[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 10. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5995
18. Wahlperiode 14.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5786 –
Intermodale Anbindung ländlicher Regionen an den Fernverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mobilität ist Grundvoraussetzung einer funktionierenden Gesellschaft in
attraktiven und lebenswerten Regionen. Die beiden Megatrends verändertes
Mobilitätsverhalten und demografischer Wandel wirken jedoch unterschiedlich in
Ballungszentren und ländlichen Regionen geringer und höherer Dichte. Immer
weniger junge Menschen entscheiden sich dafür, einen Führerschein zu machen.
Und obwohl das Auto für die ländliche Mobilität eine wichtige Rolle spielt, ist
es besonders für junge und hochbetagte Menschen wichtig, auf Alternativen
zum motorisierten Individualverkehr zurückgreifen zu können. Während in
Deutschland zwar das Verkehrsaufkommen insgesamt wächst, bleibt die
Mobilität in ländlichen Regionen durch fehlende Angebote und
Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Verkehrsmittel deutlich schlechter als in
Ballungszentren.
Gleichzeitig hinterlässt der demografische Wandel vor allem auf dem Land
deutliche Spuren. In vielen ländlich geprägten Regionen werden die Menschen
nicht nur schneller weniger, sondern auch schneller älter als in Städten. Gut
ausgebildete, junge Menschen verlassen das Land häufig wegen besserer
Karriereaussichten in Richtung der Ballungszentren. Besonders Rentner, aber auch
Schüler und Studierende brauchen eine gute verkehrliche Anbindung, um
beispielsweise Fachärzte, Hochschulen oder Freizeitangebote zu erreichen und
somit in ihren Regionen wohnen bleiben zu können. Diese Anbindung kann durch
ein möglichst intelligentes und kostengünstiges intermodales Mobilitätssystem
mit verschiedenen Verkehrsmitteln erreicht werden, wie Bahn, Bus,
motorisiertem Individualverkehr und innovativen Angeboten wie Carsharing oder
Pedelecs, die gut aufeinander abgestimmt sind. Um die Chancen der Digitalisierung
für die Vernetzung von Mobilitätsangeboten nutzen zu können, ist besonders in
ländlichen Regionen die Netzabdeckung mit mobilem Breitband-Internet eine
Voraussetzung, mit der sich neue Möglichkeiten für die Mobilität auf dem Land
eröffnen.
Die Erreichbarkeit ländlicher Räume ist auch eine entscheidende
Standortvoraussetzung für eine prosperierende regionale Wirtschaft. Die Pendeldistanzen
zum Arbeitsplatz nehmen besonders stark in ländlichen Räumen und für gut
ausgebildete Arbeitnehmer zu – mit Auswirkungen auf den Nachwuchs an
Auszubildenden und Fachkräften. Ein verstärkter Stadt-Land-Austausch kann so
auch für die regionale Wirtschaft und den Naherholungs- und Landtourismus
aus umliegenden Städten ein Entwicklungsmotor sein.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gewährleistung von Mobilität für Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiges
Element der Daseinsvorsorge und wesentliche Voraussetzung für Wachstum,
Wohlstand und gesellschaftliche Entwicklung auch in ländlichen Regionen.
Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Mobilität, insbesondere für Planung,
Organisation und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), liegt bei den Ländern
bzw. den Kommunen. Gleichwohl fördert die Bundesregierung den ÖPNV mit
derzeit jährlich insgesamt mehr als 8 Milliarden Euro.
In verschiedenen ländlichen sowie vom demografischen Wandel besonders
betroffenen Regionen stoßen traditionelle Beförderungsangebote im ÖPNV an ihre
Grenzen. Dort bedarf es neuer und an die jeweilige Situation angepasster
Lösungen. Die Bundesregierung hat Länder und Kommunen bei der Entwicklung
alternativer Mobilitätskonzepte wie flexible Bedienungsformen mit Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben unterstützt. Sie hat ferner – mit der Anfang 2013 in Kraft
getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) – darauf
hingewirkt, dass der ordnungsrechtliche Rahmen eine entsprechende Flexibilisierung
des ÖPNV ermöglicht. Zur Unterstützung der zuständigen Landes- und
Regionalplanungen werden zudem in verschiedenen Modellvorhaben Ansätze zur
Anpassung an eine sinkende Nachfrage nach Beförderungsangeboten vor Ort
erprobt.
Die Bundesregierung trägt mit dem Erhalt und dem Aus- und Neubau der
Bundesverkehrswege wesentlich zu einer bedarfsgerechten und effizienten
Bereitstellung von Mobilitätsangeboten auch in ländlichen Regionen bei. Die
Erreichbarkeiten von Regionen werden bei der Bewertung von Projekten im neuen
Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2015) in der raumordnerischen Beurteilung in einem
eigenen Modul untersucht und bei der Priorisierung berücksichtigt. Damit wird
sichergestellt, dass Vorhaben mit einer wichtigen Funktion für die Erreichbarkeit
und Erschließung auch ländlicher Regionen einen hohen Stellenwert im
BVWP 2015 haben werden.
Für die kontinuierliche Fortentwicklung der mobilen Breitbandversorgung gerade
in ländlichen Regionen wurde durch die Bereitstellung des zusätzlichen
Frequenzspektrums als Ergebnis der jüngsten Frequenzauktion eine wesentliche
Grundlage geschaffen.
Aus der besseren Netzabdeckung können sich neue Möglichkeiten auch für eine
besser vernetzte Mobilität auf dem Lande ergeben. Zur Erreichung des Ziels einer
flächendeckenden Versorgung bis 2018 mit Anschlüssen, die mindestens
50 Mbit/s im Download erreichen, wird derzeit ein Bundesförderprogramm
Breitband erarbeitet. Insgesamt stehen hierfür rund 2 Milliarden Euro an Fördergeldern
zur Verfügung, die vielfach durch eigene Breitbandförderprogramme der Länder
ergänzt werden.
Aufgrund von Gebietsreformen, zumeist zur Straffung von
Verwaltungsstrukturen, stellt die amtliche Statistik in der Regel keine Zeitreihen auf Ebene der Kreise
und Gemeinden bereit. Zeitraumbezogene statistische Analysen für die hier
gefragten Gebietstypen, z. B. aus den Mobilitätserhebungen, sind, soweit verfügbar,
daher häufig nur eingeschränkt vergleichbar.
Mit dem Raumordnungsbericht unterrichtet das Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) in regelmäßigen Abständen das für Raumordnung
zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an
den Deutschen Bundestag über die räumliche Entwicklung in Deutschland. Darin
sind tiefergehende Analysen, beispielsweise zur räumlichen
Erschließungsqualität der Fernverkehrsinfrastruktur enthalten. Anlassbezogen erstellt das BBR auch
Analysen zur Entwicklung der Mobilität und Infrastrukturversorgung, die die
Veränderung der Gebietsstände berücksichtigt.
1. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im Personennahverkehr in
Deutschland von 1990 bis 2015 insgesamt entwickelt (bitte nach ländlichen Kreisen
geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen –
auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend –
aufschlüsseln)?
a) Welche Regionen weisen demnach über- beziehungsweise
unterdurchschnittliches Wachstum im Personennahverkehrsaufkommen auf (bitte
nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer
Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
b) Welche Verkehrsmittel sind Hauptträger der Entwicklung in Regionen
mit über- beziehungsweise unterdurchschnittlichem Wachstum im
Personennahverkehrsaufkommen (bitte nach ländlichen Kreisen geringer
Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend –
aufschlüsseln)?
c) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklungen und
sieht sie einen Zusammenhang mit der Bevölkerungsabnahme und -
alterung?
Tabelle 1: Entwicklung des Personenverkehrsaufkommens in Deutschland (ohne
Luftverkehr)
Jahr Beförderte Personen
Mio.
19901 45.650
1991 56.154
1992 56.971
1993 57.751
1994 63.146
1995 63.541
1996 63.663
1 Früheres Bundesgebiet.
Jahr Beförderte Personen
Mio.
1997 63.802
1998 64.877
1999 66.507
2000 65.295
2001 66.449
2002 66.613
2003 66.581
2004 68.423
2005 67.556
2006 67.751
2007 67.140
2008 67.546
2009 67.778
2010 68.214
2011 68.568
2012 68.828
2013 69.152
Quelle: BMVI (Hrsg.): Verkehr in Zahlen
Eine Unterscheidung in Nah- und Fernverkehr ist nicht möglich. Nach
Ergebnissen der Erhebung „Mobilität in Deutschland (MiD) 2008“ beträgt der Anteil des
Personennahverkehrs, definiert als Wegestrecken unter 50 km, mehr als 95
Prozent des Verkehrsaufkommens im Personenverkehr.
Eine Unterscheidung nach Gebietstypen und Regionen mit über- und
unterdurchschnittlichem Wachstum liegt ebenfalls nicht vor. Im Rahmen der Erarbeitung
der Verkehrsverflechtungsprognose zum Bundesverkehrswegeplan wurden mit
hohem Aufwand für alle Kreise sowohl das Personenverkehrsaufkommen als
auch die Verkehrsmittelwahl analysiert (vgl. Antworten zu den Fragen 9 und 16).
Eine nach den gefragten Gebietstypen gegliederte Rückschau war nicht
Gegenstand dieser Berechnungen.
2. Wie hat sich das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr von
1990 bis 2015 insgesamt entwickelt (bitte nach ländlichen Kreisen geringer
Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
a) Welche Regionen weisen demnach über- beziehungsweise
unterdurchschnittliches Wachstum im motorisierten Individualverkehr auf (bitte
nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer
Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
b) Welche Verkehrsmittel sind Hauptträger der Entwicklung in Regionen mit
über- beziehungsweise unterdurchschnittlichem Wachstum im
motorisierten Individualverkehr (bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte,
ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
c) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklungen und sieht
sie einen Zusammenhang mit der Bevölkerungsabnahme und -alterung?
Tabelle 2: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im motorisierten
Individualverkehr (MIV)
Jahr Beförderte Personen
Mio.
19902 38.600
1991 46.774
1992 47.572
1993 48.338
1994 53.710
1995 54.048
1996 54.147
1997 54.221
1998 55.205
1999 56.772
2000 55.430
2001 56.500
2002 56.659
2003 56.445
2004 57.275
2005 56.293
2006 56.391
Jahr Beförderte Personen
Mio.
2007 55.764
2008 56.120
2009 56.141
2010 56.503
2011 56.730
2012 56.948
2013 57.230
Quelle: BMVI (Hrsg.): Verkehr in Zahlen
Eine Unterscheidung nach Gebietstypen und Regionen mit über- und
unterdurchschnittlichem Wachstum ist nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
2 Früheres Bundesgebiet.
3. Wie haben sich die durchschnittlichen Pendeldistanzen der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 1990 bis 2015 entwickelt (bitte nach
ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
a) Welche Regionen weisen demnach über- beziehungsweise
unterdurchschnittliches Wachstum der Pendeldistanz auf (bitte nach ländlichen
Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten
Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
b) Welche Verkehrsmittel sind Hauptträger der Entwicklung in Regionen
mit über- beziehungsweise unterdurchschnittlichem Wachstum der
Pendeldistanz (bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen
Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend –
und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
c) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklungen?
Die durchschnittliche Wegstrecke zum Arbeitsplatz betrug im Jahr 2013 rund
17 km. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) auf der Grundlage der Wohn- und Arbeitsorte der
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist die durchschnittliche Entfernung seit
dem Jahr 1999 um rund 2 km angestiegen; frühere Ergebnisse liegen nicht vor.
Der Anstieg zeigt sich vor allem in der Entwicklung bis zum Jahr 2008 und war
in den Agglomerationsräumen stärker ausgeprägt als in den ländlichen Kreisen
(vgl. Tabelle 3). Diese Entwicklung ging mit einer starken Abnahme der
Binnenpendler einher, d. h. Wohnen und Arbeiten finden immer seltener innerhalb einer
Gemeinde statt. Die räumliche und funktionale Trennung von Wohn- und
Arbeitsstätten ist weiter vorangeschritten. Seit dem Jahr 2008 ist jedoch eine
deutliche Abflachung der oben beschriebenen Trends festzustellen. Die
durchschnittlichen Pendeldistanzen der Beschäftigten stagnieren und sind in den ländlichen
Regionen sogar leicht rückläufig. Diese Entwicklung bestätigen auch die
Mikrozensus-Ergebnisse der Jahre 2008 und 2012. Ursächlich hierfür ist vor allem die
konjunkturelle Erholung (siehe auch Anlage, Karte 1).
Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit enthält keine Angaben
zur Verkehrsmittelnutzung. Diese wird im Rahmen der Mobilitätserhebungen des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie im Mikrozensus
erhoben. In einer Sonderauswertung hat das Statistische Bundesamt die
Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2012 auch nach Gebietstypen unterschieden
(vgl. Tabelle 4). Für andere Jahre oder für andere Gebietstypen liegen keine
Auswertungen vor.
Tabelle 3: Entwicklung der Pendeldistanzen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigter
2003 2008 2013
Veränderung
2003 – 2013
Veränderung
2008 – 2013
in km
Agglomerationsräume 12,3 13,5 13,6 1,3 0,1
Verstädterte Räume 14,7 16,0 15,9 1,2 -0,1
Ländliche Kreise höherer Dichte 16,6 17,8 17,6 1,0 -0,2
Ländliche Kreise geringerer Dichte 18,9 20,4 19,9 1,0 -0,5
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR);
Datengrundlage: Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 4: Erwerbstätige Berufspendler nach Art des Verkehrsmittels und
Entfernung zur Arbeitsstätte 2012
Deutschland
Kernstädte im
Ballungsraum
Ländliche Kreise mit
geringer Dichte
in %
Verkehrsmittelwahl
Bus 4,6 7,1 2,4
U-Bahn/Straßenbahn 4,8 16,5 0,2
Eisenbahn/S-Bahn 4,6 7,6 1,9
PKW 65,9 49,4 72,1
Kraftrad 1,0 0,8 1,2
Fahrrad 8,8 9,4 11,5
Zu Fuß 9,0 8,1 9,2
Sonstige 1,4 1,2 1,6
Entfernung zur Arbeitsstätte
Gleiches Grundstück 4,5 3,6 5,1
unter 5 km 29,1 26,6 33,3
5 bis unter 10 km 19,8 27,2 14,2
10 km bis unter 25 km 26,5 26,5 23,0
25 bis unter 50 km 12,4 8,8 14,0
50 km und mehr 4,4 2,8 7,0
Wechselnde Arbeitsstätte 3,3 4,5 3,3
Quelle: Statistisches Bundesamt
4. Wie hat sich das ÖPNV-Angebot (ÖPNV – öffentlicher
Personennahverkehr) von 1990 bis 2015 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren und nach
ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Tabelle 5: Entwicklung der Betriebsleistung im Nahverkehr
Jahr Summe Eisenbahn Straßenbahn Bus
Mio. Zug-km bzw. Bus-km
2004 3.537 643 295 2.599
2005 3.466 650 297 2.519
2006 3.418 638 301 2.479
2007 3.386 632 294 2.460
2008 3.390 629 294 2.467
2009 3.464 640 295 2.529
2010 3.484 644 296 2.544
2011 3.456 635 301 2.520
2012 3.426 636 300 2.490
2013 3.417 633 299 2.485
Quelle: Statistisches Bundesamt
Vergleichbare Daten zum ÖPNV-Angebot liegen als Zeitreihe erst ab dem
Jahr 2004 vor. Die amtliche Statistik sieht keine Aufschlüsselung der Daten nach
den gefragten Gebietstypen vor.
5. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten mit dem ÖPNV zu
den jeweiligen Oberzentren von 1990 bis 2015 entwickelt (bitte nach Jahren
und nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer
Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Die Erreichbarkeit von Oberzentren als Arbeitsmarktzentren und Standorte der
Infrastruktureinrichtungen sind für die meisten regelmäßigen täglichen
Verkehrszwecke wie den Berufs-, Geschäfts-, Versorgungs- und Freizeitverkehr von
großer Bedeutung. Der größte Anteil der Quell- und Zielverkehre in Bezug auf die
Oberzentren ist Nahverkehr unter 50 km. Im motorisierten Individualverkehr
(MIV) erreichen etwa zwei Drittel der Bevölkerung das nächste Oberzentrum
innerhalb von 30 Minuten und 97 Prozent innerhalb einer Stunde Fahrzeit. Eine
ungünstigere Lage zu Oberzentren mit Fahrzeiten von mehr als 45 Minuten
weisen vor allem einige Mittelgebirgs- und Küstenregionen auf. Mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sind die Oberzentren von nahezu allen Räumen deutlich
langsamer zu erreichen. Innerhalb von 30 Minuten Reisezeit erreicht knapp ein Drittel
der Bevölkerung das nächstgelegene Oberzentrum, ein weiteres Drittel benötigt
mehr als eine Stunde (siehe auch Anlage, Abbildung 1 und Karte 2).
Der überwiegende Anteil der Bewohner der ländlichen Regionen ist vor dem
Hintergrund der Forderungen der Richtlinien für integrierte Netzgestaltung
(Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV 2008), nach denen
im ländlichen Raum das nächste Oberzentrum innerhalb von 90 Minuten erreicht
werden soll, gut mit öffentlichem Verkehr versorgt (s. auch Anlage,
Abbildung 2).
Aufgrund von Gebietsreformen sind Aussagen zu Zeitreihen nicht möglich.
6. Wie haben sich die Fahrgastzahlen im ÖPNV von 1990 bis 2015 entwickelt
(bitte nach Jahren und nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen
Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend –
und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Tabelle 6: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im ÖPNV
Jahr Beförderte Personen
Mio.
19903 6.855
1991 9.156
1992 9.183
1993 9.197
1994 9.216
1995 9.265
1996 9.284
1997 9.350
1998 9.444
1999 9.508
2000 9.638
2001 9.920
2002 9.930
2003 10.132
2004 11.159
2005 11.069
2006 11.174
2007 11.191
2008 11.240
2009 11.455
2010 11.529
2011 11.658
2012 11.694
2013 11.732
Quelle: BMVI (Hrsg.): Verkehr in Zahlen
Die zugrunde liegende amtliche Statistik ordnet als Unternehmensstatistik das
Verkehrsaufkommen dem Sitz des Unternehmens zu und nicht dem Ort der
Beförderung. Eine Aufschlüsselung nach den gefragten Gebietstypen ist daher nicht
möglich.
3 Früheres Bundesgebiet.
7. Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung im Bereich der
Sicherstellung der Mobilität in ländlichen Kreisen geringerer Dichte in Auftrag
gegeben, wann werden die Ergebnisse veröffentlicht, und wie werden sie in das
Regierungshandeln Eingang finden?
Tabelle 7: Forschungsaufträge der Bundesregierung zur Sicherstellung der
Mobilität in ländlichen Kreisen geringer Dichte
Bezeichnung des Forschungsauftrags
vsl. Veröffentlichung
der Ergebnisse
Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von
Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ 2018
Mobilitäts- und Angebotsstrategien in ländlichen
Räumen: Handlungsmöglichkeiten von ÖPNV-
Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen unter besonderer
Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte flexibler
Bedienungsformen 2015
Ganzheitliche Fahrplanauskunft für ländliche Räume
mit integrierten Rufbusangeboten 2016
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) –
Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge 2016
Integrierte Mobilitätskonzepte in ländlichen Räumen
bei unterschiedlichen Formen der überörtlichen
Zusammenarbeit 2015
Regionalstrategie Daseinsvorsorge – Mobilität –
Infrastrukturen 2015
Ökologische und Ökonomische Potenziale von
Mobilitätskonzepten in Klein- und Mittelzentren sowie dem
ländlichen Raum vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels 2017
In Modellprojekten und durch Studien werden die örtlichen Aufgabenträger bei
der Bewältigung der Herausforderungen der demografischen Entwicklung und
des Strukturwandels in ländlichen Regionen unterstützt. Ein wichtiges Ziel
hierbei ist der bundesweite Wissenstransfer zwischen den Regionen durch die
Kommunikation von praxiserprobten Lösungsansätzen in andere Regionen. Die
Ergebnisse finden zudem in die Demografiestrategie der Bundesregierung Eingang.
8. Wie hat sich das Personenverkehrsaufkommen im Schienennahverkehr von
1990 bis 2015 entwickelt (bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte,
ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Tabelle 8: Entwicklung des Verkehrsaufkommens im SPNV
Jahr Beförderte Personen
Mio.
19904 1.058
1991 1.381
1992 1.421
1993 1.362
1994 1.369
Jahr Beförderte Personen
Mio.
1995 1.470
1996 1.530
1997 1.581
1998 1.761
1999 1.795
2000 1.855
2001 1.866
2002 1.844
2003 1.907
2004 1.975
2005 2.040
2006 2.123
2007 2.119
2008 2.224
2009 2.258
2010 2.305
2011 2.358
2012 2.419
2013 2.434
Quelle: BMVI (Hrsg.): Verkehr in Zahlen
Die zugrunde liegende amtliche Statistik ordnet als Unternehmensstatistik das
Verkehrsaufkommen dem Sitz des Unternehmens zu und nicht dem Ort der
Beförderung. Eine Aufschlüsselung nach den gefragten Gebietstypen ist daher nicht
möglich.
4 Früheres Bundesgebiet.
9. In welchen Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung eine
überproportionale Ab- beziehungsweise Zunahme des
Personenverkehrsaufkommens im Schienennahverkehr zu erwarten (bitte mit Begründung)?
Erkenntnisse zum erwarteten Verkehrsaufkommen auf regionaler Ebene lassen
sich der aktuellen Verkehrsverflechtungsprognose 2030 entnehmen5. Eine
entsprechende Analyse liegt derzeit ausschließlich für den gesamten ÖPV vor, nicht
aber gesondert für den SPNV. Im Ergebnis ist insbesondere in großen Teilen Süd-
und Südwestdeutschlands sowie in den Agglomerationszentren
Norddeutschlands mit einem Wachstum des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Dagegen geht
der Verkehr in den östlichen Bundesländern und den daran angrenzenden
Gebieten zurück, mit Ausnahme des Raums Berlin, wo von einem beträchtlichen
Wachstum auszugehen ist. Wesentliche Gründe für die regional
unterschiedlichen Entwicklungen liegen insbesondere in den vom demografischen Wandel
beeinflussten Schüler- und Ausbildungsverkehren.
10. Wie lange ist die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten zum
nächstgelegenen IC- bzw. ICE-Bahnhof (bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte,
ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)
mit
a) motorisiertem Individualverkehr,
b) öffentlichen Verkehrsmitteln?
11. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten zum nächstgelegenen
IC- bzw. ICE-Bahnhof von 1990 bis 2015 entwickelt (bitte mit Begründung
und nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer
Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln) mit
a) motorisiertem Individualverkehr,
b) öffentlichen Verkehrsmitteln?
12. Welche Regionen sind besonders gut beziehungsweise besonders schlecht
an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG angebunden (bitte mit
Begründung und nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen
höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln), und welche
Entwicklung ist nach Kenntnis der Bundesregierung hier zu erwarten?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im MIV können über 85 Prozent und mit dem ÖPNV rund 50 Prozent der
Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit einen Fernbahnhof erreichen.
Während bei einer Zeitschwelle von 60 Minuten im MIV nahezu 100 Prozent einen
Fernbahnhof erreichen, sind es im ÖPNV immerhin noch 83 Prozent. Die
Differenzen zwischen MIV und ÖPNV zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen sind
vergleichbar mit denen von Oberzentren (siehe auch Anlage, Abbildung 3 und
Karte 3).
Aussagen zu Zeitreihen sind nicht möglich.
5 Intraplan et al. „Verkehrsverflechtungsprognose 2030 Los 3: Erstellung der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungsprognose unter
Berücksichtigung des Luftverkehrs“ (im Auftrag des BMVI).
Tabelle 9: Flächengewichtete durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten
IC-Bahnhof im unbelasteten Straßennetz nach Siedlungsstrukturtypen
2012
in min
Agglomerationsräume 24,6
Verstädterte Räume 27,6
Ländliche Kreise höherer Dichte 27,9
Ländliche Kreise geringerer Dichte 31,4
Quelle: BBSR
13. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung im Konzept des Deutschland-
Takts, um ländliche Regionen durch möglichst nutzerfreundliche
Umstiegsmöglichkeiten besser an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG
anzubinden, die Anfahrtszeiten zum nächsten IC- bzw. ICE-Bahnhof und damit
die gesamte Reisezeit insgesamt zu verringern (bitte mit Begründung)?
Die Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt kommt zu dem Ergebnis, dass die
betrieblich-technische Realisierung eines Deutschland-Takts möglich ist. Damit
könnten deutschlandweit bessere Umsteigemöglichkeiten, schnellere
Verbindungen und eine Verkürzung der Reisezeit insgesamt erreicht werden. Die
gesamtwirtschaftliche Analyse der zur Realisierung eines Deutschland-Taktes
notwendigen Infrastruktur erfolgt nun im Zuge der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans.
14. Wie weit ist die durchschnittliche Entfernung zu einer prioritären
Hauptachse des Schienenverkehrs des Transeuropäischen Verkehrsnetzes
(TEN-T) (bitte mit Begründung und nach ländlichen Kreisen geringer
Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend –
aufschlüsseln),wie gut sind diese über das Bundesfernstraßennetz angebunden,
und welche Entwicklung ist hier nach Kenntnis der Bundesregierung zu
erwarten (bitte mit Begründung und nach ländlichen Kreisen geringer Dichte,
ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch
kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in innovativen
Anbindungsmöglichkeiten an das Schienennetz durch Car-Sharing-Angebote,
Bürgerbusse und den Ausbau fahrradfreundlicher Anbindungen an die Bahnhöfe,
Bike-Sharing, den Ausbau von Fahrrad- und E-Bike-Verleihstationen an den
Bahnhöfen etc.?
Der Einzugsbereich von Bahnhöfen und Haltepunkten insbesondere des SPNV
kann durch eine bessere Verknüpfung zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln
erheblich vergrößert werden. Die Optimierung der Schnittstellen zwischen
Bussen und Bahnen, die Ergänzung um alternative Bedienweisen, die Kombination
mit Carsharing-Angeboten und Fahrradverleihsystemen sowie die Schaffung
sicherer und komfortabler Fahrradabstellanlagen sind wichtige Voraussetzungen
für die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Durch Pedelecs und E-Bikes ist es
möglich, auch längere Distanzen zwischen den Bahnhöfen und denjenigen
Standorten zurückzulegen, an denen die Bürgerinnen und Bürger wohnen, arbeiten,
sich versorgen und sich erholen. Insofern haben innovative Anbindungen an das
Schienennetz ein großes Potential, um auch in ländlichen Regionen den Anteil
des „Umweltverbundes“ (ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehr) am Modal Split zu
erhöhen. Die notwendige Steigerung des prozentualen Anteils
umweltfreundlicher Verkehrsmittel am Verkehrsaufkommen setzt allerdings voraus, dass sich
nicht nur Bund, Länder und Kommunen, sondern auch Unternehmen und
Privatpersonen für eine nachhaltige Mobilität engagieren.
16. In welchen Regionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung eine
überproportionale Ab- beziehungsweise Zunahme des motorisierten
Individualverkehrs zu erwarten (bitte mit Begründung)?
Erkenntnisse zum erwarteten Verkehrsaufkommen auf regionaler Ebene lassen
sich der aktuellen Verkehrsverflechtungsprognose 2030 entnehmen6. Demnach
entwickelt sich das Personenverkehrsaufkommen im MIV bis 2030 regional sehr
unterschiedlich. Grund hierfür ist die tendenziell analog zur
Bevölkerungsdynamik verlaufende Entwicklung des Verkehrsaufkommens. Überdurchschnittliches
Wachstum des Verkehrsaufkommens zeigt sich im Süden Deutschlands,
insbesondere im Umland der Großstädte. Demgegenüber sind zum Teil Abnahmen in
den neuen Bundesländern zu verzeichnen; Ausnahmen bilden Leipzig und
Dresden sowie das Umland von Berlin, wo deutliche Zunahmen feststellbar sind (siehe
auch Anlage, Karte 4).
17. Wie lange ist die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten zur nächstgelegenen
Bundesfernstraße (bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen
Kreisen höherer Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend –
und Agglomerationen – auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten zur nächstgelegenen
Bundesfernstraße von 1990 bis 2015 entwickelt (bitte mit Begründung und
nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen –
auch grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Über 99 Prozent der Bevölkerung in Deutschland wohnen laut einer
Untersuchung der IVV Aachen7 höchstens 10 km entfernt von einer Autobahn oder
Bundesstraße.
Was die Autobahnen angeht, so konnten im Jahr 2010 rund 94 Prozent der
Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten Pkw-Fahrzeit den nächsten
Autobahnanschluss erreichen und damit 3 Prozent mehr als 1992, bedingt durch den Ausbau
des Autobahnnetzes. 85 Prozent der Bevölkerung erreichten sogar innerhalb von
20 Minuten dieses Ziel. Die noch vorhandenen Defizite hinsichtlich des Zugangs
zu Autobahnen bestehen inzwischen meist nur noch in sehr dünn besiedelten
Regionen, wie z. B. in Teilen Brandenburgs und Sachsen-Anhalts, an der äußeren
Peripherie des Bundesgebietes, wie z. B. an den Küsten und bei Insellagen, sowie
in einigen Mittelgebirgsregionen, wie z. B. der Schwäbischen Alb und dem
Bayerischen Wald (siehe auch Anlage, Abbildung 4 und Karte 5).
6 Intraplan et al. „Verkehrsverflechtungsprognose 2030 Los 3: Erstellung der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungsprognose unter
Berücksichtigung des Luftverkehrs“ (im Auftrag des BMVI).
7 Ingenieurgruppe IVV GmbH „Untersuchungen zur Einführung einer Pkw-Vignette in Deutschland“, Aachen 2014 (im Auftrag des BMVI).
Tabelle 10: Flächengewichtete durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zur nächsten
Autobahnanschlussstelle im unbelasteten Straßennetz nach
Siedlungsstrukturtypen
1992 2012
Veränderung
1992-2012
in min in min in %
Agglomerationsräume 15,0 13,7 -1,3 -8,6
Verstädterte Räume 19,6 17,0 -2,6 -13,7
Ländliche Kreise höherer Dichte 22,4 15,9 -6,5 -28,9
Ländliche Kreise geringerer Dichte 38,2 26,8 -11,4 -29,9
Quelle: BBSR
19. Wie weit ist die durchschnittliche Entfernung zu einer prioritären
Hauptachse des Straßenverkehrs des TEN-T (bitte mit Begründung und nach
ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln), wie gut sind diese über das
Bundesfernstraßennetz angebunden, und welche Entwicklung ist hier nach Kenntnis der
Bundesregierung zu erwarten (bitte mit Begründung und nach ländlichen
Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte, verstädterten
Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Welche Regionen sind besonders gut beziehungsweise besonders schlecht
an das Bundesfernstraßennetz angebunden (bitte mit Begründung und nach
ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen.
21. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in innovativen
Anbindungsmöglichkeiten an das Bundesfernstraßennetz durch Mitfahrzentralen
beziehungsweise Car-Sharing-Angebote?
Mitfahrzentralen bzw. Carsharing-Angebote bieten nur eingeschränkte
Möglichkeiten zur Anbindung ländlicher Regionen an das Bundesfernstraßennetz. Zum
einen sind die Angebote von Mitfahrzentralen dadurch gekennzeichnet, dass – im
Gegensatz zur Bildung von auf Dauer angelegten Fahrgemeinschaften –
hauptsächlich einzelne Fahrten vermittelt werden. Zum anderen konzentriert sich das
derzeitige Angebot von Carsharing-Fahrzeugen hauptsächlich auf die Großstädte
und Metropolen, ihre Verfügbarkeit in ländlichen Regionen ist noch begrenzt.
Vor diesem Hintergrund können Carsharing-Angebote und Mitfahrzentralen als
sinnvolle Ergänzung konventioneller Mobilitätsdienstleistungen angesehen
werden. Sie können diese aber nicht ersetzen.
22. Welche Position hat die Bundesregierung zu neuen Formen von
Taxidiensten und zur digitalen Vermittlung von Beförderungsleistungen, die von
Privatpersonen entgeltlich erbracht werden?
a) Inwiefern müssen für diese Taxidienste regulatorische
Rahmenbedingungen gesetzt werden, und welche Anpassung des
Personenbeförderungsgesetzes wäre hierfür notwendig?
b) Welche weiteren Maßnahmen müssten getroffen werden, um die sichere
Beförderung von Fahrgästen zu gewährleisten und
Wettbewerbsverzerrungen zwischen traditionellem Beförderungsgewerbe und den neuen
Formen von Taxidiensten zu vermeiden?
Die Bundesregierung begrüßt neue Angebote der Personenbeförderung und der
digitalen Vermittlung von Beförderungsleistungen, die unter Beachtung des
geltenden Ordnungsrahmens erbracht werden. Denn sowohl die Nutzung digitaler
Medien als auch die Zunahme von Beförderungsalternativen zum eigenen Pkw
können Vorteile für Fahrgäste bieten. So hilft eine größere Angebotsvielfalt
dabei, Kundenbedürfnisse effektiver zu befriedigen.
Auch für neue Angebote der entgeltlichen Personenbeförderung gelten
grundsätzlich insbesondere die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Ob ein
sinnvoller und langfristig tragfähiger Angebotsmix etabliert werden kann, soll
unter Berücksichtigung des geltenden Ordnungsrahmens geprüft werden.
Gegenstand der Untersuchung ist u. a. eine sichere Beförderung von Fahrgästen und ein
fairer Wettbewerb.
23. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Fahrtzeit in Minuten zum nächstgelegenen Fernbusbahnhof (bitte nach
ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer Dichte,
verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und Agglomerationen – auch
grenzübergreifend – aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Regionen verfügen über mobile Breitband-Internet-Versorgung
(bitte nach ländlichen Kreisen geringer Dichte, ländlichen Kreisen höherer
Dichte, verstädterten Räumen – auch kreisübergreifend – und
Agglomerationen – auch grenzübergreifend –, verfügbarer Geschwindigkeit und
Netzabdeckung aufschlüsseln), wo finden sich noch weiße Flecken, also nicht mit
mobilem Breitband-Internet versorgte Regionen in ländlichen Räumen, und
welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um 100 Prozent der Fläche
Deutschlands mit mobilem Breitband-Internet zu versorgen?
Tabelle 11: Breitbandversorgung drahtlose Technologien
Kreistyp ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s
in % der Haushalte
Agglomerationsraum 99,1 97,3 81,3
Ländlicher Kreis mit geringer Dichte 92,1 87,3 66,1
Ländlicher Kreis mit höherer Dichte 95,7 91,8 69,1
Verdichteter Raum 96,7 93,2 73,1
Quelle: TÜV Rheinland 2014
Die flächendeckende Erschließung mit moderner LTE-Mobilfunktechnologie
– auch in ländlichen Regionen – wird mit den im Rahmen der kürzlich erfolgten
Vergabe von Funkfrequenzen einhergehenden Versorgungsauflagen der
Bundesnetzagentur weiter vorangetrieben. Ergänzt wird die Versorgungsauflage durch
die Verpflichtung der Zuteilungsinhaber, dass an Hauptverkehrswegen eine
vollständige Versorgung sicherzustellen ist, soweit dies rechtlich und tatsächlich
möglich ist (siehe auch Anlage, Karten 6 und 7).
25. Welche Potentiale sieht die Bundesregierung in der Vernetzung des
motorisierten Individualverkehrs, mit Kombi-Verkehren und alternativen
Bedienformen durch die Digitalisierung, um in ländlichen Regionen mobil zu
bleiben und Verkehrsmittel möglichst einfach miteinander zu kombinieren (bitte
mit Begründung)?
Durch die zunehmende Digitalisierung des Verkehrssystems kann die Vernetzung
des MIV, von Kombi-Verkehren und alternativen Bedienformen erheblich
vereinfacht und verbessert werden. Die Verbreitung Intelligenter Verkehrssysteme
(IVS) nimmt im MIV bereits seit längerem zu. Im ÖPV ist die Tendenz zum
Einsatz von IVS nun ebenfalls verstärkt zu beobachten (z. B. Auskunfts-Apps von
Verkehrsunternehmen und -verbünden in Verbindung mit Handytickets sowie
Einsatz von elektronischen Chipkarten in Bussen und Bahnen). Die
Bundesregierung fördert seit mehreren Jahren innovative Entwicklungen im ÖPV für ein
attraktives öffentliches Verkehrssystem mit flächendeckendem Angebot,
anbieterübergreifender Fahrplanauskunft und einem Ticket von Tür zu Tür. Hierzu
werden technische bzw. technologische Prozesse bei IVS-Anwendungen im
Verkehrsbereich standardisiert und harmonisiert. So wurden mit der von der
Bundesregierung geförderten Einführung des eTickets Deutschland und der
Metadatenplattform Verkehrsinformation wichtige Grundlagen für die digitale Vernetzung
des ÖPV geschaffen. Durch die Anwendung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien ist die Organisation alternativer Mobilitätsformen, wie etwa
Mitfahrgelegenheiten, Bike- und Carsharing, sowie deren Verknüpfung mit dem
ÖPV einfacher geworden. Dadurch ergeben sich gerade in ländlichen Regionen
neue Möglichkeiten, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu
sichern.
26. Plant die Bundesregierung den Aufbau oder die Unterstützung des Aufbaus
einer gemeinsamen, einheitlichen Fahrplanauskunft für Bus und Bahn
(ähnlich wie beispielsweise 9292.nl in den Niederlanden, bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung fördert den Aufbau einer durchgängigen elektronischen
Fahrplaninformation (DELFI) für den ÖPV als eine
verkehrsunternehmensunabhängige und -übergreifende, diskriminierungsfreie, kostenlose Anwendung, die
bundesweit durchgängig und flächendeckend zur Verfügung steht. Insgesamt hat
die Bundesregierung seit 1996 Forschungs- und Entwicklungsaufträge für DELFI
in Höhe von rund 5,8 Millionen. Euro vergeben, damit deutschlandweit regionale
Fahrplaninformationen über eine standardisierte Schnittstelle zwischen den
Ländern, den Verkehrsunternehmen und -verbünden ausgetauscht werden können.
Anlage
Karte 1
Abbildung 1
Abbildung 2
Karte 2
Abbildung 3
Karte 3
Karte 4
Abbildung 4
Karte 5
Karte 6
Karte 7
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]