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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Kanada und den USA nach Abschluss der Abkommen CETA und TTIP

Neuartige Ausgestaltung der Handels- und Investitionsabkommen als "living agreement" mit Haupt- und Unterausschüssen zur Weiterentwicklung nach Abschluss des Ratifikationsprozesses: regulatorische Kooperation im CETA-Vertragsentwurf, Rechtsförmlichkeitsprüfung, demokratische Legitimation und Verfassungskonformität, Befugnisse des CETA-Hauptausschusses, Notwendigkeit inhaltlicher und rechtlicher Klarstellungen, Beteiligung von Parlamenten und Zivilgesellschaft, Schutz der staatlichen Regulierungshoheit, Vereinbarkeit mit Schutzstandards und europäischem Vorsorgeprinzip, Handlungs- und Nachbesserungsbedarf<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/588225.08.2015

Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Kanada und den USA nach Abschluss der Abkommen CETA und TTIP

der Abgeordneten Klaus Ernst, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Handels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) mit vorläufigem Vertragstext vom 1. August 2014 als auch das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) werden als „living agreement“ ausgestaltet. Folglich soll nach Abschluss des Ratifikationsprozesses die regulatorische Kooperation künftig vertieft und über die Abkommen institutionalisiert werden. Das ist neu für europäische Handels- und Investitionsabkommen. Die Funktionsweise und Effekte der regulatorischen Regulation sind unklar. Dessen ungeachtet sollen Hauptausschüsse (bei CETA „Joint Committee“ und bei TTIP „Joint Ministerial Body“) und spezifische Unterausschüsse zur Weiterentwicklung der Abkommen, zur Erarbeitung von Vorschlägen und zu Einschätzungen (bei CETA „Regulatory Cooperation Forum“ und bei TTIP „Regulatory Cooperation Body“) eingerichtet werden.

Die künftige regulatorische Zusammenarbeit in CETA bzw. TTIP wird in jeweils eigenen Kapiteln geregelt. Zusätzlich gibt es im CETA-Vertragsentwurf einzelne Regelungen in Unterkapiteln. Insgesamt wird die Frage der Anwendung, Ausgestaltung und Veränderung einmal ratifizierter Abkommen im Kontext der jeweiligen Annexe, Anhänge und Protokolle zu klären sein. Unklare Formulierungen und strittige Aspekte werden erst mit der Zeit auftreten und damit erst nach Ratifikation und ohne Einbindung der Parlamente.

Während die Verständigung mit den USA über die künftige regulatorische Zusammenarbeit bei TTIP noch aussteht, liegen mit dem CETA-Vertragsentwurf die entsprechenden Formulierungen u. a. in Kapitel 30 („Administrative and Institutional Provisions“) vor, in denen die Ausschussstruktur als eigener administrativer Unterbau, deren Funktion und Zuständigkeit kodifiziert sind. Es ist davon auszugehen, dass die Formulierungen im CETA-Vertragsentwurf den Mindeststandard für einen künftigen TTIP-Vertragstext bilden werden.

Entsprechend lässt sich die juristische Kritik (vgl. Stoll/Holterhus/Gött: Die geplante Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von CETA und TTIP: Rechtsgutachten, erstellt im Auftrag der Arbeiterkammer Wien, Juni 2015) auf beide Abkommen anwenden. Die Kritik beinhaltet u. a. die mangelnde Klarheit der Formulierungen im CETA-Vertragsentwurf, die unzureichende Funktionsbeschreibung und rechtliche Abgrenzung der Aufgaben der Ausschüsse sowie die fehlende demokratische Legitimation der Handels- und Investitionspolitik der EU nach Ratifikation des Vertrages, da in den zuständigen CETA-Ausschüssen keinerlei parlamentarische Beteiligung und Mitentscheidung vorgesehen ist.

Der Ansatz eines „living aggreements“, wie er exemplarisch im CETA-Vertragsentwurf vorliegt, beinhaltet damit u. a. die große Gefahr der Verselbständigung der Administration und Regulierungsbehörden und einen möglichen Verstoß gegen Verfassung und EU-Recht. Der stete Verweis der Bundesregierung (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/4432), das formale Recht zur Regulierung („right to regulate“) von Regierungen und Parlamenten in der EU sei nicht gefährdet, der Hinweis auf das Vorsorgeprinzip und die Einhaltung möglichst hoher Schutzstandards und Normen trägt hier also kaum. Erstens geht es um die künftige regulatorische Zusammenarbeit nach Ratifikation und die künftige Veränderung des Vertragstextes. Zweitens können unverbindlichen Absichtserklärungen durch konkrete Formulierungen zur regulatorischen Kooperation und zur Streitschlichtung ausgehebelt werden (vgl. Stoll et. al., 2015). Drittens hat auch die Bundesregierung – sowie Vertreter anderer Mitgliedstaaten – etwa in internen Gremiensitzungen des handelspolitischen Ausschusses der EU vergleichbare Bedenken geäußert (vgl. Protokolle auf www.correctiv.org und Pressemitteilung Foodwatch vom 27. Juli 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann sind die Passagen und Definitionen zur regulatorischen Kooperation im CETA-Vertragsentwurf durch die Bundesregierung eingehend geprüft worden, und was waren die Ergebnisse?

2

Sollte dies bisher noch nicht geschehen sein, wann wird dies nachgeholt und die Erkenntnisse in die entsprechenden EU-Gremien im Rahmen der fast abgeschlossenen Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Vertrages eingebracht?

3

Wenn die Passagen und Definitionen nicht eingehend und eigenständig juristisch geprüft worden sind, wie kommt die Bundesregierung dann zu belastbaren Aussagen über die demokratische Legitimation und Konformität mit dem Grundgesetz und europäischem Recht der entsprechenden CETA-Ausschussstruktur, deren Zusammensetzung und Aufgaben?

4

Worauf beziehen sich genau die kritischen Anmerkungen der deutschen Vertreter im handelspolitischen Ausschuss zum Thema regulatorische Zusammenarbeit bei CETA, auf die sich „Foodwatch“ in seiner Pressemitteilung vom 27. Juli 2015 mit Hinweis auf ein Protokoll der entsprechenden Sitzung bezieht?

5

Welche Kritik haben Vertreter anderer Mitgliedstaaten geäußert, und hat die Bundesregierung diese darin unterstützt?

6

Hat sich die Bundesregierung bisher dafür eingesetzt, die Befugnis des CETA-Hauptausschusses laut Vertragsentwurf vor Beginn des Ratifikationsprozess klar und rechtssicher zu regeln, vor dem Hintergrund dass dieser laut Rechtsgutachten von Stoll et al. (2015) völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffe (u. a. Änderung der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) und damit der einmal ratifizierte Vertrag substanziell verändert werden kann?

7

Falls die Bundesregierung keine rechtliche Klarstellung im konkreten CETA-Vertragstext für notwendig erachtet, wie begründet sie dies, und durch welche Rechtsgutachten (bitte auflisten) sieht sie ihre Einschätzung bestätigt?

8

Wie will die Bundesregierung eine inhaltliche und rechtliche Klarstellung im Hinblick auf die parlamentarische Einbindung (u. a. Europäisches Parlament) bei Entscheidungen des CETA-Hauptausschusses erreichen, die völkerrechtlich bindenden Charakter hat?

9

Wann und wo hat sich die Bundesregierung bei der laufenden Rechtsförmlichkeitsprüfung eingebracht, um die parlamentarische Einbindung in den CETA-Ausschussstruktur zu gewährleisten?

10

Wie wird die Einbindung der Parlamente (EU und Mitgliedstaaten) bei der künftigen Entwicklung des CETA-Vertrages nach Ratifizierung ermöglicht und sind im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung die bisher fehlende parlamentarische Einbindung und Mitbestimmung in den entsprechenden Kapiteln nachgetragen worden?

11

Aufgrund welcher Studien kommt die Bundesregierung zu abweichenden Rechtspositionen von etwa Stoll et al. (2015 bitte auflisten), falls sie hier keinen akuten Handlungsbedarf sieht und keine verfassungs- und europarechtliche Bedenken hat?

12

Auf welcher rechtlichen Grundlage lässt sich behaupten, dass das Recht zur Regulierung („right to regulate“) der Vertragsparteien nach Ratifikation des Vertrages weiterhin gewährleistet sei, obwohl im CETA-Vertragstext verbindliche Vorschriften zur regulatorischen Zusammenarbeit im Kapitel 30 als auch den Unterkapiteln enthalten sind, mit denen eben diese Regulierungshoheit eingeschränkt wird?

13

Wie wird konkret die Regulierungshoheit nach Ratifikation eines CETA-Vertrages geschützt?

14

Sind hierzu konkrete Rechtsgutachten und Wirkungsanalysen durch die Kommission der Europäischen Union oder einzelne Mitgliedstaaten vorgelegt worden bzw. hat die Bundesregierung selbst Rechtsgutachten und Analysen erstellen lassen (bitte auflisten)? Wenn nein, warum nicht?

15

Wie ist das Verhältnis der kodifizierten regulatorischen Zusammenarbeit im CETA-Vertragstext und den vielfältigen Schutzstandards, die mit dem Vertrag auch nach Aussage der Bundesregierung nicht gesenkt bzw. unterlaufen werden sollen, und könnten Standards durch Entscheidungen des CETA-Hauptausschusses ausgehebelt werden? Wenn nein, warum nicht, und auf welche Rechtsgutachten sowie Passagen im konkreten CETA-Vertragstext bezieht sich die Bundesregierung?

16

Ist die relativ schwache Stellung des Vorsorgeprinzips im CETA-Vertragstext, einem Kernelement der europäischen Regulierungspolitik, nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem, da es nur im Hinblick auf den Arbeitsschutz und den Umweltschutz als Ausnahmevorschrift erwähnt wird und die regulatorische Zusammenarbeit dem gegenüber weit stärkeres Gewicht hat sowie der Hinweis auf das WTO-Recht lediglich die zeitlich begrenzte Regulierung aufgrund von Vorsorgeaspekten akzeptiert (bitte begründen)?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Vorsorgeprinzip über die bisher formulierten Ausnahmebestimmungen im CETA-Vertragstext viel stärker allgemein im endgültigen Vertrag zu verankern und dessen herausgehobene Stellung in Bezug zur regulatorischen Kooperation zu formulieren ist?

18

Wenn nein, warum nicht, und mit Bezug auf welche Rechtsgutachten und Analysen sieht die Bundesregierung keinen Handlungs- und Nachbesserungsbedarf?

19

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Nachbesserung, um das im CETA-Vertragsentwurf enthaltene, relativ unverbindlich und allgemein formulierte Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung (u. a. Arbeits- und Umweltschutz) gegenüber den weit stärker kodifizierten und gewichteten Passagen und Vorgaben zur regulatorischen Kooperation aufzuwerten? Wenn nein, auf welche Rechtsgutachten und Wirkungsanalysen bezieht sich die Bundesregierung (bitte auflisten)?

20

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die im CETA-Vertragsentwurf nach Auffassung der Fragesteller bisher sehr lückenhafte und unverbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft und Sozialpartner bei der Entscheidungsfindung des CETA-Hauptausschusses und den Diskussionen in den Unterausschüssen besser und klarer gefasst werden (bitte begründen), und wie wäre deren Vertretung und Einbindung verbindlich zu kodifizieren?

21

Sollte die Bundesregierung in den letzten Monaten in den entsprechenden Gremien kein Nachbesserungsbedarf im vorliegenden CETA-Vertragstext angemahnt haben, wie bewertet sie dann die entsprechenden Passagen und die Unverbindlichkeit der zivilgesellschaftlichen Beteiligung und die im Vergleich dazu klare und starke Rolle der Exekutive sowie der Regulierungsbehörden in den CETA-Ausschussstrukturen?

Berlin, den 25. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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