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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Strafrecht und Pressefreiheit II

Nachfrage zu BT-Drs 18/5859; nachrichtendienstliche Beobachtung des Blogs netzpolitik.org schon vor der umstrittenen Strafanzeige, Informationsfluss und Besprechungen innerhalb der BRg zur Strafanzeige sowie vorhandene Unterlagen, Beteiligte und Unterlagen zur Einreichung der Strafanzeige beim LKA Berlin; Anzahl der Strafanzeigen des BfV gegen Unbekannt<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

19.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/596304.09.2015

Strafrecht und Pressefreiheit II

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Renate Künast, Tabea Rößner, Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Kai Gehring, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 5. August 2015 – Bundestagsdrucksache 18/5739 – zu den Vorgängen rund um die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) am 21. August 2015 geantwortet (Bundestagsdrucksache 18/5859). Leider waren viele Antworten ausweichend und werfen daher zahlreiche neue Fragen auf. Unter anderem bleibt weiterhin offen, ob und wenn ja welche Bundesministerien und konkreten Personen von der Strafanzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem sich abzeichnenden Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Landesverrats wussten und dieses Ermittlungsverfahren Vorgehen billigten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen62

1

a) Hat es bereits vor der Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 durch den Blog netzpolitik.org beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst oder beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) einen Beobachtungsvorgang zu bzw. Erhebungen von Informationen zum Blog netzpolitik.org und seinen Inhalten oder einen der beiden presserechtlich Verantwortlichen gegeben?

1

b) Wenn ja,

aa) wann jeweils hat,

bb) je welche Behörde,

cc) aufgrund des Vorliegens welcher tatsächlichen Anhaltspunkte,

dd) im Hinblick auf welche Bestrebungen und Tätigkeiten,

ee) auf je welcher Rechtsgrundlage diese Beobachtungen und/oder Erhebungen begonnen?

1

c) Hat einer der drei in Frage 1a genannten Geheimdienste nach der Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 bzw. vom 15. April 2015 auf netzpolitik.org Beobachtungen und/oder Erhebungen von Informationen und Daten über den Blog bzw. dessen presserechtlich Verantwortliche durchgeführt?

1

d) Wenn ja, wie lauten dann die Antworten auf die Fragen entsprechend vorstehendem Buchstaben b?

2

Warum verweigert die Bundesregierung eine Bewertung, ob die veröffentlichten Unterlagen ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/5859), obwohl

a) die Bundeskanzlerin über ihre Sprecherin bereits in der Regierungspressekonferenz vom 3. August 2015 und damit noch vor Abschluss der Ermittlungen durch den zuständigen Generalbundesanwalt selbst Zweifel am Landesverratsvorwurf gegen netzpolitik.org äußerte?

b) die „Rechtliche Einschätzung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses vom 6. August 2015“ offenbar das Vorliegen eines Staatsgeheimnis sowie diesbezüglichen Vorsatz der Tatverdächtigen verneint und daher „zu dem Ergebnis [kommt], dass es keine Grundlage für eine Verurteilung der beiden Blogger wegen Landesverrats gibt“ (laut Süddeutsche Zeitung vom 8. August 2015)?

3

Hält es die Bundesregierung überhaupt für vertretbar und angemessen, dass Pläne zur Überwachung des Internets durch den Verfassungsschutz bzw. deren Finanzierung als Staatsgeheimnisse eingestuft werden könnten und damit bedeutende Fragen, die Einfluss auf die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit haben können, einen öffentlichen Debatte entzogen werden können?

4

a) Auf welchem Wege informierte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Dr. Hans-Georg Maaßen die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter (bitte Nennung der Abteilung) über die geplanten Strafanzeigen?

4

b) Welches weitere Vorgehen vereinbarten diese Beteiligten sodann?

5

a) In welcher „Runde“ (so Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Günter Krings, Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. August 2015) berichtete der BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen am 3. März 2015 der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, ergänzend?

5

b) Bundesminister, Staatssekretäre und Funktionsträger (Abteilungs- und Referatsleiter usw.) je welcher Bundesministerien und Behörden nahmen an dieser Runde teil?

5

c) Handelte es sich bei der Gesprächsrunde um ein festes Format (ND-Lage o. Ä., ggf. welches?) oder um eine eigens einberufene Runde mit dem von Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen vorgetragenen Sachverhalt als einzigen Tagesordnungspunkt?

5

d) Wie votierten welche Gesprächsteilnehmer je auf Dr. Hans-Georg Maaßens Ankündigung einer Strafanzeige gegen Unbekannt?

5

e) Inwiefern war Thema dieses Gesprächs, dass infolge solcher Strafanzeige Sicherheits- und Justizbehörden unter Umständen Maßnahmen auch gegen den Blog selbst bzw. die den Blog betreibenden Journalisten ergreifen könnten?

5

f) Wurde die Möglichkeit einer konkreteren Strafanzeige im Hinblick auf einen konkreten Straftatbestand (Verrat von Dienstgeheimnissen; Landesverrat) oder bestimmte Verdächtige erörtert?

5

g) Wenn ja, wie votierten welche Gesprächsteilnehmer jeweils?

5

h) Wurde die Möglichkeit erörtert, dass infolge der Strafanzeige ein Strafermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen den Blog bzw. die Blogger eröffnet werden könne?

5

i) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5

j) Erörterten die Gesprächsteilnehmer Vor- und Nachteile der Möglichkeit, die Strafanzeige bei einer bestimmten Dienststelle einzureichen, etwa beim polizeilichen Staatsschutz in Berlin statt regulär bei einer Staatsanwaltschaft oder direkt beim Generalbundesanwalt?

5

k) Kam es in dieser Runde zu einer Beschlussfassung bzw. Meinungsbildung hinsichtlich des weiteren Vorgehens, mit der Folge, dass im Nachgang zu dieser Sitzung am 25. März 2015 Anzeige beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/5859)?

5

l) Wurde die Weiterleitung der Strafanzeige vom 25. März 2015 vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt anderen Stellen, Behörden oder Bundesministerien mitgeteilt? Wenn ja, wann und wem konkret?

5

m) Wurden in dieser Runde die Frage 33 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele zu der Veröffentlichung von netzpolitik.org vom 26. Februar 2015 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 und die darauf abzustimmenden Antworten des Bundesministeriums des Innern erörtert?

5

n) Oder in welcher Koordinierungsbesprechung des Bundesministeriums des Innern (BMI) geschah dies, ggf. wie üblich unter Beteiligung welcher Vertreter der Regierungsfraktionen?

5

o) Wenn Buchstabe m) oder Buchstabe n) ja, warum wies dieser so abgestimmte Antwortentwurf nicht darauf hin, bei diesem Thema handele es sich um ein Staatsgeheimnis, worüber das BMI nicht öffentlich antworten dürfe?

5

p) Gibt es einen E-Mail-Verkehr, Tagesordnungen, Protokolle, Vermerke, Gesprächsnotizen oder sonstige Niederschriften über die fragliche Gesprächsrunde, die dem Parlament (ggf. in geheimschutzkonformer Art und Weise) zur Verfügung gestellt werden können?

6

Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 5a) bis p), jedoch bezogen auf die Vorbereitung der zweiten Strafanzeige des Bundesamts für Verfassungsschutz?

7

a) In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Strafanzeigen gegen Unbekannt (bitte konkret für die zurückliegenden fünf Jahre aufschlüsseln) erhoben?

7

b) In wie vielen Fällen davon handelt es sich um mutmaßliche Fälle des Verrats von Dienstgeheimnissen und/oder des Landesverrats?

7

c) In wie vielen Fällen wurde dabei Anzeige gegenüber dem LKA Berlin erstattet?

7

d) Warum erstattete das Bundesamt für Verfassungsschutz in diesen Fällen die Strafanzeige nicht unmittelbar gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, bzw. wurde diese Möglichkeit überhaupt in Erwägung gezogen?

7

e) Wer beim LKA Berlin, bevor dieses die erste Anzeige vom 25. März 2015 am 1. April 2015 an den Generalbundesanwalt weiterleitete, kommunizierte (ggf. auch informell) oder hielt Rücksprache bzw. Rückfrage mit je wem im Bundesamt für Verfassungsschutz, ob der Vorgang außer Verrat von Dienstgeheimnissen auch den Verdacht des Landesverrats begründe?

7

f) Wenn ja,

aa) wie verhielt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber dieser Anfrage?

bb) legte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits zu diesem Zeitpunkt fest oder deutete es an, es könne sich um den Verrat eines Staatsgeheimnisses handeln?

7

g) Wenn die Frage 7f) Buchstabe bb) nein, was äußerte das Bundesamt für Verfassungsschutz konkret gegenüber dem LKA?

7

h) Wann, und auf welchem konkreten Wege erfuhr das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass das LKA die erste Strafanzeige bereits am 1. April 2015 an den Generalbundesanwalt (GBA) weitergeleitet hat?

8

a) Unter welchem Datum (oder Daten) genau hat das LKA Berlin das Bundesamt für Verfassungsschutz um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob es sich bei den publizierten Verschlusssachen um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handele?

8

b) In wie vielen Fällen hat das LKA Berlin bereits zuvor ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz angefordert und erhalten?

9

a) Wer waren konkret die Teilnehmer der am 21. April 2015 im Bundeskanzleramt zusammengekommenen „Runde“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5859)?

9

b) Handelte es sich dabei um die sogenannte ND-Lage, oder um welche sonstige Runde, und von wann bis wann dauerte sie an diesem Tage?

9

c) Welche der an diesem Tage erschienenen Teilnehmer erreichten die von Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen „am Rande dieser Besprechung mündlich und in allgemeiner Form“ erfolgten Angaben zu den Anzeigen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5859)?

9

d) Wie genau sahen diese „mündlich und in allgemeiner Form“ erfolgten Angaben aus? Gibt es hierzu einen E-Mail-Verkehr, Tagesordnungen, Protokolle, Vermerke, Gesprächsnotizen oder sonstige Niederschriften, die dem Parlament (ggf. in geheimschutzkonformer Art und Weise) zur Verfügung gestellt werden können?

9

e) Ist es üblich, dass über derartige Absichten mit absehbar großer politischer Bedeutung in dieser „allgemeinen“ Form „am Rande“ berichtet wird?

9

f) Weshalb wurde die Thematik der Anzeigen angesichts des brisanten Kontextes (frühere Veröffentlichungen vertraulicher Dokumente zum Thema des NSA-Untersuchungsausschusses; als bedrohlich empfundener Brief des Kanzleramtsministers vom 15. Oktober 2014 deswegen an den NSA-UA, vgl. etwa Spiegel-Online vom 16. Oktober 2014 und kritische Medienreaktionen) durch den Präsidenten Hans-Georg Maaßen oder etwa das Bundesministerium des Innern nicht von vornherein als relevante Frage auf die Tagesordnung der Runde gesetzt?

9

g) Über welche Details des Anzeigen- bzw. Strafermittlungsverfahrens unterrichtete Präsident Hans-Georg Maaßen konkret die Teilnehmer?

9

h) Teilte Präsident Hans-Georg Maaßen − soweit ihm damals bereits bekannt − mit, dass bereits eine seiner Anzeigen an den Generalbundesanwalt weitergeleitet worden war?

9

i) Teilte Präsident Hans-Georg Maaßen oder einer seiner Mitarbeiter der Runde mit, dass das Berliner Landeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt ein Votum des Bundesamts für Verfassungsschutz anfordern sollten oder bereits angefordert hatten, zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse im Sinne des StGB handelte?

9

j) Welchen konkreten Ausblick gab Präsident Hans-Georg Maaßen oder einer seiner Mitarbeiter in der Runde unter Umständen zu diesen Vorgängen?

9

k) Wurde im Rahmen dieser Runde die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Landesverrats gegen die Journalisten erörtert, und wenn ja, wie votierten die einzelnen Gesprächsteilnehmer hierzu?

9

l) Wie votierten die einzelnen Gesprächsteilnehmer, vor allem die Vertreter des Bundeskanzleramtes, jeweils auf die Einlassungen und die Ankündigung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

9

m) Wie votierte der Chef des Bundeskanzleramtes unter Umständen zu diesen Vorgängen?

9

n) Erfolgte eine Meinungsäußerung des zuständigen Geheimdienstkoordinators, und wenn ja, welchen Inhalts war diese?

10

Welche „standardisierten, niedrigschwelligen“ Erkenntnisanfragen stellte das Bundeskriminalamt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 34a auf Bundestagsdrucksache 18/5859), vor allem bezüglich der Journalisten André Meister und Markus Beckedahl (bitte vollständig und aufschlüsseln je nach Datum, angefragter Stelle, betroffener Person und Rechtsgrundlage)?

11

a) Haben darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere Sicherheitsbehörden, beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz, andere Maßnahmen stattgefunden?

11

b) Wenn ja, welche, wann, durch welche Behörde bezüglich welcher Personen?

12

a) Um wieviel Uhr am 21. April 2015 hat ein GBA-Mitarbeiter „am Rande einer Besprechung in anderer Sache mündlich erstmals“ die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Dr. Stefanie Hubig und den BMJV-AL Strafrecht über die BfV-Strafanzeige sowie den GBA-Prüfvorgang dazu unterrichtet (so laut Brief des BMJV vom 18. August 2015 an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, laut netzpolitik.org 18. August 2015)?

12

b) Beinhaltete dieser Hinweis auch Informationen aus der fraglichen Besprechungsrunde im Bundeskanzleramt am selben Tag?

12

c) Wann, und auf welchem Weg erfuhr der Bundesjustizminister Heiko Maas je, dass die zwei Strafanzeigen geplant bzw. eingereicht seien, der Vorgang dem GBA übermittelt sei, und dieser wegen Landesverrats ermittle?

13

Welche weiteren als die bisher erfragten Personen und Stellen – vor allem Vertreter des Berliner Innen- und Justizsenat − erfuhren nach Kenntnis der Bundesregierung von den geplanten und dann erfolgten Strafanzeigen sowie von geplanten oder dann eingeleiteten Ermittlungsverfahren (bitte nach Datum und Personen/Stellen aufschlüsseln)?

14

Wann wurden beim BMI, Bundesministerium der Finanzen (vor allem ab dem 21. August 2015) sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung − beim Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert (nach § 353b Absatz 4 StGB zu Ermittlungen nötige) Ermächtigungen je beantragt und ggf. erteilt (bitte ggf. nach Datum und Dienststelle aufschlüsseln)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren zur Verfolgung möglicher Straftaten nach § 353b StGB abgegeben wurde?

16

Wie lauten die entsprechenden Antworten auf vorstehende Fragen jeweils, jedoch bezogen auf die dritte Strafanzeige des BfV-Präsidenten „gegen“ Medien, nämlich wegen des Artikels der Süddeutschen Zeitung-online vom 20. Mai 2015 (sowie Süddeutschen Zeitung vom 21. Mai 2015) zum Bericht des Sonderermittlers Jerzy Montag über dem V-Mann „Corelli“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (vgl. DLF 4. Juli 2015), also vor allem über daraufhin eingeleitete Strafermittlungsverfahren und durchgeführte Ermittlungen gegen damit befasste Journalisten sowie deren etwaige Quellen ?

17

Welche je zehn Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretäre bzw. Staatsminister erfuhren als erste je wann, und auf welchem Weg, dass

a) das Bundesamt für Verfassungsschutz die erste Strafanzeige plante,

b) das Bundesamt für Verfassungsschutz die erste Strafanzeige eingereicht habe,

c) dieser Vorgang zum Generalbundesanwalt gelangte,

d) der Generalbundesanwalt erwog, ein Strafverfahren wegen Landesverrats einzuleiten,

e) das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Landesverrat bejahendes „Gutachten“ nachreichte,

f) der Generalbundesanwalt ein Strafverfahren wegen Landesverrats eingeleitet hatte,

g) das Bundesamt für Verfassungsschutz die zweite Strafanzeige plante,

h) das Bundesamt für Verfassungsschutz die zweite Strafanzeige eingereicht habe,

i) auch dieser Vorgang zum Generalbundesanwalt gelangte,

j) der Generalbundesanwalt das Strafverfahren wegen Landesverrats hierauf erweiterte,

k) der Generalbundesanwalt einen Gutachter bezüglich des Landesverrats suchte und beauftragte?

18

a) Wer verfasste tatsächlich das BfV-Gutachten, es liege ein Staatsgeheimnis und Landesverrat vor (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. August 2015, angeblich ein „Herr Müller“), bitte mit Vor-/Nachname, Behörde, Dienstposten, Dienstgrad, Qualifikation?

18

b) Wer aus der Amtsleitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie aus dem BMI erfuhr von diesem Tenor des Gutachtens, bevor jenes an Strafverfolgungsbehörden versandt wurde?

Berlin, den 4. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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