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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einfuhr von Jagdtrophäen

Einfuhr artengeschützter Tiere zu Jagdzwecken: gestellte Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen gem. CITES, Elefantenstoßzahnimport, Elfenbeinimportverbot, Trophäen der "Großen Fünf", Erfüllung der EG-Verordnung 338/97, Genehmigungsvoraussetzungen, negative Auswirkungen der Trophäenjagd, Genehmigung ausgesuchter Arten, Auswilderung afrikanischer Löwen, Löwentrophäen aus Tansania, Tierschutz betr. Jagd im Ausland, Fördergelder für Trophäenjagd und lokale Wertschöpfung: unterstützte Projekte, Projektziele, -evaluierung und -umsetzung, Bestandsentwicklung bejagter Tierarten<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

13.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/614423.09.2015

Einfuhr von Jagdtrophäen

der Abgeordneten Steffi Lemke, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Abschuss des Löwen Cecil am Rande von Simbabwes Hwange-Nationalpark durch einen amerikanischen Trophäenjäger im Juli 2015 sorgte weltweit für große Empörung. Im vergangenen Jahr sorgte der Abschuss eines Elefanten durch einen hohen Thüringer Umweltbeamten für Aufsehen. Zahlreiche Fluglinien und Luftfrachtunternehmen haben als Reaktion auf die erhebliche öffentliche Kritik sowie infolge illegaler Praktiken den Transport von Jagdtrophäen teilweise oder ganz eingestellt. Doch viele Länder erlauben nach wie vor die Trophäenjagd. Und auch die Einfuhr von Jagdtrophäen, selbst von bedrohten und international geschützten Arten, ist in den meisten Ländern legal. Medienberichten zufolge sind Deutschland, Spanien und Frankreich die Länder, die die meisten Trophäen geschützter Tierarten in die Europäische Union einführen (www.theguardian.com/environment/2015/jul/27/killing-of-cecil-the-lion-prompts-call-for-eu-ban-on-importinglion-trophies). Die Trophäenjagd ist nicht nur aus tierschutzrechtlichen Fragen umstritten, auch aus Natur- und Artenschutzsicht muss die Praxis hinterfragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Einfuhr unter Artenschutz stehender Tierarten

Fragen35

1

Wie viele Anträge zur Einfuhr artengeschützter Tiere zu Jagdzwecken hat die Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2014 erhalten? Wie viele Anträge zur Einfuhr von Tierarten in den Anhängen A bis C des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – CITES) wurden genehmigt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte die Anzahl der Anträge, Genehmigungen und Ablehnungen jeweils nach betroffenen Tierarten und nach Jahren auflisten und erläutern, ob es sich um ganze Tiere oder Körperteile handelt)?

2

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass weiterhin Elefantenstoßzähne nach Deutschland importiert werden (zwölf Stoßzähne im Jahr 2014, zwei bereits im Jahr 2015, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 18/5768)?

3

Da offenbar mehr Elfenbein als „ab und an mal beim Zoll ein kleines, geschnitztes Figürchen“ (Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, www.sueddeutsche.de/wissen/umweltministerin-barbara-hendricks-unbegrenztes-wachstum-ist-nicht-moeglich-1.1943486-4) nach Deutschland kommt, wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um den Import von Elfenbein zu verbieten?

4

Wie viele und welche Jagdtrophäen von wie vielen Tieren der sogenannten Großen Fünf wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2014 nach Deutschland eingeführt?

5

Enthalten die Datenbanken des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Washingtoner Artenschutzübereinkommens die Anzahl importierter Tiere oder lediglich die Anzahl der importierten Körperteile, und wie prüft die Bundesregierung in letzterem Fall, wie viele artengeschützte Tiere zu Jagdzwecken getötet wurden?

6

Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einfuhr von Jagdtrophäen alle Anforderungen des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfüllt?

a) Welche Behörden führen die Überprüfung durch, welches Prozedere verfolgen sie hierbei, welche Mindestinformationen müssen vorliegen, wie aktuell und umfassend müssen diese sein, und wie werden diese Angaben überprüft?

b) Erfolgt die Überprüfung aller Anträge jeweils im Einzelfall, und sind die nach der Verordnung zuständigen Wissenschafts- und Vollzugsbehörden in allen Fällen an der Prüfung beteiligt?

c) Werden Informationen auf Ebene des jeweils genutzten Tierbestandes oder des nationalen Bestandes vorgelegt und überprüft oder auf beiden Ebenen?

d) Prüft die Bundesregierung bei Anträgen zur Einfuhr streng geschützter Arten (Anhang A der Verordnung) in jedem Einzelfall, ob die Jagd einen Beitrag zum Artenschutz leistet, und welche Kriterien werden hierbei angelegt?

7

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die zuständigen deutschen Genehmigungsbehörden eine Einfuhrgenehmigung ablehnen?

8

Welche Fälle sind der Bundesregierung im Bereich der Trophäenjagd bekannt, bei denen es Zweifel an der Legalität gab?

a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass bei der Jagd im Ausland in der Regel alle Bestimmungen des Jagdlandes eingehalten werden, oder treten wiederholt Unregelmäßigkeiten auf?

b) Inwiefern und anhand welcher Informationen und Kriterien erfolgt eine Überprüfung von Wildtiermanagement und Artenschutzvollzug im betroffenen Exportland, und wie fließen die Erkenntnisse in die Genehmigungsentscheidung ein?

9

Prüft das BfN im Einzelnen die „strikte Umsetzung“ gesetzlicher Regelungen und die Einhaltung der vom BfN genannten Mindestanforderungen (www.bfn.de/0302_konsumtive_nutzung.html), die eine Jagd auf gefährdete Tiere in Einzelfällen akzeptabel machen, und wie erfolgt dies? Welche Belege für die Erfüllung der Anforderungen liegen für die nach Deutschland importierten Arten und Exportländer konkret vor?

10

In welchen Fällen und nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der nach der Verordnung etablierten „Wissenschaftlichen Prüfgruppe“ aktiv, um einen EU-weiten Beschluss zur Aussetzung der Trophäeneinfuhr für bestimmte Arten zu erreichen?

11

Welchen Ansatz verfolgt die zuständige deutsche Behörde bei der Prüfung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen?

a) Verfolgt sie Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 338/97, oder verfolgt sie den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Weg zur Einführung des CITES und zu ihrer Implementierung in der Europäischen Union (http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/trade_regulations/KH7707262DEC.pdf)?

b) Liegt nach Auffassung der Bundesregierung die Nachweispflicht dafür, ob die vorliegenden Informationen die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen bzw. nicht erfüllen, bei Ausfuhrstaat und Antragsteller oder bei den deutschen Genehmigungsbehörden?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Bestände der bei Großwildjägern begehrten Arten (wie z. B. Elefanten, Löwen, Eisbären) durch Wilderei, Lebensraumverlust und andere Faktoren teils stark rückläufig sind und gleichzeitig Jagdquoten und Anzahl der Jagdabschüsse gleich bleiben oder sogar erhöht werden (www.cites.org „National export quotas“)? Welche Konsequenzen zieht sie hieraus in Bezug auf die Genehmigungserteilung, und hält sie die Trophäenjagd auf bedrohte Arten mit stark abnehmenden Tierbeständen für verantwortbar?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus wissenschaftlichen Publikationen (z.B. zu Elefanten, Löwen und anderen Großkatzen) über negative Auswirkungen der Trophäenjagd (wie z. B. Überjagung, Beeinflussung des Genpools, Veränderung von Alters- und Populationsstrukturen), und welche Konsequenzen zieht sie hieraus?

14

Teilt die Bundesregierung Bedenken über negative Auswirkungen der Trophäenjagd, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus, und welche Schritte plant sie gegebenenfalls auf Bundes- bzw. EU-Ebene?

15

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um ein EU-weites oder nationales Einfuhrverbot von (Löwen-)Trophäen aus der Jagd zu erwirken? Wenn ja, welche Gespräche und Initiativen hat die Bundesregierung bereits angestoßen oder wird sie anstoßen? Wenn nein, weshalb nicht?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die seit dem Frühjahr dieses Jahres erforderliche Einfuhrgenehmigung durch das BfN für einige ausgesuchte Arten (Verordnung (EU) 2015/56)?

a) Wie viele Genehmigungen für die Einfuhr von Jagdtrophäen dieser Tierarten wurden seit dem Inkrafttreten erteilt? Wie viele wurden mit welcher Begründung abgelehnt?

b) Welche Entwicklung bei Einfuhren gibt es seit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung durch das BfN?

c) Erscheint dieses Instrument der Bundesregierung wirksam? Wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung für eine Ausweitung des Instrumentes auf weitere Tierarten ein? Welche Schritte plant sie?

17

Wie viele erfolgreiche Auswilderungen von afrikanischen Löwen aus menschlicher Obhut bzw. aus Zuchtbetrieben sind der Bundesregierung bekannt, und welche Belege für eine nachhaltige Stützung wildlebender Löwenbestände aus solchen Projekten liegen der Bundesregierung vor?

18

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der australischen Regelung, wonach Löwen in Australien in Zukunft so behandelt werden, als seien diese in Anhang I des CITES gelistet, damit Importe von Löwen (produkten) stark eingeschränkt werden und Jagdtrophäen nicht mehr importiert werden dürfen? Will die Bundesregierung dem Schritt Australiens auf nationaler Ebene folgen? Wenn nein, warum nicht?

19

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die EU-Entscheidung, die Einfuhr von Löwentrophäen aus Tansania zu genehmigen?

20

Wie positionierten sich Vertreter Deutschlands in der Scientific Review Group zu der Frage, ob die Einfuhr von Löwentrophäen aus Tansania zu genehmigen sei?

Tierschutz

21

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Trophäenjagd ein – entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes – vernünftiger Grund, der das Töten eines Wirbeltieres rechtfertigt?

22

Stehen die im Ausland zum Teil erlaubten und angewandten Jagdmethoden, wie die Jagd mit Pfeil und Bogen, das Hetzen mit Hunden, Anködern mit Beutetieren und die z.B. in Südafrika praktizierte Gatterjagd (canned hunting), nach Ansicht der Bundesregierung im Einklang mit den im deutschen Tierschutzgesetz zitierten „Grundsätzen weidgerechter Jagdausübung“?

23

Inwieweit hält die Bundesregierung die Trophäenjagd im Ausland unter Tierschutzgesichtspunkten für unterstützenswert, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für den Import von Jagdtrophäen?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern ein Schießnachweis und ein Jagdschein zur Jagd im Ausland Voraussetzung sind?

Fördergelder für die Trophäenjagd und lokale Wertschöpfung

25

In welchen Staaten und dort in welchen Gebieten genau unterstützt die Bundesregierung derzeit direkt oder indirekt Projekte, die die Trophäenjagd beinhalten (bitte mit Angabe der jeweiligen Haushaltstitel, Laufzeit und Fördersumme der betroffenen Projekte)?

26

Welche Projekte, die die Trophäenjagd beinhalten, wurden in den vergangenen zehn Jahren unterstützt (bitte mit genauer Angabe der jeweiligen Länder, Regionen und von der Bundesregierung geförderten Beträge)?

27

Was ist das Ziel dieser Projekte, werden diese von unabhängiger Stelle evaluiert, und wie genau wird die Erreichung der Ziele evaluiert?

28

Welche Beträge oder sonstigen Leistungen (bitte mit Angabe des Wertes) erhalten die im Projektgebiet lebenden Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung aus den geförderten Projekten?

29

Welche Unternehmen, Personen, Institutionen, Regierungs- oder Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Umsetzung dieser Projekte beteiligt, und in welchem Umfang erhalten diese direkt Mittel von der Bundesregierung oder profitieren sie anderweitig von den Projekten (z. B. aus Einnahmen aus der Jagd)?

30

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand der bejagten Tierarten im jeweiligen Jagdgebiet konkret entwickelt, und inwiefern kann dies direkt auf das geförderte Projekt oder andere Faktoren zurückgeführt werden?

31

Wie viele Tiere welcher Arten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Projektlaufzeit im jeweiligen Gebiet von Jägern getötet?

32

Welche anderen dokumentierten Ergebnisse hat das Projekt nachweislich gehabt?

33

Unterstützt die Bundesregierung in Ländern, die von EU-Einfuhrverboten betroffen sind (z. B. Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Mosambik, Tansania, Sambia), Jagdprojekte, welche Arten werden dort nach Kenntnis der Bundesregierung bejagt, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus, dass Einfuhrverbote für diese Länder gelten?

Berlin, den 23. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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