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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Konisches Strahlrohr am Berliner Forschungsreaktor BER II

Termin und Ergebnis der sicherheitstechnischen Überprüfung des 2010-2012 ausgetauschten konischen Neutronenstrahlrohrs, getesteter Prüfdruck, Vereinbarkeit mit geltenden Sicherheitsvorschriften, dem angewendeten Prüfdruck zugrundeliegende Studien, Dokumente bzw. rechtliche Grundlagen<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

15.09.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/589231.08.2015

Konisches Strahlrohr am Berliner Forschungsreaktor BER II

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Berliner Forschungsreaktor BER II, der sich auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums Berlin für Materialien und Energie (HZB) in Berlin-Wannsee befindet, soll laut Aufsichtsratsbeschluss vom 25. Juni 2013 Ende des Jahres 2019 abgeschaltet werden. Im Oktober 2010 musste das so genannte Konische Neutronenstrahlrohr aufgrund der abgelaufenen befristeten Sondergenehmigung ausgetauscht und der BER II außer Betrieb genommen werden. Laut Sicherheitsbericht für den Reaktor muss das Konische Strahlrohr einem Innendruck von 30 bar widerstehen können (Quelle: Sicherheitsbericht für den 10 MW Betrieb des Forschungsreaktors BER II; 3. Fassung von August 1982. Verantwortlich für den Inhalt: Hahn-Meitner-Institut für Kernforschung Berlin GmbH und Interatom Internationale Atomreaktorbau GmbH). Das in den Jahren 2010 bis 2012 ausgetauschte Konische Strahlrohr mit neuem Design ist nach Kenntnis der Fragesteller jedoch ggf. nur noch auf 5 bar Innendruck getestet worden, was den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann und durch welche Einrichtung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in den Jahren 2010 bis 2012 ausgetauschte Konische Strahlrohr sicherheitstechnisch geprüft und abgenommen?

2

Zu welchem Ergebnis ist diese sicherheitstechnische Überprüfung nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen?

3

Wurde das Konische Strahlrohr nach Kenntnis der Bundesregierung auf 30 bar getestet? Wenn nein, mit welchem Prüfdruck wurde der Sicherheitstest für das Konische Strahlrohr durchgeführt?

4

Wenn der getestete Prüfdruck kleiner als 30 bar war, wie lässt sich das nach Kenntnis der Bundesregierung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften rechtfertigen bzw. begründen?

5

Aus welcher Studie bzw. welchem Dokument ist nach Kenntnis der Bundesregierung der angewendete Prüfdruck abgeleitet worden (bitte genaue Quellenangabe)?

6

Wenn keine solche Studie bzw. kein solches Dokument vorliegt, muss aus Sicht der Fragesteller eine andersartige Abwägung bei der Berliner Atomaufsicht stattgefunden haben? Wann wurde diese nach Kenntnis der Bundesregierung auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Ergebnis durchgeführt?

Berlin, den 31. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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