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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Unzulässigkeit von Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht nach europäischem Recht

Schadensersatzklage zur Stilllegung der AKW Brunsbüttel und Krümmel vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energiecharta: aktueller Verfahrensstand, EU-rechtliche Zulässigkeit, mögliches Verfahrensende, Gespräche mit der schwedischen Regierungen und Äußerungen der EU, involvierte Stellen, Institutionen und Gremien<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603621.09.2015

Mögliche Unzulässigkeit von Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht nach europäischem Recht

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Klaus Ernst, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Thomas Nord, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energiecharta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die im Jahr 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit den rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) in Konflikt, wie sie in Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach Kenntnis der Fragesteller von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Absatz 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der „kein Recht von EU-Staaten“ existiere, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“ (ECT: Energy Charter Treaty).

Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) in Krümmel einen Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Dass dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hochzuhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie ist der aktuelle Stand des laufenden Schadensersatzverfahrens von Vattenfall für die AKW Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht auf Basis der Energiecharta?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die von einem Vattenfall-Mitarbeiter auf der Atomrechtstagung am 3. September 2015 in Luzern/Schweiz gemachten Aussagen zum Exklusivrecht der EU, nachdem es kein Recht von EU-Staaten gäbe, untereinander auf der Basis der Energiecharta gegeneinander vorzugehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder anderer EU-Rechte, eine Beendigung oder Einstellung des Schiedsgerichtsverfahrens in Washington zu erreichen?

4

Welche Gespräche hat es zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung über das Verfahren vor dem Schiedsgericht in Washington gegeben (bitte Datum, Inhalte und Ergebnisse nennen)?

5

In welcher Weise hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU zu dem Schiedsgerichtsverfahren in Washington mit welchen Inhalten und mit Bezug auf welche rechtlichen Hintergründe wem gegenüber geäußert, und welches Gremium hat dies jeweils getan?

6

In welchem Rahmen und zwischen welchen Stellen, Institutionen oder Gremien wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit Blick auf die Regelungen des EU-Rechts und dem laufenden Schiedsverfahren auf Basis des ECT über die Unzulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall gesprochen, verhandelt oder beraten?

7

Besteht zwischen dem Stilllegungsantrag von Vattenfall für das AKW Krümmel und dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren nach Einschätzung der Bundesregierung ein Zusammenhang (bitte begründen)?

Berlin, den 21. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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