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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen - Erfahrungen der Arbeitsförderung

Beratung und Informationsmöglichkeiten zur Arbeitsförderung in Aufnahmeeinrichtungen, verfügbare Förderinstrumente und Leistungen, Anspruchsberechtigte und Inanspruchnahme, Finanzierung, Beschäftigungserlaubnisse für Geduldete, Abschiebungen aus der Arbeitsförderung; Beratung in Arbeitsagenturen und Jobcentern: Inanspruchnahme, personelle Ausstattung, Rechts- und Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, Dolmetscher, Vermittler mit Migrationshintergrund, Kosten; Wechsel des Leistungsträgers im Verlauf des Anerkennungsverfahrens<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/594407.09.2015

Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Erfahrungen der Arbeitsförderung

der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, ihnen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration zu bieten. Zentral ist dabei eine Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten, Potentiale und eine Weiterbildung und -qualifikation zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen. Denn dann können die Betroffenen eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen, sie erfahren Anerkennung und Bestätigung, gewinnen Selbstvertrauen und stärken mit ihren Ideen, ihrer Arbeitsleistung und ihren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge das Gemeinwesen.

Die Arbeitsförderung muss einen wichtigen Beitrag für einen erfolgreichen Neustart und eine gelungene Integration leisten. Trotz gewisser Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in den letzten Jahren und Monaten sind die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiter stark beschränkt. Einerseits gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von drei Monaten und die Vorrangprüfung bis zu einem 15-monatigen Aufenthalt führt meist zu einer faktischen „Nicht-Beschäftigung“ in dieser Zeit. Andererseits gibt es in der praktischen Förderung zahlreiche Probleme, die sich als große Hürden erweisen, bevor die vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung überhaupt greifen können. Dazu gehören unter anderem: die lange Dauer der Asylverfahren, ein völlig unzureichender Zugang zu Sprachkursen, unzureichende therapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen, die Unterbringung in isolierenden, oft krank machenden Massenunterkünften ohne Privatsphäre, aufwendige, kostenintensive und nicht selten langwierige Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation, zu wenig Personal in den Jobcentern insbesondere mit Migrationshintergrund und interkultureller Kompetenz. Das restriktive Aufenthaltsrecht, das Betroffene oft von familiären und sozialen Netzwerken, die einer Integration förderlich ist, abschneidet, etwa durch Umverteilungen ohne Berücksichtigung bestehender Kontakte, unterläuft ebenso die Möglichkeiten einer guten Arbeitsförderung wie unklare Bleibeperspektiven und ein Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen.

Mit einer Serie von vier zusammenhängenden Kleinen Anfragen will die Fraktion DIE LINKE. eine Bestandsaufnahme unternehmen und die Haltung der Bundesregierung zu möglichen Reformschritten in der Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung von Flüchtlingen erfragen.

Hinweis: Sofern keine verfügbaren Daten zu den abgefragten Personengruppen existieren, bitte die Fragen mit Daten beantworten, die näherungsweise die Personengruppen erfassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in wie vielen Aufnahmeeinrichtungen (bitte, wenn möglich, Zahl und Anteil nennen) es eine technische Infrastruktur mit freiem Internetzugang gibt, die den Betroffenen es ermöglicht, sich über die Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs, der Arbeitsförderung und andere für sie relevante Fragen zu informieren?

2

Inwiefern ist die Bundesagentur für Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen mit Beratung und Information präsent (sofern möglich, bitte auch Zahlen dazu angeben, in wie vielen Einrichtungen, mit welcher Art der Beratungen)?

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesagentur für Arbeit für schnelle Beratungen und Informationen geflüchteter Menschen?

3

Welche Instrumente und Unterstützungsleistungen der Arbeitsförderung stehen Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bzw. Flüchtlingen mit humanitärem Aufenthaltsstatus oder Flüchtlingsanerkennung grundsätzlich zur Verfügung (bitte nach einzelnen Gruppen differenzieren)?

4

Welche Instrumente und Unterstützungsleistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung stehen Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen nicht zur Verfügung, da für sie ausländerrechtliche Sonderregelungen existieren, und wie wird dieser Ausschluss begründet?

5

Wie viele der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge hatten bzw. haben Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitsförderung (bitte Zahl und Anteil aufgliedern für 2014 und 2015 für den verfügbaren Zeitraum differenzieren, auch Schätzungen)?

6

Wie viele Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge hatten bzw. haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Arbeitsförderung (bitte Zahl und Anteil aufgliedern für 2014 und 2015 für den verfügbaren Zeitraum und Gründe nennen, auch Schätzungen)?

7

Wie viele Asylsuchende nutzten in den zurückliegenden Jahren die Instrumente der Arbeitsförderung (bitte jährlich Anzahl und Anteil und wenn möglich die häufigsten Instrumente benennen, für 2015 die verfügbaren Daten angeben, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

8

Wie viele geduldete Flüchtlinge nutzten in den zurückliegenden Jahren Instrumente der Arbeitsförderung (bitte jährlich Anzahl und Anteil und wenn möglich die häufigsten Instrumente benennen, für 2015 die verfügbaren Daten angeben, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

9

Kann die Bundesregierung die wichtigsten Instrumente der Arbeitsförderung benennen, die speziell zur Förderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Anwendung kommen bzw. kommen sollen?

10

Wie viele zusätzliche Mittel will die Bundesregierung für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stellen, um den gewachsenen Anforderungen gerecht zu werden?

Welche Pläne gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit für ihren Bereich?

11

Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Geduldeten, die in den zurückliegenden Jahren eine Beschäftigungserlaubnis bekommen haben (bitte jährliche Daten seit 2012, für 2015 die verfügbaren Daten angeben, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

12

Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, in wie vielen Fällen es in den zurückliegenden Jahren aus einer Arbeitsförderung heraus zu einer Abschiebung kam (wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

13

Wie viele der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge haben in den zurückliegenden Jahren eine Beratung in den Arbeitsagenturen in Anspruch genommen (bitte Jahresdaten nennen, für 2015 aktuellen Wert und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

14

Wie viele Flüchtlinge haben in den zurückliegenden Jahren eine Beratung in den Jobcentern in Anspruch genommen (bitte Jahresdaten nennen, für 2015 aktuellen Wert und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?

15

In wie vielen Arbeitsagenturen und Jobcentern gibt es eigens eingerichtete Beratungsstellen bzw. -stäbe, die sich speziell um Asylsuchende und Flüchtlinge kümmern?

Wie sind diese personell ausgestattet (bitte nach Vollzeitkräften benennen)?

16

Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung der personelle Mehrbedarf in der Arbeitsförderung, um Asylsuchende und Flüchtlinge eine gute Beratung, Förderung und Vermittlung zu ermöglichen (bitte auch nach Rechtskreisen differenzieren)?

Wie hoch sind die damit verbundenen Kosten?

17

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit, „im Bereich der Grundsicherung mehr Mittel für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen und für eine ausreichende Personalausstattung in den Jobcentern zu sorgen.“ (vgl. Pressemeldung vom 17. Juli 2015), und welche Schritte zur Umsetzung dieser Forderung wurden gegebenenfalls bereits eingeleitet, umgesetzt oder sind noch geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

18

Wie trägt die Bundesagentur für Arbeit dem Umstand Rechnung, dass eine gute Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zusätzliche Kompetenzanforderungen für die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte, v.a. hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse, des interkulturellen Umgangs, spezifischer Rechtskenntnisse (Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht etc.) sowie der Arbeit in Netzwerken erfordert (bitte umfassend beantworten)?

19

Wie hoch sind die Zahl und der Anteil der Vermittlerinnen und Vermittler in den Arbeitsagenturen und Jobcentern mit Fremdsprachkenntnissen, und welche Fremdsprachen sind dies genau (bitte wenn möglich, auch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – und SGB III aufgliedern)?

20

In welchem Ausmaß können die Beschäftigten in den Agenturen und Jobcentern auf Dolmetscher zurückgreifen?

Welche Probleme aus der Beratungspraxis sind der Bundesregierung bekannt, und wie will sie darauf reagieren?

21

Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der interkulturellen Kompetenz in der derzeitigen Arbeitsförderung ein?

22

Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie hoch die Zahl und der Anteil der Beschäftigten, insbesondere Vermittlerinnen und Vermittler in den Arbeitsagenturen und Jobcentern mit interkultureller Kompetenz ist, und wie wird diese gemessen (bitte wenn möglich nach SGB II und SGB III aufgliedern)?

23

Führt die Bundesagentur in den Arbeitsagenturen und Jobcentern Schulungen und Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz durch?

Wenn ja, in welchem Umfang (wie viele Jobcenter und Arbeitsagenturen haben Schulungen durchgeführt, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Stundenumfang, etc.), und wie sehen diese aus?

Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Angaben und Einschätzungen liegen dazu vor, wie hoch die Zahl und der Anteil der Vermittlerinnen und Vermittler in den Arbeitsagenturen und Jobcentern mit Migrationshintergrund ist (bitte nach SGB II und SGB III aufgliedern, und wenn möglich auch die eigenen Herkunftsländer bzw. die der Eltern nennen)?

25

Wie erklärt sich die Bundesregierung den vom IAB-Begleitforschung zum Projekt Early-Intervention festgestellten Tatbestand, dass in der Vermittlung die Kommunikation oft nicht nur wegen der fehlenden Sprachkenntnisse schwierig gestaltet, „sondern auch wegen der Überforderungssituation im Umgang mit deutschen Behörden“ und Asylbewerberinnen und Asylbewerber verunsichert sind und sich zurückhaltend und eher passiv verhalten (IAB-Forschungsbericht 3/2015)?

Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im Verlauf des Anerkennungsverfahrens nicht nur ihren rechtlichen Status, sondern auch die Leistungsträger wechseln, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Inwiefern sind die auftretenden Probleme ein Hinweis darauf, dass die Vermittlung nach unterschiedlichen Rechtskreisen des Asylbewerberleistungsgesetzes, dem SGB II und III durch ein einheitliches Vermittlungssystem ersetzt werden sollte, dass allen Betroffenen die gleichen Ansprüche und Rechte gewährleistet?

Berlin, den 7. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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