[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6026
18. Wahlperiode 21.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5910 –
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Spätestens seit dem Jahr 2009 hat sich die Bundesregierung mit der
Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zu
einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Zur
erstmaligen Staatenprüfung Deutschlands unter der
Behindertenrechtskonvention im Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf reiste die
Delegation der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.
Im Verlauf der UN-BRK-Staatenprüfung konnte die deutsche Delegation aus
vermeintlichem Zeitmangel nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder
zu internationaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren (Artikel 32 und 11
UN-BRK). Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, hat die
Bundesregierung ebenfalls nicht wahrgenommen. Entwicklungspolitische
Fragen des UN-Fachausschusses blieben unbeantwortet. Das Prüfungsgremium
fällt in der „Abschließenden Bemerkung“ ein kritisches Urteil über die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde
Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und
Programmen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen
Zusammenarbeit und Entwicklung.“ Das UN-Gremium mahnt Deutschland unter
anderem dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel
für inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Auch wird die
Bundesrepublik Deutschland dazu aufgefordert, sich für eine inklusive Post-2015-
Entwicklungsagenda einzusetzen, was bislang – zumindest in nachprüfbarer
Weise – nicht geschieht.
An Bekenntnissen zu einer verbesserten Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mangelt es grundsätzlich
nicht. An deren Realisierung dagegen umso mehr. Gleich im ersten Kapitel der
im Herbst 2014 vom BMZ veröffentlichten „Zukunftscharta EINEWELT –
Unsere Verantwortung“ wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als
zentrale Herausforderung und Aufgabe deutscher
Entwicklungszusammenarbeit beschrieben: „Betrachtet man die Hauptgründe für ein Ausbleiben von
Entwicklungserfolgen, so wird häufig ein Versagen der Politik und staatlicher
Institutionen deutlich, die sich sowohl national als auch international nicht
ausreichend für benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen können oder wollen.
Diskriminierung, Marginalisierung und Ausgrenzung erklären somit häufig,
warum es bei der Bekämpfung von Armut nicht schneller vorangeht. Oft sind
autoritäre Macht- und Herrschaftsstrukturen dafür verantwortlich, dass
Anliegen, Interessen und Bedürfnisse armer und benachteiligter
Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen
mit Behinderungen nicht berücksichtigt oder missachtet werden. Der Anteil der
Menschen mit Behinderungen macht etwa ein Siebtel aller Menschen weltweit
aus. Davon lebt ein Großteil in Entwicklungsländern und ist oft zudem
besonders stark von Armut betroffen“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 11).
In der Zukunftscharta werden daraus die folgenden Schlussfolgerungen
abgeleitet: „Daher muss die Einhaltung der Menschenrechte das übergeordnete Ziel
deutscher Politik sein, unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter
Gruppen. Dabei steht im Mittelpunkt, dass Entwicklungspolitik das
menschenrechtlich Beste für benachteiligte Gruppen erreicht und diesen keinen Schaden
zufügt. Entwicklungspolitische Programme müssen Menschen mit Behinderungen
offenstehen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass die Verbesserung der
Situation von Menschen mit Behinderungen bei den globalen
Entwicklungszielen explizit berücksichtigt wird“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 33).
Im BMZ-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (Seiten 12 ff.) formuliert
die Bundesregierung das Ziel, dass „Menschen mit Behinderung aktiv in den
Arbeitsfeldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ mitwirken sollen,
und beabsichtigt eine inklusive Beschäftigungspolitik innerhalb des
Bundesministeriums sowie den Einbezug von Menschen mit Behinderung als Expertinnen
und Experten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in den
Partnerländern.
1. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zuge der erstmaligen UN-BRK-
Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 mündlich oder schriftlich zu
Fragen der internationalen Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit
Stellung bezogen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen
Staatenberichtes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
vor den Vertragsausschuss im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen
aus der „List of Issues“ umfassend zum Thema „internationalen Kooperation und
Entwicklungszusammenarbeit“ Stellung bezogen.
Im Rahmen der Anhörung konnte die deutsche Delegation die Fragen zu
Artikel 32 aus folgendem Grund nicht mehr beantworten: Der Vertragsausschuss
hatte in der letzten Fragerunde zu den Artikeln 21 bis 33 insgesamt 50 Fragen an
die deutsche Delegation gestellt. Da für die Antworten der deutschen Delegation
insgesamt nur noch ca. 30 Minuten zur Verfügung standen, wurde beschlossen,
die Fragen zu bündeln und artikelweise zu beantworten. So konnten zumindest
die Fragen zu Artikel 24, 25, 27 und 29 beantwortet werden.
2. Warum nahm die Bundesregierung das an sie herangetragene Angebot nicht
wahr, ihre Antworten im direkten Nachgang schriftlich an das
Prüfungsgremium nachzureichen?
In den Arbeitsmethoden des Vertragsausschusses ist festgelegt, dass nur die
schriftlichen Antworten auf die List of Issues und die im Dialog beantworteten
Fragen für die Ausschussmitglieder relevant sind, wenn es um die Formulierung
der abschließenden Empfehlungen geht. Daher hat die Bundesregierung direkt im
Anschluss an die Anhörung entschieden, von einer schriftlichen Beantwortung
der restlichen Fragen abzusehen.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung zu den unbeantworteten Fragen des
UN-BRK-Fachausschusses zu den Themenbereichen internationale
Zusammenarbeit sowie Nothilfe (Artikel 32 und 11) noch öffentlich Stellung zu
nehmen, um zumindest nachträglich das deutsche Parlament und die
Fachöffentlichkeit über ihre Positionen zu informieren (Antwort bitte begründen)?
Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, hat die
Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 32 im Rahmen der
Beantwortung der List of Issues und in Bezug auf Artikel 11 im Rahmen der Anhörung vor
dem Vertragsausschuss umfassend Stellung bezogen.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von dem
UN-BRK-Fachausschuss geäußerten Sorge über die mangelnde Beachtung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und
Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der
internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung?
5. Teilt die Bundesregierung die in der in Frage 4 näher erläuterte Sorge, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus? Falls nicht, warum nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat seit der Ratifizierung der
VN-BRK durch die Bundesregierung im Jahr 2009 auf dem Gebiet der
internationalen Zusammenarbeit stetig an Bedeutung gewonnen. Eine steigende Anzahl
von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen aufweisen, sowie die Verankerung in Konzept-
und Strategiepapieren dokumentieren diese Entwicklung.
Die Bundesregierung teilt das Bewusstsein, dass eine systematische und
nachhaltige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen mittel- und
langfristig angelegt werden muss. Trotz zahlreicher Initiativen und der
Verankerung der Inklusion in Konzepten und Programmen der EZ teilt die
Bundesregierung die Auffassung des Ausschusses, dass die Rechte von Menschen mit
Behinderungen noch nicht ausreichend beachtet werden. Der BMZ Aktionsplan zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschreibt einen ersten signifikanten
Schritt, für eine systematische Verankerung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen. Darauf wird die Bundesregierung aufbauen, um die systematische
Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und
Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen
Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig noch zu verbessern. Die
Verankerung des Themas Inklusion von Menschen mit Behinderungen im „Leitfaden zur
Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl.
Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen
Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ bildet hier eine verbindliche
Grundlage.
Eine externe Evaluierung sowie eine Fortschreibung oder Neuentwicklung des
BMZ Aktionsplans für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die
Zeit nach 2015 bilden die nächsten Schritte in Richtung einer systematischen
Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und
Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen
Zusammenarbeit und Entwicklung.
6. Nachdem der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bei der Eröffnung des Runden Tisches zu
Inklusion am 11. November 2014 in seinem Berliner Dienstsitz laut einer
BMZ-Pressemitteilung sagte, „wir sehen Inklusion als eine gemeinsame
Aufgabe und echte Partizipation als Chance für uns alle – sie sind
Qualitätsmerkmale der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 'Leave no one
behind' ist uns eine Verpflichtung, die wir national und auch international mit
Leben füllen“, zu welchen konkreten Anlässen hat sich der Bundesminister
seitdem so oder ähnlich explizit zur Inklusionsthematik geäußert oder diese
Position in bi- bzw. multilaterale Konsultationen und Verhandlungen
eingebracht (bitte Beispiele oder Zitate anführen)?
Äußerungen des Bundesministers Dr. Gerd Müller zur Inklusionsthematik in der
Zeit nach dem Runden Tisch zu Inklusion sind nicht dokumentiert.
7. Was hat das BMZ seit Veröffentlichung der Zukunftscharta EINEWELT im
November 2014 unternommen, um die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der oben
zitierten Vorgaben aus der Zukunftscharta fortzuentwickeln? Welche neuen
Maßnahmen wurden seitdem ergriffen?
Seit Veröffentlichung der Zukunftscharta hat das BMZ folgende Maßnahmen
ergriffen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Vorgaben aus der Zukunftscharta
fortzuentwickeln:
Bezüglich verbesserten Zugangs zu Bildung hat das BMZ a) eine neue
Bildungsstrategie verabschiedet, die inklusive Ziele entsprechend der VN-BRK
formuliert; b) das Forschungsvorhaben „Inklusive Bildung“ neu beauftragt und trägt so
zur Stärkung des Zugangs zur Bildung für Menschen mit Behinderungen in
Guatemala und Malawi bei. Bezüglich verbesserten Zugangs zu
Gesundheitsdienstleistungen hat das BMZ ein globales Sektorvorhaben und ein bilaterales
Vorhaben (Kambodscha) beauftragt; beide tragen zum entsprechenden Ziel der
Zukunftscharta bei. Ein drittes Vorhaben (Kambodscha) steht kurz vor
Beauftragung.
Das BMZ hat sich auf mehreren Ebenen erfolgreich dafür eingesetzt, die
Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen fest in den globalen
Entwicklungszielen zu verankern. Damit hat das BMZ zu allen Zielen der Zukunftscharta, die
die Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit benennen, maßgeblich
beigetragen.
8. Mit welchen konkreten Initiativen und Vorschlägen hat sich Deutschland im
ersten Halbjahr 2015 dafür eingesetzt, dass die Belange von Menschen mit
Behinderungen in den künftigen globalen Entwicklungszielen explizit,
umfassend und durchgängig berücksichtigt werden?
Deutschland hat sich im EU-Kreis wie auch bei den Verhandlungen in New York
erfolgreich dafür eingesetzt, den von der Open Working Group vorgeschlagenen
Katalog von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, welcher die Belange von
Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt, nicht zu öffnen.
Im Rahmen der Verhandlungen sind wir im EU-Kreis arbeitsteilig und
abgesprochen vorgegangen, um so das volle Verhandlungspotenzial der EU zu nutzen.
Dieses Vorgehen hat es ermöglicht, eine möglichst große Anzahl von für uns
zentralen Punkten anzusprechen. So ist es uns gemeinsam gelungen, den Text mit
Bezug auf Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen noch
einmal zu verbessern.
9. Inwiefern hat die Bundesregierung im Verlauf der jüngsten Verhandlungen
zur Post-2015-Entwicklungsagenda einen behindertenrechtlichen Ansatz
verfolgt, wie es in den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten
Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32 empfohlen wird?
Die Bundesregierung verfolgt in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen
Menschenrechtsansatz, der u.a. auf die Verwirklichung der Menschenrechte
diskriminierter oder benachteiligter Gruppen abzielt. Dazu zählen auch Menschen mit
Behinderungen. Ihre Rechte gehören zu den universellen, unteilbaren und
unveräußerlichen Menschenrechten, wie sie z. B. in der VN-BRK verankert sind.
Dieses Verständnis hat die Verhandlungslinie geleitet und schlägt sich im deutlichen
Bekenntnis der Agenda zu den Menschenrechten nieder.
10. Inwiefern plant die Bundesregierung der Empfehlung des UN-BRK-
Fachausschusses an Deutschland nachzukommen, geeignete
behinderungsspezifische Haushaltstitel einzuführen, um bei der Umsetzung der Post-2015-
Entwicklungsagenda gezielt Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, und
welche Rolle spielen solche Überlegungen gegebenenfalls in den laufenden
Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2016?
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stehen
geeignete entwicklungspolitische Instrumente und entsprechende Haushaltstitel zur
Verfügung. Die Bundesregierung sieht daher vor dem Hintergrund des Disability
Mainstreaming-Ansatzes der BRK keine Notwendigkeit zur Einrichtung
behinderungsspezifischer Haushaltstitel.
11. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) vom
November 2014 angekündigt hatte, die inklusive Gestaltung von
Entwicklungsmaßnahmen deutlich auszubauen und während der Laufzeit des BMZ-
Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der
Entwicklungszusammenarbeit (2013-2015) mehr als 37 Mio. Euro für Maßnahmen mit
Bezug zum Thema Inklusion bereitzustellen, auf welchen genau datierten
Zeitraum bezieht sich diese Ankündigung? Wofür werden bis zum Ende
dieses Jahres genau mehr als 37 Mio. Euro ausgegeben (bitte nach Projekten
aufschlüsseln)?
Die Ankündigung, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen
deutlich auszubauen, beschreibt die generelle zukünftige Ausrichtung des BMZ in
Bezug auf eine inklusive Gestaltung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Sie bezieht sich auf die Absicht der Bundesregierung,
entwicklungspolitische Vorhaben zu fördern, die ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen zugeordnet werden können. Diese Absicht
konkretisiert sich beispielsweise in der derzeit im Thementeam Inklusion
geführten Debatte um den Prozess der Gestaltung einer zukünftigen Ausrichtung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit bezüglich der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen hin zu einem Nachfolgedokument des BMZ Aktionsplans zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen (2013-2015).
Die Investitionssumme in Höhe von mindestens 37 Mio. Euro bezieht sich auf
Auftragswerte von Maßnahmen, die explizit die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen bearbeiten und im Rahmen des BMZ Aktionsplans bis zur
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3219 vom November 2014 beauftragt wurden. Die Zusammensetzung der
Investitionssumme kann ANNEX I entnommen werden.
Darüber hinaus beauftragte die Bundesregierung auch Entwicklungsmaßnahmen,
die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
aufweisen, jedoch in dieser Tabelle nicht enthalten sind (auf die Antwort zu
Frage 12 wird verwiesen).
12. In welcher Höhe hat das BMZ seit dem Jahr der deutschen Ratifizierung der
UN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich Finanzmittel aus
Einzelplan 23 des Bundesetats für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen
verwendet (bitte nach Haushaltsjahren tabellarisch inkl. der Planzahlen für 2015 und
2016 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine Politik, die die Belange von
Menschen mit Behinderungen in allen Politikfeldern berücksichtigt, um so die
Gleichstellung auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher sind in
vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange von Menschen mit Behinderungen
mit berücksichtigt. Die im Bundeshaushalt angegebene Zweckbestimmung dieser
Titel lässt allerdings nicht regelmäßig ausdrücklich erkennen, dass die
veranschlagten Mittel – zumindest teilweise – auch der Förderung der Belange von
Menschen mit Behinderungen dienen. Damit sind viele Maßnahmen der
Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen nicht explizit im Haushalt abgebildet.
Aus diesem Grund kann die exakte Höhe der seit dem Jahr der deutschen
Ratifizierung der VN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich eingesetzten
Finanzmittel aus dem Einzelplan 23 des Bundesetats für Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit
Behinderungen nicht vollständig dargestellt werden.
Die in der folgenden Tabelle dargestellten Finanzvolumen beschreiben die
Summe der Gesamtauftragswerte der in den jeweiligen Jahren begonnenen
Phasen von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen aufweisen. Die genannten Auftragswerte
beziehen sich vorwiegend auf Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit. Für
die Finanzielle Zusammenarbeit lassen sich derzeit keine Gesamtauftragswerte
mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen errechnen.
Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit gezielt Partnerregierungen bei der Finanzierung und Durchführung von
Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen aufweisen. Dies umfasst beispielsweise folgende
Vorhaben:
Mutter-Kind-Klinik in Tansania
Barrierefreies Hauptquartier der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC)
Gehörlosenschule in Kinshasa in Zusammenarbeit mit der Christoffel
Blinden Mission
Cash Transfer Programm für Menschen mit Behinderung in Malawi
Haushaltsjahr Summe der Gesamtauftragswerte angelaufener Phasen
von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
aufweisen*
2009 33.4 Mio.
2010 34.1 Mio.
2011 29.1 Mio.
2012 64.0 Mio.
2013 80.8 Mio.
2014 42.0 Mio.
2015 23.1 Mio. (bis Jahresmitte)
2016 Angabe nicht möglich
13. Nachdem der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, im Vorwort zu dem
Zwischenbericht des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit
Behinderungen im Februar 2015 angekündigt hat, die drei laufenden
BMZ-Sonderinitiativen würden inklusiv angelegt, welche
Umsetzungsschritte sind dazu bereits erfolgt bzw. noch geplant?
Das Thema Inklusion ist bei Projekten der Sonderinitiativen als
Querschnittsthema verankert. Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen –
Flüchtlinge reintegrieren“ sind Menschen mit Behinderungen Zielgruppe von
Vorhaben wie beispielsweise „Minderung der Krisenanfälligkeit – Unterstützung
von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden in den Nachbarländern“ in Kamerun,
Tschad und der Zentralafrikanischen Republik oder „Wirtschaftliche Integration
von Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden in Norte de Santander“
in Kolumbien.
Die Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ fördert Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen abhängig von
Zielsetzung und Handlungsfeldern der Programme in unterschiedlicher Ausprägung. So
ist das Welternährungsprogramm (WEP) bestrebt, die Qualität der humanitären
Hilfe für alle Gruppen der betroffenen Gemeinden zu verbessern. Dies beinhaltet
die Identifikation der spezifischen Bedürfnisse der Personen nach Gender, Alter,
Behinderung/Beeinträchtigung und Diversität und wird in allen Phasen des
Projektzyklus durchgeführt. In den Programmen der technischen Zusammenarbeit
zur Innovationsförderung, Bodenrehabilitierung und Ernährungssicherung
werden partizipative Ansätze eingesetzt, die insbesondere auch marginalisierte
Bevölkerungsgruppen einbeziehen, wozu auch Menschen mit Behinderungen
gehören. Zahlreiche Projekte des Global Agriculture and Food Security Program
(GAFSP) bemühen sich über sog. „Social Management Frameworks“ gezielt um
die Inklusion besonders verwundbarer Bevölkerungsgruppen, wie Menschen mit
Behinderungen. Darunter fallen 1) Projekte, die nationale Politiken mit
besonderem Fokus auf Inklusion von Menschen mit Behinderung unterstützen (bspw. in
Kambodscha und Liberia); 2) Projekte, die Menschen mit Behinderung als direkte
Zielgruppen definieren (bspw. in Sierra Leone und Nicaragua) und 3) Projekte,
die Behinderung als Faktor für die jeweilige Vulnerabilität der Zielgruppen
berücksichtigen (bspw. in Benin).
14. Wie stellt die Bundesregierung im Ausarbeitungsprozesses der bis
März 2016 zu finalisierenden globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung
der Post-2015-Agenda sicher, dass alle Zielsetzungen des SDG-Katalogs
umfassend abgebildet und dass die Ziele verbindlich sowie faktisch gemäß
dem Nicht-Diskriminierungs-Gebot diskriminierungsfrei umgesetzt
werden?
Der UN Statistical Commission wurde das Mandat übertragen, Indikatoren zur
umfassenden Abbildung der Ziele und Unterziele der 2030-Agenda für
Nachhaltige Entwicklung zu entwickeln. Hierzu wurde die Inter-Agency and Expert
Group on SDG indicators (IAEG-SDGs) einberufen. Die Bundesregierung setzt
sich im Rahmen ihres Beobachterstatus‘ in der IAEG-SDG und als Mitglied der
UN Statistical Commission für die umfassende Abbildung der Zielsetzung der
2030-Agenda ein.
Die Umsetzung der Ziele ist ein separater Prozess, der nicht im Rahmen der
Ausarbeitung der Indikatoren stattfindet.
15. Inwieweit wird sich Deutschland innerhalb der UN Statistical Commission
dafür einsetzen, dass bei der Konzeption und Weiterentwicklung der
globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Umsetzung der Post-2015-
Agenda Menschen mit Behinderungen und deren
Selbstvertretungsorganisationen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, sich aktiv einzubringen?
Als Mitglied der UN Statistical Commission hat die Bundesregierung einen
partizipativen Konsultationsprozess zur Entwicklung globaler Indikatoren
unterstützt. Demnach haben Menschen mit Behinderungen und deren
Selbstvertretungsorganisationen wie auch andere Stakeholder und Regierungen mit
Beobachterstatus die Möglichkeit, der IAEG-SDG Indikatoren Vorschläge zu
unterbreiten und den Vorschlag der IAEG-SDG zu kommentieren.
16. Inwieweit werden am Prozess der Entwicklung und Weiterentwicklung
nationaler Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Agenda-Umsetzung
Menschen mit Behinderungen und deren Interessensverbände aktiv beteiligt und
einbezogen?
Nationale Indikatoren für die Umsetzung der 2030-Agenda in Deutschland
werden im Rahmen der Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
entwickelt. Die Federführung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt beim
Bundeskanzleramt. Zivilgesellschaftliche und andere Akteure werden umfangreich an
der Fortschreibung beteiligt. Der Entwurf des Fortschrittsberichts wird zur
Kommentierung im Internet veröffentlicht.
17. Wie sind die konkreten Planungen der Bundesregierung, um nationale
Indikatoren zur Fortschrittsmessung zu entwickeln, welche eine systematische
Beurteilung der Rechtsverwirklichung von Menschen mit Behinderungen in
der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen (vgl. „Abschließende
Bemerkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32)?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in der Erarbeitung nationaler
Indikatoren. Aufgrund anstehender Ressortabstimmungen kann – solange dieser
Prozess nicht abgeschlossen ist – keine abschließende Aussage gemacht werden.
18. Wie will die Bundesregierung bei der Fortschreibung ihrer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in allen
Umsetzungsmaßnahmen faktisch gleichberechtigt mit einbezogen werden,
oder wie es die Post-2015-Entwicklungsagenda als Ziele und Unterziele
formuliert, dass diese weltweit alle wirtschaftlichen und sozialen
Gesellschaftsgruppen erreichen sollen, d. h. bei der Umsetzung niemand zurückgelassen
werden soll?
Die Bundesregierung misst der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen
eine große Bedeutung zu. Wegen der geplanten Elemente der Weiterentwicklung
der Nachhaltigkeitsstrategie wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) von
November 2014 betonte, die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien
für die inklusive Gestaltung von Vorhaben stelle derzeit Akteure der
internationalen Zusammenarbeit vor große Herausforderungen und ankündigt
hat, dazu einen Dialog mit relevanten Akteuren führen zu wollen,
a) wie will das BMZ die Erarbeitung entsprechender Kriterien vorantreiben,
Seit der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/3219 von November 2014 hat das BMZ verschiedene Möglichkeiten zur
Kriterienentwicklung für die inklusive Gestaltung von Vorhaben eruiert. Das
BMZ hat diese Frage im April 2015 gemeinsam mit staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. Die Entwicklung
von Kriterien wird aktuell bearbeitet. Die Entwicklung solcher Kriterien wird als
wichtiger Schritt in Richtung Messbarkeit von Inklusion betrachtet und stellt auch
im Rahmen von internationalen Prozessen (z. B. Formulierung der Indikatoren
für die 2030 Agenda) eine große Herausforderung dar.
b) welche konkreten Schritte sind dazu geplant,
Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das BMZ eine fachliche
Einrichtung beauftragt, Kriterien zur Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit zu
erarbeiten. Dabei wird starker Bezug auf die Erfahrungen aus der Umsetzung des
Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen genommen. Die
Ergebnisse werden voraussichtlich 2016 vorliegen.
c) welche Akteure hält das BMZ in diesem Kontext für relevant und will mit
ihnen einen entsprechenden Dialog führen?
Für einen entsprechenden Dialog sind weiterhin sowohl staatliche als auch nicht
staatliche Akteure relevant. Das BMZ steht in engem Kontakt mit der
Zivilgesellschaft und den deutschen Selbstvertretungen, die sich ebenfalls mit der
Entwicklung von Indikatoren und Kriterien im Bereich Inklusion befassen und führt einen
intensiven fachlichen Dialog mit seinen Durchführungsorganisationen, die
aufgrund ihrer Erfahrung einen wichtigen Beitrag in Bezug auf Praxisnähe und
Messbarkeit solcher Kriterien leisten.
20. Mit welchem Zeithorizont und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die
Bundesregierung die Forderung des UN-BRK-Fachausschusses umsetzen,
um eine umfassende und integrierte Datenbank zum Mainstreaming von
Menschen mit Behinderungen in alle Programme und Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit einzurichten?
Die Bundesregierung prüft aktuell die mögliche Umsetzung der
Ausschussempfehlungen nach einer umfassenden und integrierten Datenbank zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in Vorhaben der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit. Die Prüfung der Entwicklung einer Datenbank ist eng verknüpft mit
der Entwicklung von Kriterien für die inklusive Gestaltung von
Entwicklungsvorhaben sowie eines angemessenen Erfassungsinstruments. Die
Bundesregierung führt hierzu bereits einen fachlichen Dialog auf nationaler und
internationaler Ebene.
21. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung bei der Gestaltung
behinderteninklusiver Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Datenerhebung
eine nach Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung in
entwicklungsrelevanten Bereichen – national sowie global – als Mitglied der UN Statistical
Commission, wie es der UN-BRK Deutschland nahegelegt hat?
Das Engagement der Bundesregierung für eine Steigerung der Evidenz zur
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit umfasst auch die Prüfung einer
systematischen Disaggregierung standardmäßig erhobener Daten nach Geschlecht, Alter
und Behinderung entsprechend der Ausschussempfehlungen.
22. Inwiefern ist die Aufstellung von Aktionsplänen auch bei den
Durchführungsorganisationen des BMZ (GIZ, KfW, Engagement Global) vorgesehen,
um Inklusion dort als Querschnittsaufgabe zu installieren, vor dem
Hintergrund dass derzeit der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
in Deutschland neu gefasst wird und einige Bundesministerien, unter ihnen
das BMZ, die Fortschreibung ihrer jeweiligen hausinternen Aktionspläne
planen?
Der BMZ Aktionsplan umfasst auch die Durchführungsorganisationen, indem er
inhaltliche Vorgaben für die Organisationen sowie die Auswahl und
Durchführung von Vorhaben macht. Ein separater Aktionsplan für die Technische und/oder
Finanzielle Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen, da Inklusion schon heute auf
Basis des BMZ Aktionsplans zunehmend in die TZ und FZ Verfahren integriert
wird.
Die Verankerung des Themas Inklusion von Menschen mit Behinderungen im
„Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und
Prinzipien, einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der
deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ bildet hier eine
verbindliche Grundlage.
In der Zielgruppen- und Betroffenenanalyse der FZ werden die besonderen
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (als Teil der Zielgruppe) analysiert.
Im Rahmen der Sozialverträglichkeitsprüfung wird u.a. insbesondere auf
Barrierefreiheit von öffentlichen Bauten geachtet, die aus FZ-Mitteln (mit)finanziert
werden. Das Thema „Inklusion“ ist auch in Mustergliederungen und
Prüfungsleitfäden verankert. Die KfW-Mitarbeiter/innen werden in internen Schulungen
sowie über das KfW-Intranet für das Thema „Menschen mit Behinderungen in
der EZ“ sensibilisiert. Viele FZ-Vorhaben leisten wichtige Beiträge zur
Sensibilisierung von lokalen Projektpartnern.
Die zunehmende Beauftragung von TZ-Vorhaben, die Bestandteile zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen, dokumentiert
die Umsetzung des BMZ Aktionsplans auch in Vorhaben der TZ.
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Ende Mai dieses Jahres
veröffentlichten australischen Sechsjahresplan zur Stärkung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit
„Development for All 2015-2020“, und wie bewertet sie die darin vorgenommene
Fokussierung (1. Enhanced empowerment, leadership and decision-making;
2. Reduced poverty for people with disabilities; 3. Improved equality in all
areas of public life)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über den australischen Sechsjahresplan und
begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit
Behinderungen in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Die drei
Fokusbereiche zur politischen Partizipation, Armutsreduzierung und
gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben umfassen sehr relevante Aspekte der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Hervorzuheben sind die
partizipative Vorgehensweise und die Langfristigkeit des Planes zur Berücksichtigung von
Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit.
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den britischen „Disability
Framework – Leaving No One Behind“ von Dezember 2014, und wie bewertet sie
das darin umrissene Maßnahmenpaket?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über den „Disability Framework“ und begrüßt
ihn als deutliches Zeichen für die hohe Relevanz der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der britischen Entwicklungszusammenarbeit. Die
Bundesregierung befürwortet die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
für die Erarbeitung und Umsetzung des Papiers. Für die eigene Organisation und
auch für Programme, Finanzierungslinien und das internationale Engagement
werden Ziele festgesetzt, wodurch das Papier zahlreiche, für die Umsetzung
zentrale Akteure anspricht. Hervorzuheben sind die besondere Berücksichtigung der
Mehrfachdiskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen mit Behinderungen
sowie das Ziel, eine fachliche Autorität im Bereich der Datenerfassung zu
Behinderungen zu werden.
25. Inwiefern steht die Bundesregierung mit der australischen, der britischen
oder anderen Regierungen in Austausch über die Inklusion von Menschen
mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit?
Die Bundesregierung und insbesondere das BMZ und seine
Durchführungsorganisationen stehen mit verschiedenen bilateralen Partnern in Austausch zur
Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit.
Dazu zählen vor allem Finnland, Großbritannien, Italien, Österreich, Spanien und
Australien. Während der letzten Vertragsstaatenkonferenz zur VN-
Behindertenrechtskonvention fanden bilaterale Gespräche zu Inklusion zwischen Mitgliedern
der deutschen Delegation und verschiedenen Partnerdelegationen statt. Beim
hochrangigen Treffen zwischen der britischen Delegation und der deutschen
Delegation unter Leitung von Verena Bentele, der Bundesbeauftragten für die
Belange von Menschen mit Behinderungen, wurde das Thema Inklusion in der
internationalen Zusammenarbeit besprochen.
Die Bundesregierung war sowohl zum Launch des italienischen Aktionsplans als
auch zum Jubiläum des britischen Disability Frameworks eingeladen.
26. Inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung
eine gesonderte menschenrechtsbasierte Strategie zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen in der nationalen sowie internationalen
Katastrophenvorsorge und humanitären Hilfe aufzusetzen, so wie vom
UN-BRK-Fachausschuss in seinen „Abschließenden Bemerkungen“
gefordert?
Das Auswärtige Amt leistet humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge im
Ausland durch die humanitären Organisationen der Vereinten Nationen, der
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und durch humanitäre
Nichtregierungsorganisationen. Die Partnerorganisationen berücksichtigen bei den humanitären
Hilfsmaßnahmen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Dies entspricht
der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen
zur Koordinierung humanitärer Hilfe (UN OCHA), so dass die Bedürfnisse
besonders vulnerabler Gruppen insgesamt durch sinnvolle Koordinierung in
betroffenen Regionen berücksichtigt werden. Die Entwicklung einer gesonderten
menschenrechtsbasierten Strategie zur Inklusion von Menschen mit
Behinderungen in der nationalen sowie internationalen Katastrophenvorsorge und
humanitären Hilfe ist darüber hinaus gegenwärtig nicht geplant.
27. Am 18. März 2015 hat Deutschland das für die kommenden 15 Jahre
maßgebliche internationale Abkommen für Katastrophenvorsorge
mitverabschiedet (Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030), in
dem die Vereinten Nationen festlegen, dass Menschen mit Behinderungen
für sämtlichen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge zu berücksichtigen
sind.
a) Wie wird die Bundesregierung dieses Abkommen in ihre internationale
Zusammenarbeit einfließen lassen?
b) Welche konkreten Umsetzungsschritte sind hierfür geplant?
Die Fragen 27, 27a und 27b werden zusammen beantwortet.
Internationale Humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge werden auf
Grundlage der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit gewährt. Diese Prinzipien der Humanitären Hilfe und
Katastrophenvorsorge sind auch Teil des Sendai Frameworks for Disaster Risk
Reduction 2015 bis 2030. Die Bundesregierung hat sich durch die von ihr aktiv
mitgestaltete Erarbeitung des Sendai Rahmenwerks erneut diesen Prinzipien
verpflichtet.
Die Bundesregierung implementiert das Sendai Rahmenabkommen in enger
Zusammenarbeit mit UNISDR (The United Nations Office for Disaster Risk
Reduction). Eine interministerielle Arbeitsgruppe (in der das Auswärtige Amt, das BMZ
und das BMI vertreten sind) koordiniert und vertritt zusammen mit Expertinnen
und Experten von GIZ und BBK die Position der Bundesregierung in den
Arbeitsgruppen des UNISDR.
28. Wie plant die Bundesregierung der in dem General Comment zu Artikel 6
der UN-BRK vom Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention
spezifizierten Verpflichtung nachzukommen, in internationaler Zusammenarbeit
gleichsam Gender- und Behinderungsmainstreaming umzusetzen?
Die Bundesregierung begrüßt den ersten Entwurf des General Comment zu
Artikel 6 der VN-BRK. Er spiegelt zentrale Positionen der deutschen
Entwicklungspolitik zur Stärkung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen wieder. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verfolgt einen
erweiterten, transformativen Gender-Ansatz. Dabei wird die
Geschlechterperspektive unter Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung, d.h.
insbesondere von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, in entwicklungspolitischen
Strategien, Programmen und Projekten berücksichtigt. In den
Kooperationsländern setzt sich die deutsche EZ insbesondere in den Themenfeldern Gewalt gegen
Frauen und Mädchen, sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Zugang
zu Recht und Gerichtsbarkeit, Bildung sowie Erwerbsarbeit und wirtschaftliches
Empowerment für die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit
Behinderungen ein. Sie fördert insbesondere den gezielten Abbau von
Mehrfachdiskriminierung und strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern.
29. Wann wird das BMZ den entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan zur
Umsetzung des übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der
Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“ vorlegen, der darin 2014
angekündigt wurde?
Der entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan zur Umsetzung des
übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen
Entwicklungspolitik“ befindet sich zurzeit in einem konsultativen Erarbeitungsprozess
und wird im letzten Quartal 2015 vorliegen.
30. Wie plant das BMZ die besondere Situation von Frauen, die intersektorale
und Mehrfachdiskriminierung erfahren – insbesondere auch Frauen und
Mädchen mit Behinderungen – entsprechend der Verpflichtungen
Deutschlands unter Artikel 6 der UN-BRK in der Ausgestaltung des Gender-
Aktionsplans zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung setzt sich auf Basis der VN-BRK, weiteren VN
Konventionen sowie des Grundgesetzes dafür ein, die mehrfache Diskriminierung von
Mädchen und Frauen mit Behinderungen abzubauen und ihnen den gleichberechtigten
und vollen Zugang zu allen Grundfreiheiten und Rechten zu ermöglichen. Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
und das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) setzen diesen Auftrag um. Das
BMFSFJ baut unter anderem mit aktuellen Projekten (Implementierung der
„Frauenbeauftragten in Einrichtungen“, der Unterstützung einer politischen
Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen oder einem Inklusionsprojekt)
Diskriminierungen, denen Frauen mit Beeinträchtigungen ausgesetzt sind, ab und
achtet zudem darauf, dass Gender-Aspekte bei aktuellen Maßnahmen für
Inklusion besonders berücksichtigt werden.
Das BMZ setzt sich dafür ein, Mehrfach-Diskriminierungen von Frauen und
Mädchen abzubauen und insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen
gezielter in die Zusammenarbeit einzubeziehen. In ausgewählten
Kooperationsländern sollen Pilotvorhaben umgesetzt werden, die zur Sensibilisierung für
Mehrfachdiskriminierungen im Portfolio der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit beitragen. So soll Mehrfachdiskriminierung in bestehenden Strukturen und
Projekten umfassender verankert und die Kapazitäten von Partnerorganisationen
weiterentwickelt werden. Auch bei der Erhebung disaggregierter Daten in
Genderanalysen und Projektberichten soll Mehrfachdiskriminierung verstärkt
berücksichtigt werden. Die deutsche EZ wird dabei insbesondere zusammen mit der
Zivilgesellschaft auf die Überwindung von Mehrfachdiskriminierung hinwirken
und dies entsprechend im Gender Aktionsplan berücksichtigen.
31. Wie stellt die Bundesregierung gesetzlich sicher, dass Menschen mit
Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne
Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der
Entwicklungszusammenarbeit (als berufliche Experten, Entwicklungshelfer
oder freiwillig Engagierte) im Ausland tätig werden können?
32. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder
nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als berufliche
Experten der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. als Experten in einem
Auslandsbüro der GIZ) im Ausland tätig werden können?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Auch die Durchführungsorganisationen der staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit verfolgen das Ziel, verstärkt neue und dauerhafte
Beschäftigungsverhältnisse mit Menschen mit Behinderungen im In- und Ausland zu ermöglichen und
ihre weitere berufliche Entwicklung gezielt zu fördern.
Dieses Ziel wird unterstützt durch Policies, Grundsatzpapiere sowie
Orientierungen und Regeln zu Diversität und zum Schutz vor Diskriminierung. Menschen
mit Behinderungen werden ermutigt, sich für Positionen im In- und Ausland zu
bewerben. Darüber hinaus werden verstärkt die Zugänglichkeit von
Liegenschaften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie die Berücksichtigung von
Standards der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauvorhaben geprüft.
Gesetzlicher Handlungsbedarf wird in diesem Zusammenhang nicht gesehen.
33. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder
nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als
Entwicklungshelfer (z. B. im Rahmen eines Entwicklungshelferdienstes) im Ausland
tätig werden können?
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie Menschen mit Behinderungen verstärkt
in den einzelnen Programmen als Entwicklungshelferinnen und
Entwicklungshelfer im Ausland tätig werden können. Entwicklungshelferinnen und -helfer werden
meistens in abgelegenen Regionen mit teils schwierigen Rahmenbedingungen,
insbesondere betreffs Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Infrastruktur
(u.a. medizinische Versorgung, Mobilität). In der Vergangenheit gab es bereits
Entsendungen von Menschen mit Behinderungen, eine offizielle Erfassung in
bezüglich Behinderungen fand jedoch nicht statt.
34. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme,
damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie
Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder
nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als freiwillig
entwicklungspolitisch Engagierte (z. B. im Rahmen eines zentralen
Friedensdienstes oder ASA-Freiwilligendienstes) im Ausland tätig werden
können?
Das ASA-Programm bietet derzeit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung
ein Angebot zur Teilnahme in ASA-Programm, wenn es hierzu eine Nachfrage
von Projektpartnern gibt. Darüber hinaus plant das ASA-Programm die
Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Barrieren bei der Onlinebewerbung, um
Menschen mit Sehbeeinträchtigungen den Zugang zum ASA-Programm zu
erleichtern.
Das Schulaustauschprogramm ENSA fördert derzeit inklusive
entwicklungspolitische Schulpartnerschaften.
Weitere Förder- und Antragsmaßnahmen, die in 2015 begonnen haben, sind die
inklusive Weiterentwicklung der ENSA-Förderkriterien sowie der Bereich
Inklusion in der Antragsgestaltung und Beratung. Auch im Rahmen ENSA-interner
Qualifizierungen finden Fortbildungen zum Thema Inklusion statt. Außerdem
führt das ENSA-Programm auf verschiedenen externen Veranstaltungen
Workshops und Informationsarbeit zum Thema Inklusion im internationalen Austausch
durch. Geplant ist, die kontinuierliche Überarbeitung der ENSA-
Programmstrukturen hinsichtlich Barrierefreiheit. Weitere Maßnahmen sollen geprüft und
entsprechend vorhandener Kapazitäten im ENSA-Programm umgesetzt werden.
ANNEX I
Zu Frage 11: Maßnahmen die explizit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
bearbeiten, Stand November 2014
Studien- und Fachkräftefonds (SFF) (Good
Governance) "Umsetzung der VN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen"
Bangladesch 150.000,00 €
CIM Integrierte Fachkraft (Good Governance/
Disability Mainstreaming), lokaler CBM Bangladesch
Bangladesch 2.450.000,00 €
Programm "Promotion of Social and Environmental
Standards in the Industry" (PSES)(Good Governance/
Human Rights), Komponente 3
Bangladesch 2.500.000,00 €
Maßnahme zur Ausbildung orthopädietechnischer
Fachkräfte und CIM Integrierte Fachkraft
El Salvador,
Kolumbien und
Brasilien
150.000,00 €
Beratung zur Einführung und Gestaltung sozialer
Krankenversicherungssysteme/
Gesundheitssystemstärkung
Kambodscha 2.500.000,00 €
Integrierte Fachkraft für die Inklusion behinderter
Menschen im
Center for Community Based Rehabilitation Tanzania
(CCBRT) Advocacy Team
Tansania 150.000,00 €
Unterstützung dem togolesischen Dachverband und
Politikberatung durch Entwicklungshelfer
Togo 150.000,00 €
Social Integration of Persons with Disabilities, Early
Intervention and Rehabilitation, Province Hue,
Entwicklungshelfer
Vietnam 150.000,00 €
Sektorvorhaben `Inklusion von Menschen mit
Behinderungen´
Deutschland 3.520.000,00 €
Forschungsvorhaben `Inklusive Bildung´ Deutschland
Guatemala
Malawi
2.400.000,00€
Forschungsvorhaben `Inklusion von Menschen mit
Behinderung in soziale Sicherungssysteme´
Deutschland
Peru
Tansania
1.300.000,00 €
Projekt `Advocating for Change for Persons with
Disabilities in South and South East Asia´, Beauftragung
an Handicap International
Bangladesch
Timor Leste
Indonesien, Indien
950.000,00 €
Projekt Promoting Integrated SRH/HIV Services for
Girls at Risk and Persons with Disabilities´,
Beauftragt an IPPF
Liberia 800.000,00 €
Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen - nichtstaatliche und
kirchliche Träger
Global mind.
19.798.741,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]