[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Oktober 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6421
18. Wahlperiode 19.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6229 –
Mögliche Neuauflage einer zivil-militärischen EUBAM-Mission in Tunesien
unter Beteiligung der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Anschlägen im Bardo-Museum in Tunis und im Küstenort Sousse hat
das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens eine weitere Unterstützung ihrer
Sicherheitssektorreform zugesagt (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2015).
Ausbildungshilfen und die Lieferung von technischem Equipment sollen
demnach „noch mal massiv ausgebaut werden“. Für die nächsten Jahre stünden
dafür 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gelder würden vom Auswärtigen Amt
und vom Bundesministerium der Verteidigung aufgebracht. Im Fokus stehe die
Grenzsicherung zu Libyen. Laut dem Blatt habe der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, „einen neuen Versuch unternommen“,
mit den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-
Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu starten. Ein solcher Ansatz sei im Jahr 2014
gescheitert. Nun sollen alle 28 Außenminister der Europäischen Union (EU) die
EUBAM-Mission beschließen. Ziel der deutschen Maßnahmen sei auch der
Aufbau „effektiver Polizeibehörden“. Das Bundesministerium des Innern werde
hierzu vom Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei „unterstützt“. Die
Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei
Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige
Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei
verschenkt.
Zur Beihilfe bei der Grenzüberwachung verhandelt auch die Europäische
Kommission mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Mio. Euro in
Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/5600). Ziel von Kooperationen der
Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und
Seeweg nach Europa. Das Bundeskriminalamt schult seine Partner in der
„Terrorismusbekämpfung“. Nun sollen Lehrgänge zur
Telekommunikationsüberwachung, Ausforschung des Internets sowie zu Lauschangriffen folgen.
Zusammen mit Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des
Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-
Überwachung anknüpfen.
Nach einer Reise der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der
Leyen, deutete sie nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 29. Juli 2015
an, „was sie sich an konkreter Unterstützung für das Land vorstellen kann“.
Neben Schnellbooten und einem Schwimmdock zur Bootsreparatur werde die
Bundeswehr „Hunderte Lastwagen liefern und für die Ausbildung der
Techniker sorgen“. Dazu gebe es „Hunderte Doppelfernrohre und Helme sowie fünf
Unimogs“. Zudem werde auch das Bundesverteidigungsministerium bei der
Sicherung der 500 Kilometer langen Grenze mit Libyen eingesetzt. Offen sei aber,
wie die Unterstützung umgesetzt werde. Auf Geheimdienstebene laufe die
Zusammenarbeit schon länger. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ habe sich die
Bundesregierung auch entschlossen, ihre G-7-Präsidentschaft zu nutzen, „um
Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land freizumachen“. Hierzu
gehöre etwa der Ausbau des Hafens von Tunis, wofür Genehmigungsverfahren
„beschleunigt“ werden müssten.
Mit der Beteiligung an der Grenzsicherung der tunesischen Regierung
gegenüber Libyen wird nach Ansicht der Fragesteller die EU-Politik neuer Zäune,
Gräben und hochgerüsteter Grenzüberwachung nach Nordafrika exportiert.
Eine Mission EUBAM Tunesien würde ein ähnliches Ziel verfolgen wie die im
Jahr 2013 gestartete Mission EUBAM Libyen. Das Auswärtige Amt muss
Lehren aus dieser schließlich gescheiterten EUBAM-Mission ziehen, denn es
wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem
gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des
Islamischen Staates in Libyen begünstigt. Das übrig gebliebene Gerippe von
EUBAM Libyen wurde nach Tunis verlegt. Es kann vermutet werden, dass die
neue Mission EUBAM Tunesien die praktische Fortführung von EUBAM
Libyen wäre. Außer „Terrorismus“ sollte die Mission die Verhinderung
unerwünschter Migration nach Europa besorgen. Die Bundeswehr und die
Bundespolizei wollen sich in genau der Grenzregion ansiedeln, aus der viele Menschen
mit Booten in Richtung Sizilien in See stechen. Indirekt unterstützt die
Bundesregierung auf diese Weise auch den italienischen Vorschlag, an der
tunesischlibyschen Grenze ein EU-Polizeizentrum zur Migrationskontrolle einzurichten.
Anstatt die Länder des Arabischen Frühlings zu Bollwerken der europäischen
Migrationsabwehr auszubauen, muss die EU zu einer Migrationspolitik finden,
die Geflüchteten mit Solidarität statt Abwehr begegnet.
1. Was ist der Bundesregierung inzwischen über den Stand der Verhandlungen
zu einem „Anti-Terror-Abkommen“ bekannt, das dem tunesischen
Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel vorgestellt wurde und „einen breiten
Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des
Dialogs, verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, De-
Radikalisierung, Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien
aufzeigt“ (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Am 21. September 2015 fand eine erste Runde des „Vertieften Politischen
Dialogs über das Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ zwischen der Europäischen
Union (EU) und Tunesien statt. Hierzu war der Koordinator der EU für die
Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, nach Tunis gereist. Besprochen wurde
u. a. die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer nationalen AT-
Terrorstrategie. Der Dialog wird im Jahr 2016 fortgesetzt werden. Ein „Anti-Terror-
Abkommen“ ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht das Ziel dieses
Dialogs.
2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die
„vertieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ unter anderem mit Marokko,
Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden sollen,
wer sind die Akteure und Adressaten, und inwiefern wurde bereits mit
entsprechenden Maßnahmen begonnen?
Außer mit Tunesien (vgl. Antwort zu Frage 1) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher keine „vertieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ mit den
genannten Staaten der MENA-Region stattgefunden.
3. Inwiefern verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen zu
Inhalten eines Vorhabens der Europäischen Kommission, die ein „Projekt
zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“ plant und hierfür im Rahmen
eines „laufenden Aktionsplans“ 25 Mio. Euro aufwenden will?
Die Europäische Kommission plant ein dreijähriges Projekt zur Reform des
Sicherheitssektors in Tunesien, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio.
Euro umfassen soll. Dieses Projekt geht zurück auf zwei Peer Reviews, die die
Europäische Kommission unter Beteiligung von Sicherheitsfachleuten aus den
Mitgliedsstaaten (deutsche Experten waren nicht beteiligt) in den Jahren 2013
und 2014 in Tunesien durchgeführt hat. Ihr Ziel war die Evaluierung des
Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements. Die Bundesregierung hatte Einblick
in die Ergebnisse der Peer Reviews und trägt deren Schlussfolgerungen mit. Dem
Ergebnis der Peer Reviews entsprechend wird – neben der Modernisierung des
Sicherheitssektors im Allgemeinen – ein beträchtlicher Teil des genannten
Projektes (mit einem Volumen von 14 Mio. Euro) der Verbesserung der
Grenzsicherheit gewidmet sein. Geplant ist hierzu u. a. die Errichtung von drei Lagezentren
an den Grenzen zu Algerien und Libyen.
Nähere Einzelheiten zur Durchführung sind noch Gegenstand von
Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit der tunesischen Seite. Das Projekt
soll noch im Jahr 2015 begonnen werden. Einzelheiten zu dem Projekt finden
sich in dem Dokument der Europäischen Kommission C (2015) 5527 vom
30. Juli 2015 unter „Annex II“:
http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/
pdf/key-documents/tunisia/20150731-aap-2015-tunisia-financing-commission-
decision-20150730.pdf.
a) Auf welche Weise soll das Vorhaben „der Modernisierung des
Sicherheitssektors im Allgemeinen“ sowie der „Verbesserung der
Grenzsicherheit“ gewidmet sein?
b) Inwiefern liegen mittlerweile Einzelheiten aus Verhandlungen seitens der
Europäischen Kommission mit Tunesien dazu vor, wie die Unterstützung
der Bereiche „Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung,
grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit“
umgesetzt werden soll?
Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer hierzu zwei Peer
Reviews durchgeführt hat?
Für die Durchführung der Peer Review Grenzschutz hatte das tunesische
Innenministerium unter der Ägide des tunesischen Außenministeriums das ICMPD
(International Centre for Migration, Police and Development) mit Unterstützung der
Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, dem UNHCR und der
Internationalen Organisation für Migration (IMO) beauftragt.
d) Inwiefern hat auch die Bundesregierung Zugang zu den Ergebnissen der
Peer Reviews, welchen Inhalt haben diese Berichte, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Am 15. November 2013 hatte das tunesische Innenministerium Bericht zu den
Ergebnissen der Peer Review Grenzschutz vorgestellt. Der Bericht liegt der
Bundesregierung vor. Die Ergebnisse des Berichtes bilden eine wesentliche
Grundlage für die bilaterale Unterstützung Deutschland beim Kapazitätsaufbau
Grenzschutz in Tunesien.
4. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts
„Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im
Maghreb“ bekannt, das vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung durchgeführt wird und Strafjustiz- und
Strafverfolgungsbeamte der adressierten Länder Mauretanien, Marokko, Algerien,
Tunesien und Libyen in der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll, und
wozu der Bundesregierung im Juli 2015 noch nicht über konkrete Angaben
zur Durchführung und Beteiligung verfügte
(Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5600 vom 17. Juli 2015 hinaus, liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Ländern die
Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst derzeit
„Migrationsdialoge“ führen?
Die EU führt derzeit bilaterale Migrationsdialoge mit der Türkei, Ägypten,
Libanon, Ukraine, Weißrussland, Russland, Nigeria, Äthiopien, Südafrika, China,
Indien, den Vereinigten Staaten von Amerika und Brasilien. Mit Marokko,
Tunesien, Kap Verde, Aserbaidschan, Jordanien, Armenien, Moldawien und Georgien
hat die EU Mobilitätspartnerschaften geschlossen. Darüber hinaus bestehen
regionale Migrationsdialoge mit östlichen Partnerländern (Prag-Prozess), mit
afrikanischen Staaten (Afrika-EU Migrations- und Mobilitätsdialog, Rabat-Prozess,
Khartum-Prozess), sowie mit Lateinamerika und Karibik (EU-CELAC
Migrationsdialog).
a) Welches Ziel verfolgen die Dialoge im Einzelnen?
Rahmen für alle EU-Migrationsdialoge mit Drittstaaten ist der EU-Gesamtansatz
Migration und Mobilität (GAMM), der auf vier gleichwertigen Zielen aufbaut:
die bessere Organisation von legaler Migration und Förderung von Mobilität, die
Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration und Menschenhandel,
die Maximierung der Auswirkung von Entwicklung auf Migration und Mobilität,
die Förderung von internationalem Schutz sowie die Achtung der
Menschenrechte als Querschnittsaufgabe. Wichtiges operatives Ziel der Migrationsdialoge
sind in der Regel der Abschluss von Rückübernahmeabkommen sowie
Visaerleichterungen.
b) Wann und wo wird ein solcher Dialog mit Tunesien weitergeführt?
Im März 2014 wurde eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Tunesien
unterzeichnet. Angestrebt ist die Vereinbarung eines
Visaerleichterungsabkommens sowie eines Rückübernahmeabkommen. Die Eröffnung der Verhandlungen
darüber ist für Herbst 2015 geplant.
6. In welchen weiteren MENA-Ländern außer an die EU-Delegationen „im
Libanon, im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis)“ wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung „Experten im Bereich
Terrorismusbekämpfung/Sicherheit“ entsandt?
Sicherheitsexperten wurden oder werden demnächst an die EU-Delegationen in
Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien, Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, in der
Türkei sowie in Nigeria entsandt.
7. Welche konkreten Aufgaben sollen die „Experten“ nach Kenntnis der
Bundesregierung übernehmen, und auf welche Weise werden diese koordiniert?
Die Sicherheitsexperten sollen sicherheitsrelevante Entwicklungen in den
genannten Ländern und in der Region beobachten, analysieren und darüber
berichten. Ein Schwerpunkt ihrer Aktivitäten wird dabei im Bereich der
Terrorbekämpfung liegen. Sie sollen Kontakte zu relevanten Akteuren in ihren Gastländern
knüpfen und eng mit den einschlägigen Experten der Botschaften der EU-
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie wirken mit, sinnvolle EU-Aktivitäten im
Bereich der Terrorbekämpfung zu identifizieren und ggf. zu implementieren. Sie
stehen unter der Aufsicht des jeweiligen EU-Delegationsleiters, der für die
Koordinierung der Aktivitäten der gesamten Delegation verantwortlich ist.
8. Welchen Stand haben die Verhandlungen über die Neuauflage des
deutschtunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens vom 7. April 2003?
Die Verhandlungen mit Tunesien über ein neues Abkommen zur Ablösung des
Abkommens vom 7. April 2003 sind noch nicht abgeschlossen. Ein
Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen
können keine näheren Angaben gemacht werden.
a) Welche Regelungen soll das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung
treffen?
b) Wann und wo ist die Unterzeichnung des Abkommens anvisiert?
Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
9. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten prüfte die Bundesregierung
„im Lichte der Anschläge in Sousse“ (Bundestagsdrucksache 18/5600), und
mit welchen tunesischen Stellen hat sie sich dazu ausgetauscht?
Nach den Anschlägen von Sousse hat die Bundesregierung mit den tunesischen
Behörden einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Bereich Grenzschutz
erörtert. Diese Erörterung wurde bilateral mit dem tunesischen Innenministerium, der
tunesischen Nationalgarde und der tunesischen Grenzpolizei durchgeführt. Es
wurde vereinbart, die Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes zu
verstärken. Dazu gehören in diesem Jahr die zusätzliche Ausstattungshilfe zur
Sicherung der tunesischen Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion
Jendouba, Lieferung von der Nachtsichttechnik sowie ein Rettungsfahrzeug und
zwei Krankentransporter für die Nationalgarde.
Im Rahmen laufender Projektaktivitäten des Bundeskriminalamtes (BKA) im
Bereich „Sprengstoffentschärfung“ wurde die Beschaffung zusätzlicher technischer
Ausstattungshilfen (Bombenschutzanzüge, Wasserdisruptoren,
Fernlenkmanipulatoren) in die Wege geleitet.
Die Koordinierung der internationalen Unterstützung erfolgt im G7+3-Format
mit der tunesischen Regierung ressortübergreifend in thematischer Federführung
zu Grenzsicherheit durch das Bundesministerium des Innern. Das
Bundesministerium der Verteidigung nimmt als Gesprächspartner des tunesischen
Verteidigungsministeriums an den Gesprächen teil, da weite Teile der Grenze in
Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegen.
Eine weiterreichende Antwort zu Frage 9 kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes
der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen
Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben.
Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die
Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.
Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu
Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang zu
Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch
Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des
Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse
auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen
Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen
würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Vertraulich“ eingestuft.*
10. Welche Sachmittel hat das Auswärtige Amt seit dem Jahr 2010 an welche
tunesische Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert (bitte
der Jahreszahl zuordnen)?
Das Auswärtige Amt hat dem tunesischen Innenministerium für den Grenzschutz
im Jahr 2014 2700 Splitterschutzwesten sowie 2015 50 Wärmebildkameras
übergeben.
11. Welche weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform hat das
Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens zugesagt?
Eine Fortführung der laufenden Polizei- und Grenzpolizei-Projekte ist für 2016
geplant. Entsprechende Vorbereitungen mit der tunesischen Regierung sind im
Gange.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
12. Woher stammen entsprechende Gelder, und wofür sollen sie ausgegeben
werden?
Im Jahr 2015 hat das Auswärtige Amt Tunesien mit Mitteln der
Transformationspartnerschaft unterstützt. Die Mittelplanung für das Jahr 2016 liegt noch nicht
vor.
13. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach der Bundesaußenminister „einen
neuen Versuch unternommen“ habe, mit den Regierungen in London und
Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu
starten?
Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat gemeinsam mit
seinen französischen und britischen Amtskollegen u. a. angeregt, Tunesien im
Bereich Grenzmanagement zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind bereit,
Tunesien auf seinem Weg zu einer stabilen Demokratie zu unterstützen und haben
beim Rat für Auswärtige Beziehungen am 20. Juli 2015 die Hohe Vertreterin und
die Kommission mit der Erarbeitung von Optionen für hierfür beauftragt,
einschließlich Optionen für Grenzmanagement.
14. Inwiefern wurde die Initiative auch auf EU-Ebene behandelt, und welche
Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Inwiefern war oder ist anvisiert, eine Mission EUBAM Tunesien ganz oder
teilweise mit den Resten der Mission EUBAM Libyen zu verzahnen oder
entsprechende Ressourcen zu nutzen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Inwiefern soll das laut Bundestagsdrucksache 18/5600 gestartete
gemeinsame „Grenzpolizeiprojekt“ mit Tunesien außer der „Bekämpfung illegaler
Migration“ auch der Verhinderung von „Terrorismus“ dienen?
Sichere Grenzen sind eine wichtige Grundlage für eine wirksame
Terrorbekämpfung.
17. Inwiefern hat die Bundesregierung bereits „Experten der Bundespolizei“
nach Tunesien entsandt, um dort Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
vorzunehmen, für die das Auswärtige Amt für das Jahr 2015 Haushaltsmittel in
Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln der Transformationspartnerschaften zur
Verfügung stellt (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
Am 3. August 2015, am 15. September 2015 und 7. Oktober 2015 wurde jeweils
ein Experte der Bundespolizei zur Vorbereitung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Durchführung von Ausstattungshilfen nach Tunesien entsandt.
Darüber hinaus sind temporär Angehörige der Bundespolizei für die
Durchführung von Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Tunesien tätig
(Kurzzeitexperten).
18. Mit welchen Maßnahmen will das Bundesverteidigungsministerium die
Regierung Tunesiens unterstützen?
a) Welche Dienstreisen haben hierzu bereits stattgefunden?
Die Fragen 18 und 18a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Nachgang zur Reise der Bundesverteidigungsministerin nach Tunesien
wurden zwei Dienstreisen im Rahmen der Gründung des tunesischen
Exekutivkomitees (ressortübergreifend) sowie zur Teilnahme an einer Arbeitsgruppensitzung
zur Sicherheit in Tunesien durchgeführt.
b) Wann und welcher Behörde werden welche Sachmittel überlassen (bitte
detaillierte Zahlen angeben)?
Es ist geplant, dem tunesischen Verteidigungsministerium die folgenden
Sachmittel aus Bundeswehrbeständen zu überlassen:
1x Schlepperbarkasse, 1x Schwimmdockanlage (Schenkungsvertrag bereits
unterzeichnet);
700x Doppelfernrohr, 3 000x Gefechtshelm, 5x LKW 2to gl Unimog
(Schenkungsvertrag noch nicht unterzeichnet).
c) Über welche Bewaffnung verfügen etwaige überlassene Fahrzeuge?
Bei der Abgabe der Schlepperbarkasse und der geplanten Abgabe der 5 LKW 2to
gl Unimog handelt es sich um Fahrzeuge ohne Bewaffnung.
d) Welche Behörden werden auf welche Weise mit Personalmitteln
unterstützt?
Das tunesische Verteidigungsministerium wird mit einem militärischen Berater
zum Aufbau eines Ausbildungszentrums zur Bekämpfung improvisierter
Sprengfallen unterstützt.
19. Welche einzelnen Maßnahmen und Vorhaben will das
Bundesverteidigungsministerium mit welchen tunesischen Behörden zur Sicherung der 500
Kilometer langen Grenze mit Libyen durchführen?
a) Wann sollen diese Maßnahmen beginnen?
Die Fragen 19 und 19a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Abstimmung von konkreten Projekten zur anteiligen Sicherung der in
Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegenden Grenze ist nicht vor
Ende 2015 zu rechnen. Eine mögliche Umsetzung ausgewählter Maßnahmen
wird für 2016 angestrebt.
b) Welche weiteren Partner werden an den Maßnahmen beteiligt?
Neben Deutschland beabsichtigen grundsätzlich Belgien, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie die Europäische Union sich an
Maßnahmen zur Unterstützung Tunesiens zu beteiligen.
20. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung ihre G-7-
Präsidentschaft nutzte, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im
Land freizumachen“?
Die G7 haben auf ihrem Gipfel in Elmau ihre Bereitschaft zu verstärkten
Unterstützung der vom Terrorismus betroffenen Staaten, insbesondere der auf dem
Gipfel anwesenden Staaten Tunesien, Nigeria und Irak bekräftigt.
Im Anschluss an den Gipfel wurde daher – neben Nigeria – auch in Tunesien eine
G7 Unterstützungsgruppe eingerichtet. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die
Bundesregierung gemeinsam mit ihren G7-Partnern der tunesischen Regierung
u. a. vorgeschlagen, drei bis vier durchgeplante Infrastruktur-Großprojekte
vorzustellen, für deren bevorzugte Finanzierung durch die Internationalen
Finanzinstitute sich die G7 einsetzen würden. Bislang hat die tunesische Regierung diese
„Leuchtturmprojekte“ noch nicht benannt.
a) Um welche einzelnen Projekte handelt es sich dabei?
b) An welchen dieser Projekte ist die Bundesregierung auf welche Weise
beteiligt?
Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus
welchem Grund für den Ausbau des Hafens von Tunis
Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden müssten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
21. Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen
Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des
Bundesnachrichtendienstes wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5600 mit welchen tunesischen
Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant?
Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige
Kooperationsformen wurden unter Beteiligung der Bundespolizei seit dem 14. Juli 2015
durchgeführt:
Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort
AG Grenzschutz 18.08.2015
Sachstandsaufnahme /
Planung
G7+3 und TUN Behörden
Innenministerium Tunis
AG Grenzschutz:
Unterarbeitsgruppe
Luftsicherheit
Informationsmanagement
18.08.2015
Besprechung
G7+3 und TUN Behörden
Innenministerium Tunis
AG Grenzschutz
(Redaktionsbesprechung für
die Sitzung am 20.08.2015)
19.08.2015 Sitzung
Innenministerium Tunis
1. Sitzung des
Exekutivkomitees 20.08.2015
Koordinierungsbesprechung
Innenministerium Tunis
Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort
AG Grenzschutz (Libysche
Grenze)
09.09.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
AG Grenzschutz
(Luftsicherheit)
11.09.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
14.09. –
18.09.2015
Analyse von
4 Grenzposten,
2 Brigaden,
1 mobile Brigade und
1 Distriktdienststelle
in der Modellregion
Jendouba
Jendouba
AG Grenzschutz (Libysche
Grenze)
14.09.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
2. Sitzung des
Exekutivkomitees
15.09.2015
Koordinierungsbesprechung
Innenministerium Tunis
Workshop
Bereich Strategie
17.09.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
21.09. –
24.09.2015
Evaluierung,
Abstimmungsgespräche
Tunis und Umland
Seesicherheit
(Teilprojekt 4)
28.09. –
02.10.2015
Fortbildung von 8 TUN
Multiplikatoren in
Wartung und Instandsetzung
Neustadt/Holstein
Seesicherheit
(Teilprojekt 4)
04.10. –
09.10.2015
Monitoring / Theoretische
und praktische Fortbildung
TUN (Monastir und
Sfax)
AG Grenzschutz
(Vorstellung
Planungskonzept Grenze)
06.10.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige
Kooperationsformen sind unter Beteiligung der Bundespolizei noch für 2015 geplant:
Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort
UAG Flughafen- und
Hafensicherheit
08.10.2015
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
3. Sitzung des Exekutiv-
Komitees
13.10.2015
Koordinierungsbesprechung
Innenministerium Tunis
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
18.10. –
21.10.2015
Vorstellung des Konzeptes
Generaldirektion
Tunis /
Schulgebäude GN Tunis
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
02.10.–
06.11.2015
1. Ausbildungsmaßnahme
in
Informationsmanagement
TUN –
Modellregion
Jendouba
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
(Auslieferung, Einweisung
und Übergabe von
Ausstattungshilfe)
09.11. –
17.11.2015
Aufbau und Einweisung
zentrales Urkundenlabor;
Auslieferung der
Mannausstattung und der
mobilen Urkundenlabore
Tunis
(Grenzpolizei)
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
16.11.–
20.11.2015
2. Ausbildungsmaßnahme
in
Informationsmanagement
TUN –
Modellregion
Jendouba
Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort
Seesicherheit
(Teilprojekt 4)
Wartung und Instandsetzung
23.11. –
11.12.2015
3-wöchiger Lehrgang für
Angehörige der Garde
Nationale Maritime
Neustadt/
Holstein
Aus- und Fortbildung
(Teilprojekt 2)
23.11. –
27.11.2015
Gegenbesuch /
Abstimmungsgespräche
TUN –
Musterbezirk Jendouba und
Grenzschutz-schule
Wadi Zarga
Grenzmanagement
(Teilprojekt 1)
07.12. –
11.12.2015
3.
Ausbildungsmaßnahme in
Informationsmanagement
TUN –
Modellregion
Jendouba
Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige
Kooperationsformen sind unter Beteiligung der Bundespolizei noch für 2015 geplant aber noch
nicht terminiert:
Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort
4. Sitzung des
Exekutivkomitees
Noch nicht
terminiert
Koordinierungsbesprechung
Innenministerium Tunis
AG Grenzschutz
Noch nicht
terminiert für
November und
Dezember
Besprechung G7+3 und
TUN-Behörden
Innenministerium Tunis
Ausstattungshilfen für mit
Grenzschutzaufgaben
beauftragte Behörden in Tunesien
Noch nicht
terminiert
Übergabe von
Ausstattungshilfen
Doppelfernrohre
Wärmebildgeräte
Schulungscontainer
Krankentransport-
wagen
HESCO-Project für
Grenzposten
Boote
Innenministerium Tunis
Seit der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/5600 hat das BKA folgende
Maßnahmen durchgeführt:
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul Police Nationale
Schulprojekt Entwicklung Evaluationskonzept Police Nationale
Schulprojekt Fachtagung „Fortbildung im
demokratischen Verfassungsstaat“
Garde Nationale
Schulprojekt Vermittlung moderner
pädagogischer Techniken
Police Nationale
Schulprojekt Informationsaustausch zur
Durchführung von
Verkehrskontrollen, Personenkontrollen,
Durchsuchungen und
Identitätsfeststellungen
Garde Nationale
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Schulprojekt Informationsaustausch zur
Weiterentwicklung und Fortführung
des Projekts
Garde Nationale
Innenministerium
Expertenaustausch Evaluierung Maßnahmen 2015 u.
Vorbesprechung möglicher
Maßnahmen 2016 im Bereich
„Entschärferwesen“
Police Nationale,
Garde Nationale
Regelmäßige Teilnahme an den
Sitzung des Exekutivkomitees
sowie dazugehörigen
Arbeitsgruppen Terrorismus und Schutz
touristischer Ziele
Besprechung im Rahmen von
G7+3 zur Koordinierdung intern.
Aktivitäten
Innenministerium Tunis
Darüber hinaus sind für das Jahr 2015 folgende Ausbildungs- und
Beratungshilfen geplant:
Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger
Expertenaustausch Sprengstoff-Detektion
(Kriminaltechnik)
Police Nationale
Schulprojekt Informationsaustausch zur
Bekämpfung Phänomene der
Organisierten Kriminalität und
Menschenhandel
Police Nationale
Schulprojekt Informationsaustausch zur
Bekämpfung des Terrorismus
Police Nationale
Expertenaustausch Internationales
Sprengstoffsymposium in Deutschland
Garde Nationale,
Police Nationale
Lehrgang Personenschutz Garde Nationale,
Police Nationale
Arbeitsbesuch Informationsaustausch auf
Amtsleitungsebene
Garde Nationale,
Police Nationale,
Innenministerium
Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt keine Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen mit den tunesischen Behörden durch.
Eine weiterreichende Antwort zu Frage 21 kann aus Gründen des Staatswohls
nicht offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des
Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen
Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit
haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die
Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben
der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer
Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang zu Informationsaustausch mit
ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf
Aufklärungsaktivitäten und - Schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es
bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise,
die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste
gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung
in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß
der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft.*
22. Welche Abteilungen welcher deutschen, französischen und tunesischen
Behörden sind mit welchen Aufgaben am Twinning Projekt „Renforcement des
institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt?
Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ)
wird als Juniorpartner unter Federführung der französischen Organisation
„Justice Coopération Internationale“ (JCI) das von der EU finanzierte Twinning-
Projekt in Tunesien mit dem Titel „Renforcement des institutions de l`administration
pénitentiaire“ mit einer Laufzeit von 30 Monaten und einem Budget in Höhe von
1 850 000 Euro durchführen. Partner sind das tunesische Justizministerium,
Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung, sowie die Nationale
Hochschule für Strafvollzug und Resozialisierung. Mit einem Projektstart ist
frühestens im November/Dezember 2015 zu rechnen.
Geleitet wird das Twinning-Projekt auf französischer Seite von dem Leiter der
französischen Verwaltungshochschule für Strafvollzug (ENAP), als Projektleiter
und dem Direktor der Justizvollzugsanstalt Basse-Terre in Guadeloupe, als
Resident Twinning Advisor.
Junior-Projektleiter auf deutscher Seite ist der Twinning-Koordinator bei der IRZ.
Tunesischer Projektleiter ist der Leiter der Generaldirektion für Strafvollzug und
Resozialisierung im tunesischen Justizministerium.
Das Expertenteam des Konsortiums besteht im Wesentlichen aus Mitarbeitern der
französischen Verwaltungshochschule für Strafvollzug (ENAP), Experten aus
deutschen Landesjustizministerien sowie Experten mit langjähriger Erfahrung als
Leiter/stellvertretender Leiter von Justizvollzugsanstalten in Frankreich,
Deutschland und Spanien.
23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchen
Ländern die Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms
„Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ in Verzahnung mit der
Vorgängermaßnahme des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments „Supporting rule-of-law-compliant investigations and
prosecutions in the Maghreb region“ inzwischen begonnen wurde?
Für das Projekt der Kommission/GD NEAR „Countering radicalisation and
Foreign Terrorist Fighters“ wurden 10 Mio. Euro aus dem Europäischen
Nachbarschaftsinstrument (ENI) bereitgestellt.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Diese werden zur Hälfte (5 Mio. Euro) für ein Projekt mit UNODC zu
ausländischen terroristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten
und Westlicher Balkan verwendet.
Die andere Hälfte (5 Mio. Euro) wird für ein Projekt zur Prävention von
Radikalisierung in den Regionen Maghreb und Sahel eingesetzt.
24. Welche weiteren einzelnen Maßnahmen „aufbauend auf der bisherigen
Zusammenarbeit“ werden hinsichtlich von „Ausbildungs-und Beratungshilfen
zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen“ durch das
Bundeskriminalamt im Jahr 2015 durchgeführt, und welche Behörden werden davon
adressiert (Bundestagsdrucksache 18/5600)?
a) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und
Beratungshilfen“ zur „Kriminalitätsbekämpfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?
Die Fragen 24 und 24a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BKA führt aktuell schwerpunktmäßig zur Kriminalitätsbekämpfung in
Tunesien ein Projekt mit tunesischen Polizeischulen durch. Dieses Projekt zielt zum
einen auf die Vermittlung moderner pädagogischer und didaktischer
Ausbildungsmethoden ab, zum anderen soll eine wissenschaftlichere Ausrichtung durch
die Entwicklung kompetenzorientierter Ausbildung nach deutschem Vorbild
erfolgen. Die Curricula werden am Beispiel des deutschen Bachelorstudiums
weiterentwickelt.
In den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im weiteren Sinne fällt auch der
Bereich Personenschutz. Der für das Jahr 2015 geplante Personenschutzlehrgang
beinhaltet die Vermittlung von Konzepten, welche sich gegen Angriffe auf Leben,
körperliche Unversehrtheit sowie Willens- und Handlungsfreiheit von
gefährdeten Personen richten (z. B. Attentatsanalysen, Entwaffnungstechniken,
Personenschutztaktiken).
Allgemeine Basislehrgänge zur Kriminalitätsbekämpfung wie zum Beispiel der
Lehrgang „Polizeiliche Ermittlungsmethoden“ sind für das Jahr 2015 nicht
geplant.
b) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und
Beratungshilfen“ zur „Terrorismusbekämpfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?
Beim Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wird den Teilnehmern ein Einblick in
die Strategie und Arbeitsweise der deutschen Polizei bei der
Terrorismusbekämpfung gegeben. Insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungshandlungen
werden Arbeitsweisen vorgestellt und geübt, die in der täglichen Arbeit im
Phänomenbereich des internationalen Terrorismus Anwendung finden.
Hierdurch soll es zu einer Verbesserung der Arbeitsabläufe und -ergebnisse
kommen. Dabei erfolgt eine stetige Sensibilisierung der Teilnehmer bezüglich der
Notwendigkeit von nationaler sowie internationaler Kooperationen und
Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bekämpfung des Terrorismus.
Daneben werden regelmäßig die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die
Wahrung der Menschenrechte als unabdingbare Voraussetzungen für jegliches
polizeiliches Handeln dargestellt.
Die Lehrinhalte werden durch Vorträge, Lehrgespräche, Diskussionen und
praktische Übungsteile vermittelt.
c) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und
Beratungshilfen“ zur „Kriminaltechnik“ kann die Bundesregierung hierzu
erläutern?
Bei dem im Jahr 2015 noch ausstehenden Besuch bei der Kriminaltechnik des
BKA handelt es sich um keine Ausbildungsmaßnahme, sondern um einen
Informationsaustausch auf Expertenebene. Insofern werden auch keine Inhalte oder
Techniken vermittelt.
Der Austausch umfasst die Themenkomplexe chemische Untersuchungen,
Urkunden- und Schusswaffenuntersuchungen.
d) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und
Beratungshilfen“ zur „Sprengstoffentschärfung“ kann die Bundesregierung
hierzu erläutern?
Seit mehreren Jahren finden umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen im
Bereich Sprengstoffermittlung und Entschärfung von Unbekannte Spreng- und
Brandvorrichtungen (USBV) statt. Dabei werden Methoden zur Detektion und
Entschärfung von USBV sowie Maßnahmen zur Eigensicherung vermittelt.
Schwerpunktmäßig betreffen diese Ausbildungsmaßnahmen die qualifizierte
Gefahrenabwehr in sicherheitsrelevanten Bereichen (Schulen, Bahnhöfe,
Flughäfen). Neben den allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen im Bereich
Sprengstoffentschärfung erfolgen insbesondere auch konkret Einweisungen und
Schulungen an der beschafften Spezialtechnik (z. B. Fernlenkmanipulator).
25. Welche Techniken bzw. technischen Anwendungen welcher Hersteller
wurden bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ zu den Themen
„Telekommunikationsüberwachung“, „Observation und sonstige akustische und
visuelle Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie
„Datenverarbeitung“ vom 10. bis 17. März 2015 in Tunis vorgestellt?
Im Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wurden im Rahmen der theoretischen
Wissensvermittlung rechtliche Grundlagen in Deutschland und technische
Aspekte (im Sinne technischer Voraussetzungen bzw. Bedingungen) mit
entsprechender Erläuterung vermittelt. Die Vorstellung konkreter Überwachungstechnik
einschließlich der Hersteller erfolgte nicht. Vielmehr lag der Schwerpunkt im
Bereich der methodischen Herangehensweisen.
26. An welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-
Delegationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung „Europäische
Migrationsverbindungsbeamte“ (EMLO) entsandt werden, und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen?
Es ist bisher noch nicht entschieden, an welche EU-Delegationen Europäische
Migrationsverbindungsbeamte (EMLO) entsandt werden. Nach Kenntnis der
Bundesregierung erwägt der EAD, solche Beamte an den Delegationen in
Ägypten, Marokko, im Libanon, in Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien,
Äthiopien, Tunesien, Jordanien sowie im Sudan und in der Türkei einzusetzen.
Die Bundesregierung begrüßt die Entsendung von EMLOs an geeignete EU-
Delegationen. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die EMLOs Informationen über
Migrationsströme sammeln, zur Implementierung des umfassenden Ansatzes der
Europäischen Migrationsagenda beitragen und die Entwicklung von
maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen in ihren Gastländern unterstützen. Sie
sollen dabei mit den Behörden vor Ort eng zusammenarbeiten.
Die EMLOs sollen sich in ihren Aktivitäten mit nationalen Migrationsexperten
an Botschaften der EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Den Rahmen dafür bietet die
Verordnung (EG) 377/2004 (geändert durch die Verordnung (EU) 493/2011) zur
Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen.
a) Welche Aufgaben sollen die EMLO aus Sicht der Bundesregierung
übernehmen?
b) Auf welche Weise sollen die EMLO mit den Verbindungsbeamtinnen und
Verbindungsbeamten von Polizeibehörden kooperieren?
Die Fragen 26a und 26b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welche Einrichtungen
welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen Verbindungsbeamtinnen
und Verbindungsbeamte der Grenzagentur FRONTEX entsandt wurden
bzw. werden sollen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU-Agentur FRONTEX die
Entsendung eines Verbindungsbeamten in die Türkei.
28. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, für welche Staaten
der Sub-Sahara die Europäische Kommission ein Mandat zur Verhandlung
von EU-Rückübernahmeabkommen erhalten sollte?
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2015 ihre Mitteilung über
einen EU-Aktionsplan für die Rückkehr vorgelegt. Damit ist sie der Aufforderung
des Europäischen Rates zur Ausarbeitung eines gezielten europäischen
Rückkehrprogramms nachgekommen. Mit dem Aktionsplan sollen kurz- und
mittelfristige Maßnahmen festgelegt werden, um die Wirksamkeit des EU-
Rückkehrsystems zu verbessern.
Die Europäische Kommission unterstreicht darin die Bedeutung des Ausbaus der
Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern irregulärer
Migranten im Bereich der Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme. Nur so
könnten die Rückkehrquoten erhöht und die irreguläre Migration eingedämmt
werden. Insbesondere geht es dabei um die reale Umsetzung der
Rückübernahmeverpflichtungen, die zahlreiche Drittstaaten durch die Unterzeichnung
spezifischer Rückübernahmeabkommen oder etwa des Abkommens von Cotonou
eingegangen sind. Um die in diesen Abkommen vereinbarten Bestimmungen in die
Praxis umzusetzen, will die Europäische Kommission u. a. regelmäßige bilaterale
Treffen mit den wichtigsten Herkunftsländern in Afrika südlich der Sahara zu
Rückübernahmefragen abhalten. Dazu zählen derzeit Nigeria, Senegal, Mali, die
Demokratische Republik Kongo, Guinea, Côte d’Ivoire, Äthiopien und Gambia.
Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen.
29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob zum „Valletta-Gipfel“ zum
Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Ländern sowie
zur Zusammenarbeit in der Grenzüberwachung am 11. und 12.
November 2015 auch die sudanesische Regierung eingeladen wurde?
Die sudanesische Regierung wurde als Mitgliedstaat des EU-Migrationsdialogs
mit den Ländern entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten („Khartum-
Prozess“) zum Valletta-Gipfel eingeladen. Die Einladung erging nicht namentlich an
den Staatspräsidenten.
Sudan ist ein wesentliches Transitland für Flüchtlinge und Migranten vom Horn
von Afrika, nimmt selbst viele Flüchtlinge und Migranten auf und ist auch
Herkunftsland von Flüchtlingen nach Europa. Die Teilnahme der sudanesischen
Regierung an einem Gipfel, der Fragen von Flucht und Migration innerhalb Afrikas
und aus Afrika nach Europa thematisiert, ist aus Sicht der Bundesregierung
sinnvoll.
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