Nutzung der personenbezogenen Daten von Minderjährigen durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Jörn Wunderlich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Meldebehörden der Kommunen sind dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten von minderjährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weiterzugeben. Die Datenübermittlung erfolgt innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres für den Personenkreis, der im darauffolgenden Jahr volljährig werdenden Jugendlichen beiderlei Geschlechts.
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG, Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden), der Folgendes festlegt:
- Absatz 1: Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
- Absatz 2: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden.
- Absatz 3: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die Daten zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.“
Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist eine Bundesoberbehörde, die im Jahr 2012 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr eingerichtet wurde und in der die gesamte militärische und zivile Personalgewinnung und Personalführung gebündelt werden soll. Der Bereich „Personalgewinnung“ (Abteilung II) übernimmt damit die bisherigen Aufgaben der Kreiswehrersatzämter und anderer Nachwuchsrekrutierungsorganisationen.
Der Datenübermittlung an das BAPersBw kann bei der zuständigen Meldebehörde vorsorglich bereits durch die Eltern oder bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der Erhebung ebenso durch die Jugendlichen selbst widersprochen werden. Viele Einwohnerämter bieten zudem die Möglichkeit an, die Datenübermittlung an die Bundeswehr online sperren zu lassen.
Trotz der bestehenden Möglichkeiten, die Datenübermittlung zu verhindern bzw. die bereits weitergegebenen Daten nachträglich löschen zu lassen, erhält die Bundeswehr nach Ansicht der Fragesteller durch diese Praxis einen privilegierten Zugang zu den Namen und Anschriften von jungen Heranwachsenden, die sie zu Werbezwecken für den Dienst in den Streitkräften nutzen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welcher Zeitraum vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich zwischen der Datenweitergabe der Meldebehörden und dem ersten Informationsschreiben der Bundeswehr an die 17-jährigen Jugendlichen?
Werden die auf Grundlage der übermittelten Daten verfassten Informationsschreiben nach Kenntnis der Bundesregierung zentral vom BAPersBw oder von den Karrierecentern nach dem Territorial- bzw. Wohnortprinzip versendet?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw die Portokosten für die Informationsschreiben pro Jahrgang entwickelt (bitte pro Jahr auflisten)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Informationsschreiben einheitliche Musterbriefe oder ggf. auch verschiedene Mustervarianten verwendet (bitte Musterexemplare bzw. Musterexemplar beifügen)?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung das BAPersBw diese Musterbriefe jeweils entworfen, und falls nein, welche Stelle hat bzw. welche Stellen haben dann die jeweiligen Briefe formuliert?
Wie viele verschiedene Musterbriefe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw jeweils an die betroffenen Jahrgänge von 17-jährigen Jugendlichen verschickt, und wie lautete der jeweilige Text (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)?
Welche weiterführenden Informationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beispiel in Form von Beilagen den Informationsschreiben üblicherweise hinzugefügt?
Wie viele Dienstposten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des BAPersBw seit seiner Tätigkeitsaufnahme ausschließlich für Aufgaben der Personalgewinnung geschaffen, und wie haben sich seitdem die diesbezüglichen Personalkosten entwickelt (bitte pro Jahr, nach Zahl der Dienstposten und hierfür angefallenen Personalkosten aufschlüsseln)?
Wie viele ständig besetzte und wie viele mobile Karriereberatungsbüros der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vorhanden, und wie sehen die weiteren Planungen für die nächsten Jahre aus (bitte getrennt auflisten)?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die nachträgliche Löschung ihrer von den Meldebehörden an das BAPersBw übermittelten Daten verlangt (bitte pro Jahr auflisten)?
Wer kontrolliert, ob die Daten gemäß § 58 c Absatz 3 SG spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erstmaliger Speicherung tatsächlich gelöscht wurden, und in wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezügliche Verstöße bekannt geworden?
Hat die Bundeswehr bzw. das BAPersBw nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Meldebehörden übermittelten Daten Dritten zugänglich gemacht, und falls ja, wem, und auf welcher Grundlage?
Mit welchen PR-Agenturen arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr bzw. das BAPersBw seit seiner Tätigkeitsaufnahme zusammen, und wie haben sich seitdem die hierfür verausgabten Finanzmittel entwickelt (bitte pro Jahr und nach Betrag auflisten)?
Wie begründet die Bundesregierung ihr Festhalten an der Übermittlungspflicht der Meldebehörden von personenbezogenen Angaben junger Heranwachsender an das BAPersBw angesichts des durch den demografischen Wandel bedingten verschärften Wettbewerbs von Ausbildungsunternehmen um junge Nachwuchskräfte, und erkennt sie in dem gesetzlich privilegierten Zugang der Bundeswehr zu personenbezogenen Daten von potentiellen Ausbildungssuchenden eine Benachteiligung von privaten Ausbildungsunternehmen bzw. von Ausbildungseinrichtungen der öffentlichen Hand (bitte begründen)?