Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Qualifikation und Beschäftigung
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Katrin Kunert, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, ihnen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration zu bieten. Zentral ist dabei eine Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten, Potentiale und eine Weiterbildung und -qualifikation zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen. Denn dann können die Betroffenen eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen, sie erfahren Anerkennung und Bestätigung, gewinnen Selbstvertrauen und stärken mit ihren Ideen, ihrer Arbeitsleistung und ihren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge das Gemeinwesen.
Die Arbeitsförderung muss einen wichtigen Beitrag für einen erfolgreichen Neustart und eine gelungene Integration leisten. Trotz gewisser Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in den letzten Jahren und Monaten sind die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin stark beschränkt. Einerseits gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von drei Monaten, und die Vorrangprüfung bis zu einem 15-monatigen Aufenthalt führt meist zu einer faktischen „Nicht-Beschäftigung“ in dieser Zeit. Anderseits gibt es in der praktischen Förderung zahlreiche Probleme, die sich als große Hürden erweisen, bevor die vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung überhaupt greifen können. Dazu gehören unter anderem die lange Dauer der Asylverfahren, ein völlig unzureichender Zugang zu Sprachkursen, unzureichende therapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen, die Unterbringung in isolierenden, oft krank machenden Massenunterkünften ohne Privatsphäre, aufwendige, kostenintensive und nicht selten langwierige Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation, zu wenig Personal in den Jobcentern insbesondere mit Migrationshintergrund und interkultureller Kompetenz.
Das restriktive Aufenthaltsrecht, das Betroffene oft von familiären und sozialen Netzwerken, die einer Integration förderlich sind, abschneidet, etwa durch Umverteilungen ohne Berücksichtigung bestehender Kontakte, unterläuft ebenso die Möglichkeiten einer guten Arbeitsförderung sowie unklare Bleibeperspektiven und ein Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen.
Mit einer Serie von vier zusammenhängenden Kleinen Anfragen will die Fraktion DIE LINKE. eine Bestandsaufnahme unternehmen und die Haltung der Bundesregierung zu möglichen Reformschritten in der Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung von Flüchtlingen erfragen (Hinweis: Sofern keine verfügbaren Daten zu den abgefragten Personengruppen existieren, bitte die Fragen mit Daten beantworten, die näherungsweise die Personengruppen erfassen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualifikation der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge? Hat sich die Qualifikationsstruktur im Verlauf der vergangenen Jahre verändert (bitte jeweils sofern möglich die Gruppe der Geduldeten extra ausweisen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer und Probleme der Berufsanerkennung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bzw. Flüchtlingen mit humanitärem Aufenthaltsstatus oder Flüchtlingsanerkennung (bitte entsprechendes Datenmaterial zu realen Verfahrensdauern auch nach Herkunftsländern und Berufen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie oft wurde die Übernahme der Kosten im Berufsanerkennungsverfahren teilweise oder ganz abgelehnt?
Trifft es zu, dass im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und SGB III die Kosten des Anerkennungsverfahrens innerhalb der Zeit der ersten drei Monate des Arbeitsverbotes (Wartezeit) nicht übernommen werden können, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Tatbestand, bzw. sieht sie Veränderungsbedarf?
Welche Kosten für die Berufsanerkennung können für Betroffene entstehen? Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es bisher, und sieht die Bundesregierung hier einen Reformbedarf hinsichtlich weiterer Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, wie hoch in der Vergangenheit die Zahl und der Anteil der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge (bzw. weiterer Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) war, die in den Arbeitsmarkt integriert wurden (wenn möglich bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) wurden seit dem Jahr 2013 durch die Bundesagentur für Arbeit in Beschäftigung vermittelt (wenn möglich bitte nach Geschlecht und Jahr aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Beschäftigungsverhältnisse Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) aufnehmen und inwiefern sich diese besonders durch prekäre, unterwertige und niedrig entlohnte Beschäftigung auszeichnen (bitte sofern vorhanden entsprechende Daten zu Art der Beschäftigung, wie z.B. Leiharbeit, Minijob, Befristung, Niedriglohnanteil und unterwertiger Beschäftigung, ausweisen und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung das Problem bewusst, dass viele Flüchtlinge mit einem Übergang ins SGB II in unterwertige Beschäftigung gezwungen werden, insbesondere wenn ihre im Ausland erworbene berufliche Qualifikation (noch) nicht anerkannt ist (vgl. Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, 3/2015, S. 22), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Branchen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) besonders häufig Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen (bitte Zahlen nennen)?
Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Asylbewerber, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind (bitte aktuelle verfügbare Daten und Daten für zurückliegende Jahre nennen, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der geduldeten Flüchtlinge, die bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind (bitte aktuelle verfügbare Daten und Daten für zurückliegende Jahre nennen, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen, und wie plant sie, diesen Erkenntnissen Rechnung zu tragen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über positive Erfahrungen und Probleme bei der Besetzung von Arbeitsplätzen seitens der Arbeitgeber, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, mit geeigneten Maßnahmen, die Beschäftigung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen für Arbeitgeber attraktiver zu machen?