Haltung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen in Marokko
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Marokkanische Behörden haben zwischen dem 23. und 29. Dezember 2006 mehrere Razzien gegen Hunderte von Flüchtlingen in Rabat durchgeführt, diese zur marokkanisch-algerischen Grenze transportiert und dort in der Wüste ausgesetzt. Dabei soll es zu Vergewaltigungen, Misshandlungen und Bedrohungen, auch von Kindern und Erkrankten, gekommen sein. Von den Massendeportationen und -aussetzungen waren 73 vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen betroffen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl haben die Übergriffe als schwere Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Der UNHCR bewertet „den Vorfall als Verstoß zumindest gegen den Geist der Genfer Flüchtlingskonvention“ (Pressemitteilung Amnesty International EU Office vom 9. Januar 2007; Offener Brief von marokkanischen und europäischen Menschenrechtsorganisationen vom 4. Januar 2007; Pressemitteilung Pro Asyl vom 15. Januar 2007; Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen Nr. 26/27 der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 17. Januar 2007, Plenarprotokoll 16/75, Anlage 9, S. 6544 B).
Dagegen stellen marokkanische Behörden diese Razzien als Maßnahmen dar, die auf der Grundlage der Beschlüsse der Euro-Afrikanischen Ministerialkonferenz zum Thema Migration und Entwicklung basieren, die am 10. und 11. Juli 2006 in Rabat stattfand (Pressemitteilung Amnesty International EU Office vom 9. Januar 2007; Offener Brief von marokkanischen und europäischen Menschenrechtsorganisationen vom 4. Januar 2007).
Der Bundesminister des Inneren hat in seinem Arbeitsprogramm für die EU-Ratspräsidentschaft angekündigt, die bisherigen Verhandlungen der Europäischen Kommission über Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zu evaluieren. Amnesty International forderte anlässlich der informellen Sitzung des Rates der EU-Innen- und Justizminister/-innen in Dresden vom 14. bis 16. Januar 2007 den Bundesminister des Inneren, Dr. Wolfgang Schäuble, auf, im geplanten Rückführungsabkommen der EU mit Marokko Garantien zur Einhaltung der Menschenrechte der betroffenen Flüchtlinge und Migranten/Migrantinnen zu verankern (Pressemitteilung Amnesty International vom 15. Januar 2007).
Fragen und Antworten12
Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft und angesichts des menschenrechtswidrigen Handelns Marokkos die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, Abschiebungen von Flüchtlingen in das Herkunfts- bzw. Transitland Marokko auszusetzen und bilaterale Rückübernahmeabkommen zu kündigen bzw. auszusetzen, und wenn nicht, warum hält dies die Bundesregierung nicht für notwendig?
Die Mitgliedstaaten der EU wurden von der Bundesregierung nicht aufgefordert, Rückführungen nach Marokko auszusetzen.
Die Europäische Gemeinschaft wie auch die Mitgliedstaaten sind bei der Flüchtlingspolitik, die auch das Verhältnis zu Drittstaaten einschließt, an die einschlägigen Gewährleistungen des internationalen Flüchtlingsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden.
Zu welchen Ergebnissen haben die in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Sevim Dağdelen vom 17. Januar 2007 genannten Bemühungen der Bundesregierung geführt?
Die Vorfälle wurden auf verschiedenen Ebenen aufgegriffen, sowohl von den EU-Botschaftern in Rabat gegenüber dem marokkanischen Premierminister Driss Jettou als auch in den zuständigen Arbeitsgruppen in Brüssel.
Am 13. März 2007 fand in Rabat die Sitzung des Unterausschusses Soziale Angelegenheiten und Migration mit Marokko statt. Sowohl die EU-Präsidentschaft als auch die EU-Kommission forderten unter konkretem Verweis auf die Vorfälle vom Jahreswechsel in der Frage der Behandlung von Migranten von Marokko eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und eine Regelung von dessen Status ein. Als Grundlage wurde ausdrücklich auf den Aktionsplan EU-Marokko verwiesen, der auf die Einhaltung der Genfer Konvention abstellt.
Die Absprachen vom 8. Januar 2007 zwischen dem UNHCR und der marokkanischen Regierung befinden sich in der Implementierungsphase. Wichtiges marokkanisches Vorhaben ist die Validierung der UNHCR-Dokumente. Der UNHCR hat weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit vorgelegt.
Wie bewertet die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die bisherige Zusammenarbeit der EU mit Marokko bei der Bekämpfung der „illegalen“ Migration unter Berücksichtigung der oben genannten Ereignisse im Dezember 2007?
Die Europäische Union erwartet von Marokko, dass bei polizeilichen und sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration das internationale Flüchtlingsrecht ebenso wie die von Marokko unterzeichneten Menschenrechtskodifikationen eingehalten werden. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft weiterhin dafür einsetzen, bei der Zusammenarbeit mit Marokko auch zu einer Verbesserung des Flüchtlingsschutzes zu kommen.
Wie bewertet die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Stellungnahme marokkanischer Behörden, die Razzien seien Maßnahmen, die auf Grundlage der Beschlüsse der Euro-Afrikanischen Ministerialkonferenz zum Thema Migration und Entwicklung basieren, die am 10. und 11. Juli 2006 in Rabat stattfand?
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Stellungnahmen offizieller marokkanischer Stellen bekannt. Die Bundesregierung und ihre Partner in der EU haben stets ihre Haltung unterstrichen, dass die Zusammenarbeit mit nordafrikanischen Staaten in Migrationsangelegenheiten nur im Rahmen des internationalen Rechts erfolgen kann. Dies wurde auch durch die Ministerkonferenz zum Thema Migration und Entwicklung vom 10./11. Juli in Rabat unterstrichen, wo eine politische Erklärung sowie ein Aktionsplan beschlossen wurden, in denen der Schutz der Rechte von Migranten und Flüchtlingen auch von afrikanischen Staaten anerkannt wird.
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Razzien und Massenverschleppungen von Flüchtlingen vom Dezember 2006 durch marokkanische Behörden als Folge der zunehmenden Abschottung der EU-Außengrenzen gegenüber Schutzsuchenden durch z. B. den Einsatz von Hubschraubern und Patrouillenbooten der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX?
Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten zum Schutz der Außengrenzen durch gemeinsame Einsätze, Personalaustauschmaßnahmen, gemeinsame Rückführungen, die Erstellung von europaweiten Risikoanalysen zur illegalen Migration sowie die Harmonisierung der Aus- und Fortbildung der Grenzpolizeien.
Gemeinsame Einsätze der Mitgliedstaaten zur Überwachung der Seegrenzen im Mittelmeerraum unter der Verantwortung von FRONTEX dienen neben der Grenzüberwachung mittelbar auch der Seenotrettung im Rahmen internationaler Verpflichtungen. Außerdem tragen die Einsätze dazu bei, Schleuser davon abzuhalten, Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten mit zum Teil seeuntüchtigen Booten von der nordafrikanischen Küste in die südlichen EU-Mitgliedstaaten zu transportieren und reduzieren damit die Zahl der Flüchtlinge, die bei der gefährlichen Überfahrt ihr Leben verlieren.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft aus weiteren menschenrechtswidrigen Razzien bzw. Verschleppungen von Flüchtlingen an die algerisch-marokkanische Grenze (z. B. aus Casablanca am 30. und 31. Januar 2007), die seit den Massenverschleppungen im Dezember in kleinerer Zahl von den marokkanischen Behörden weitergeführt worden sein sollen (http://www.migreurop.org/article1045.html)?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage in Marokko weiterhin. Der UNHCR hat seit Dezember 2006 zwar weitere versuchte Abschiebungen beobachtet, allerdings in wesentlich kleinerem Rahmen als zum Jahreswechsel. UNHCR liegen keine Hinweise darauf vor, dass sich unter den Betroffenen anerkannte Flüchtlinge mit UNHCR-Dokumenten befunden hätten. Nach UNHCR-Angaben hat sich das Verhalten der marokkanische Polizei gegenüber dokumentierten Flüchtlingen inzwischen deutlich verbessert. Die Bundesregierung wird die Lage weiter verfolgen und erneute Vorfälle ggf. in den allgemeinen Migrationsdialog mit Marokko einbeziehen.
Welche Schritte wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft unternehmen, falls sich Marokko auch in Zukunft nicht zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards verpflichtet bzw. diese nicht in der Praxis achtet?
Deutschland wird das Thema Flüchtlingsrechte sowohl als EU-Ratspräsidentschaft als auch bilateral im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs mit Marokko weiter ansprechen. Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 6 wird verwiesen.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU kontinuierlich dafür ein, den Aspekt des Flüchtlingsschutzes in Vereinbarungen mit Drittländern zu verankern. Rückübernahmeabkommen der EU mit Drittstaaten richten sich nach den Regeln der Genfer Konvention und des Protokolls über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1967. Auch in dem Rückübernahmeabkommen, das derzeit zwischen der EU und Marokko verhandelt wird, werden diese völkerrechtlichen Grundsätze verankert.
Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt im Bereich des Flüchtlingsschutzes darüber hinaus an, die praktische Zusammenarbeit der Asylbehörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, etwa durch Unterstützung der EU-Kommission bei der Evaluierung der Rechtsakte der ersten Harmonisierungsphase des europäischen Asylsystems sowie durch enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und internationalen Organisationen bei der Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern (Regionale Schutzprogramme, Auf- und Ausbau von Asylsystemen in Drittstaaten).
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für eine Überprüfung der bestehenden bilateralen Rückführungsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Herkunfts- bzw. Transitländern dahingehend einzusetzen, dass diese ausdrücklich auf den Grundsatz des Non-Refoulements und das Verbot von Kollektivabschiebungen sowie weitere Menschenrechtsverpflichtungen verweisen?
Eine Überprüfung der bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen von Mitgliedstaaten der EU mit Marokko ist nicht Gegenstand des Arbeitsprogramms der deutschen Ratspräsidentschaft.
Wann wird die EU nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen über das Rückübernahmeabkommen mit Marokko voraussichtlich abschließen?
Ein Abschluss der Verhandlungen mit Marokko ist derzeit nicht absehbar.
Inwieweit wird die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass das geplante Rückübernahmeabkommen mit Marokko verbindliche Garantien des internationalen Menschen- und Flüchtlingsrechts einschließt und insbesondere ausdrücklich auf das Non-Refoulement-Prinzip und das Verbot von Kollektivabschiebungen verweist sowie gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter unabhängige Kontrolleinrichtungen vorsieht, die den zwangsweisen Vollzug von Rückführungsentscheidungen überwachen?
Das geplante Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft wird voraussichtlich vorsehen, dass bei Rückführungen die internationalen Standards betreffend die Beachtung der Menschen- und Flüchtlingsrechte verbindlich eingehalten werden und auch das Non-Refoulement-Prinzip Berücksichtigung findet. Diese Verpflichtung obliegt den Vertragsparteien für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich, d. h. für Rückführungen aus Mitgliedstaaten nach Marokko für die Behörden der Mitgliedstaaten bis zur Übergabe der betroffenen Personen an die marokkanischen Behörden.
In welcher Höhe und zu welchem Zweck werden Marokko im Rahmen der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen mit der EU Finanzmittel oder andere Formen der Unterstützung (Lieferung von Überwachungsgeräten, Schiffen, Leichensäcken usw.) angeboten?
Die Verhandlungen zu dem Gemeinschafts-Rückübernahmeabkommen mit Marokko führt die Kommission. Das der Kommission erteilte Verhandlungsmandat sieht eine Kopplung mit Finanzmitteln oder anderen Formen der Unterstützung nicht vor.
Welche Finanzmittel und welche materiellen Hilfen hat die marokkanische Regierung seit 2005 von der EU erhalten a) zum Zweck der Überwachung der marokkanischen Grenzen, b) zum Aufbau und Betrieb von Flüchtlingslagern, c) im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, d) im Rahmen der Wirtschaftszusammenarbeit (Mittel aus dem Haushalt für EZ und Wirtschaft) (bitte nach Jahren auflisten)?
Zur Höhe der Finanzmittel und der materiellen Hilfen, die die marokkanische Regierung von der EU erhalten hat, können keine Angaben gemacht werden.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Höhe der Zusagen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU (MEDA) sowie die bilateralen Zusagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis zum 31. Dezember 2006 dar.
- 2005 2006 Gesamt (in Mio. Euro)
- Zusage der EU (MEDA) 135 168 303
- Bilaterale Zusage des BMZ 68,6 51,85 120,45