Luftangriffe der Türkei
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. Juli 2015 tagte in Brüssel der NATO-Rat in einer Sondersitzung. Diese Sondersitzung war auf Verlangen des NATO-Mitglieds Türkei auf Grundlage von Artikel 4 des NATO-Vertrages einberufen worden. Nach Artikel 4 des NATO-Vertrages treten die Mitglieder in Konsultationen ein, wenn ein oder mehrere NATO-Mitglieder die Unversehrtheit ihrer territorialen Integrität, ihre Sicherheit oder ihre politische Unabhängigkeit bedroht sehen.
Der NATO-Rat veröffentlichte anschließend eine Erklärung (www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_121926.htm), in der es heißt:
“Turkey requested the meeting in view of the seriousness of the situation after the recent terrorist attacks, and to inform Allies of the measures it is taking. At its meeting today, the North Atlantic Council discussed the threats against Turkey. We strongly condemn the terrorist attacks against Turkey, and express our condolences to the Turkish government and the families of the victims in Suruç and other attacks against police and military officers. Terrorism poses a direct threat to the security of NATO countries and to international stability and prosperity. It is a global threat that knows no border, nationality, or religion – a challenge that the international community must fight and tackle together.
Terrorism in all its forms and manifestations can never be tolerated or justified. The security of the Alliance is indivisible, and we stand in strong solidarity with Turkey. We will continue to follow the developments on the South-Eastern border of NATO very closelyˮ.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass der IS-Anschlag von Suruc ein legitimer Grund für die türkische Regierung ist, gerade gegen die Kräfte, die gegen den IS am effektivsten kämpfen, also kurdische Kämpfer und Kämpferinnen, militärisch vorzugehen?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die militärischen Maßnahmen der Türkei gegen kurdische Kräfte auf syrischem und irakischem Staatsgebiet gegen den Willen der jeweiligen Regierung mit dem Völkerrecht vereinbar sind (wenn ja, bitte konkret und unter Angabe der in Bezug genommenen Rechtsgrundlage erläutern und begründen, und wenn nein, bitte erläutern, warum die Bundesregierung sich bei der Beschlussfassung über die Erklärung des NATO-Rates nicht zumindest enthalten hat)?
Hat der türkische Vertreter im NATO-Rat in irgendeiner Weise erkennen lassen, dass die Türkei auch Artikel 5 des NATO-Vertrages ggf. nutzen wolle?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung bzw. der deutsche NATO-Vertreter darauf reagiert?
Kam es in diesem Zusammenhang zu einer informellen Verständigung, wonach die türkische Seite auf die Nutzung von Artikel 5 verzichtet, wenn im Gegenzug der NATO-Rat seine „starke Solidarität“ gegenüber der Türkei erklärt?
Ist die Einrichtung der „Schutzzone“, deren Einrichtung die USA und die Türkei laut diverser Quellen (z. B. www.tagesschau.de/ausland/nato-tuerkei-107.html und u. a. auch als „Pufferzone“, „Sicherheitszone“ bezeichnet) auf syrischem Staatsgebiet planen, Bestandteil der „starken Solidarität“ der NATO mit der Türkei?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorhaben unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten?
Ist der syrische Staat nach Auffassung der Bundesregierung und der NATO-Verbündeten als Völkerrechtssubjekt mit allen Rechten und Pflichten zu betrachten, sodass das Recht Syriens auf territoriale Integrität und Souveränität zu beachten ist?
Würde die Bundesregierung die militärisch gestützte Einrichtung einer „Schutzzone“ auf türkischem Territorium durch das syrische Militär als völkerrechtskonform betrachten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und unter Zugrundelegung welcher Rechtsauffassung?
Würde die Bundesregierung die militärisch gestützte Einrichtung einer „Schutzzone“ in der Ostukraine, in der nahezu täglich Zivilistinnen und Zivilisten durch ukrainische und faschistische Kräfte getötet werden, durch das russische Militär als völkerrechtskonform betrachten?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und unter Zugrundelegung welcher Rechtsauffassung?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der in der Türkei stationierten Patrioteinheiten?
Sollen die Patrioteinheiten für den „Luftraumschutz“ der „Schutzzone“ integriert werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Patrioteinheiten der Bundeswehr im Falle der Einrichtung einer „Schutzzone“ abzuziehen?
Wie begründet die Bundesregierung dies jeweils?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den diversen Berichten über eine Unterstützung des IS und anderer islamistischer Gruppen, die in Syrien operieren (www.jungewelt.de/2015/06-26/048.php; www.jungewelt.de/2015/06-29/033.php; www.dw.com/de/yüksekdağ-die-türkei-unterstützt-den-is/a-18636104; www.tagesschau.de/inland/tuerkei-reaktionen-101.html), durch die türkische Regierung vor dem Hintergrund der NATO-Erklärung gegen den Terrorismus?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Türkei den IS und andere islamistische Gruppen, die in Syrien operieren, unterstützt?
Wenn ja, wie passt dies mit der NATO-Erklärung vom 28. Juli 2015 zusammen?
Wenn nein, was sonst folgert die Bundesregierung aus der durch Medienberichte dargelegten türkischen Unterstützung für den IS und andere islamistische Gruppen, die in Syrien operieren?