[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Oktober 2015
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6538
18. Wahlperiode 03.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6408 –
Informationen zur aktuellen Lage bei der Bundespolizei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Flüchtlingssituation beeinflusst gegenwärtig die Arbeit vieler staatlicher
und nichtstaatlicher Stellen im In- und Ausland erheblich. Das gilt in
besonderem Maße auch für die deutsche Bundespolizei, die neben ihren anderen
vielfältigen Zuständigkeiten in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben
übernommen hat. Als besonders gravierend erscheinen dabei die Auswirkungen der
Grenzkontrollen auf die Behördenstruktur, die Aufgabenwahrnehmung und den
polizeilichen Alltag. Nähere Informationen der Bundesregierung liegen dazu
jedoch soweit ersichtlich bisher nicht vor. Dabei ist eine genaue Kenntnis der
Situation der Bundespolizei für die politische Bewertung gerade jetzt besonders
wichtig, nicht zuletzt da sie Rückschlüsse auf die aktuelle Flüchtlingspolitik der
Bundesregierung erlaubt. Gleichzeitig kommt der Frage unter Gesichtspunkten
der Personalplanung für das Haushaltsjahr 2016 erhebliche Bedeutung zu.
1. In welchen Staaten waren Beschäftigte der Bundespolizei im Jahr 2015 im
Zusammenhang mit Grenzsicherungsaufgaben oder zum Zweck der
Migrationskontrolle im Einsatz (bitte nach Staat, Monat, Einsatzstärke und
Dienstgrad aufschlüsseln)?
In der nachfolgenden Übersicht sind alle Bundespolizisten aufgeführt, die im
Ausland in der Verwendung als Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA), Dokumenten- und
Visumberater (DVB) o. ä. i.Z.m. Grenzsicherungsaufgaben eingesetzt werden:
Staat
Anzahl
*
PVB
Zeitraum
Dienstgrad
PM POM PHM PK POK PHK EPHK PD
Albanien 47 16.07.2015 - 12.11.2015 5 GUA 8 GUA 12 GUA 8 GUA 6 GUA 5 GUA 2 GUA
Äthiopien 1 01.09.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Algerien 2 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
1 DVB
Staat
Anzahl
*
PVB
Zeitraum
Dienstgrad
PM POM PHM PK POK PHK EPHK PD
Ägypten 3 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
1 DVB
1 DVB
Bulgarien 8
28.04.2015 - 12.11.2015
01.07.2014 . 31.07.2018
1 GUA 4 GUA
1 DVB
2 GUA 1 GVB
China 8
01.01.2015 - 31.12.2015
01.07.2012 - 31.07.2016
2 DVB
4 DVB 1 DVB 1 GVB
Frankreich 2
01.01.2015 - 03.07.2015
01.07.2015 - 31.07.2019
2 GVB
Ghana 2 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB 1 DVB
Griechenland 32
01.01.2015 - 31.12.2015
01.07.2013 - 31.07.2017
1 GUA 6 GUA 7 GUA 9 GUA 7 GUA 2 GVB
Indien 6
01.01.2015 - 31.12.2015
01.08.2014 - 31.07.2017
1 DVB
3 DVB 1 DVB
1 GVB
Iran 3 01.01.2015 - 31.12.2015
2 DVB
1 DVB
Italien 35
26.01.2015 - 04.12.2015
01.08.2010 - 31.07.2016
6 GUA 2 GUA 7 GUA 2 GUA 12 GUA 5 GUA 1 GUA 1 GVB
Jordanien 5 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB 1 DVB 1 DVB 2 DVB
Katar 1 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Kosovo 3
01.01.2015 - 31.12.2015
01.03.2013 - 28.02.2017
1 DVB 1 GUA 1 GVB
Kroatien 11
01.07.2015 - 31.08.2015
01.07.2015 - 31.07.2019
2 GUA
4 GUA 4 GUA 1 GVB
Libanon 2
01.09.2015 - 31.12.2015
01.01.2014 - 05.01.2017
1 DVB
1
Grenz-
pol.
Berater
Litauen 1 01.08.2012 - 31.08.2016 1 GVB
Malaysia 1 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Marokko 1 15.07.2015 - 31.07.2019 1 GVB
Mazedonien 1 02.08.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Nigeria 4 01.01.2015 - 31.12.2015
3 DVB 1 DVB
Österreich 1 05.10.2015 - 12.01.2016
1
Assistent
GVB
Pakistan 2 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB 1 DVB
Polen 1 01.08.2015 - 31.07.2019 1 GVB
Rumänien 2
31.08.2015 - 01.10.2015
01.07.2014-31.7.2018
1 GUA
1 GVB
Russland 6
01.01.2015 - 31.12.2015
01.07.2013 - 31.07.2016
1 DVB 4 DVB
1 GVB
Serbien 89
11.02.2015 - 08.05.2015;
05.08.2015 - 30.10.2015
01.07.2013 - 31.07.2017
05.10.2015 - 12.01.2016.
18 GUA 19 GUA 8 GUA 9 GUA 22 GUA
12 GUA
1 GVB
1
Assistent
GVB
Spanien 1 01.10.2015 - 31.07.2019 1 GVB
Sri Lanka 1 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Südafrika 2 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB 1 DVB
Tschechien 1 01.10.2015 - 31.07.2019 1 GVB
Thailand 1 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Staat
Anzahl
*
PVB
Zeitraum
Dienstgrad
PM POM PHM PK POK PHK EPHK PD
Tunesien 1 02.04.2012 - 31.07.2016 1 GVB
Türkei 5
01.01.2015 - 31.12.2015
01.07.2014 - 31.07.2018
2 DVB 1DVB
1 DVB 1 GVB
Ukraine 2
01.01.2015 - 31.12.2015
01.07.2014 - 31.07.2018
1 DVB
1 GVB
Ungarn 54
06.01.2015 - 31.12.2015
01.01.2013 - 31.07.2017
3 GUA 9 GUA 11 GUA 12 UA 10 GUA 8 GVB 1 GUA
V. Arab.
Emirate
4 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB 3 DVB
Vietnam 1 01.01.2015 - 31.12.2015
1 DVB
Gesamt: 337 32 41 53 42 87 69 27 4
Hinsichtlich des Engagements der Bundespolizei in bilateralen Maßnahmen in
Bezug auf Grenzmanagement wird auf die letzte Antwort zur quartalsmäßigen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/5814 vom
24. August 2015 verwiesen.
Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Polizeivollzugsbeamten werden im
November voraussichtlich zunächst 50 Beamte im Rahmen eines FRONTEX-
Einsatzes entsandt. Die konkreten Einsatzorte an der Schengen-Außengrenze im
Rahmen dieser Maßnahme stehen noch nicht fest (Stand: 21. Oktober 2015)
2. In welchen Staaten waren Beschäftigte der Bundespolizei im Jahr 2015 an
Maßnahmen beteiligt, die von FRONTEX koordiniert wurden (bitte nach
Staat, Einsatz, Monat, Einsatzstärke und Dienstgrad aufschlüsseln)?
Bundespolizisten in von FRONTEX koordinierten Maßnahmen
EINSATZ
Land /
Grenze
Anzahl
Zeitraum
PM POM PHM PK POK PHK EPHK
Landgrenze Ungarn 53 06.01.2015 - 31.12.2015 3 9 11 12 10 7 1
Landgrenze Bulgarien 6
28.04.2015 - 12.11.2015
1 3 2
Landgrenze Kroatien 9 03.02.2015 - 31.12.2015
2
4 3
Landgrenze Griechenland 6 03.02.2015 - 31.12.2015
2 2 2
Luftgrenze Rumänien 1
31.08.2015 - 01.10.2015
1
Luftgrenze Italien 1 31.03.2015 - 01.05.2015
1
Seegrenze Griechenland 8 31.08.2015 - 14.12.2015
1 1 2 4
Seegrenze Italien 12
02.03.2015 - 08.05.2015;
02.06.2015 - 09.10.2015;
02.11.2015 - 04.12.2015
2
4 5 1
Gesamt: 96 3 11 16 17 26 21 2
3. An wie vielen Tagen haben Beschäftigte der Bundespolizei im Jahr 2015 an
einer deutschen Grenze Reisende kontrolliert (bitte nach Luft-, Land- und
Wasserweg, Bundesland, Monat und Einsatzstärke aufschlüsseln)?
An Luft- und Seeaußengrenzen führt die Bundespolizei täglich im gesamten
Bundesgebiet Grenzübertrittskontrollen durch. An den deutschen Binnengrenzen
(Luft, Land- und Seegrenzen) hat die Bundesregierung am 13. September 2015
die Grenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt, die weiterhin andauern.
Seitdem führt die Bundespolizei täglich Grenzübertrittskontrollen an diesen
Grenzen mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Grenze durch.
4. An wie vielen Tagen haben Beschäftigte der Bundespolizei im Jahr 2015 im
grenznahen Gebiet (§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des
Bundespolizeigesetzes) Kontrollen durchgeführt (bitte nach Bundesland, Monat und
Einsatzstärke aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei führt täglich Maßnahmen der Grenzüberwachung im Sinne des
§ 2 Absatz 2 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) an den Grenzen
innerhalb des 30 km (Landgrenze) bzw. 50 km-Bereichs (Seegrenze) durch. Mit
Ausnahme der Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt verfügen alle übrigen Bundesländer über entsprechende
Einsatzräume. Eine Aufschlüsselung im Sinne der Anfrage ist wegen der integrativen
Aufgabenwahrnehmung durch die Bundespolizei nicht möglich.
5. Bei wie vielen Einsätzen zum Zweck der Rückführung abgelehnter
Asylbewerber (insbesondere begleitete Rückführungen) haben im Jahr 2015
Beschäftigte der Bundespolizei mitgewirkt (bitte auch Einsätze, die nur eine
Teilstrecke betrafen, angeben und nach Art der Mitwirkung, Zahl der
betroffenen Personen, Zielland, Monat, Einsatzstärke und Luft- oder Landweg
aufschlüsseln)?
6. Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei waren im Jahr 2015 an den
Flughäfen Frankfurt am Main und München im Zusammenhang mit Einsätzen
gemäß Frage 5 tätig (bitte nach Monat und Dienstgrad aufschlüsseln)?
7. Wie viele Anträge auf Abschiebungshaft, Zurückweisungshaft oder
Zurückschiebungshaft wurden im Jahr 2015 im Rahmen von Verfahren nach der
Dublin-III-Verordnung durch die Bundespolizei gestellt, und in wie vielen
Fällen wurde den Haftanträgen stattgegeben (bitte nach Herkunftsstaat und
Staaten, in die überstellt werden sollte, aufschlüsseln)?
8. Wie viele der in Frage 7 thematisierten Personen mussten im Jahre 2015
wegen Undurchführbarkeit der Rücküberstellung nach der Dublin-III-
Verordnung aus der Abschiebungshaft entlassen werden (bitte nach Herkunftsstaat
und Staaten, in die die Rücküberstellung erfolgen sollte, aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Diese Daten werden durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst.
9. Hat es im Jahr 2015 im Zusammenhang mit Einsätzen gemäß den Fragen 1
bis 5 Beschwerden über unangemessenes oder pflichtwidriges Verhalten von
Beschäftigten der Bundespolizei gegeben (bitte nach Anzahl, Monat,
Bundesland, Art der Beschwerde und Stand bzw. Ausgang des Verfahrens
aufschlüsseln)?
Im Jahr 2015 gab es insgesamt 182 Beschwerden im grenzpolizeilichen
Aufgabenbereich der Bundespolizei. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den
unten stehenden Übersichten. In den nicht aufgeführten Bundesländern kam es zu
keinen Beschwerdesachverhalten.
Bei den nachfolgenden Übersichten wurden Verhaltensbeschwerden - VB,
Sachbeschwerden - SB und Mischbeschwerden - MB dargestellt.
Bundesland Sachsen (BPOLD PIR)
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (BPOLD BBS)
Bundesland Hessen (BPOLD FRA)
Bundesland Bayern (BPOLD M)
10. Wurden im Jahr 2015 gegen Beschäftigte der Bundespolizei im
Zusammenhang mit Einsätzen gemäß den Fragen 1 bis 5 Strafverfahren oder
Disziplinarverfahren eingeleitet (bitte nach Anzahl, Monat, Bundesland und Stand
des Verfahrens bzw. Ergebnis aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit der Kontrolle Reisender an der deutschen Grenze kam es
im Jahr 2015 zu zwei Vorfällen.
Der erste Fall ereignete sich im August 2015 in Bayern. Gegen einen Beamten
wurde wegen des Verdachtes der Beleidigung einer Reisenden ein
Disziplinarverfahren eingeleitet; zusätzlich wurde der Sachverhalt an die Landespolizei
abgegeben.
Der zweite Fall ereignete sich im September 2015 in Sachsen. Gegen zwei
Beamte wurden wegen des Verdachtes beleidigender Äußerungen gegenüber in
Gewahrsam genommener Personen Disziplinarverfahren eingeleitet; der Vorgang
wurde zudem an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Im Zusammenhang mit Kontrollen gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BPolG
in grenznahen Gebieten und im Zusammenhang mit der Rückführung abgelehnter
Asylbewerber (insbesondere begleiteter Rückführungen) wurden im Jahr 2015
keine Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet.
11. Wie lautet die aktuelle Prognose der Bundespolizei hinsichtlich der in den
nächsten Wochen, Monaten und Jahren zu erwartenden Flüchtlingszahlen?
Die Bundespolizei erstellt keine Prognosen über die voraussichtlichen
Entwicklungen der Flüchtlingszahlen.
12. Auf welcher Grundlage wird die Prognose gemäß Frage 11 erstellt?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie viele Stunden betrug die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der
Beschäftigten der Bundespolizei bei Grenzkontrolleinsätzen gemäß Frage 3
(bitte nach Bundesland und Monat aufschlüsseln)?
Grundsätzlich beträgt die Wochenarbeitszeit der Beschäftigten der Bundespolizei
bundesweit 39, 40 oder 41 Stunden.
Bei Zugrundelegung der gesamten Einsatzzeit, der vorwiegend angewandten
Schichtdienstmodelle und der Abordnungszeiträume der Unterstützungskräfte in
Bayern anlässlich von Grenzkontrolleinsätzen betrug die durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit der Einsatzkräfte beim G7-Gipfel/Bilderberg Konferenz
und im aktuellen Einsatz bis zu 80 Stunden im Rahmen von Einsatzmaßnahmen.
An diese Einsätze schließt sich grundsätzlich immer ein Dienstfrei von mehreren
Tagen an, um ein Teil der angefallen Mehrarbeit abzubauen.
14. Wie lang waren die Schichten der Beschäftigten der Bundespolizei bei
Grenzkontrolleinsätzen gemäß Frage 3 (bitte nach Bundesland und Monat
aufschlüsseln und soweit möglich Minima und Maxima angeben)?
Die Schichten der Beschäftigten der Bundespolizei bei Grenzkontrolleinsätzen
gemäß Frage 3 variierten zwischen 6,5 h (Minima) und 13 h (Maxima).
15. Wie hoch war bei der Bundespolizei der Anteil der 12-Stunden-Schichten
bei Grenzkontrolleinsätzen gemäß Frage 3 (bitte nach Bundesländern und
Monaten aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Zwölf-Stunden-Schichten variiert in den Dienststellen, dazu
gehören unter Umständen auch zusätzliche Zwölf-Stunden-Schichten im Rahmen
der Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Alle entsprachen hierbei den
gültigen Rahmendienstplänen oder resultierten aus besonderen Einsatzanlässen.
16. Wo und wie wurden die Beschäftigten der Bundespolizei bei
Grenzkontrolleinsätzen gemäß Frage 3 untergebracht (bitte nach Art und Zahl der
jeweiligen Unterbringungsform sowie nach Monat und Bundesland
aufschlüsseln)?
Im September 2015 wurden zeitgleich bis zu 2 400 Kräfte der Bundespolizei im
Rahmen der Migrationslage entgeltlich untergebracht. Zusätzlich wurden ca. 200
Kräfte in eigenen Unterkünften bzw. Unterkünften der Bundeswehr
untergebracht.
In der Gesamtzahl von 2 400 Kräften sind ca. 300 Polizeivollzugsbeamtinnen und
-vollzugsbeamte enthalten, die seit dem 15. September 2015 für die Dauer von
drei Monaten an die Standorte Rosenheim und Deggendorf abgeordnet sind. Für
die Unterbringung wurden jeweils Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der
Nähe von Rosenheim und Deggendorf angemietet, wobei die Unterbringung der
Abordnungskräfte aufgrund der längerfristigen Maßnahmen (hier: drei Monate)
in Einzelzimmern erfolgte. Es wurde sichergestellt, dass jeder Abordnungskraft
ein eigenes separates Schlafzimmer bereitgestellt wurde.
Die Unterbringung der Einsatzkräfte, die im Rahmen der Wiedereinführung der
Grenzkontrollen in den Einsatzräumen München, Rosenheim, Freilassing,
Freyung/Passau und Deggendorf untergebracht werden mussten, erfolgte in
vier Jugendherbergen (Raum Freyung/Passau)
einem Tagungszentrum (Raum München)
vierundzwanzig Pensionen, Landgasthöfen, Hotels ohne dehoga-
Klassifizierung (in allen Einsatzräumen)
zweiundachtzig Hotels (in allen Einsatzräumen)
Ferienwohnungen/Ferienhäuser in einem Ferienpark am Chiemsee (Raum
Freilassing)
amtlich unentgeltlich in den Bundespolizeiliegenschaften München,
Deggendorf und Rosenheim.
Die Unterbringung der Einsatzkräfte erfolgte in Mehrbettzimmern. Im Verlauf
des Einsatzes erfolgte eine Umverteilung der Zimmerbelegungen, um notwendige
Einzelbelegungen (z.B. aufgrund Nachtschichten) sicherzustellen.
17. Welche Räumlichkeiten standen den Beschäftigten der Bundespolizei bei
Grenzkontrolleinsätzen gemäß Frage 3 für Pausenzeiten zur Verfügung
(bitte nach Art und Zahl der jeweiligen Pausensituation sowie nach Monat
und Bundesland aufschlüsseln)?
Im laufenden Jahr standen allen Beschäftigen, die bei Grenzkontrolleinsätzen
eingesetzt wurden, die vorhandenen Räumlichkeiten in den Inspektionen, den
Revieren sowie Dienstverrichtungsräumen für Pausen zur Verfügung.
Bei Kontrollen abseits der genannten Örtlichkeiten haben die Mitarbeiter die
Pausenzeiten im Dienst-Kfz. oder anderen geeigneten Örtlichkeiten eingelegt.
18. Wie werden die Beschäftigten der Bundespolizei bei Grenzkontrolleinsätzen
gemäß Frage 3 verpflegt?
Während der Dauer eines Einsatzes wird grundsätzlich allen Einsatzkräften
unentgeltliche, angemessene und ausreichende, dem jeweiligen Einsatz
entsprechende Verpflegung (Einsatzverpflegung) gewährt. Abweichend hiervon kann
Selbstverpflegung angeordnet werden, wenn dies aus organisatorischen,
wirtschaftlichen oder einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der verfügbaren
Versorgungskapazitäten im Einzelfall erforderlich ist.
19. Wie viele Überstunden sind bei der Bundespolizei aufgrund der
Grenzkontrolleinsätze gemäß Frage 3 bisher angefallen (sofern keine genauen Zahlen
vorliegen, bitte wenn möglich Näherungswerte oder Schätzungen angeben)?
Es wurden im Zeitraum 13. September bis zum 16. Oktober 2015 Mehrleistungen
in Höhe von ca. 500 000 Stunden erbracht.
20. Welcher Arbeits- und Zeitaufwand seitens der Bundespolizei ist mit der
Bearbeitung eines Falls mutmaßlich unerlaubter Einreise regelmäßig
verbunden (sofern keine genauen Zahlen vorliegen, bitte wenn möglich
Näherungswerte oder Schätzungen angeben)?
In der Bundespolizei existiert keine zeitliche Erfassung in Bezug auf die Dauer
der Strafsachenbearbeitung. In diesem Zusammenhang sind Angaben zum
durchschnittlichen Einsatz von Personal für ein Ermittlungsverfahren ebenfalls nicht
möglich. Der Einsatz von Personal und Zeit ist jeweils abhängig vom Delikt, dem
modus operandi, den vorliegenden Erkenntnissen sowie dem konkreten
Ermittlungsauftrag, welchen die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft erteilt.
21. Welcher Arbeits- und Zeitaufwand seitens der Bundespolizei ist mit der
behördlichen Erstregistrierung von Flüchtlingen verbunden (sofern keine
genauen Zahlen vorliegen, bitte wenn möglich Näherungswerte oder
Schätzungen angeben)?
Die Aufgaben der Bundespolizei bei Äußerung eines Asylgesuchs an der Grenze
ergeben sich aus § 18 des Asylgesetzes (AsylG). Personen, die nicht
zurückgewiesen oder zurückgeschoben werden, werden über ihre Mitwirkungspflichten
belehrt und erkennungsdienstlich behandelt. Mitgeführte Unterlagen im Sinne
des § 15 Absatz 2 Nummer 4 und 5 AsylG werden in Verwahrung genommen.
Gegebenenfalls werden die Person und die mitgeführten Sachen zu diesem Zweck
gemäß § 15 Absatz Absatz 4 AsylG durchsucht. Anschließend erhält der
Asylsuchende eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA),
verbunden mit der Aufforderung, sich innerhalb einer gesetzten Frist zu der jeweils
benannten Aufnahmeeinrichtung zu begeben. Der Sachverhalt wird im
polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei angelegt.
In der Bundespolizei existiert keine zeitliche Erfassung in Bezug auf die Dauer
der Bearbeitung von Schutzersuchen. Belastbare Schätzungen sind aufgrund der
Unterschiede im jeweiligen Einzelfall nicht möglich.
22. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt in Fällen gemäß der Fragen 20
und 21 ein Datenaustausch mit anderen Behörden (bitte auch danach
differenzieren, ob Daten regelmäßig oder stichprobenartig übermittelt werden
und die Art der Übermittlung beschreiben)?
In Fällen der unerlaubten Einreise erfolgt eine Datenübermittlung an die
sachleitende Staatsanwaltschaft in Bezug auf Angaben zur Person, wie Familienname,
Geburtsname, Vorname, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
Geburtsdaten, Geburtsort und-bezirk, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, zur
Tatbestandsmäßigkeit und allen sonstigen, für die Sachverhaltserforschung
bedeutsamen Umstände.
In den Fällen, in denen ein Schutzersuchen im Sinne des Asylgesetzes
vorgebracht wird und die Betreffenden bei der Einreise nicht zurückgewiesen werden,
werden die durch die Bundespolizei erhobenen personenbezogenen Daten der
Schutzsuchenden (Familienname, Geburtsname, Vorname, Schreibweise der
Namen nach deutschem Recht, Geburtsdaten, Geburtsort und-bezirk, Geschlecht
und Staatsangehörigkeit) gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 13 i.V.m. § 3 des
AZR-Gesetzes an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als
Registerbehörde für das Ausländerzentralregister (AZR) übermittelt. Daneben erfolgt die
Übermittlung der Daten an die Aufnahmeeinrichtung, indem die in Verwahrung
genommenen Unterlagen sowie die erkennungsdienstlichen Unterlagen gemäß
§ 21 Absatz 1 AsylG dorthin übersandt werden.
23. Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 von Beschäftigten der
Bundespolizei als mutmaßliche Schleuser ermittelt (bitte nach Zahl der Beschuldigten,
Herkunftsstaat, Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Festnahmen wegen
Schleusertätigkeit (Bundestagsdrucksache 18/6445 vom 21. Oktober 2015)
verwiesen.
Von Januar bis September 2015 stellten die Grenzbehörden insgesamt 2 653
tatverdächtige Schleuser fest. Das sind fast doppelt so viele Feststellungen wie im
Vergleichszeitraum des Vorjahres. Eine statistische Erfassung nach
Bundesländern wird in der Bundespolizei nicht geführt.
Übersicht 1: Darstellung mutmaßliche Schleuser nach Monaten aufgeschlüsselt
Januar 213
Februar 301
März 157
April 190
Mai 230
Juni 345
Juli 420
August 380
September 417
Übersicht 2: Darstellung mutmaßliche Schleuser nach Herkunftsstaat aufgeschlüsselt
Ungarn 335
Rumänien 306
Syrien 238
Bulgarien 138
Deutschland 135
Serbien 122
Irak 116
Österreich 97
Kosovo 93
Schweden 73
Türkei 73
Polen 67
Russische Föderation 60
Italien 59
Afghanistan 57
ungeklärt 56
Albanien 40
Ukraine 38
Pakistan 29
staatenlos 28
Slowakische Republik 28
Belgien 28
Niederlande 25
Frankreich 24
Tunesien 22
Bosnien-Herzegowina 21
Libanon 19
Ägypten 18
Mazedonien 18
Marokko 16
Großbritannien 15
Algerien 14
Iran 14
Somalia 11
Kamerun 11
Dänemark 9
Georgien 9
Nigeria 9
Mongolei 8
Libyen 8
Indien 8
Jordanien 8
Eritrea 8
Kongo, Dem. Republik 8
Palästina 7
Norwegen 7
Gambia 7
Griechenland 7
Tschechische Republik 6
Slowenien 6
Äthiopien 5
Litauen 5
Vietnam 5
Sri Lanka 5
Cote d'Ivoire 4
Angola 4
Malaysia 4
Kroatien 4
Guinea 4
Montenegro 4
Finnland 4
Moldau 3
Aserbaidschan 3
Senegal 3
Sudan 3
Weißrussland 3
Kanada 2
Armenien 2
Mali 2
Haiti 2
USA 2
Bangladesch 2
Saudi-Arabien 2
Tadschikistan 1
Kuba 1
China 1
Burkina Faso 1
Grenada 1
Peru 1
Burundi 1
Philippinen 1
Spanien 1
Portugal 1
Ghana 1
Schweiz 1
Lettland 1
Israel 1
Uganda 1
Korea, Republik 1
Kongo 1
24. An welche Staatsanwaltschaften wurden die Ermittlungsergebnisse gemäß
Frage 23 übermittelt (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Nach Nummer 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV) führt die Ermittlungen grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, in dessen
Bezirk die Straftat begangen wurde.
25. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften in den Fällen gemäß
Frage 23 weitere Ermittlungen durch die Bundespolizei bzw. nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die Landespolizeien angeordnet (bitte nach
Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Die Sachleitung obliegt alleinig der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die
Bundespolizei führt keine zentrale Statistik über die durch die Staatsanwaltschaften
angeordneten Maßnahmen.
26. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fällen
gemäß Frage 23 das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2, § 153 oder
§ 153a der Strafprozessordung eingestellt (bitte nach Bundesland,
Rechtsgrundlage der Einstellung, gegebenenfalls unter Angabe der Art der
Auflagen aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei führt keine zentrale Statistik über Verfahrensausgänge.
27. In welchen Bundesländern waren im Jahr 2015 wie viele Beschäftigte der
Bundespolizei im Einsatz (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Derartige Statistiken werden bei der Bundespolizei nicht geführt.
28. Wie hoch waren die Reisekosten, die im Jahr 2015 bei der Bundespolizei
angefallen sind (bitte nach Monat und Einsatzgrund aufschlüsseln)?
Der Ausgabestand bei Kapitel 0625 Titel 52701 (Reisekostenvergütung für
Dienstreisen) beträgt 17.929 T Euro (Stand: 19. Oktober 2015).
In der nachfolgenden Tabelle werden die monatlichen Ausgaben getrennt nach
allgemeinen Dienstreisen und Einsätzen dargestellt. Hinsichtlich der
Reisekostenvergütung für Einsätze wurde eine weitergehende Unterteilung nach
allgemeinen Einsätzen (z.B. Fußballeinsätze, "Dresdner Bombennacht" etc.) sowie dem
Einsatz im Rahmen des G7 - Gipfels und des Einsatzes Migration vorgenommen.
Die Aufstellung erfolgte auf der Grundlage der Zahlbarmachung der jeweiligen
Reisekostenvergütung. Die Aufstellung umfasst die Zahlung von
Reisekostenvergütung an die Dienstreisenden, die Zahlung von Unterkunftskosten und die
Zahlung von Reisemitteln (z.B. DB-Fahrscheine, Flugtickets etc.), die den
Dienstreisenden durch die Reisestellen des Referates 73 zur Verfügung gestellt werden.
Die Zahlen sind nicht abschließend, da Dienstreisende sechs Monate Zeit für die
Beantragung der zustehenden Reisekosten haben und daher noch nicht alle
einsatzbedingten Reisekosten Abgerechnet wurden.
Auch die Unterkunftskosten werden nicht immer in dem Monat beglichen, in dem
die Unterkunft in Anspruch genommen wurde. Hier sind der Rechnungseingang
und die gewährte Zahlungsfrist zu berücksichtigen, mit der Folge, dass z. B. für
die im September genutzten Unterkünfte Teilzahlungen auch erst im Oktober
erfolgten.
Dienstreise allgemeine Einsätze G 7 - Gipfel Migration
Januar 15 326 T€ 419 T€
Februar 15 357 T€ 202 T€ 311 T€
März 15 437 T€ 62 T€ 457 T€
April 15 437 T€ 540 T€ 740 T€
Mai 15 249 T€ 407 T€ 933 T€
Jun 15 367 T€ 88 T€ 1.753 T€
Jul 15 587 T€ 461 T€ 2.704 T€ 5 T€
August 15 332 T€ 472 T€ 129 T€ 427 T€
September 15 430 T€ 221 T€ 2 T€ 1.683 T€
Oktober 15 217 T€ 28 T€ 2.146 T€
Zwischensumme: 3.739 T€ 2.900 T€ 7.029 T€ 4.261 T€
Titelauslastung unter 0625 532 04/Erläuterung 3 für GUA, GVB und DVB:
Titel 0625
53204
Stand :
27.10.15 Reisekosten GUA Reisekosten GVB Reisekosten DVB
Gesamtsumme
Reisekosten monatlich
Jan 15 16.009,39 € 15.652,61 € 12.301,41 € 43.963,41 €
Feb 15 41.651,05 € 13.870,03 € 28.468,42 € 83.989,50 €
Mrz 15 41.957,71 € 7.726,08 € 33.447,96 € 83.131,75 €
Apr 15 39.752,69 € 11.188,78 € 51.868,49 € 102.809,96 €
Mai 15 9.456,64 € 9.194,06 € 15.704,33 € 34.355,03 €
Jun 15 13.592,49 € 9.925,45 € 32.755,17 € 56.273,11 €
Jul 15 95.863,97 € 71.700,30 € 50.069,04 € 217.633,31 €
Aug 15 38.025,08 € 25.716,50 € 18.999,14 € 82.740,72 €
Sep 15 103.271,21 € 12.132,63 € 32.760,80 € 148.164,64 €
Okt 15 38.035,55 € 16.314,13 € 24.751,24 € 79.100,92 €
Summen 437.615,78 € 193.420,57 € 301.126,00 € 932.162,35 €
Selektiert wurden die monatlich in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 27. Oktober
2015 entstandenen Reisekosten der oben näher bezeichneten Personenkreise. Es
erfolgte keine Selektion nach dem jeweiligen Einsatzland.
Die vorgenannten Zahlen können auch Kosten aus 2014 enthalten, sofern
Reisekostenansprüche aus 2014 in 2015 geltend gemacht wurden (6 monatigen
Antragsfrist für Reisekostenansprüche).
29. Wie viele Wachen der Bundespolizei waren im Jahr 2015 nicht durchgehend
besetzt (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Die Anzahl der nicht durchgehend besetzten Bundespolizeireviere ist in der
nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Bundesland
Anzahl nicht besetzter
Bundespolizeireviere
Schleswig-Holstein 0
Hamburg 0
Bremen 0
Niedersachsen 0
Nordrhein-Westfalen 11
Hessen 4
Rheinland Pfalz 3
Saarland 1
Baden-Württemberg 5
Bayern 7
Sachsen 1
Thüringen 0
Sachsen-Anhalt 0
Brandenburg 2
Berlin 0
Mecklenburg-
Vorpommern
0
30. Wurden im Jahr 2015 Beschäftigte der Bundespolizei zum Schutz von
Flüchtlingsunterkünften eingesetzt?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, und für welche Dauer (bitte nach
Monat, Bundesland, Dauer des Einsatzes und Einsatzstärke aufschlüsseln)?
Beschäftigte der Bundespolizei waren im Jahr 2015 nicht zum Schutz von
Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Aufgrund einiger Lageentwicklungen in einzelnen
Flüchtlingsunterkünften haben die Länder Hamburg und Niedersachsen die
Bundespolizei um Unterstützung gebeten.
31. Auf welche Teilnehmerzahlen sind die Aus- und Fortbildungskapazitäten
der Akademie der Bundespolizei gegenwärtig ausgerichtet, und wie ist die
entsprechende Planung für die nächsten drei Jahre?
Der Bundespolizei steht bundesweit eine große Aus- und
Fortbildungsorganisation disloziert auf sechs Standorte (Bundespolizeiakademie Lübeck und fünf
Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren) zur Verfügung. Insgesamt nutzt die
Bundespolizei derzeit in den Liegenschaften der Aus- und
Fortbildungsorganisation rund 3 400 Unterkunftsplätze.
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da in den
Einrichtungen der Bundespolizei sowohl Ausbildungsmaßnahmen, als auch
Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die sich alle in Ablauf und Umfang
unterscheiden. Derzeit befinden sich rund 3 700 Anwärterinnen und Anwärter des mittleren
und gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Ausbildung bei der Bundespolizei.
Für die Ausbildung einer derart großen Anzahl an Anwärterinnen und Anwärtern
für den Polizeivollzugsdienst muss die Bundespolizei zusätzliche Liegenschaften
der Direktion Bundesbereitschaftspolizei nutzen.
Eine Erweiterung der Kapazitäten der Aus- und Fortbildungsorganisation ist
aufgrund der prognostischen Einstellungszahlen bereits im Jahr 2016 erforderlich.
32. Inwiefern ist das Flüchtlingsrecht einschließlich seiner verfassungs-, unions-
und völkerrechtlichen Aspekte und seine praktischen Konsequenzen für die
polizeiliche Arbeit Gegenstand der Lehrpläne der Akademie der
Bundespolizei (bitte nach Ausbildungsjahr und Dauer der planmäßigen Behandlung
angeben)?
Die Bundespolizei behandelt das Thema Flüchtlingsrecht im Gesamtkontext des
Ausländer- und Asylrechts. Für die Laufbahn des mittleren
Polizeivollzugsdienstes sind im Rahmen von Situationstrainings (diese orientieren sich inhaltlich an
der Einsatzlage) 100 Unterrichtseinheiten (UE) im ersten Dienstjahr vorgesehen.
Eine UE entspricht dabei 45 Minuten; die Situationstrainings behandeln die
Simulation von polizeilichen Standardsituationen. Im zweiten Dienstjahr sind
weitere 80 UE Situationstrainings vorgesehen, hinzukommen 50 UE Polizeirecht
zum Thema Ausländer- und Asylrecht.
Zusätzliche 51 UE werden im Laufbahnlehrgang zum Polizei-, Straf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bezug zum Ausländer- und Asylrecht behandelt. Für
die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes werden zum Thema
Ausländer- und Asylrecht in den unterschiedlichen Modulen (11, 14 und 18)
insgesamt 52 UE vorgesehen. Darüber hinaus sind 234 UE Polizeitraining vorgesehen,
bei denen unter anderem polizeiliche Standardsituationen im Zusammenhang mit
Bezug zum Ausländer- und Asylrecht enthalten sind.
Im Masterstudiengang für den höheren Polizeivollzugsdienst sind im Rahmen
von 30 UE Inhalte zum Thema Asylrecht als Grundrecht vorgesehen.
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ISSN 0722-8333]