[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 21. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6073
18. Wahlperiode 23.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Herbert Behrens,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5834 –
Erdbebenrisiken der Erdgasförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Niederlanden hat der Nationale Sicherheitsrat (Dutch Safety Board/
Nationale Onderzoeksraad) am 18. Februar 2015 einen Untersuchungsbericht über
Erdbebenrisiken durch die Erdgasförderung in der Provinz Groningen
veröffentlicht. Darin wird festgehalten, dass die Risiken und real verursachten
Schäden durch die von der Erdgasförderung ausgelösten Erdbeben jahrelang
unterschätzt wurden und die beteiligten Förderunternehmen sowie die staatlichen
Stellen bei Prävention und Aufsicht versagt haben (
www.onderzoeksraad.nl/up
loads/phase-docs/844/972d8bf7f1d1summary-gaswinning-groningen-en.pdf).
Auch in Deutschland stehen Erdbeben immer wieder in Zusammenhang mit der
Erdgasförderung. So etwa die Beben in Niedersachsen bei Völkersen im
November 2012, im Landkreis Diepholz im Mai 2014, in Emstek im
Dezember 2014 (alle drei:
www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/geologie/nieder
saechsischer_erdbebendienst_ned/aktuelle_erdbeben/niedersaechsischer-erdbe
bendienst-ned-128713.html) oder das noch in Hamburg zu spürende Beben
östlich von Rotenburg im Oktober 2004 (
www.bgr.bund.de/DE/Themen/
Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/Rotenburg.pdf). Das
Erdbebenrisiko stellte damit eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum,
wie Wohnhäuser, für die öffentliche Infrastruktur oder im Fall des Groninger
Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der
ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres dar.
Aus den vorliegenden wissenschaftlichen Publikationen über potenzielle und
schon eingetretene Erdbeben durch die Erdgasförderung oder das Injizieren von
Flüssigkeiten in den Untergrund (Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back) geht
hervor, dass das Erdbebenrisiko durch Erdgasförderung dringend mehr
Transparenz, eine höhere politische Priorität und wissenschaftliche Forschung
erfordert, besonders angesichts der aktuellen Debatte über die von der
Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für gesetzliche Rahmenbedingungen zur Zulassung
von Fracking in Deutschland. Dies gilt auch hinsichtlich der Fragen der
Prävention und der Beherrschbarkeit der Auswirkungen des Fracking-Prozesses, wenn
Frakking in geologische Störungen oder in deren direkter Nähe erfolgt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im globalen Vergleich haben natürliche Erdbeben in Deutschland nur geringe bis
moderate Stärke, da Deutschland mitten auf der Eurasischen Kontinentalplatte
liegt und die nächsten Plattengrenzen mit starken Erdbeben im mediterranen
Raum relativ weit entfernt sind. Dennoch gibt es in Deutschland auch Zonen mit
einer erhöhten natürlichen Seismizität: die Niederrheinische Bucht, die
Schwäbischen Alb und der Oberrheingraben sowie das Vogtland und die Umgebung von
Gera. Hier wird durch tektonische Kräfte in der Erdkruste das Gestein bis zur
Belastungsgrenze unter Spannung gebracht, so dass es - sofern die Scherspannung
die Bruchfestigkeit im Untergrund übersteigt - entlang vorhandener
Schwächezonen zum Bruchprozess und damit zu Erdbeben kommen kann.
Die Rohstoffgewinnung und andere Formen der Nutzung des Untergrundes
können in Ausnahmefällen Erdbeben mit geringer Magnitude induzieren. Dies kann
zum Beispiel durch das Zusammenbrechen von bergmännisch aufgefahrenen
Hohlräumen im Untergrund oder durch das Verpressen von Fluiden in den tiefen
Untergrund (z. B. Erschließung und Betrieb von Anlagen der tiefen Geothermie)
geschehen. Daher gilt es gerade in Regionen mit natürlicher Erdbebentätigkeit zu
vermeiden, dass Fluide in Schwächezonen injiziert werden.
Weitere Ursache induzierter Beben sind große Massenumlagerungen. Sie können
etwa durch die Auflast des in Talsperren aufgestauten Wassers oder die Entnahme
großer Mengen Rohstoffe aus dem Untergrund (z. B. Erdgas) ausgelöst werden.
Durch die entsprechenden Änderungen des Spannungsfeldes werden in seltenen
Fällen Störungen seismisch aktiviert.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) überwacht als
nationaler seismologischer Dienst die Erdbebentätigkeit in Deutschland. Sie
analysiert zudem in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen
Forschungseinrichtungen wie dem Helmholz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum
(GFZ) Erdbeben weltweit und betreibt zusammen mit geophysikalischen
Forschungs- und Hochschuleinrichtungen ein Netz von hochempfindlichen
Erdbebenstationen.
Die Liste aller Erdbebendienste, seismologischer Observatorien und
geophysikalischer Institute in der Bundesrepublik Deutschland sowie internationaler
Datenzentren zur Erdbebenüberwachung kann auf der Internetseite der BGR abgerufen
werden (
www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seis
mologie/Seismologie/Weblinks/weblinks_node.html).
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
von konventioneller Erdgasförderung (bezogen auf konventionelle
Lagerstätten nach der Definition der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe,
www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Projekte/laufend/NIKO/
FAQ/faq_inhalt.html) und Erdbebenrisiken in Deutschland vor?
Erdbeben, die in jüngerer Zeit im Bereich der niedersächsischen Erdgasfelder
auftraten, wurden in enger Kooperation vom Seismologischen Zentralobservatorium
der BGR und dem Niedersächsischen Erdbebendienst (NED) des Landesamts für
Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) des Landes Niedersachsens ausgewertet
(
www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/geologie/niedersaechsischer_erdbebendienst_
ned/aktuelle_erdbeben/niedersaechsischer-erdbebendienst-ned-128713.html).
Bei diesen und auch weiteren Beben in den Fördergebieten wurde der
Zusammenhang zwischen Förderung und Seismizität als „wahrscheinlich“ oder sogar
„sehr wahrscheinlich“ (Erdgasfeld Völkersen, Erdgasfeld Klosterseelte/
Kirchseelte/Ortholz, Erdgasfeld Goldenstedt/Visbek) eingestuft.
Sieht die Bundesregierung die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf
Prävention von Erdbebenrisiken durch die Erdgasförderung als ausreichend
an?
Wenn ja, auf welche Erkenntnisse stützt sich diese Einschätzung?
Wenn nein, in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Mängel, und
welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um diese Mängel zu beheben?
Eine Genehmigung für die Erdgasgewinnung kann nach den gesetzlichen
Vorgaben u. a. nur dann erteilt werden, wenn die erforderliche Vorsorge gegen
Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigter und
Dritter im Betrieb getroffen ist (§ 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
Bundesberggesetz – BBergG), für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen
Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen ist (§ 55 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 BBergG), keine gemeinschädlichen Einwirkungen zu erwarten sind
(§ 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 BBergG) und keine überwiegenden öffentlichen
Interessen entgegen stehen (§ 48 Absatz 2 Satz 1 BBergG). Sofern mit relevanter
seismischer Gefährdung zu rechnen ist, ist eine Genehmigung nur möglich, wenn
diese durch entsprechende Maßnahmen im Betrieb ausreichend beherrscht
werden kann.
Diese bereits geltenden Maßstäbe sollen im Rahmen des von der
Bundesregierung im April 2015 vorgelegten Entwurfes für eine Verordnung zur Einführung
von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen
beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen konkretisiert werden.
Dabei soll insbesondere klargestellt werden, dass der Unternehmer verpflichtet
ist, in Gebieten der Erdbebenzonen 1 bis 3 (DIN EN 1998 Teil 1, Stand:
Januar 20111) ein seismologisches Basisgutachten erstellen zu lassen, Maßnahmen
für einen kontrollierten Betrieb zu ergreifen und den Betrieb regelmäßig nach
dem Stand der Technik zu überwachen. Die zuständige Behörde soll diese
Maßnahmen, soweit erforderlich, auch bei Tätigkeiten in anderen Gebieten verlangen
können, in denen seismische Ereignisse aufgetreten sind, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit auf die Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschätzen
zurückzuführen sind. Diese Anforderungen sind allerdings nicht abschließend. Die
Bergbehörden können, sofern im Einzelfall erforderlich, aufgrund der
allgemeinen Vorschriften des Bundesberggesetzes zusätzliche Anforderungen stellen.
Darüber hinaus soll im Rahmen einer Änderung der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben der Standort eines
Vorhabens in einer Erdbebenzone bei der Frage, ob eine UVP erforderlich ist, zu
berücksichtigen sein. Insbesondere bei Geothermievorhaben, die in einer
Erdbebenzonen 1 bis 3 liegen, sowie bei Bohrungen unter Einsatz der Fracking-
Technologie soll nach dem Entwurf zudem zukünftig immer eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
1 Amtlicher Hinweis: Zu beziehen bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig
gesichert niedergelegt.
Welche Untersuchungen zu konkreten Fällen zum Zusammenhang von
Erdgasförderung und Erdbeben (sowohl mit positiven, negativen oder
nichteindeutigen Ergebnissen) liegen der Bundesregierung vor (bitte nach einzelner
Untersuchung, Behörde bzw. Institut, Jahr und Ergebnis aufschlüsseln)?
Behörde Ereignis Jahr Einschätzung des
Zusammenhangs
BGR Rotenburg 2004 Kein (Pressemitteilung)
Kein (makroseismische
Auswertung 2005)
Nicht auszuschließen
(instrumentelle Studie 2006
zusammen mit den
Universitäten Hamburg und
Potsdam)
BGR Langwedel 2008 Nicht auszuschließen
BGR Verden 2011 Naheliegend
BGR Verden 2012 Wahrscheinlich
BGR/LBEG Völkersen 2012 Sehr wahrscheinlich
BGR/LBEG Syke 2014 Sehr wahrscheinlich
BGR/LBEG Emstek 2014 Sehr wahrscheinlich
Für das Beben von Rotenburg (2004) standen damals noch sehr wenige
seismische Daten zur Verfügung, so dass eine belastbare Einschätzung des
Zusammenhangs mit der Erdgasförderung kaum möglich ist. Durch neue Stationen der BGR,
temporäre Messstationen sowie die Überwachungsnetze der Förderunternehmen
hat sich die Verlässlichkeit der Einschätzungen stetig verbessert.
Welche Fälle von mit der Erdgasförderung im Zusammenhang stehenden
bzw. vermutlich im Zusammenhang stehenden Erdbeben in Deutschland
sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Region, Stärke und
entstandenen Schäden aufschlüsseln)?
Durch Messungen der BGR wurden in Norddeutschland im Bereich der
Erdgasfelder seit 1993 insgesamt 56 Beben instrumentell nachgewiesen, von denen
einige wenige gespürt wurden. Die größte Magnitude trat beim Ereignis von
Rotenburg im Jahr 2004 mit einem Wert von 4,4 auf. Alle übrigen seismischen
Ereignisse im Zusammenhang mit der Erdgasförderung lagen unter der
Magnitude 3. Der BGR sind keine Schäden bekannt, die nachweislich auf diese Beben
zurückgeführt werden konnten. Nach dem Völkersen-Beben 2012 hat das
verantwortliche Förderunternehmen Gutachten zu Schäden erstellen lassen, die nach
Angaben der Betroffenen möglicherweise im Zusammenhang mit dem Beben
stehen. Diese liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.
Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung ergriffen, damit
durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ein
übereiltes Ausschließen eines Zusammenhangs von Erdbeben mit der
Erdgasförderung, wie beispielsweise bei dem Erdbeben in der Region Rotenburg
vom Oktober 2004, welches noch in Hamburg zu spüren war (
www.spie
gel.de/wissenschaft/natur/erdbeben-durch-gasfoerderung-behoerde-legt-sich-
mit-forschern-an-a-407533.html), nicht mehr vorkommt?
Die BGR kooperiert bei der Untersuchung von Beben in Fördergebieten eng mit
dem NED sowie Hochschulen und weiteren Institutionen. Sie kann dabei auf eine
stetig verbesserte Datenbasis zurückgreifen. Damit sind schon kurz nach
seismischen Ereignissen qualifizierte Aussagen möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche Untersuchungen im Zusammenhang mit Erdgasförderung und
Verpressung von Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back und Erdbebenrisiken hat
die Bundesregierung bzw. haben ihr unterstellte Behörden veranlasst bzw.
befinden sich in Vorbereitung?
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden in Deutschland hierzu noch keine
systematischen Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse von Studien zu
Seismizität im Zusammenhang mit der Nutzung geothermischer Energie oder Fracking
können nicht auf diese Fragestellungen übertragen werden. Der Bundesregierung
sind keine seismischen Ereignisse in Deutschland bekannt, die in Zusammenhang
mit der Verbringung von Lagerstättenwasser in den Untergrund stehen.
Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Dutch Safety Board vorgelegten
Untersuchungsbericht „Earthquake risks in Groningen“ über den
Zusammenhang von Erdbeben und Erdgasförderung in der an Niedersachsen
grenzenden Region Groningen (
www.onderzoeksraad.nl/en/onderzoek/1998/
earthquake-risks-in-groningen)?
Der im Februar 2015 veröffentlichte Bericht des „Dutch Safety Boards“ geht der
Frage nach, inwieweit die Sicherheit der Bürger im Entscheidungsprozess bei der
Bewilligung der Erdgasförderung im Feld Groningen seit seiner Entdeckung im
Jahr 1959 bis zum Januar 2014 berücksichtigt wurde. Diesbezüglich werden
Defizite im Verfahren der Bewilligung festgestellt und Empfehlungen zur weiteren
Vorgehensweise formuliert. Insbesondere die Empfehlungen zur
wissenschaftlich fundierten Ermittlung der Unsicherheiten in Bezug auf das seismische Risiko
und zur angemessenen öffentlichen Kommunikation der Konsequenzen der
Unsicherheiten werden von der Bundesregierung begrüßt.
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage der
Ergebnisse des vom Dutch Safety Board vorgelegten Untersuchungsberichts
„Earthquake risks in Groningen“ in der an Niedersachsen grenzenden
Region Groningen ein Erdbebenrisiko für Gemeinden in Niedersachsen?
Das Erdgasfeld in Groningen ist das größte Erdgasfeld Europas. Die Förderrate
von jährlich rund 50 Mrd. m³ übersteigt die deutsche Erdgasförderung damit um
ein Vielfaches. Die Anzahl der seismischen Ereignisse im Raum Groningen ist
bis 2012 auf bis zu 80 pro Jahr angestiegen, davon mindestens zehn Beben mit
einer Stärke von 2 und mehr auf der Richterskala. Im Vergleich dazu wurden z. B.
im Erdgasfeld Völkersen seit 2008 lediglich 11 seismische Ereignisse registriert,
wobei nur 2 Ereignisse spürbar wahrgenommen werden konnten. Das stärkste
bisher in Groningen gemessene Ereignis lag bei 3,6. In Völkersen hatte das
seismische Ereignis im November 2012 laut BGR eine Stärke von 2,8.
Es besteht quantitativ und qualitativ ein erheblicher Unterschied zwischen der
förderinduzierten Erdbebenaktivität in Groningen und der in Niedersachsen. Die
Lagerstätten in Niedersachsen sind im Vergleich zu Groningen eher
kleinräumiger Natur. Sie weisen geringere Mächtigkeiten auf und liegen zum Teil in
größeren Teufen. Diese Aspekte nehmen Einfluss auf das gebirgsmechanische
Stresslevel und damit auf die Erdbebenaktivität.
Im Erdgasfeld Groningen konzentrieren sich die Epizentren der Beben im
Wesentlichen auf den Zentralbereich der Erdgasförderung. Zwar kann nicht
ausgeschlossen werden, dass ein dortiges Beben in Niedersachsen gespürt wird, jedoch
wäre eine Schadeneinwirkung auf niedersächsisches Gebiet als sehr gering
einzustufen.
Sind der Bundesregierung Auswirkungen der Erdgasförderung in Groningen
auf deutsches Gebiet, z. B. auf die geologische Stabilität der Region, auf den
Wasserhaushalt oder Gebietsabsenkungen durch die Gasförderung bekannt,
und welche zukünftigen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung?
Sind der Bundesregierung geologische, hydrologische oder umwelt- sowie
gesundheitsgefährdende Auswirkungen der Groninger Erdgasförderung auf
die ostfriesischen Inseln sowie das Wattenmeer bekannt, und welche
zukünftigen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als geologische Auswirkungen sind der Bundesregierung Gebietsabsenkungen
im deutschen Grenzgebiet bekannt. Diese haben Bewegungsraten von wenigen
Millimetern pro Jahr im gemessenen Zeitraum von 1993 bis 2007. Unter
unveränderten Förderbedingungen kann erwartet werden, dass sich die
Gebietsabsenkungen in ähnlicher räumlicher Erstreckung und Geschwindigkeit fortsetzen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Auf welche Weise steht die Bundesregierung mit den niederländischen
Institutionen oder auch den in Groningen an der Erdgasförderung beteiligten
Unternehmen in Kontakt, um z. B. den Austausch von Informationen über
die Gefährdung deutscher Gebiete durch die Erdgasförderung zu
gewährleisten?
BGR und LBEG pflegen einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den
Institutionen, die sich in den Niederlanden mit der Seismizität in Gasfeldern befassen
(KNMI – Königlich Niederländisches Meteorologisches Institut, das auch als
Erdbebendienst fungiert und TNO – Niederländische Organisation für
Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung). Der Leiter des Seismologischen
Zentralobservatoriums der BGR ist Mitglied des Steuerungsgremiums des
KNMI. Die Bundesregierung pflegt darüber hinaus regelmäßigen Kontakt mit
den jeweils entsprechenden Stellen der niederländischen Regierung. Der
bilaterale Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zur Förderung von Schiefer-
und Erdgas ist Teil einer Deutsch-Niederländischen Ministererklärung aus dem
Jahr 2014.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auf das Risiko
zukünftiger Beben mit einer Magnitude der Stärke 5, die auch Auswirkungen
auf die geologische Stabilität der niedersächsischen Grenzregion, der
ostfriesischen Inseln sowie des gesamten Wattenmeeres hätten und wie sie laut
Medienberichten (
www.welt.de/wirtschaft/article137592595/Dreht-das-Gas-
zu-Hollaendern-sackt-der-Boden-weg.html) von der niederländischen
staatlichen Aufsichtsbehörde für Minen (SodM – Staatstoezicht op de Mijnen) in
Groningen für realistisch gehalten werden, zu reagieren (z. B. in Bezug auf
den Schutz von Deichanlagen)?
Selbst wenn ein Beben der Magnitude 5 im Feld Groningen auftreten würde, sind
nach Einschätzung der BGR nach jetzigem Kenntnisstand weder Auswirkungen
auf die geologische Stabilität der niedersächsischen Grenzregionen noch auf
deutsche Deiche zu erwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der
Erdbebengefährdung in der niederländischen Provinz Groningen ein Risiko für die
strategischen Kohlenwasserstoffspeicher im Eper Amtsvenn, wo im April 2014
bereits Ölaustritte aufgetreten sind?
Die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde des Landes Nordrhein-
Westfalen und die sachverständigen Gutachter haben als Schadensursache eine defekte
Verbindung in der Rohrleitung zur Rohölkaverne S 5 in 217 Meter Tiefe
identifiziert. Die Speicherkavernen in Gronau-Epe (Eper Amtsvenn/Nordrhein-
Westfalen) befinden sich etwa 100 km südlich der Erdgaslagerstätte Groningen. Auch
aufgrund der in der Antwort zu Frage 8 genannten Gründe ist eine Gefahr für die
Speicher im Eper Amtsvenn nicht zu erwarten.
Welche Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung, welche
Landesbehörden sind dafür zuständig, mögliche Gefährdungen bei
Speichern von gefährlichen Substanzen und radioaktiven Stoffen unter anderem
in unterirdischen Salzkavernen zu erforschen und zu überprüfen, und sind
diesbezüglich schon Untersuchungen durchgeführt worden (bitte nach
Behörde und Zuständigkeiten bzw. Untersuchung und eventuell festgestellte
Risiken aufschlüsseln)?
Die Genehmigung und Überwachung von Salzkavernenspeichern erfolgt im
bergrechtlichen Verfahren nach dem Bundesberggesetz sowie weiterer einschlägiger
Gesetze und Verordnungen wie u. a. der Störfallverordnung und der
Strahlenschutzverordnung. Zuständig für die Überwachung und Genehmigung im
bergrechtliche Verfahren sind die Bergbehörden der Bundesländer.
Für die Standortauswahl eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde
radioaktive Abfälle werden derzeit Empfehlungen für die
Entscheidungsgrundlagen von der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe erarbeitet. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass bei der Kriterienentwicklung durch die
Kommission Lagerung radioaktiver Abfallstoffe seismische Aktivitäten und
Gebirgsschlaggefährdungen berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist zuständig für die
standortunabhängige Projektförderung im Rahmen der Forschung zur Entsorgung von
insbesondere wärmentwickelnden radioaktiven Abfällen. Bestandteil dieser
Forschungsförderung sind auch Sicherheitsbetrachtungen für potenzielle Endlager
für wärmentwickelnde hochradioaktive Abfälle, wobei unterirdische
Salzkavernen hierfür bisher nicht vorgesehen sind und deshalb auch in diesem
Zusammenhang nicht untersucht wurden.
Informationen zu den Salzkavernenspeichern finden sich aktuell im Jahresbericht
„Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2014“, der vom
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen herausgegeben wird.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nun in den
Niederlanden vorgelegten Untersuchung („Earthquakerisks in Groningen“) in
Bezug auf die in Deutschland laufenden und geplanten
Erdgasförderprojekte?
Der Bericht bestätigt insgesamt die in Deutschland praktizierte Vorgehensweise
und die geplanten rechtlichen Änderungen (siehe hierzu Antwort zu Frage 2).
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich die Struktur der für die Genehmigung
zuständigen Behörden in Deutschland grundlegend von der in den Niederlanden
unterscheidet. Insbesondere sind die deutschen Genehmigungsbehörden, bei denen
es sich um die jeweils zuständigen Bergbehörden der Länder handelt, – anders als
das niederländische Wirtschaftsministerium – nicht selbst an der Gasförderung
beteiligt. Die Probleme, die das Dutch Safety Board im Hinblick auf die
niederländische Struktur der Genehmigungsbehörden anspricht, stellen sich daher in
Deutschland in dieser Form nicht.
Wie wirkt die Bundesregierung im Kontext der niederländischen Erfahrung
der systematischen Vernachlässigung von Erdbebenrisiken auf deutscher
Seite der Vernachlässigung von Erdbebengefahren entgegen, bzw. wie plant
die Bundesregierung der systematischen Vernachlässigung von
Erdbebenrisiken künftig entgegenzuwirken (z. B. durch kritischere wissenschaftliche
Untersuchungen, rechtliche Anordnungen bis hin zu Moratorien oder
weiteren Maßnahmen)?
Die Bundesregierung hat keine Hinweise dafür, dass Erdbebenrisiken bisher
durch die zuständigen Länderbehörden vernachlässigt würden. Zur derzeitigen
Länderpraxis sowie den von der Bundesregierung geplanten rechtlichen
Änderungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
von Fracking und Erdbebenrisiken in Deutschland vor?
Sieht die Bundesregierung unterschiedliche Erdbebenrisiken bei der
konventionellen Erdgasförderung im Vergleich zur Erdgasförderung durch Fracking
(wenn ja, bitte begründen)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der konventionellen Förderung von Erdgas führt die Entnahme des Erdgases
zur Kompaktion des Speicherhorizonts. Damit verändert sich das Spannungsfeld
in der Umgebung, was an seismisch aktivierbaren Störungen Erdbeben auslösen
kann. Bei Fracking-Maßnahmen würde ein anderer physikalischer Mechanismus
zum Tragen kommen: Durch das Einpressen von Fluiden wird der Druck
innerhalb der Lagerstätte erhöht und dies kann zu Seismizität innerhalb des
Förderhorizonts führen. Dafür gibt es bisher in Norddeutschland allerdings keine Belege.
Die BGR hat auf Grundlage der Liste des LBEG 327 Fracking-Maßnahmen
untersucht, die in Niedersachsen seit 1961 im Rahmen der Gewinnung von Erdgas
durchgeführt wurden. Diese wurden mit den gemessenen seismischen
Ereignissen im Bereich der Erdgasfelder abgeglichen. Ein räumlich-zeitlicher
Zusammenhang mit dem Fracking konnte bisher in keinem Fall nachgewiesen werden.
Sieht die Bundesregierung unterschiedliche Erdbebenrisiken bei der
Erdgasförderung durch Fracking und der Anwendung von Geothermie (wenn ja,
bitte begründen)?
Anlagen der tiefen Geothermie befinden sich zum Teil in Gebieten mit natürlicher
Seismizität wie z. B. dem Oberrheingraben. An entsprechenden
Geothermieanlagen sind Erdbeben aufgetreten (z. B. in Basel im Jahr 2006, in Landau im
Jahr 2009 und in Insheim im Jahr 2010). Diese Gebiete sind im Vergleich zu
Niedersachsen allerdings durch andere geologische Bedingungen und andere
Spannungsverhältnisse charakterisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen
17 und 18 verwiesen.
Welche wissenschaftlichen Studien, behördlichen Untersuchungen und
weiteren Erkenntnisse über die Erfahrungen anderer Länder im Zusammenhang
mit konventioneller Erdgasförderung (bezogen auf konventionelle
Lagerstätten nach der Definition der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe:
www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie/Projekte/laufend/NIKO/
FAQ/faq_inhalt.html) und Erdbeben(risiken) liegen der Bundesregierung
vor?
Welche wissenschaftliche Studien, behördlichen Untersuchungen und
weiteren Erkenntnisse über die Erfahrungen anderer Länder im Zusammenhang
mit Fracking und Erdbeben(risiken) liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BGR untersucht sowohl natürliche als auch geotechnische Prozesse, die
Seismizität bewirken könnten (z. B. Verbundprojekte „Mikroseismischen Aktivität
geothermischer Systeme“:
www.mags-projekt.de, Berichte zu Erdbeben in
Erdgasfördergebieten). Dies schließt auch die Erdgasgewinnung mittels Fracking mit
ein. Die Informationen liegen in Form von frei zugänglichen Berichten (wie der
oben genannte Bericht zum Erdgasfeld in Groningen) und in zahlreichen
wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vor. Darüber hinaus nimmt
die BGR an nationalen und internationalen Fachkongressen teil und ist in
einschlägigen Fachgremien vertreten.
Zudem wird auf die Studie des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von
Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas insbesondere aus
Schiefergaslagerstätten, Teil 2 – Grundwassermonitoringkonzept,
Frackingchemikalienkataster, Entsorgung von Flowback, Forschungsstand zur Emissions-
und Klimabilanz, induzierte Seismizität, Naturhaushalt, Landschaftsbild und
biologische Vielfalt“ verwiesen (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/378/publikationen/texte_53_2014_umweltauswirkungen_von_fracking
_0.pdf.)
Weiterhin ist das GFZ in Forschungsvorhaben auf EU-Ebene involviert, in denen
u. a. "Best Practice" Konzepte für die Schiefergasgewinnung unter Einsatz der
Fracking-Technologie erarbeitet werden. Eine Übersicht hierzu ist auf der
Webseite
www.shale-gas-information-platform.org einsehbar. Die überwiegenden
Erkenntnisse wurden in den USA erzielt und sind in frei zugänglichen
wissenschaftlichen Fachartikeln publiziert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Verfolgt die Bundesregierung die Erfahrungen zu Zusammenhängen von
Fracking und Erdbeben in den USA, wie sie z. B. nach Medienberichten für
Kansas, Arkansas, Ohio, Oklahoma oder Texas berichtet werden
(
www.orf.at/stories/2271269/2271294/)?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für die
Situation in Deutschenland?
Wenn nein, warum betrachtet die Bundesregierung diese Erfahrungen aus
den USA nicht?
Die Bundesregierung verfolgt sehr aufmerksam die Erfahrungen aus den USA zu
Erdbeben, die durch die Injektion von Fluiden in den tiefen Untergrund ausgelöst
wurden. Diese Beben sind jedoch mit der Situation in Deutschland nicht
vergleichbar, da etwa in Ohio und Oklahoma tiefe Störungen, die sich weit unterhalb
der Förderhorizonte im kristallinen Untergrund befinden, seismisch aktiviert
wurden. Bei den stärksten Erdbeben in den USA und Kanada, die sich während der
Anwendung von Fracking ereigneten, wurden nach den vorliegenden
Veröffentlichungen existierende Störungen im präkambrischen Grundgebirge und damit
nicht in Fracking-Horizonten reaktiviert. In Norddeutschland dagegen liegt das
entsprechende Grundgebirge wesentlich tiefer als die Förderhorizonte. Nach
Kenntnisstand der BGR war zudem keine der bislang in norddeutschen
Erdgasfeldern durchgeführten Fracking-Maßnahmen nachweisbar mit Seismizität
verbunden. Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der im Januar 2015 im
„Bulletin of the Seismological Society of America“ erschienenen Studie
„Earthquakes Induced by Hydraulic Fracturing in Poland Township, Ohio“,
dass es eine klare räumliche und zeitliche Übereinstimmung zwischen
Fracking und Erdbeben gibt (
http://bssa.geoscienceworld.org/content/early/
2015/01/01/0120140168.abstract)?
Nach Einschätzung der BGR sind die Beobachtungen in der genannten Studie
zweifelsfrei, die Auswertung ist seismologisch fundiert. Bei dem Erdbeben am
10. März 2014 in Poland Township, Ohio, USA mit einer Magnitude von 3
handelt es sich um ein Erdbeben geringer Stärke, welches nach Einschätzung der
BGR nicht im Zusammenhang mit Fracking sondern mit dem Verpressen von
Lagerstättenwasser steht. Die Erdbeben in Poland Township, Ohio, ereigneten
sich in rund 2 km Tiefe im präkambrischen Grundgebirge. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von
Fracking-Vorgängen, bei dem die Injektion der Frac-Fluide in geologische
Störungen bzw. in die unmittelbare Umgebung dieser Störungen erfolgt und
der daraus resultierenden Entstehung von Erdbeben?
In Regionen mit natürlichen Erdbeben muss vermieden werden, dass durch die
Injektion von Fluiden Schwächezonen seismisch aktiviert und damit Erdbeben
ausgelöst werden Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17, 22 und
23 verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Erdbeben in
Preese Hall in der Nähe von Blackpool vom April/Mai 2011, (
www.gov.uk/
government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/48330/5055-pree
se-hall-shale-gas-fracturing-review-and-recomm.pdf), die Erdbeben im
kanadischen Horn River Flussbecken zwischen April 2009 und
Dezember 2011 (
www.bcogc.ca/node/8046/download) und die Erdbeben in Poland
(Ohio/USA) im März 2014 (
http://bssa.geoscienceworld.org/content/
early/2015/01/01/0120140168.abstract)?
In allen drei Fällen liegt nach Einschätzung der BGR eine Aktivierung
existierender tektonisch vorgespannter Störungen im Untergrund durch die Anwendung
von Fracking oder Verpressung von Lagerstättenwasser vor. Durch eine
entsprechende Vorerkundung und die Bewertung der seismischen Gefährdung lassen
sich so ausgelöste Erdbeben auf ein Minimum reduzieren. Dies ist in der
Bundesrepublik Deutschland bereits gängige Praxis.
Welche wissenschaftlich bewährten Verfahren zur Bestimmung
geologischer Störungen vor der Durchführung eines Fracking-Vorgangs sind der
Bundesregierung bekannt, und können mit diesen Verfahren kleinere
geologische Störungen erkannt werden, die für Erdbeben relevant sein können,
bzw. welche Unsicherheiten besitzen diese Verfahren, und welche
Störungen können nicht erkannt werden?
Geologische Störungen werden mit Hilfe geophysikalischer Messungen zwei-
und dreidimensional kartiert. Für spürbare Erdbeben relevante Störungen können
dabei in der Mehrzahl mit ausreichender Genauigkeit erfasst werden.
Aufbauend auf diesen Erkenntnisse sowie den relevanten Parametern einer Frac-
Maßnahme (u. a. Pumpraten, Pumpdrücke, Fluidmengen, erwarteter
Druckverlauf, Wechselwirkungen unter Lagerstättenbedingungen) wird die Ausbreitung
der künstlich zu erzeugenden Risse vom Vorhabensträger rechnerisch simuliert.
Darüber hinaus wird im Einzelfall ein begleitendes seismisches Monitoring
gefordert, damit Vorgänge im Untergrund erfasst und nötigenfalls entsprechende
Maßnahmen eingeleitet werden können. Dadurch ist sichergestellt, dass keine
bekannten Störungen aktiviert werden können.
Welche Verfahren aus Frage 26 kommen bei der Durchführung eines
Fracking-Vorgangs rechtsverbindlich zur Anwendung?
Nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Bundesberggesetz können jeweils die
Verfahren zur Anwendung kommen, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Genehmigung
in der praktischen Anwendbarkeit erprobt und von der Mehrheit der Fachleute
anerkannt sind. Dies umfasst die unter Frage 26 genannten Verfahren.
Im Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Einführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim
Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen
(Bundesratsdrucksache 144/15) werden die zentralen Aspekte ausdrücklich geregelt (siehe auch
Antwort zu Frage 2).
Wie wird sicher verhindert, dass eine Injektion der Frac-Fluide in
geologische Störungen bzw. in ihrer unmittelbaren Umgebung erfolgt, und welche
rechtlichen Regelungen stellen dies sicher?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass zukünftig keine Injektion
von Frac-Fluiden in geologische Störungen bzw. in ihrer unmittelbaren
Umgebung erfolgt?
Die Fragen 28 und 29 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der in den Ländern bestehenden Fracking-Moratorien erfolgt derzeit
keine Injektion von Frac-Fluiden. Im Hinblick auf die geltenden rechtlichen
Vorgaben sowie die geplanten Änderungen zur Verminderung des Erdbebenrisikos
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fragen 24
bis 29 die Beherrschbarkeit der Fracking-Technik in Bezug auf Erdbeben?
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Fracking-Technologie seit vielen
Jahrzehnten eingesetzt worden. Nach Kenntnisstand der BGR sind zudem keine der
bislang in norddeutschen Erdgasfeldern durchgeführten Fracking-Maßnahmen
nachweisbar mit spürbarer Seismizität verbunden. Bei entsprechenden
geologisch-geophysikalischen Vorerkundungen, der Berücksichtigung von daraus
ableitbaren Einschränkungen, der Einhaltung hoher technischer Standards sowie
strikter rechtlicher Umweltanforderungen und einer kontinuierlichen
Überwachung (Monitoring) ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass
die Fracking-Technologie im Hinblick auf das Erdbebenrisiko beherrschbar ist.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
von Verpressung von Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back und
Erdbebenrisiken in Deutschland vor?
Der Bundesregierung ist bisher kein Fall bekannt, bei dem in Deutschland
während der Verpressung von Lagerstättenwasser spürbare Seismizität gemessen
wurde.
Welche Untersuchungen zu konkreten Fällen im Zusammenhang mit
Verpressung von Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back und Erdbeben (sowohl
mit positiven, negativen oder nicht eindeutigen Ergebnissen) liegen der
Bundesregierung vor?
Die kürzlich erschienene Studie (
http://advances.sciencemag.org/content/
advances/1/5/e1500195.full.pdf) und die Referenzen darin geben einen guten
Überblick über die aktuellen Erkenntnisse. Eine umfassende Darstellung aller
internationalen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Zusammenhang von
Verpressung von Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back und Erdbeben ist im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass der BGR die wesentlichen in einschlägigen
Fachzeitschriften veröffentlichten sowie auf Fachkonferenzen vorgetragenen
wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt sind.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde im Rahmen der bergrechtlichen
Anträge für die Reinjektion von Lagerstättenwasser in die Bohrung Völkersen Nord
Z3a eine entsprechende Studie erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
den Fragen 20 und 21 verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung das durch wissenschaftliche
Publikationen beschriebene Erdbebenrisiko durch das Verpressen von
Lagerstättenwasser bzw. Flow-Back (z. B.
www.sciencemag.org/content/341/6142/
1225942)?
Unter denen in der genannten Studie behandelten geologischen Gegebenheiten
sieht auch die BGR eine potentielle Erdbebengefährdung, die durch
entsprechende Vorerkundungen auszuschließen ist. Dies ist in der Bundesrepublik
Deutschland gängige Praxis. Bei jeder Form der Injektionen von Fluiden in den
Untergrund müssen die geplanten geologischen Randbedingungen und die
Betriebsbedingungen geprüft werden, damit spürbare Erdbeben vermieden werden.
Wie steht die Bundesregierung zur von US-Wissenschaftlern
vorgeschlagenen Erdbebenprävention durch die jeweilige Erfassung der
Untergrundstrukturen sowie potenzieller Störungen im Untergrund und zur Erstellung eines
umfangreichen hydrogeologischen Modells für jede geplante Verpressung
von Lagerstättenwasser, Flow-Back oder auch zum Einsatz von Frac-Fluiden
beim Fracking (
www.sciencemag.org/content/347/6224/830)?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
Sieht die Bundesregierung angesichts der Erdbebenrisiken der
Erdgasförderung das Verursacherprinzip in der Praxis als ausreichend gesichert und
durchsetzbar an?
Wenn ja, aufgrund welcher Mittel kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die Kostenübernahme von
entstandenen Schäden und von volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten der
Erdgasförderung durch deren Verursacher zu stärken?
Das Verursachungsprinzip, verstanden als eine Haftung des Verursachers eines
Bergschadens unabhängig vom Verschulden, ist im Bundesberggesetz
ausdrücklich verankert (§§ 114 ff. BBergG). Diese Regelung geht über die übliche
zivilrechtliche verschuldensabhängige Haftung hinaus und umfasst sowohl Schäden
an Leib, Leben und Gesundheit als auch an Sachen. Die Haftung trifft dabei nicht
nur denjenigen, der zum Zeitpunkt der Verursachung des Schadens den Bergbau
betrieben hat, sondern ergänzend auch den Inhaber der dem Bergbaubetrieb
zugrunde liegenden Bergbauberechtigung, sofern dieser nicht der Betreiber ist.
Beide haften als Gesamtschuldner, so dass der Schadensersatzanspruchs bei
Ausfall des einen auch vom anderen verlangt werden kann. Führt ein Erdbeben zu
dauerhaften Veränderungen der Oberfläche wie Erdrissen, Senkungen oder
Zerrungen und dadurch zu Schäden gilt zudem eine Beweislastumkehr zugunsten des
Geschädigten (§ 120 BBergG – sog. Bergschadensvermutung). Ob die
Bergschadensvermutung im Rahmen des Gesetzes zur Ausdehnung der
Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen auf Schäden durch Erschütterungen
ausgedehnt werden soll, wird im parlamentarischen Verfahren entschieden.
Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen
Fonds, in den die Erdgasförderunternehmen einzahlen, um damit das
Verursacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten
(Ewigkeitskosten) langfristig sicherzustellen?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, einen öffentlich-
rechtlichen Fonds einzurichten, da es bereits eine „Bergschadensausfallkasse e.V.“ gibt,
die auf einer freiwilligen Initiative der Unternehmen beruht und damit die
Gründung eines staatlichen Fonds ersetzt hat. Der Zweck dieser 1988 gegründeten
Ausfallkasse ist es, einen von einem Bergschaden Betroffenen zu entschädigen,
soweit der Geschädigte von keinem der ersatzpflichtigen Bergbauunternehmer
oder Bergbauberechtigten Ersatz erlangen kann. In der Vergangenheit hat sich
gezeigt, dass Betroffene in der Regel keine Schwierigkeiten hatten, Ersatz zu
erlangen, so dass sie nicht auf die Bergschadensausfallkasse zurückgreifen
mussten. Die zuständige Bergbehörde hat daneben die Möglichkeit, die Deckung von
Kosten einer eventuell erforderlichen Ersatzvornahme insbesondere von
Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung oder der Gefahrenabwehr mit einer
Sicherheitsleistung nach § 56 Absatz 2 des BBergG abzusichern.
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ISSN 0722-8333]