[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Oktober 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6342
18. Wahlperiode 14.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6171 –
Pläne der Verkehrs- und Innenminister der Europäischen Union zur Verschärfung
der Kontrollen von Passagieren und Gepäck bei Zugreisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei einem Treffen der Verkehrs- und Innenminister der Europäischen Union
(EU) in Paris am 29. August 2015 wurden laut einer Erklärung mehr Kontrollen
in Zügen und auf Bahnsteigen sowie mehr Kontrollen von Passagieren und
Gepäck verabredet (Ratsdok. 11594/15). Das Treffen war eine Reaktion auf den
mutmaßlichen Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris
vom 21. August 2015. Aus Deutschland nahmen der Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, und der Bundesminister
des Innern, Dr. Thomas de Maizière, teil. Weitere Minister kamen aus Belgien,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, der
Schweiz und Spanien (
www.tagesschau.de vom 29. August 2015). Auch die
EU-Kommissare Dimitris Avramopoulos und Violeta Bulc sowie der EU-
Koordinator für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, waren vertreten.
Laut der Erklärung müssten alle polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeitsformen in Europa intensiver genutzt werden, insbesondere das Schengener
Informationssystem (SIS II). Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
seien angehalten, Verdächtige verstärkt nach Artikel 36/3 zur verdeckten
Fahndung auszuschreiben. „Koordinierte und simultane Kontrolloperationen“ auf
bestimmten Strecken seien ebenfalls vonnöten. Angestrebt sei eine
„informationsbasierte“ („information led“) Sicherheitsherangehensweise. Diese betreffe
alle Transportwege (Schiene, Luft, Wasserwege und Straßen). Auch müssten
existierende, grenzüberschreitende Polizeinetzwerke genutzt werden. Genannt
werden das Netzwerk der Eisenbahnpolizeien (TISPOL), das Netzwerk
polizeilicher Spezialkräfte ATLAS sowie das International Rail Transport Committee.
Verabredet wurde die Verbesserung des Datentausches zwischen allen
nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden, die für den grenzüberschreitenden
Bahnverkehr zuständig sind. Außerdem sollten Passagier- und
Gepäckkontrollen an Bahnhöfen und in Zügen verstärkt werden („visual inspection and
luggage control, both in stations and onboard trains“). Geplant ist auch der Ausbau
gemeinsamer Streifen im Rahmen der Gemeinsamen Zoll- und Polizeizentren.
Auch zielgerichtete Kontrollen aufgrund von Lageerkenntnissen seien möglich.
In den Zügen solle mehr Sicherheitspersonal mitfahren, das Zugpersonal solle
entsprechend ausgebildet werden. Geprüft werden solle zudem, inwiefern
Bahnfahrkarten für Hochgeschwindigkeitszüge im europäischen Bahnnetz zukünftig
nur noch mit Namen personalisiert vergeben werden könnten („implementation
of nominative tickets for long-range international trains“). Sämtliche
Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein, damit Bahnreisende nicht auf Flug- oder
Busreisen auswichen. Weitere Maßnahmen könnten auf einem noch
einzuberufenden Treffen aller europäischen Behörden und Dienstleister, die für den
Schienentransport und die Schienensicherheit verantwortlich sind, verabredet
werden. Vor allem die Zusammenarbeit mit Zollbehörden könnte derart
intensiviert werden. Auch die Kooperation mit der „Land Transport Security Expert
Group“ (LANDSEC) könne verstärkt werden. Geprüft werden müsse, inwiefern
Sicherheitskonzepte für Flugreisen auch auf Schienentransporte angewendet
werden könnten. Hierzu hatte der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung
vor einiger Zeit gefordert, auch für Zugreisen Fluggastdaten zu verarbeiten.
Desweiteren rufen die Unterzeichner/-innen dazu auf, „neue Technologien“ zur
Verstärkung der Sicherheit im Schienenverkehr zu nutzen. Auch die
„Cybersicherheit“ für Schieneninfrastrukturen müsse gestärkt werden.
Laut dem Bundesinnenminister müssten mehr Verdächtige „eher zur offenen als
zur verdeckten Fahndung ausgeschrieben werden“. Auch könnte ein bereits
existierender Investitionsplan „für die bessere Nutzung von Kameras in
deutschen Bahnhöfen“ genutzt werden. Weil der Thalys-Angreifer zuvor in
Flugzeugen unterwegs gewesen sei, müsse auch die europäische
Fluggastdatenspeicherung eilig vorangetrieben werden. Zur Prüfung, inwiefern auf einigen
deutschen Strecken Namenstickets eingeführt werden könnten, wolle man ein
Gutachten einholen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Eisenbahnverkehr hat eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung
und trägt wesentlich dazu bei, dem hohen und zukünftig weiter steigenden
Mobilitätsanspruch der Bevölkerung in Deutschland und Europa gerecht zu werden.
Alleine die Deutsche Bahn AG registrierte im vergangenen Jahr über 2 Milliarden
Reisende in ihren Zügen. Hinzu kommen die Reisenden, die Züge anderer
Eisenbahnunternehmen genutzt haben.
Der Zugang zum Eisenbahnverkehr ist in Deutschland über rund 5 500 Bahnhöfe
möglich. Die Reisenden haben die Möglichkeit, von diesen Bahnhöfen aus, ohne
das „System Eisenbahn“ zu verlassen, mit Zügen Ziele in Deutschland und im
europäischen Ausland zu erreichen.
Der Eisenbahnverkehr ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
dem ersten Abfahrbahnhof und dem Zielbahnhof grundsätzlich eine Vielzahl von
Zwischenhalten liegt. An jedem dieser Zwischenhalte ist prinzipiell der Zu- und
Ausstieg aus dem Zug möglich.
Für den Luftverkehr ist hingegen eine „Punkt zu Punkt-Verbindung“ („Non-
Stop“ zwischen zwei Flughäfen) charakteristisch. Vergleichbare
Sicherheitsmaßnahmen wie im Luftverkehr, beispielsweise Personen- und Gepäckkontrollen
aller Reisenden, sind daher nicht umsetzbar.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in Europa und in
Deutschland terroristische Anschläge auf schienengebundene Verkehrsmittel nicht
auszuschließen sind. Dies haben auch die Anschläge in Madrid und London und die
versuchten Anschläge in Dortmund und Koblenz sowie in Bonn gezeigt.
Die Bundespolizei und die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des
Bundes tätigen Verkehrsunternehmen berücksichtigen dies bei ihrer hoheitlichen
Aufgabenwahrnehmung, bzw. im Rahmen der unternehmerischen
Gefahrenvorsorge, in die die jeweils aktuellen Lageerkenntnisse einfließen. Die polizeilichen
Maßnahmen der Bundespolizei erfolgen auch zukünftig nach den Umständen des
jeweiligen Einzelfalles auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Gemeinsam mit den Polizeien der Länder wird so die Sicherheit
auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes auf einem konstant hohen
Niveau gewährleistet.
Die Bundespolizei steht darüber hinaus im ständigen Ausstauch mit ihren
nationalen und internationalen Netzwerkpartnern. Neben den nationalen
Sicherheitsbehörden ist dies unter anderem auch das europäische Bahnpolizeinetzwerk
RAILPOL. Der Austausch in diesen Netzwerken ist seit Jahren geübte Praxis und
wird auch zukünftig fortgesetzt. Die Inhalte orientieren sich an den bisherigen
Erfahrungen der Partner und an aktuellen Lageentwicklungen.
Den Bundessicherheitsbehörden liegen derzeit keine Anhaltspunkte darüber vor,
dass der grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeitsverkehr einer höheren
Gefährdung unterliegt, als andere Eisenbahnverkehre in Deutschland. Die
hoheitlichen Maßnahmen der Bundespolizei und die Maßnahmen der
Verkehrsunternehmen im Rahmen der unternehmerischen Gefahrenvorsorge beziehen sich insofern
auf das gesamte Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes und auf
alle Züge, die hierauf verkehren.
Aus Sicht der Bundesregierung müssen diese Maßnahmen in einem
angemessenen Verhältnis zwischen dem Nutzungszweck des Verkehrsmittels Eisenbahn,
dem Nutzungsverhalten der Reisenden und den erforderlichen
Sicherheitsinteressen stehen. Darüber hinaus sind die Dimension des Eisenbahnverkehrs in
Deutschland und die infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Frankreich hat am 29. August 2015 zu einem Treffen der Innen- und
Verkehrsminister eingeladen. An dem Treffen haben auch die EU-Kommissare Dimitris
Avramopoulus und Violetta Bulc und der EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove teilgenommen. Ein Wortprotokoll ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Als wesentliches Ergebnis wurde eine Erklärung mit
folgenden Kernpunkten verabschiedet:
Verstärkung der Zusammenarbeit einschließlich Optimierung des
Datenaustausches aller nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden im Bereich
des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs.
Intensivierung von Passagier- und Gepäckkontrollen an Bahnhöfen und in
Zügen, soweit erforderlich, sowie der bereits existierenden gemeinsamen
Streifen.
Verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen; verbesserte
Sicherheitsausbildung des Zugpersonals.
Evaluierung der Möglichkeiten einer flächendeckenden Einführung
personalisierter Bahnfahrkarten bei der Nutzung von Hochgeschwindigkeitszügen
im europäischen Bahnnetz.
Entschlossene Umsetzung der Vereinbarungen des Europäischen Rates vom
12. Februar 2015 und der Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung
sowie Appell zur möglichst schnellen Einführung eines EU-weiten PNR-
Systems, zur Eindämmung des illegalen Waffenbesitzes durch geeignete
Rechtsinstrumente sowie zur vollen Nutzung des Schengen-Informations- und
Kontrollsystems.
Die Vereinbarung war zwischenzeitlich auch Gegenstand eines Treffens der
Experten für Sicherheit im Oberflächenverkehr (LANDSEC). Darüber hinaus ist sie
Gegenstand von weiteren Besprechungen auf verschiedenen EU-Ebenen.
Deutschland begrüßt hierbei grundsätzlich, dass die Europäische Kommission
und die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam alles unternehmen, um Terroranschläge
im Eisenbahnverkehr und die davon ausgehenden Gefahren möglichst
weitgehend einzudämmen. Aus Sicht der Bundesregierung sind derzeit hierzu jedoch
keine weiteren gesetzlichen Regelungen erforderlich. Vielmehr ist Austausch von
„Best Practices“ zu intensivieren, um solchen Ereignissen wirkungsvoll begegnen
zu können.
1. Welche eigenen Beiträge haben die Teilnehmenden aus Deutschland auf
dem Treffen in Paris gehalten?
2. Welche Beiträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den
EU-Kommissaren Dimitris Avramopoulos und Violeta Bulc sowie dem
EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, gehalten?
3. Welche Vorschläge zur Erhöhung der Sicherheit haben die EU-Kommissare
Dimitris Avramopoulos und Violeta Bulc sowie der EU-Koordinator für
Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, vorgetragen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit hinsichtlich der Sicherheit im Schienentransport
verbessert werden?
Die Bundespolizei arbeitet schon bisher mit den zuständigen Behörden eng und
vertrauensvoll im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zusammen. Diese
Zusammenarbeit wird auch in Zukunft nach den Umständen des jeweiligen
Einzelfalles sowie unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse fortgesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
5. Inwiefern könnte dabei aus Sicht der Bundesregierung das Schengener
Informationssystem (SIS II) genutzt werden?
Das Schengener Informationssystem (SIS II) liefert bereits heute verschiedene
Möglichkeiten. Es ist ein gemeinsames Informationssystem aller beteiligten
Staaten, durch das Ausschreibungen, die der Suche nach Personen und Sachen dienen,
zum elektronischen Abruf den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen
(Behörden für Grenzkontrollen, sonstige polizeiliche und zollrechtliche
Überprüfungen im Inland, Erteilung der Aufenthaltstitel, Vollzug des Ausländerrechts). Das
SIS II ist für Fahndungs- und Ermittlungsarbeiten der Polizei unentbehrlich.
Daten, von deutschen Polizei- oder Justizbehörden gesuchten Personen und
Objekten stehen bereits nach kurzer Zeit allen angeschlossenen deutschen und
europäischen Behörden zur Verfügung. Die Kontrolle an sich und der Abgleich
personenbezogener Daten mit dem SIS II richten sich nach europäischem und/oder
nationalem Recht.
6. Auf welche Weise wäre es organisatorisch, aber auch rechtlich umsetzbar,
„koordinierte und simultane Kontrolloperationen“ auf bestimmten Strecken
durchzuführen?
7. Auf welchen deutschen oder grenzüberschreitenden Strecken wären solche
Operationen aus Sicht der Bundesregierung vonnöten oder wünschenswert?
8. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Forderung nach einer
„informationsbasierten“ („information led“) Sicherheitsherangehensweise
umsetzen?
9. Inwiefern würden davon auch die Transportwege Luft, Wasserstraßen und
Straßen erfasst?
Die Fragen 6 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Polizeiliche Maßnahmen der Bundespolizei zur Gewährleistung der Sicherheit
auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes richten sich wie bisher nach
den Umständen des jeweiligen Einzelfalls sowie aktuellen Lageerkenntnissen und
erfolgen auf der Grundlage der jeweils geltenden Bestimmungen sowie im
Rahmen der bestehenden Aufbauorganisation.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die
Zusammenarbeit mit existierenden, grenzüberschreitenden Polizeinetzwerken verbessert
werden?
Die Polizeibehörden des Bundes arbeiten schon bisher mit ihren europäischen
Partner eng und vertrauensvoll im Rahmen der jeweiligen rechtlichen
Möglichkeiten zusammen. Diese Zusammenarbeit wird auch in Zukunft nach den
Umständen des jeweiligen Einzelfalles sowie unter Beachtung der jeweiligen
Lageerkenntnisse fortgesetzt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
11. Welche neuen Projekte könnten dabei vom Netzwerk der
Eisenbahnpolizeien (TISPOL), dem Netzwerk polizeilicher Spezialkräfte ATLAS sowie
dem International Rail Transport Committee initiiert werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheit im
deutschen Schienentransport durch die Zusammenarbeit mit Zollbehörden
intensiviert werden?
Die Bundespolizei arbeitet schon bisher mit den zuständigen Zollbehörden im
Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten
zusammen. Diese Zusammenarbeit wird auch in Zukunft nach den Umständen des
jeweiligen Einzelfalles sowie unter Beachtung der aktuellen Lageentwicklung
fortgesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Welche Bundesbehörden haben in welchen Projekten bereits in der „Land
Transport Security Expert Group“ (LANDSEC) mitgearbeitet?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das
Bundesministerium des Innern (BMI) sind Mitglieder der Land Transport
Security Expert Group (LANDSEC-Gruppe) und nehmen an Sitzungen und
Besprechungen anlass- und themenbezogen teil.
Die Bundesregierung führt keine Übersicht darüber, welche Bundesbehörden in
einzelnen Projekten involviert waren.
14. Inwiefern könnten Ergebnisse der LANDSEC-Sicherheitsforschungen aus
Sicht der Bundesregierung für die Sicherheit im deutschen
Schienentransport genutzt werden?
Das EU-Forschungsrahmenprogramm „Sicherheitsforschungen“ ist am 31.
Dezember 2013 ausgelaufen. Es wird unter dem neuen EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizont 2020“ weiterentwickelt.
Die mögliche Nutzung von Ergebnissen aus Sicherheitsforschungsprogrammen
hängt von deren Geeignetheit sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls
und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
15. Welche Sicherheitskonzepte für Flugreisen könnten aus Sicht der
Bundesregierung auch auf Schienentransporte angewendet werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Experten im Rahmen einer
LANDSEC-Anhörung überwiegend darauf hingewiesen, dass die bestehenden
Sicherheitskonzepte für Flugreisen weder quantitativ noch qualitativ,
insbesondere im Hinblick auf die zu wahrende Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Aufwand
und Nutzen, auf Schienentransporte angewendet werden können.
16. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Sicherheit im
deutschen Schienentransport durch eine Erweiterung des Datentausches
zwischen nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden verbessert werden?
Die Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden
orientiert sich an den Umständen des jeweiligen Einzelfalls auf der Grundlage der
jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Zusammenarbeit wird auch
in Zukunft unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse fortgesetzt. Dies
betrifft auch den Datenaustausch.
17. Was hat der Bundesinnenminister konkret damit gemeint, mehr Verdächtige
„eher zur offenen als zur verdeckten Fahndung“ auszuschreiben?
Die polizeilichen Informationssysteme enthalten anlassbezogene
Fahndungsmöglichkeiten, nach denen sich die behördlichen Maßnahmen richten. Die
Erfahrungen bei der Bekämpfung des Phänomens „ausländische Kämpfer“ haben
gezeigt, dass verdeckt durchgeführte Maßnahmen beim Antreffen einer Person nicht
in jedem Fall zielführend sind, wenn sich diese lediglich auf eine im Anschluss
abzusetzende Meldung an die ausschreibende Behörde beschränkt. Daher
werden, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, weitere – auch offene –
Fahndungsausschreibungen befürwortet.
18. Inwiefern und auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre es aus Sicht der
Bundesregierung rechtlich möglich, wie in der gemeinsamen Erklärung
verabredet, Passagier- und Gepäckkontrollen an deutschen Bahnhöfen und in
Zügen zu verstärken?
19. Auf welche Weise würde dabei zwischen Sichtkontrollen und
Durchsuchungen unterschieden?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
20. Inwiefern werden auch bei der Bundesregierung Überlegungen angestellt,
die gemeinsamen Streifen im Rahmen der Gemeinsamen Zoll- und
Polizeizentren weiter auszubauen?
Die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Polizeidienststellen erfolgt im Rahmen
der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und unter Beachtung der zur Verfügung
stehenden personellen und materiellen Ressourcen.
Die gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit dienen dem
Informationsaustausch und der Koordinierung. Operative Tätigkeiten finden dort
nicht statt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu Frage 12 verwiesen.
21. In welchen Zügen bzw. auf welchen Strecken sieht die Bundesregierung hier
Defizite bereits vorhandener Kontrollen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
22. Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Ansicht, zur Erhöhung der
Sicherheit im Schienentransport müsse in den Zügen mehr Sicherheitspersonal
mitfahren?
Die Bundespolizei und die Eisenbahnverkehrsunternehmen begleiten bereits
heute Züge im Rahmen der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung,
beziehungsweise der unternehmerischen Gefahrenvorsorge. Dies wird auch in Zukunft
fortgesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.
23. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das Zugpersonal
entsprechend ausgebildet werden, und inwiefern würde dies die
Zusammenarbeit mit der Bundespolizei betreffen?
Die Bundespolizei arbeitet schon bisher im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung eng und vertrauensvoll mit den Eisenbahnunternehmen
zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt, unter Beachtung der jeweiligen
rechtlichen Zuständigkeit und Aufgaben, an der Schnittstelle zwischen hoheitlicher
Aufgabenwahrnehmung und unternehmerischer Gefahrenvorsorge. Dies umfasst
beispielsweise gemeinsame Schulungen und den Informationsaustausch und wird
auch in Zukunft, unter Berücksichtigung aktueller Lageentwicklungen,
fortgesetzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Inwiefern wird auch bei der Bundesregierung geprüft, ob Bahnfahrkarten für
Hochgeschwindigkeitszüge im deutschen oder europäischen Bahnnetz
zukünftig nur noch mit Namen personalisiert vergeben werden sollten?
25. Welche Behörden oder sonstigen Einrichtungen wurden hierzu mit der
Erstellung eines Gutachtens beauftragt, bzw. welche Planungen existieren
hierzu?
26. Wie genau lautet der Auftrag des Gutachtens, und wann soll es vorliegen?
27. Welche weiteren, ähnlichen Gutachten zu Möglichkeiten der Verstärkung
der Sicherheit im deutschen Schienenverkehr wurden nach dem Treffen in
Paris beauftragt?
Die Fragen 24 bis 27 werden gemeinsam beantwortet.
Mit Bahnfahrkarten für den Hochgeschwindigkeitsverkehr ist grundsätzlich der
Zugang zum deutschen Eisenbahnnetz an jedem der über 5 500 Bahnhöfe
möglich. Eine Zuordnung von Bahnfahrkarten zu einzelnen Zügen ist nur bei
bestimmten Angeboten möglich. Bei 80 bis 100 Millionen ICE-Reisenden im Jahr
oder selbst bei den rd. 5 Millionen Reisenden im grenzüberschreitenden
Fernverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Frankreich im Jahr 2014 erscheinen
weder eine Erfassung und Verifizierung der Personendaten im Schalter- und Online-
Vertrieb noch ein Abgleich dieser Daten mit Gefährderdateien machbar, soweit
es überhaupt rechtlich – auch datenschutzrechtlich – zulässig und eine Behörde
hierfür bestimmt wäre.
Gutachten sind in diesem Zusammenhang weder bekannt noch beauftragt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
28. Welche „neue Technologien“ zur Verstärkung der Sicherheit im deutschen
Schienenverkehr könnten aus Sicht der Bundesregierung genutzt oder
ausgebaut werden?
Eine pauschalisierte Aussage ist hierzu nicht möglich. Die Nutzung von
Technologien hängt von der Geeignetheit der jeweiligen Technologie sowie den
Umständen des jeweiligen Einzelfalls und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
29. Was hat der Bundesinnenminister konkret damit gemeint, ein bereits
existierender Investitionsplan „für die bessere Nutzung von Kameras in deutschen
Bahnhöfen“ könnte ebenfalls zur Verstärkung der Sicherheit im deutschen
Schienenverkehr herangezogen werden?
Seit dem Jahr 2014 läuft das zwischen dem BMI, der Bundespolizei und der
Deutsche Bahn AG vereinbarte gemeinsame 6-Jahre-Programm Video. In dessen
Rahmen wird die Videoüberwachung auf verschiedenen Bahnhöfen ausgebaut und
modernisiert.
30. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die
„Cybersicherheit“ für deutsche Schieneninfrastrukturen gestärkt werden?
Die informationstechnischen Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der DB
Netz AG werden durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. geschlossene Netze oder
Verschlüsselungstechniken, gemäß einer Gefährdungsanalyse in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
geschützt. Die Weiterentwicklung ist abhängig von den absehbaren Bedrohungen.
31. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ein Treffen aller
europäischen Behörden und Dienstleister, die für Schienentransport und
Schienensicherheit verantwortlich sind, einzuberufen?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen und Treffen auf
europäischer Ebene, die zu einer weiteren Verbesserung der Sicherheit auf dem
Gebiet der Bahnanlagen beitragen.
Konkrete Erkenntnisse zu dem in der Fragestellung genannten Treffen liegen der
Bundesregierung derzeit nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
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