Mögliche Neuauflage einer zivil-militärischen EUBAM-Mission in Tunesien unter Beteiligung der Bundeswehr
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Anschlägen im Bardo-Museum in Tunis und im Küstenort Sousse hat das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens eine weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform zugesagt (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2015).
Ausbildungshilfen und die Lieferung von technischem Equipment sollen demnach „noch mal massiv ausgebaut werden“. Für die nächsten Jahre stünden dafür 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gelder würden vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium der Verteidigung aufgebracht. Im Fokus stehe die Grenzsicherung zu Libyen. Laut dem Blatt habe der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, „einen neuen Versuch unternommen“, mit den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu starten. Ein solcher Ansatz sei im Jahr 2014 gescheitert. Nun sollen alle 28 Außenminister der Europäischen Union (EU) die EUBAM-Mission beschließen. Ziel der deutschen Maßnahmen sei auch der Aufbau „effektiver Polizeibehörden“. Das Bundesministerium des Innern werde hierzu vom Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei „unterstützt“. Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei verschenkt.
Zur Beihilfe bei der Grenzüberwachung verhandelt auch die Europäische Kommission mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Mio. Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/5600). Ziel von Kooperationen der Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und Seeweg nach Europa. Das Bundeskriminalamt schult seine Partner in der „Terrorismusbekämpfung“. Nun sollen Lehrgänge zur Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internets sowie zu Lauschangriffen folgen. Zusammen mit Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung anknüpfen.
Nach einer Reise der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, deutete sie nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 29. Juli 2015 an, „was sie sich an konkreter Unterstützung für das Land vorstellen kann“. Neben Schnellbooten und einem Schwimmdock zur Bootsreparatur werde die Bundeswehr „Hunderte Lastwagen liefern und für die Ausbildung der Techniker sorgen“. Dazu gebe es „Hunderte Doppelfernrohre und Helme sowie fünf Unimogs“. Zudem werde auch das Bundesverteidigungsministerium bei der Sicherung der 500 Kilometer langen Grenze mit Libyen eingesetzt. Offen sei aber, wie die Unterstützung umgesetzt werde. Auf Geheimdienstebene laufe die Zusammenarbeit schon länger. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ habe sich die Bundesregierung auch entschlossen, ihre G-7-Präsidentschaft zu nutzen, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land freizumachen“. Hierzu gehöre etwa der Ausbau des Hafens von Tunis, wofür Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden müssten.
Mit der Beteiligung an der Grenzsicherung der tunesischen Regierung gegenüber Libyen wird nach Ansicht der Fragesteller die EU-Politik neuer Zäune, Gräben und hochgerüsteter Grenzüberwachung nach Nordafrika exportiert. Eine Mission EUBAM Tunesien würde ein ähnliches Ziel verfolgen wie die im Jahr 2013 gestartete Mission EUBAM Libyen. Das Auswärtige Amt muss Lehren aus dieser ausschließlich gescheiterten EUBAM-Mission ziehen, denn es wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des Islamischen Staates in Libyen begünstigt. Das übrig gebliebene Gerippe von EUBAM Libyen wurde nach Tunis verlegt. Es kann vermutet werden, dass die neue Mission EUBAM Tunesien die praktische Fortführung von EUBAM Libyen wäre. Außer „Terrorismus“ sollte die Mission die Verhinderung unerwünschter Migration nach Europa besorgen. Die Bundeswehr und die Bundespolizei wollen sich in genau der Grenzregion ansiedeln, aus der viele Menschen mit Booten in Richtung Sizilien in See stechen. Indirekt unterstützt die Bundesregierung auf diese Weise auch den italienischen Vorschlag, an der tunesisch-libyschen Grenze ein EU-Polizeizentrum zur Migrationskontrolle einzurichten. Anstatt die Länder des Arabischen Frühlings zu Bollwerken der europäischen Migrationsabwehr auszubauen, muss die EU zu einer Migrationspolitik finden, die Geflüchteten mit Solidarität statt Abwehr begegnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Was ist der Bundesregierung inzwischen über den Stand der Verhandlungen zu einem „Anti-Terror-Abkommen“ bekannt, das dem tunesischen Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel vorgestellt wurde und „einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, De-Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien aufzeigt“ (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „vertieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ unter anderem mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden sollen, wer sind die Akteure und Adressaten, und inwiefern wurde bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen?
Inwiefern verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen zu Inhalten eines Vorhabens der Europäischen Kommission, die ein „Projekt zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“ plant und hierfür im Rahmen eines „laufenden Aktionsplans“ 25 Mio. Euro aufwenden will?
a) Auf welche Weise soll das Vorhaben „der Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen“ sowie der „Verbesserung der Grenzsicherheit“ gewidmet sein?
b) Inwiefern liegen mittlerweile Einzelheiten aus Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit Tunesien dazu vor, wie die Unterstützung der Bereiche „Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit“ umgesetzt werden soll?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer hierzu zwei Peer Reviews durchgeführt hat?
d) Inwiefern hat auch die Bundesregierung Zugang zu den Ergebnissen der Peer Reviews, welchen Inhalt haben diese Berichte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts „Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im Maghreb“ bekannt, das vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung durchgeführt wird und Strafjustiz- und Strafverfolgungsbeamte der adressierten Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen in der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll, und wozu der Bundesregierung im Juli 2015 noch nicht über konkrete Angaben zur Durchführung und Beteiligung verfügte (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Ländern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst derzeit „Migrationsdialoge“ führen?
a) Welches Ziel verfolgen die Dialoge im Einzelnen?
b) Wann und wo wird ein solcher Dialog mit Tunesien weitergeführt?
In welchen weiteren MENA-Ländern außer an die EU-Delegationen „im Libanon, im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis)“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung/Sicherheit“ entsandt?
Welche konkreten Aufgaben sollen die „Experten“ nach Kenntnis der Bundesregierung übernehmen, und auf welche Weise werden diese koordiniert?
Welchen Stand haben die Verhandlungen über die Neuauflage des deutschtunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens vom 7. April 2003?
a) Welche Regelungen soll das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung treffen?
b) Wann und wo ist die Unterzeichnung des Abkommens anvisiert?
Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten prüfte die Bundesregierung „im Lichte der Anschläge in Sousse“ (Bundestagsdrucksache 18/5600), und mit welchen tunesischen Stellen hat sie sich dazu ausgetauscht?
Welche Sachmittel hat das Auswärtige Amt seit dem Jahr 2010 an welche tunesischen Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert (bitte der Jahreszahl zuordnen)?
Welche weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform hat das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens zugesagt?
Woher stammen entsprechende Gelder, und wofür sollen sie ausgegeben werden?
Inwiefern treffen Berichte zu, wonach der Bundesaußenminister „einen neuen Versuch unternommen“ habe, mit den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu starten?
Inwiefern wurde die Initiative auch auf EU-Ebene behandelt, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Inwiefern war oder ist anvisiert, eine Mission EUBAM Tunesien ganz oder teilweise mit den Resten der Mission EUBAM Libyen zu verzahnen oder entsprechende Ressourcen zu nutzen?
Inwiefern soll das laut Bundestagsdrucksache 18/5600 gestartete gemeinsame „Grenzpolizeiprojekt“ mit Tunesien außer der „Bekämpfung illegaler Migration“ auch der Verhinderung von „Terrorismus“ dienen?
Inwiefern hat die Bundesregierung bereits „Experten der Bundespolizei“ nach Tunesien entsandt, um dort Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzunehmen, für die das Auswärtige Amt für das Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln der Transformationspartnerschaften zur Verfügung stellt (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Mit welchen Maßnahmen will das Bundesverteidigungsministerium die Regierung Tunesiens unterstützen?
a) Welche Dienstreisen haben hierzu bereits stattgefunden?
b) Wann und welcher Behörde werden welche Sachmittel überlassen (bitte detaillierte Zahlen angeben)?
c) Über welche Bewaffnung verfügen etwaige überlassene Fahrzeuge?
d) Welche Behörden werden auf welche Weise mit Personalmitteln unterstützt?
Welche einzelnen Maßnahmen und Vorhaben will das Bundesverteidigungsministerium mit welchen tunesischen Behörden zur Sicherung der 500 Kilometer langen Grenze mit Libyen durchführen?
a) Wann sollen diese Maßnahmen beginnen?
b) Welche weiteren Partner werden an den Maßnahmen beteiligt?
Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung ihre G-7-Präsidentschaft nutzte, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land freizumachen“?
a) Um welche einzelnen Projekte handelt es sich dabei?
b) An welchen dieser Projekte ist die Bundesregierung auf welche Weise beteiligt?
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus welchem Grund für den Ausbau des Hafens von Tunis Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden müssten?
Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5600 mit welchen tunesischen Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant?
Welche Abteilungen welcher deutschen, französischen und tunesischen Behörden sind mit welchen Aufgaben am Twinning Projekt „Renforcement des institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchen Ländern die Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ in Verzahnung mit der Vorgängermaßnahme des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments „Supporting rule-of-law-compliant investigations and prosecutions in the Maghreb region“ inzwischen begonnen wurde?
Welche weiteren einzelnen Maßnahmen „aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit“ werden hinsichtlich von „Ausbildungs-und Beratungshilfen zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen“ durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2015 durchgeführt, und welche Behörden werden davon adressiert (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
a) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen“ zur „Kriminalitätsbekämpfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern?
b) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen“ zur „Terrorismusbekämpfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern?
c) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen“ zur „Kriminaltechnik“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern?
d) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen“ zur „Sprengstoffentschärfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern?
Welche Techniken bzw. technischen Anwendungen welcher Hersteller wurden bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ zu den Themen „Telekommunikationsüberwachung“, „Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbeitung“ vom 10. bis 17. März 2015 in Tunis vorgestellt?
An welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung „Europäische Migrationsverbindungsbeamte“ (EMLO) entsandt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen?
a) Welche Aufgaben sollen die EMLO aus Sicht der Bundesregierung übernehmen?
b) Auf welche Weise sollen die EMLO mit den Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten von Polizeibehörden kooperieren?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte der Grenzagentur FRONTEX entsandt wurden bzw. werden sollen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, für welche Staaten der Sub-Sahara die Europäische Kommission ein Mandat zur Verhandlung von EU-Rückübernahmeabkommen erhalten sollte?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob zum „Valletta-Gipfel“ zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Ländern sowie zur Zusammenarbeit in der Grenzüberwachung am 11. und 12. November 2015 auch die sudanesische Regierung eingeladen wurde?