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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in Deutschland mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks

Einbindung des THW in Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern: Umfang des Einsatzes, zukünftiger Unterstützungsbedarf, Nutzung von Liegenschaften des THW, Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, finanzieller Aufwand<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603221.09.2015

Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge in Deutschland mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hilft gegenwärtig auch bei der Versorgung und Unterbringung der neuankommenden Flüchtlinge in Deutschland. Das THW richtet Notunterkünfte für die Flüchtlinge ein; darüber hinaus bringen THW-Angehörige ihre Expertise in die Planstäbe mehrerer Bundesländer ein und leisten in diversen Bereichen technische Unterstützung. Ferner errichten THW-Helferinnen und THW-Helfer Zeltstädte, stellen Feldbetten zur Verfügung und leisten Unterstützung beim Transport und Bau von Lagerräumen. Das THW ist beim Umbau von unzähligen Einrichtungen zu Notunterkünften beteiligt.

Das THW leistet nicht nur technische Unterstützung für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge, sondern ist auch aktiv mit mehreren THW-Ortsvereinigungen an der Unterbringung der Flüchtlinge in festen Bauwerken beteiligt. Unterkunftsliegenschaften und Fahrzeughallen des THWs werden für die Unterbringung von Flüchtlingen verwendet. Das THW muss parallel sicherstellen, dass zugleich die Einsatzbereitschaft der THW-Einrichtungen gewährleistet ist. Der gegenwärtige Aufwand für die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge führt zu einer Überlastung der THW-Ortsverbände. Dies wiederum wird auf absehbare Zeit die Einsatzbereitschaft der Ortsverbände einschränken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchem Umfang ist das THW in die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eingebunden?

2

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass THW-Ortsverbände in gesteigertem Umfang in der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eingebunden sind?

3

Kann die Bundesregierung den geleisteten Aufwand hinsichtlich Personalstunden (sowohl Ehrenamtliche als auch Hauptamtliche), technische Hilfsmittel, Liegenschaften und weiteres Einsatzmaterial beziffern?

4

Von welcher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung in Bezug auf die Beanspruchung des THWs bei der Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

5

Besteht die Absicht, grundsätzlich auch weiterhin Liegenschaften des THWs für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu benutzen, und wie wird jeweils die Eignung der Liegenschaften festgestellt?

6

Welche Maßnahmen werden durch die Bundesregierung ergriffen oder sind in Planung, um die Einsatzbereitschaft des THWs aufrechtzuerhalten?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden und Flüchtlinge (bitte für die Bundesanstalt und die Ortsverbände des THWs getrennt angeben), welche finanziellen Mittel werden dem THW dafür zur Verfügung gestellt, und ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus Änderungsbedarf für den Entwurf des Bundeshaushalts 2016?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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