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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei der EU-Polizeiagentur Europol

Initiative, aktueller Stand, Behandlung im Rahmen der "Gruppe der Neun", beteiligte Länder und Behörden, Organisationsstruktur, Aufgaben, Gutachten, Einbindung des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Verarbeitung geheimdienstlicher Informationen, Datenschutz, parlamentarische Kontrolle; EU-Mittel im Bereich der Inneren Sicherheit für BKA und BPol, Zusammenarbeit der "Gemeinsamen Zentren für Zoll- und Polizeizusammenarbeit" mit Europol und der EU-Grenzschutzagentur Frontex, Kooperation im Bereich Cybercrime, Überprüfung von Identitäten und Kontrolle von Gepäck bei Zugreisen<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/600814.09.2015

Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei der EU-Polizeiagentur Europol

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission schlug in der „Europäischen Agenda für Sicherheit“ vom 28. April 2015 die Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ (European Counter Terrorism Centre – ECTC) vor (Bundestagsdrucksache 18/5048). Bis dahin war ein solches Zentrum lediglich vom Anti-Terrorismus-Beauftragten der Europäischen Union (EU) befürwortet worden. Kurz darauf hatte schließlich Europol selbst für ein ECTC geworben. Die Polizeiagentur wollte auf diese Weise auch geheimdienstliche Informationen (intelligence data) speichern und verarbeiten. Derzeit darf Europol keine als „Geheim“ oder „Vertraulich“ eingestuften Daten verarbeiten. Das könnte sich laut dem Europol-Papier ändern.

Die Bundesregierung teilt nach eigener Auskunft die Sicht der Europäischen Kommission, wonach ein solches „Europäisches Terrorismusabwehrzentrum“ „die Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung verstärkt und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern werden könnte“. Allerdings dürfe das Zentrum keine Aufgaben übernehmen, die den europäischen Geheimdiensten vorbehalten seien. Die Bundesregierung habe sich „im Rat im Beisein des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und Europols und gegenüber der Europäischen Kommission“ dahingehend positioniert, „dass die vorhandenen Strukturen und Instrumente von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus zusammengeführt und voll ausgeschöpft werden sollten“. Die Bundesregierung habe sich in diesem Zusammenhang auch „gegen neue Strukturen und Informationswege ausgesprochen“. Europol sei keine Agentur für die Unterstützung der Nachrichtendienste.

Allerdings konnte die Bundesregierung noch im Juni 2015 nicht mitteilen, auf welche Weise Europol die Einrichtung eines „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ vorantreibt. Im Bundesministerium des Innern sei unbekannt, „welche Plattformen und Dienstleistungen in einem solchen Zentrum zusammengeführt werden könnten, welche interne Organisationsstruktur vorgesehen werden könnte und welche Ressourcen hierfür gegebenenfalls benötigt würden“. Auch die Frage nach entsprechenden Forschungen, Studien oder Gutachten konnte die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht beantworten.

Am 29. August 2015 hat die Europäische Kommission nunmehr mitgeteilt, das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ werde „schnellstens“ bei Europol eingerichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Welche neueren Details sind der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ bei Europol bekannt?

2

Wann und wo wurde die Einrichtung des Zentrums auf Ebene der EU beschlossen?

3

Welche Vertreter der Bundesregierung und bundesdeutscher Sicherheitsbehörden haben bisher wann an den Verhandlungen über die Einrichtung des „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ teilgenommen (bitte nach Datum, Bundesministerium bzw. Bundeskanzleramt, nach Sicherheitsbehörde, Ort der Verhandlungen auflisten)?

4

Inwiefern wurde die Einrichtung des Zentrums nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Rahmen der „Gruppe der Neun“ besprochen oder behandelt?

5

Welche Behörden welcher Länder können oder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Zentrum teilnehmen?

6

Welche weiteren Arbeitsbereiche oder Zentren von Europol werden nach Kenntnis der Bundesregierung in das neue Zentrum integriert?

7

Welche konkreten Aufgaben soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung übernehmen?

8

Welchen Abteilungen bei Europol soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung untergeordnet werden?

9

Auf welche Weise soll der Anti-Terrorismus-Beauftragte der EU nach Kenntnis der Bundesregierung in das Zentrum eingebunden werden?

10

Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen ist das Bundeskriminalamt bei dem Zentrum beteiligt?

11

Inwiefern soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung auch geheimdienstliche Informationen (intelligence data) speichern und verarbeiten?

12

Inwiefern hält es die Bundesregierung inzwischen doch für sinnvoll, dass Europol auch intelligence data speichern und analysieren darf?

13

Auf welche Weise könnte durch das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ aus Sicht der Bundesregierung eine „Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung verstärkt und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtert“ werden?

14

Welche „vorhandenen Strukturen und Instrumente von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus“ könnten aus Sicht der Bundesregierung in dem Zentrum „zusammengeführt und voll ausgeschöpft werden“ (bitte ausführlich darstellen)?

15

Welche Plattformen und Dienstleistungen werden in dem Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung zusammengeführt?

16

Welche interne Organisationsstruktur ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zentrum vorgesehen?

17

Welche Ressourcen werden hierfür benötigt?

18

Welche Forschungen, Studien oder Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einrichtung des Zentrums beauftragt, bzw. auf welche bereits erstellten Forschungen, Studien oder Gutachten stützt sich Europol dabei?

19

Welche genauen Maßnahmen sind bisher nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen worden, um die parlamentarische Kontrolle des „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ bei Europol durch das Europäische Parlament (EP) zu regeln, und welche Gremien und Ausschüsse des EP sollen diese Kontrollrechte in welcher Form ausüben können?

20

In welcher Form und in welchem Umfang soll nach Vorstellung der Bundesregierung der Deutsche Bundestag seine parlamentarischen Kontrollfunktionen durch welche parlamentarischen Gremien über das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ ausüben können, welche gesetzlichen Regelungen hält die Bundesregierung für nötig, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher zur Entwicklung von Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des „Europäischen Zentrums für Terrorismusbekämpfung“ unternommen?

21

Welche weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kontrolle des „Europäischen Zentrums für Terrorismusbekämpfung“ vorgesehen?

22

Wofür erhalten die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt Finanzmittel aus den im Jahr 2014 von der Europäischen Kommission im Rahmen der „Strategie für die innere Sicherheit“ aufgelegten „Fonds für die innere Sicherheit“ und „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (bitte auch die Höhe der jeweiligen Posten benennen)?

23

Mithilfe welcher technischen Verfahren soll die von der Europäischen Kommission finanzierte „Entwicklung von auswerte-/ ermittlungsunterstützenden Techniken und Modernisierung zentraler IT-Infrastruktur“ bei der „Aufdeckung, Zerschlagung, Vorbeugung krimineller Netzwerke“ helfen (www.bka.de/nn_247942/Innerersicherheitsfonds/DE/Dokumente/ praesentationFinanzierungsinstrumenteDerEU.pdf)?

24

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Zusammenarbeit der Gemeinsamen Zentren für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit inzwischen stärker mit den EU-Agenturen Europol und FRONTEX zusammenarbeiten (Ratsdokument 16249/13)?

a) Welche Möglichkeiten der Kooperation und des Austausches wurden seit dem Jahr 2010 hierzu eingerichtet?

b) Worum handelt es sich bei dem von Deutschland geführten Polizeiprojekt „Strengthening the PCCC Cooperation in the European Union” unter anderem mit Westbalkan-Ländern (www.pccseesecretariat.si/index.php?page= news&item=7&id=728)?

c) Welche Polizeibehörden (auch deutsche) nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt teil?

d) Worin besteht der Beitrag von FRONTEX für das Projekt?

e) Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem von deutschen Polizeien vorgestellten „VoDoS case management system“?

f) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste jährliche PCCC-Konferenz stattfinden?

25

Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste „Assembly of Regional Groups on Surveillance (ARGOS)“-Konferenz stattfinden, wer lädt dazu ein, und welche Rolle spielt Europol bei der Konferenz?

26

Welche konkreten Punkte stehen auf der Tagesordnung?

27

Welche weiteren Treffen haben im Zusammenhang mit dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ stattgefunden, und welche „Internetauswertegruppen“ welcher Behörden nahmen daran teil?

28

Wann und wo haben weitere Treffen des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

29

Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Treffen des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen?

30

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung hinsichtlich des mutmaßlichen Attentäters Mehdi Nemmouche trotz laufender Ermittlungen sehr wohl beauskunftet, ob dieser in polizeilichen Informationssystemen ausgeschrieben war (zur verdeckten Kontrolle im SIS II sowie zur Festnahme zwecks Auslieferung), und wieso heißt es nun zum mutmaßlichen Attentäter Ayoub El K., dass die Bundesregierung zu einer Speicherung im SIS II „aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Betroffener“ grundsätzlich nicht zu Einträgen in nationalen und internationalen Fahndungsdatenbanken Stellung nehmen würde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2070 und die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 27. August 2015, Bundestagsdrucksache 18/5913)?

31

Seit wann war Ayoub El K. nach Kenntnis der Bundesregierung zur verdeckten Kontrolle im SIS II ausgeschrieben?

32

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland, Spanien und Italien zugesagt hätten, „wo notwendig“ die Überprüfung von Identitäten bei Zugreisen vorzunehmen und auch Gepäck zu kontrollieren (The Parliament vom 1. September 2015)?

a) In welchem Rahmen hat die Bundesregierung dies zugesagt, und wie soll dies umgesetzt werden?

b) Wo hält die Bundesregierung solche Überprüfungen derzeit für notwendig?

c) Welche weiteren Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung solche Überprüfungen zugesagt?

Berlin, den 11. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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