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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fischfangquoten im Jahr 2016

Umsetzung der GFP-Reform in deutsches Recht, Erfahrungen mit dem Rückwurfverbot sowie Kontrollen und Ausnahmeoptionen, Bundesmittelfinanzierung von Forschungsvorhaben zu Fangmethoden in der Ostsee und Fischbestandsschätzungen, Bestandsentwicklung des Dorsches, Erwartungen für Fischfangquoten 2016, Einschränkungen für Angler, Einsatz für kleinstrukturierte Küstenfischerei, Entwicklung der aktiven Fischereibetriebe, Einrichtung eines Meeresbundesamtes, Weiterentwicklung des "integrierten Küstenzonenmanagements"<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

09.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603321.09.2015

Fischfangquoten im Jahr 2016

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Anfang des Jahres 2013 werden die europäischen Gewässer nach einer reformierten Fischereipolitik der Europäischen Union (EU) (Gemeinsame Fischereipolitik – GFP) bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung der Fischbestände soll so erfolgen, dass ein höchstmöglicher Dauerertrag (MSY) für alle genutzten Arten erreicht wird. Neben dem Rückwurfverbot und der Anlandeverpflichtung von Beifängen gehört nach wie vor die Festsetzung von Fangquoten zur GFP.

„Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 erfolgt unter Beachtung der Ziele der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), insbesondere des Ziels, die Auswirkungen der Fischereiflotten auf die Bestände (fischereiliche Sterblichkeit) schnellstmöglich so zu verringern, dass die Bestände wieder eine Biomasse erreichen können, bei der der höchstmögliche Dauerertrag (maximum sustainable yield, MSY) erzielt werden kann“ (COM(2015) 239 final).

Im Vorfeld zur Eröffnung des Deutschen Fischereitages äußerte sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zu aktuellen fischereipolitischen Themen. Als problematischer sah er vor allem die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) vorgeschlagenen abrupten und substanziellen Quotenkürzung für den Dorsch in der westlichen Ostsee für das Jahr 2016 an (www.bmel.de, Pressemitteilung Nr. 170 vom 25. August 2015).

Dies könnte sich auf die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation in der Fischereiwirtschaft auswirken. Die Zahl der Kutter- und Küstenfischer in Deutschland wird sich nach Ansicht des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V. auf dem jetzigen Niveau einpendeln. „Wir haben das unterste Maß erreicht“, sagte der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V., Holger Ortel, zum Abschluss des Deutschen Fischereitages in Rostock. Derzeit fischten in der Ostsee noch rund 270 deutsche Fischerinnen und Fischer. Vor 25 Jahren waren es allein in Mecklenburg-Vorpommern 1 800 (Hamburger Abendblatt, 28. August 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der GFP-Reform in deutsches Recht bzw. im Vollzug dieser Regelungen, und wie wird sie darauf reagieren?

2

Welche Erfahrungen mit dem seit Anfang des Jahres 2015 zu beachtenden Rückwurfverbot sind der Bundesregierung bekannt, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?

3

Wie wird das Rückwurfver- und Anlandegebot von wem kontrolliert, und hält die Bundesregierung diese Kontrollen für ausreichend?

4

Wird die Bundesregierung von Ausnahmeoptionen beim Rückwurfverbot Gebrauch machen (bitte begründen)?

5

Welche Forschungsvorhaben zur Verbesserung selektiver Fangmethoden in der Ostsee wurden seit dem Jahr 2010 durch Bundeshaushaltsmittel finanziert (bitte nach Projekt, Projektnehmer, Finanzvolumen, Zeitraum und Veröffentlichung aufschlüsseln)?

6

Welche Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Validität der wissenschaftlichen Grundlagen für die Fischbestandsschätzungen wurden seit dem Jahr 2010 durch Bundeshaushaltsmittel finanziert (bitte nach Projekt, Projektnehmer, Finanzvolumen, Zeitraum und Veröffentlichung aufschlüsseln)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestandsentwicklung des Dorsches in der Ostsee?

8

Welche Erwartungen verbindet sie damit für die Fischfangquoten im Jahr 2016 angesichts der Empfehlungen des ICES, die Quoten deutlich zu kürzen und für die wirtschaftliche Bedeutung der Bestände in der einheimischen Fischerei?

9

Sollten nach Einschätzung der Bundesregierung neben Regulierungen für die Berufsfischerei auch entsprechende Einschränkungen für Anglerinnen und Angler gelten? In welchem Verhältnis stehen maritime Fangmengen von Anglern und von Berufsfischern?

10

Wie gestaltet sich nach Einschätzung der Bundesregierung auf EU-Ebene die Erarbeitung und Verabschiedung eines Mehrjahresplans zur Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee? Welche Hindernisse sind noch vorhanden, und welche Fortschritte konnten erzielt werden? Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung?

11

Welche Fischfangquoten für weitere wirtschaftlich relevante Arten und Bestände erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Empfehlungen und der Vorschläge der Europäischen Kommission (bitte nach Beständen und Regionen aufschlüsseln)?

12

Für wann erwartet die Bundesregierung eine politische Einigung auf die entsprechenden Fangquoten für die Ostsee, die Nordsee und den Nordost-Atlantik?

13

Wie setzt sich die Bundesregierung für die kleinstrukturierte Küstenfischerei ein (vgl. Rede von Bundesminister Christian Schmidt vom 25. August 2015 zum Deutschen Fischereitag in Rostock)?

14

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der aktiven Fischereibetriebe (inkl. Binnenfischerei) seit dem Jahr 1990, und von welcher zukünftigen Entwicklung geht sie bis zum Jahr 2025 aus (bitte jeweils Betriebe und Arbeitsplätze auflisten)?

15

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der auf dem Fischereitag vom 27. August 2015 verabschiedeten „Resolution zur Umsetzung der Reform der EU-Fischereipolitik in der Meeresfischerei“?

16

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Sachverständigenrates für Umweltfragen nach der Einrichtung eines Meeresbundesamtes (Kommentar zur Umweltpolitik Nr. 15, August 2015)?

17

Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des „integrierten Küstenzonenmanagements“, und welchen Beitrag leistet die neue GFP aus Sicht der Bundesregierung dazu?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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