb eines Streckenabschnitts
der A 10/A 24 zwischen der Anschlussstelle Neuruppin und dem Dreieck
Pankow als Verfügbarkeitsmodell ausgeschrieben (
http://ted.europa.eu/udl?uri
=TED:NOTICE:190010-2015:TEXT:DE:HTML&src=0).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da im Rahmen dieser Kleinen Anfrage auch konkret nach Inhalten der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) für das geplante ÖPP-Projekt
„Verfügbarkeitsmodell A 10/A 24, AS Neuruppin bis AD Pankow“ (nachfolgend: ÖPP-
Projekt A 10/A 24) gefragt wird, wird einleitend Folgendes klargestellt und im
Rahmen der Fragenbeantwortung dann entsprechend auf diese Vorbemerkung
verwiesen:
Zum Schutz des Wettbewerbs besteht ein Interesse des Bundes, die WUen für
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich vertraulich zu behandeln. Die WUen
enthalten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt
und ihre Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich zum wirtschaftlichen Nachteil der
öffentlichen Hand zu verringern. Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre
Angebote an den WUen ausrichten.
Soweit mit der Kleinen Anfrage Informationen begehrt werden, die das
Vergabeverfahren für das geplante ÖPP-Projekt A 10/A 24 betreffen, ist darauf
hinzuweisen, dass der zuständigen Vergabestelle für dieses Projekt der Umgang mit diesen
Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. denen der
Verdingungsordnung für Bauleistungen obliegt und nicht der Bundesregierung. Insoweit
gibt es keine Besonderheiten bezüglich der Behandlung der Vergabeverfahren
von ÖPP-Projekten gegenüber denen von konventionell realisierten
Bundesfernstraßenmaßnahmen. Die Wahrung des Wettbewerbsgeheimnisses sowie der
Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen stellen tragende Grundsätze
des Vergabewesens dar. Ferner sind die Grundrechte Dritter zu beachten. Im
Übrigen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. In laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen darf nicht eingegriffen werden.
Bei dem geplanten ÖPP-Projekt A 10/A 24 handelt es sich nicht um ein
Konzessionsmodell, sondern die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach der
Verfügbarkeit der Vertragsstrecke.
Wie lang ist die konzessionierte Strecke, für die der potenzielle
Konzessionsnehmer den Erhalt und Betriebsdienst über 30 Jahre übernehmen soll
(bitte auch die betreffenden Autobahnkilometer der A 10/A 24 angeben,
zwischen denen der Erhalt der Strecke vom Konzessionsnehmer erbracht
wird)?
Auf wie vielen Kilometern soll die Vertragsstrecke insgesamt ausgebaut
werden (bitte auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben,
zwischen denen die Erweiterung durchgeführt werden soll)?
Auf wie vielen Kilometern soll die Strecke grundhaft erneuert werden (bitte
auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen
erneuert werden soll)?
Auf wie vielen Kilometern der Konzessionsstrecke sind keine
Erweiterungen und keine grundhafte Erneuerung geplant (bitte auch jeweils die
betreffenden Autobahnkilometer bzw. Anschlussstellen angeben)?
Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ausweislich der Vergabebekanntmachung des geplanten ÖPP-Projekts
A 10/A 24 vom 3. Juni 2015 sind u. a. die nachfolgend genannten Leistungen
geplant. Der genaue Projektzuschnitt und Leistungsumfang werden Gegenstand der
Vergabeunterlagen sein.
Der geplante sechsstreifige Ausbau der A 10 beträgt ca. 29,6 km und erstreckt
sich von km 157+400 (östlich AD Havelland) bis zum AD Pankow (AD Pankow
einschließlich Zulaufstrecken A 10 und A 114), die geplante grundhafte
Erneuerung der A 24 beträgt ca. 29,2 km und erstreckt sich von km 204+674 (nördlich
AS Neuruppin) bis km 233+900 (westlich AS Kremmen).
Die geplanten Erhaltungs- und Betriebsleistungen erstrecken sich ca. 64,2 km auf
der A 10 von km 155+000 (AD Havelland) bis zum AD Pankow (AD Pankow
einschließlich Zulaufstrecken A 10 und A 114) sowie auf der A 24 von
km 204+674 (nördlich AS Neuruppin) bis km 236+900 (AD Havelland).
Der sechsstreifige Ausbau des ca. 5,4 km langen Streckenabschnitts von der AS
Kremmen (A 24) bis östlich des AD Havelland (A 10) wurde im Jahr 2014
abgeschlossen; die Verkehrs-freigabe erfolgte am 18. November 2014.
Welche Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke sind vom
Konzessionsnehmer zu ersetzen oder neu zu bauen?
Der Vertragsgegenstand soll u. a. insgesamt 52 Brückenbauwerke umfassen. Die
nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Anzahl der bestehenden und
neu zu errichtenden Autobahn- und Überführungsbauwerke sowie der
durchzuführenden Maßnahmen:
Bauwerksbezeichnung Maßnahme Anzahl
Autobahnbauwerke
(A-BW)
keine baulichen Maßnahmen erforderlich 2
Abbruch Bestand und Ersatzneubau 15
Neubau 7
Überführungsbauwerke
(Ü-BW)
keine baulichen Maßnahmen erforderlich 12
Abbruch Bestand und Ersatzneubau 12
Neubau 3
Rückbau 1
Zwei Autobahnbauwerke und zwölf Überführungsbauwerke besitzen bereits die
erforderlichen Abmessungen und können bestehen bleiben, so dass keine
baulichen Maßnahmen erforderlich werden. Zusätzlich sind insgesamt ca. 19,4 km
Lärmschutzwände in Abschnitten unterschiedlicher Länge mit bis zu 9,5 m Höhe
sowie weitere Ingenieurbauwerke, z. B. Verkehrszeichenbrücken und
Regenrückhaltebecken, neu zu errichten.
Soll im Rahmen dieses ÖPP-Projekts auch der Umbau des Dreiecks
Oranienburg abgeschlossen werden (bitte begründen)?
Die im Rahmen des geplanten ÖPP-Projekts A 10/A 24 vorgesehenen
Ausbauleistungen umfassen auch die Anpassungen der kreuzenden Straßen und Wege im
Bereich des AD Oranienburg.
Wie hoch sind die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016
veranschlagten Kosten absolut und pro Kilometer Ausbau und Betrieb über die
gesamte Laufzeit?
Ausweislich des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2016 ist gegenwärtig
mit Gesamtprojektkosten für Bau, (anteilige) Finanzierung, Erhaltung und
Betrieb i. H. v. rd. 1,2 Mrd. Euro (brutto, nominal) für den dreißigjährigen
Projektzeitraum zu rechnen. Zur Differenzierung dieser Kosten wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf welche Höhe belaufen sich die Baukosten voraussichtlich insgesamt
(bitte den Kostenansatz der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
– vWU – dieser ÖPP-Maßnahme heranziehen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf dem
ausgeschriebenen Abschnitt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren getrennt und nach Anzahl der Lkw und Pkw aufschlüsseln)?
Die folgende Übersicht zeigt die Auswertung der im Projektbereich gelegenen
Dauerzählstellen „Oranienburg“ (A 10) und „Havelland“ (A 24) für die
Jahre 1993 bis 2013. Angegeben ist der durchschnittliche tägliche Verkehr beider
Fahrtrichtungen.
A 10, AS Oberkrämer – AD Oranienburg
Dauerzählstelle „Oranienburg”
Jahr insgesamt
Kfz/24 h
Schwerverkehr
Kfz(SV)/24 h
2013 51.370 7.200
2012 51.810 7.083
2011 52.009 7.088
2010 51.073 6.953
2009 51.198 7.214
2008 50.910 8.209
2007 51.181 8.156
2006 50.128 7.668
2005 50.692 7.163
2004 52.270 7.886
2003 50.754 7.357
2002 49.000* 6.600*
2001 50.201 7.420
2000 51.510 7.678
1999 52.083 7.567
1998 50.527 7.499
1997 49.731 7.591
1996 47.254 7.018
1995 39.330 6.126
1994 43.360 6.204
1993 42.031 5.538
* Schätzung wegen zeitweisen Ausfalls der Zählstelle
A 24, AD Havelland – AS Kremmen
Dauerzählstelle „Havelland”
Jahr
insgesamt
Kfz/24 h
Schwerverkehr
Kfz(SV)/24 h
2013 48.953 7.178
2012 48.914 6.884
2011 49.172 6.732
2010 48.123 6.766
2009 49.573 6.741
2008 49.069 8.048
2007 49.998 7.887
2006 49.250 7.974
2005 50.495 7.318
2004 51.984 7.842
2003 52.010 7.591
2002 51.673 7.549
2001 52.883 7.733
2000 55.195 8.298
1999 53.904 8.126
1998 51.643 7.619
1997 49.562 7.311
1996 47.870 6.943
1995 45.599 6.719
1994 45.263 6.686
1993 46.708 7.105
Welche Entwicklung der DTV wird bis zum Jahr 2050 angenommen, und
wer hat diese Verkehrsprognose(n) erstellt?
Eine Verkehrsprognose 2050 liegt nicht vor.
Welche Baumaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren auf der gesamten
Vertragsstrecke vorgenommen (bitte nach Ausbau, Sanierung, grundhafter
Erneuerung und unter Angabe der betreffenden Streckenabschnitte
differenzieren sowie Ingenieurbauwerke einbeziehen)?
Welche Kosten sind dabei insgesamt und pro Einzelmaßnahme entstanden?
Die folgende Übersicht zeigt die Baumaßnahmen seit 2005 gemäß aktueller
Mitteilung der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg:
A 10
km Maßnahme Kosten [T€]
118+086 BW 76, Teilinstandsetzung 60,0*
154+986 BW 75, Teilinstandsetzung 143,4
155+000 AD Havelland, Deckschichterneuerung 467,1
158+188-
163+735
AS Oberkrämer, Deckschichterneuerung
linke RF
642,8
160+050-
160+450
Sanierung von Straßenabläufen 56,6
164+395 BW 77, Instandsetzung 78,0
165+257-
169+406
Deckschichterneuerung rechte RF und
AD Oranienburg
941,4
165+873 BW 78, Instandsetzung 134,3
169+400-
173+500
Erneuerung Deckschicht 294,5
169+435-
179+500
Erneuerung Deckschicht linke RF 810,4
171+403 BW 81, Instandsetzung 153,5
172+300-
179+350
Deckschichterneuerung, rechte RF 908,3
173+000 AS Birkenwerder, linke RF 124,3
179+400-
186+853
Erhaltung 3.189,1
179+500-
181+000
Deckschichterneuerung 201,3
180+200 AS Mühlenbeck, Instandsetzung der
Deckschicht
145,0
182+198 BW 85, Instandsetzung 159,7
182+474 BW 86, Instandsetzung 182,4
186+905 BW 86Ü3, Teilinstandsetzung 224,0*
A 24
Km Maßnahme Kosten [T€]
206+169-
212+250
Erprobungsstrecke LeiStra 2, Erneuerung 8.545,4
207+500-
210+250
Erprobungsstrecke LeiStra, Erhaltung, linke
RF
578,6*
208+200-
210+300
Erprobungsstrecke LeiStra 2,
Oberflächenentwässerung
1.876,0
208+185-
210+250
Erprobungsstrecke LeiStra 2, Erhaltung
rechte RF
341,0*
* voraussichtliche Kosten
A 24
Km Maßnahme Kosten [T€]
211+130-
214+500
Deckschichterneuerung, linke RF 240,5
211+130-
228+800
Erhaltung 4cm SMA 1.194,8
212+200-
214+500
Deckschichterneuerung 225,7
212+472 BW 4Ü2, Instandsetzung 442,9
212+500 AS Neuruppin-Süd, linke RF, Instandsetzung
Deckschicht
118,4
212+500-
217+900
AS Neuruppin-Süd u. Fehrbellin,
Instandsetzung Deckschicht
126,5
213+451-
218+190
Erhaltung (DSK auf Asphalt), rechte RF,
erster Fahrstreifen
289,2
218+190-
222+590
Erneuerung Deckschicht, rechte RF, erster
Fahrstreifen
469,9
218+190-
226+180
Deckenerneuerung, rechte RF, zweiter
Fahrstreifen
375,0
224+000-
228+000
Erhaltung, linke RF und Rampen zur Tank-
und Rastanlage
700,0
225+100 Tank- und Rastanlage Linumer Bruch-Süd,
Instandhaltung LKW-Stellflächen
281,9
227+500-
232+100
Deckschichterneuerung, rechte RF 238,8
231+970-
236+603
Erneuerung Deck- und Binderschicht, rechte
RF
975,0
236+600 Überbauung mit Asphalt (A 10 und A24,
Bereich AD Havelland)
1.174,4
Wer übernimmt die Planungskosten bei diesem Projekt?
Wurden bereits durch die öffentliche Hand bzw. die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Planungsaufträge ausgeschrieben?
Wenn ja, welche, und welche Planungsleistungen sollen darüber hinaus
ausgeschrieben werden?
Die Durchführung eines ÖPP-Projekts hat keine Auswirkungen auf die
Finanzierungsverantwortung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der
Bundesfernstraßen gemäß Art. 104 a GG. Auch bei dem geplanten ÖPP-Projekt A 10/A 24
trägt daher das zuständige Land Brandenburg die anfallenden Planungskosten als
Verwaltungsausgaben gemäß Artikel 104a Absatz 5 GG, soweit
Planungsleistungen nicht Gegenstand der Leistungen sind, die vom privaten Auftragnehmer im
Rahmen des ÖPP-Projekts zu erbringen sein werden.
Den Bietern soll mit den Vergabeunterlagen eine Referenzplanung zur Verfügung
gestellt werden. Hierzu erforderliche Planungsleistungen werden durch die im
Auftrag des Landes Brandenburg tätige Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH (DEGES) beauftragt.
Welche externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung im Rahmen
dieses geplanten ÖPP-Projekts bisher in Anspruch genommen (bitte unter
Nennung der entsprechenden Dienstleister angeben), und welche Kosten
entstanden dabei insgesamt?
Folgende externe Beratungsleistungen wurden im Rahmen des geplanten ÖPP-
Projekts A 10/A 24 bisher in Anspruch genommen:
1. Erstellung einer Realisierungsstudie nach dem Betreibermodell für den
mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell) für das Projekt A 10/A 24, AD
Schwanebeck – AS Neuruppin; Dienstleister: Bietergemeinschaft BUNG,
AVISO, HSH Nordbank; Kosten: 187 T€; Erstellungsjahr: 2003
2. Begleitung und Beratung des BMVI in wirtschaftlicher, rechtlicher und –
soweit gefordert – technischer Hinsicht bei der Vorbereitung und Durchführung
der Vergabeverfahren von vier Projekten, u. a. ÖPP-Projekt A 10/A 24, AS
Neuruppin (A 24) – AD Pankow/LGr. Brandenburg (A 10); Dienstleister:
AMNRA-Rechtsanwalts GmbH; Kosten: 190 T€; Stand: 20. Juli 2015 (seit
September 2014).
Sind Ausbau- oder Sanierungsarbeiten an direkt an die Konzessionsstrecke
angrenzenden Autobahnabschnittabschnitten geplant?
Wenn ja, welche Ausbaumaßnahmen an direkt angrenzenden
Streckenabschnitten wurden für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet, und warum
wurde gerade dieser Bauabschnitt zur Realisierung in einer ÖPP ausgewählt?
Wurden auch angrenzende Streckenabschnitte einer ÖPP-Eignungsprüfung
unterzogen?
Im Nordwesten schließt an die Vertragsstrecke die A 24, AS Neuruppin – AD
Wittstock an. Erforderliche Erhaltungsleistungen obliegen im Rahmen des
Erhaltungsmanagements dem zuständigen Land Brandenburg. Zudem ist der
sechsstreifige Ausbau der A 24 zwischen AS Kremmen und AD Wittstock/Dosse für
die Aufstellung des neuen BVWP angemeldet und umfasst dabei den v. g.
Streckenabschnitt.
Im Südosten schließen am AD Pankow an die Vertragsstrecke die A 114, AD
Pankow – AS Prenzlauer Promenade und die A 10, AD Pankow – AD Barnim an.
Aufgabe des Landes Berlin ist, die dringende grundhafte Sanierung der A 114
zügig zu planen und durchzuführen. Im A-10-Abschnitt ist die noch ausstehende
sechsstreifige Erweiterung baulich weit fortgeschritten (Abschnitt in Berlin) bzw.
zum Bau freigegeben (Abschnitt in Brandenburg).
Für das ÖPP-Vorhaben sind mehrere Projektzuschnitte untersucht worden. Der
Streckenabschnitt AS Neuruppin – AD Pankow hat sich dabei als vorteilhaft
ergeben.
Wann wurde die ÖPP-Eignungsprüfung für den ausgeschriebenen
Streckenabschnitt abgeschlossen, und mit welcher Empfehlung (bitte genauen
Wortlaut angeben)?
Wer hat diese Eignungsprüfung erstellt?
Die überschlägige Wirtschaftlichkeitseinschätzung (üWE) wurde durch die
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) im Dezember 2014
erstellt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Beschaffungsalternative ÖPP
wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber einer konventionellen Realisierung eingeschätzt wird.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Kosten haben dieses Prüfverfahren, die vWU, die Berechnung und
die Ausschreibung insgesamt und jeweils verursacht?
Von wem wurden diese Kosten getragen?
Durch die Erstellung der üWE sind dahingehend keine Kosten beziffert, da die
VIFG als bundeseigene Gesellschaft diese Leistung gegenüber dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht in Rechnung stellt. Die
weiteren Leistungen werden durch die in der Antwort zu Frage 13, Nummer 2,
benannten Berater erbracht. Insoweit wird hierauf verwiesen.
Wird der Private Sector Comparator (PSC) derzeit berechnet?
Wenn ja, von wem, und zu welchen Kosten?
Der PSC ist ein vergleichender Kostenbestandteil der verschiedenen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, der mit Änderungen bzw. Anpassungen der
Projektstruktur im laufenden Vergabeverfahren fortgeschrieben wird. Die Ermittlung des PSC
erfolgt im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU).
Plant die Bundesregierung, dieses ÖPP-Projekt unter Einbezug privaten
Kapitals (Anleihemodell) realisieren zu lassen?
Wenn ja, welchen Einfluss kann die Bundesregierung wie auf den
potenziellen Konzessionär ausüben, damit dieser private Anleger einbezieht?
Im Rahmen des geplanten ÖPP-Projekts A 10/A 24 wird es Aufgabe des privaten
Auftragnehmers sein, die – anteilige – Finanzierung des Projekts sicherzustellen.
Der Bieter verfügt grundsätzlich im Rahmen der Regelungen der
Vergabeunterlagen über Wahlmöglichkeiten. Inwieweit dabei auch eine Anleihefinanzierung
erfolgt, ist Entscheidung des Bieters, die dieser nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten trifft.
Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich einer Anmeldung dieses ÖPP-
Projekts zum EFSI oder zur EU-Projektbondinitiative?
Es liegt im Verantwortungsbereich des privaten Bieters, welche Instrumente er
für die Finanzierung des ÖPP-Projektes in Anspruch nimmt. Die vorliegende
Maßnahme befindet sich noch im Stadium der Ausschreibung.
Welche Autobahnmeistereien sind im Zuge der Ausschreibung des Ausbaus
der A 10/A 24 als ÖPP-Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung von
Einsparungen bzw. Schließung betroffen?
Das geplante ÖPP-Projekt A 10/A 24 betrifft im Wesentlichen den
Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Birkenwerder.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Beschäftigten von Automeistereien, deren Tätigkeitsfeld ab Konzessionsbeginn durch
Private abgedeckt wird (bitte Stellen in der Verwaltung mit einbeziehen und
nach Autobahnmeisterei und Art der Tätigkeit aufschlüsseln), und würden
diese Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Konzessionsbeginn innerhalb der Straßenbauverwaltung des Landes versetzt (bitte
begründen)?
Die Personalplanung des Betriebsdienstes für Bundesfernstraßen in Brandenburg
ist Aufgabe des Landes. Insoweit liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor.
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die daraus entstehenden
Remanenzkosten über die gesamte Vertragslaufzeit (bitte nach
Autobahnmeistereien aufschlüsseln)?
Eventuelle Remanenzkosten gehen in den Kostenvergleich der WU ein. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Sind der ausgeschriebene Streckenabschnitt bzw. Teile davon für den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gemeldet (bei Teilstücken bitte genaue
Abschnitte und angemeldeten Ausbaubedarf angeben)?
Welchen Einfluss hat die Ausschreibung des Streckenabschnitts als ÖPP auf
die Bewertung der betreffenden Streckenabschnitte im Rahmen der
Aufstellung des BVWP?
Welchen Einfluss hat die Bewertung der betreffenden Streckenabschnitte im
Rahmen des BVWP und deren Eingruppierung in Bedarfsklassen nach
Ansicht der Bundesregierung auf das Vergabeverfahren?
Rechnet die Bundesregierung noch in diesem Jahr mit dem Abschluss eines
Konzessionsvertrages?
Wenn nein, wird der ausgeschriebene Streckenabschnitt (bzw.
entsprechende Teile) einer Prüfung im Rahmen der Aufstellung des BVWP
unterzogen, oder wird er im Bezugsfall des BVWP enthalten sein?
Wenn ja, wie lang war die durchschnittliche Vergabezeit bei ÖPP im
Fernstraßenbau (von Ausschreibung bis Vertragsschluss) bisher im
Durchschnitt?
Die Fragen 23 bis 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung rechnet nicht mit einem Abschluss des Projektvertrags im
Jahr 2015.
Das Land Brandenburg hat für den Bundesverkehrswegeplan 2015 den Ausbau
von 4 auf 6 Fahrstreifen für die A 24, AS Kremmen – AS Neuruppin – AD
Wittstock/Dosse zur Bewertung angemeldet. Der sechsstreifige Ausbau der A 10,
AD Barnim – AD Havelland (mit Umbau des AK Oranienburg), ist als laufendes,
nicht mehr zu bewertendes Vorhaben Bestandteil des Bezugsfallnetzes.
Das Projekt A 24, AS Kremmen – AS Neuruppin – AD Wittstock/Dosse, ist im
Teilabschnitt AS Kremmen – AS Neuruppin in die Projektliste der „Neuen
Generation“ ÖPP aufgenommen worden. Über eine Aufnahme in den Bezugsfall des
neuen BVWP ist noch nicht abschließend entschieden worden.
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