Konsequenzen des Bundes aus dem Salmonellenausbruch bei einem bayerischen Eierproduzenten
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Birgit Menz, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Salmonellenskandal bei der Firma Bayern Ei GmbH &Co. KG weitet sich aus und wirft neue Fragen hinsichtlich der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes auf. Berichte des ARD-Magazins „Report München“ und der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. September 2015 lassen Zweifel aufkommen, ob die Behörden in Bayern und die des Bundes rechtzeitig und angemessen gehandelt und das europäische Lebensmittelrecht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5491 erfordert Nachfragen. Danach war der Salmonellenausbruch über weite Zeiträume von einem unzureichenden Informationsaustausch zwischen den bayerischen Behörden und den zuständigen Stellen des Bundes gekennzeichnet.
Im Sommer 2014 erkrankten in Frankreich, Österreich, Großbritannien, Luxemburg und Deutschland rund 500 Menschen an Salmonellose, drei Menschen starben daran. Die gefährlichen Bakterieninfektionen gingen auf belastete Legehenneneier des Unternehmens Bayern Ei GmbH & Co. KG in Bayern zurück. In dem Betrieb, der zu den größten Eierproduzenten in Deutschland gehört, werden Legehennen in so genannten Kleingruppenkäfigen gehalten.
Amtliche Kontrolleure bayerischer Behörden wiesen bereits Anfang 2014 in Betriebsstätten von Bayern Ei Salmonellen in Eiern nach, ergriffen aber keine Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Erreger wirksam verhindert hätten. Obwohl Eier des betroffenen Betriebs auch im deutschen Lebensmitteleinzelhandel angeboten wurden, blieb eine Verbraucherwarnung aus. Erst nachdem der Skandal durch Medienberichte im Mai 2015 öffentlich wurde, gingen die zuständigen Behörden in Bayern nach weiteren Salmonellenfunden dazu über, den Vertrieb von Lebensmitteleiern zu untersagen und bereits ausgelieferte Chargen zumindest teilweise zurückzurufen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erlangte erst am 14. August 2014 aus dem EU-Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) Kenntnis von den Salmonellennachweisen der bayerischen Behörden bei Bayern Ei. Das ist von erheblicher Bedeutung, da das BVL schon am 10. Juli 2014 durch französische Behörden über zahlreiche Erkrankungen in Frankreich informiert war. Bereits Mitte Juli 2014 war offensichtlich, dass eine größere Erkrankungswelle ursächlich auf Eier der Firma Bayern Ei zurückging. Eine Sperrung der Betriebsstätten für den Vertrieb von Lebensmitteleiern blieb aber aus.
Stattdessen gab es am 31. Juli 2014 Meldungen weiterer gehäufter Erkrankungsfälle in Österreich. Die österreichischen Behörden haben sofort einen Zusammenhang mit den Erkrankungen in Frankreich festgestellt. Weitere Erkrankungen meldete Frankreich am 1. und am 18. August 2014. Am 14. August 2014 baten dann auch Behörden aus Großbritannien um Informationen über Bayern Ei, nachdem 150 Menschen erkrankt waren. Erst jetzt kam es zu einer Warnung im Schnellwarnsystem durch die bayerischen Behörden. Da der Bund nicht koordinierend tätig war, standen die Behörden in Österreich, Frankreich und Großbritannien bilateral mit den bayerischen Behörden in Kontakt. Das BVL war dabei nur unvollständig und nachrichtlich („nur CC“) bzw. als Übersetzungsdienstleister eingebunden. Trotz der internationalen Dimension des Salmonellenausbruchs und der erheblichen Gesundheitsgefährdung verzichteten die bayerischen Behörden darauf, den Bund um Koordinierung zu bitten. Bei übergreifenden Lebensmittelkrisen ist zwar vorgesehen, dass der Bund das Geschehen koordiniert. Allerdings gilt diese Regelung nur nach innen: Obwohl mehrere EU-Nachbarstaaten von dem Vorfall betroffen waren, blieb der Bund in dem Fall untätig, da nur ein Bundesland, nämlich Bayern, betroffen war und die bayerischen Behörden nicht um Amtshilfe baten.
Während die Nachbarstaaten mit Hochdruck versuchten, die Herkunft der Salmonelleneier zu ermitteln, um die gefährliche Erkrankungswelle zu stoppen, weigerten sich die bayerischen Behörden laut dem Bericht des Magazins „Report München“ noch Anfang September 2014, den ausländischen Behörden Detailfragen zum Betrieb Bayern Ei zu beantworten. Man würde genaue Details nur beantworten, sofern konkrete Anhaltspunkte für einen kausalen Zusammenhang vorliegen würden.
Die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung in Deutschland steht seit Jahren in der Kritik. Insbesondere nach Lebensmittelskandalen wurde die unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer und des Bundes, ein unzureichender Informationsaustausch sowie Koordinationsmängel in Krisensituationen beanstandet. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht immer nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ von Oktober 2011).
Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Auch wenn in Deutschland die Bundesländer ganz überwiegend die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. In Bezug auf den Bayern Ei-Skandal ist zu klären, inwieweit die derzeitige Organisation der Lebensmittelüberwachung hinreichend geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung und die Einhaltung EU-rechtlicher Lebensmittelvorschriften in geeigneter Weise sicherzustellen.
Obwohl bei dem Salmonellenausbruch mehrere hundert Menschen in mindestens fünf EU-Staaten zu Schaden kamen, sah der Bund für sich keine Zuständigkeit. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Dr. Maria Flachsbarth, erklärte am 24. September 2015 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages sogar, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gestalte sich unproblematisch und professionell, und der vorbeugende Verbraucherschutz sei im Hinblick auf Salmonellen sichergestellt. Diese Einschätzung wirft mit Blick auf den größten und gefährlichsten lebensmittelbedingten Erkrankungsausbruch der letzten Jahre weitere Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Inwieweit hält es die Bundesregierung zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes für angemessen, dass das BMEL bzw. die zuständigen Bundesbehörden bei Auffinden von Salmonellen und anderen Krankheitserregern durch betriebliche Eigenkontrollen oder amtliche Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, die ihre Erzeugnisse überregional bzw. international vertreiben, in jedem Fall unverzüglich informiert werden?
Inwieweit hält sie bei gesundheitsrelevanten Lebensmittelvorfällen, die mindestens einen weiteren Staat betreffen, eine Koordinierung durch den Bund zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes für sinnvoll?
Inwieweit ist innerhalb des BMEL bzw. bei den zuständigen Bundesbehörden vorgesehen, Abläufe und Aufgabenzuweisungen so auszurichten, dass das BMEL bei staatenübergreifenden Ausbrüchen mit Deutschland als Ausgangspunkt eine koordinierende Funktion ausübt, ungeachtet des Umstandes, ob der Vorfall bundesländerübergreifend eintritt?
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angemessen, dass bei Lebensmittelvorfällen, von denen eine akute Gefährdung der Gesundheit ausgeht, Detailfragen zur Herkunft und zum Erzeugerbetrieb an ausländische Behörden nur dann weitergegeben werden, wenn diese vorher einen kausalen Zusammenhang zum Ursprung in der Lebensmittelkette belegen können, obwohl das nach Auffassung der Fragesteller aus dem Ausland heraus und während des hohen Zeitdrucks bei den notwendigen Ermittlungen kaum möglich ist?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass das Zurückhalten einzelner Detailfragen gegenüber ausländischen Behörden die schnellstmögliche Ermittlung der Ausbruchsquelle nicht behindert hat?
Welche Verfahrensverbesserungen hält die Bundesregierung für sinnvoll bzw. notwendig, um ausländische Behörden bei staatenübergreifenden Lebensmittelkrisen, deren Quelle in Deutschland liegt bzw. hier zu vermuten ist, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich einzubinden?
Wie interpretiert die Bundesregierung die Rolle des Bundes in Fragen europaweiter bzw. internationaler Lebensmittelkrisen mit Ausgangspunkt in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume im Rahmen der dem Bund obliegenden Rechtsaufsicht?
Wo mangelte es nach Auffassung der Bundesregierung auf Bundesebene an einer behördeninternen Struktur für einen angemessenen Umgang mit einem Lebensmittelskandal, wie dem bei der Bayern Ei, und für eine schnellstmögliche, konsequente Aufklärung?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei Routinebeprobungen im Rahmen der amtlichen Überwachung die Zahl der positiven Salmonellenbefunde viermal höher ist, als bei den Eigenkontrollen der Betriebe (Untersuchung von Legehennen nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2011 der Kommission)?
Zu welchem Zeitpunkt war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den zuständigen bayerischen Behörden, der bayerischen Landesregierung und den zuständigen Behörden des Bundes bekannt, dass Lebensmitteleier des Unternehmens Bayern Ei im Lebensmitteleinzelhandel vertrieben wurden, nachdem Anfang des Jahres 2014 Salmonellen nachgewiesen wurden?
Welche Verbesserungen zur Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette hält die Bundesregierung für erforderlich, um bei gefährlichen Lebensmittelvorfällen, wie dem Salmonellenausbruch von Bayern Ei, unverzüglich die Vertriebswege im Lebensmitteleinzelhandel lückenlos nachvollziehen zu können, um zeitnah eine Verbraucherwarnung auslösen zu können?
Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung belegt, dass die relevanten Chargen der Lebensmitteleier von Bayern Ei nicht auch in anderen Bundesländern in den Handel gelangt sind?
Warum hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Lebensmittelmärkte in Bayern keine Verbraucherwarnung für die Eier von Bayern Ei herausgegeben?
Wann und für welchen Zeitraum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Lebensmittel-Eier-Bestände in den jeweiligen Betriebsteilen von Bayern Ei gesperrt?
Wurden nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung Eierchargen von Bayern Ei im erforderlichen Umfang zurückgerufen, und wie wurde belegt, dass einzelne Tageschargen-Rückrufe ausreichten, um einer weiteren bzw. erneuten Ausbreitung von Salmonellen wirksam zu begegnen?
Was geschah nach Kenntnis der Bundesregierung mit den ausgestallten Legehennenbeständen bei Bayern Ei in jedem einzelnen Fall seit Anfang 2014, und insbesondere mit den gesperrten Legehennenbeständen?
Welche Formen der Weiterverarbeitung sind für ausgestallte Legehennen zulässig, wenn die Bestände gesperrt sind?
In welcher Weise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Hennen von Bayern Ei weiterverarbeitet, die laut dem Bericht des Magazins „Report München“ zu einem Lebensmittelbetrieb nach Polen transportiert wurden, und inwieweit gehen die zuständigen Behörden dem nach, um sicherzustellen, dass hier ordnungsgemäß gehandelt wurde?
Hat die Firma Bayern Ei nach Kenntnis der Bundesregierung für die betriebseigenen Kontrollen externe Labore bzw. Dienstleister beauftragt, und wenn ja, wann haben diese welche Grenzwertüberschreitungen und insbesondere Salmonellenfunde unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet?
Macht sich die Bundesregierung nach Prüfung des aktuellen Sachstandes weiterhin die Einschätzung der zuständigen Behörden in Bayern zu eigen, dass die „aus fachlicher Sicht erforderlichen und nach rechtlichen Bestimmungen möglichen amtlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergriffen wurden“ (bitte Antwort begründen)?
Wie erklärt die Bundesregierung die ausgebliebene Kontrollaufsicht des Bundes gegenüber den obersten bayerischen Landesbehörden mit Blick auf die Informationspflicht der Öffentlichkeit des § 40 LFGB?
Wie wird zukünftig in Fällen von unzureichender Lebensmittelüberwachung gegenüber den betroffenen Bundesländern konsequent auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, wie dem LFGB, durch den Bund bestanden?
Inwieweit erachtet die Bundesregierung die derzeitig entworfenen Gesetzesänderungen zu § 40 LFGB als zielführend und ausreichend, um die rechtssichere Information der Verbraucher zu gewährleisten und Lebensmittelskandale, wie den Bayern-Ei-Skandal und die dabei zutage tretenden möglichen mangelnden Lebensmittelkontrollen und fehlerhaften Rechtsanwendung auf Landesebene bei der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher, mit Blick auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Gesundheit der Verbraucher zukünftig zu verhindern?
Inwieweit ist das BMEL der Ansicht, dass derzeit alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumentarien ausgeschöpft werden, um bei künftigen gesundheitsrelevanten Lebensmittelvorfällen eine die Verbraucherinnen und Verbraucher schützende Lebensmittelüberwachung in den Bundesländern sicherzustellen?
Hält die Bundesregierung das derzeitige Strafmaß bei gravierenden Verstößen gegen das Lebensmittelrecht für angemessen, insbesondere wenn wie beim Bayern-Ei-Skandal zahlreiche Menschen zu Schaden kommen?
Wann erlangte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, Kenntnis von dem Salmonellenausbruch bei der Bayern Ei, wann tauschte er sich diesbezüglich mit Mitgliedern der bayerischen Landesregierung und mit Personen der zuständigen bayerischen Behörden aus, und was waren jeweils Inhalt und Ergebnis dieser Kontakte?
Aufgrund welcher Belege kann das Robert Koch-Institut ausschließen, dass eine Häufung von Salmonellenerkrankungen im Jahr 2014 in Niederbayern in Verbindung mit dem Salmonellenausbruch bei der Bayern Ei steht (Bericht des Magazins „Report München“ vom 22. September 2015)?
Welcher Salmonellentyp wurde bei Salmonellose-Erkrankten in Niederbayern im betroffenen Zeitraum nachgewiesen?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Eintragsquellen für Erreger in Geflügelbestände, die in Kleingruppenkäfigen gehalten werden?