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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Evaluierung verbraucherpolitischer Gesetze und Maßnahmen

Maßnahmen und Bundesgesetze mit und ohne Evaluierungsklausel seit 2005, Vergabe und Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzungen und ihre Veröffentlichung, Haushaltsmittel, Umsetzung des Koalitionsvertrages, Gutachten zur Lage der Verbraucher, methodische Einzelfragen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

14.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/613923.09.2015

Evaluierung verbraucherpolitischer Gesetze und Maßnahmen

der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Matthias Gastel, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Europäische wie auch nationale Verbraucherschutzgesetze haben das Ziel, Verbraucherrechte zu stärken und für eine verbrauchergerechte Regulierung von Märkten zu sorgen. Das Wissen um die Wirksamkeit dieser Instrumente ist jedoch oft begrenzt. Deshalb werden immer häufiger Evaluationen von Gesetzen bereits bei der Verabschiedung mit beschlossen. Damit soll nach einem gewissen Zeitraum überprüft werden, ob die verabschiedeten Regelungen zu dem gewünschten Ergebnis führen und damit der Zweck des Gesetzes erfüllt wird. Insbesondere bei Gesetzen mit verbraucherpolitischem Bezug besteht ein hohes Interesse daran, zu wissen, ob eine veränderte Rechtsgrundlage Verbraucherinnen und Verbraucher auch wirklich besser schützt, ob sich Umgehungsstrategien entwickelt haben und wie Verbraucherinnen und Verbraucher mit der neuen Gesetzeslage umgehen. Häufig ist umstritten, inwieweit verbraucherpolitische Maßnahmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen und ob es wirksamere Alternativen zu bestehenden Regelungen gibt.

Verbraucherforscherinnen und Verbraucherforscher kritisieren seit längerem, dass „Aktivismus und Aktionspläne verhindern, dass vor, während und nach Gesetzen systematisch geprüft wird, wie wirksam sie sind. Daher kann es gut sein, dass einige Maßnahmen die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher nur symbolisch verbessern, während andere, wesentlich effektivere und effizientere Maßnahmen gar nicht erst in Erwägung gezogen werden. Dafür gibt es sicherlich politische Gründe, doch fehlt es häufig auch an empirischer Evidenz.“ (Strünck, C.; Hagen, K.; Micklitz, H-W.; Oehler, A.; Reisch, L.A.; Was nützt die Verbraucherpolitik den Verbrauchern? Plädoyer für eine systematische Evidenzbasierung der Verbraucherpolitik; FES WISO direkt, April 2013, http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09837.pdf).

Oft ist unklar, wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre neu gewonnenen Rechte umsetzen und was ihnen etwa neue Informationspflichten der Anbieter nützen. Das Informationsparadigma und das normative Leitbild des so genannten mündigen Verbrauchers gehen von sich optimal informierenden und rational entscheidenden Verbraucherinnen und Verbrauchern aus. Die Praxis und verhaltensökonomische Forschung zeigen jedoch, dass dies keineswegs vorausgesetzt werden kann. Entscheidungen hängen auch stark von der Situation und der Art der Entscheidung, aber auch von der Persönlichkeit des Verbrauchers ab. Eine wirksame Verbraucherpolitik sollte sich daher am realen Verbraucherverhalten ausrichten und evidenzbasiert sein.

Eine methodisch gute Evaluation von Gesetzen kann ein Schritt hin zu praxisnaher und wirkungsvoller Verbraucherpolitik sein. Daher ist es sinnvoll, Gesetze sowie andere verbraucherpolitische Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung (z. B. „Zu gut für die Tonne“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL) nach einer bestimmten Zeitdauer auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Über die inhaltliche Ausgestaltung der Evaluation von Gesetzestexten mit Verbraucherbezug bzw. anderer verbraucherpolitischer Maßnahmen der Bundesregierung ist bisher jedoch wenig bekannt. Darüber hinaus ist auch von Interesse, wie die Erkenntnisse einer Evaluation genutzt und umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

In welchen der seit dem 1. Januar 2005 erlassenen Bundesgesetze mit verbraucherpolitischem Bezug hat die Bundesregierung eine Evaluierungsklausel vorgesehen (bitte die Gesetze und den Evaluationszeitraum benennen)?

2

Welche anderen seit dem 1. Januar 2005 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), BMEL und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchgeführten Maßnahmen und an Dritte vergebene Projekte, wie Informationskampagnen o. Ä., mit verbraucherpolitischem Bezug enthalten eine Evaluierungsklausel, bzw. für welche Maßnahmen ist eine Evaluation geplant (bitte die jeweilige Maßnahme und den Evaluationszeitraum benennen)?

3

Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung bestimmt, welche seit dem 1. Januar 2005 erlassenen Bundesgesetze und Maßnahmen einer Evaluation unterzogen werden?

4

Wem oblag bei den jeweiligen Gesetzen und Maßnahmen der Evaluationsauftrag (bitte die jeweiligen Gesetze und Maßnahmen einzeln benennen)?

5

In welchen Fällen wurden bei seit dem 1. Januar 2005 erlassenen Bundesgesetzen mit verbraucherpolitischem Bezug externe Dienstleister mit der Evaluation beauftragt (bitte die Gesetze und den jeweiligen externen Dienstleister benennen)?

6

Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Evaluationsvorhaben?

7

Wer legt das inhaltliche Evaluationsziel, die Erhebungsmethode und die Datengrundlage fest?

8

Welches gegebenenfalls auch normative Verbraucherbild oder welche differenzierten Verbraucherbilder werden der Primär- und Sekundäranalyse innerhalb einer Evaluation zugrunde gelegt?

9

Werden die Kriterien der Evaluation vorab verbindlich bestimmt? Wenn ja, sind diese öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo?

10

Werden innerhalb des Evaluationsberichts Vorschläge zum weiteren Verfahren unterbreitet?

11

Wie viele Haushaltsmittel sind im Etat des BMJV für die Evaluation von Gesetzen und andere Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des BMJV fallen, jährlich vorgesehen? Wie teuer waren die einzelnen Evaluationsvorhaben? Wurde der Haushaltstitel ausgeschöpft?

12

Wie viele Haushaltsmittel sind im Etat des BMEL für die Evaluation von Gesetzen und andere Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des BMEL fallen, jährlich vorgesehen? Wie teuer waren die einzelnen Evaluationsvorhaben? Wurde der Haushaltstitel ausgeschöpft?

13

Wie viele Haushaltsmittel sind im Etat des BMUB für die Evaluation von Gesetzen und andere Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des BMUB fallen, jährlich vorgesehen? Wie teuer waren die einzelnen Evaluationsvorhaben? Wurde der Haushaltstitel ausgeschöpft? Nach welchen Kriterien wird der finanzielle Rahmen für Gesetzesevaluationen festgelegt? Nach welchen Kriterien wird der finanzielle Rahmen für die Evaluation von Maßnahmen festgelegt?

14

Bei wie vielen und welchen Gesetzen, bei denen in den letzten zehn Jahren Evaluierungen durchgeführt worden sind, wurde nach der Evaluierung, wenn sich Handlungsbedarf gezeigt hat, eine Änderung der Gesetzeslage von der Bundesregierung angestoßen?

15

Bei wie vielen und welchen Maßnahmen, bei denen in den letzten zehn Jahren Evaluierungen durchgeführt worden sind, wurde nach der Evaluierung, wenn sich Handlungsbedarf gezeigt hat, Änderungen der Maßnahme durchgeführt?

16

Sind die Evaluationsberichte von Gesetzen und Maßnahmen öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo (bitte jeweils auflisten)?

17

Ist der Auftrag für die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD im Herbst 2016 vorgesehene Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken bereits vergeben? An wen? Welche Bereiche des Gesetzes werden von der Evaluation abgedeckt? Welche Kriterien werden bei der Evaluation untersucht? Welche Daten werden hierfür erhoben? Welche Methoden werden bei der Evaluation angewandt? Wann werden die Ergebnisse vorliegen?

18

Plant die Bundesregierung eine weitere Auflage des im Jahr 2012 vom damaligen BMELV initiierten Gutachtens zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher? Wenn nein, warum nicht?

19

Welche Rolle spielt die Unterabteilung des Bundeskanzleramts mit dem Titel „Wirksam regieren“ im Zusammenhang mit der Evaluation von Gesetzen und Maßnahmen?

20

Untersucht das Team „Wirksam regieren“ bestehende Regulierungen dahingegen, ob die Verhaltenswissenschaft effektivere Lösungen als klassisches Regulierungsrecht bietet und gibt daraufhin Empfehlungen für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Gesetzen und politischen Maßnahmen?

21

Wie wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung vom „Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben“ umgesetzt, bei dem „der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher begründet und konkret ausgeführt“ wird? Gibt es hierzu konkrete Planungen? Fanden hierzu Gespräche mit den beteiligten Ressorts statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

22

Wie wird der Verbrauchercheck bei gesetzgeberischen Vorhaben derzeit umgesetzt, und welche Rolle spielt er bei der Evaluierung von Gesetzen?

23

Welche Rolle spielt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, wenn es um die Evaluierung von Gesetzen mit Verbraucherschutzbezug geht? Berät der Rat das BMJV bei dieser Thematik?

24

Bei welchen Gesetzen wurden durch die Bundesregierung vorab Evaluierungen zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher durchgeführt? Bei welchen Maßnahmen wurden vorab Evaluierungen zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher durchgeführt (bitte die Gesetze und Maßnahmen einzeln benennen)?

25

Plant die Bundesregierung, in Zukunft auch Gesetze mit verbraucherpolitischem Bezug zu evaluieren, die bisher keine Evaluationsklausel enthalten?

26

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine „Drei-Schritt-Prüfung“, in der zwischen ex ante (Verbraucherpolitikfolgenabschätzung, Cost Benefit Analysen, Pilottests, Reallabore), ex interim (Mid term reviews) und ex post Evaluierung differenziert wird? Wird dies gänzlich oder teilweise bereits durch die Bundesregierung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

27

Finden im Zuge der vorgeschriebenen Gesetzesfolgenabschätzung Cost Benefit Analysen durch die Bundesregierung statt? Wenn ja, wer führt diese durch?

28

Hat die Bundesregierung zur Überprüfung der Qualität von Regulierung Maßnahmen angestoßen, nachdem das Weißbuch „Europäisches Regieren“ und die „Better“ oder „Smarter Regulation“ Strategie der Europäischen Kommission einzelne Mitgliedstaaten inspiriert haben, Programme zur Überprüfung der Qualität von Regulierung anzustoßen (Adam Burgees, European Journal of Risk Regulation, Jahrgang 3, 2012, S. 3 bis 16)?

29

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Social and Behavioral Science Initiative im Weißen Haus in Washington D.C., die verhaltensökonomische Forschungsergebnisse und Evaluationsmethoden systematisch in die Politikgestaltung einbezieht?

Berlin, den 23. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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