Gesundheitsrisiken der Erdgasförderung insbesondere mittels Fracking
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Herbert Behrens, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) eine Erhebung über die Häufigkeit von Krebsfällen in der von der Erdgasindustrie stark beeinträchtigten Samtgemeinde Bothel erstellt. Das besorgniserregende Ergebnis: Männer im Alter von 60 bis 74 Jahren, die in dieser Gemeinde leben, sind doppelt so häufig von Tumoren des blutbildenden Systems, z. B. Lymphdrüsenkrebs und Plasmazelltumoren, betroffen („Leukämie und Lymphomen“, Sammelbegriff im Krebsregister), als zu erwarten gewesen wäre (www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/ sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/95-samtgemeindebothel). Im Juni 2015 veröffentlichte das EKN dann eine Untersuchung zu Krebserkrankungen in den Nachbargemeinden zur Samtgemeinde Bothel und stellte fest: „Damit ist in der […] Stadt Rotenburg […] die Anzahl der hämatologischen Krebsneuerkrankungen bei Männern für den Zeitraum 2003-2012 statistisch deutlich erhöht. Bei rund 55 erwarteten Fällen wurden 72 Erkrankungen beobachtet, dies entspricht einer Erhöhung um 31 %“ (www.krebsregister-niedersachsen.de/ index.php/sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/111- nachbargemeinden-der-samtgemeinde-bothel-landkreise-rotenburg-verden- heidekreis) In der Vergangenheit kam es in den Landkreisen Rotenburg sowie Verden und Heidekreis immer wieder zu Zwischenfällen bei der Gasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers. Dabei sind großflächig Quecksilber und Benzol ausgetreten, weshalb Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bürgerinitiativen einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere mittels der Anwendung von Fracking, vermuten: „[D]ie Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Erdgasförderung verdichteten [sich]. Das Multiple Myelom sei eine Plasmazell-Erkrankung mit jahrzehntelanger Latenzzeit, dessen mögliche Ursache in der Fachliteratur mit Schadstoffbelastungen in Zusammenhang gebracht werde. Die dort diskutierten chemischen Auslöser-Schadstoffe seien weitgehend identisch mit den in der Öl- und Gasförderung vorkommenden Emissionen und Immissionen. Sehr häufig werde Benzol genannt, auch Dioxine und bestimmte Pestizide könnten Auslöser sein“ (www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/ behoerdenfordern-nach-erhoehten-krebszahlen-rotenburg-sachliche-debatte-5156049.html).
In der aktuellen Diskussion um den Entwurf eines Gesetzes- und Verordnungspakets zur Schaffung eines Rechtsrahmens für Fracking hat die Bundesregierung diese Erfahrungen und Gesundheitsrisiken bisher weitgehend unbeachtet gelassen. Diese erfordern eine deutlich stärkere Erforschung und Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.
In den Niederlanden wurde im Jahr 2005 ein Untersuchungsrat für Sicherheit (Dutch Safety Board/Onderzoeksraad voor Veiligheid) gegründet, der unabhängig Unfälle, Risiken und Zwischenfälle untersucht und bewertet. Der Dutch Safety Board wird von sich aus aktiv, untersucht Sicherheitsrisiken systematisch und versucht diese samt Ursachen umfassend aufzuklären. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll Risiken und Gefahren zukünftig präventiv entgegengewirkt und somit die niederländische Bevölkerung geschützt werden. So hat der Dutch Safety Board z. B. am 18. Februar 2015 einen Bericht über Erdbebenrisiken durch die Erdgasförderung in der Provinz Groningen veröffentlicht. Darin wird festgehalten, dass die Risiken und real verursachten Schäden durch die von der Erdgasförderung ausgelösten Erdbeben jahrelang unterschätzt wurden und die beteiligten Förderunternehmen sowie die staatlichen Stellen bei Prävention und Aufsicht versagt haben (www.onderzoeksraad.nl/uploads/phase-docs/844/972d8bf7f1d1 summary-gaswinning-groningen-en.pdf). Eine ähnliche Institution und daraus folgende Untersuchungen wären auch für Deutschland und im aktuellen Fall für die Krebserkrankten in der Erdgasförder- und Fracking-Region Rotenburg (Wümme) angebracht, um unabhängig, umfassend und systematisch die Gefahr bewerten zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen Aktivitäten der Öl- und Gasindustrie (Fracking sowie konventionelle Erdgasförderung – bezogen auf konventionelle Lagerstätten nach der Definition der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, www.bgr.bund.de/ DE/Themen/Energie/Projekte/laufend/NIKO/FAQ/faq_inhalt.html) und Krebserkrankungen in Förderregionen angesichts der jüngst durch das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen veröffentlichten Studien (www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/sonderauswertungen/36-daten/ sonderauswertungen/95-samtgemeindebothel und www.krebsregister-nieder- sachsen.de/index.php/sonderauswertungen/36-daten/sonderauswertungen/ 111-nachbargemeinden-der-samtgemeinde-bothel-landkreise- rotenburgverden-heidekreis), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Zu welchem Ergebnis kamen die „von den zuständigen Landesgesundheits- und -bergbehörden“ durchgeführten Untersuchungen, mit denen nach Aussage der Bundesregierung vom 8. Oktober 2014 geklärt werden sollte, „ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 58 des Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Fragestunde vom 8. Oktober 2014, Plenarprotokoll 18/56), und welche Umweltuntersuchungen zur Feststellung möglicher Ursachen der auffälligen Krebsraten in der betroffenen Region (z. B. Proben von Luft, Grundwasser, Oberflächenwasser und Böden in der Nähe von Bohrlöchern) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Erscheinen der durch das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen veröffentlichten Studie durchgeführt?
Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, aus welchem Grund ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass „derzeit von den zuständigen Landesgesundheits- und -bergbehörden untersucht [wird], ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 58 des Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Fragestunde vom 8. Oktober 2014, Plenarprotokoll 18/56)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Auswertung der Fragebogenaktion in der Samtgemeinde Bothel durch das Rotenburger Gesundheitsamt zu (Antwort auf die Mündliche Frage 49 des Abgeordneten Herbert Behrens in der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenarprotokoll 18/114), insbesondere nach der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer: „Erst mit diesen individuellen Informationen aus der Befragung kann versucht werden, eine Ursache für die vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren“?
Sollten sich nach voraussichtlich erst im Jahr 2016 abgeschlossener Auswertung der Fragebögen (vgl. Frage 4) keine arbeitsplatzbezogenen oder sonstigen Hypothesen über die Krebsentstehungsursachen ableiten lassen, welche Maßnahmen sind dann zur Aufklärung vorgesehen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob zehn Monate seit Bekanntwerden der auffälligen Krebsraten in der Samtgemeinde Bothel keine Ursachenuntersuchung unternommen worden ist, und wenn nein, warum dies nicht der Fall ist?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Ergebnis der in der Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Herbert Behrens in der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenarprotokoll 18/114, erwähnten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie zu den Quecksilberbelastungen von Boden und Grundwasser in der Umgebung von Erdgasförderplätzen zu rechnen?
Welche Erkenntnisse über Untersuchungen (z. B. durch das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) hat die Bundesregierung neben Quecksilberbelastungen über die Belastungen von Boden und Wasser nahe Erdgasförderplätzen mit bei der Erdgasförderung verwendeten Schadstoffen?
Welche Rolle misst die Bundesregierung der potenziellen Gefährdung durch krebserregende polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und andere flüchtige organische Verbindungen (VOC) durch Luftübertragungswege bei der Förderung bzw. bei Optimierungsmaßnahmen, wie z. B. Abfackelung, Kaltfackel, Aufwältigung, zu?
Welche kontinuierlichen Überwachungsmaßnahmen sind in den vergangenen 60 Jahren erfolgt, um die Bevölkerung vor derartigen Immissionen zu schützen?
Verfügt die Bundesregierung bzw. verfügen andere Behörden über eine vollständige Kenntnis sämtlicher bei der Erdgasförderung in Niedersachsen verwendeten Chemikalien?
Welche Stoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Erdgasbohrungen mittels der Fracking-Technologie im Landkreis Rotenburg (Wümme) verwendet worden (bitte nach Bohrung, Zeitraum, verwendeten Stoffen, Mengen und Wassergefährdungsklasse aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten „Leukämie- und Lymphom“-Raten in Erdgas-/Erdölförderregionen mit Frackinganwendungen abzuwarten, bevor sie durch gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrahmen für den Einsatz der Gasfördermethode Fracking in Deutschland schaffen will?
An welcher Stelle sieht die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzespaket eine explizite oder implizite Sicherung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung geregelt (die Bundesregierung sieht das „umgehende(n) Inkrafttreten der vorgeschlagenen Neuregelungen (…) auch aus Aspekten des Gesundheitsschutzes“ als sinnvoll an (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Hubertus Zdebel in der Fragestunde von 1. Juli 2015, Plenarprotokoll 18/114)?
Da in den USA bereits schädliche Einflüsse von Fracking in Hinsicht auf die Fehlgeburten- und Fehlbildungsrate in den Fracking-Regionen bis zu einem Abstand von zehn Meilen von den Bohrstellen festgestellt wurden (www.psehealthyenergy.org/data/SS_Vulnerable_Pop_3.7_.pdf), welche Abstandsregelung zwischen Bohrstellen und Wohnbebauungen sind nach Meinung der Bundesregierung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes, insbesondere von schwangeren Frauen, auf der einen Seite notwendig und auf der anderen Seite gesetzlich vorgesehen?
Misst die Bundesregierung dem präventiven Gesundheits- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert bei, und wenn ja, mit welcher Begründung will die Bundesregierung die Anwendung der Fracking-Technologie gesetzlich ermöglichen, obwohl die Bundesregierung nach eigener Aussage „nicht einschätzen [kann], ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 59 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/56), und somit einen Kausalzusammenhang nicht ausschließt?
Inwieweit unternimmt die Bundesregierung aufgrund der Gesundheits- und Umweltgefahren durch Fracking Anstrengungen, § 1 Absatz 5 der Zwölften Bundes-Immissionsschutzverordnung (Störfall-Verordnung) so zu ändern, dass die Gewinnung von Mineralien durch Bohrung mittels Fracking in jeglicher Form unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit ergreift die Bundesregierung Initiativen, um beim Umweltbundesamt (UBA) eine bundesweite zentrale Meldestelle für Ereignisse bei der Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking einzurichten, wie sie mit der „Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (ZEMA) für meldepflichtige Ereignisse nach der Störfall-Verordnung existiert?
Welche von den seit dem Jahr 1961 mehr als 300 durchgeführten Erdgasbohrungen mittels der Fracking-Technologie wären nach Einschätzung der Bundesregierung von dem aktuell vorliegenden Gesetzes- und Verordnungspaket zur Regelung des Fracking verboten worden (bitte nach Bohrung und Grund der Unzulässigkeit nach Maßstäben der Regelungsvorschläge der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Inwieweit strebt die Bundesregierung eine umfassende und intensive Auswertung der mehr als 300 seit dem Jahr 1961 in Niedersachsen schon stattgefundenen Erdgasbohrungen mittels der Fracking-Technologie an, wo doch seitens der Bundesregierung immer wieder betont wird, dass Fracking hierzulande erst einmal erforscht werden müsse, da es an Erfahrungen fehle, und wenn nein, warum nicht?
Welche Firmen bzw. staatlichen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen bergbaulicher Tätigkeiten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein getragen (bitte nach einzelnen Umweltverträglichkeitsprüfungen, Höhe der Kosten und Firmen bzw. staatlichen Behörden aufschlüsseln)?
Lassen sich die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele in Einklang mit einer möglichen Schiefergasförderung in Deutschland bringen (u. a. angesichts der Entweichung von großen Mengen des Treibhausgases Methan vgl. www.klimaretter.info/umwelt/nachricht/19180-us-behoerde- unterschaetztmethan-emissionen)?
Inwieweit muss ein Zusammenhang mit bergbaulichen Tätigkeiten vorliegen, damit Energieversorgungsunternehmen gemäß dem Verursacherprinzip die Kosten für Ursachenuntersuchungen bei möglichen Schäden für Mensch und Natur übernehmen müssen?
Hält die Bundesregierung angesichts der Gesundheitsrisiken sowie der Erdbebengefahren in Erdgas- Förderregionen ein Moratorium, also einen befristeten Stopp der Gasförderung, zum Schutz der betroffenen Menschen sowie privaten und öffentlichen Eigentums für geboten, bis die Risiken untersucht worden sind und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann?
Welche rechtlichen Möglichkeiten für ein Fördermoratorium zur Untersuchung von Risiken und zum Ausschließen von Gefahren sieht die Bundesregierung?
Stimmt die Bundesregierung dem Umweltepidemiologen und Gesundheitstoxikologen Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme zu, wenn dieser die Ansicht von Epidemiologen formuliert, dass „Prävention bereits bei Vorliegen erster Hinweise auf gefährliche Zusammenhänge erfolgen muss, ohne die wissenschaftliche Absicherung und Erklärung des gesamten Mechanismus der Krankheitsgefährdung abzuwarten“, (www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/kathrin-otte-erhoehten-krebszahlen-region- 5174407.html), und wenn ja, wie will sie eine solche Prävention künftig gewährleisten?
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, auch in Deutschland eine Behörde, wie den niederländischen Untersuchungsrat für Sicherheit, eine im Jahr 2005 gegründete, unabhängige Untersuchungsbehörde für Zwischenfälle, Unfälle und Katastrophen mit einem Budget von unter 2 Mio. Euro pro Jahr, einzurichten, damit Zwischenfälle proaktiv und im Interesse des Schutzes von Mensch und Natur angegangen werden?
Wie will die Bundesregierung den rechtlich durch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zugesicherten Schutz der Bevölkerung vor toxischen Luftbelastungen im Umfeld von Bohranlagen, insbesondere gegenüber Immissionen durch Abfackelungen, sicherstellen?
Sieht die Bundesregierung bei den Gesundheitsrisiken der Erdgasförderung in der Praxis das Verursacherprinzip als ausreichend gesichert und durchsetzbar an?
Wenn ja, aufgrund welcher Mittel kommt sie zu dieser Einschätzung?
Wenn nein, wie plant die Bundesregierung die Kostenübernahme von entstandenen Schäden und von volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten der Erdgasförderung sowie Entschädigungszahlungen im Fall von Gesundheitsschädigungen durch deren Verursacher zu stärken?
Wie steht die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Erdgasförderunternehmen einzahlen, um damit das Verursacherprinzip bei entstandenen Schäden und dauerhaften Folgekosten (Ewigkeitskosten) langfristig sicherzustellen?