Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2015
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentrales Element der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union (EU) in der Finanzperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist das so genannte Greening. Unter diesem Begriff werden verschiedene Förderbedingungen und -elemente zusammengefasst, die die Landbewirtschaftung in der EU klima- und umweltfreundlicher machen sollen.
Im Vorfeld der GAP-Reform wurde teilweise sehr heftig über einzelne Vorschläge des damaligen Agrarkommissars Dacian Ciolos zum Greening gestritten. Während Umweltverbände und alternative Agrarverbände sowie drei der vier Fraktionen des Deutschen Bundestages beispielsweise die Anlage von „ökologischen Vorrangflächen“ begrüßten, lehnte die vierte Fraktion sie als „Stilllegungsflächen“ kategorisch ab.
Doch letztlich wurden zentrale Vorschläge von Agrarkommissar Dacian Ciolos als Greening-Anforderungen an die europäischen Landwirte bei der Beantragung von Agrarfördermitteln bestätigt. Seit Januar 2015 müssen die Bedingungen des Greenings verpflichtend erfüllt werden. Das Greening setzt sich dabei aus den drei Komponenten Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und dem Vorhalten der ökologischen Vorrangfläche („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) zusammen.
Im ersten Umsetzungsschritt sind die Agrarbetriebe verpflichtet, ökologische Vorrangflächen auf 5 Prozent ihres Ackerlandes anzulegen, beispielsweise als Pufferstreifen, Hecken, Brachen, Knicks oder Baumreihen. „Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, für vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert“ (www.bundesregierung.de, 23. Mai 2014).
Nach der Vegetationsperiode im Jahr 2015 liegen nun die ersten Erfahrungen vor. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wurden von den deutschen Landwirtschaftsbetrieben im Jahr 2015 auf rund 1,23 Millionen Hektar Ackerland ökologische Vorrangflächen angelegt. Gewichtet nach ökologischer Wertigkeit ergibt das laut dem DBV eine Fläche von 590 000 Hektar. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung des Greenings und die Weiterentwicklung der GAP ergeben sich daraus einige Fragen (www.agrarheute.com vom 15. Oktober 2015 „Ranking: Die häufigsten Greening-Maßnahmen“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Flächen, die die Betriebe im Jahr 2015 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangfläche“ genutzt haben (bitte nach Flächennutzungsart, -größe, -anteil und Bundesländer aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Leguminosen im Jahr 2015 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den Jahren 2010 bis 2014 (bitte den Anbau auf ökologischen Vorrangflächen extra ausweisen und nach Bundesländer aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob für die Kulturen auf geplanten ökologischen Vorrangflächen ausreichend und geeignetes Saatgut bzw. Saatgutmischungen im Anbaujahr 2014/2015 zur Verfügung standen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand und der Flächenanteil des Dauergrünlandes seit Beginn dieser im Verhältnis zu den Jahren 2010 bis 2014 verändert (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)?
Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)?
Welche Schwierigkeiten (z. B. Bürokratieaufwand und Umsetzbarkeit) gehen nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Greening einher, und welche werden aus ihrer Sicht kurzfristig verbessert werden können?
Hält die Bundesregierung die Vorgaben zu Mindest- und Maximalbreite von Streifenbiotopen (Ackerrandstreifen, Gewässerrandstreifen, Waldrandstreifen, etc.) innerhalb der ökologischen Vorrangflächen in Hinsicht auf die Umsetzung vor Ort für praktikabel (bitte begründen)?
Wie wird die Wirkung der Greening-Maßnahmen auf die Umwelt sowie den Arten- und Klimaschutz in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und bewertet?
Wen hat die Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Begleitung des Greenings mit welcher konkreten Aufgabenstellung beauftragt?
Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung zur Halbzeitbewertung der aktuellen GAP-Förderperiode an?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aus der bisherigen Flächenförderung auszusteigen, da die Direktzahlungen ihre Legitimation verloren haben (vgl. Interview mit dem Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier in der AgraEurope vom 17. August 2015, S. 2; bitte begründen)?
Wie sollte sich die GAP nach dem Jahr 2020 aus heutiger Sicht der Bundesregierung weiterentwickeln?
Hat die Bundesregierung Belege dafür, ob sich die Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungs-Empfänger negativ auf die Agrarbetriebe ausgewirkt hat, wie dies teilweise im Vorfeld befürchtet worden war?