Mögliche Probleme bei der Umsetzung des Ghettorenten-Gesetzes, insbesondere in Hinblick auf die Opfergruppe osteuropäischer Roma
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Katja Kipping, Katrin Kunert, Niema Movassat, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen aller Fraktionen im Juni 2014 das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) geändert. Zu den wesentlichen Änderungen gehört der Wegfall von § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), wodurch Rentenanträge nunmehr stets als zum 1. Juli 1997 gestellt zählen. Diejenigen Betroffenen, deren Rentenzahlungen nicht ohnehin mit Wirkung zum 1. Juli 1997 berechnet worden sind, haben nun die Wahl zwischen der Beibehaltung der bisherigen Rentenzahlung (mit erhöhten Zuschlägen) oder einer Neuberechnung ihrer Rentenansprüche (mit einer Absenkung der Monatsbezüge, aber einer im Einzelfall beträchtlichen Nachzahlung). Außerdem gilt das Gesetz nunmehr auch für solche Ghettos, die im nicht unmittelbar vom Deutschen Reich besetzten nationalsozialistischen Einflussbereich lagen. Dazu zählen etwa Rumänien und die Slowakei sowie das Ghetto Shanghai.
Den Fragestellern liegen Informationen vor, denen zufolge es bei der Umsetzung des ZRBG spezifische Probleme gibt. Betroffen davon sind speziell Roma, die zwischen den Jahren 1942 und 1944 aus Rumänien bzw. Bessarabien (heutiges Moldau) und Nordbukowina (heute Ukraine) in das damalige, von Rumänien kontrollierte „Transnistrien“ deportiert und dort zwangsweise in Ghettos bzw. sogenannten Kolonien angesiedelt worden waren. Nach den geschilderten Berichten ist gegenwärtig unklar, ob alle diese Orte als Ghettos im Sinne des ZRBG betrachtet werden, und ob die deutschen Rentenversicherungen die dort erbrachten Tätigkeiten als freiwillig erbrachte Arbeitsleistung anerkennen. Dies wäre aus Sicht der Fragesteller aufgrund des unfreiwilligen Aufenthaltes dort auf jeden Fall geboten. Auch wenn diese Ghettos teilweise „offen“ waren, war es den Deportierten untersagt, die Ortschaften zu verlassen. So unterschiedlich die konkreten Lebensbedingungen in den jeweiligen Orten auch waren, so waren die Deportierten doch überall auf eine Arbeitsmöglichkeit angewiesen. Weit über 10 000 Roma, die keine Möglichkeit zum Gelderwerb hatten, sind aufgrund des fehlenden Zugangs zu Lebensmitteln, Kleidung, Heizmitteln und Medikamenten in Transnistrien gestorben.
Dazu kommt, dass nach dem Eindruck der Fragesteller die überlebenden Deportierten überwiegend nur geringe Kenntnis von ihren allfälligen Rentenansprüchen haben. Den Fragestellern liegen Berichte vor, denen zufolge eine Anwaltskanzlei in Sibiu gezielt die Erben deportierter Roma anspricht (www.mariustuca.ro vom 20. Juli 2015). Diesen werde gegen Gebühr in Aussicht gestellt, in Deutschland Rentenzahlungen anzufordern, obwohl ihnen, wenn nicht die Deportierten selbst noch Rentenanträge gestellt haben, keinerlei Ansprüche nach dem ZRBG zustehen. Der betroffene Anwalt selbst beabsichtigt nach Informationen der Fragesteller, Entschädigungsklagen gegen Deutschland anzustrengen, ggf. auch unabhängig von der Rentenfrage. Die Vorgänge verdeutlichen aus Sicht der Fragesteller jedenfalls die Notwendigkeit, Informationen über das Gesetz rasch und breiter zu kommunizieren, als bisher geschehen.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie sichergestellt wird, dass die absehbar wenigen berechtigten Personen schnellstmöglich zu ihrem Recht kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Seit wann werden Arbeitsleistungen in Ghettos auf dem Gebiet des damaligen Transnistrien von den Rentenversicherungen im Sinne des ZRBG anerkannt?
Welche Aktivitäten haben die deutschen Auslandsvertretungen in Rumänien, Moldau und der Ukraine unternommen, um über die Möglichkeit, ZRBG-Anträge für Arbeitsleistungen in transnistrischen Ghettos zu stellen, aufzuklären?
Wann, wo und in welchen Sprachen wurden entsprechende Informationen bereitgestellt?
Welche Änderungen für nach Transnistrien Deportierte hat das ZRBG-Änderungsgesetz im Jahr 2014 konkret mit sich gebracht?
Welche Aktivitäten haben die deutschen Auslandsvertretungen in Rumänien, Moldau und der Ukraine seit Juli 2014 unternommen, um über die veränderte Gesetzeslage aufzuklären?
a) Warum hat die deutsche Botschaft in Bukarest nach Information der Fragesteller erst im Februar 2015 eine entsprechende Information auf ihrer Website bereitgestellt?
b) Warum hat die deutsche Botschaft in Moldau nach Information der Fragesteller keine entsprechende Information auf ihrer Website bereitgestellt?
c) Was wird unternommen, um insbesondere Roma über das ZRBG aufzuklären, und mit welchen Roma-Organisationen sowie Behörden wird dabei seitens der deutschen Auslandsvertretungen sowie Rentenkassen zusammengearbeitet?
Warum waren die Merkblätter der Deutschen Rentenversicherung, die über die Rechtsänderungen informieren sollten, ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2428 nach Information der Fragesteller nicht in rumänischer bzw. moldauischer Sprache verfasst?
Sind mittlerweile Merkblätter in dieser Sprache verfasst worden und wenn ja, wo kommen diese zum Einsatz (bitte ggf. auch Fundstelle im Internet mitteilen)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Anträgen Betroffener gemacht, die zwischen den Jahren 1942 und 1944 nach Transnistrien deportiert worden waren?
a) Welche Maßstäbe werden an die Charakterisierung der damaligen Deportationsorte als Ghettos im Sinne des ZRBG gestellt?
b) Ist es sichergestellt, dass sämtliche Orte im damaligen Transnistrien, in die Roma oder Juden deportiert worden waren und bei denen es sich nicht um Konzentrations- oder Zwangsarbeitslager handelte, als Ghettos im Sinne des ZRBG anerkannt sind, auch solche, die als „Kolonien“ bezeichnet wurden bzw. einzelne Häuser in nicht abgeschlossenen Ortschaften, in die damals Roma-Familien zwangsweise einquartiert worden waren, und wenn nein, warum nicht?
c) Liegen den Rententrägen nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge zugrunde, die sich auf eine Arbeit in einem Ghetto in Transnistrien beziehen, das nicht in der „Ghettoliste“ aufgeführt ist, und wenn ja, wie wurde in diesen Fällen entschieden?
Welche Regelungen und Vorgehensweisen gibt es generell für solche oder vergleichbare Fälle, und inwiefern wird dabei berücksichtigt, dass es hinsichtlich des Deportationsschicksals von Roma in Transnistrien nach Einschätzung der Fragesteller noch große Forschungslücken gibt?
d) Inwiefern treffen die Informationen der Fragesteller zu, dass es insbesondere bei Anträgen von Roma, die nach Transnistrien deportiert worden waren, Probleme bei der „Anerkennung“ als Ghettos durch die deutschen Rententräger bzw. bei der Anerkennung der Arbeitsleistung als solche gibt?
Welche Zahlen kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
e) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu spezifischen Problemen bei ZRBG-Anträgen von Roma bezüglich Ghettos in Transnistrien machen?
f) Was will die Bundesregierung unternehmen, um diese Probleme rasch zu beseitigen?
Wie viele Anträge wegen einer Arbeit in einem Ghetto in Transnistrien sind seit Berücksichtigung Transnistriens durch die Rentenversicherungen von Personen aus
a) der Ukraine,
b) Moldau,
c) Rumänien,
d) anderen Ländern jeweils neu gestellt worden?
Inwiefern hatte das Änderungsgesetz zum ZRBG Auswirkungen auf die Zahl von Neuanträgen, die sich auf Ghettos in Transnistrien beziehen?
Wie viele dieser Anträge sind mittlerweile rechtskräftig anerkannt, wie viele abgelehnt, und bei wie vielen dauert die Bearbeitung noch an (bitte für die genannten Länder aufschlüsseln und falls möglich angeben, für wie hoch die Bundesregierung den Anteil der Roma unter den Antragstellern einschätzt)?
Wie hoch war die getätigte Nachzahlung (bitte möglichst die Gesamtsumme und mittlere Spannweite der Beträge angeben)?
Wie viele Anträge wegen einer Arbeit in einem Ghetto in Transnistrien, die bereits vor der genannten Änderung des ZRBG gestellt, aber abgelehnt wurden, wurden nun erneut geprüft?
Wie viele dieser Anträge sind mittlerweile rechtskräftig positiv entschieden, wie viele abgelehnt, und bei wie vielen dauert die Bearbeitung noch an (bitte für die Ukraine, Moldau, Rumänien und andere Länder aufschlüsseln und falls möglich zusätzlich angeben, wie viele Anträge jeweils von Roma stammen)?
Wie hoch war die getätigte Nachzahlung (bitte möglichst die Gesamtsumme und die mittlere Spannweite der Beträge angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit ZRBG-Anträgen, insbesondere von Roma, die sich auf Ghettos im früheren Transnistrien beziehen?
Wie viele ZRBG-Empfänger leben gegenwärtig in der Ukraine, in Moldau und Rumänien?
Wie viele ZRBG-Empfänger waren es jeweils vor einem Jahr?
Wie viele Anträge wurden von Antragstellern, die eine Arbeit in Ghettos in anderen Gebieten (ohne Transnistrien) verrichtet hatten, die im nationalsozialistischen Einflussgebiet lagen, seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum ZRGB gestellt (bitte nach der Lage der Ghettos auflisten und angeben, wie viele dieser Anträge positiv, negativ oder noch nicht beschieden sind)?
Gibt es bei der Bearbeitung solcher Anträge bzw. der Bearbeitungsdauer spezifische Probleme, und wenn ja, welcher Art, und wie wird diesen begegnet?
Welche spezifischen Erfahrungen wurden bislang mit Anträgen aus Mazedonien gemacht?
Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass es auf dem Gebiet des bulgarisch besetzten Mazedoniens Ghettos gegeben hat?
Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass Hilfsmittel der sogenannten Ghettoliste, welche nach Angaben der Bundesregierung im April 2014 noch „nicht zur Veröffentlichung vorgesehen“ war (Bundestagsdrucksache 18/2428), im Juni 2015 doch auf die Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zu stellen?
Wie viele ZRBG-Empfänger wurden nach der Gesetzesänderung angeschrieben, um sie über die Möglichkeit der Neuberechnung zu informieren, und wie viele entschieden sich für bzw. gegen eine Neuberechnung bzw. haben auf das Schreiben nicht reagiert?
Wie viele der Anträge auf Neuberechnung sind mittlerweile erledigt, und wie hoch waren die Nachzahlungen (bitte den Gesamtwert und die mittlere Spanne angeben)?
Wie viele ZRBG-Bezieher gibt es derzeit insgesamt, und wie viele ZRBG-Anträge befinden sich noch in Bearbeitung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den geschilderten Aktivitäten der Rechtsanwaltskanzlei in Sibiu, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?