[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
28. Oktober 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6507
18. Wahlperiode 29.10.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6351 –
Fehler bei der Bildung und Übermittlung der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mittels der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) soll die korrekte
Erhebung der Lohnsteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Die
ELStAM enthalten die individuellen steuerlichen Merkmale der
lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten. Hierzu zählt unter anderem die Lohnsteuerklasse.
Mittels Einordnung in eine der Lohnsteuerklassen I bis VI wird unter anderem
erfasst, inwieweit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Splittingvorteil zu
berücksichtigen ist. Eine falsche Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse kann
daher finanzielle Nachteile für die Steuerpflichtigen bedeuten. Die
Steuerabzugsmerkmale werden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
gespeichert und dem jeweiligen Arbeitgeber monatlich automatisch übermittelt.
In letzter Zeit häuften sich Meldungen, wonach bei der Zuordnung der
Lohnsteuerklassen Pannen auftraten. So wurde im August 2015 bekannt, dass im Juli
bei etlichen Steuerpflichtigen die Steuerklasse III fälschlicherweise automatisch
und rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 auf die ungünstigere Steuerklasse I
geändert wurde. Bei Betroffenen fiel dadurch teilweise die Lohnsteuer höher als
das Monatsgehalt aus (Stuttgarter Nachrichten vom 1. August 2015). Die
Bundesregierung bestätigte mit ihrer Antwort vom 18. August 2015 auf die
Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf
Bundestagsdrucksache 18/5804 die beschriebene Panne. Die fehlerhafte Steuerklassenänderung sei
in 28 287 Fällen erfolgt. Der Fehler sei infolge eines ab dem 24. Juni 2015
eingesetzten neuen Software Release im Verfahren zur Bildung der ELStAM
entstanden. Er sei am 29. Juni 2015 entdeckt und unmittelbar behoben worden.
Laut einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe vom 18.
September 2015 kam es im September 2015 erneut zu falschen
Steuerklassenänderungen. Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-
Datenbank des BZSt sei für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
Steuerklasse automatisch von der Steuerklasse III auf die Steuerklasse IV
geändert und deren Arbeitgebern Anfang September 2015 elektronisch mitgeteilt
worden. Die Finanzämter könnten die betroffenen Fälle nicht selbstständig
erkennen und aufgreifen, sondern seien auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer angewiesen.
1. Welche über die in der Vorbemerkung der Fragesteller hinausführenden
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fehler, der bei der
Inbetriebnahme eines neuen Software Release am 24. Juni 2015 aufgetreten ist,
wodurch in bestimmten Fällen die Steuerklasse III rückwirkend ab dem
1. Januar 2015 auf die Steuerklasse I geändert wurde?
Mit der Inbetriebnahme des Release ELStAM 1.13.0.0 am 24. Juni 2015 sind vier
Sachverhalte verbunden, die teils mittelbar zur Bildung fehlerhafter
Steuerklassen geführt haben:
Das Release ELStAM 1.13.0.0 wurde am 24. Juni 2015 zunächst fehlerhaft
installiert.
Dies führte dazu, dass zwischen den 24. Juni 2015 – 18.00 Uhr bis zur Behebung
der Fehlerursache am 29. Juni 2015 – 15.00 Uhr Datensätze, die von den
Meldebehörden an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, nicht korrekt
weiterverarbeitet wurden. Die Daten der Meldebehörden sind die Grundlage für die Bildung
der ELStAM. Insgesamt wurden 82.339 Datensätze der Meldebehörden nicht
korrekt weiterverarbeitet. Davon waren insgesamt 28.287 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer betroffen. Die unzutreffenden ELStAM wurden den
Arbeitgebern Anfang Juli 2015 durch die Finanzverwaltung bereitgestellt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1p verwiesen.
Am 28. Juli 2015 fand ein erster automatisierter Korrekturlauf statt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1m verwiesen.
Das Release ELStAM 1.13.0.0 enthielt zudem den fachlichen Fehler, dass in
einigen Fällen die korrekte Steuerklasse V fälschlicherweise mit einem
Kinderzähler ungleich 0 gebildet und den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt wurde.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2d, 2e und 2h verwiesen.
Am 14./15. August 2015 fand ein zweiter automatisierter Korrekturlauf statt.
Dieser Korrekturlauf sollte die fachlichen Fehler aus dem Release
ELStAM 1.13.0.0 bereinigen. Dabei wurde der Kinderzähler in den betroffenen
Fällen korrigiert. In einigen Fällen wurden durch diesen Korrekturlauf
unzutreffende Steuerklassen gebildet. Diese ELStAM wurden den Arbeitgebern Anfang
September 2015 bereitgestellt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 2 bis 2q verwiesen.
a) Sind zu den genannten 28 287 Fällen weitere hinzugekommen (falls ja,
bitte die Fallzahl nennen)?
Durch die fehlerhafte Installation des Releases sind keine weiteren Fälle
hinzugekommen.
Von dem zweiten Korrekturlauf waren 9 653 betroffen. Nicht in allen Fällen
wurden fehlerhafte Steuerklassen gebildet. Die genaue Anzahl ist unbekannt.
b) Sind die durch den Fehler verursachten fälschlichen
Steuerklassenänderungen auch noch im August oder September 2015 aufgetreten (falls ja,
bitte unter Nennung der monatlichen Fallzahlen)?
Die im August und September 2015 aufgetretenen Fehler hatten keinen
unmittelbaren Zusammenhang mit der fehlerhaften Installation des Releases im Juni.
Ursache hierfür waren zwei Korrekturläufe zur Datenbereinigung in Folge des
Einsatzes des Releases im Juni 2015 (siehe Antworten zu den Fragen 1, 1m und 2).
Über die jeweilige Gesamtzahl der Betroffenen hinaus wurden keine weiteren
Zahlen ermittelt (siehe Antworten zu den Fragen 1h und 2i).
c) Welche bestimmten Fälle bzw. welche Fallkonstellationen waren von
dem Fehler betroffen?
Es wurden die Datensätze der Meldebehörden fehlerhaft weiterverarbeitet, die
den melderechtlichen Familienstand „verheiratet“ enthielten.
d) Wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt?
Der Fehler wurde vom für den Betrieb der Software zuständigen Bereich im
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik am 29. Juni 2015 um
13 Uhr entdeckt.
Die fehlerhafte Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 ist durch das
Monitoring im o. g. Bereich aufgefallen, da die von den Meldebehörden gelieferten
Datensätze langsamer als gewöhnlich abgearbeitet wurden.
e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)?
Der Fehler wurde vom für den Betrieb der Software zuständigen Bereich im
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik durch die korrekte
Installation des Releases am 29. Juni 2015 um 15 Uhr behoben.
f) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und
Übermittlung der ELStAM darstellen)?
Folgenden Fehlerkonstellationen traten bei der Bildung der Steuerklassen für die
zum Abruf bereitgestellten ELStAM auf:
Steuerklasse I statt III
Steuerklasse I statt IV
Steuerklasse I statt V
Steuerklasse IV statt I
Steuerklasse IV statt III
Steuerklasse IV statt V.
Die Übermittlung der (fehlerhaften) ELStAM erfolgte korrekt.
g) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer
Darstellung)?
Ursache für den Fehler war eine fehlerhafte Installation der Software. Die
fehlerhaft installierte Anwendung hat auf einen falschen Stand der Datenhaltung
zugegriffen.
h) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der
betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)?
Die aufgrund der fehlerhaften Installation falsch gebildeten ELStAM verteilen
sich wie folgt auf die Länder:
Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Baden-Württemberg 3.689
Bayern 4.644
Berlin 1.445
Brandenburg 716
Bremen 281
Hamburg 788
Hessen 2.100
Mecklenburg-Vorpommern 553
Niedersachsen 2.502
Nordrhein-Westfalen 6.233
Rheinland-Pfalz 1.960
Saarland 235
Sachsen 1.060
Sachsen-Anhalt 514
Schleswig-Holstein 979
Thüringen 588
Summe: 28.287
i) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung
von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern
darstellen)?
Die aus der Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 resultierenden
fehlerhaften ELStAM wurden den Arbeitgebern nur Anfang Juli 2015 zum Abruf
bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1h verwiesen.
j) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel
Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der maximal zu viel erhobenen
Lohnsteuer)?
Die Lohnsteuer hängt im Wesentlichen vom laufenden Arbeitslohn der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Dieser ist der Finanzverwaltung nicht
bekannt.
k) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in
Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des
Datums)?
Zur allgemeinen Information wurde am 12. August 2015 unter
www.elster.de ein
entsprechender Hinweis veröffentlicht. Dieser wurde zuletzt am 19.
Oktober 2015 um eine konkrete Fehlerbeschreibung ergänzt.
l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von
dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des
Datums)?
Informationen zu dem aufgetretenen Fehler standen allen Ländern ab dem
10. Juli 2015 über das Betriebsportal KONSENS zur Verfügung. Eine
Aktualisierung erfolgte am 31. Juli 2015 nach dem ersten erfolgten Korrekturlauf (vgl.
Antworten zu den Fragen 1 und 1m).
Eine Liste mit den im jeweiligen Land betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (vgl. Antwort zu Frage 1h) wurde den Ländern am 11.
September 2015 zur Verfügung gestellt.
m) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler
bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte
mit Darstellung der Maßnahmen)?
Um den Datenbestand aufgrund der fehlerhaften Installation des Releases zu
bereinigen fand am 28. Juli 2015 ein automatisierter Korrekturlauf statt.
Eine automatisierte Änderung von Steuerklasse I in Steuerklasse III und V bei
Ehegatten oder Lebenspartnern war dabei nicht möglich. Für die
Steuerklassenkombination III/V ist ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten/Lebenspartner
erforderlich. Da ausschließlich Mitteilungen der Meldebehörden nachverarbeitet
wurden, konnte dieser nicht unterstellt werden. Daher wurde die fehlerhafte
Steuerklasse I in die Steuerklasse IV geändert.
In der Zwischenzeit manuell durch die Finanzämter durchgeführte Änderungen
wurden durch den Korrekturlauf überschrieben.
Zur Kontrolle wurde den Ländern am 11. September 2015 eine Liste mit den
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt.
n) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel
Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der
Maßnahmen)?
Die ELStAM der Betroffenen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2015
korrigiert, weil die ELStAM durch die fehlerhafte Installation des Releases 1.13.0.0
rückwirkend zum 1. Januar 2015 nicht korrekt gebildet wurden. Neben der
automatisierten Korrektur haben die Finanzämter teilweise Papierbescheinigungen
zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. Durch die ergriffenen Maßnahmen
bestand die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die ELStAM ebenfalls rückwirkend
zum 1. Januar 2015 korrigieren und zu viel einbehaltene Lohnsteuer auszahlen
konnte.
Darüber hinaus wird im Wege der Einkommensteuerveranlagung die einbehalten
Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Entsprechend
geringer/höher fällt die Erstattung/Nachzahlung für den Steuerpflichtigen aus.
Erhebliche finanzielle Nachteile sind ausschließlich für die Steuerpflichtigen
entstanden, bei denen statt der Steuerklasse III fehlerhaft die Steuerklasse I oder IV
gebildet wurde.
o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter
Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?
Es wurden und werden zurzeit noch Maßnahmen erarbeitet, um ähnliche Fehler
zukünftig zu vermeiden. Z. B. werden die Geschäftsprozesse für zukünftige
Korrekturläufe optimiert und die Korrekturläufe werden nicht unmittelbar vor der
Bereitstellung der ELStAM an die Arbeitgeber durchgeführt. Darüber hinaus soll
ein Kommunikationskonzept entwickelt werden, das behördenübergreifend für
eine umfassende Information Sorge trägt. Für Arbeitgeber wird ein Newsletter
eingerichtet; dieser steht voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2016 zur
Verfügung.
p) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen
und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung
infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)?
Es ist kein Erfüllungsaufwand bezifferbar. Die Anzahl der Änderungsanträge zu
den ELStAM ist kein Indikator für die Bürgerinnen und Bürger. In den
Finanzämtern werden keine Aufzeichnungen über den Grund eines Änderungsantrags
zu den ELStAM geführt. Zudem ist nicht bekannt, ob sich die Betroffenen an die
Finanzverwaltung oder ihren Arbeitgeber gewandt haben oder die Korrektur
automatisch erfolgte.
Für die Wirtschaft liegt der Aufwand im Wesentlichen von den Rückfragen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber ab. Der weitaus
größte Teil der Arbeitgeber hat aber eine vollautomatisierte Lohnabrechnung,
wodurch insofern kein zusätzlicher Aufwand durch die Bereitstellung und spätere
Korrektur fehlerhafter ELStAM entstanden ist.
Durch die Behebung der Fehlerursache an sich entstand der Verwaltung kein
messbarer Erfüllungsaufwand. Die Durchführung der Korrekturläufe und
Erstellung der Listen zur Bearbeitung in den Finanzämtern wurden im Rahmen der
Pflege des Verfahrens durchgeführt. Vor allem die Bearbeitung der Anfragen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Finanzämtern, sowie weitere
allgemeine Anfragen von Bürgern und der Presse bei Bund und Ländern generierten
Erfüllungsaufwand. Insbesondere bei den Anfragen der Bürger ist dieser aus den
oben genannten Gründen nicht quantifizierbar.
2. Ist es zutreffend, dass es im Zeitraum September 2015 zu einem Fehler in
der Übermittlung der ELStAM kam, wonach fälschlicherweise
Steuerpflichtige aus der Steuerklasse III in die Steuerklasse IV eingeordnet wurden (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Am 14. und 15. August 2015 erfolgte ein zweiter Korrekturlauf. Dieser
Korrekturlauf sollte die fachlichen Fehler aus dem Release ELStAM 1.13.0.0 bereinigen
(vgl. Antwort zu Frage 1).
Mit dem zweiten Korrekturlauf wurden 9653 Datensätze korrigiert. Nicht bei
allen hatte der Korrekturlauf die Bildung falscher ELStAM zur Folge.
a) In wie vielen Fällen kam es durch den Fehler zu einer
Steuerklassenänderung?
Die Zahl ist der Bundesregierung nicht bekannt (vgl. Antworten zu den Fragen 1a
und 2).
b) Sind durch den Fehler verursachte Steuerklassenänderungen auch noch
über den Monat September 2015 hinaus zu erwarten (bitte mit
Begründung)?
Das ELStAM Release 1.13.0.0 und das Nachfolgerelease 1.14.0.0 wurden
korrekt installiert. Das nächste ELStAM Release soll Anfang November 2015
installiert werden.
c) Welche Fallkonstellationen waren von dem Fehler betroffen?
Es waren die Fälle betroffen, in denen bei einem Arbeitnehmer/einer
Arbeitnehmerin die Steuerklasse V mit einem Kinderzähler ungleich 0 gebildet wurde.
Teilweise waren auch die Ehepartner der zuvor genannten Fälle betroffen.
d) Wann, wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt?
Die fehlerhaften ELStAM, die zu dem zweiten Korrekturlauf geführt haben,
wurden über die zuvor beschrieben Wege erstmalig im Juli 2015 über Fehlertickets
bekannt. Demnach sind Sachverhalte aufgefallen, in denen ELStAM mit einer
Steuerklasse V und mit einem Kinderzähler ungleich 0 gebildet wurden (vgl.
Antwort zu Frage 1).
Diese wurden von den Supporteinheiten im Zentrum für Informationstechnik und
im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
untersucht.
Im Zuge der Fehleranalyse wurde ein fachlicher Fehler in dem ELStAM
Release 1.13.0.0, welches im Juni 2015 eingespielt wurde, erkannt.
Die fehlerhaften ELStAM, die durch den zweiten Korrekturlauf gebildet wurden,
wurden erstmals Anfang September 2015 durch die Finanzämter den
Supporteinheiten im Zentrum für Informationstechnik und im Rechenzentrum der
Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.
e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)?
Die Fehlerursache, die zur Bildung von ELStAM mit einer Steuerklasse V und
mit einem Kinderzähler ungleich 0 führt, wird in zwei Schritten behoben. Der
erste Teil wurde mit dem ELStAM Release 1.14.0.0, welches am 12.
August 2015 eingesetzt wurde, behoben. Der zweite Teil folgt mit dem ELStAM
Release 1.15.0.0 Anfang November 2015.
Der Fehler wird durch eine Änderung des Programms zur Bildung der ELStAM
behoben. Die Änderung erfolgt durch das Zentrum für Informationsverarbeitung
und Informationstechnik nach den fachlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-
Westfalen. Der Datenbestand wurde mit dem zweiten Korrekturlauf am
14./15. August 2015 nach Einspielen des ELStAM Release 1.14.0.0 bereinigt.
f) Ist der in der Mitteilung der OFD Karlsruhe genannte Sachverhalt
zutreffend, dass die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbstständig
erkennen und aufgreifen können, sondern auf die Hinweise der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen sind (bitte mit Begründung)?
Die Mitteilung der OFD Karlsruhe vom 18. September 2015 bezieht sich auf die
nicht zutreffende Bildung von ELStAM infolge des zweiten Korrekturlaufs.
Diese konnten zunächst nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkennen.
Erst nachdem den Ländern am 28. September 2015 eine Liste mit den betroffenen
Fällen zur Verfügung gestellt wurde, waren die vom zweiten Korrekturlauf
betroffenen Fälle den Ländern bekannt.
g) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und
Übermittlung der ELStAM darstellen)?
Der zweite Korrekturlauf hatte folgende Fehlerkonstellationen hinsichtlich der
Steuerklassen zur Folge:
Steuerklasse IV statt III
Steuerklasse IV statt V.
h) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer
Darstellung)?
Um den Datenbestand aufgrund des fachlich fehlerhaften ELStAM
Releases 1.13.0.0 zu bereinigen fand am 14./15. August 2015 ein automatisierter
Korrekturlauf statt.
Eine Beibehaltung der Steuerklasse III und V war dabei nicht in allen Fällen
möglich, da für die Steuerklassenkombination III/V ein gemeinsamer Antrag der
Ehegatten/Lebenspartner erforderlich ist. Da ausschließlich Mitteilungen der
Meldebehörden nachverarbeitet wurden, konnte dieser nicht unterstellt werden. Daher
wurde teilweise die Steuerklasse III in die Steuerklasse IV geändert.
Zur Kontrolle wurde den Ländern am 28. September 2015 eine Liste mit den
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
i) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der
betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)?
Die vom zweiten Korrekturlauf betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verteilen sich wie folgt auf die Länder:
Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Baden-Württemberg 393
Bayern 983
Berlin 217
Brandenburg 571
Bremen 143
Hamburg 4
Hessen 210
Mecklenburg-Vorpommern 390
Niedersachsen 1.921
Nordrhein-Westfalen 2.481
Rheinland-Pfalz 626
Saarland 190
Sachsen 383
Sachsen-Anhalt 261
Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Schleswig-Holstein 712
Thüringen 168
Summe: 9.653
In wie vielen Fällen es dabei zur Bildung falscher ELStAM kam ist nicht bekannt
(vgl. Antwort zu Frage 2a).
j) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung
von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern
darstellen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 2a und 2i wird verwiesen.
k) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel
Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der zu viel erhobenen
Lohnsteuer)?
Auf die Antwort zu Frage 1j wird verwiesen.
l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in
Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des
Datums)?
Auf die Antwort zu Frage 1k wird verwiesen.
m) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von
dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des
Datums)?
Über die Ursache für den für den zweiten Korrekturlauf wurden die Länder am
21. Juli 2015 informiert. Eine Aktualisierung erfolgte nach der Durchführung des
zweiten Korrekturlaufs, zuletzt am 18. September 2015. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1l verwiesen).
n) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler
bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte
mit Darstellung der Maßnahmen)?
Um die aufgrund des zweiten Korrekturlaufs erfolgte Bildung falscher ELStAM
nachträglich zu korrigieren, haben die Finanzämter nach Rückmeldung durch die
Betroffenen die ELStAM wieder korrigiert und ggf. Papierbescheinigungen zur
Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. So bestand die Möglichkeit, dass der
Arbeitgeber die ELStAM rückwirkend korrigieren konnte und zu viel einbehaltene
Lohnsteuer auszahlen konnte.
o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel
Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der
Maßnahmen)?
Auf die Antwort zu Frage 2n wird verwiesen. Darüber hinaus wird im Wege der
Einkommensteuerveranlagung die einbehalten Lohnsteuer auf die festgesetzte
Einkommensteuer angerechnet. Entsprechend geringer/höher fällt die
Erstattung/Nachzahlung für den Steuerpflichtigen aus.
p) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter
Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?
Auf die Antwort zu Frage 1o wird verwiesen.
q) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen
und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung
infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)?
Auf die Antwort zu Frage 1p wird verwiesen.
3. Ist der in Frage 2 geschilderte Fehler auf die gleichen oder auf ähnliche
Ursachen zurückzuführen wie der in Frage 1 benannte Fehler?
Falls ja, warum ging die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf
Bundestagsdrucksache 18/5804 von einer unmittelbaren Behebung des Fehlers aus (bitte mit
Begründung)?
Falls nein, worin unterscheiden sich die Ursachen der beiden Fehler (bitte
mit Begründung)?
Nein, die Ursache für den unter Frage 1 geschilderten Fehler ist die fehlerhafte
Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 im Juni 2015. Die Ursache für die
fehlerhafte Änderung der Steuerklassen im September 2015 war der zweite
Korrekturlauf.
4. Haben die Ursachen der in den Fragen 1 und 2 geschilderten Fehler auch zu
Fehlern bei anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen als den Lohnsteuerklassen
geführt (falls ja, bitte mit Darstellung und unter Angabe der jeweiligen
Fallzahl)?
Die Ursache der in Frage 1 (fehlerhafte Installation) und Frage 2 (zweiter
Korrekturlauf) geschilderten Sachverhalte, führte nicht zu Fehlern bei anderen
Lohnsteuerabzugsmerkmalen als den Steuerklassen.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung technische Defizite bei der Bildung und
Übermittlung der ELStAM, nachdem innerhalb kürzester Zeit zwei ähnlich
gelagerte Fehler aufgetreten sind (bitte mit Begründung)?
Die Bildung der fehlerhaften ELStAM im Juni und August 2015 hatten keine
ähnlichen Ursachen. Insgesamt sieht die Bundesregierung keine gravierenden
technischen Defizite bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM. Das Verfahren
wird von ca. 2 Millionen Arbeitgebern und über 35 Millionen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern weitestgehend fehlerfrei genutzt.
6. Sind in den letzten zwölf Monaten, abgesehen von den in den Fragen 1 und 2
genannten, weitere softwarebedingte Fehler bei der Bildung und
Übermittlung der ELStAM aufgetreten (falls ja, bitte mit Darstellung und Nennung
der jeweiligen Fallzahl)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über weitere softwarebedingte Fehler
innerhalb der letzten zwölf Monate. In der Regel werden die Fehler von den
Sachbearbeitenden im Finanzamt oder den Arbeitgebern direkt den Supporteinheiten
im Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und dem
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.
Dort werden sie analysiert und behoben. Es werden nicht zu jeder
Fehlerkonstellation Fallzahlen ermittelt.
7. Welches jährliche Budget ist für die Verwaltung, Wartung und Pflege der
ELStAM-Bildung und Übermittlung vorgesehen (bitte mit Darstellung im
Haushalt, differenziert nach Technik und Personal und unter Angabe der
Planstellen differenziert nach Besoldungsgruppe)?
Die Verwaltung, Wartung und Pflege der ELStAM erfolgt innerhalb des
Vorhabens KONSENS gemeinsam durch die Länder und den Bund.
Die in den Ländern eingesetzte Technik und die im Land vorhandenen Planstellen
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Innerhalb von KONSENS erfolgt keine
Aufteilung nach Haushalt, Technik und Personal.
Im Vorhaben KONSENS wurden insgesamt folgende Mittel für die Verwaltung,
Wartung, Pflege und teilweise entwicklungsbegleitende Tätigkeiten abgerechnet
bzw. eingeplant:
Jahr Länder (BY und NW) Bund/Zentrum für
Informationsverarbeitung und Informationstechnik
2013 779.265 € 1.699.413 €
2014 1.329.208 € 1.742.115 €
2015 (Plan) 1.308.976 € 2.404.332 €
2016 (Plan) 2.390.854 € 2.404.332 €
Dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik wurden
7 Planstellen (gehobener Dienst) für ELStAM zugewiesen. Zusätzlich werden in
dem Bereich noch 10 externe Kräfte eingesetzt. Beim BZSt sind 8 Planstellen für
ELStAM (1,5 höherer Dienst, 6,5 gehobenen Dienst, ohne Qualitätssicherung und
Fehlerticketbearbeitung) eingesetzt. Eine Differenzierung nach Verwaltung,
Pflege, Wartung und Entwicklung erfolgt nicht.
In KONSENS wurden durch die Länder insgesamt 1,5 interne
Mitarbeiterkapazitäten für die Wartung und Pflege der ELStAM abgerechnet. Die
Besoldungsgruppen und die Anzahl der eingesetzten externen Mitarbeiter sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
8. Wie viele ELStAM werden monatlich gebildet und abgerufen (bitte
differenziert nach Ländern)?
Die Anzahl der gebildeten ELStAM entspricht der abgerufenen ELStAM. Da sich
die ELStAM theoretisch täglich ändern können, werden Sie bei jedem Abruf
aktuell gebildet.
Die Finanzverwaltung stellte den Arbeitgebern für die Lohnabrechnung Anfang
Oktober 2015 ELStAM für insgesamt 38 573518 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zum Abruf bereit. Das waren 9 400 mehr als im Vormonat.
Land Anzahl bereitgestellter
ELStAM- September 2015
Anzahl bereitgestellter
ELStAM- Oktober 2015
Baden-Württemberg 5.369.780 5.374.954
Bayern 6.457.820 6.479.375
Berlin 1.463.635 1.458.282
Brandenburg 1.089.785 1.088.689
Bremen 298.382 297.741
Hamburg 880.034 878.180
Hessen 2.958.579 2.955.155
Mecklenburg-Vorpommern 668.346 667.664
Niedersachsen 3.796.958 3.800.907
Nordrhein-Westfalen 8.256.438 8.255.484
Rheinland-Pfalz 1.929.503 1.929.733
Saarland 456.324 455.700
Sachsen 1.721.861 1.719.416
Sachsen-Anhalt 938.911 937.215
Schleswig-Holstein 1.336.600 1.336.271
Thüringen 941.162 938.752
9. Wie viele ELStAM werden in der Datenbank insgesamt vorgehalten, und
welches Speichervolumen umfasst dies (bitte mit Darstellung)?
In der Datenbank werden die ELStAM für alle aktiven Arbeitsverhältnisse
vorgehalten, um diese den Arbeitgebern bereitstellen zu können. Im Oktober 2015
waren dies 38.573.518 (vgl. Antwort zu Frage 8). Das Speichervolumen beträgt
6 Terrabyte.
10. Inwieweit wurde die Bildung, Speicherung, Wartung und Pflege der
ELStAM-Bildung und Übermittlung durch Dritte zertifiziert und geprüft
(bitte mit Darstellung und Angabe der Zertifikate)?
Die Bildung, Speicherung, Wartung und Pflege der ELStAM wurde nicht durch
Dritte zertifiziert. Die Übermittlung erfolgt über ELSTER. Die Leistungen von
ELSTER werden ausschließlich in einer eigenen IT-Infrastruktur erbracht, die auf
Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik nach ISO 27001 zertifiziert ist.
11. Inwieweit bestehen weiterhin Probleme bei der Bildung von ELStAM für
eingetragene Lebenspartnerschaften (Ausschussdrucksache des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 18(7)27; bitte mit Darstellung)?
Es bestehen keine Probleme bei der Bildung der ELStAM für
Lebenspartnerschaften. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der erforderlichen Daten
durch die Meldebehörden an die Finanzverwaltung tritt am 1. November 2015
mit dem Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies ist Voraussetzung für die
automatisierte Bildung der ELStAM bei Lebenspartnern. Nach derzeitigem Stand wird
dies ab Anfang November 2015 erfolgen können.
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ISSN 0722-8333]