Telefon- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt im Jahr 2006
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2005 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD die umstrittene präventive Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt verlängert. Damit behält die Befugnis aus dem Jahr 1992 für weitere 18 Monate ihre Gültigkeit, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits am 27. Juli 2005 (1 BvR 668/04) bestimmt hatte, dass die Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Artikel-10-GG-Eingriffen (GG = Grundgesetz) strikt zu beachten sind. Diese Vorgabe wurde bei der gesetzlichen Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt schlicht von den Regierungsparteien ignoriert. Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen bei der Überwachung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, fehlen nach wie vor völlig. Lediglich eine Evaluierung für 2007 wurde avisiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie oft ergingen im Jahr 2006 Anordnungen von Landgerichten bzw. vom Bundesministerium der Finanzen zur Überwachung
a) der Telekommunikation (aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Überwachungsarten),
b) des Postverkehrs?
Wie viele Telekommunikationsanschlüsse wurden dabei in diesem Jahr überwacht?
Wie viele Briefe und Paketsendungen wurden dabei geöffnet?
Wie lange war die Dauer der Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation und des Postverkehrs?
Wie viele Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation führten
a) zu strafrechtlichen Ermittlungen,
b) zu Verurteilungen?
Wie viele Überwachungsmaßnahmen des Postverkehrs führten im Jahr 2006
a) zu strafrechtlichen Ermittlungen,
b) zu Verurteilungen?
Wie hoch war die Anzahl der Personen, die von Überwachungsmaßnahmen
a) der Telekommunikation,
b) des Postverkehrs betroffen waren und bei denen sich die Annahme nicht bestätigt hatte, sie würden bestimmte Straftaten vorbereiten (Straftaten nach § 19 Abs. 1 oder 2, § 20 Abs. 1, § 20a Abs. 1 oder 2 oder § 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 oder Abs. 2 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)?
Wie hoch ist die Anzahl der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen im Jahr 2006, die
a) benachrichtigt,
b) nicht benachrichtigt wurden?
Wie hoch waren die Kosten der Überwachungsmaßnahmen
a) der Telekommunikation,
b) des Postverkehrs?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen bisher unternommen, Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung (im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) zu erarbeiten, und welche weiteren Planungen hat sie rechtzeitig vor dem Ende der Befristung, ihre Pläne in die politisch-parlamentarische Diskussion einzubringen?
Für welches konkrete Datum ist die für 2007 avisierte Evaluation vorgesehen?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen bisher unternommen das Ergebnis der Evaluation rechtzeitig vor dem Ende der Befristung in die politisch-parlamentarische Diskussion einzubringen?