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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fehler bei der Bildung und Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Fehlerhafte Steuerklassenänderungen infolge eines Software Release: Fallzahlen und &#8209;konstellationen, Ursachen, Fehlerentdeckung und &#8209;behebung, zu viel erhobene Lohnsteuer, Korrektur- und Präventionsmaßnahmen, weitere softwarebedingte Fehler, jährliches Wartungs- und Pflegebudget, Umfang der Datenbank<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/635112.10.2015

Fehler bei der Bildung und Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mittels der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) soll die korrekte Erhebung der Lohnsteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Die ELStAM enthalten die individuellen steuerlichen Merkmale der lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten. Hierzu zählt unter anderem die Lohnsteuerklasse. Mittels Einordnung in eine der Lohnsteuerklassen I bis VI wird unter anderem erfasst, inwieweit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Splittingvorteil zu berücksichtigen ist. Eine falsche Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse kann daher finanzielle Nachteile für die Steuerpflichtigen bedeuten. Die Steuerabzugsmerkmale werden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und dem jeweiligen Arbeitgeber monatlich automatisch übermittelt.

In letzter Zeit häuften sich Meldungen, wonach bei der Zuordnung der Lohnsteuerklassen Pannen auftraten. So wurde im August 2015 bekannt, dass im Juli bei etlichen Steuerpflichtigen die Steuerklasse III fälschlicherweise automatisch und rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 auf die ungünstigere Steuerklasse I geändert wurde. Bei Betroffenen fiel dadurch teilweise die Lohnsteuer höher als das Monatsgehalt aus (Stuttgarter Nachrichten vom 1. August 2015). Die Bundesregierung bestätigte mit ihrer Antwort vom 18. August 2015 auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf Bundestagsdrucksache 18/5804 die beschriebene Panne. Die fehlerhafte Steuerklassenänderung sei in 28 287 Fällen erfolgt. Der Fehler sei infolge eines ab dem 24. Juni 2015 eingesetzten neuen Software Release im Verfahren zur Bildung der ELStAM entstanden. Er sei am 29. Juni 2015 entdeckt und unmittelbar behoben worden.

Laut einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe vom 18. September 2015 kam es im September 2015 erneut zu falschen Steuerklassenänderungen. Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank des BZSt sei für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von der Steuerklasse III auf die Steuerklasse IV geändert und deren Arbeitgebern Anfang September 2015 elektronisch mitgeteilt worden. Die Finanzämter könnten die betroffenen Fälle nicht selbstständig erkennen und aufgreifen, sondern seien auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche über die in der Vorbemerkung der Fragesteller hinausführenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fehler, der bei der Inbetriebnahme eines neuen Software Release am 24. Juni 2015 aufgetreten ist, wodurch in bestimmten Fällen die Steuerklasse III rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 auf die Steuerklasse I geändert wurde?

a) Sind zu den genannten 28 287 Fällen weitere hinzugekommen (falls ja, bitte die Fallzahl nennen)?

b) Sind die durch den Fehler verursachten fälschlichen Steuerklassenänderungen auch noch im August oder September 2015 aufgetreten (falls ja, bitte unter Nennung der monatlichen Fallzahlen)?

c) Welche bestimmten Fälle bzw. welche Fallkonstellationen waren von dem Fehler betroffen?

d) Wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt?

e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)?

f) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und Übermittlung der ELStAM darstellen)?

g) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer Darstellung)?

h) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)?

i) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern darstellen)?

j) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der maximal zu viel erhobenen Lohnsteuer)?

k) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des Datums)?

l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des Datums)?

m) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

n) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

p) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)?

2

Ist es zutreffend, dass es im Zeitraum September 2015 zu einem Fehler in der Übermittlung der ELStAM kam, wonach fälschlicherweise Steuerpflichtige aus der Steuerklasse III in die Steuerklasse IV eingeordnet wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) In wie vielen Fällen kam es durch den Fehler zu einer Steuerklassenänderung?

b) Sind durch den Fehler verursachte Steuerklassenänderungen auch noch über den Monat September 2015 hinaus zu erwarten (bitte mit Begründung)?

c) Welche Fallkonstellationen waren von dem Fehler betroffen?

d) Wann, wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt?

e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)?

f) Ist der in der Mitteilung der OFD Karlsruhe genannte Sachverhalt zutreffend, dass die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbstständig erkennen und aufgreifen können, sondern auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen sind (bitte mit Begründung)?

g) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und Übermittlung der ELStAM darstellen)?

h) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer Darstellung)?

i) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)?

j) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern darstellen)?

k) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der zu viel erhobenen Lohnsteuer)?

l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des Datums)?

m) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des Datums)?

n) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

p) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)?

q) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)?

3

Ist der in Frage 2 geschilderte Fehler auf die gleichen oder auf ähnliche Ursachen zurückzuführen wie der in Frage 1 benannte Fehler? Falls ja, warum ging die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf Bundestagsdrucksache 18/5804 von einer unmittelbaren Behebung des Fehlers aus (bitte mit Begründung)? Falls nein, worin unterscheiden sich die Ursachen der beiden Fehler (bitte mit Begründung)?

4

Haben die Ursachen der in den Fragen 1 und 2 geschilderten Fehler auch zu Fehlern bei anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen als den Lohnsteuerklassen geführt (falls ja, bitte mit Darstellung und unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung technische Defizite bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM, nachdem innerhalb kürzester Zeit zwei ähnlich gelagerte Fehler aufgetreten sind (bitte mit Begründung)?

6

Sind in den letzten zwölf Monaten, abgesehen von den in den Fragen 1 und 2 genannten, weitere softwarebedingte Fehler bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM aufgetreten (falls ja, bitte mit Darstellung und Nennung der jeweiligen Fallzahl)?

7

Welches jährliche Budget ist für die Verwaltung, Wartung und Pflege der ELStAM-Bildung und Übermittlung vorgesehen (bitte mit Darstellung im Haushalt, differenziert nach Technik und Personal und unter Angabe der Planstellen differenziert nach Besoldungsgruppe)?

8

Wie viele ELStAM werden monatlich gebildet und abgerufen (bitte differenziert nach Ländern)?

9

Wie viele ELStAM werden in der Datenbank insgesamt vorgehalten, und welches Speichervolumen umfasst dies (bitte mit Darstellung)?

10

Inwieweit wurde die Bildung, Speicherung, Wartung und Pflege der ELStAM-Bildung und Übermittlung durch Dritte zertifiziert und geprüft (bitte mit Darstellung und Angabe der Zertifikate)?

11

Inwieweit bestehen weiterhin Probleme bei der Bildung von ELStAM für eingetragene Lebenspartnerschaften (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 18(7)27; bitte mit Darstellung)?

Berlin, den 12. Oktober 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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