[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 13. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6729
18. Wahlperiode 17.11.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws,
Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6427 –
Nachhaltigkeit, Effizienz und Gerechtigkeit in der Filmförderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausrichtung der Filmförderung ist seit Jahren ein wiederkehrender
Bestandteil öffentlicher Diskussionen, innerhalb und außerhalb der direkt betroffenen
Branche. Während des regelmäßigen Novellierungsprozesses des
Filmförderungsgesetzes stellen sich Fragen nach der Transparenz der Institutionen, der
Vergabepraxis und der Effizienz der Maßnahmen. Obwohl die Filmförderung
ein Mittel zur Stärkung des Sektors sein und die Möglichkeiten für eine
reichhaltige und produktive Filmlandschaft verbessern sollte, ist von vielen Seiten
sehr deutliche Kritik laut geworden. So schrieb etwa die „Frankfurter
Allgemeine Zeitung“ in der Ausgabe vom 20. März 2015, dass die Filmförderung
zwar zwingend notwendig sei für den Erhalt der Branche, aber entgegen der
Zielsetzung regelmäßig das Vorhersehbare und das bereits durch private Mittel
oder Fernsehkoproduktionen Abgesicherte bevorzuge und somit eine „Diktatur
des Mittelmaßes“ entstehe, die künstlerische Innovationen und eine nachhaltige
Stärkung des deutschen Films national wie international verhindere. Darüber
hinaus zeigen Untersuchungen, dass Frauen als Autorinnen oder Regisseurinnen
bei der Filmförderung unterrepräsentiert sind. Die Novellierung des
Filmförderungsgesetzes steht nun wieder an.
1. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der
Organisationserlass aus dem Jahr 1998, der die Zuständigkeit des bzw. der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die
Filmförderung sowohl nach wirtschaftlichen als auch nach kulturellen
Gesichtspunkten regelt, weiterhin Bestand hat, wenn das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie ab dem Jahr 2016 ebenfalls Filmförderung betreiben
wird?
Der Organisationserlass von 1998 ist betreffend die Zuständigkeitszuweisung für
die Film- und Medienwirtschaft an die Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) in Kraft. Diese Zuständigkeit wird von der BKM
vollumfänglich wahrgenommen.
Das geplante Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur
Förderung innovativer Serienformate und digitalen Filmschaffens hat einen
klaren Fokus auf Schwerpunktthemen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie – technische Innovation und digitale Wirtschaft. Das Förderinstrument
ist auf eine Wirtschafts-, Technik- und Innovationsförderung gerichtet.
2. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die verschiedenen Etappen
der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) aus, insbesondere wann
wird der Referentenentwurf fertiggestellt, und wann wird er veröffentlicht,
wann wird der Gesetzentwurf fertiggestellt, und wann wird er in den
Deutschen Bundestag eingebracht?
Am 16. und 17. November 2015 findet der sogenannte Runde Tisch FFG 2017
statt, an dem die in Antwort zu Frage 3 genannten Personen teilnehmen. Parallel
hierzu findet gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO) die Ressortabstimmung statt. Im Frühjahr 2016 wird die
Kabinettsbefassung stattfinden. Anschließend erfolgt die Zuleitung an Bundesrat und
Bundestag. Das neue FFG soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
3. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung in
der 18. Wahlperiode um Stellungnahme zum künftigen FFG gebeten, von
wem sind Stellungnahmen eingegangen, und wann werden diese
veröffentlicht?
Die Adressaten der Stellungnahme-Aufforderung der BKM vom 23.
Oktober 2014 waren:
AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater AG Kurzfilm e. V./
Bundesverband Deutscher Kurzfilm
AG Verleih -- Verband unabhängiger Film-verleiher e. V.
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e. V.
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
ARD
Bundesarchiv
Bundesverband Audiovisuelle Medien e. V.
Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (BITKOM) e. V.
Bundesverband Kommunale Filmarbeit e. V.
Bundesverband Musikindustrie e. V.
Bundesverband Regie
Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e. V.
DEFA-Stiftung
Degeto Film GmbH
Deutsche Bischofskonferenz
Bereich Kirche und Gesellschaft
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Deutsche Filmakademie e. V.
Deutsche Film- und Medienbewertung
Deutsches Filminstitut - DIF e. V.
Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
Medienbeauftragter der EKD
Filmkulturelles Zentrum im Gemeinschaftswerk der Evangelischen
Publizistik
FilmFernsehFondsBayern GmbH
FilmFörderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Filmförderungsanstalt (FFA)
Film- und Medienstiftung NRW
Förderverein Deutscher Kinderfilm e. V.
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
German Films Service & Marketing GmbH
Goethe Institut
HDF Kino e. V.
Internationale Filmfestspiele Berlin
IVD-Interessenverband des Video- und Medienfachhandels
Stiftung Deutsche Kinemathek
Kommissariat der deutschen Bischöfe
KurzFilmAgentur Hamburg e. V.
Länderkoordinierung Film Senatskanzlei des Landes Berlin
MDR
Filmförderung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
nordmedia/ Die Mediengesellschaft Niedersachsen/ Bremen GmbH
Country Representative der Motion Picture Association (MPA)
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V.
Stiftung Kuratorium junger deutscher Film
Verband der Filmverleiher e. V.
Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V.
Verband Deutscher Film- und Fernsehdramaturgie e. V. (VeDRA)
Verband der Deutschen Filmkritik e. V.
Verband Deutscher Filmexporteure e. V.
Verband Deutscher Filmproduzenten e. V.
Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco)
Verband für Product Placement. e. V.
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V.
Bundesvorstand Ver.di
Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
Vision Kino gGmbH
ZDF
Strategie und Unternehmensentwicklung ZDF - Enterprises GmbH
Folgende der angeschriebenen Institutionen haben Stellung genommen:
AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm
AG Kino - Gilde deutscher Filmkunsttheater AG Kurzfilm e. V./
Bundesverband Deutscher Kurzfilm
AG Verleih -- Verband unabhängiger Filmverleiher e. V.
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V.
ARD
Bundesverband Audiovisuelle Medien e. V.
Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (BITKOM) e. V.
Bundesverband Kommunale Filmarbeit e. V.
Bundesverband Regie
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Deutsche Filmakademie e. V.
Deutsche Film- und Medienbewertung
Medienbeauftragter der EKD
Filmförderungsanstalt (FFA)
Film- und Medienverband NRW
Förderverein Deutscher Kinderfilm e. V.
German Films Service & Marketing GmbH
HDF Kino e. V.
IVD-Interessenverband des Video- und Medienfachhandels
Kommissariat der deutschen Bischöfe
Filmförderungseinrichtungen der Länder
Verband der Filmverleiher e. V.
Verband Deutscher Drehbuchautoren e. V.
Verband Deutscher Film- und Fernsehdramaturgie e. V. (VeDRA)
Verband der Deutschen Filmkritik e. V.
Verband Deutscher Filmproduzenten e. V.
Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco)
Verband deutscher Film- und Medienjournalisten i.Gr.
Verband für Product Placement. e. V.
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V.
Bundesvorstand Ver.di
Vision Kino gGmbH
ZDF
Eine Veröffentlichung der Stellungnahmen seitens der Bundesregierung ist nicht
beabsichtigt.
4. Welche Verbände, Institutionen und Personen hat die Bundesregierung zum
Runden Tisch zum FFG, der für den 16. und 17. November 2015
angekündigt ist, eingeladen?
Zum Runden Tisch FFG-Novelle sind Vertreterinnen und Vertreter folgender
Institutionen bzw. folgende Personen eingeladen worden:
Die filmpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des
Deutschen Bundestags
Mitglieder des Verwaltungsrates der FFA und Vertreter/ Vertreterinnen
weiterer in den Verwaltungsrat der FFA entsendender Institutionen sowie
einzelne Mitglieder der vom Verwaltungsrat der FFA eingesetzten
Expertenrunde zur FFG-Novelle
Vorstand der FFA
Länderkoordinierung Film
Filmförderungseinrichtungen der Länder
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)
AG Verleih
Kinematheksverbund
Bundesverband kommunale Filmarbeit
German Films Service & Marketing GmbH
Vision Kino
Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW)
Förderverein Deutscher Kinderfilm
Pro Quote Regie
Deutschen Gehörlosen-Bund
Blinden- und Sehbehindertenverbands
5. Welchen Verbänden, Institutionen und Personen hat die
Filmförderungsanstalt (FFA) nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt die
Studien „Evaluierungsbericht zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor
dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in
Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 FFG“ und „Analyse und Bewertung der
Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 - 2013“ in ungekürzter Fassung zur
Verfügung gestellt, und aus welchen Gründen wurden sie anderen Verbänden wie
der AG Verleih in einer redigierten bzw. gekürzten Fassung zur Verfügung
gestellt (Pressemitteilung vom 3. August 2015)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde ein erster Entwurf des
„Evaluierungsbericht zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor dem Hintergrund der
wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in Deutschland gemäß § 75 Absatz 1
FFG“ den Mitgliedern des FFA-Präsidiums in der Präsidiumssitzung am
10./11. Dezember 2014 vorgestellt. Den Mitgliedern des FFA-Verwaltungsrates
wurde eine Entwurfsfassung am 5. Januar 2015 postalisch übersandt. Diese war
Grundlage für die Diskussion in der außerordentlichen FFA-
Verwaltungsratssitzung am 22. Januar 2015. Die endgültige Fassung wurde am 17. Juni 2015 dem
FFA-Präsidium und am 30. Juni 2015 der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien übersandt. Am 15. Juli 2015 wurde der komplette Bericht in
ungekürzter Form auf der FFA-Website veröffentlicht.
Ein Entwurf des Berichts „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-
Förderungen 2009 – 2013“ wurde den Mitgliedern des FFA-Präsidiums in der
Präsidiumssitzung am 10./11. Dezember 2014 vorgestellt. Den Mitgliedern des
FFA-Verwaltungsrates wurde eine Entwurfsfassung am 5. Januar 2015 postalisch
übersandt. Der Bericht wurde dann der Expertenrunde zur weiteren Diskussion
vor dem 23. Februar zur Verfügung gestellt. Am 15. Juli 2015 wurde der Bericht
auf der FFA-Website veröffentlicht. Herausgenommen wurden aus rechtlichen
Gründen detaillierte Hinweise auf betriebswirtschaftliche Daten von konkreten
Filmprojekten. Diese beruhten auf Abfragen bei den betroffenen
Produktionsfirmen und waren nur für eine FFA-interne Verwendung autorisiert. Die Kürzungen
waren geringfügiger Natur und veränderten nicht die inhaltlichen Aussagen der
Analyse.
6. Wie lautet der Auftrag, mit dem die FFA nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Expertenkommission zu einem Bericht über die derzeit anstehende
Novellierung des FFG beauftragt hat, wer hat nach welchen Kriterien die
Expertenkommission besetzt, und wessen Entscheidung war es, dass die
Expertenkommission allein jene Vorschläge in den Bericht aufnimmt, die in der
Kommission mehrheitlich angenommen wurden (Pressemitteilung der AG
Verleih vom 3. August 2015 unter
www.programmkino.de)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Verwaltungsrat der FFA in seiner
außerordentlichen Sitzung am 22. Januar 2015 auf Vorschlag des Präsidiums die
Einsetzung und Zusammensetzung einer Expertenrunde beschlossen.
Arbeitsauftrag waren die Bewertung der „Analyse und Bewertung der Entwicklung der
FFA-Förderungen 2009 – 2013“ sowie die Erarbeitung der zukünftigen
Ausgestaltung der FFA-Förderungen und deren Vorlage an Präsidium und
Verwaltungsrat zur Diskussion und ggf. Verabschiedung. Nach Angaben der FFA setzte
sich die Expertenrunde aus Mitgliedern zusammen, die exemplarisch die Kette
der Entstehung und Verwertung von Kinofilmen abbilden sollten. Ohne weitere
Vorgaben sollte Voraussetzung berufliche bzw. angewandte Praxis in der
Filmwirtschaft sein, so dass eine Beteiligung von Politik und reinen
Verbandsvertretern ausschied. Im Rahmen des Möglichen sollten bei der Besetzung der
Expertenrunde auch Mitglieder von FFA-Präsidium, Vergabe- und Unterkommissionen
sowie des Verwaltungsrates vermieden werden. Der Bericht der Expertenrunde
wurde nach Angaben der FFA aus der Expertenrunde heraus formuliert und von
ihr im Wortlaut abgenommen.
7. Wie viele Anträge auf Verleihförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen
und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher
Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Regisseurinnen
und Regisseuren?
In Bezug auf Fragen zur Datenerhebung bei der FFA macht die Bundesregierung
folgende Vorbemerkung:
Viele Daten, die in der vorliegenden Kleinen Anfrage angefragt werden, sind für
den abgefragten Zeitraum (1994 bis 2013) nach Angaben der FFA nicht
vorhanden. Hintergrund ist, dass die FFA zunächst keinen Auftrag hatte, derartige Daten
zu erheben. Die Erhebung war auch für die Durchführung einer
ordnungsgemäßen Förderung nicht erforderlich.
In den Jahren 1994 bis 2008 war die Frage der Geschlechterbeteiligung in der
Filmförderung noch nicht Gegenstand von breitem und damit auch statistischem
Interesse. Gleiches gilt für die Rückzahlung von Fördermitteln. Eine
entsprechende Datenerfassung erfolgte daher zunächst nicht. Dies änderte sich mit dem
FFG 2009 und dem Willen des Gesetzgebers, die FFA mit den strengeren
Länderbestimmungen gleichzusetzen.
Auch Fragen der Festivalteilnahmen und Preise stellten sich für die FFA als in
erster Linie für wirtschaftliche Filmförderung zuständige Institution zum
damaligen Zeitpunkt kaum. Erst ab dem Jahr 2004, als das FFG im Bereich der
Referenzförderung mit sogenannten kulturellen Punkten für Festivals und Preise
angereichert wurde, erhielten diese Fragen erhöhte Aufmerksamkeit bei der
Datenerfassung bei der FFA. Das FFG berücksichtigt seit 2004 Hauptwettbewerbe
ausgewählter Festivals und einige wenige Preise, nicht aber Festival-Nebenreihen
und sonstige Auszeichnungen.
Eine Evaluierungspflicht der FFA führte der Gesetzgeber im FFG 2014 ein. Auf
dieser Grundlage entstand die Evaluierung „Analyse und Bewertung der
Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 – 2013“, abrufbar unter
http://www.ffa.de.
Im Übrigen ist ein Rückgriff auf die Aktenlage aufgrund der bestehenden
Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich zehn Jahren auf diesen Zeitraum begrenzt.
Die teilweise Beantwortung vieler der nachfolgenden Fragen ist auf die
dargestellten Sachgründe zurückzuführen.
Als Grundlage für die Aufarbeitung dieser und ähnlicher Fragen zur
Geschlechterparität in unterschiedlichen Sektoren der Filmbranche allgemein und der FFA-
Filmförderung im Besonderen wird die FFA eine Studie in Auftrag geben, die
u. a. die notwenigen Stammdaten für die vergangenen fünf Jahre nachträglich
erhebt. Diese Studie ist vom Verwaltungsrat der FFA am 26. Juni 2015 genehmigt
worden. Die Studie ist finanziert, konzeptioniert und steht unmittelbar vor der
Ausschreibung.
8. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und
Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe
bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren?
Nach Information der FFA lässt sich die Frage in dieser Form für diesen Zeitraum
aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen nicht beantworten.
Allerdings hat die FFA die Jahre 2013 bis 2015 aufgearbeitet. Die Zahlen sind
nachfolgender Übersicht zu entnehmen:
JAHR
AN-
TRÄGE
AN-
TRÄGE
FRAUEN
PRO-
ZENT
FÖRDE-
RUNG GE-
SAMT
PRO-
ZENT
DAVON
FRAUEN PROZENT
2013 174 81 47% 43 25% 21 49%
2014 201 82 41% 55 27% 21 38%
2015 180 85 47% 33 18% 16 48%
* Stand: 26. Oktober 2015
9. Wie viele Anträge auf Kurzfilmförderung sind in welcher Höhe in Euro bei
der FFA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis
2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und
Autoren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in welcher Höhe
bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von Autorinnen und Autoren?
Die Kurzfilmförderung der FFA ist ein automatisches System
(Referenzförderung), das Förderungen aus einem Gesamttopf auf der Grundlage eines
gesetzlichen Punktesystems ohne Berücksichtigung des Geschlechts verteilt. Im Übrigen
lässt sich diese Frage in dieser Form für diesen Zeitraum aus den in der Antwort
zu Frage 7 genannten Gründen nicht beantworten.
10. Wie viele Anträge auf Produktionsförderung A sind in welcher Höhe in Euro
bei der BKM nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994
bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von
Regisseurinnen und Regisseuren, und wie viele dieser Anträge wurden jeweils in
welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der Beteiligung von
Regisseurinnen und Regisseuren?
Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Es kann festgehalten werden,
dass, durchschnittlich betrachtet, das Förderergebnis hinsichtlich der Beteiligung
von Regisseurinnen auch die Antragslage widerspiegelt.
11. Wie viele Anträge auf Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme
sind in welcher Höhe in Euro bei der BKM nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, aufgeschlüsselt nach
der Beteiligung von Autorinnen und Autoren, und wie viele dieser Anträge
wurden jeweils in welcher Höhe bewilligt, aufgeschlüsselt nach der
Beteiligung von Autorinnen und Autoren?
Zur Beantwortung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Es kann festgehalten werden,
dass, durchschnittlich betrachtet, das Förderergebnis hinsichtlich der Beteiligung
von Autorinnen deutlich über die Antragslage hinausgeht.
12. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien oder
andere Aspekte, die im Regelungsbereich des Gesetzgebers liegen,
ursächlich sind für die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Regisseurinnen bei
Produktionen, für die beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) eine
Projektförderung beantragt wird (siehe Antworten der Bundesregierung auf die
Mündlichen Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der
Fragestunde vom 10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)?
Beim DFFF handelt es sich um ein automatisches und geschlechtsneutrales
Fördersystem, so dass das Geschlecht der Regisseure bzw. Regisseurinnen in keiner
Form Einfluss auf die Förderung hat.
13. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Förderkriterien,
Gremienzusammenstellung oder andere Aspekte, die im Regelungsbereich
des Gesetzgebers liegen, ursächlich sind für die unterdurchschnittliche
Repräsentanz von Regisseurinnen bei Produktionen, für die bei der FFA eine
Projektförderung beantragt wird, sowie deren unterdurchschnittliche
Förderquote (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 27
und 28 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom
10. Juni 2015, Plenarprotokoll 18/108, Anlagen 13 und 14)?
Eine erste Auswertung der Zahlen des laufenden Kalenderjahres lässt erkennen,
dass die Anzahl der Bewilligungen von Förderung das Antragsverhältnis von
Regisseuren zu Regisseurinnen widerspiegelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 15 verwiesen.
14. Wie lautet der Auftrag der von der FFA geplanten Studie zur
Geschlechtergerechtigkeit in der Filmförderung, plant die Bundesregierung die
Veröffentlichung dieses Auftrags, und wann wird die Fertigstellung der Studie und
deren Veröffentlichung erwartet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die FFA zur Frage der
Geschlechterverteilung von Frauen in der Filmindustrie eine qualitativ-quantitative Studie in
Auftrag geben. Gegenstand des quantitativen Teils der Studie sind die Identifizierung
von Frauen und eine Abbildung der Geschlechterparität in allen wesentlichen
kreativen Positionen der Filmproduktion auf Basis der deutschen Erstaufführungen
der letzten fünf Jahre und damit eine Erweiterung der bisher bestehenden
quantitativen Analysen im Regiebereich. Die Ausbildung wird hierbei ebenfalls
betrachtet. Darauf aufbauend soll eine qualitative Befragung die Motive und
Barrieren für Frauen in der Filmindustrie näher beleuchten. Zielsetzung ist, über bereits
bestehende quantitative Studien hinaus eine größere Transparenz und verlässliche
Fakten zu ermitteln, um ein umfängliches Bild der Geschlechterparität der
Filmschaffenden in Deutschland zu erhalten und mögliche Barrieren zu erkennen. Die
FFA befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase des vergaberechtlich
geforderten Ausschreibungsverfahrens. Die Fertigstellung der Studie und
Veröffentlichung der Ergebnisse wird ein Jahr nach Ende des Ausschreibungsverfahrens
erwartet.
15. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil von Projekten unter
Beteiligung von Regisseurinnen und Autorinnen in der Filmförderung zu erhöhen?
Die Bundesregierung begrüßt die von der FFA geplante Studie zur Situation von
Frauen im Filmbereich. Die Ergebnisse dieser Studie sollen allen Beteiligten
sowie der Bundesregierung eine Grundlage für etwaige weitere Schritte bieten. Die
Studie der FFA ist zudem eine gute Ergänzung zu der von der Beauftragten der
Bundesregierung geförderten, in der Erarbeitung befindlichen umfassenderen
Analyse des Deutschen Kulturrats, die die Situation weiblicher Kreativer in der
gesamten Kulturbranche beleuchten soll.
Zu den Zielen des aktuellen Diskussionsentwurfs für das FFG 2017 gehört die
Verbesserung der Gendergerechtigkeit in den Gremien der FFA. Die
Fördergremien sollen hiernach ab dem Jahr 2017 geschlechterparitätisch besetzt werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass in Zukunft gleichermaßen weibliche und
männliche Perspektiven in die Förderentscheidungen der FFA einfließen.
Bei der kulturellen Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien wurde bereits in der Vergangenheit sowie aktuell auf eine
paritätische Besetzung der Fördergremien geachtet.
Nach einer Studie des Instituts für Medienforschung der Universität Rostock
(veröffentlicht im Februar 2015) handelt es sich bei der kulturellen Filmförderung der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien um die
geschlechtergerechteste Förderung im Filmbereich.
16. In welcher Höhe in Euro sind bis zum aktuellen Zeitpunkt im laufenden Jahr
beim DFFF nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf
Produktionsförderung eingegangen, für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen
und bei denen die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, die aber noch
nicht bewilligt wurden, und in welcher Höhe wurden Anträge im selben
Zeitraum bewilligt?
Mit Stand 11. November 2015 stellt sich die Antragslage beim DFFF wie folgt
dar:
Es sind 116 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von
64.930.039,84 Euro eingegangen. Geprüfte Anträge auf Produktionsförderung,
für die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und für die ein
Bewilligungsbescheid ergangen ist, belaufen sich auf 87 Projekte mit einer Fördersumme von
insgesamt 49.284.666,60 Euro. Zwei weitere Projekte sind vollständig geprüft
und erfüllen die Bewilligungsvoraussetzungen. Ihnen wurde eine Zuwendung in
Höhe von insgesamt 670.020,30 Euro in Aussicht gestellt. 18 Projekte mit einem
Antragsvolumen von insgesamt 10.656.800 Euro sind geprüft, aber noch
unvollständig. Auch sie werden voraussichtlich noch 2015 die Bewilligungsreife
erreichen, so dass nach derzeitigem Stand zusätzlich zu den 87 bewilligten Projekten
mit weiteren entscheidungsreifen Förderanträgen in Höhe von insgesamt
11.326.821,06 Euro zu rechnen ist. Die restlichen Anträge mit einem
Antragsvolumen von insgesamt 4.318.552,18 Euro werden die Bescheidungsreife
voraussichtlich erst 2016 erreichen.
17. In welcher Höhe in Euro sind im laufenden Jahr beim DFFF nach Kenntnis
der Bundesregierung Anträge auf Produktionsförderung eingegangen, für
die vollständige Antragsunterlagen vorliegen und bei denen die
Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind, für die die nötigen Mittel im
Haushaltstitel für das Jahr 2015 aber nicht mehr ausreichten und denen eine
Zustimmung auf einen vorzeitigen Drehbeginn im Jahr 2015 erteilt wurde, und bis
zu welcher Höhe in Euro ist die Bundesregierung bereit, den Etat für das
Jahr 2016 durch solche Zustimmungen für einen vorzeitigen Drehbeginn bis
Ende des Jahres 2015 bereits im Vorjahr zu belasten?
16 Projekte mit beantragten Fördergeldern in Höhe von 9.908.437,84 Euro
erhielten die Genehmigung zum vorzeitigen Drehbeginn. Am 12. November 2015 ist
es in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den
Bundeshaushalt 2016 zudem gelungen, eine Lösung zu finden, um die Überzeichnung des auf
50 Millionen Euro begrenzten Filmförderfonds auszugleichen, ohne Gelder des
kommenden Jahres zu verwenden.
18. Wie plant die Bundesregierung, mit der im Jahr 2015 festgestellten
Überbuchung des DFFF umzugehen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Tabea Rößner in der Fragestunde vom
23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123, Anlage 7), und wie wird die
Bundesregierung für das Jahr 2016 im Fall eines gleichbleibenden Etats
Sorge tragen, dass alle Projekte dieselben Chancen auf Förderung erhalten,
unabhängig vom Antragzeitpunkt im laufenden Jahr?
Für die Beantwortung des ersten Teils der Frage wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
Unabhängig von der Höhe des DFFF-Etats sieht die Richtlinie des DFFF vor, dass
Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Die
Bundesregierung gewährleistet damit ausweislich der Richtlinie nicht, dass alle Projekte, die
die Bewilligungs-voraussetzungen erfüllen, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer
Einreichung gefördert werden können. Die Chancen auf Förderung erhöhen sich bei
frühzeitiger und vollständiger Projekt-Einreichung.
19. Wie viele der nach dem FFG vorgeschriebenen barrierefreien Filmfassungen
mit deutscher Audiodeskription beziehungsweise mit deutschen Untertiteln
für hörgeschädigte Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2014 und 2015 jeweils hergestellt, wie viele davon wurden im
Kinobetrieb eingesetzt, und wie viele kamen nicht zum Einsatz?
Welchem Anteil an allen geförderten Filmen bzw. an allen Aufführungen der
jeweiligen Filme entspricht dies jeweils?
Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da
aufgrund des erst seit 1. Januar 2014 geltenden Förderzeitraumes nach dem aktuellen
FFG noch keine ausreichend verwertbaren Daten für valide Aussagen vorliegen.
Hintergrund ist, dass ein Einsatz einer barrierefreien Fassung im Kino in der
Regel erst zwei Jahre nach Förderung erfolgt. Grundsätzlich gilt aufgrund des
verpflichtenden Charakters der barrierefreien Fassungen, dass alle seit 2014
geförderten Filme auch mit einer barrierefreien Fassung hergestellt werden und auch
für den Kinobetrieb eingesetzt werden.
20. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die
barrierefreien Filmfassungen künftig häufiger zum Einsatz kommen?
Schon im aktuell geltenden FFG ist die Herstellung einer barrierefreien
Filmfassung mit Audiodeskription für sehbehinderte Menschen und Untertitelung für
hörbehinderte Menschen zwingende Fördervoraussetzung. Entsprechendes gilt
im Rahmen der kulturellen Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien sowie im Rahmen der DFFF-Förderung. Der
Diskussionsentwurf für das FFG 2017 sieht vor, die Anforderungen an die Qualität der
herzustellenden barrierefreien Fassungen zu konkretisieren, um ein möglichst hohes
Qualitätsniveau zu sichern und dadurch das Abspiel und die Inanspruchnahme
barrierefreier Filmfassungen für Kinos und behinderte Menschen noch attraktiver
zu machen.
Der Diskussionsentwurf sieht zudem vor, eine Auflage in das Gesetz
aufzunehmen, wonach ein Kinobetreiber Vorkehrungen für die Inanspruchnahme
barrierefreier Fassungen für hör- und sehgeschädigte Personen nachweisen muss, wenn
er Modernisierungsförderung für sein Kino beanspruchen will.
21. Wie viele von der FFA jeweils in der Drehbuch-, Projekt- und der
Referenzförderung geförderte Filme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 1994 bis 2013 jeweils bei den Filmfestivals Berlinale, Cannes,
Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele FFG-geförderte Filme
im genannten Zeitraum in den genannten Festivals gezeigt wurden.
FFG-relevante Festivaldaten werden in der FFA-Datenbank zu allen deutschen
Erstaufführungen erst seit 2009 erfasst und können für diesen Zeitraum auch mit
Blick auf die erhaltene FFA-Förderung ausgewertet werden. Diese beinhalten nur
die Teilnahmen und Auszeichnungen im Hauptwettbewerb der oben genannten
Festivals, nicht aber die Teilnahme an Nebenreihen. Die Ergebnisse sind dem
Bericht „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009
bis 2013“ (im Folgenden „FFA-Förderbericht“) zu entnehmen. Danach war nach
Angaben der FFA jeder zweite Film (17 Filme) der bis Ende September 2014
gestarteten Filme mit FFA-Drehbuchförderung auf Festivals vertreten, fünf Filme
davon bei der Berlinale, Cannes, Venedig und Locarno (FFA-Förderbericht,
S. 15). Innerhalb der Projekt- und Referenzfilmförderung waren 30 Filme auf den
oben genannten Festivals vertreten. Eine detaillierte Betrachtung nach
Referenzförderung und/oder Projektfilmförderung ist dem FFA-Förderbericht auf S. 33 f.
zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Bemerkungen in der Antwort zu Frage 7
verwiesen.
22. Wie viele von der BKM jeweils in der Produktionsförderung A und in der
Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme geförderte Filme
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1994 bis 2013 jeweils
bei den Festivals Berlinale, Cannes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach
Wettbewerb und Nebenreihen?
Eine Beantwortung dieser Frage ist der Bundesregierung aufgrund der damit
verbundenen aufwendigen und arbeitsintensiven Recherche sowie dem nicht
ausreichend vorhandenen Datenmaterial in der zur Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich.
23. Wie viele vom DFFF geförderte Filme wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2007 bis 2013 jeweils bei den Festivals Berlinale,
Cannes, Venedig, Locarno gezeigt, getrennt nach Wettbewerb und Nebenreihen?
Da der DFFF erst zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, sind 2007 noch keine
Festivalteilnahmen DFFF-geförderter Filme zu verzeichnen. Bezüglich der Jahre 2008
bis 2013 wird für die Auswertung der Festivalteilnahmen auf die unterstehende
Aufstellung verwiesen:
2008 2009 2010 2011 2012 2013
Berlinale/Wettbewerb 2 7 2 3 3 3
Berlinale/Nebenreihen 1 12 12 10 13 6
Cannes/Wettbewerb 1 3 0 0 1 1
Cannes/Nebenreihen 2 0 3 1 1 2
Locarno/Wettbewerb 2 0 2 0 1 1
Locarno/Nebenreihen 3 1 1 2 5 3
Venedig/Wettbewerb 1 3 1 3 0 0
Venedig/Nebenreihen 0 0 0 2 2 2
24. Was plant die Bundesregierung, um den Anteil der deutschen Filme zu
erhöhen, die auf internationale A-Festivals außerhalb Deutschlands eingeladen
werden?
Bei der Beantwortung der Frage ist zu differenzieren. Deutsche Filme sind auf
vielen wichtigen A-Festivals gut vertreten. So liefen die Filme HEIL und BABAI
(Regiepreis) im Wettbewerb Karlovy Vary 2015, DER STAAT GEGEN FRITZ
BAUER auf der Piazza Grande in Locarno (Publikumspreis), und in Tallin laufen
HAPPY HOUR im Hauptwettbewerb und ein weiterer Film im
Nachwuchswettbewerb. 2014 lief in San Sebastian PHOENIX im Wettbewerb, in Venedig war
THE CUT im Wettbewerb zu sehen. In Warschau liefen DER NACHTMAHR im
Wettbewerb und zwei weitere deutsche Filme im Dokumentarfilmwettbewerb.
Ein Sonderfall stellt das Festival in Cannes dar, welches eine nur sehr begrenzte
Teilnahmemöglichkeit bietet. Das Festival hat eine enge Vorstellung von der
filmischen Gestaltung (Autorenfilm) und ist zudem den Regisseuren treu, die das
Festival ein Arbeitsleben lang begleitet haben. Es ist für neue Regisseure
schwieriger, unter diesen Voraussetzungen nominiert zu werden.
25. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung
(Projektfilmförderung) geförderten Filmen hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 keinerlei Tilgung der bedingt
rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung
gegeben, und wie hoch war die Tilgung insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt
nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und
500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei
Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen
Zuschauer?
Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für
diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten.
Eine Auswertung der FFA ab 2004 folgt untenstehend. Sie enthält keine
Aufschlüsselung nach Besucherklassen, da eine händische Aufschlüsselung von über
500 Filmen aus zehn Jahren nach Besucherklassen in der Rückführung nach
unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und unterschiedlichen Förderungen (siehe
auch nachfolgend die Antwort zu den Fragen 26 und 30) mit den vorhandenen
Ressourcen der FFA nicht zu leisten ist.
Jahr
Anzahl der
Bewilligungen
davon
Besuchermillionäre
davon
keine
Tilgung
Ohne
Tilgung in %
davon
komplette
Tilgung
komplette
Tilgung in
%
2004 37 6 2 33,3% 1 16,7%
2005 43 5 1 20,0% 1 20,0%
2006 38 4 1 25,0% 0 0,0%
2007 50 11 4 36,4% 2 18,2%
2008 47 5 2 40,0% 1 20,0%
2009 49 1 0 0,0% 1 100,0%
2010 59 7 3 42,9% 1 14,3%
2011 45 4 1 25,0% 2 50,0%
2012 49 5 1 20,0% 1 20,0%
2013 55 4 2 50,0% 1 25,0%
Mittelwert 29,3% 28,4%
26. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen hat
es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013
keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie
vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung
bei diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen
in den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen
500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen
zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer?
Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für
diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten.
Eine Auswertung ab 2004 folgt untenstehend. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen in der Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Jahr
Anzahl der
Bewilligungen
davon
Besuchermillionäre
davon
keine
Tilgung
Ohne
Tilgung in %
davon
komplette
Tilgung
komplette
Tilgung in
%
2004 39 12 4 33,3% 5 41,7%
2005 32 5 5 100,0% 0 0,0%
2006 25 6 2 33,3% 4 66,7%
2007 46 7 3 42,9% 4 57,1%
2008 31 8 4 50,0% 2 25,0%
2009 46 10 6 60,0% 3 30,0%
2010 60 3 0 0,0% 2 66,7%
2011 58 9 4 44,4% 5 55,6%
2012 48 3 1 33,3% 1 33,3%
2013 61 8 2 25,0% 6 75,0%
Mittelwert 42,2% 45,1%
27. Wie viele von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung geförderte
Filme haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2004
bis 2013 ihre bedingt rückzahlbaren Darlehen innerhalb von weniger als
zwei Wochen abgerufen und wieder zurückgezahlt?
Abruf und Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen entsprechen nicht der
Praxis, da bis zum Ende eines Kalenderjahres abzurechnen ist. Je nach
Herausbringungszeitpunkt liegen zwischen Abruf und Rückzahlung nach Einzelfallprüfung
selbst im günstigsten Fall mindestens zwei Monate. Eine solch kurze
Rückzahlungsfrist ist nur dann möglich, wenn der herausgebrachte Titel überaus populär
und der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten günstig ist. Hier kommen
nach Einschätzung der Bundesregierung basierend auf Angaben der FFA
zunächst nur Filme mit über 5 Millionen Besuchern in Frage, die mit mehr als
1,5 Millionen Videovorkosten herausgebracht werden (Begrenzung der FFA-
Förderung bei 600.000 Euro). Hiervon gab es im fraglichen Zeitraum fünf im
Videobereich geförderte Filme.
28. Bei wie vielen von der FFA in der Videoprogrammanbieter-Förderung
geförderten Filmen hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die
geförderten Mittel nicht benötigt wurden und mit dem Zweck beantragt wurden,
durch die Rückzahlung Referenzmittel auszulösen?
Angesichts der hohen Herausbringungskosten und der zunehmend geringer
werdenden Margen stellt die FFA-Förderung ein wirtschaftlich sinnvolles Mittel zur
Vorfinanzierung der Kosten und zur Risikominderung der Herausbringung dar.
Da das Risiko einer Videoherausbringung mit zunehmendem Kinoerfolg sinkt
bzw. kalkulierbarer wird, ist nicht auszuschließen, dass die Inanspruchnahme der
Videoförderung in diesen Fällen nicht nur zur Risikobegrenzung, sondern auch
aus anderen Gründen erfolgt. Unternehmerische Liquiditätssicherung, die
Ersparnis von Bankzinsen aber auch die Sicherung von Referenzmitteln für die
Herausbringung zukünftiger Titel (letzteres erst ab Einführung dieser Möglichkeit mit
FFG 2009) können hierbei eine Rolle spielen. Gesicherte Erkenntnisse hierzu
liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.
29. Wie viele Anträge auf selektive Produktionsförderung
(Projektfilmförderung) sind in welcher Höhe in Euro nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der FFA jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 eingegangen, bei denen eine
der in der FFA-Studie „Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-
Förderungen 2009 - 2013“ als „Majors“ benannten Firmen UFA, Constantin,
Babelsberg, Bavaria, Rat Pack und X-Filme als Produktionsfirma beteiligt
war, bei wie vielen waren ausschließlich andere Unternehmen, sogenannte
Independents, beteiligt und wie viele dieser Anträge wurden in welcher Höhe
in Euro jeweils bewilligt?
Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für
diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten.
Für den Zeitraum 2009 bis 2013 sind Aussagen zu den Bewilligungen
differenziert nach „Majors“ und „Independent“ im FFA-Förderbericht auf den Seiten 35
und 36 enthalten.
30. Bei wie vielen von der FFA in der selektiven Produktionsförderung
(Projektfilmförderung) geförderten Filmen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013 als Produktionsfirmen „Majors“
und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen davon hat es jeweils keinerlei
Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen gegeben, bei wie vielen hat es
eine vollständige Tilgung gegeben, und wie hoch war die Tilgung jeweils bei
diesen Filmen insgesamt in Euro, aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in
den Klassen unter 250 000, zwischen 250 000 und 500 000, zwischen
500 000 und einer Million, zwischen einer und zwei Millionen, zwischen
zwei und drei Millionen und mehr als drei Millionen Zuschauer?
Aus den in der Antwort zu Frage 7 genannten Gründen lässt sich die Frage für
diesen Zeitraum nicht umfassend beantworten.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 25 verwiesen.
31. Bei wie vielen von der FFA in der Verleihförderung geförderten Filmen
waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1994 bis 2013
als Produktionsfirmen „Majors“ und „Independents“ beteiligt, bei wie vielen
davon hat es jeweils keinerlei Tilgung der bedingt rückzahlbaren Darlehen
gegeben, bei wie vielen hat es eine vollständige Tilgung gegeben, und wie
hoch war die Tilgung jeweils bei diesen Filmen insgesamt in Euro,
aufgeschlüsselt nach Besucherzahlen in den Klassen unter 250 000, zwischen
250 000 und 500 000, zwischen 500 000 und einer Million, zwischen einer
und zwei Millionen, zwischen zwei und drei Millionen und mehr als drei
Millionen Zuschauer?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
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*
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ISSN 0722-8333]