Private Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen
der Abgeordneten Klaus Ernst, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Niema Movassat, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juli 2015 hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, in der es der Europäischen Kommission empfiehlt, „das ISDS-Verfahren [ISDS: Investor-Staat-Schiedsverfahren] durch ein neues Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten zu ersetzen, das den demokratischen Grundsätzen entspricht und der demokratischen Kontrolle unterliegt, in dessen Rahmen etwaige Streitsachen in öffentlichen Verfahren transparent von öffentlich bestellten, unabhängigen Berufsrichtern verhandelt werden, eine Berufungsinstanz vorgesehen ist, die Kohärenz richterlicher Urteile sichergestellt wird, die Rechtsprechung der Gerichte der EU und der Mitgliedstaaten geachtet wird und die Ziele des Gemeinwohls nicht durch private Interessen untergraben werden können“.
Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat sich wiederholt gegen private Schiedsgerichte ausgesprochen (vgl. zuletzt reuters-Tickermeldung vom 24. August 2015 „Private Schiedsgerichte wird es nicht mehr geben“). In diesem Zusammenhang meinte er, dass man dann auch all die bisherigen Freihandelsabkommen mit anderen Staaten anpassen müsse.
Damit stellt sich auch die Frage, was das für die konkret geplanten oder derzeit verhandelten Freihandelsabkommen bedeutet, deren Verhandlungsmandate Bestimmungen über Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten. Dies betrifft neben dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA die geplanten Abkommen mit den Staaten des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN), Ägypten, Indien, Japan, Jordanien, Kanada, Marokko, Singapur, Thailand, Tunesien und Vietnam (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 18/5804).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wann wurden für die Verhandlungen mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Ländern jeweils die Verhandlungsmandate und gegebenenfalls die Erweiterung des Verhandlungsmandates um den Investitionsschutz erteilt (bitte einzeln auflisten)?
In welchen dieser Verhandlungsmandate sind Investor-Staat-Schiedsverfahren als „Muss“-Bestimmung aufgenommen, und warum?
Hält es die Bundesregierung für angezeigt, aufgrund der neuen Erkenntnisse über und der gewandelten politischen Sicht auf Investor-Staat-Schiedsverfahren die alten Verhandlungsmandate zurückzuziehen und zu ersetzen (bitte begründen)?
Zieht die Bundesregierung es vor, die Paralleljustiz – zumindest zwischen OECD-Staaten – komplett aufzugeben, oder hält sie den vorgeschlagenen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshof in jedem Fall für notwendig, und wenn letzteres zutrifft, weshalb, und welche Studien unterstützen diese Argumente?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass vor solch einem Gerichtshof auch Drittbetroffene sowie Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und Umweltverbände ein Klagerecht eingeräumt bekommen sollen (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung die Absicht, das weltweite System des Investorenschutzes in Richtung sozialer und demokratischer Belange zu verändern (bitte begründen), und welche konkreten Schritte unternimmt sie in diese Richtung?
Wie will die Bundesregierung garantieren, dass der Rechtsprechung eines möglichen Handels- und Investitionsgerichtshofes zu Investitionsschutzregeln international gültige Menschenrechtspakte bindend zugrunde gelegt werden?
Wird die Bundesregierung das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 angenommene Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um ein Individualbeschwerdeverfahren zu ermöglichen und die dort verbrieften Rechte als justiziabel anzuerkennen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden, welches den Schutz der sozialen Menschenrechte gewährleisten soll und ermöglicht, dass Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen soziale Rechte beim Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte direkt einklagen, ratifizieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung das Zwölfte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot gewährleisten soll? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Warum vertrat die Bundesregierung im EU-Ministerrat bei der Frage eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens im geplanten Freihandelsabkommen mit Japan nicht ihre eigene Auffassung, sondern passte sich den Mehrheiten an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 18/4296: „Die Bundesregierung erachtet Investitionsschutzbestimmungen einschließlich Bestimmungen zum ISDS im geplanten Freihandelsabkommen mit Japan als nicht erforderlich, da Japan ein Rechtsstaat ist. (…) Die Bundesregierung hat seinerzeit ein umfassendes Mandat mitgetragen, da die Europäische Kommission sowie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Verhandlungen auch über Investitionsschutz führen wollten“), und gilt dies auch für die anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Abkommen (bitte einzeln beantworten)?
Gilt dieser Politikansatz weiterhin, und wie will die Bundesregierung dann auf die Politik der Europäischen Union (EU) in die Richtung Einfluss nehmen, dass ihre Kritik an ISDS ihren Niederschlag findet?
Sind die von der Europäischen Kommission genannten vier Reformansätze (Schutz der Regulierungshoheit des Gesetzgebers, Arbeitsweise und Zusammensetzung der Schiedsgerichte, Verhältnis von Schiedsgerichtsverfahren zum nationalen Rechtsweg sowie ein Berufungsmechanismus) nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend (bitte begründen), oder welche weiteren Reformnotwendigkeiten am ISDS-System sieht sie?
Falls sich kein Handels- und Investitionsgerichtshof durchsetzen lässt, welche Mindest-Reformanforderungen an das bisherige ISDS-System hat die Bundesregierung, um diesem im EU-Ministerrat zuzustimmen?
Spiegeln die im Laufe der Rechtsförmlichkeitsprüfung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada, welche voraussichtlich diesen Monat abgeschlossen sein soll (s. Protokoll der Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses vom 29. Juli 2015), gemachten Änderungen alle Vorstellungen der Bundesregierung bezüglich eines „modernen und rechts-staatlichen Streitbeilegungsverfahrens“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 18/5877) wider, und wenn nein, versichert die Bundesregierung, dass sie diesem Abkommen dann im EU-Ministerrat nicht zustimmt?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Äußerung der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström vom 31. August 2015, die Europäische Kommission beabsichtige nicht, die im Jahr 2014 abgeschlossenen Verhandlungen über CETA wieder aufzunehmen (vgl. www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2015-008188&language=DE) vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Vergangenheit stets von der Möglichkeit von Nachverhandlungen – insbesondere bezüglich ISDS eines möglichen Handels- und Investitionsgerichtshofes – ausgegangen war (Bundesminister Sigmar Gabriel, Plenarprotokoll 18/70)?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission, um Nachverhandlungen zu ermöglichen?
Spiegeln die Investitionsschutzregeln im fertig ausgehandelten (vgl. Ausschussdrucksache 18(9)518 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages) Freihandelsabkommen mit Singapur die von der Europäischen Kommission identifizierten Verbesserungsvorschläge in vier Themenfeldern (vgl. http//trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/may/tradoc_153408.PDF) wider, und wenn nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung dem gegen zu wirken?
Beinhalten die Investitionsschutzregeln im fertig ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Singapur das von europäischen Sozialdemokraten als notwendig erachtete Handels- und Investitionsgericht (vgl. www.spd.de/linkableblob/127484/data/20150223_ceta_isds_papier_madrid.pdf), und wenn nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung dem gegen zu wirken?
Welche konkreten Änderungen im Investitionsschutz innerhalb des Freihandelsabkommens mit Singapur wurden in der im Mai 2015 abgeschlossenen Phase der Rechtsförmlichkeitsprüfung vorgenommen?
Spiegeln die Investitionsschutzregeln im fast fertig verhandelten (vgl. Ausschussdrucksache 18(9)518 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages) Freihandelsabkommen mit Vietnam die von der Europäischen Kommission identifizierten Verbesserungsvorschläge wider, und wenn nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung dem gegen zu wirken?
Beinhalten die Investitionsschutzregeln im fast fertig verhandelten Freihandelsabkommen mit Vietnam das von europäischen Sozialdemokraten als notwendig erachtete Handels- und Investitionsgericht, und wenn nein, warum nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung dem gegen zu wirken?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Professors der Rechtswissenschaften Andreas Fischer-Lescano, dass ein internationaler Handels- und Investitionsgerichtshof nicht umsetzbar ist, weil der Europäische Gerichtshof ihn nicht neben sich akzeptieren wird (vgl. taz vom 7. Mai 2015; bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Professor Andreas Fischer-Lescano, dass der Eigentumsschutz durch die regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe gewährleistet ist (vgl. taz vom 7. Mai 2015; bitte begründen), und falls ja, warum bedarf es dann nach Ansicht des Bundesministers für Wirtschaft und Energie eines Handels- und Investitionsgerichtshofes?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Professor Andreas Fischer-Lescano, dass es mit einem Investitionsschiedsgerichthof zu Zuständigkeitskonflikten, widersprechenden Urteilen und einem „forum shopping“ kommen wird, „das es transnationalen Unternehmen ermöglicht, unterstützt durch transnationale Anwaltsfabriken, die demokratischen Entscheidungsverfahren über Jahre hinweg zu blockieren“ (vgl. taz vom 7. Mai 2015)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass auch innerhalb eines Handelsgerichtshof die Problematik der weit auslegbaren Klausel zur „fairen und gerechten Behandlung“ weiterbesteht, auf die sich in der Vergangenheit viele fragwürdige Urteile bezogen haben (taz vom 7. Mai 2015), und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Klausel nicht mehr in Verträge geschrieben wird, obwohl das der Resolution des Europaparlamentes widersprechen würde (vgl. EP-Parlament P8_TA-PROV(2015)0252 vom 8. Juli 2015)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Diskriminierungsschutz für ausländische Investoren reichen würde (bitte begründen), und bringt sie diese Position in die EU ein (bitte belegen)?
Müssten in Deutschland auf Entschädigungszahlungen aufgrund einer erfolgreichen ISDS-Klage Steuern gezahlt werden, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass ISDS bei Investmentfonds als neue Anlageklasse geführt wird (vgl. Der Freitag vom 20. August 2015), und wie verhält sie sich dazu?
Wird nach Einschätzung der Bundesregierung noch vor den geplanten Bundestagswahlen im Herbst 2017 über eines der derzeit verhandelten Freihandelsabkommen abgestimmt werden, und wie sieht jeweils der bisherige Zeitplan aus (bitte einzeln auflisten)?
Welche Auslaufklauseln sind in den bisher von der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Kommission abgeschlossenen Investitionsschutzbestimmungen enthalten, und wie lange sind die Regelungen nach Kündigung jeweils wirksam (bitte einzeln auflisten)?