Nutzung der Freiräume bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Michael Schlecht, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die öffentlich finanzierte Aus- und Weiterbildung unterliegt wie kaum ein Bereich im Bildungswesen dem Preisdruck des Marktes.
Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) werden seit Ende der 1990er Jahre nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) öffentlich ausgeschrieben. Dieses Vergabeverfahren hat zu erheblichen Verlusten der Qualität der Bildungsangebote und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Prekäre Arbeitsbedingungen, Entlohnung für hochqualifizierte pädagogische Arbeit auf Hartz-IV-Niveau, Wettbewerb, der zu einem schleichenden Qualitätsverfall führt und ein Überlebenskampf der Träger sind Folgen politischer Fehlentscheidungen bei der Vergabe von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Bei der Verabschiedung neuer Vergabegrundsätze ist der Gesetzgeber aufgefordert, die möglichen Freiräume, die die EU-Dienstleistungsrichtlinie eröffnet, zu nutzen und der Qualität einer Dienstleistung gegenüber dem Preis einen höheren Stellenwert einzuräumen. Entsprechende rechtssichere Formulierungen sind im Gesetzes- und Verordnungstext zu verankern. Durch Experten aus den Bereichen der sozialen Dienstleistungen sind dazu in der Anhörungsphase zur Entwicklung des Gesetzentwurfes des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes, das Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E) vorsieht, vernünftige und praxistaugliche Vorschläge unterbreitet worden, die aber keinen Eingang in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes gefunden haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Was ist der Hintergrund für die Aufnahme der Formulierung „sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis“ in der Begründung zu § 130 GWB-E anstelle des Begriffes „sozialrechtliches Dreiecksverhältnis“? Mit welcher Intention und Begründung wird nur der Bereich des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses von der Notwendig der Vergabe ausgenommen?
Gedenkt die Bundesregierung Forderungen etwa der Wohlfahrtsverbände aufzugreifen und klarzustellen, dass das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis nicht dem Vergaberecht unterliegt? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz eine Gleichrangigkeit unterschiedlicher Vergabeverfahren für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen vorsieht, und welche Bedeutung soll diese Neuregelung nach den Vorstellungen der Bundesregierung in der Einkaufspraxis der Bundesagentur für Arbeit zukünftig erlangen?
Haben Gespräche zwischen dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit zu einer möglichen Ausgestaltung eines Sonderregimes für die Vergabe von sozialen und anderer besonderer Dienstleistungen stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum wird keine Notwendigkeit hierfür gesehen, bzw. welche Hinderungsgründe gibt es für Sonderregelungen auf diesem Gebiet?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass bei der Vergabe zukünftig die öffentlichen Auftraggeber die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung einhalten, und wie wird eine Gewichtung dieser Kriterien vorgenommen?
Welche Rolle spielen derzeit Struktur und Prozessqualität bei der Vergabe von Maßnahmen, und wie soll dies künftig gestaltet werden?
Wie will die Bundesregierung zukünftig auf der Grundlage der europäischen Richtlinie das Kriterium der Qualität als Hauptschwerpunkt mit einbringen, und wie soll sich die Relation Preis zu Qualität künftig entwickeln?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, größere Einkaufsvolumen mittels längerfristiger Rahmenverträge zu vergeben? Welche Ziele sollen damit erreicht werden, und wie wird gesichert, dass kleinere Träger dabei nicht benachteiligt werden?
Was versteht die Bundesregierung unter bieterbezogener Qualität im Zusammenhang mit der Vergabe in der Arbeitsmarktpolitik, und welche Parameter werden dazu herangezogen?
Unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, bei niederschwelligen Maßnahmen, die die Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt heranführen, die sogenannten Integrationsfortschritte zu messen und diese im Vergabeverfahren bei der Messung erzielter Erfolge zu berücksichtigen? Und wenn ja, wie beabsichtigt sie dies im Gesetzgebungsverfahren umzusetzen? Wenn nein, warum nicht, und wie sollen dann alternativ die Erfolge in niederschwelligen Maßnahmen im Vergabeverfahren abgebildet werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit Problemen in der Zuweisungspraxis insbesondere der Jobcenter umzugehen, die dazu führen, dass in Maßnahmen zum Teil nicht passende Teilnehmende zugewiesen werden, wie es der Bericht „Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management“ (SGB: Sozialgesetzbuch) aus dem Jahr 2013 darlegt?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Verzerrung der Ergebnisse bieterbezogener Erfolgsmessungen umzugehen, die dadurch entsteht, dass eine fehlerhafte Zuweisung erhebliche negative Auswirkungen auf die Erfolgsbedingungen des durchführenden Trägers hat (vgl. Governance Bericht SGB II, Frage 11)?
Wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig auf der Grundlage des neuen Vergaberechtes eine Nichtauskömmlichkeit der Trägerbudgets durch Preise unterhalb der Kostendeckung zu vermeiden? Mit welchen Instrumenten will sie einer solchen Entwicklung entgegenwirken, und welches ist die derzeitige Berechnungsgrundlage der Preise bei der Bundesagentur für Arbeit?
Hat die Bundesregierung vor, in diesem Zusammenhang Preiskorridore zu schaffen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesagentur für Arbeit eine transparente und öffentlich zugängliche Kostenkalkulation erstellt, aus der Preisuntergrenzen ablesbar wären? Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung etwas dagegen zu unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten im Ausschreibungsverfahren zukünftig umgegangen werden sollte, und wo soll dies geregelt werden?
Wie gewährleistet die Bundesregierung zukünftig die Vergabe unter Einhaltung von Branchentariflöhnen nach dem Tarifvertragsgesetz?
Wie kann gewährleistet werden, dass eingesetzte Honorarkräfte ein vergleichbares Honorar erhalten?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass der Deutsche Bundestag und seine Gremien vor der Beschlussfassung über Verordnungen obligatorisch in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden?