Ergebnisse der Projektgruppe zum Informationsmanagement und strategische Analyse beim Bundeskriminalamt
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Lange Zeit kursierte der Verdacht, das Bundeskriminalamt (BKA) könnte Informationen über den ehemaligen Abgeordneten der SPD, Sebastian Edathy, bewusst ignoriert haben. So sei der Behörde erst im Oktober 2013, zwei Jahre nachdem die kanadischen Behörden eine Liste mit Kunden eines Pornovertriebs übermittelt hatten, klar gewesen, dass es sich bei einem der Beschuldigten um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten handelt. Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumte die Bundesregierung ein, dass zwischen Oktober 2012 und Oktober 2013 vier Beschäftigte des BKA Recherchen zum Abgeordneten Edathy anstellten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/931). Die Abfragen im behördeninternen Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) erfolgten allerdings nicht im Zusammenhang mit den Bestellungen kinderpornografischen Materials, sondern im Zuge eines vermeintlichen Sprengstoffanschlags auf den Briefkasten des Büros von Sebastian Edathy. Man habe bei diesem Teil der Suche lediglich eine Vorgangsnummer und den Betreff „Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie – OP Selm“ angezeigt bekommen. Für weitergehende Informationen wäre eine konkrete Nachfrage bei dem zuständigen Fachreferat erforderlich gewesen. Weil sich die Mitarbeiter ausschließlich auf die für sie relevanten Vorgänge konzentrierten, habe „die Anzeige weiterer Fundstellen“ für sie „keine Rolle“ gespielt „und wurde nach eigenem Bekunden auch nicht weiter zur Kenntnis genommen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Im Ergebnis einer umfangreichen Prüfung der ursächlichen Zusammenhänge durch den 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden strukturelle Schwachstellen im Umgang mit den insbesondere in VBS gespeicherten Datenbeständen des BKA deutlich. Letztlich kann bis heute nicht ausgeschlossen werden, dass durch fehlende Informationsverdichtung und das daraus resultierende Scheuklappenarbeiten der Mitarbeiter im BKA der Name Edathy so lange unentdeckt blieb. Präsident Jörg Ziercke selbst äußerte nach Information der Fragesteller seine Sorge für den Fall, dass abteilungsübergreifend Informationen in wichtigen Fällen nicht zusammengeführt würden.
Seit April 2014 arbeitet daher eine eigens zu dem Zweck eingerichtete Projektgruppe „Informationsmanagement“ im BKA an der Optimierung des Datensystems. Der neue BKA-Präsident Holger Münch hatte bei seinem Antrittsbesuch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 ebenfalls auf die geplanten Verbesserungen am Vorgangsbearbeitungssystem und allgemein von Prozessoptimierungen als ohnehin wichtiges Thema im BKA gesprochen. Laut Aussage von BKA-Vizepräsident Henzler vor dem Untersuchungsausschuss habe man bereits bestimmte technische Features innerhalb des VBS nachjustiert (vgl. Protokoll 18/32, S. 85).
Optimierungen des Informationsmanagements seien jedoch nur Teil eines größeren Reformprozesses zur strategischen Ausrichtung des BKA, berichtete der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor dem Untersuchungsausschuss und berief sich dabei auf Aussagen des neuen BKA-Präsidenten Holger Münch. Geplant sei ein umfangreicher strategischer Review, bei dem Ressourceneinsatz und Schwerpunktsetzung auf den Prüfstand sollen. Dieser werde voraussichtlich noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein (vgl. Protokoll 18/41, S. 33).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche konkreten (technischen) Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der Ereignisse im Fall Sebastian Edathy zur Verbesserung und Optimierung des Umgangs mit Informationen und Daten im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA umgesetzt (bitte im Vergleich zur alten Funktionsweise darstellen)?
Welche konkreten Maßnahmen befinden sich aktuell noch in der Phase der Umsetzung bzw. Planung, und welche anderen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder sind hierbei involviert?
In welcher Höhe fallen Kosten für bereits umgesetzte und in der Planung befindliche Prozesse beim BKA an, und in welchen Haushaltstiteln sind sie ausgewiesen?
Durch welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die technischen Änderungen am Vorgangsbearbeitungssystem des BKA flankiert?
Was ist darüber hinaus Gegenstand der angestrebten „Prozessoptimierungen“ im BKA, und welche „Prozesse“ sollen „optimiert“ werden?
Welche rechtlichen Befugniserweiterungen gehen mit sämtlichen strukturellen sowie technischen Neuerungen einher?
Was hat es mit der nach Information der Fragesteller als mögliche Schlussfolgerung aus der „Edathy-Affäre“ geplanten Clearingstelle auf sich, und kam es je zur Einsetzung einer solchen Clearingstelle?
Welche Schlussfolgerungen darüber hinaus zieht das BKA bzw. das Bundesministerium des Innern (BMI) aus den Ereignissen, die Gegenstand des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages waren?
Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt der Personalbedarf für die Abteilung SO „Schwere und Organisierte Kriminalität“ und speziell für das Referat SO 12 „Auswertung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ ermittelt (bitte für die letzten fünf Jahre und im Vergleich zum aktuellen Personaleinsatz darstellen)?
Für welche Bereiche, Abteilungen und Fachreferate im BKA wurden personelle Überhänge ermittelt, und welche Anpassungen an den tatsächlichen Personalbedarf erfolgten daraufhin?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der laut verschiedener Zeugenaussagen anhaltend überdurchschnittlichen Arbeitslast innerhalb des Referats SO 12 und den zum Teil daraus resultierenden extrem langen Bearbeitungszeiträumen für Massenverfahren beim BKA?
In wie vielen Fällen aktuell zu bearbeitender Verfahren verzögert sich der Bearbeitungsprozess aufgrund von Kapazitäts- und Ressourcenproblemen, bzw. wie viele der zu bearbeitenden Umfangsverfahren liegen derzeit auf Eis?
Wie und in welchen Abständen prüft die Bundesregierung im Rahmen ihrer Fachaufsicht laufende Prozesse, Organisationsabläufe und die personelle und sächliche Ausstattung ihrer Geschäftsbereichsbehörden, und wann erfolgte eine solche Prüfung zuletzt für das BKA?
Welche Ergebnisse des geplanten und von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière angekündigten Reviews im BKA liegen in welchem Stadium (Planung, Erprobung, Umsetzung etc.) vor?
Worauf zielt der Reformprozess der strategischen Ausrichtung beim BKA, wie ist der derzeitige Stand dieses Prozesses, und wie wird dieser vom Bundesinnenministerium angeleitet und/oder befördert?