[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
29. September 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6238
18. Wahlperiode 02.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6004 –
Einheitliche Regierungskommunikation gegenüber sogenannten ausländischen
Kämpfern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Organe der Europäischen Union (EU) wollen dem „gewaltbereiten
Extremismus“ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“
begegnen. Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen
„Gegenerzählungen“ („counter narratives“) präsentiert werden. Nach äußerst kurzer
Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam
für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben
gerufen (Bundestagsdrucksachen 18/3655, 18/4035, 18/5600). Die Gruppe wird
von der belgischen Polizei, der Europäischen Kommission und dem EU-
Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. An der „Research, Information
and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt.
Perspektivisch soll mit dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Expertinnen
und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig
Regierungen haben Vertreterinnen und Vertreter ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat
sich bereits mehrmals getroffen. Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie
europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen
Kommunikation“ zu unterstützen. Die Polizeien der EU-Mitgliedstaaten
können vom SSCAT auch eine Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung
für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Die Arbeit des SSCAT ist in
drei Abschnitte gegliedert: Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in
einzelnen EU-Mitgliedstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“
entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam
umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen
Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen
aufzubauen, oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer.
Das SSCAT wird von der Europäischen Kommission für 18 Monate mit
zunächst 1 Millionen Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können
auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko,
Jordanien und die Türkei. In Deutschland arbeitet das SSCAT mit der
Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne
könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren (www.
katholisch.de vom 30. März 2015). Durch eine „authentische Ansprache“
könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten
„anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und
„aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut eines Berichts der „FAZ“ vom
17. August 2015 habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian
Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und
„MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt. Im
österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst
„zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle
sich laut einer Aussendung des Bundesinnenministeriums Österreich vom
27. Oktober 2014 daran beteiligen.
Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische
gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter
Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die
Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und
Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der
Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung,
Kommunikation und Planung von Anschlägen“. Die Gruppe soll laut dem
Bundesministerium des Innern „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“
ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von
Instrumenten, darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“.
Hierzu hatte die europäische Polizeibehörde Europol kürzlich eine „Meldestelle
für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Europäische Kommission betreibt derzeit
die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Unternehmen wie
Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit
Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das
EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom
Bundeskriminalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit dem Jahr 2007
eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol
angelegt hat.
Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die
Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen
verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der Europäischen
Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die
Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese
Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen
von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder
wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen
im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert,
die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen
„durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden
hierfür im Februar 2015 3,3 Mio Euro ausgegeben; nun laufen Verhandlungen
mit „Umsetzungspartnern“.
1. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Einrichtung einer
„strategischen Kommunikationseinheit der EU“ bekannt, die auch der Stärkung der
Zusammenarbeit mit den MENA-Staaten (MENA: Middle East and North
Africa; Nahost und Nordafrika) dienen soll
(Bundestagsdrucksache 18/5600)?
2. Welche Länder, weiteren Einrichtungen oder Netzwerke sollen dort
eingebunden werden?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
3. Inwiefern hat das Auswärtige Amt hierzu bereits Vorgespräche in Ländern
der Sahel-Region oder in Tunesien geführt?
Das Auswärtige Amt hat hierzu keine Vorgespräche geführt.
4. Inwiefern gibt es mittlerweile eine Reaktion von „tunesischer Seite“ auf ein
Ende Mai 2015 vorgestelltes „Anti-Terror-Memorandum“, das „einen
breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen“ vorsieht?
Die tunesische Regierung hat – als Reaktion auf das Angebot der Europäischen
Union (EU) hinsichtlich einer intensivierten Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung – deutliches Interesse an einer verstärkten Kooperation
signalisiert. Am 21. September 2015 fand in Tunis erstmals ein politischer Dialog
spezifisch zur Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und Tunesien statt. Es
wurde vereinbart, die Zusammenarbeit politisch und operationell zu
intensivieren.
5. Wie könnte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation mit dem
Syria Strategic Communication Advisory Team (SSCAT) aussehen?
Im Rahmen des Syria Strategic Communication Advisory Teams (SSCAT)
ausgetauschte Best-practice-Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten könnten bei
möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Konkrete
Planungen diesbezüglich sind der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Was ist der Bundesregierung zu Teilnehmenden und Adressatinnen und
Adressaten eines „Projekts zur Verhütung von Radikalisierung und
gewaltbereitem Extremismus“ im Sahel/Maghreb bekannt, das mit „Programme de
Prévention Régionale de l'Extrémisme Violent de l'Union européenne“
(PPREV-UE) betitelt ist?
Hierbei handelt es sich um ein mit Mitteln der Europäischen Kommission in Höhe
von 1,1 Mio. Euro gefördertes Präventionsprojekt zu Forschungszwecken und
der Durchführung von Seminaren zur Vorbeugung von Radikalisierung und
Extremismus in Ländern der Region Mittlerer Osten/Nordafrika.
7. Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt, und welche Maßnahmen sind
geplant?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne der EU zur Einrichtung
einer „Arbeitsgruppe zur Schaffung von Gegen-Botschaften“ bekannt, um
den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften zu
entgegnen“?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
9. Was ist der Bundesregierung über weitere EU-Projekte zur Unterstützung
von Maghreb- und Sahelländern zur „Verhütung von Radikalisierung“
bekannt, welche Teilnehmenden sind hierfür vorgesehen, und welche Mittel
werden hierfür aufgewendet?
Es gibt zahlreiche EU-Projekte zur Verhütung von Radikalisierung in der Region
Mittlerer Osten/Nordafrika. Hierzu wird auf die Darstellung im Bericht des
AT-Koordinators der EU an Rat und ER vom 10. Juni 2015 (Dok. 9422/1/15
REV1, Abschnitt III. 2) verwiesen.
10. Wer gehört der vom EAD und der Europäischen Kommission eingerichteten
Task Force an?
Die Task Force zur Entwicklung der EU-Kommunikation in Bezug auf die
arabische Welt steht unter Leitung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD), Herrn Michael Mann/GBR. Ihr gehören Vertreter des EAD, der
Kommission und des AT-Koordinators der EU an. Sie tritt regelmäßig
zusammen.
11. Welche Aufgaben zur „strategischen Anti-Terror-Kommunikation“ wurden
dort bereits definiert?
Die Ratsschlussfolgerungen zu Terrorismusbekämpfung vom 9. Februar 2015
formulieren als Aufgaben der Task Force: „Verbesserung der strategischen
Kommunikation, Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt,
einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen
Propaganda, der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger
auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung
von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der
Kommunikation in arabischer Sprache.“
12. Sofern noch keine Aufgaben definiert wurden, wann ist nach Kenntnis der
Bundesregierung damit zu rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Über welche Kenntnisse zu Teilnehmenden des SSCAT verfügt die
Bundesregierung inzwischen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 18/4035 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen.
14. Auf welche Weise und mit welchen Aufgaben sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Europäische Kommission, der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung und die britische „Research, Information and
Communications Unit“ (RICU) beteiligt?
Das SSCAT-Projekt wird durch die Europäische Kommission finanziert. Sowohl
die Europäische Kommission als auch der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung nehmen in der Regel mit einem Vertreter/einer Vertreterin an den
Netzwerktreffen des SSCAT teil. Experten der britischen Research, Information
and Communications Unit (RICU) tragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der
Netzwerktreffen bei und stellen ihre Expertise und Beratungsleistung den
EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung.
15. Inwiefern ist mittlerweile erkennbar, auf welche Weise aus dem Projekt ein
Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert
werden könnte?
Durch die regelmäßigen Netzwerktreffen konnten Kontakte zwischen Behörden
und Experten der EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene etabliert werden.
Das SSCAT bietet insofern ein Forum, in welchem die EU-Mitgliedstaaten ihre
Best-practice-Erfahrungen im Bereich der strategischen Kommunikation
austauschen können. Die Erfahrungen fließen in die vom SSCAT angebotenen
Beratungen für die EU-Mitgliedstaaten ein.
16. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch militärische
Einrichtungen im SSCAT vertreten oder haben an Treffen teilgenommen?
Militärische Einrichtungen waren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung
weder im SSCAT vertreten noch haben solche bisher an Netzwerktreffen des
SSCAT teilgenommen.
17. Welche konkreten Maßnahmen werden vom SSCAT verfolgt?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
18. Welche weiteren Treffen des SSCAT sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen?
Das nächste Netzwerktreffen findet am 5. Oktober 2015 in Brüssel statt. Für
dieses Jahr ist zudem noch ein Netzwerktreffen für den 18. November 2015 avisiert.
Weitere Treffen des SSCAT sind bislang nicht konkretisiert.
19. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Gespräche
mit Tunesien, Marokko, Jordanien und der Türkei zur Teilnahme am SSCAT
stattgefunden, und wer hat diese geführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Welche Botschaften oder „Gegenerzählungen“ hält die Bundesregierung
gegenüber dem „Islamischen Staat“ oder seiner Sympathisantinnen und
Sympathisanten für besonders wichtig?
Aus Sicht der Bundesregierung nehmen neben Botschaften der Zivilgesellschaft
methodische Ansätze der politischen Bildung einen wichtigen Raum ein. Die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) z. B. folgt dem Grundsatz der
„Deradikalisierung durch politische Bildung“ als Leitmotiv ihrer Aktivitäten im
Bereich der Extremismusprävention. Dadurch soll zum einen verdeutlicht werden,
dass extremistische Meinungen und Weltbilder Ergebnis und Anzeichen von
Entwicklungen und Prozessen sind, in die politische Bildung frühzeitig wirken kann
und sollte, und politische Bildung zum anderen einen Beitrag dazu leisten kann,
eine Änderung von extremistischem Denken und Handeln zu ermöglichen.
Die BpB unternimmt daher Anstrengungen, die Aufmerksamkeit der politischen
Bildung stärker auf dynamische Strömungen der religiös-politischen Ideologien
zu richten, die ihre Ausdrucksformen auch in Jugendkulturen gefunden haben
sowie die Prävention von extremistischen Einstellungen und Verhaltensweisen zu
fördern.
Die BpB befindet sich zurzeit in einem Prozess der Prototypenentwicklung von
Webvideo-Formaten, um junge Zielgruppen in den Sozialen Medien mit Inhalten
und Angeboten der politischen Bildung anzusprechen.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus,
Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ unterstützt Modellprojekte zur
Radikalisierungsprävention. Darunter ist u. a. das Modellprojekt „Alternativen aufzeigen!
Videos zu Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus für Internet und Unterricht“
der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg. Es soll der reflektierte
Umgang junger Menschen mit religiös begründeten Identitätskonzepten gefördert
werden. Weiterhin ist ein Onlinewettbewerb der muslimischen Jugendinitiative
I,Slam geplant. Mit dem Wettbewerb wird die Reflexion und Auseinandersetzung
von Jugendlichen mit Themen wie Islam-/ Muslimfeindlichkeit und Phänomenen
der religiös begründeten Radikalisierung befördert.
21. Auf welche Weise könnten die Botschaften oder „Gegenerzählungen“ aus
Sicht der Bundesregierung veröffentlicht werden?
Grundsätzlich werden für politische Bildungsarbeit alle Kommunikationswege
und Distributionsmöglichkeiten genutzt. Insbesondere für Zielgruppen, die über
klassische Ansprachewege der politischen Bildung nicht erreicht werden können,
haben digitale Medien und Kommunikationskanäle eine hohe Bedeutung. Da
„YouTube“ eine von jungen Menschen sehr intensiv genutzte
Kommunikationsplattform ist, sollen entsprechende Webvideoformate dort veröffentlicht werden.
22. Inwiefern sollen die via SSCAT ausgesendeten Botschaften oder
„Gegenerzählungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung von muslimischen Gruppen
oder Personen erstellt oder geäußert werden?
Durch das SSCAT werden keine Botschaften oder „Gegenerzählungen“
ausgesendet. Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie sie eigene Projekte/
Initiativen, die ggf. auf einer Beratungsleistung des SSCAT basieren, ausgestalten.
Dies gilt z. B. auch hinsichtlich einer Einbindung muslimischer Gruppen oder
Personen.
23. Auf welche Weise arbeitet das SSCAT mit Einrichtungen in Deutschland
(auch Bildungseinrichtungen) zusammen?
SSCAT bietet ein Forum zum Erfahrungsaustausch. Deutschland beteiligt sich
durch Teilnahme an den Netzwerktreffen sowie durch bilaterale Gespräche.
24. Welche gemeinsamen Projekte werden vom SSCAT mit der Bundeszentrale
für politische Bildung betrieben, und welche Treffen haben hierzu
stattgefunden?
Die BpB und SSCAT betreiben keine gemeinsamen Projekte und planen derzeit
auch keine gemeinsamen Projekte. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Inwiefern und mit welchen Tätigkeiten ist an dieser Kooperation auch das
Bundesministerium des Innern beteiligt?
Das Bundesministerium des Innern ist an den in der Antwort zu Frage 23
genannten Aktivitäten beteiligt.
26. Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar oder sogar möglich,
„junge, politikferne Zielgruppen“ durch eine „authentische Ansprache“ zu
erreichen und dabei „aufklärend und deradikalisierend“ zu wirken?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es grundsätzlich möglich, „junge, politikferne
Zielgruppen“ durch eine „authentische Ansprache“ zu erreichen. Die geistige und
politische Auseinandersetzung mit Extremismus und Terrorismus aufgrund
sachgerechter nachprüfbarer Informationen ist eine wichtige Voraussetzung für
Deradikalisierung.
Die BpB hat verschiedene mediengestützte Formate der politischen Bildung, u. a.
verschiedene Fernsehformate und Webvideoformate, durchgeführt. Beide
Formate haben inhaltlich die Prävention von Rassismus und Diskriminierung und die
Förderung von Zivilcourage verfolgt.
Die inhaltsanalytische Auswertung der begleitenden Social Media-
Kommunikation hat gezeigt, dass die Formate Diskussionen innerhalb der Zielgruppe
ausgelöst und zu Aufklärung über Rassismus und Diskriminierung und zur
Deradikalisierung beigetragen haben. Mit einer Reichweite von über vier Millionen
Videoaufrufen ist dies auch dem Projekt „YouTuber gegen Nazis“ gelungen.
Um die Wirkungsweisen und die Effektivität von sogenannten „Counter
Narratives“ bei der Prävention von Extremismus zu überprüfen, führt das
Bundeskriminalamt (BKA) zurzeit eine medienpsychologische Untersuchung zur Analyse der
Wirkungsweisen von "Counter Narratives“ zur Prävention islamistischer und
rechtsextremistischer Propaganda in Kooperation mit der Universität zu Köln
durch. Die Studie, die im September 2014 begonnen wurde, hat eine Laufzeit von
zwei Jahren. (Zwischen-) Ergebnisse liegen noch nicht vor.
27. Welche Anstrengungen haben welche Bundesbehörden hierzu
unternommen, und welche weiteren Einrichtungen sind daran beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Neben der in der Antwort zu Frage 26 genannten Studie ist das BKA gemeinsam
mit weiteren Partnern ab März 2016 an einer weiteren Untersuchung zu Counter
Narrativen beteiligt. Im Rahmen des Projekts „Countering Propaganda by
Narration Towards Anti-Radical Awareness“ sollen auf der einen Seite die
Forschungsergebnisse und auf der anderen Seite die praktischen Erfahrungen von
Präventionsakteuren, Bildungsexperten und Sicherheitsexperten genutzt werden, um ein
Präventionsprogramm zu entwickeln, zu erproben und zu implementieren, das in
EU-Mitgliedstaaten im schulischen Bereich durchgeführt werden kann.
Projektpartner sind die Niederlande, Österreich, die Universität zu Köln, die Universität
Mannheim, die Universität Sevilla und der Verein Ufuq aus Berlin. Assoziierte
Partner sind neben dem BKA die Universität Haifa, der Verein „180°-Wende“
und die BpB. Das Projekt wird im Rahmen des ISF-Programms „Preventing
Radicalisation to Terrorism and Violent Extremism“ gefördert.
28. Welche „Youtuber“ oder andere, in sozialen Netzwerken besonders aktive
Personen hat die Bundesregierung für einschlägige Projekte gewonnen (bitte
samt deren Kanälen angeben)?
Im Projekt „YouTuber gegen Nazis“ haben folgende YouTuber mitgewirkt
(Kanalnamen sind identisch): Alberto, Alexi Bexi, BullshitTV mit TC von Y-Titty,
DieAussenseiter. Digges Ding mit OG von Y-Titty, LeFloid, MaximNoise und
Simon Desue.
Für das aktuell laufende Vorhaben ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen;
derzeit stehen als mitwirkende YouTuber und YouTuberinnen fest (Kanalnamen sind
identisch): Hatice Schmidt, LeFloid und MrWissen2go.
29. Welche Kosten entstehen dafür, und wie werden die Beteiligten vergütet,
bzw. wie werden Aufwendungen entschädigt?
Es entstehen Kosten für die fachliche Beratung, die Entwicklung und Redaktion
der Inhalte, fachliche Begutachtung, die Produktion der Videos, die Aufwände
der beteiligten YouTuber und YouTuberinnen sowie die moderierende
Begleitung der Diskussionen in den jeweiligen YouTube-Kanälen nach der
Veröffentlichung. Vergütungen erfolgen unter Beachtung der Bundeshaushaltsordnung und
der Honorarrichtlinien der BpB.
30. Welche konkreten Beiträge haben welche „Youtuber“ oder andere, in
sozialen Netzwerken besonders aktive Personen in diesem Rahmen bereits
verfasst bzw. veröffentlicht, und welche weiteren sind geplant?
Abgesehen von Veröffentlichungen im Rahmen des in der Antwort zu Frage 28
genannten Projektes „YouTuber gegen Nazis““ sind zum jetzigen Zeitpunkt keine
Beiträge veröffentlicht worden.
31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Behörden und
Privaten aus welchen Ländern an dem neuerlichen Treffen zur Gründung eines
„Forums der Internetdienstleister“ am 2. September 2015 teilgenommen
haben (Europäische Kommission vom 29. August 2015)?
In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. August 2015
(europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-5553_en.htm) wird als Datum
für das Treffen der 2. Dezember 2015 angegeben. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, welche Behörden und Privaten an dem Treffen teilnehmen werden.
32. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Treffen des
„Forums der Internetdienstleister“ besprochen und verabredet?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
mit welchen Einrichtungen am vom niederländischen Ministerium für
Sicherheit und Justiz eingerichteten Projekt „European Joint Initiative on
Internet and Counter Terrorism“ – EJI-ICT – (Schriftliche Frage 35 der
Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/3519)?
34. Inwiefern gehört es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Aufgaben
des EJI-ICT, Kontakte mit Internet-Diensteanbietern zu halten und diese in
bestimmten Fällen auch zu Löschungen anzuhalten?
Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 18/4035
vom 18. Februar 2015 wird verwiesen.
35. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, mit welchen
Maßnahmen und Methoden die europäische Polizeibehörde Europol die
Entfernung von Internetinhalten besorgen will, mit denen Migranten und
Flüchtlinge Fluchthelfer finden könnten („removal of internet content used by
traffickers to attract migrants and refugees“) und wofür Europol ein
Sonderbudget von 99 000 Euro erhält (Ratsdok. 9000/15 vom 19. Mai 2015,
Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Alexander S. Neu auf
Bundestagsdrucksache 18/5737)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des
Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/5737 wird verwiesen.
36. Inwiefern war die geplante Erweiterung inzwischen Gegenstand der bei
Europol durchgeführten Arbeitstreffen zur Einrichtung der EU-IRU sowie den
in diesem Rahmen ebenfalls diskutierten Ausblicken auf den weiteren
Planungsverlauf?
Die Erweiterung des Aufgabenbereichs der EU Internet Referral Unit (EU IRU)
war bislang nicht Gegenstand der bei Europol durchgeführten Arbeitstreffen zur
Einrichtung der EU IRU (Mandatsbereich Counter Terrorism).
37. An welchen Planungstreffen der EU-IRU haben welche Bundesbehörden
teilgenommen?
Das BKA hat bislang an zwei Veranstaltungen zum Thema EU IRU
(Mandatsbereich Counter Terrorism) im April und Juni 2015 teilgenommen.
38. Welche Maßnahmen und Methoden hält die Bundesregierung für rechtlich
möglich und technisch machbar, um die Entfernung von Internetinhalten zu
besorgen, „mit denen Schlepper Migranten anlocken“?
Die Bundesregierung hält es für rechtlich möglich, Diensteanbieter auf
strafrechtlich relevante Internetinhalte sowie auf Verstöße gegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters hinzuweisen. Die Löschung von
Internetinhalten erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Diensteanbieter auf der
Grundlage der maßgeblichen Vertragsbedingungen.
39. Welche Maßnahmen und Methoden hält Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung für rechtlich möglich und technisch machbar, um die Entfernung
von Internetinhalten zu besorgen, „mit denen Schlepper Migranten
anlocken“?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Maßnahmen und Methoden
Europol für rechtlich möglich und technisch machbar hält. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 38 verwiesen.
40. Auf welche Weise sollen die drei bei Europol zusätzlich eingerichteten
Planstellen „die Zerschlagung von Schleppernetzen und die Ermittlung von
Internetinhalten“ sowie die Stellung von Anträgen zur Entfernung dieser
Inhalte aus dem Netz umsetzen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu
Frage 36 wird verwiesen.
41. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Behörden
welcher Mitgliedstaaten die drei bei Europol zusätzlich eingerichteten
Planstellen zur Entfernung von Internetinhalten, „mit denen Schlepper Migranten
anlocken“, besetzt werden?
Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, aus welchen Behörden welcher
Mitgliedstaaten die Planstellen besetzt werden.
42. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende und Adressatinnen und
Adressaten eines Folgeprojekts des im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstrumentes durchgeführten „Euromed Polizei“ bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das EU-Projekt „Euromed Police IV“.
Adressaten des EU-Projekts sind die Länder der südlichen europäischen
Nachbarschaft (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Palästina, Jordanien,
Libanon, Syrien). Da das Vergabeverfahren andauert und die Bundesregierung
keine Bewerbung abgegeben hat, liegen der Bundesregierung keine
Informationen über die Teilnehmer vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 18/4915 vom 18. Mai 2015
verwiesen.
43. Inwiefern werden dort auch EU-Agenturen teilnehmen, und welche
Aufgaben werden von diesen übernommen?
Nach den Ausschreibungsunterlagen sollen Unterstützungsleistungen von
Europol und Cepol im Sinne von technischen Dienstleistungen erbracht werden.
Europol stellt die Expertenplattform (Europol Platform for Experts (EPE)) und
Cepol das elektronische Netzwerk (‚e-net‘) zur Verfügung, um den Teilnehmern den
Austausch von u. a. best practices, strategischen Daten und Dokumenten zu
ermöglichen.
44. Inwiefern soll hiervon auch die Thematik „ausländische terroristische
Kämpfer“ erfasst werden?
Ziel des Projekts ist der Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich in den Ländern
der südlichen europäischen Nachbarschaft und damit auch die Bekämpfung der
vom internationalen Terrorismus ausgehenden Gefahren einschließlich der
Thematik „ausländische terroristische Kämpfer“.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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