[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 8. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/5971
18. Wahlperiode 10.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Herbert Behrens,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE.
–Drucksache 18/5853 –
Ausbau der A 4 in Thüringen als Öffentlich-Private Partnerschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant,
die Verantwortung für verschiedene Verkehrsprojekte aus der öffentlichen
Hand wegzugeben. Unter anderem wurden Projekte, die den Freistaat
Thüringen betreffen, in die Vorauswahl einbezogen. Es wurde die neue Idee
entwickelt, den Betriebsdienst und die Instandhaltung der A 4 von Gotha bis zur
Landesgrenze Sachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP)
zu realisieren. Dies ist zunächst einmal ein Projektvorschlag des Bundes, der
bislang noch nicht auf seine Eignung getestet wurde. Der noch ausstehende
sechsstreifige Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes soll ebenfalls in das Projekt
integriert werden.
Für Thüringen ist zu beachten, dass es je nach Gestaltung und Größe eines ÖPP-
Projektes zu Veränderungen für die Beschäftigten beispielsweise in der
Autobahnmeisterei Hermsdorf kommen kann. Hier stellt sich die Frage, ob
„Kostenvorteile“ durch Lohndumping erzielt werden. Es ist unklar, ob der Bund in
künftigen Verhandlungen auf Arbeitsplatzgarantien und faire Löhne sowie
Arbeitsbedingungen für die bisherigen Mitarbeiter hinwirken wird. Auch sinken die
Einflussmöglichkeiten der Straßenbauverwaltung, durch kleine Losgrößen bei
der Vergabe die Möglichkeiten zur Teilnahme regional ansässiger Firmen am
Wettbewerb zu fördern.
Weiterhin gibt es Überlegungen, die B 247 von der A 38 bis nach Bad
Langensalza im Rahmen einer ÖPP-Maßnahme auszubauen. Dieser Projektvorschlag
des Bundes wurde noch nicht auf eine Eignung getestet (Nachricht des MDR
vom 27. Mai 2015). Der Bundesrechnungshof hat bei seiner Analyse
verschiedener ÖPP-Autobahnprojekte festgestellt, dass diese im Vergleich zu einer
Projektumsetzung durch den Bund selbst in den meisten Fällen zu höheren Kosten
führten.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da im Rahmen dieser Kleinen Anfrage auch konkret nach Inhalten der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) für das ÖPP-Projekt auf der BAB A 4
zwischen der Anschlussstelle Gotha und der Landesgrenze Hessen-Thüringen sowie
des für dieses Projekt abgeschlossenen Konzessionsvertrages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung, diese vertreten durch den
Freistaat Thüringen, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) als Auftraggeber und der Via Solutions
Thüringen GmbH & Co. KG, als Auftragnehmer gefragt wird, wird einleitend
folgendes klargestellt und im Rahmen der Beantwortung dann entsprechend auf
diese Vorbemerkung verwiesen:
Zum Schutz des Wettbewerbs besteht ein Interesse des Bundes, die WUen für
ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich vertraulich zu behandeln. Die WUen
beinhalten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen
Projekt und ihre Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren
für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich zum wirtschaftlichen Nachteil
der öffentlichen Hand zu verringern. Es bestünde die Gefahr, dass Bieter ihre
Angebote an den WUen ausrichten. Auf Antrag des MdB Herrn Dr. Hofreiter wurde
die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Januar 2009 der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages zur persönlichen Einsichtnahme durch die Abgeordneten
übermittelt.
In einem am 25. April 2013 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrag
„Öffentlich-Private Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen,
mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen“ (Bundestagsdrucksache.
17/12696) wird die Bundesregierung unter Ziffer II.5 aufgefordert, zur Erhöhung
der allgemeinen Akzeptanz von ÖPP Strategien und Leitlinien zu entwickeln, die
so weit wie möglich mit den Ländern abzustimmen sind und unter Beachtung der
rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der berechtigten Interessen aller
Beteiligten eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bei ÖPP-
Projekten, sowie die grundsätzliche Vertragsoffenlegung nach
Vertragsunterzeichnung gewährleisten. Im Bund-Länder-Netzwerk ÖPP, das unter Federführung des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) tagt, ist zwischen Bund und Ländern
verabredet worden, die Umsetzung dieses Punktes gemeinsam zu beraten. Dabei
sind in jedem Fall auch fiskalische Interessen des Bundes und mögliche Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen privaten Vertragspartners zu
berücksichtigen. Dies wurde auch im oben genannten Antrag betont. Projektspezifische
Angaben sind daher nicht oder nur eingeschränkt möglich, zumal die
vertraglichen Beziehungen auch noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem werden die
Projektverträge auch für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Artikel 90, 85
Grundgesetz - GG) von den Straßenbauverwaltungen der Länder oder in deren Auftrag
durch die DEGES abgeschlossen.
Soweit mit der Kleinen Anfrage Informationen begehrt werden, die das bereits
abgeschlossene Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt auf der BAB A 4
zwischen der Anschlussstelle Gotha und der Landesgrenze Hessen-Thüringen
betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass der zuständigen Vergabestelle für dieses Projekt
der Umgang mit diesen Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
bzw. denen der Verdingungsordnung für Bauleistungen obliegt und nicht der
Bundesregierung. Insoweit gibt es keine Besonderheiten bezüglich der
Behandlung der Vergabeverfahren von ÖPP-Projekten gegenüber denen von
konventionell realisierten Bundesfernstraßenmaßnahmen. Die Wahrung des
Wettbewerbsgeheimnisses sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen
stellen tragende Grundsätze des Vergabewesens dar. Ferner sind die Grundrechte
Dritter zu beachten. Es darf auch nach Abschluss des jeweiligen
Vergabeverfahrens keine Verletzung des durch Artikel 12 GG geschützten Rechts auf die
Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Bieter erfolgen. Angesichts
dieser Schutzgüter kann insoweit auch kein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens hingenommen werden.
1. Mit welchen Baukosten hatte die Bundesregierung für den Neubau des zirka
25 Kilometer langen, sechsstreifigen Autobahnabschnittes der A 4 zwischen
Kilometer 256 und Kilometer 280,5 inklusive der Anschlussstellen und der
PWC-Anlage (PWC: Parkplatz mit WC) „Hainich“ bei einer Ausführung
unter Leitung der Firma DEGES und bei einer Finanzierung über den
Bundeshaushalt kalkuliert?
3. Mit welchen jährlichen Betriebskosten für diesen Neubauabschnitt der A 4
und den Rest der insgesamt zur privaten Betreibung übergebenen Strecke
(44,7 Kilometer von der Anschlussstelle Gotha bis zur Landesgrenze
Hessen/Thüringen) kalkulierte die Bundesregierung über einen Zeitraum von
30 Jahren?
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Prognose der Bau- und Betriebskosten erfolgte im Rahmen der Ermittlung
der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU). Auf die
Vorbemerkung wird verwiesen.
2. Wie hoch lagen die Baukosten für diesen Abschnitt der A 4 durch den
privaten ÖPP-Partner?
12. Zu welchen Baukosten wurde der Neubauabschnitt realisiert?
Die Fragen 2 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In einer Pressemitteilung zur feierlichen Verkehrsfreigabe am 7. September 2010
wird seitens der Via Solutions Thüringen GmbH & Co. KG ein
„Investitionsvolumen von 258,5 Mio. Euro“ genannt, welches allerdings nicht eindeutig nur den
Bau- oder Neubaukosten des Verlegeabschnitts zugeordnet werden kann.
4. Mit welchen Einsparungen beim Bau des Autobahnabschnitts in Form eines
ÖPP-Projekts gegenüber einer öffentlichen Trägerschaft rechnete die
Bundesregierung, und wie begründet sie ihre Annahmen?
8. Mit welchen Einsparungen bei Wartung und Betrieb der Neubaustrecke in
Form einer ÖPP gegenüber einer öffentlichen Trägerschaft rechnete die
Bundesregierung vor der Ausschreibung?
Die Fragen 4 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Angaben sind Gegenstand der aWU. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
5. Um welchen Wert (in Prozent) unterschritt das beim Vergabeverfahren
erfolgreiche Gebot von Via Solutions Thüringen GmbH & Co. KG den Public
Sector Comparator (PSC)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zur Wirtschaftlichkeit
des Betreibermodells für den mehrstreifigen Autobahnausbau (A-Modell) am
Beispiel der Pilotprojekte A 1 und A 4 und weiterer Vorhaben“ auf
Bundestagsdrucksache 16/10234 verwiesen.
6. Wie viele Bewerber gab es bei der Ausschreibung?
Es gab fünf Bewerber
7. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für
die Beratungsleistungen der Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer
(Berater – Recht) und der Deutschen Bank AG (Berater – Finanzierung) im
Zusammenhang mit diesem Projekt bisher, und auf welche Höhe belaufen
sich die Kosten für externe Berater bisher insgesamt?
Über die Höhe der Aufwendungen für Beraterleistungen von Freshfields und der
Deutschen Bank können keine Angaben gemacht werden, da mit diesen
Beraterfirmen seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) kein Vertragsverhältnis bestand und besteht.
Im Auftrage des BMVI sind für die Realisierung des ÖPP-Projekts A 4
Landesgrenze Thüringen/Hessen – Gotha externe Beraterleistungen im Umfang von
ca. 360 000 Euro brutto angefallen.
9. Gab es nach Vertragsabschluss zusätzliche Änderungen und Ergänzungen
der Verträge mit dem privaten Errichter und Betreiber des
Autobahnabschnittes, der Via Solutions Thüringen GmbH & Co. KG?
a) Wenn ja, welche?
b) Auf wessen Initiative hin wurden diese Änderungen vorgenommen?
c) Weshalb sind die Änderungen vorgenommen worden?
10. Gab es Nachverhandlungen hinsichtlich der Betreibervergütung mit der Via
Solutions Thüringen GmbH & Co. KG (bitte begründen)?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf verschiedene Fragen zur Vertragsauslegung haben
Konzessionsnehmer und Konzessionsgeber entsprechende Vereinbarungen getroffen und
einen außergerichtlichen Vergleich hierzu herbeigeführt. Dieser wurde anlässlich
sich überlagernder Effekte mehrerer Änderungen der Mauterhebungsgrundlagen
(damals MautHV) und diesbezüglich bestehender unterschiedlicher
Auffassungen zur Auslegung vertraglicher Regelungen getroffen. In diesem
Zusammenhang wurden auch Regelungen zum Umgang mit künftigen Änderungen der
Erhebungsgrundlagen getroffen. Die Initiative zur Änderung vorstehender
Regelungen ging von beiden Vertragspartnern aus.
11. Welche Gründe gab es für die Vergabe des Beratervertrages
„Beratungsleistungen bei komplexen Fragstellungen im Zuge der Vertragsdurchführung der ÖPP
Projekte“ (
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:11927-2014:TEXT:DE:
HTML&src=0)?
Nachdem die ersten ÖPP-Projekte an Konzessionsnehmer vergeben worden sind,
wurde deutlich, dass es in Einzelfällen sehr komplexe Fragestellungen vor allem
in finanzrechtlicher Hinsicht gibt, die einer möglichst bundesweit einheitlichen
Lösung zuzuführen sind (z. B. einheitliche Handhabung des
Vergütungsmechanismus).
13. Gibt es eine Bewertung des privaten Betreibermodells an der A 4 (Gotha–
Landesgrenze Thüringen) durch den Bundesrechnungshof, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Der Bundesrechnungshof prüfte die WU zum A-Modell A 4 in Thüringen. Er hat
sich grundsätzlich die Weitergabe von Prüfungsergebnissen vorbehalten, so dass
die Bundesregierung zum Ergebnis der Prüfung keine Aussage treffen kann.
14. Muss die Bundesregierung als Eigentümerin des konzessionierten
Abschnitts der A 4 zustimmen, wenn ein Gesellschafter seine Anteile an der Via
Solutions Thüringen GmbH & Co. KG veräußern will (z. B. beim Verkauf
der Anteile der Firma HOCHTIEF an den Infrastrukturinvestor Meridiam;
bitte begründen)?
Der Konzessionsvertrag sieht die Pflicht des Konzessionsnehmers zur Einholung
der Zustimmung des Konzessionsgebers vor. Die Zustimmung des
Konzessionsgebers darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
15. Hat das Bundeskartellamt dem Verkauf der Anteile an die Firma Meridiam
nach Kenntnis der Bundesregierung zugestimmt?
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Anteile von Hochtief an der Via
Solutions Thüringen durch Meridiam Infrastructure Germany am 2. März 2015
freigegeben.
16. Mit welchen Mauteinnahmen für den Abschnitt der A 4 zwischen Gotha und
der Landesgrenze Thüringen/Hessen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013
und 2014 wurde im Jahr 2007 gerechnet?
Die Prognose der Mauteinnahmen für den Abschnitt der A4 zwischen Gotha und
der Landesgrenze Thüringen-Hessen aus dem Jahr 2007 ist Gegenstand der aWU.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Welche Mauteinnahmen wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und
2014 im Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Gotha und der
Landesgrenze Thüringen (A 4) realisiert?
Aufgrund des Vergütungsmechanismus zur (teilweisen) Weiterleitung der Maut
(verkehrsmengenabhängigen Vergütung) liegen für die Konzessionsstrecke des
A-Modells A4 für die Jahre 2010 bis 2014 die Mauteinnahmen vor. Demnach
wurden folgende Mauteinnahmen realisiert:
Jahr Mauteinnahmen in Mio. Euro
(gerundete Werte)
2010 18,5
2011 18,5
2012 17,4
2013 17,1
2014 17,5
Die genannten Mauteinnahmen entsprechen nicht der Betreibervergütung (siehe
Antwort zur Frage 20).
18. Mit welchen Mauteinnahmen für den Abschnitt der A 4 zwischen dem Kreuz
Erfurt und der Anschlussstelle Gotha für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013
und 2014 wurde im Jahr 2007 gerechnet?
Eine Prognose der Mauteinnahmen aus dem Jahr 2007 für den Abschnitt der A4
zwischen Kreuz Erfurt und der Anschlussstelle Gotha für die Jahre 2010, 2011,
2012, 2013 und 2014 liegt nicht vor.
19. Welche Mauteinnahmen wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und
2014 im Autobahnabschnitt zwischen dem Erfurter Kreuz und der
Anschlussstelle Gotha (A 4) realisiert?
Nach Maßgabe der Bestimmungen des § 9 Absatz 6
Bundesfernstraßenmautgesetz bleibt die Verwendung der erhobenen Daten aus dem Mautsystem auf die
Erstellung von Geschäftsstatistiken beschränkt. Abschnitts‐ bzw.
streckenbezogene Statistiken werden standardmäßig nicht geführt.
20. Wurden für die Refinanzierung der Neubaustrecke (A 4 Kilometer 256 bis
Kilometer 280,5) und den Betrieb bzw. die Wartung des gesamten
Autobahnabschnitts von der Anschlussstelle Gotha bis zur Landesgrenze
Thüringen/Hessen dem Betreiber des Autobahnabschnittes, der Via Solutions
Thüringen GmbH & Co. KG, die kompletten Mauteinnahmen des
entsprechenden Autobahnabschnittes überschrieben?
Nein.
21. Gibt es eine vereinbarte Garantiezahlung an den Betreiber, falls die
Mauteinnahmen einen Grenzwert unterschreiten?
Wenn ja, bei welcher Summe liegt diese?
Nein.
22. Gibt es einen maximalen Wert, bei dessen Überschreitung weitere
Mauteinnahmen an den Bundeshaushalt abgeführt werden müssen?
Wenn ja, bei welcher Summe liegt dieser?
Nein.
23. Ist eine garantierte Rendite für die privaten Betreiber Bestandteil des
Konzessionsvertrages?
Nein.
24. Werden die durch die Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw ab 7,5 Tonnen
entstehenden Mautmehreinnahmen vom Bund an den privaten Betreiber
weitergeleitet (bitte begründen)?
26. Wird der Betreiber auch einen, dem Autobahnabschnitt entsprechenden
Anteil an einer eventuell wirksam werdenden Pkw-Maut erhalten (bitte
begründen)?
Die Fragen 24 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die durch die Ausweitung der Mautpflicht auf LKW ab 7,5 Tonnen entstehenden
Mautmehreinnahmen werden nicht an den privaten Betreiber weitergeleitet. Auch
wird der Betreiber keinen, dem Autobahnabschnitt entsprechenden Anteil an
einer eventuell wirksam werdenden Infrastrukturabgabe erhalten. Der bestehende
Konzessionsvertrag schließt beides aus.
25. Wie hoch ist der Anteil der Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen am
Verkehrsaufkommen der Konzessionsstrecke, und wie hoch ist der Anteil der Lkw
über 12 Tonnen (bitte in absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2014 sowie
ihren relativen Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen angeben)?
Eine Differenzierung zwischen 7,5 t und 12 t und über 12 t liegt nicht vor.
Das Verkehrsaufkommen der mautpflichtigen LKW (über 12 Tonnen) lag in den
Jahren 2010 bis 2014 zwischen 19,5 und 20,2 Millionen Befahrungen für alle
Mautabschnitte der Konzessionsstrecke. Auf Grund der unterschiedlichen
Erfassung lassen sich die Angaben aus der Mauterfassung nicht ohne weiteres mit den
Auswertungen der Dauerzählstelle zur Berechnung von Anteilswerten in
Beziehung setzen.
27. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Refinanzierung der Kosten des privaten
Betreibers?
Die Refinanzierung erfolgt durch die an den Privaten zu zahlende
Betreibervergütung. Im Haushaltsentwurf 2016 sind dafür während des 30-jährigen
Vertragszeitraums insgesamt rund 672 Mio. Euro eingeplant.
28. Welche jährlichen Betriebs- und Wartungskosten für den Autobahnabschnitt
zwischen der Anschlussstelle Gotha und der Landesgrenze Thüringen/
Sachsen (A 4) sind jährlich seit Konzessionsbeginn für den Bundeshaushalt
angefallen?
Die Mittel für die Leistungen des Betriebsdienstes der Bundesautobahnen werden
den Ländern entsprechend ihrem Anteil am Bundesstraßennetz zugeteilt. Für
konkrete Streckenabschnitte liegen keine Informationen vor.
29. Welche Mauteinnahmen erzielte der Bund im Autobahnabschnitt zwischen
der Anschlussstelle Gotha und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen (A 4)
in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?
Auf die Antwort zur Frage 19 wird verwiesen.
30. Mit welchen Kosten ist der sechs-streifige Ausbau der A 4 im Bereich des
Hermsdorfer Kreuzes (A 4 und A 9) kalkuliert?
Die Kosten zur Umgestaltung des Hermsdorfer Kreuzes im Zusammenhang mit
dem 6-streifigen Ausbau der kreuzenden Autobahnen A 4 und A 9 entsprechend
der Bedarfsplanausweisung (BPL 2004) werden mit aktuell rund 80 Mio. Euro
abgeschätzt.
31. Mit welchen Einsparungen bei den Baukosten rechnet der Bund bei einer
Auftragserfüllung im Rahmen eines ÖPP?
Die Baukosten für Bauleistungen im Rahmen eines ÖPP-Projektes kalkuliert der
Bieter im Hinblick auf eine ganzheitliche Leistungserbringung im Rahmen des
i. d. R. 30-jährigen Projektzeitraumes. Diese sind Teil des Kostenvergleiches der
aWU.
Inwieweit der Umbau des Hermsdorfer Kreuzes Bestandteil eines ÖPP-
Erhaltungsmodells wird, wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu
einem wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodell zu untersuchen sein.
32. Wird der Bund im Rahmen einer möglichen Ausschreibung Vorgaben zur
Übernahme von Mitarbeitern der Autobahnmeisterei Hermsdorf durch den
dann privaten Betreiber machen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Übernahme des Betriebsdienstes durch den privaten Vertragspartner ist
wesentliches Merkmal von ÖPP. Dadurch wird auch die unternehmerische
Verantwortung für Organisation und Durchführung des Betriebsdienstes auf den
privaten Vertragspartner übertragen. Bei einer etwaig verpflichtenden Übernahme
des Betriebsdienstpersonals ist dieser in einem unternehmerischen
Gestaltungsrecht der Personalauswahl beschnitten und der Spielraum für eine wirtschaftliche
Optimierung des Betriebsdienstes eingegrenzt. Ein freiwilliger Wechsel
betroffener Mitarbeiter auf Basis einer individuellen Entscheidung bleibt unbenommen.
33. Was sind die Gründe, die aus Sicht des Bundes für ein ÖPP-Projekt an der
B 247 zwischen der A 38 und Bad Langensalza sprechen?
34. Wann wäre der Realisierungszeitraum einer ÖPP-Maßnahme an der B 247?
35. Wie würde die Refinanzierung einer ÖPP-Maßnahme an der B 247 erfolgen?
Die Fragen 33 bis 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
ÖPP im Bundesfernstraßenbau ist von dem Gedanken getragen, dass neben Bau,
Erhaltung und anteiliger Finanzierung auch der Betrieb der Straßen für einen
i. d. R. 30-jährigen Zeitraum von einem privaten Vertragspartner als Leistung
erbracht und so die Effizienz im Vergleich zur konventionellen Realisierung
gesteigert wird. Dieses setzt eine wirtschaftliche Mindestgröße von ÖPP-Projekten
voraus. Das Projekt ist Bestandteil der „Neuen Generation“ von ÖPP-Projekten und
steht in Teilen zunächst unter dem Vorbehalt der Bewertung im Zuge der
Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans und des künftigen Bedarfsplans für
die Bundesfernstraßen sowie der Schaffung des Baurechts durch die Thüringische
Straßenbauverwaltung. Die abschließende Festlegung der ÖPP-
Realisierungsform mit entsprechendem Geschäftsmodell und Zeitplan wird deshalb erst noch
erfolgen. Die Projekte der „Neuen Generation“ sollen grundsätzlich als
Verfügbarkeitsmodell ausgestaltet werden. Die Vergütung des künftigen Betreibers
hängt dann vom Umfang und der Qualität der Verfügbarkeit der Strecke ab; bei
Einschränkungen der Qualität und/oder Verfügbarkeit werden die monatlichen
Entgelte reduziert
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]