[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
28. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6215
18. Wahlperiode 30.09.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau),
Jutta Krellmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/5986 –
Der ostdeutsche Arbeitsmarkt 25 Jahre nach der Deutschen Einheit
V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990
verbanden sich viele Hoffnungen. Dem Beitritt der DDR folgte jedoch ein
wirtschaftlicher Kahlschlag, infolgedessen Millionen Menschen ihre Arbeit verloren. Seit
einigen Jahren nimmt die Arbeitslosigkeit in den ostdeutschen Bundesländern
ab, liegt aber immer noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Bei den
Löhnen und anderen Bereichen des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung sind
gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland nicht absehbar.
Die Situation des ostdeutschen Arbeitsmarktes ein Vierteljahrhundert nach der
Wiedervereinigung ist weiterhin nicht befriedigend, und es stellt sich die Frage,
welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um zu verhindern, dass
die ostdeutschen Bundesländer dauerhaft zu einem Billiglohnstandort Ost mit
struktureller Langzeiterwerbslosigkeit werden.
V o r b e me r k u n g d e r B un d e s r e g i e r u n g
25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist die Entwicklung der
ostdeutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erfolgreich. Der Aufholprozess der
vergangenen Jahrzehnte ist insgesamt beeindruckend, wenngleich noch nicht
abgeschlossen. Der Wandel von einer sozialistischen Planwirtschaft zu einer sozialen
Marktwirtschaft wurde durch eine nachhaltige Veränderung der
Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsmarktes begleitet. Die neuen Bundesländer verfügen heute
über eine mittelständisch geprägte, international wettbewerbsfähige
Wirtschaftsstruktur.
Nicht nur die ostdeutsche, sondern auch die starke, international gut
eingebundene westdeutsche Wirtschaft wächst, so dass sich der Abstand nicht weiter
verringert. Zudem macht sich das Fehlen von Großunternehmen und
Konzernzentralen in Ostdeutschland, ein deutlich geringerer Internationalisierungsgrad und
ein niedrigeres Niveau bei Innovationen und der Produktivität bemerkbar.
Gleichwohl sind die Erfolge am Arbeitsmarkt aus Sicht der Bundesregierung
unverkennbar. Die Zahl der Erwerbstätigen in Ostdeutschland liegt mittlerweile bei
7,7 Millionen, auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist
mit 5,7 Millionen in den ostdeutschen Ländern in den vergangenen zehn Jahren
um 11 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sank die Zahl der Arbeitslosen, von
1,5 Millionen in 1991 auf 820 000 Personen in 2014. Die Arbeitslosenquote in
Ostdeutschland sank binnen 20 Jahren (1994 bis 2014) von 14,8 Prozent auf
9,8 Prozent.
Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, gleichwertige Lebensverhältnisse in
Deutschland zu schaffen. Der Abbau der regionalen Disparitäten in ganz
Deutschland hat für die Bundesregierung weiterhin eine hohe Bedeutung. Daher sollen
jetzt die Grundlagen für ein weiterentwickeltes System der Förderung
strukturschwacher Regionen in ganz Deutschland ab 2020 gelegt werden.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation auf dem ostdeutschen
Arbeitsmarkt ein?
Der ostdeutsche Arbeitsmarkt steht 25 Jahre nach der Wiedervereinigung gut da.
Nach vielen Jahren mit stetigem Arbeitsplatzabbau und wachsender
Arbeitslosigkeit stieg die Zahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2005 wieder an. Zugleich ging
die Arbeitslosigkeit stark zurück. Zwar haben nach wie vor viele ostdeutsche
Länder höhere Arbeitslosenquoten als die westdeutschen Länder, die regionalen
Unterschiede innerhalb beider Regionen sind mittlerweile jedoch deutlicher als die
Niveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. So weist der
Arbeitsmarkt in den wirtschaftsstarken südlichen Regionen eine tendenziell bessere
Verfassung auf als im eher strukturschwachen Norden.
2. Wo sieht die Bundesregierung arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen
Handlungsbedarf, um für gleichwertige Lebensbedingungen zu sorgen, und
welche konkreten Maßnahmen will sie noch in dieser 18. Wahlperiode dafür
ergreifen?
Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, das Wirtschaftswachstum in
Ostdeutschland zu stärken, um den weiteren Beschäftigungsaufbau nachhaltig zu
gestalten und die Arbeitslosigkeit weiter zu senken. Dabei besitzt
Arbeitsmarktpolitik zwar eine mittelbare Ausgleichsfunktion zwischen strukturstärkeren und
strukturschwächeren Regionen in Deutschland. Sie kann Regionalpolitik
wirkungsvoll unterstützen. Dennoch ist sie kein zentrales Handlungsfeld zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Es existiert eine Vielzahl
unterschiedlicher Programme auf EU-, Bundes- und Landesebene, die in erster
Linie dazu dienen, die Investitions- und Innovationsbereitschaft wie auch die
Internationalisierung der ostdeutschen Wirtschaft zu unterstützen. Die zahlreichen
Bundesprogramme zielen insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen ab,
um so die Größennachteile der ostdeutschen Betriebe zu verringern. Schließlich
hat die Bundesregierung für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland
nach 2020 Eckpunkte für ein umfassendes und integriertes gesamtdeutsches
Fördersystem vorgelegt.
3. Wie hat sich die Erwerbs- und Beschäftigungsquote seit dem Jahr 1992 bis
heute entwickelt (bitte jährliche Daten nach Gesamt-, Ost- und
Westdeutschland sowie Geschlecht aufsplitten)?
Die Erwerbsquote lag 2014 nach den Ergebnissen des Mikrozensus in
Ostdeutschland bei 79,1 Prozent gegenüber 77,1 Prozent in Westdeutschland. 1992
lag die Quote in Ostdeutschland bei 75,3 Prozent und in Westdeutschland bei
69,5 Prozent. Die Erwerbsquote bezieht die Erwerbspersonen auf die
Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Informationen zu den anderen Jahren
sind der Tabelle 3.1 im Anhang zu entnehmen.
Die Beschäftigungsquote lag 2014 nach Ergebnissen der Beschäftigungsstatistik
der Bundesagentur für Arbeit in Ostdeutschland bei 56,8 Prozent gegenüber
55,6 Prozent in Westdeutschland. 1999 lag die Quote in Ostdeutschland bei
49,1 Prozent und in Westdeutschland bei 48,2 Prozent. Beschäftigungsquoten
beziehen die 15- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(am Wohnort) am 30. Juni eines Jahres auf die Bevölkerung im selben Alter zum
31. Dezember des Vorjahres. Beschäftigungsdaten liegen in den
Standardauswertungsverfahren der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der zur Berechnung
von Beschäftigungsquoten benötigten Form erst ab 1999 vor. Detaillierte
Ergebnisse zu den Beschäftigungsquoten (ab 1999) können der Tabelle 3.2 im Anhang
entnommen werden.
4. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse seit dem Jahr 1992 bis
heute entwickelt (bitte jährliche Daten nach Gesamt-,Ost- und
Westdeutschland nach sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung,
Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung sowie Geschlecht aufsplitten)?
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Juni 2014 in
Ostdeutschland bei 5,68 Millionen Im Jahr 1992 lag die Zahl bei 6,68 Millionen
Allerdings ist die Vergleichsmöglichkeit mit 1992 eingeschränkt, da im Jahr 2014
die Beschäftigtendaten bis 1999 rückwirkend revidiert wurden. Im Jahr 1999 lag
die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 5,81 Millionen.
Die geringfügige Beschäftigung lag 2014 in Ostdeutschland bei 944 000
gegenüber 764 000 im Jahr 2003. Informationen zu geringfügig Beschäftigten liegen
erst ab dem Jahr 2003 vor. Detaillierte Informationen nach Geschlecht und
Arbeitszeit können den beigefügten Tabellen 4.1 bis 4.3 im Anhang entnommen
werden.
5. Wie hat sich das geleistete Arbeitsvolumen seit dem Jahr 1992 bis heute
entwickelt (bitte jährliche Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland
sowie Geschlecht, für das gesamte Arbeitsvolumen sowie pro Kopf
aufsplitten)?
Die langfristige Entwicklung des Arbeitsvolumens1 der Erwerbstätigen und der
geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen für die letzten 20 Jahre –
differenziert nach Region und Geschlecht – zeigen die Daten der IAB-
Arbeitszeitrechnung sowie der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder2 (vgl.
Tabellen 5.1 und 5.2). Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen
in Deutschland lag im Jahr 2014 bei 58,35 Milliarden Stunden – das sind 2,6
Prozent weniger als 1992. Dieses relativ konstante Arbeitsvolumen ist vor allem auf
1 Das Arbeitsvolumen ist das Produkt aus Erwerbstätigenzahl und durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen.
2 Länderspezifische Ergebnisse zu den Erwerbstätigen und dem Arbeitsvolumen werden durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung
des Bundes und der Länder“ (
www.ak-etr.de) berechnet und veröffentlicht. Eine Zeitreihe gibt es für die Jahre von 2000 bis 2014. Diese
länderspezifischen Ergebnisse basieren auf den gesamtwirtschaftlichen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der IAB-
Arbeitszeitrechnung (AZR). Allerdings können die Länderergebnisse erst mit deutlichem zeitlichem Nachlauf an Revisionen angepasst und
veröffentlicht werden. Deshalb weicht der Berechnungsstand des Arbeitsvolumens für West- und Ostdeutschland in den Tabellen 5.1 und 5.2
leicht von den Bundesergebnissen ab.
die insgesamt steigende Erwerbstätigenzahl zurückzuführen. Während das
Arbeitsvolumen in den alten Bundesländern im Jahr 2014 über dem Stand des
Jahres 2000 lag, war im Osten ein Minus zu verzeichnen. Dieser Rückgang resultiert
aus der Zeit bis 2005, als die Zahl der Vollzeitbeschäftigten deutlich schrumpfte.
Mit dem Rückgang des Arbeitsvolumens ging auch eine Umschichtung zwischen
den Geschlechtern einher (vgl. Tabelle 5.1): Während das Arbeitsvolumen der
Männer deutschlandweit um 6,8 Prozent sank, legte das der Frauen im Vergleich
zu 1992 um 4,8 Prozent zu. Allerdings ergaben sich die Zuwächse der Frauen vor
allem aus der steigenden Teilzeitarbeit. Deshalb trugen Frauen trotz ihres hohen
Beschäftigtenanteils nur unterproportional zum gesamtwirtschaftlichen
Arbeitsvolumen bei.
Tabelle 5.1: Entwicklung des Arbeitsvolumens der Erwerbstätigen (nach
Region und Geschlecht) in Deutschland 1992 bis 2014
Jahr
Arbeitsvolumen
der
Erwerbstätigen
Arbeitsvolumen der
Erwerbstätigen in
Arbeitsvolumen der
erwerbstätigen
Westdeutschland
Ostdeutschland Frauen Männer
in Mio. Std. in Mio. Std. in Mio. Std. in Mio. Std. in Mio. Std.
1992 59.902 21.690 38.212
1993 58.250 21.082 37.168
1994 58.105 21.122 36.983
1995 57.999 21.018 36.982
1996 57.352 20.805 36.547
1997 56.907 20.581 36.325
1998 57.364 20.764 36.600
1999 57.716 21.067 36.648
2000 57.960 46.123 11.837 21.585 36.375
2001 57.401 45.905 11.496 21.660 35.741
2002 56.705 45.507 11.198 21.580 35.125
2003 55.850 44.876 10.974 21.312 34.538
2004 55.946 44.922 11.024 21.374 34.572
2005 55.500 44.651 10.849 21.384 34.116
2006 56.467 45.387 11.081 21.707 34.761
2007 57.437 46.185 11.252 22.087 35.350
2008 57.950 46.813 11.137 22.280 35.670
2009 56.133 45.254 10.879 21.799 34.334
2010 57.013 45.963 11.050 22.240 34.772
2011 57.909 46.801 11.111 22.415 35.494
2012 57.845 46.763 11.000 22.349 35.496
2013 57.639 46.742 10.865 22.301 35.337
2014 58.349 47.449 11.027 22.737 35.612
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Berechnungsstand: September 2015 sowie Arbeitskreis
Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, Berechnungsstand: Februar 2015.
Tabelle 5.2: Entwicklung des Arbeitsvolumens je Erwerbstätigen (nach
Region und Geschlecht) in Deutschland 1992 bis 2014
Jahr
Arbeitsvolumen
je Erwerbstätigen
Arbeitsvolumen je Erwerbstätigen
in
Arbeitsvolumen je
erwerbstätiger
Westdeutschland
Ostdeutschland Frau Mann
in Std. in Std. in Std. in Std. in Std.
1992 1.565 1.771 1.298
1993 1.542 1.752 1.272
1994 1.537 1.758 1.260
1995 1.528 1.759 1.241
1996 1.511 1.748 1.220
1997 1.500 1.747 1.200
1998 1.494 1.747 1.190
1999 1.479 1.724 1.185
2000 1.452 1.428 1.553 1.684 1.178
2001 1.442 1.419 1.540 1.671 1.176
2002 1.431 1.410 1.524 1.660 1.169
2003 1.425 1.405 1.513 1.653 1.164
2004 1.422 1.401 1.517 1.654 1.159
2005 1.411 1.391 1.501 1.645 1.151
2006 1.425 1.404 1.516 1.662 1.160
2007 1.424 1.404 1.513 1.661 1.160
2008 1.418 1.404 1.483 1.656 1.153
2009 1.373 1.357 1.444 1.603 1.119
2010 1.390 1.374 1.460 1.619 1.138
2011 1.393 1.377 1.464 1.627 1.134
2012 1.375 1.360 1.440 1.608 1.118
2013 1.362 1.350 1.419 1.594 1.106
2014 1.366 1.358 1.432 1.594 1.117
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Berechnungsstand: September 2015 sowie Arbeitskreis
Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder, Berechnungsstand: Februar 2015.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der
Selbständigkeit in den ostdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 1992 vor
(Zahlenangaben bitte nach Selbständigen mit Beschäftigten und
Soloselbständigen unterscheiden)?
Die Antworten ergeben sich aus den Tabellen 6.1 bis 6.7 im Anhang.
7. Wie hat sich die Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 1992 bis heute entwickelt
(bitte jährliche Daten nach Gesamt-, Ost- und Westdeutschland)?
Im Jahr 2014 lag die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland
bei 824 000 Personen. Im Jahr 1992 lag die Zahl bei 1,28 Millionen arbeitslosen
Menschen. In Westdeutschland waren 2014 etwa 2,07 Millionen Personen
arbeitslos, im Vergleich zu 1,70 Millionen im Jahr 1992. Die weiteren Ergebnisse
können der Tabelle zu Frage 7 im Anhang entnommen werden.
8. Zu welchem Anteil geht der Abbau der Arbeitslosigkeit insgesamt bzw. in
einzelne Phasen auf die demografische Entwicklung, Abwanderung und
vorruhestandsähnliche Regelungen zurück (bitte mit konkreten Zahlen oder
Schätzungen beantworten)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen bzw. Schätzungen vor, in
welchem Maße jeweils die demografische Entwicklung, Abwanderung und
vorruhestandsähnliche Regelungen den Abbau der Arbeitslosigkeit beeinflussen.
Sofern man unter vorruhestandsähnlichen Regelungen allein die
Inanspruchnahme des § 428 SGB III durch Arbeitslosengeldempfänger, die das 58.
Lebensjahr vollendet haben, Leistungen unter erleichterten Voraussetzungen beziehen
können und in dieser Zeit nicht als arbeitslos gezählt werden, sowie die
Inanspruchnahme paralleler Regelungen im SGB II (§ 65 Absatz 4 SGB II) und im
SGB VI (§ 252 Absatz 8 SGB VI) versteht, zeigen Zusammenstellungen des IAB,
das die Gesamtzahl der Personen, die in Ostdeutschland unter diese Regelungen
fielen, bis zum Jahr 2008 auf rund 160 000 angewachsen und danach bis 2014 auf
rund 60 000 zurück gegangen ist.
Die Regelungen sind Ende 2007 ausgelaufen; eine spätere Inanspruchnahme war
noch möglich, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der
Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hatte.
9. Wie hat sich seit dem Jahr 1990 bis heute die Abwanderung aus den
ostdeutschen Bundesländern entwickelt (bitte jährliche Zahlen nennen), und um
welche Altersgruppen handelt es sich vorrangig?
Die gewünschten Daten können der Tabelle 9 entnommen werden. Für 2014
liegen bisher keine nach Alter aufgeschlüsselten Ergebnisse vor. Nach vorläufigen
Werten des Statistischen Bundesamts sind 2014 per Saldo rund 3 300 Personen
von den ost- in die westdeutschen Bundesländer abgewandert.
Tabelle 9:
Wanderungssalden (Zu- minus Fortzüge zwischen den neuen Ländern (ohne Berlin)
und den alten Ländern (ohne Berlin) nach Altersgruppen
Insgesamt unter 18 18 - u. 25 25 - u. 30 30 - u. 50 50 - u. 65 65 u. ä.
1991 -165.390 -48.271 -53.664 -21.298 -31.669 -7.442 -3.046
1992 -90.337 -33.131 -20.836 -7.906 -18.991 -6.708 -2.765
1993 -55.580 -22.613 -12.303 -1.693 -10.808 -5.314 -2.849
1994 -34.494 -15.840 -10.198 1.294 -4.402 -3.379 -1.969
1995 -31.892 -12.566 -12.398 468 -3.958 -2.359 -1.079
1996 -24.929 -7.447 -13.812 -1.461 -1.783 -782 356
1997 -28.202 -6.491 -15.622 -3.163 -4.027 -389 1.490
1998 -46.265 -9.696 -20.522 -6.425 -10.497 -566 1.441
1999 -58.134 -10.989 -25.115 -8.530 -14.247 -675 1.422
2000 -75.951 -12.982 -32.401 -11.221 -19.960 -1.082 1.695
2001 -97.565 -17.303 -38.098 -14.282 -27.957 -1.591 1.666
2002 -80.827 -10.649 -33.431 -14.999 -22.001 -1.524 1.777
2003 -58.352 -7.142 -28.255 -10.564 -13.523 -191 1.323
2004 -51.675 -4.886 -27.920 -10.377 -9.954 111 1.351
2005 -48.976 -3.991 -25.345 -11.072 -9.419 -83 934
2006 -54.144 -5.300 -25.393 -12.521 -10.789 -578 437
2007 -54.805 -5.513 -23.990 -13.236 -11.601 -911 446
2008 -51.007 -4.678 -21.728 -13.069 -11.012 -998 478
Wanderungssalden (Zu- minus Fortzüge zwischen den neuen Ländern (ohne Berlin)
und den alten Ländern (ohne Berlin) nach Altersgruppen
Insgesamt unter 18 18 - u. 25 25 - u. 30 30 - u. 50 50 - u. 65 65 u. ä.
2009 -32.315 -2.296 -13.191 -9.288 -7.511 -281 252
2010 -23.579 -1.440 -8.623 -8.048 -5.270 -287 89
2011 -21.586 -1.949 -4.369 -8.320 -6.214 -481 -253
2012 -14.902 -1.078 -2.061 -6.982 -4.766 -188 173
2013 -10.497 -902 -896 -6.661 -2.916 540 338
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik
10. Wie hat sich seit dem Jahr 1990 bis heute die Zahl der Beschäftigten
entwickelt, die mit einem Wohnort in den ostdeutschen Bundesländern zu
Arbeitsplätzen in den westdeutschen Bundesländern pendeln (bitte jährliche Daten
nennen) und umgekehrt?
Pendler sind in der Beschäftigungsstatistik alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, deren Arbeitsort sich von ihrem Wohnort unterscheidet. Ob und wie
häufig gependelt wird, ist unerheblich. Pendlerergebnisse stehen jährlich jeweils
zum Stichtag 30. Juni zur Verfügung.
Im Juni 2014 hatten 24,49 Millionen Beschäftigte ihren Arbeitsort in
Westdeutschland. Von diesen Personen hatten wiederum 394 000 Beschäftigte ihren
Wohnort in einem ostdeutschen Bundesland. Detaillierte Ergebnisse sind der
Tabelle 10 im Anhang zu entnehmen.
11. Wie hoch ist die Unterbeschäftigung in den ostdeutschen Bundesländern
(bitte absolute Zahlen und die Unterbeschäftigungsquote angeben)?
In der Unterbeschäftigungsrechnung nach dem Konzept der Bundesagentur für
Arbeit sind neben den Arbeitslosen die Personen enthalten, die an entlastenden
Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig
erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden.
Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im Jahresdurchschnitt 2014 in
Ostdeutschland bei 1,11 Millionen Personen. Die Unterbeschäftigungsquote lag bei
12,8 Prozent. In Westdeutschland waren 2,69 Millionen. Personen
unterbeschäftigt, was einer Quote von 7,6 Prozent entspricht. Weitere Ergebnisse können der
Tabelle zu Frage 11 im Anhang entnommen werden.
12. Wie hoch ist die Stille Reserve in den ostdeutschen Bundesländern?
Für die neuen Bundesländer schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung für das Jahr 2014 eine Stille Reserve im Umfang von 280 000 Personen.
Das sind 30 Prozent der für Deutschland insgesamt berechneten Stillen Reserve.
Zum Vergleich: Der Ost-Anteil am Erwerbspersonenpotenzial beträgt nicht ganz
20 Prozent. Die Zahlen sind vorläufig und stellen den Stand Anfang 2015 dar.
13. Wie gestaltet sich in den ostdeutschen Bundesländern das Verhältnis der als
unterbeschäftigt registrierten Personen und die Zahl der offenen Stellen bzw.
das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot (bitte absolute und relative Zahlen
angeben)?
Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot wird vom Institut für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung (IAB) im Rahmen einer vierteljährlich durchgeführten
Betriebsbefragung erhoben. Im vierten Quartal 2014 lag das gesamtwirtschaftliche
Stellenangebot in Ostdeutschland bei 235 000 Stellen. Im gleichen Zeitraum lag das
gemeldete Arbeitsstellenangebot in Ostdeutschland bei 97 000.
Arbeitsstellen und Unterbeschäftigung werden von der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit nicht ins Verhältnis gesetzt und stellen somit keine verwendete
Kennziffer dar.
14. Wie unterscheidet sich die Lage des ost- und westdeutschen Arbeitsmarktes
bezüglich der Kriterien Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug?
Im Jahresdurchschnitt 2014 gab es in Deutschland etwa 1,08 Millionen
Langzeitarbeitslose, davon waren 771 000 in Westdeutschland und 306 000 in
Ostdeutschland registriert. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen lag in
Westdeutschland bei 37,2 Prozent und in Ostdeutschland bei 37,1 Prozent.
Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn Personen in den vergangenen 24 Monaten
mindestens 21 Monate in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
leistungsberechtigt waren. Es werden alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit dem
Merkmal Langzeitleistungsbezug ermittelt und ihr Anteil an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigen berechnet. Der Anteil lag im Durchschnitt des Jahres 2014
in Westdeutschland bei 67,9 Prozent und in Ostdeutschland bei 75,4 Prozent.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 14.1 bis 14.2 entnommen werden.
Zu Frage 14:
Deutschland, West- und Ostdeutschland
Zeitreihe
Langzeitarbeitslose
Anteil in %
Langzeitarbeitslose
Anteil in %
Langzeitarbeitslose
Anteil in %
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2013 2.950.338 1.069.721 36,3 2.080.342 753.949 36,2 869.995 315.772 36,3
2014 2.898.388 1.076.752 37,2 2.074.553 771.165 37,2 823.835 305.586 37,1
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
darunter
insgesamt
darunter
Tabelle 14.1 : Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit
Jahresdurchschnitt
Arbeitslosigkeit
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
insgesamt
darunter
insgesamt
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß
in den ostdeutschen Bundesländern durch die langanhaltende
Arbeitslosigkeit die ursprünglich vergleichsweise hohe Qualifikation von Erwerbslosen
entwertet worden ist, und was bedeutet das für deren
Beschäftigungsaussichten?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine exakten Zahlen vor, in welchem
Ausmaß Qualifikationen durch Arbeitslosigkeit entwertet werden. Es gilt jedoch als
unbestritten, dass mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit mit einer
fortschreitenden Entwertung bereits erlernter beruflicher Qualifikationen zu rechnen
ist. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass dies für einzelne
Berufsgruppen erheblich variiert. In der Arbeitsförderung gelten Personen als
berufsentfremdet, wenn sie ihren Beruf aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten un- oder
angelernten Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Dabei werden
auch Zeiten der Erziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Durch
einen fortschreitenden Verlust beruflicher Qualifikation werden die
Wiedereingliederungschancen der Betroffenen verschlechtert. Die Arbeitsmarktpolitik
unterstützt mit der Weiterbildungsförderung insbesondere beim Erwerb von am
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen und trägt damit
maßgeblich zur Verbesserung von Beschäftigungschancen bei.
16. Wie hat sich in den ostdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 1992 bis heute
die Zahl der Weiterbildungsmaßnahmen in der Arbeitsförderung entwickelt
(bitte jährliche Daten für alle Weiterbildungsmaßnahmen sowie die
Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel eines abgeschlossenen Berufsabschlusses
nennen)?
Der Tabelle 16 ist zu entnehmen, wie viele Eintritte von Teilnehmern in
berufliche Weiterbildung in Ostdeutschland jährlich seit 1992 erfolgt sind. Bezüglich
der Werte in der Tabelle ist zu beachten, dass es im Vergleich zu Auswertungen
mit anderen Datenständen zu Abweichungen kommen kann.
Zu Frage 14:
Deutschland, West- und Ostdeutschland
Zeitreihe
Langzeitleistungsbezug
Anteil in %
Langzeitleistungsbezug
Anteil in %
Langzeitleistungsbezug
Anteil in %
1 2 3 4 5 6 7 8 9
2013 4.423.731 3.122.955 70,6 3.006.413 2.057.224 68,4 1.417.318 1.065.732 75,2
2014 4.387.178 3.083.265 70,3 3.022.238 2.053.468 67,9 1.364.940 1.029.797 75,4
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Langzeitleistungsbezug = eLb mit mindestens 21 Monaten Hilfebedürftigkeit in den letzten 24 Monaten.
eLb
darunter
Tabelle 14.2 : Leistungsbezug und Langzeitleistungsbezug
Jahresdurchschnitt
Bestand erw erbsfähiger Leistungsberechtigter nach Langzeitleistungsbezug (15 Jahre und älter)
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
eLb
darunter
eLb
darunter
Tabelle 16: Eintritte von Teilnehmern in berufliche Weiterbildung (inkl. allg. Maßnahmen zur
Weiterbildung Reha)
Ostdeutschland (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags)
1993 - 2015, Datenstand: August 2015
Berichtszeitraum
Maßnahmen zur
beruflichen Weiterbildung
Insgesamt
darunter mit Abschluss
absolut in %
1 2 3
1992 767.000 . .
1993 261.860 81.528 31,1
1994 264.861 68.366 25,8
1995 235.253 52.865 22,5
1996 251.228 48.246 19,2
1997 155.448 27.258 17,5
1998 235.959 44.955 19,1
1999 183.317 30.069 16,4
2000 216.991 31.967 14,7
2001 199.895 29.895 15,0
2002 195.533 30.246 15,5
2003 93.676 22.701 24,2
2004 61.089 14.718 24,1
2005 1) 40.425 5.626 13,9
2006 79.118 6.590 8,3
2007 115.254 8.701 7,5
2008 144.188 11.091 7,7
2009 191.906 17.862 9,3
2010 153.907 16.924 11,0
2011 106.477 11.337 10,6
2012 104.348 11.998 11,5
2013 110.022 16.529 15,0
2014 105.408 15.289 14,5
Jan bis Mai 2015 41.855 4.940 11,8
Erstellungsdatum: 17.09.2015, Datenzentrum Statistik, Auftragsnummer 212796 © Statistik der Bundesagen-tur für Arbeit
Die Daten von 1992 bis 1999 stammen aus den amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA) aus dem Jahr 1999.
1) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende
Fachkräfteengpässe in den ostdeutschen Bundesländern, und was sind die
maßgeblichen Gründe für die mögliche Nichtbesetzung von Stellen?
Fachkräfteengpässe werden seitens der Bundesagentur für Arbeit in der
halbjährlich erscheinenden Engpassanalyse identifiziert. Auf Basis der Indikatoren
Arbeitslosen-Stellen Relation, Vakanzzeit und Veränderungen der Vakanzzeit zeigt
sich aktuell kein flächendeckender Fachkräftemangel in Deutschland. Es gibt
jedoch Engpässe in einigen technischen Berufsfeldern sowie in Gesundheits- und
Pflegeberufen.
In einzelnen Bundesländern kann aufgrund regionaler Wirtschaftsstrukturen die
Engpasssituation abweichen. So zeigt sich in Berlin, Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern kein bundeslandspezifischer Mangel neben den
bundesweit identifizierten Engpässen, während in Brandenburg ein zusätzlicher Mangel
an Spezialisten in der Berufsgruppe Nichtärztliche Therapie und Heilkunde
vorliegt. Neben den bundesweiten Engpässen besteht in Sachsen ein Mangel an
Fachkräften im Bereich Feinwerk- und Werkzeugtechnik sowie in Thüringen
Mängel an Fachkräften in Metallerzeugung, Metallbau und Schweißtechnik
sowie bei den Spezialisten beim Technischen Zeichnen, Konstruktion und
Modellbau.
Ein Grund für regional auftretende Engpässe kann darin liegen, dass die
Arbeitskräftenachfrage aktuell nicht durch innerdeutsche Mobilität gedeckt wird, obwohl
bundesweit ausreichend Potentiale zur Verfügung stehen. Grundsätzliche
Ursachen für Besetzungsprobleme sind unter anderem unattraktive
Arbeitsbedingungen, geringe Bekanntheit des Arbeitgebers, regionaler und qualifikatorischer
Mismatch.
Eine Liste der Berufsgruppen mit Fachkräftemangel, eine differenzierte Darstellung
nach Bundesländern sowie weitere Erläuterungen zu möglichen Gründen für die
Nichtbesetzung von Arbeitsstellen können der Fachkräfteengpassanalyse der
Bundesagentur für Arbeit entnommen werden (siehe
https://statistik.arbeitsagentur.de/
Navigation/Footer/Top-Produkte/Fachkraefteengpassanalyse-Nav.html).
18. Wie unterscheidet sich die in Ost- und Westdeutschland geleistete
Arbeitszeit, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
Angleichung der Arbeitszeiten zu befördern?
In der Entwicklung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit aller Erwerbstätigen
spiegelt sich insbesondere der steigende Anteil von Teilzeitbeschäftigten wieder
(vgl. Tabelle 5.2 in der Antwort zu Frage Nummer 5). So haben sich die
Arbeitsstunden je Erwerbstätigen seit Anfang der 1990er Jahre erheblich verringert: 2014
lagen sie mit 1 366 Stunden um 12,7 Prozent unter dem Stand von 1992. Die
Höhe der geleisteten Jahresarbeitszeit ist regional unterschiedlich. Im Jahr 2014
wurden in den neuen Bundesländern durchschnittlich rund 70 Stunden je
Erwerbstätigen mehr gearbeitet als in Westdeutschland. Diese Differenz ist vor allem auf
folgende Ursachen zurückzuführen:
− Unterschiede in der tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit der
Vollzeitbeschäftigten
Bei der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten besteht
noch immer ein leichtes Ost-West-Gefälle: Sie liegt im Osten um 1,4 Prozent
über dem Westniveau – vor allem aufgrund der höheren tariflichen
Regelarbeitszeiten in einigen Branchen. Gleichwohl haben sich die tatsächlichen
Jahresarbeitszeiten seit der Wiedervereinigung deutlich angenähert, da die
tariflichen Wochenarbeitszeiten in Ostdeutschland insbesondere bis Mitte der
1990er Jahre auf breiter Basis reduziert wurden.
− Unterschiedlichen Entwicklungen bei den Teilzeitquoten
Die Teilzeitquote stieg im Westen von 21,7 Prozent im Jahr 1992 auf
38,9 Prozent im Jahr 2014, im Osten von 10,3 auf 37,1 Prozent. Sie liegt
damit im Osten noch etwas niedriger. Nachdem wesentlich mehr Frauen als
Männer in Teilzeit arbeiten, ist auch deren durchschnittliche Jahresarbeitszeit
deutlich geringer.
− Binnenstruktur der Teilzeit
Bei den Teilzeitbeschäftigten hängt die durchschnittliche Arbeitszeit zudem
vom Anteil der Minijobber ab. Während in Westdeutschland gut 39 Prozent
aller Teilzeitbeschäftigten geringfügig beschäftigt sind, liegt dieser Anteil in
Ostdeutschland bei nur 32 Prozent. Dies führt zu höheren durchschnittlichen
Arbeitszeiten der Teilzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern.
− Zudem üben ostdeutsche Frauen häufiger eine vollzeitnahe
Teilzeitbeschäftigung aus. In der Folge ist ihre durchschnittlich geleistete Arbeitszeit um ein
Viertel höher als bei westdeutschen Frauen.
19. Wie unterscheidet sich das allgemeine Lohnniveau zwischen den
ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern (bitte konkrete Zahlen nennen und
auch nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die Angleichung der Löhne zu befördern?
20. In welchem Jahr wäre eine Angleichung der Löhne abgeschlossen, wenn das
bisherige Angleichungstempo fortgeschrieben werden würde (wenn möglich
nach effektiven und tariflichen Einkommen differenzieren)?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung berichtet jährlich ausführlich über den Stand der Deutschen
Einheit und dabei auch über die Tarifbindung und die Lohnentwicklung. Die
tariflichen Entgelte liegen in Ostdeutschland heute im Durchschnitt bei 97 Prozent
des westdeutschen Niveaus. Die Effektivlöhne liegen dagegen im Durchschnitt
nach wie vor bei 78 Prozent. Dies ist vor allem auf die unterschiedliche
Wirtschaftsstruktur zurückzuführen; hinzu kommt ein mit 20 Prozent deutlich
niedrigerer Anteil an tarifgebundenen Betrieben. Im Westen liegt er bei 34 Prozent.
Auch liegen die meisten Branchenmindestlöhne in Ostdeutschland unter denen in
Westdeutschland. Berechnungen für einzelne Bundesländer liegen nicht vor.
Damit haben sich die Differenzen der Tarifentgelte und der Effektivlöhne seit
1991 deutlich verringert, die Einführung des allgemeinen Mindestlohns dürfte
diese Tendenz verstärken. In welchem zeitlichen Rahmen sich der
Angleichungsprozess zukünftig vollziehen wird, kann nicht verlässlich bestimmt werden und
hängt im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in Ost-
und Westdeutschland und den Tarifpartnern ab, deren Entscheidungen die
Bundesregierung als Ergebnis der Tarifautonomie respektiert.
21. Wie stellen sich die Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern in
Ost- und Westdeutschland dar (gender pay gap)?
Was sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Gründe dafür, und
welchen politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab?
Im Jahr 2014 lag der Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst
zwischen Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes bei 22 Prozent (durchschnittlicher
Bruttostundenverdienst Frauen: 15,83 Euro; Männer: 20,20 Euro) und blieb damit seit 2010
konstant. Zwischen den neuen und alten Bundesländern zeigen sich dabei
deutliche Unterschiede: Im alten Bundesgebiet lag der unbereinigte Gender Pay Gap3
im Jahr 2014 bei 23 Prozent, in den neuen Bundesländern betrug er 9 Prozent.
Betrachtet man den bereinigten Gender Pay Gap, d. h. den Verdienstabstand
zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und
Erwerbsbiographien, nähern sich die Werte zwischen Ost- und Westdeutschland
an: In den alten Bundesländern lag der bereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2010
bei 7 Prozent, in den neuen Bundesländern bei 9 Prozent.
Die Gründe für den deutlich geringeren unbereinigten Gender Pay Gap in
Ostdeutschland liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes darin, dass
Frauen in den neuen Bundesländern häufiger in Vollzeit arbeiten und seltener als
westdeutsche Arbeitnehmerinnen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Zudem verweist das Statistische Bundesamt darauf, dass sich der Ost-West-
Unterschied im unbereinigten Gender Pay Gap relativiert, wenn man berücksichtigt,
dass die durchschnittlichen Bruttoverdienste von Männern in den neuen
Bundesländern niedriger als im alten Bundesgebiet sind. Hinzu kommt, dass die
Spreizung der Löhne in Ostdeutschland insgesamt geringer ausfällt als in
Westdeutschland.
Ziel der Bundesregierung ist es, Rahmenbedingungen für eine bessere und
partnerschaftlichere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu schaffen. Denn trotz
eines kontinuierlichen und deutlichen Anstiegs der Erwerbstätigkeit von Frauen
unterbrechen oder reduzieren Frauen – insbesondere in Westdeutschland – nach
wie vor häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen mit
nachteiligen Langzeiteffekten bei Einkommen, beruflichem Fortkommen und der
eigenständigen Alterssicherung. Zu den Aktivitäten, die die Bundesregierung
unter der Zielsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
umsetzt, zählen insbesondere die Investitionen des Bundes in den quantitativen und
qualitativen Kitaausbau, die mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
und dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
geschaffenen Rechtsansprüche auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierungen mit
der Möglichkeit, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren sowie die
Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen, wie die Einführung des
ElterngeldPlus. Um dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“
für Männer und Frauen mehr Geltung zu verschaffen und so den Abbau
unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beim Entgelt zu
fördern, erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf für mehr
Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.
3 Der unbereinigte Gender Pay Gap betrachtet den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied in allgemeiner Form. Dadurch wird auch
der Teil des Lohnabstands erfasst, der durch geschlechtsspezifisch unterschiedliche Zugangschancen auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder
Leistungsgruppen verursacht wird. Beim statistisch bereinigten Gender Pay Gap werden diese strukturellen Unterschiede
herausgerechnet.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in den
ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 1992 bis heute
entwickelt (bitte Anteil der Betriebe sowie Beschäftigten nennen) und
inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Handlungsfeld, um gleichen Arbeits-
und Entlohnungsbedingungen näher zu kommen?
Der folgenden Aufstellung können die Werte für die Tarifbindung entnommen
werden
Tarifbindung West/Ost 1998 - 2014
Jahr Beschäftigte in % Betriebe in %
West Ost West Ost
1998 76 63 53 30
1999 73 57 47 27
2000 70 55 48 27
2001 71 56 48 27
2002 70 55 46 24
2003 70 54 46 26
2004 68 53 43 23
2005 67 53 41 23
2006 65 54 39 24
2007 63 54 39 24
2008 63 52 38 24
2009 65 51 39 23
2010 63 50 36 20
2011 61 49 34 21
2012 60 48 34 21
2013 60 47 32 20
2014 60 47 33 20
Hinweis: Vollständige Werte stehen erst ab 1998 zur Verfügung
Quelle: IAB-Betriebspanel
Die Bundesregierung respektiert die Tarifautonomie und hat mit dem
Tarifautonomiestärkungsgesetz einen wichtigen Beitrag zu ihrer Stärkung geleistet.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf in
einzelnen Branchen.
23. In wie vielen Branchentarifverträgen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (bitte jeweils
konkret nennen), und wie viele Beschäftigte sind davon jeweils erfasst?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei den nachfolgend aufgelisteten
Branchentarifverträgen eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West
(Angaben über die Anzahl der Beschäftigten liegen der Bundesregierung nicht
vor):
Elektrohandwerk Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 04.03.2010
Systemgastronomie Deutschland Entgelt-Tarifvertrag vom 17.12.2014
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Mindestlohn-Tarifvertrag vom 25.09.2013
Textilreinigung - INTEX Deutschland Entgelt-Tarifvertrag West vom 30.06.2015
Textilreinigung - INTEX Deutschland Entgelt-Tarifvertrag Ost vom 30.06.2015
Textilreinigung - TATEX Deutschland Entgelt-Tarifvertrag vom 17.03.2015
Abfall- und Entsorgungswirtschaft Deutschland Entgelt-Tarifvertrag vom 25.06.2012
Gebäudereinigung Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 08.07.2014
Gebäudereinigung Deutschland Lohn-Tarifvertrag vom 08.07.2014
Aus- und Weiterbildung Deutschland Entgelt-Tarifvertrag vom 16.11.2011
Aus- und Weiterbildung Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 04.05.2015
Sicherheitsdienstleistungen, Geld- und Wertdienste Mindestlohn-Tarifvertrag Vom 11.11.2013
Arbeitnehmerüberlassung Mindestlohn-Tarifvertrag Vom 17.09.2013
Baugewerbe Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 03.05.2013
Maler- und Lackiererhandwerk Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 21.03.2014
Textil- und Bekleidungsindustrie Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 01.12.2014
Garten- Landschafts- und Sportplatzbau Deutschland Lohn-Tarifvertrag vom 26.11.2013
Garten- Landschafts- und Sportplatzbau Deutschland Gehalts-Tarifvertrag vom 26.11.2013
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 11.02.2015
Land- und Forstwirtschaft Deutschland Mindestlohn-Tarifvertrag vom 29.08.2014
24. Wie unterscheidet sich der Anteil der Beschäftigten mit
Niedriglohnbeschäftigten zwischen Ost- und Westdeutschland (bitte auch nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Amtliche Daten zum Niedriglohnbereich können aus der alle vier Jahre
durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE) bereitgestellt werden. Aktuell liegen
Auswertungen, auch in regionaler Gliederung, auf Basis der VSE 2010 vor. Diese
können der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Regionale
Entwicklung atypischer Beschäftigung“ der Fraktion DIE LINKE. vom 20.
Dezember 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11968) entnommen werden. Daten aus der
VSE 2014 werden voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung stehen.
25. Wie viele abhängig Beschäftigte profitieren vom geltenden Mindestlohn
(bitte nach Ost und West differenzieren)?
Der Bundesregierung ist keine Datenquelle bekannt, die dies zum derzeitigen
Zeitpunkt valide abbilden kann.
26. Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu
einem Stundenlohn unterhalb von 10 Euro und würden von einer Erhöhung
des Mindestlohns auf 10 Euro ohne Ausnahmen profitieren (bitte nach Ost
und West sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine validen Daten und Berechnungen darüber vor,
wie viele Beschäftigte von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 10 Euro
profitieren würden.
27. Wie unterscheidet sich das Armutsrisiko von abhängig Beschäftigten und
Erwerbslosen in Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte konkrete
Zahlen nennen), und was sind die zentralen Gründe dafür?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Kennziffer für eine relativ niedrige
Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren
bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren
Einkommens beträgt. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem soziokulturellen
Existenzminimum und erfasst auch keine Sachleistungen. Die Armutsrisikoquote
bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum Ausdruck
bringen, dass dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt, wer ein Einkommen
unterhalb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft
hat.
Die aktuellsten Zahlen stellt der Mikrozensus für das Jahr 2014 zur Verfügung.
Danach beträgt die Quote der abhängig Beschäftigten mit einem relativ niedrigen
Einkommen gemäß dieser Definition in Westdeutschland 6,8 Prozent und in
Ostdeutschland 10,4 Prozent. Die Quote für Erwerbslose beträgt in Westdeutschland
53,2 Prozent und in Ostdeutschland 67 Prozent.
Erwerbslose leben also aufgrund des fehlenden Erwerbseinkommens sehr viel
häufiger in Haushalten mit einem relativ niedrigen Einkommen als abhängig
Beschäftigte. Dies zeigt deutlich, dass Erwerbstätigkeit der zentrale Schlüssel zur
Vermeidung eines Armutsrisikos ist.
28. Wie zeichnen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den
zurückliegenden zehn Jahren neu geschaffenen bzw. entstandenen
Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich der Kriterien Befristung, geringfügige Beschäftigung,
Leiharbeit, sozialversicherungspflichtige Teilzeit und Vollzeit, Niedriglohn
aus (bitte, wenn möglich, absolute und relative Zahlen nennen)?
Im Jahr 2014 gab es insgesamt etwa 9,58 Millionen begonnene
Beschäftigungsverhältnisse, davon beziehen sich 6,52 Millionen auf eine Vollzeit- und 3,02
Millionen auf eine Teilzeitarbeitsstelle. Detaillierte Ergebnisse können den
beigefügten Tabellen 28.1 und 28.2 im Anhang entnommen werden.
In der Beschäftigtenstatistik kann die Leiharbeit über den Wirtschaftszweig
Arbeitnehmerüberlassung ausgewiesen werden. Dabei muss Folgendes bedacht
werden: Maßgebend für die Zuordnung der Beschäftigten ist der
wirtschaftsfachliche Schwerpunkt des Betriebes, in dem der sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unter diesen Beschäftigten ist das „Stammpersonal“
(zusätzlich zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern) enthalten. Die
Beschäftigungsstatistik liefert keine Informationen zur Leiharbeit in Unternehmen, deren
wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt nicht ausschließlich oder überwiegend die
Arbeitnehmerüberlassung ist. Von den 9,58 Millionen begonnenen
Beschäftigungsverhältnissen im Jahr 2014 waren 980 000 der Branche der
Arbeitnehmerüberlassung zuzuordnen. Informationen zu Befristungen, geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen und Niedriglohn-Beschäftigungen liegen in der Statistik der
begonnenen Beschäftigungsverhältnisse nicht vor.
Methodischer Hinweis:
Im Gegensatz zu den Bestandsdaten der Beschäftigungsstatistik werden
begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse zeitraumbezogen ausgewertet
(Monat, Quartal oder Jahr). Während beim Bestand an Beschäftigten eine
Person – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse – zum Stichtag
nur einmal gezählt wird (Personenkonzept), ist es bei den Bewegungsdaten
durchaus möglich, dass eine Person mehrfach gezählt wird (Fallkonzept). Dies ist der
Fall, wenn die Person im Betrachtungszeitraum mehr als ein
Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. beendet.
Ein begonnenes Beschäftigungsverhältnis wird aber auch dann gezählt, wenn ein
Wechsel zwischen folgenden Beschäftigungsarten stattfindet:
− sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis
− sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (keine Ausbildung)
− geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis
− kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis.
So werden zum Beispiel immer dann ein beendetes und ein begonnenes
Beschäftigungsverhältnis gezählt, wenn ein Beschäftigter seine Ausbildung beendet und
anschließend weiterbeschäftigt wird. Dabei ist gleichgültig, ob dies beim selben
oder bei einem anderen Arbeitgeber geschieht.
Bei der Bewertung der Zahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse ist
ebenso zu berücksichtigen, dass aufgrund des Verfahrens zur
Betriebsnummernvergabe z. B.
− bei der Aufsplittung von Betrieben bzw. Betriebsstätten oder
− bei der Fusion von Betrieben bzw. Betriebsstätten
unter Umständen eine Abmeldung und nachfolgende (Neu-)Anmeldung von
Beschäftigten unter einer neuen Betriebsnummer durch den Arbeitgeber erfolgt. Die
Beschäftigten haben ihren Arbeitsplatz jedoch nicht gewechselt, und auch das
Beschäftigungsverhältnis wurde nicht unterbrochen. Faktisch ist also weder ein
Beschäftigungsverhältnis beendet noch eines begonnen worden, die Bewegungen
werden aber statistisch gezählt.
29. Inwiefern driftet nach Ansicht der Bundesregierung innerhalb den
ostdeutschen Bundesländern die wirtschaftliche und damit verbunden auch die
beschäftigungspolitische Entwicklung regional stärker auseinander, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Handeln?
Der Transformationsprozess nach der Wiedervereinigung hat die
Wirtschaftsstruktur in Ostdeutschland stark verändert. Die Wirtschaft ist heute differenzierter
und vielfältiger. In manchen Regionen wurde erfolgreich an wirtschaftliche
Traditionen angeknüpft und durch einen Modernisierungsprozess nachhaltige
Beschäftigungserfolge erzielt. In anderen Regionen sind neue Schwerpunkte
entstanden, die sich dauerhaft auch auf die Arbeitsmarktentwicklung positiv
auswirken. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung der Wirtschaftskraft
Ostdeutschlands, die sich seit 1991 mehr als verdoppelt hat, ist sie immer noch rund ein
Drittel niedriger als in Westdeutschland. Die Unterschiede in der Wirtschaftskraft
gemessen am BIP/EW zwischen den neuen Ländern sind mit nur rund 6 Prozent
deutlich geringer als in den alten Ländern, wo der Abstand zwischen dem
wirtschaftsschwächsten und dem wirtschaftsstärksten Land 39 Prozent ausmacht. Für
die neuen Länder ist die Entwicklung eines umfassenden und integrierten
gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Ost- und
Westdeutschland deshalb besonders wichtig.
Nach wie vor liegt die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland über der
westdeutschen; der Niveauunterschied hat sich jedoch deutlich verringert: Im Jahr 1994
lag die Quote in Westdeutschland mit 8,1 Prozent um fast Prozentpunkte
niedriger als in Ostdeutschland. Der größte Abstand wurde in den Jahren 2001 bis
2003 gemessen: fast 10 Prozentpunkte trennten Ost- und Westdeutschland. Der
Unterschied ist bis zum Jahr 2014 auf knapp 4 Prozentpunkte geschrumpft. Zwar
haben nach wie vor viele ostdeutsche Länder höhere Arbeitslosenquoten als die
westdeutschen Länder, die regionalen Unterschiede innerhalb beider Regionen
sind mittlerweile jedoch deutlicher als die Niveauunterschiede zwischen Ost- und
Westdeutschland.
Anlagen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/6215
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/6215
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/6215
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/6215
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/6215
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]